Osnabrücker Erbrechtstage 2008

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1 Osnabrücker Erbrechtstage 2008 Erbschaftsteuerreform konkrete Auswirkungen und verbleibende Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer RA/StB Dr. Klaus Stein

2 Beschluss des BVerfG vom (1 BvL 10/02) Gesetzgeber muss das verfassungswidrige Erbschaftsteuergesetz bis spätestens ändern Vorgaben: Bewertung des Vermögens mit dem gemeinen Wert bzw. einem Annäherungswert zielgenaue und normenklare Verschonungsregelungen sind möglich bis zur Neuregelung bleibt das geltende Erbschaftsteuerrecht anwendbar Osnabrücker Erbrechtstage

3 Gesetzgebungsverfahren Jobgipfel Koalitionsvertrag Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG; Bundesrats-Drucks. 4/08) Referentenentwurf Kabinettsbeschluß 1. Lesung Bundestag Anhörung FA-Bundestag Abschlußberatung FA-BT 2./3. Lesung Bundestag Beratung Bundesrat noch nicht bekannt noch nicht bekannt noch nicht bekannt Steuerwette 1: Keine Einigung in der großen Koalition bis ? Osnabrücker Erbrechtstage

4 Bewertung: Überblick Bewertung: grundsätzlich gemeiner Wert ( Verkehrswert) Aktien: Kurswert Unternehmen: Ertragswertverfahren Immobilien: Bodenrichtwerte + Gebäudewert Schonung des Betriebsvermögens durch modifiziertes Abschmelzmodell Osnabrücker Erbrechtstage

5 Freibeträge Ehegatten Kinder Enkel Sonstige Personen in Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III Neu Bisher Osnabrücker Erbrechtstage

6 Tarifstufen Tarifstufen nach oben geglättet Steuerklasse II und III zusammengelegt und zweistufiger Tarif (in Klammern bisheriger Tarif) Änderung wahrscheinlich % in der Steuerklasse Erwerb I II III bis (52.000) 7 30 (12) 30 (17) ( ) (17) 30 (23) ( ) (22) 30 (29) ( ) (27) 30 (35) ( ) (32) 50 (41) ( ) (37) 50 (47) über ( ) (40) 50 (50) Osnabrücker Erbrechtstage

7 Kapitalgesellschaften börsennotierte Unternehmen: Kurswert Verkauf innerhalb eines Jahres vor dem Stichtag: Kaufpreis hilfsweise Ertragswertverfahren (nicht mehr Stuttgarter Verfahren!) Osnabrücker Erbrechtstage

8 Personenunternehmen bislang: Steuerbilanzwerte (Abweichungen bei Grundstücken, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Auslandsvermögen) neu: Bewertung wie Kapitalgesellschaft! Osnabrücker Erbrechtstage

9 Bewertungsverfahren Bewertungsverfahren Barwert zukünftiger Überschüsse (IDW S1) Ertragswertverfahren Vereinfachte Verfahren AHW-Standard Entwurf AntBV-BewV Multiplikatorverfahren Discounted Cash Flow - Verfahren Equity-Ansatz WACC-Ansatz APV-Ansatz Osnabrücker Erbrechtstage

10 Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV) Vereinfachtes Ertragswertverfahren, wenn nicht offensichtlich unzutreffende Ergebnisse Ermittlung des nachhaltig erzielbaren Jahresertrags auf der Grundlage der Durchschnittserträge der letzten drei Jahre (nicht gewichtet) Ausgangspunkt ist Steuerbilanz Korrekturen u.a. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen Steuern (pauschal 30% auf das korrigierte Ergebnis) Osnabrücker Erbrechtstage

11 Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung (AntBVBewV) Kapitalisierungszinssatz Basiszinssatz + Zuschlag 4,5 % für alle Bewertungen aktuell etwa 9% entspricht Kapitalisierungsfaktor 11 gilt für alle Bewertungsverfahren Osnabrücker Erbrechtstage

