Konzept Schulsozialarbeit SSA an der KSM
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- Helmuth Waldfogel
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1 Seite 1 von Kreisschule Mutschellen Kreisschule Mutschellen Bahnhofstr. 34, 8965 Berikon Tel schulpflege@kreisschule.ch Konzept SSA KSM.doc Konzept Schulsozialarbeit SSA an der KSM 1. Einleitung 1.1 Allgemeines 1.2 Geltungsbereich 1.3 Zweck des Konzepts 2. Definition und Aufgaben 2.1 Definition 2.2 Aufgaben Prävention Krisenintervention Integration/ Partizipation Vernetzung 3. Angebot und Umsetzung 4. Rahmenbedingungen 4.1 Struktur 4.2 Organisation 4.3 Ressourcen 4.4 Pensum 4.5 Infrastruktur 4.6 Berichte 5. Anforderungsprofil 6. Kompetenzen/ Verantwortung 7. Qualitätssicherung 7.1 Jahresplanung 7.2 Aktenführung und Dokumentation der Tätigkeit 7.3 Supervision 7.4 Intervision 7.5 Weiterbildung 7.7 Evaluation 7.6 Zeiterfassung und Jahresbericht 8. Begleitgruppe Schulsozialarbeit 9. Änderungsindex Anhang: Adressen, Literatur
2 1. Einleitung Seite 2 von Allgemeines Die gesellschaftlichen Veränderungen der letzten Jahre haben einen starken Einfluss auf die Schule und sind in vielen Bereichen zu einer pädagogischen Herausforderung geworden. Familie, Schule und Gemeinde haben die Aufgabe, die jungen Menschen bei der Gestaltung ihres Lebenswegs zu unterstützen und sie in die Gesellschaft zu integrieren. Der Schule kommt dabei eine besondere Bedeutung zu: - Kinder und Jugendliche unterschiedlichster Herkunft und Kulturen treffen sich und verbringen einen grossen Teil ihres Tages in der Schule und erfahren so das Zusammenleben - In der Klassen- und Schulgemeinschaft spiegeln sich gesellschaftliche Entwicklungen, Themen und Probleme wider Schulsozialarbeit soll die Schule bei der Früherkennung und vor allem bei der Bearbeitung von individuellen und sozialen Problemen unterstützen. 1.2 Geltungsbereich Das vorliegende Konzept Schulsozialarbeit (SSA) wurde erstellt für die Kreisschule Mutschellen. Es regelt organisatorische Gegebenheiten innerhalb der Schule und nach aussen. Das Konzept SSA wird regelmässig erweitert und angepasst. Es ist Bestandteil des Portfolios KSM und gibt als solches erste Auskunft in Belangen der Schulsozialarbeit. 1.3 Zweck des Konzepts Dieses Konzept soll die organisatorischen Details festhalten und regeln. Es trägt zur Klärung von Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Abläufen bei. Die Verantwortlichen (Schulsozialarbeit, Schulleitung, Begleitgruppe SSA) erweitern die eigene Fachkompetenz und erhalten Sicherheit im Umgang mit Schulsozialarbeit.
