Zentrale Arbeitsgruppe zur Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen in der Stadtgemeinde Bremen

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1 Zentrale Arbeitsgruppe zur Versorgung psychisch kranker und suchtkranker Menschen in der Stadtgemeinde Bremen Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie Sitzung am Protokoll Tagesordnung 1. Protokoll der Sitzung vom Soziale Dienste der Justiz Beschützte Übergangseinrichtung Notfallpass Bericht aus den Gremien Zentrale Arbeitsgruppe Verschiedenes... 4 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Heidi Mergner (Initiative e.v.), Jerome Ries, Frau Fehren, Katrin Steengrafe (Bremer Werkgemeinschaft), Beate Schwarz (AWO-Integra), Wolfgang Rust (Arbeiter-Samariter-Bund ASB ), Detlef Tintelott (Landesverband Psychiatrieerfahrener), Alexander Bohn (AMEOS- Klinikum Dr. Heines, Gabi Ravenborg, Heike Dietzmann (Verein für Innere Mission, Lore Büntemeyer (Amt für Soziale Dienste) Jörg Utschakowski (Senatorin für Gesundheit), Jürgen Rohde (Sozialwerk der Freien Christengemeinde), Frank Robra-Marburg (Landesverband der Angehörigen), Hans-Heinrich Löhr, Sonja Lünzmann (Steuerungsstelle Psychiatrie), Martin Wiele, Wolfram Seibert (Klinikum-Bremen-Ost); Helmut Schwiers (Soziale Dienste der Justiz) 1. Protokoll der Sitzung vom Verabschiedet. 2. Soziale Dienste der Justiz Herr Schwiers, Leiter der sozialen Dienste der Justiz, stellt den Aufgabenbereich seiner Dienststelle vor, wozu Bewährungsaufsicht, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe gehören. Betreut werden dort circa Personen, die straffällig geworden sind. 1

2 Die wissenschaftlich nachgewiesene und auch aus seiner Erfahrung hohe Koinzidenz von Straffälligkeit und psychischer Erkrankung lässt sich nicht auf den bekannt hohen Anteil Suchtkranker unter den straffällig gewordenen Menschen reduzieren, sondern schließt auch andere psychiatrische Diagnosen ein. Daraus ergibt sich ein Austausch- und Kooperationsbedarf mit dem System der psychiatrischen Versorgung. Die sozialen Dienste der Justiz nehmen bereits am Fachausschuss Sucht teil. Herr Schwiers erläutert das Bedürfnis seiner Dienststelle, die konzeptionellen und organisatorischen Arbeitsweisen der psychiatrischen Einrichtungen besser kennen zu lernen. Er geht davon aus, dass von den Klienten/Patienten der psychiatrischen Institutionen viele in Situationen, wo aufgrund von Verfehlungen Strafbefehle vorliegen und eine Vollstreckung erfolgt, die bei Unterstützung durch die Straffälligenhilfe vermeidbar wäre. Der Draht zwischen seiner Dienststelle und der Staatsanwaltschaft sei gut, so dass sich in den genannten Fällen durch Verweis auf psychische Erkrankung schwerwiegende Folgen vorab thematisieren ließen. Die Einrichtungsträger schlagen vor, dass auch direkte Kontakte mit den Einrichtungen (zum Beispiel den Wohnheimen) erfolgen sollten, um im Bedarfsfall zeitnah handeln zu können. Es wird beschlossen, dass die sozialen Dienste der Justiz in Person von Herrn Schwiers künftig regelmäßig teilnehmen sollen und in den Verteiler des Fachausschusses aufgenommen werden. Gleichzeitig wird beschlossen, dass der bisher in keinem übergeordneten Fachgremium vertretene Forensik-Bereich der Bremer Werkgemeinschaft durch Frau Fehren künftig ebenfalls am Fachausschuss Allgemeinpsychiatrie teilnehmen soll. 3. Beschützte Übergangseinrichtung In Absprache mit Herrn Schwerdtfeger, dem Leiter der forensischen Klinik, ist das Thema einer besonders beschützten, bei Bedarf abschließbaren Einrichtung weiterhin aktuell. Hierzu wurde bereits in einer Arbeitsgruppe 2008 ein Rahmenkonzept erstellt, das eine solche Einrichtung in Bremen und als integrierten Teil des Bremer Versorgungssystems vorsah. Darin angesprochen waren nicht nur Menschen mit forensischem Hintergrund, sondern auch andere Zielgruppen, die derzeit in auswärtigen Einrichtungen untergebracht werden. Herr Wiele, Oberarzt in der Forensik und vorher lange Zeit in der allgemeinpsychiatrischen Versorgung in der Region Bremen-Ost zuständig, erläutert den Bedarf: Aktuell kennt er sieben Patienten aus der vorherigen Betreuung im Sektor Ost, die mittlerweile in der Forensik sind, weil das allgemeinpsychiatrische Hilfesystem für ihre besonderen Problemlagen keine Lösung finden konnte. Gleichzeitig wird in den nächsten Jahren die Entlassungsquote in der Forensik zunehmen, weil durch gesetzliche Änderungen im 63 Befristungen von sechs, in besonderen Fällen von zehn Jahren vorgesehen sind und die Voraussetzungen für die Anordnung und für die Fortführung einer forensischen Behandlung verschärft wurden. Er sieht hier eine wachsende Gruppe von Patienten, die bei Vorhandensein einer geschlossenen Einrichtung dort leben könnten. Der Verbleib in Bremen ermögliche es unter anderem, bestehende Angehörigenkontakte zu nutzen. 2

