- Umweltschutzbericht
|
|
|
- Julius Pohl
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - Umweltschutzbericht Anhand des nachstehenden Schemas ist ersichtlich, wie sich die Umsetzung des Tankstellenpapiers zahlenmäßig auf die Tankstellen im Enzkreis niedergeschlagen hat: Betriebsbegehungen Das zum in Kraft getretene Sonderbehördeneingliederungsgesetz regelt die Zuständigkeit für fachtechnische Aufgaben zwischen den Landratsämtern und Gewerbeaufsichtsämtern im Bereich Wasserrecht, VAwS (Umgang mit und Lagerung von wassergefährdenden Stoffen) sowie Abfallrecht (Entsorgung). Unter den durch das LRA betreuten Branchen wurden zunächst die Folgenden als umweltrelevant eingestuft: Fahrzeug-Reparaturwerkstätten (incl. Lackierbetriebe für Kraftwagen), Altautoannahmestellen, Tankstellen, Auto Waschanlagen, Reinigung von Verkehrsmitteln Chemische Reinigungen Abfalltransportbetriebe Schrottplätze (ausgenommen Altauto Verwertungsbetriebe) Speditionen, Landverkehr (Verkehrsbetriebe incl. Busunternehmen, Post- u. sonstige private Dienste Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Drehereien, Beschlag- und Kunstschmieden Baugewerbe (Bauunternehmen, Bauhilfsgewerbe, Bauhöfe) Steinmetze und sonstige Be- und Verarbeitung von Naturstein, Kunststeinherstellung Säge-, Hobel- und Holzimprägnierwerke Fotokopierbetriebe, fotografische Laboratorien Landwirtschaftliche Betriebe incl. Garten-, Obst- und Weinbaubetriebe. Diesen Branchen gehören im Enzkreis ca Betriebe an. Aufgrund der Komplexität der Produktionsverfahren und der Vielzahl der Einsatzstoffe (Betriebs- und Hilfsstoffe) ergeben sich typische Umweltprobleme beim Umgang mit und Lagerung von z.t. großen Mengen an Wasser gefährdenden Stoffen und Gefahrstoffen. Dies macht es erforderlich, produktionsbedingten Wasserverunreinigungen und Altlasten vorzubeugen und Abfälle zu vermeiden, zu verwerten und zu beseitigen Bodenschutz / Altlasten -
2 Die 367 als stark umweltrelevant eingestuften Betriebe gehören folgenden Branchen an: KFZ-Werkstätten, Tankstellen, Altautoannahmestellen Chemische Reinigungen Heizöltransporteure Containerdienste / Speditionen Drehereien Schrottplätze Anzahl Betriebsanzahl im Enzkreis Insgesamt überwachte Betriebe Betriebsanzahl im Enzkreis Davon stark umweltrelevante Betriebe Überprüfte Betriebe Bei einer Betriebsbegehung werden deshalb durch das Landratsamt fachtechnisch beurteilt: Produktionsverfahren mit den dazugehörigen Betriebs- und Hilfsstoffen Lagerung und Umgang mit Einsatzstoffen Abwasserbehandlung Abfallwirtschaft Formelle und materielle Mängel Die restlichen Bereiche wie: Lärm, Arbeitsschutz, Emissionen / Immissionen werden durch das GAA Karlsruhe abgedeckt. - Bodenschutz / Altlasten - 123
3 Produktionsverfahren Fachtechnische Aufgabe: Grundsätzlich sollten alle eingesetzten Produkte und Betriebshilfsstoffe im Produktionsverfahren in allen drei Lebensphasen (Produktion, Gebrauch, Entsorgung) möglichst geringe ökologische Nachteile verursachen. Jedoch sind die meisten eingesetzten Betriebs- und Hilfsstoffe häufig Gefahrstoffe oder Wasser gefährdende Stoffe, z.b. Kühlschmierstoffe, Lösemittel, Reinigungsmittel. Auch können Gefahrstoffe erst im Arbeitsprozess entstehen, z.b. Schweißrauche, Aerosole und Lösemittelemissionen, Altöle. Um einen Betrieb auch im Hinblick auf eine Optimierung des Produktionsverfahrens fachtechnisch beraten bzw. gezielt überwachen zu können, müssen Produktionsverfahren sowie die eingesetzten Fertigungshilfsstoffe bekannt sein. Hieraus ergeben sich dann die Anforderungen an die Abwasserbehandlung, an die Lagerung, an den Umgang mit diesen Stoffen und die Anforderungen an die Abfallentsorgung. Deshalb wird hier schon darauf hingewirkt, dass umweltgefährliche Betriebshilfsstoffe durch umweltfreundlichere ersetzt werden z.b. durch den Einsatz von BIO Ölen, die verwendeten Produkte sparsam eingesetzt werden z.b.: Zentralschmierung, CKW haltige Lösemittel durch CKW freie Produkte ersetzt werden, veraltete Produktionsverfahren durch neue ersetzt werden z.b. Härten mit Cyaniden. Gesetzliche Grundlagen: Die Einstufung der Stoffe ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung, Technischen Regeln, bzw. VwV Wasser gefährdender Stoffe Bodenschutz / Altlasten -