3 2. Definition SSA an der KSM Seite 3 von Definition und Ziel Die Schulsozialarbeit ist ein eigenständiges Handlungsfeld der Jugendhilfe, welches mit der Schule in formalisierter und institutionalisierter Form kooperiert. Schulsozialarbeit hat das Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten, sie bei einer erfolgreichen Lebensbewältigung zu unterstützen und ihre Kompetenzen zur Lösung von persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern. (nach Drilling 2001) Die Schulsozialarbeit richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Kreisschule Mutschellen, Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen und die Kreisschule als Organisation. 2.2 Aufgaben Gemäss 35 Schulgesetz erfüllen die öffentlichen Schulen ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag in Zusammenarbeit und in gemeinsamer Verantwortung mit den Eltern. Der Erziehungsauftrag der Schule hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu selbständigen, verantwortungsvollen und starken Persönlichkeiten zu unterstützen. Die Schulsozialarbeit unterstützt durch ihre Arbeit die Schule in diesem Auftrag. Methodisch-didaktische und disziplinarische Massnahmen fallen nicht in den Aufgabenbereich der Schulsozialarbeit, können aber von ihr unterstützt werden. Die Schulsozialarbeit versteht sich als Dienstleistung für Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und Eltern und umfasst folgende Aufgaben: Prävention Die Schulsozialarbeit geht Themen der Gewalt-, Sucht- und Gesundheitsprävention an. Sie zeichnet sich durch Früherfassung von Problemen aus. Die Prävention setzt bei den Stärken der Schülerinnen und Schüler an und fördert die individuelle und soziale Persönlichkeitsentwicklung. Die Schulsozialarbeit begleitet und berät Schulleitung, Lehrpersonen und Eltern in Präventionsbelangen Krisenintervention Krisen stellen im Leben der Jugendlichen oft eine Weichenstellung dar. Während Krisen brauchen die Jugendlichen Unterstützung von aussen. Die Schulsozialarbeit bietet ohne Zeitverlust angemessene Hilfe an. Intervention bedeutet im Rahmen der Schulsozialarbeit Abklärung des Problems. Falls dieses durch die Arbeit der Schulsozialarbeit gelöst werden kann, übernimmt diese die Bearbeitung. Ansonsten verweist sie an die zuständigen Stellen Integration/ Partizipation Integration bedeutet den Einbezug von Randgruppen. Jugendliche können aus verschiedenen Gründen (z.b. Herkunft, sozialer Status) ausgeschlossen sein. Die Schulsozialarbeit setzt sich mit den Lehrpersonen zusammen für die Integration ein und leistet damit einen Beitrag zum Wohlbefinden und zur Leistungsfähigkeit. Durch Partizipation aller an der Schule Beteiligten werden bei allen das Verantwortungsbewusstsein und die Identifikation mit der eigenen Schule erhöht Vernetzung Die Vernetzung der verschiedenen Angebote der Jugend- und Sozialhilfe in der Region gehört mit zu den Aufgaben der Schulsozialarbeit. Sie bemüht sich, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern über Angebote zu informieren und allenfalls Kontakt zu schaffen. Schulsozialarbeit und Jugendarbeit stehen miteinander in Kontakt und unterstützen sich gegenseitig.
4 3. Angebot und Umsetzung Zielgruppen Leistungsempfänger Schülerinnen und Schüler Eltern/ Umfeld der Schule Lehrerinnen und Lehrer Angebot Niederschwellige Anlaufstelle an der Schule Beratung und Begleitung auf freiwilliger Basis Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in Krisensituationen Sensibilisierung und Bewusstseinsförderung in den Themen Gesundheit, Gewalt und Sucht Unterstützung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit interkulturellem Hintergrund Neutrale Anlaufstelle für Eltern in Problemsituationen mit ihren Kindern Unterstützung bei erzieherischen Fragen und Problemen Vermittlung von weiteren Hilfestellungen in Krisensituationen Themenspezifische Elternabende (z.b. Sucht, Gewalt) Niederschwellige Anlaufstelle in schwierigen Situationen Beratung und Unterstützung im Einzelfall Unterstützung bei nötigen Interventionen im Klassenverband (z.b. Mobbing, Gewalt) Moderation Teilnahme an Elternabenden und -gesprächen Umsetzung Die SSA ist den Schülerinnen und Schülern persönlich bekannt. Die SSA ist für die Schülerinnen und Schüler leicht erreichbar (Zeit und Ort). Die SSA ist zu bestimmten Zeiten (z.b. Pausen) vor Ort und aktiv präsent. Die SSA berät die Schülerinnen und Schüler kompetent. Sie baut wenn nötig längerfristig verbindliche Beratungsbeziehungen auf. Die SSA vermittelt den Schülerinnen und Schülern weitere Hilfsmöglichkeiten (Fachstellen) und begleitet sie wenn nötig dorthin. Die SSA wendet Arbeitsweisen an (z.b. Vereinbarungen, Gruppenarbeiten), durch welche die Selbst- und Sozialkompetenz der Schülerinnen und Schüler gefördert wird. Die SSA begleitet und unterstützt Schülerinnen und Schüler bei disziplinarischen Massnahmen. Die SSA leistet im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit Motivationsarbeit. Die SSA berät Eltern auf ihren Wunsch bei Erziehungsproblemen. Die SSA vermittelt Eltern Fach- und Beratungsstellen. Die SSA motiviert Eltern, ihre Erziehungsverantwortung wahrzunehmen. Das tut sie in Beratungsgesprächen, durch Kursangebote oder auf anderen Informationswegen. Die SSA berät Lehrpersonen auf deren Wunsch im Umgang mit schwierigen Schülerinnen und Schülern und in schwierigen Klassensituationen. Die SSA entlastet und unterstützt Lehrpersonen durch direkte Klassenintervention. Die SSA unterstützt Lehrpersonen bei Präventionsprojekten oder der Bearbeitung lebenskundlicher Themen (z.b. Sexualpädagogik, Sucht).