3 Herr Löhr nennt die in der Steuerungsstelle bekannten Verfahren. Dort sind derzeit neun per Gerichtsbeschluss in auswärtigen Einrichtungen untergebrachte Bewohner bekannt. Diese Zahl verändere sich über die Zeit wenig, allerdings ist auch die Fluktuation zu beachten, die dazu führt, dass die betroffenen Menschen nach Aufhebung der Beschlüsse im offenen Bereich der Träger verblieben. Frau Mergner fragt, ob es hinsichtlich der Schaffung von weiteren Heimkapazitäten einen Sinneswandel bei der Gesundheitsbehörde gebe, die ja auch mit dem Haus Rockwinkel entgegen der vorgesehenen Linie einer weitere stationäre Einrichtung zugelassen habe. Herr Utschakowski informiert über eine Arbeitsgruppe, die im Oktober ihre Arbeit aufnehmen soll, um sich mit dem Thema zu befassen. Nach seiner Einschätzung gibt es vor allem bei den rechtlichen Betreuern hohe Bedarfsschätzungen, die auch eine gewisse Hilflosigkeit im Umgang mit dem Personenkreise signalisieren und so nicht 1:1 in den Neuaufbau von Einrichtungen umgesetzt werden können. Für sein Referat sei klar, dass die Verantwortung für die Versorgung dieses besonders schützenswerten Personenkreises auf mehrere Schultern zu verteilen sei, was zu einer verbindlichen Kooperation zwischen den psychiatrischen Kliniken und den Trägern der außerklinischen Angebote führen müsse. 4. Notfallpass Herr Tintelott erläutert den vom Landesverband der Psychiatrieerfahrenen und der Initiative heraus gegebenen Notfallpass. Dieser solle helfen, die Behandlung in Situationen zu vereinfachen, in denen eine direkte Kommunikation mit den Patienten schwer oder unmöglich sei. Der Hinweis auf die aktuelle Medikation sei nur wirksam und gültig mit dem Stempel des behandelnden Arztes. Die angesprochenen Ärzte sähen das Projekt positiv. In den Diskussionsbeiträgen wird es für nützlich gehalten, wichtige Informationen über den Patienten beziehungsweise die Patientin auf einen Blick verfügbar zu haben. Es wird empfohlen, die Funktion und Nutzung des Passes genauer zu beschreiben. Hierzu gibt es bereits einen Text, den Herr Tintelott zur Verfügung stellten wird, damit er an die Mitglieder des Fachausschusses verschickt werden kann. Klar ist, dass in Krisensituation vor allem bei den behandelnden Ärzten oder sonstigen Fachkräften keine rechtsverbindliche Handlungsanweisung aus dem Notfallpass abgeleitet werden, sondern nur ihre Arbeit im Sinne der Patienten erleichtert werden soll. Der Fachausschuss spricht sich dafür aus, dass alle Institutionen, die den Pass nutzen, eine einheitliche Version verwenden sollen, die bei Bedarf beim Landesverband für Psychiatrieerfahrene bestellt werden kann. 5. Bericht aus den Gremien Herr Utschakowski berichtet über die Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Überarbeitung des PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz), in der Vertreter aller wesentlichen Akteure der psychiatrischen Versorgung und der Landesbehindertenbeauftragte vertreten seien. Die Arbeitsgruppe wird sich mit neueren PsychKGs befassen, zum Beispiel aus Baden Württemberg und Berlin und die Anforderungen aus der Vereinten-Nationen- Behindertenrechtskonvention berücksichtigen. Im März 2017 soll ein Eckpunktepapier fertig sein, das konkrete Vorschläge enthält, die dann der Fachöffentlichkeit zur Diskussion gestellt werden. 3