4 Lagerung und Umgang mit Einsatzstoffen Fachtechnische Aufgabe Die gesetzlichen Anforderungen, die an den Umgang mit Einsatzstoffen geknüpft sind, hängen davon ab, welches Gefährdungspotential von dem einzelnen Stoff ausgeht. Das Gefährdungspotential wird von den Eigenschaften des Stoffes (z.b. wassergefährdend, brennbar, ätzend) und der Menge bestimmt. Der Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen birgt für Grund- und Oberflächengewässer ein hohes Gefahrenpotential. Die plötzliche Verschmutzung von oberirdischen Gewässern aufgrund von Störfällen in Anlagen oder die schleichende Verunreinigung des Grundwassers durch undichte Anlagen oder unsachgemäßen Umgang mit Einsatzstoffen sind die häufigsten Umweltdelikte im Betrieb. Durch entsprechende Maßnahmen muss also gewährleistet sein, dass von LAU-Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) bzw. von HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden) keine Verunreinigung eines Gewässers (dazu gehört auch das Grundwasser) ausgehen kann und somit der Besorgnisgrundsatz nach 19 g WHG erfüllt ist. In der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) und deren Anhängen werden die allgemeinen Anforderungen des WHG konkretisiert. Die Einhaltung dieser konkreten Anforderungen, wie Anlagen und Rohrleitungen beschaffen sein müssen, wie Flächen befestigt und abgedichtet werden müssen, welche infrastrukturellen, organisatorischen und technischen Maßnahmen getroffen sind, wird im Zuge einer Betriebsbegehung beurteilt. Hierbei spielt es auch eine wesentliche Rolle, ob sich der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet befindet oder nicht. Im Allgemeinen gilt, dass die Anforderungen an eine Anlage mit dem Schaden, den diese Anlage verursachen kann, zunehmen. Gesetzliche Grundlagen: 19 g ff. WHG, VAwS und deren Anhänge, Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Bodenschutz / Altlasten - 125
5 Abwasserbehandlungsanlagen Fachtechnische Aufgaben: Abwasser fällt bei den Betrieben hauptsächlich an: aus der Behandlung von Kühlschmieremulsionen aus Spülbädern (Badverschleppungen) aus Gleitschleifprozessen bei der Reinigung mit wässrigen Reinigern (z.b. Entfettung, KFZ - Reinigung) bei der Werkstattreinigung So unterschiedlich wie die Zusammensetzung des Abwassers sind auch die Verfahren zur Abwasseraufbereitung und die dazugehörigen Abwasserbehandlungsanlagen. Leichtflüssigkeitsabscheider (Ölabscheider), Emulsionsspaltanlagen, Ultrafiltration, Ionentauscher sowie Fällungsverfahren mit anschließender Neutralisation werden am häufigsten eingesetzt. Bei der Kontrolle der Abwasseranlage wird darauf geachtet, dass die Schadstofffracht im Abwasser möglichst gering gehalten wird. Aus diesem Grunde muss eine lange Standzeit von Prozessbädern und das Rückhalten von Badinhaltsstoffen und verschleppungsarmer Warentransport, Mehrfachnutzung von Spülwasser z. B. durch Kreislaufführung, Rückgewinnung von Badinhaltsstoffen, Einsatz von umweltfreundlichen Einsatzstoffen angestrebt werden. Sind diese Voraussetzungen an den Abwasseranfallstellen erfüllt, wird die Abwasserbehandlungsanlage technisch überprüft und anschließend eine Abwasserprobe entnommen. Bei der technischen Überprüfung wird darauf geachtet, ob an der Anlage technische Veränderungen durchgeführt wurden, ob die Nebenbestimmungen der WR Genehmigung eingehalten sind, ob sich die Zusammensetzung der Abwasserinhaltsstoffe geändert hat und dass Eigenkontrollen sowie Wartungsarbeiten durchgeführt wurden. Insbesondere bei Anlagen, die keiner Genehmigung bedürfen, ist auf den richtigen Einbau der Abwasserbehandlungsanlage, auf die Wahl des geeigneten Verfahrens, auf die richtige Dimensionierung der Anlage sowie auf regelmäßige Eigenkontrollen und Wartungsmaßnahmen zu achten. Gesetzliche Grundlagen: Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen im Wasserrecht sind das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie das Landeswassergesetz von Baden-Württemberg. Die konkreten Anforderungen für den betrieblichen Umweltschutz sind in einer Reihe von Bundesund Länderverordnungen geregelt, die konkrete Anforderungen an den betrieblichen Gewässerschutz stellen. Die Abwasserverordnung nach 7 a WHG sowie deren Anhänge regeln die konkreten Anforderungen an das Abwasser je nach Herkunftsbereich Bodenschutz / Altlasten -
6 In der Indirekteinleiterverordnung wird festgelegt, dass die allgemeinen Anforderungen und die Anforderungen an das Abwasser am Ablauf der Vorbehandlungsanlage sowie die Grenzwerte gelten. Gewerbliche Abwasseranlagen sind nach 45 e WG zu genehmigen. Sie können aber auch genehmigungsfrei sein, wenn nach anderen Vorschriften (Baurecht oder nach Bauart) zugelassene Anlagen betrieben werden und nach dieser Zulassung die Anforderungen nach 2 Indirekteinleiterverordnung eingehalten werden. Die betrieblichen Eigenkontrollen (Untersuchungen, Messungen und Überprüfungen) sind in der Eigenkontrollverordnung festgelegt. In der kommunalen Abwassersatzung sind dann für Indirekteinleiter weitere Anforderungen an das Abwasser gestellt. Neben den konkreten Grenzwerten für schädliche Abwasserinhaltsstoffe wird die Einhaltung bestimmter Obergrenzen für physikalische Parameter wie z.b. ph-wert, Temperatur