5 Schulsystem Schulpflege, Schulleitung, Kollegien, Hausabwart Netzwerk SPD, KJPD, JFB, Jugendarbeit Mutschellen (JAM), SSA regional, SSA kantonal Unterstützung der Schulleitung im Thema Schulhauskultur Beratung von SL und SPF Mitarbeit bei Schulprojekten Prävention (gesamtschulisch) Mitarbeit in Arbeitsgruppen Besuch Intervisions- /Supervisionsgruppe Thematische Austauschtreffen Übergabegespräche Fallbesprechungen Seite 5 von 10 Die SSA arbeitet mit den Lehrpersonen zusammen an der Sicherung und Weiterentwicklung des sozialen Wohlbefindens in der Klasse und im Schulhaus. Die SSA informiert Lehrpersonen über weitere Hilfsangebote und schafft wenn nötig Kontakt. Die SSA gliedert sich in das Qualitätsmanagement der Schule ein. Die SSA unterstützt die SL bei der Durchführung von Schulprojekten (z.b. Gewalt im Schulhaus) und Schulveranstaltungen, welche einen Bezug zur SSA haben (z.b. Prävention, Suchtverhalten etc.). Die SSA kann an Klassen- und Schulkonferenzen teilnehmen. Die SSA initiiert und organisiert Weiterbildungen für Lehrpersonen mit Bezug zur SSA (z.b. Sensibilisierung Suchtverhalten). Die SSA nimmt an ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen der Lehrpersonen teil. Die SSA kann Projekte inner- und ausserhalb der Schule initiieren. Die SSA kennt die Institutionen und Fachstellen sowie deren Mitarbeiter im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe der Region. Die SSA unterhält regelmässige Kontakte zu diesen Angeboten. Die SSA arbeitet mit der Jugendarbeit Mutschellen JAM zusammen. Die Zusammenarbeit der JAM im schulischen Bereich wird über die SL geregelt.
6 4. Rahmenbedingungen 4.1 Struktur Die Schulsozialarbeit soll nicht wie andere schulunterstützende Angebote nur punktuell oder in Krisensituationen genutzt werden. Es soll viel mehr eine ständige Kooperation zwischen den beiden Bereichen Pädagogik und Sozialer Arbeit stattfinden. Die Schulsozialarbeit wird vom Ausschuss auf Antrag von Schulleitung und Schulpflege angestellt. Im operativen Geschäft ist die Schulsozialarbeit der Schulleitung als Stabsstelle unterstellt. Diese Positionierung ermöglicht es ihr, auf allen Ebenen ohne Rollenkonflikte tätig zu sein. 4.2 Organisation Schulleitung TD 2) IT 2) Stabsstelle Schulleiter/-in Schulleiter/-in SSA 2) Gesamtschulische Aufgaben Sekretariat 2) Bezirksschule Realschule Sekundarschule 4.3 Ressourcen Der Lohn wird vom Ausschuss auf Antrag der Schulpflege unter Berücksichtigung von Aus- und Weiterbildung, Berufserfahrung und Verantwortung festgelegt. Ein Antrag auf Anpassung des Lohnes erfolgt durch die Schulleitung aufgrund des jährlichen Mitarbeitergesprächs. Die Schulsozialarbeit - hat Anrecht auf aufgabenbezogene Weiterbildung - nimmt an Supervision gemäss Budget teil - kann Fachliteratur anschaffen - führt Teamsitzungen durch, falls die Stelle von mehreren Personen geteilt wird Die oben erwähnten Aktivitäten werden mit der zuständigen Schulleitung im Rahmen des jährlichen Mitarbeitergesprächs geplant. 