Erbschaftsteuerreform in Deutschland was ist zu tun?

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1 was ist zu tun?

2 Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte. (Sir Peter Ustinov) April

3 Übersicht A. Zeitschiene B. Wesentliche Änderungen bei der Vermögensnachfolge C. Spezielle Änderungen bei der Unternehmensnachfolge April

4 Zeitschiene Mai Jobgipfel BVerfGE Inkrafttreten? Regierungsentwurf Regierungsentwurf Ablauf der Abschmelzungsmodell ErbStG/BewG vom BVerfG gesetzten Frist April

5 Ziele Beschluss des BuTag v , konkretisiert durch Eckpunktepapier v : Verfassungskonforme Bewertung; d.h. Orientierung der Bewertung von Grund-, Betriebs-, LuF-Vermögen sowie nicht notierten Anteilen an Kapitalgesellschaften am gemeinen Wert Steuerbegünstigter Unternehmensübergang abgesichert durch Lohnsummenklausel und Behaltensfristen Vermögensübertragung in gewissem Umfang steuerfrei ( Omas Häuschen ): Anhebung der Freibeträge für nahe Familienangehörige, Verbesserung für Lebenspartner Hohe Vermögensübertragungen entspr. Leistungsfähigkeit belasten => Beibehalten des progressiven Tarifs Mindestens gegenwärtiges Steueraufkommen sichern: Veränderung der Steuertarife in StKl. II und III April

6 Anwendungsregeln Erbfall: Entstehung der Steuer mit dem Tod des Erblassers ( 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) auf Antrag neues Recht altes Recht voraussichtlich nicht vor Entstehung der Steuer April

7 Steuerklassen und persönliche Freibeträge Steuerklasse Betroffene Ehegatte Freibetrag derzeit Freibetrag künftig I Kinder und Stiefkinder Enkel, Urenkel II Eltern und Großeltern (Erbfall) Eltern und Großeltern (Schenkung) Geschwister Nichten und Neffen Stiefeltern Schwiegerkinder Schwiegereltern geschiedener Ehegatte III eingetragener Lebenspartner Sonstige April

8 Erbschaftsteuertarif Steuerklasse I II III bis einschließlich alt neu alt neu alt neu bisher bisher bisher bisher bisher bisher über über % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 7 % 11 % 15 % 19 % 23 % 27 % 12 % 17 % 22 % 27 % 32 % 37 % 40 % 50 % 50 % 50 % 17 % 23 % 29 % 35 % 41 % 47 % 50 % 50 % 50 % 50 % April

9 Beispiel Übertragung von Wertpapieren im Wert von 5 Mio. Steuerkl. II Steuerklasse III derzeitiges Recht Wertpapiere abzgl. persönl. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb ErbSt-Satz ErbSt geplantes Recht Wertpapiere abzgl. persönl. Freibetrag steuerpflichtiger Erwerb ErbSt-Satz ErbSt Differenz Neffe/Nichte % % April % % eingetragener Lebensgefährte % %

10 Nießbrauchsregelung Abschaffung der Stundung des Nießbrauchs Beispielsfall: Vorbehaltsnießbrauch Wert Nießbrauch: 5 Mio. Euro Schenker Ehepartner des Schenkers Übertragung Wert Immobilie: 12 Mio. Euro Erträge ErbSt? Sohn April

11 Nießbrauchsregelung Lösung: derzeit ErbSt (12 Mio.) 2,76 Mio../. ErbSt (5 Mio.) 1,15 Mio. = fällige ErbSt 1,61 Mio. Sofort fällige Erbschaftsteuer Gestundete ErbSt 1,15 Mio. fällig bei Wegfall Nießbrauch oder mit Barwert bei Antrag auf Ablösung April

12 Nießbrauchsregelung Lösung: geplant ErbSt (12 Mio.) 2,76 Mio../. ErbSt (5 Mio.) 1,15 Mio. = ErbSt 1,61 Mio. Sofort fällige Erbschaftsteuer April

13 Immobilien Bewertung derzeit unbebaute Grundstücke 80 % des aktuellen Bodenrichtwerts x Fläche des Grundstücks bebaute Grundstücke 12,5 x Jahresnettokaltmiete abzgl. Alterswertabschlag zzgl. EFH/ZFH- Zuschlag Sonderfälle 70 % des Bodenrichtwerts x Fläche des Grundstücks zzgl. StB-Wert Gebäude April

14 Immobilien Bewertung geplant unbebaute Grundstücke bebaute Grundstücke 100 % des aktuellen Bodenrichtwerts x Fläche des Grundstücks Ein- und Wohnungs- und Geschäftsgrund- Mietwohn- Zweifamilienhäuser Teileigentum stücke grundstücke Vergleichswert, hilfsweise Sachwert Ertragswert, wenn ortsübl., sonst Sachwert Ertragswert Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bleibt möglich April

15 Immobilien Begünstigung 10 %-iger Bewertungsabschlag, wenn 1. fremdvermietete Wohnimmobilie, 2. die in Deutschland, EU oder EWR gelegen ist und 3. nicht zu einem begünstigten gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zählt Korrespondierend sind nur 90 % der zusammenhängenden Schulden und Lasten abziehbar April

16 Immobilien Beispielsfall 1 Neffe erbt von Tante dt. Mietimmobilie mit Verkehrs wert von 12 Mio. und Steuerwert von 8 Mio.. derzeit geplant Differenz Steuerwert 8 Mio 12 Mio 4. Mio Verkehrswert 12 Mio 12 Mio Bew.abschlag Mio Zwischen-summe 8 Mio 10.8 Mio./. Pers. FB T -20 T Steuerpfl. Erwerb 7.99 Mio Mio Steuer StKl II (32 % / 50 %) 2.56 Mio 5.39 Mio 2.8 Mio April

17 Immobilien Beispielsfall 2 Mutter (60 J.) schenkt Sohn deutsche Mietimmobilie (Jahresnettokaltmiete: 400 T ) mit Verkehrswert von 12 Mio. und Steuerwert von 8 Mio.. Wie hoch ist die Schenkungsteuer ggf. unter Ausnutzung bestehender Gestaltungsmöglichkeiten? SchSt ohne Gestaltung SchSt bei Nießbrauchsvorbehalt SchSt nach Einbringung in GmbH & Co. KG derzeit 1.8 Mio 965 T 921 T geplant 2.4 Mio 1.06 Mio 2.4 Mio April

18 Fazit Gewinner der Reform: Übertragungen von jetzt bereits mit dem gemeinem Wert bewerteten Vermögen in StKl I Verlierer der Reform: v. a. Übertragungen in StKl II, aber auch zumeist in StKl III Übertragung von derzeit günstig bewertetem Vermögen (z.b. 2/3 Bewertung für nicht fällige Lebensversicherungen, Immobilienvermögen, gewerblich geprägtem Vermögen) Þ ggf. noch Nutzung der Altregelungen für Übertragungen Þ künftig noch interessanter werden Nießbrauchslösungen und die Adoption Þ Güterstands- und Familienwohnheimschaukeln bleiben als Gestaltungsoptionen erhalten April

19 Kontakt Dr. Tom Offerhaus Leiter Private Client Services/Nachfolgeberatung WTS AG Steuerberatungsgesellschaft Thomas-Wimmer-Ring München Tel.: tom.offerhaus@wts.de April

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