oder absetzbare Stoffe vorgeschrieben. Abfallwirtschaft Fachtechnische Aufgaben: Hier wird im Rahmen der Betriebsbegehung überprüft, ob die Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden, ob die Sammlung bzw. Lagerung von Abfällen sortenrein erfolgt, denn durch die Zugabe von Fremdstoffen (z.b. kleine Mengen von Lösungsmittel) können Problemstoffe entstehen, ob beim Altöl das Vermischungsverbot beachtet wird (Altöle, die einer Zweitraffination zugeführt werden können, müssen von solchen getrennt gelagert werden, die nur einer Abfallbeseitigung zugeführt werden können), ob Abfälle richtig zugeordnet werden (Abfallschlüsselnummern), damit der richtige Entsorgungsweg bestimmt werden kann, ob die Altautoverordnung eingehalten wird. Außerdem werden Übernahmescheine oder Begleitscheine eingesehen. Gesetzliche Grundlagen: Aufgrund des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der zugehörigen Verordnung (z.b. Altautoverordnung, Altölverordnung) sind Abfälle vorrangig zu vermeiden. Nicht zu vermeidende Abfälle können stofflich oder energetisch verwertet werden; Vorrang hat die umweltverträglichere Verwertungsart. In Abhängigkeit von ihren Gefährlichkeitsmerkmalen sind die Abfälle den Abfallkategorien besonders überwachungsbedürftig und überwachungsbedürftig zur Beseitigung oder zur Verwertung zugeordnet und unterliegen damit auch im Überwachungs- und Nachweisverfahren unterschiedlichen Rechtsfolgen. - Bodenschutz / Altlasten - 127
7 Folgende formale und materielle Mängel werden bei einer Betriebsbegehung am häufigsten angetroffen: Materielle Mängel: Die Bereiche, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, sind nicht flüssigkeitsdicht ausgebildet (Anlieferungsbereich, Produktion), Verschüttete wassergefährdende Stoffe werden nicht mit Bindemittel aufgenommen, Lageranlagen sind nicht mit Auffangwannen abgesichert bzw. vorhandenes Auffangvolumen ist zu gering, Technische Schutzvorkehrungen wie z.b. Überfüllsicherungen, Störmelder fehlen oder sind defekt, Lagerbehälter sind für den Einsatzstoff nicht geeignet, Abfälle werden vermischt, Altautos werden ausgeschlachtet und auf ungeeigneten Flächen gelagert (verboten durch Altautoverordnung), Abwasseranlagen werden nicht gewartet und überprüft bzw. Teile davon funktionieren nicht mehr, Abwasseranlagen sind nicht auf dem Stand der Technik, Abwasserreduzierende Maßnahmen z.b.: Kreislaufführung fehlen Bodenschutz / Altlasten -
8 Formelle Mängel: fehlende Bau-, BImSch- Genehmigungen oder Eignungsfeststellungen, gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen durch Sachverständige nicht durchgeführt, Betriebsanweisungen und Anlagenkataster nicht vorhanden, Wartungsverträge nicht abgeschlossen, Transportgenehmigung fehlt. - Bodenschutz / Altlasten - 129
Umsetzung der VAwS in NRW
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe -VAwS - vom 20. März 2004??? Was hat sich geändert??? Dipl. - Ing. Artur Gerst Gliederung: Teil I: Einführung mit
Tel.: An den / die Kreis / kreisfreie Stadt - untere Wasserbehörde -
Antragsteller Datum: Tel.: An den / die Kreis / kreisfreie Stadt - untere Wasserbehörde - Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von Abwasser aus der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung / Genehmigung
Blatt 1. Antragsteller Datum:... in 3-facher Ausfertigung. Antrag
Antragsteller Datum:............ Tel.:... Blatt 1 An den über die Stadt / Gemeinde Kreis Warendorf Der Landrat Untere Wasserbehörde Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf in 3-facher Ausfertigung Antrag auf
1. Rechtliche Einbindung
Öl Wasser Abscheideranlagen 1. Rechtliche Einbindung 2. Zulassungsgrundsätze 3. Handbuch Baden-Württemberg 1. Rechtliche Einbindung geprägt durch: Gesetzte / Verordnungen jeweils Bundes- und Landesrecht
Erhebungsbogen zum Abwasserkataster Tankstellen, Kfz-Betriebe, Speditionen, Auto-Waschanlagen
Erhebungsbogen zum Abwasserkataster Tankstellen, Kfz-Betriebe, Speditionen, Auto-Waschanlagen Der Magistrat 1. Angaben zum Betrieb Name der Betriebsstätte Anschrift Stadtteil Betreiberin bzw. Betreiber
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Im März 2010 sind das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das neue Bayerische Wassergesetz (BayWG) und die Bundes-Anlagenverordnung vom 31.03.2010 (WasgefStAnlV) in
- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften -
- Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - Anlage 7 - Seite 1 - Anlage 7 Betriebliche Gewässerschutzinspektionen/ IED-Überwachung - Sammlung der relevanten Rechtsvorschriften - - Sammlung der relevanten
Vom 10. Dezember 1993 zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 3. Dezember 2013 (GBl. Nr. 17, S. 389) in Kraft getreten am 1.