4.4 Pensum Das Arbeitspensum wird berechnet auf Grund der Anzahl Schülerinnen und Schüler. Grundlage: 600 Schüler = 120 Stellenprozent (Stand ). Eine Schwankung von +/- 20 Schüler liegt in der Toleranzgrenze und führt nicht zu einer Pensenanpassung. Ein Antrag auf Anpassung erfolgt durch die Schulleitung aufgrund des jährlichen Mitarbeitergesprächs. Diese erfolgt auf 1.1. des folgenden Kalenderjahres. Die Stellenprozente werden auf eine Frau und einen Mann aufgeteilt. Damit wird die Arbeit im Team ermöglicht, und es wird gleichzeitig dem Gender-Aspekt Rechnung getragen. Eine Anstellung umfasst mindestens 40 Prozent. Das Arbeitspensum der Schulsozialarbeit wird als Jahresarbeitszeit festgelegt und auf 39 Schulwochen umgerechnet. Beispiel: 100 % = 1950 Arbeitsstunden. Dies entspricht 40,625 Stunden bei 48 Wochen 70 % = 1365 Arbeitsstunden. Das sind 28,45 Stunden bei 48 Wochen bzw. 35 Stunden bei 39 Wochen
7 Seite 7 von Infrastruktur - Jedem Schulsozialarbeiter bzw. jeder Schulsozialarbeiterin steht ein Büro mit der üblichen Büroinfrastruktur zur Verfügung, nach Möglichkeit zur alleinigen Nutzung - Das Büro ist für Schülerinnen und Schüler direkt und niederschwellig zugänglich - Genügend Platz für Einzel- und Gruppenberatungen - Telefonanschluss mit eigener Nummer - PC, Drucker mit Internetanschluss und eigener Mail-Adresse 4.6 Berichte Jeder Schulsozialarbeiter bzw. jede Schulsozialarbeiterin erstellt jährlich einen Bericht über die eigene Arbeit, Termin 30. Oktober. Er umfasst folgende Bereiche: - Themen bei Schüler-und Elterngesprächen - Zusammenarbeit an der Kreisschule - Zusammenarbeit mit ausserschulischen Stellen - Supervision - Weiterbildung - Statistik der Beratungen - Übersicht über Aktenablage und weiterführende Akten Der Bericht wird im Rahmen des Mitarbeitergesprächs besprochen und der Schulpflege zur Kenntnis vorgelegt. Allenfalls werden daraus Massnahmen entwickelt und wo nötig Anträge an die Schulleitung oder die Schulpflege gestellt. 5. Anforderungsprofil Schulsozialarbeiter/ Schulsozialarbeiterin - Abschluss Fachhochschule bzw. Höhere Fachschule für Soziale Arbeit oder eine vergleichbare Ausbildung - Idealerweise Berufserfahrung in Schulsozialarbeit - (Beratungs-) Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen - Kreativität, Engagement, Integrität - Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit - Belastbarkeit, Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Humor - Administrative und organisatorische Fähigkeiten - EDV-Kenntnisse - Flexibilität in Bezug auf Arbeitszeiten - Gute mündliche und schriftliche Kenntnisse in Deutsch 6. Kompetenzen/ Verantwortung Die Schulsozialarbeit gehört zu den Beratungsangeboten und hat somit keinen Auftrag zur gesetzlichen Sozialarbeit. Das Angebot der Schulsozialarbeit ist freiwillig für die Schülerinnen und Schüler der KSM. Eine gute Kooperation ist Grundvoraussetzung für die Qualität der Schulsozialarbeit. Dazu gehört ein aktiver Austausch mit allen Personen, die an der KSM tätig sind. Sieht die Schulsozialarbeit nach Beratungs- und Betreuungsgesprächen mit einer Schülerin oder einem Schüler das Kindswohl in Gefahr, stellt sie via Schulleitung bei der Schulpflege einen Antrag für eine Gefährdungsmeldung an die Vormundschaftsbehörde. Es liegt im Kompetenzbereich der Schulsozialarbeit, in Absprache und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen die Begleitung vor Ort zu leisten. Ausserdem darf und soll die Schulsozialarbeit gemeinsam mit der Schulleitung Öffentlichkeitsarbeit leisten. Zudem soll die Schulsozialarbeit unter Berücksichtigung der Stundentafel aktiv auf die Schülerinnen und Schüler der KSM zugehen und so den Kontakt herstellen und festigen.