12 Offene Punkte Sicherheitsabschläge bei der Bewertung des Unternehmensvermögens Abschläge wegen Beschränkung der Gesellschafterrechte (Vinkulierung, Entnahmebeschränkungen, etc.) Abschläge wegen Bedeutung des Erblassers über den Unternehmerlohn hinaus Osnabrücker Erbrechtstage

13 Verschonung des Betriebsvermögens Stufe 1 Begünstigtes Betriebsvermögen Stufe 2 Verwaltungsvermögen 50% Verwaltungsvermögen >50%: keine Verschonung Stufe 3 15% nicht begünstigt, aber: Steuerklassenprivileg ( 19a ErbStG) 85% Minderung Bemessungsgrundlage Stufe 4 nbbv steuerfrei nbbv < teilw. steuerfrei Stufe 5 Innerhalb von 15 Jahren (Teil-)Betriebsveräußerung, Aufgabe Überentnahme/ etc. Wegfall der Begünstigung in entspr. Höhe Innerhalb von 10 Jahren 70% Lohnsumme unterschritten: Wegfall 10% der Begünstigung p.a. Osnabrücker Erbrechtstage

14 Verschonung des Betriebsvermögens Problembereiche: Betriebsverpachtung Betriebsaufspaltung Holdingstrukturen (Überlassung in der Gruppe) Verbindlichkeiten Geld Osnabrücker Erbrechtstage

15 Belastungseffekte Ausgangswert Bewertungsabschlag BMGr. StKl. I 35,00% 30,00% Status Quo ,5 Ausgangswert Bewertungsabschlag BMGr. Sofortversteuerung 85,00% , , , R e g i e r ung s e n t w u r f Scheitelpunkt : ab Faktor 4,33 auf heutigen Wertansatz ist allein die Sofortversteuerung auf den 15%-Anteil ungünstiger Osnabrücker Erbrechtstage

16 Harmonisierung mit der Einkommensteuer Problem: doppelte Belastung zukünftiger Gewinne mit Erbschaftund Einkommensteuer Personenunternehmen Buchwert Verkehrswert 2008 (Schenkung) 2016 (Verkauf) : Erbschaftsteuer mit Bemessungsgrundlage 1000 Verschonung entfällt rückwirkend in : Einkommensteuer mit Bemessungsgrundlage 900 Lösung denkbar in der Erbschaftsteuer? in der Einkommensteuer? Osnabrücker Erbrechtstage

17 Handlungsüberlegungen bis zur Reform (last minute) Vorweggenommene Erbfolge, wenn keine Schenkungsteuerbelastung nach heutigem Recht Behaltensregelungen heute nur 5 Jahre keine Lohnsummenkomponente Steuerwette 2 ( Versicherungsprämie ) prüfen, wenn Schenkungsteuerbelastung nach heutigem Recht Einlagemodelle Freibetrag Bewertungsabschlag 35% Schuldenüberhang Osnabrücker Erbrechtstage

18 Handlungsüberlegungen bis zur Reform (last minute) Zeitfaktor beachten Entscheidung Vertragsvorbereitung Vollzug bei Minderjährigen: Genehmigung entfaltet für die Zwecke der Schenkungsteuer keine Rückwirkung Schenkungen ggf. notariell beurkunden lassen, wenn Heilung des Formmangels durch Vollzug evtl. erst nach dem Stichtag der Reform übliche Störfallvorsorge, insbesondere Rückforderungsrechte (auch für Wegfall der ErbSt) Osnabrücker Erbrechtstage

19 Erste Gestaltungsansätze nach der Reform Beeinflussung der Parameter der Unternehmensbewertung Schaffung begünstigten Vermögens Vorbereitung auf den 50%-Test Vorbereitung auf die Lohnsummenkontrolle Renaissance der ausländischen Familienstiftung? Modell der Familienbank Osnabrücker Erbrechtstage

20 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Wenn Sie mehr wissen wollen, wenden Sie sich bitte an: RA/StB Dr. Klaus Stein PKF Osnabrück WMS Treuhand GmbH Wirtschaftsprüferungsgesellschaft WMS Rechtsanwälte GbR Rheiner Landstr. 195b Osnabrück Telefon Telefax Osnabrücker Erbrechtstage

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