Verordnung des Umweltministeriums zur Umsetzung der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (Reinhalteordnung kommunales Abwasser - ROkA -) Vom 10.
Liegt der Betrieb in einem Wasserschutzgebiet? Ja Nein
Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestr. 61 26624 Südbrookmerland Datum: Anzeige über eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen/ Antrag auf Eignungsfeststellung
Umwelt-Rechtskataster. Bedeutung für das Unternehmen. Sicherstellung. Zugrunde liegende Normen. Allgemeiner Umweltschutz und Arbeitsschutz
Zugre liegende Normen DIN EN ISO 14001:2015 Umweltmanagementsysteme - Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung Ausgabe 2015-11 Zertifizierungsgrlage für das Durchführung von regelmäßigen Umweltaudits,
Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom (BGBl. I S. 1368)
Anhang - Verzeichnis der Fundstellen und Abkürzungen Stand: Dezember 2005 AltölV ArbSchG Altölverordnung (AltölV) in der Bekanntmachung der Neufassung vom 16.4.2002 (BGBl. I S. 1368) Gesetz über die Durchführung
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek
Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im WSG Schwarzenbek Informationsveranstaltung zum Wasserschutzgebiet in Schwarzenbek 11. Mai 2017 Agenda Sachstand AwSV Betroffene Betriebe
Bayerisches Landesamt für Umwelt. Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS
Sachstand bei der Novellierung der Bundes- Anlagenverordnung VUmwS Föderalismusreform Grundgesetzänderungen bzgl. Wasserhaushalt Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 75) entfallen Einführung der
Hier verwendete Fachbegriffe sind in der beigefügten VAwS im 2 beschrieben.
Peter Szalata Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Dampfkesselanlagen Die gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind sehr streng. Die Strenge betrifft in erster Linie
3. Anforderungen nach Anlagenarten
3. Anforderungen nach Anlagenarten Beispiel Abwasser Feste Abfälle, z.b. Metallschredder, werden unverpackt, also in loser Schüttung im Freien ohne Überdachung gelagert ( Checkliste L9): Die Lagerung von
Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen
Netinforum 2007 Wasserrechtliche Anforderungen an HBV-Anlagen Dr. Bernd Haesner Dudenstr. 28 68167 Mannheim Tel: 0621 395 238, Fax: 0621 395 632 Mail: [email protected] Dr. Haesner 04.07.2007
Anlage 6 IndirekteinleiterVwV Verwaltungsvorschrift zur Indirekteinleiterverordnung (IndirekteinleiterVwV)
Anlage 6 IndirekteinleiterVwV Verwaltungsvorschrift zur Indirekteinleiterverordnung (IndirekteinleiterVwV) Landesrecht Hessen Anhangteil Titel: Verwaltungsvorschrift zur Indirekteinleiterverordnung (IndirekteinleiterVwV)
Umweltinspektionen Checkliste VAwS
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/6 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG-Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation
Merkblatt Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern durch mobile Anlagen. - Stand 9. Juni
Arbeitskreis Entwässerung von Leichtflüssigkeitsabscheiderinhalten durch mobile Anlagen des ehemaligen Ständigen Ausschusses Anlagenbezogener Gewässerschutz der LAWA Merkblatt Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern
Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen? Niedersachsen. Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 1
Anlagenbezogener Gewässerschutz Band 1 Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Aus der Praxis für die Praxis Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang
Mögliche neue Anforderungen
Mögliche neue Anforderungen in WHG und AwSV Inhalt WHG = Wasserhaushaltsgesetz Änderungen AwSV = Bundes-Anlagenverordnung Regelungsumfang mögliche Anforderungen was bleibt, was ändert sich? Sonderregelungen
Leitfaden Abfallrecht
Joachim Amrhein in Zusammenarbeit mit Dr. Hug Geoconsult GmbH Leitfaden Abfallrecht Fraunhofer IRB Verlas Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Rahmenbedingungen 11 1.1 Ubersicht 11 1.2 Abgrenzung der Begriffe
Bescheinigung über die Prüfung eines Fachbetriebs Nr:
Telefon: +49(0)211/6354-141 Telefax: +49(0)211/6354-241 TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Vogelsanger Weg 6 40470 Düsseldorf Balcke-Dürr GmbH Ernst-Dietrich-Platz 2 Betriebsort Balcke-Dürr GmbH Betriebort
Brandenburger Umweltsiegel für KMU
1. Umweltmanagementsystem im Betrieb 1. Ist ein verantwortlicher Vertreter der Geschäftsleitung für den Umweltschutz schriftlich benannt? 2. Ist dies im Unternehmen entsprechend bekannt gegeben? Wie? 3.