8 Seite 8 von 10 Die Schulsozialarbeit hält sich an das Amtsgeheimnis und die Schweigepflicht gemäss Art. 6 des Berufskodexes des Schweizerischen Berufsverbandes für Soziale Arbeit Avenir Social. Die Schulsozialarbeit ist von der Anzeigepflicht in rechtlichen Fragen befreit. Sie leitet Informationen nur im Einverständnis mit den betroffenen Personen weiter. 7. Qualitätssicherung Ziel der Tätigkeit der Schulsozialarbeit ist ein optimales Erbringen der Leistung unter Berücksichtigung von berufsethischen Werten, fachlich-professionellen Ansprüchen, im Dienste der Schule und insbesondere der Schülerinnen und Schüler. Die Qualitätssicherung bezieht sich auf die Evaluation der Zielerreichung und die Reflexion der fachlichen Entscheide. Sie ist ein kontinuierlicher Prozess. Dazu werden folgende Instrumente angewandt: 7.1 Jahresplanung In der Jahresplanung werden die Zielsetzungen und Schwerpunkte festgelegt. Sie wird von der Schulsozialarbeit erstellt und mit der Schulleitung und der Begleitgruppe SSA abgestimmt. 7.2 Aktenführung und Dokumentation der Tätigkeit Die Aktenführung dient der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Interventionen. Nach einer Beratung wird ein Beratungsprotokoll erstellt. 7.3 Supervision Die Schulsozialarbeit nimmt zur Sicherung der Arbeitsleistung regelmässig Supervision wahr. Die Ergebnisse der Supervision werden mit der Schulleitung KSM besprochen. 7.4 Intervision Die Schulsozialarbeit trifft sich zum regelmässigen Austausch mit anderen Fachpersonen und Institutionen: Schulpsychologischer Dienst, Jugendarbeit Mutschellen, Vernetzung Aargauisches Netzwerk der Schulsozialarbeit und weiteren. 7.5 Weiterbildung Die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung muss gewährleistet sein. Entsprechende Massnahmen werden mit der Schulleitung KSM vereinbart. 7.6 Zeiterfassung und Jahresbericht Die SSA führt eine Arbeitszeitkontrolle, aus der ersichtlich ist, für welchen Aufgabenbereich wie viel Zeit investiert wurde. Sie wird zusammen mit dem Jahresbericht der Schulleitung KSM abgegeben. 7.7 Evaluation Die Arbeit der Schulsozialarbeit wird periodisch evaluiert. In die Evaluation werden alle Beteiligten einbezogen. 8. Begleitgruppe SSA Aufgaben: Austausch zwischen SSA und Schulvertretern Vertrauensbildung Integration der SSA in den Betrieb Vernetzung im Schulprogramm und den Aktivitäten der Schule als Gesamtes Ideenpool Jahresplanung Regelmässiges Feedback aus der Schule Rückhalt für die Mitarbeitenden der SSA Abstimmung von Qualitäts-Management und SSA
9 Seite 9 von 10 Mitglieder: 1 Schulleitung, pro Kollegium 1 Lehrperson, 1 Mitglied der Schulpflege. Je nach Bedarf und Thema kann der Personenkreis erweitert werden. Umsetzung: SSA und Begleitgruppe treffen sich 2-4 Mal jährlich und bearbeiten die relevanten Themen gemäss einer Traktandenliste. Was die Begleitgruppe nicht ist: Vorgesetzte Stelle der SSA Fachliche Beratung der SSA Gefäss für Fallbesprechungen Ersatz für Super- und/oder Intervision Die Begleitgruppe hat kein Anrecht auf Akteneinsicht. 9. Änderungsindex von der Schulleitung abgesegnet am: 27. März 2009 von der SPF abgesegnet am: 31. März 2009 vom Ausschuss abgesegnet am: 2. April 2009 Das Konzept SSA stützt sich auf folgende Unterlagen: - Satzungen der Kreisschule Mutschellen - Gemeindegesetz Kt. Aargau SAR Schulgesetz vom 17. März Verordnung Volksschule vom 29. April bestehende Regelungen und Abmachungen der KSM
10 Anhang Seite 10 von 10 Adressen - Homepage des Kantons Aargau: - Stelle für Schulsozialarbeit: schulsozialarbeit@schulen.ag.ch - Schulinterne Beratung: - Weiterbildung: Literatur - Handreichung Schulsozialarbeit, Departement BKS April Drilling 2001: Schulsozialarbeit Antwort auf veränderte Lebenswelten, Verlag Haupt Bern
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