4 Eine weitere Arbeitsgruppe befasst sich mit den Auswirkungen der Veränderung beim Krisendienst. Hier sind neben dem Ressort die Kliniken, die Ordnungsbehörde und die Polizei beteiligt. Die wechselseitige Bewertung der Zusammenarbeit sie positiv. Herr Seibert verweist auf mögliche Konflikte, die sich zum Beispiel aus den Grenzzeiten ergeben: Wird der reguläre Krisendienst noch tätig, wenn es bereits kurz vor 21:00 Uhr ist und der Einsatz voraussichtlich länger als bis 21:00 Uhr dauert? Ergibt sich daraus die Schlussfolgerung, nach zum Beispiel 20:30 Uhr keine Kriseneinsätze mehr anzunehmen? Er hält diese Fragen für klärungsbedürftig und klärbar. Herr Utschakowski bittet darum, dass alle Institutionen und Personen, die konkrete Erfahrungen machen, diese direkt an ihn heran zu tragen. Die Unterkommission der Vertragskommission zum Thema Betreute Beschäftigung hat erneut getagt, ist allerdings noch nicht zu konkreten Vorschlägen gekommen. Mögliche Auswirkungen aus dem kommenden Bundesteilhabegesetz für dieses Feld, würden noch erörtert. Information zu den Modellprojekten: Die Expertenkommission hat mittlerweile ihre Sichtung abgeschlossen und wird in den nächsten zwei Wochen mit den Trägern der priorisierten Anträge Kontakt aufnehmen, um Details zu besprechen. 6. Zentrale Arbeitsgruppe Gesucht wird nach einer Möglichkeit, die relevanten Akteure in die Zentrale Arbeitsgruppe (ZAG) einzubinden und dabei eine Arbeitsfähigkeit zu behalten. Es erscheint wichtig, die einzelnen Gremien so aufeinander abzustimmen, dass unabhängig von der endgültigen Besetzung der Informationstransfer zeitnah möglich wird. Herr Utschakowski hält es für wichtig, dass alle Regionalkonferenzen tagen und sich verbindlich in die ZAG einbringen. Herr Rust befürwortet eine "Identitätsdiskussion" für die Regionalkonferenzen: Einerseits zuständig für die Kommunikation in der psychiatrischen Versorgung im Sinne des gemeindepsychiatrischen Verbundes, andererseits eine mögliche Nahtstelle zum Sozialraum außerhalb der Psychiatrie. Die Träger der LAG werden sich erneut mit der Frage der Vertretung befassen und das zeitnah zurück melden. 7. Verschiedenes Das Amt für Straße und Verkehr möchte psychiatrische Einrichtungen auf einen eventuellen Bedarf für Verkehrsberuhigung ansprechen. Das entsprechende Schreiben an die Gesundheitsbehörde wird über den Verteiler des Fachausschusses verschickt. Die Steuerungsstelle informiert, dass Veränderungsmitteilungen zu Umzügen in jedem Fall und zeitnah über die regionalen Behandlungszentren an die Steuerungsstelle erfolgen müssen. 4

5 Nächster Termin: Mittwoch, , 9:15 Uhr Wolfgang Rust/

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