AwSV. Stand 12. September Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken
AwSV Stand 12. September 2017 Umwelt Forum Saar 2017: Aktuelles aus dem Umweltrecht 12. September 2017 IHK Saarland/ Saarbrücken Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Saarbrücken Dr. Dieter Frank WHG
Tankstellen, Kfz-Betriebe, Speditionen, Fahrzeugwaschanlagen
Erhebungsbogen zum Abwasserkataster für Einleiter von Produktions- und Gewerbeabwasser in die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Salzgitter Tankstellen, Kfz-Betriebe, Speditionen, Fahrzeugwaschanlagen
Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht
Aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht 10. Wiesbadener Abfallrechtstag Marco Heuchemer Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung IV Arbeitsschutz und Umwelt Wiesbaden, Dez. 42 Darmstadt, Lessingstraße den
Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA) 21. Oktober 2008, Berlin-Zehlendorf
Richtiger Umgang mit Leichtflüssigkeitsabscheidern (LFA) 21. Oktober 2008, Berlin-Zehlendorf Wo fällt mineralölhaltiges Abwasser an? Freiwaschplatz zur manuellen Fahrzeugwäsche Waschhalle zur maschinellen
Hochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS)
Hochwasservorsorge bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV/VAwS) Stand: April 2014 Dipl.-Ing. (FH) Uta Zepf Tel. 0711/126-1536 Mail: [email protected] Übersicht Anlagen zum Umgang
Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Umweltgerechte Entsorgung / Abfalltrennung orechtliche Grundlagen ostoffe oorganisatorische Aspekte ogrenzen der Abfalltrennung Dipl.-Ing. Ulf Berger /
Überwachungsbericht. ADDCON Europe GmbH Bitterfeld Anlage zur Herstellung von Salzen und Salzlösungen Nr GE Anhang 1, 4. BImSchV
Überwachungsbericht ADDCON Europe GmbH Bitterfeld Anlage zur Herstellung von Salzen und Salzlösungen Nr. 4.1.15 GE Anhang 1, 4. BImSchV 12.07.2016 Überwachungsbericht Seite 1 Überwachungsbericht nach einer
Landkreis Lüneburg. Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben
Landkreis Lüneburg Leitfaden zur ordnungsgemäßen Lagerung von AHL (Ammonnitratharnstofflösung) in landwirtschaftlichen Betrieben Fachbereich Bauen und Umwelt des Landkreises Lüneburg, Juli 2005 Anforderungen
1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen Zweck; Anwendungsbereich Begriffsbestimmungen... 7
Inhaltsverzeichnis Teil I Verordnungstext AwSV 1 Zweck; Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen... 7 1 Zweck; Anwendungsbereich..... 7 2 Begriffsbestimmungen...... 7 2 Einstufung von Stoffen und Gemischen...
Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
Allgemeiner Erhebungsbogen
Allgemeiner Erhebungsbogen Der Trink- und AbwasserVerband Eisenach Erbstromtal erhebt - zur Ergänzung des Antrages auf Genehmigung/ Änderung einer Grundstücksentwässerungsanlage/ Änderung der Einleitbedingungen
Umweltinspektionen Checkliste VAwS
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster Seite 1/8 Umweltinspektionen Checkliste VAwS Firma, Ort BImSchG- Anlage Inspektionsdatum Ansprechpartner der Firma für VAwS-Anlagen 1 Dokumentation
Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen
Anforderungen der AwSV an Anlagen zum Umgang mit Abfällen 29. Abfalltagung des LLUR Dienstag, 20. März 2018 Kulturzentrum Rendsburg Heike Woyczechowski, MELUND, Wasserwirtschaft 2 Heike Woyczechowski,
Rechtliche Grundlagen. Ziele der Altölentsorgung. Verwertungstechnik. Entsorgung von Altöl. Twinning Project CZ 2002 / IB / EN / 01
Entsorgung von Altöl Rechtliche Grundlagen Ziele der Altölentsorgung Verwertungstechnik Seminarreihe zur Anwendung von Europäischem Recht im Bereich Abfallwirtschaft, März 2004 Seite 1 Rechtliche Grundlagen
Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV)
Einführung in die Abwasserverordnung (AbwV) 1 Zweck und Bedeutung der Abwasserverordnung Die Abwasserverordnung (AbwV) dient folgenden Zwecken: 1. Sie bestimmt die Mindestanforderungen nach dem Stand der
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht
Folgerungen aus dem EuGH- Urteil zu Bauprodukten auf das Wasserrecht Martin Böhme Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Verbindung Wasserrecht und Baurecht 63 Absatz 3 WHG:
Neues zu Asphaltbauweisen bei wassergefährdenden Stoffen
Neues zu Asphaltbauweisen bei wassergefährdenden Stoffen Kiefernring 10 21357 Bardowick Tel.: 0170/7610541 e-mail: [email protected] Gliederung Einleitung Gesetze, Verordnungen, Regelwerke LAU/HBV Anlagen
Merkblatt. Umgang mit wassergefährdenden. Stoffen im Kraftwerk. VGB-M 305 Erste Ausgabe Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v.
Merkblatt Umgang mit wassergefährdenden Stoffen im Kraftwerk VGB-M 305 Erste Ausgabe 2002 Herausgegeben von der VGB PowerTech e.v. Zu beziehen bei: VGB PowerTech Service GmbH Verlag technisch-wissenschaftlicher
Anlagen bezogener Gewässerschutz 1
Anlagen bezogener Gewässerschutz 1 Niedersächsisches Landesamt für Ökologie Aus der Praxis für die Praxis Was sind wesentliche Änderungen an Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen? 1 Was sind
Antrag. Die im Merkblatt aufgeführten Unterlagen sind dem Antrag in zweifacher Ausfertigung beizufügen. (Unterschrift Antragssteller/in)
S t a d t C e l l e - Untere Wasserbehörde - 29220 Celle Antragssteller/in: (Betreiber/in der Anlage) Anschrift: Antrag auf die Erteilung einer wasserbehördlichen Genehmigung für die Indirekteinleitung
Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental
Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental Grenzwerte für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe von industriellem und gewerblichem oder anderem nichthäuslichen Schmutzwasser vor der Einleitung
Ich bitte, mir die Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser in die Kanalisation der Stadt Bottrop zu genehmigen.
An die Stadt Bottrop Fachbereich Umwelt und Grün (68) Postfach 10 15 54 46215 Bottrop ANTRAG (2-fach) - auf Genehmigung der Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser - auf Genehmigung der Bemessung,
Wasserrechtliche Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen
Wasserrechtliche Anerkennung von Sachverständigen und sachverständigen Stellen W2 URSULA SCHWENZER 1 Allgemeines Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist es, europaweit die Gewässer in einen guten Zustand
Muster GmbH. Verfahrensanweisung UMVA Lenkung der Rechtsvorschriften Seite 1 von 7 Revisionsstand 0. Inhaltsverzeichnis
Lenkung der Rechtsvorschriften Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Geltungsbereich 3 Begriffe 4 Zuständigkeiten 4.1 Umweltbeauftragter 4.2 Organisationseinheiten 5 Beschreibung, Ablauf 5.1 Identifikation
Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen
Wasserrechtliche Anforderungen für Biogasanlagen Jörg Schütte Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Aufgabenbereich 33 Basisdienste Wümmetag 2013 Wasserrechtliche
Doppelwandige Lagerbehälter oder Auffangräume
Doppelwandige Lagerbehälter oder Auffangräume Das Unternehmen Sicherheit und Umweltschutz Doppelwandiger Haase-Kellertank Erdtank vom Typ Poly Auffangräume aus GFK Haase GFK-Technik GmbH Dr.-Ing. Frank
Entsorgungsordnung. für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin. Inhaltsverzeichnis
Entsorgungsordnung für den Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin Inhaltsverzeichnis Entsorgungsordnung 1. Geltungsbereich 2. Grundsätze 3. Verantwortlichkeiten und Organisationspflichten
Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen
1 Anlagen nach WHG Ausführung von Dichtflächen - Rechtliche Grundlagen Lagern Abfüllen Umschlagen Herstellen WHG- Anlagen Verwenden Ingenieurbüro UAP Dipl.-Ing. Michael Neukert Grimmstraße 9 36381 Schlüchtern
Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung ölhaltiger Abfälle
Ordnungsgemäße und umweltverträgliche Entsorgung ölhaltiger Abfälle Dr. Volker Döring Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbh Berliner Str. 27a, 14467 Potsdam Tel. (0331) 27 93-42 Fax (0331) 27
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Vorbemerkungen
Teil III der Liste der Technischen Baubestimmungen *) Anwendungsregelungen für Bauprodukte und Bausätze nach europäischen technischen Zulassungen und harmonisierten Normen nach der Bauproduktenrichtlinie
Stand des Technischen Regelwerks im Wasserrecht
Verband der TÜV e.v. Stand des Technischen Regelwerks im Wasserrecht - TRwS Dr. VdTÜV, Berlin Wasserhaushaltsgesetz > 19 g Abs. 3 WHG - Abs. 1: Besorgnisgrundsatz - Abs. 2: Bestmöglicher Schutz - Abs.
Merkblatt. Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern durch mobile Anlagen. Stand 9. Juni Landesamt für Umwelt und Geologie
Merkblatt Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern durch mobile Anlagen Stand 9. Juni 2006 Landesamt für Umwelt und Geologie 2 Vorbemerkung Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat in ihrer
Bodenmanagement bei Baumaßnahmen - Rechtliche Rahmenbedingungen. Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga
- Rechtliche Rahmenbedingungen Referentin: Dipl.-Geogr. Frauke Kurth-Minga Gliederung Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Materielle Anforderungen Sonstige Zulassungen Praxisumsetzung Literatur
Rechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft
Rechtliche Anforderungen an die Lagerung wassergefährdender Stoffe im Bereich der Landwirtschaft Anzuwendende Gesetze und Verordnungen 1. Wasserhaushaltsgesetz WHG 2. Landeswassergesetz LWG 3. Landesverordnung
Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 56 der Abwasserverordnung. Eingang
Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 56 der Abwasserverordnung Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Untere Wasserbehörde Herr Dipl.-Ing.
Das neue Wasserhaushaltsgesetz
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Dr. Frank Hofmann Referatsleiter Recht der Wasserwirtschaft Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 2. Deutscher Tag für Grundstücksentwässerung
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Stand der Entwicklung
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Stand der Entwicklung Dr.-Ing. Hermann Dinkler VdTÜV, Essen DWA DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (ehemals: ATV-DVWK)
Grundwasserschutz in der Industrie mit thermoplastischen Systemen. Stefan Kaul Frank GmbH
Grundwasserschutz in der Industrie mit thermoplastischen Systemen Stefan Kaul Frank GmbH Karlsruhe, 09.10.2007 1 Inhalt Grundsätzliches Besondere Anforderungen für Grundwasserschutz Welche Systeme gibt
Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand )
Die neue VAUwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Entwurf Stand 27.01.2012) Manfred Pfann 18. Erfahrungsaustausch Umwelttechnik / Nürnberg, 24. April 2012 TÜV SÜD Industrie
VAwS -Anlagenkataster
VAwS -Anlagenkataster am Beispiel einer Tankstelle Stempel der Station Version für Baden-Württemberg Seite 1 von 1 Inhalt 0. Vorbemerkung 1. Allgemeine Angaben zum Betreiber / Stationär 2. Anlage 2.1 Allgemeine
Volkmar Neitzel Uwe Iske. Abwasser. Technik und Kontrolle WILEY-VCH. Weinheim Berlin New York Chicriester Brisbane Singapore Toronto
Volkmar Neitzel Uwe Iske Abwasser Technik und Kontrolle WILEY-VCH Weinheim Berlin New York Chicriester Brisbane Singapore Toronto Inhalt 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 2.5.4
AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Entwurf vom 22.07.2013
AwSV Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Entwurf vom 22.07.2013 Wasserwirtschaftliche Dienstbesprechung mit den unteren Wasserbehörden am 27.11.2014 Dr. jur. Martina Schwaderlapp,
Fragebogen und Antrag auf Genehmigung für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen und Zahnkliniken.
An die Münchner Stadtentwässerung Abt. MSE 41 Friedenstraße 40 Fragebogen und Antrag auf Genehmigung für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen und Zahnkliniken. Für das Einleiten
Überwachungsbericht. Abwassergesellschaft. Anlagenbezeichnung Kraftwerk VKH Einordnung 4.BImSchV , , und 2. Datum
Überwachungsbericht Betreiber Energie-, Wasser-, Abwassergesellschaft Geiseltal mbh (EWAG) Standort Braunsbedra Anlagenbezeichnung Kraftwerk VKH Einordnung 4.BImSchV 8.1.1.1, 8.12.1.1, 8.11.2.1 und 2 Datum
Erlaubnisantrag für die Einleitung von gewerblichem Abwasser in ein Gewässer gemäß 57 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Landkreis Aurich Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche Gewerbestr. 61 26624 Südbrookmerland Datum: Erlaubnisantrag für die Einleitung von gewerblichem Abwasser in ein Gewässer gemäß 57 des
IMS, Umweltschutz & Sicherheitsmanagement nach Störfall-Verordnung Sicherheitseinweisung Stufe 1 für Auftragnehmer gemäß Verfahrensanweisung 6.
IMS, Umweltschutz & Sicherheitsmanagement nach Störfall-Verordnung Sicherheitseinweisung Stufe 1 für Auftragnehmer gemäß Verfahrensanweisung 6.2/02 Salzgitter, 06. Dezember 2017 Karsten Jacob, Projekt-
Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung
Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Umwelt - Untere Wasserbehörde - 47792 Krefeld Merkblatt zum Erfordernis der wasserrechtlichen Eignungsfeststellung gemäß 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für
Fugenabdichtung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Fugenabdichtung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Gesetze: Bundeseinheitlich: - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - AwSV Technische Regeln: TRwS 781 ff, z.b. Betankung von Straßenfahrzeugen.
Antrag auf Genehmigung der Indirekteinleitung von mineralölhaltigem Abwasser aus dem Herkunftsbereich des Anhangs 49 der Abwasserverordnung.
Antragsteller: Formular zur Antragstellung bei der zuständigen Behörde gemäß 58 Wasserhaushaltsgesetz Telefon: Stadt Osnabrück Fachbereich Umwelt und Klimaschutz Untere Wasserbehörde Herr Dipl.-Ing. Völlering
Umweltverwaltung in Aachen Von der Komplexität der Behörden Oder: Alles wird gut!
Umweltverwaltung in Aachen Von der Komplexität der Behörden Oder: Alles wird gut! Grafik oder Foto 21.09.2009 Inhalt des Vortrags Aufbau der staatlichen Umweltverwaltung Aufgaben der staatlichen Umweltverwaltung
Entscheidungsdiagramm für r das gezielte Einleiten von gesammeltem Gesammeltes Niederschlagswasser welches nicht nachteilig verändert oder mit anderem Abwasser oder wassergefährdenden Stoffen vermischt
Prüfungsumfang über "Erforderliche Kenntnisse und Aufgaben zum Nachweis der Qualifikation als Fachbetriebsbeauftragter"
Fachbetriebsgemeinschaft Maschinenbau e.v. Anlage 2 Postfach 71 08 64 60498 Frankfurt Hausadresse: Lyoner Straße 18 60528 Frankfurt (Niederrad) Telefax 069-6603-1665 Telefon 069-6603-1842 E-mail: [email protected]
Formale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Formale Regelungen bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserrechtliche Eignungsfeststellung, Anzeigeverfahren, Anlagendokumentation Ingrid Benz Regierungspräsidium Stuttgart Abteilung
Übersicht über die Mitteilungen der LAGA und ihren Status
Übersicht über die en der LAGA und ihren Status ohne Muster einer Bekanntmachung zu den 11a ff. AbfG und zur Abfallbeauftragten-Verordnung ungültig 1977 1 Informationsschrift über die Möglichkeiten und
Übersicht über die Mitteilungen der LAGA und ihren Status
Übersicht über die en der LAGA und ihren Status ohne Muster einer Bekanntmachung zu den 11a ff. AbfG und zur Abfallbeauftragten-Verordnung un 1977 1 Informationsschrift über die Möglichkeiten und Grenzen
Grundsätze bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln
Grundsätze bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln Lagerung von PSM Für die Lagerung (mehr als 24 Stunden) von PSM, aber auch für einige Reinigungsmittel, Farben, Klebstoffe, Lösungsmittel und ähnliche
18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis
18 Monate Anlagenverordnung AwSV Bestandsaufnahme und Hinweise für die Praxis Dr. Ronald Möhlenbrock TÜV SÜD Industrie Service GmbH Dudenstr. 28, 68167 Mannheim [email protected] TÜV SÜD
Ersatz für alle bisherigen geltenden Anlageverordnungen wassergefährdende Stoffe (VAwS)
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV Veröffentlichung am 1. August 2017 Bundesverordnung Ersatz für alle bisherigen geltenden Anlageverordnungen wassergefährdende Stoffe
Lagerung von Gefahrstoffen Überblick Merkblatt M 062
Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt 05.12.2013 Das Merkblatt M 062 soll Lagerbetreibern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 in ortsbeweglichen
Fachbetriebe nach WHG
TÜV NORD Akademie Seminarprogramm 2017 Fachbetriebe nach WHG TÜV NORD Akademie Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hat den Zweck, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung
5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom im Hinblick auf die Lagerung von Heizöl:
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz ÜWG-Mitgliederversammlung am 22. Juni 2006 in Frankfurt 5. Novelle der hessischen Anlagenverordnung vom 5.2.2004 im Hinblick auf
Lagerung von Gefahrstoffen Überblick Merkblatt M 062. Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt
Überblick Merkblatt M 062 Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt 05.12.2013 Überblick Merkblatt M 062 Das Merkblatt M 062 soll Lagerbetreibern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist
Antrag. (Telefon) Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Wasserbehörde - Hauptstraße Schwelm
Antragsteller(in): (Telefon) Ennepe-Ruhr-Kreis - Untere Wasserbehörde - Hauptstraße 92 58332 Schwelm Antrag auf Genehmigung der Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen
Anforderungen an den Löschwasserrückhalt aus Sicht des Gewässerschutzes
Anforderungen an den Löschwasserrückhalt aus Sicht des Gewässerschutzes Workshop Fluortenside in Löschschäumen" Augsburg, 04. Dezember 2013 Bernhard Irl Referat 68 Gewässerschutz bei industriellen und
Das Technische Regelwerk im Wasserrecht
Das Technische Regelwerk im Wasserrecht Stand der Technischen Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS) Iris Grabowski, DWA, Hennef VDMA-Infotag Update VAwS 10. Juni 2008 in Frankfurt 10.6.2008 DWA, Iris
Lagern und Abfüllen von STIHL MotoMix und VIKING MotoPlus im Handel. 1 Ihre Verantwortung als Händler
Lagern und Abfüllen von STIHL MotoMix und VIKING MotoPlus im Handel 1 Ihre Verantwortung als Händler 2 Wichtige Informationen zu den Kraftstoffen 3 Vorschriften Gefahrstoff-Einstufung Flammpunkt ( C) VbF-Gefahrenklasse
