Die Bedeutung der chemisch-toxikologischen Spezialanalytik in der verkehrsmedizinischen Fahreignungsbegutachtung
|
|
- Jobst Solberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Bedeutung der chemisch-toxikologischen Spezialanalytik in der verkehrsmedizinischen Fahreignungsbegutachtung Dr. med. BRUNO LINIGER, Facharzt für Rechtsmedizin, Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin & Klinische Forensik, Universität Zürich, Zürich Inhaltsübersicht Abstract...34 I. Einleitung...35 II. Möglichkeiten des Einsatzes der chemisch-toxikologischen Spezialanalytik in der verkehrsmedizinischen Fahreignungsbegutachtung...36 II.A. Begutachtung von fraglichen Alkoholproblemen...36 II.B. Begutachtung von fraglichen Drogenproblemen...38 II.C. Begutachtung von fraglichen Medikamentenproblemen...41 III. Ausblick...42 Stichwörter
2 BRUNO LINIGER Abstract Die verkehrsmedizinische Fahreignungsbegutachtung muss zunehmend höhere Qualitätskriterien erfüllen. Insbesondere sollen soweit immer möglich auch Sachbeweise eingebracht werden, namentlich durch den Einbezug der chemischtoxikologischen Spezialanalytik. Die dabei zur Verfügung stehenden Analysemöglichkeiten müssen bei der Begutachtung von fraglichen Alkohol-, Drogen- sowie Medikamenten-Problemen zum anerkannten verkehrsmedizinischen Standard gehören. 34
3 Fahreignungsbegutachtung und toxikologische Spezialanalytik I. Einleitung Die verkehrsmedizinische Begutachtung der Fahreignung ist seit einigen Jahren einem deutlichen Wandel unterworfen und soll dabei auch immer höheren Qualitätskriterien genügen. Dies gilt insbesondere bei der Begutachtung von fraglichen Alkohol-, Drogen- sowie Medikamenten-Problemen. Aus absolut nachvollziehbaren Gründen, namentlich auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Führerausweises für die im Einzelfall betroffene Person, darf sicher zu Recht der Anspruch gestellt werden, dass ein schlüssiges Gutachten möglichst alle Mittel und Möglichkeiten berücksichtigt, welche die abschliessende Fahreignungsbeurteilung jeweils hinreichend nachvollziehbar und forensisch beweiskräftig untermauern. Gleiches gilt ja bei der strafrechlichen Beurteilung der Fahrfähigkeit bei Verdacht auf Fahren unter Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Einfluss, wo eine beweiskräftige, chemisch-toxikologische Spezialanalytik längst absolut anerkannter, gesetzlich gestützter Standard ist. Von daher muss der chemischtoxikologischen Spezialanalytik auch in der Begutachtung der Fahreignung die gleiche Bedeutung zukommen, zumal es ja keinesfalls nur um den Nachweis belastender, sondern auch um den Beleg entlastender Befunde geht. Die alleinige Verwendung von immunologischen Testmethoden (sei es apparativ oder beispielsweise auch im Urin-Schnelltest) reicht jedenfalls in keiner Weise mehr aus. Immunologische Testbefunde dürfen nämlich nur als Hinweise gewertet werden. Forensisch beweiskräftige Analysebefunde setzen jedoch eine chemisch-toxikologische Spezialanalytik voraus, welche den direkten Nachweis der Substanz (oder eines entsprechenden Stoffwechselprodukts) erbringt. Ein beispielsweise im Urin-Schnelltest positives Resultat auf Opiate darf somit nicht einfach zum unkritischen Schluss auf einen Konsum des Opiats Heroin führen, denn auch die Verwendung von hustenstillenden Medikamenten, welche das Opiat Codein enthalten, verursachen eine Opiat-positive Urinprobe. Nicht nur beim vorerwähnten Beispiel, sondern bei sehr vielen anderen Fragestellungen bezüglich Alkohol, Drogen und Medikamenten, ist deshalb der Einsatz einer beweiskräftigen, chemisch-toxikologischen Spezialanalytik unumgänglich. 35
4 BRUNO LINIGER Die nachfolgenden Ausführungen stellen dabei keine wissenschaftlich chemisch-toxikologische Abhandlung dar. Vielmehr geht es darum, aus der Sicht der Verkehrsmedizin zu sensibilisieren und an einzelnen gängigen Beispielen übersichtsmässig aufzuzeigen, dass und aus welchen Gründen die chemisch-toxikologische Spezialanalytik zur heutigen Fahreignungsbegutachtung gehört. Im Einzelfall sowie bei spezifischen Fragestellungen ist daher auf die aktuelle Fachliteratur zu verweisen. II. Möglichkeiten des Einsatzes der chemisch-toxikologischen Spezialanalytik in der verkehrsmedizinischen Fahreignungsbegutachtung II.A. Begutachtung von fraglichen Alkoholproblemen Die Fahreignungsbegutachtung nach Fahren in angetrunkenem Zustand (FiaZ) stellt eine der häufigsten Fragestellungen in der Verkehrsmedizin dar. Rückblickend ist dabei interessant, dass bis vor gut 10 Jahren noch beinahe ausschliesslich die klassischen, aus dem Blut bestimmten Leberwerte Gamma-GT, GOT und GPT beigezogen wurden, um Rückschlüsse auf das mittelund längerfristige Alkoholtrinkverhalten der zu begutachtenden Person zu gewinnen. Bei erhöhten Leberwerten wurde dann häufig ein erhöhter Alkoholkonsum abgeleitet. Im Wissen darum, dass die Leberwerte Gamma-GT, GOT und GPT einerseits auf einen vermehrten Alkoholkonsum reagieren, andererseits aber auch aus anderen Ursachen erhöht ausfallen können (z.b. durch Medikamente, Leber-Erkrankungen), diese Werte somit klar nicht spezifisch sind und lediglich indirekte Parameter für einen Alkoholüberkonsum darstellen, dürfen sie entsprechend nur als Hinweise auf einen vermehrten Alkoholkonsum gewertet werden. Gleiches gilt für den Blut- Parameter MCV (Mittleres Corpuskuläres Volumen der roten Blutkörperchen), welcher ebenfalls auf Alkohol reagiert, dabei aber noch unspezifischer als die vorerwähnten Leberwerte ist, zusammen mit diesen aber doch eine gewisse Aussage über das Alkoholkonsumverhalten erlaubt. In der Aussagekraft zum Alkoholkonsum bedeutend spezifischer ist der seit gut 10 Jahren zunehmend bekannte Blut-Marker CDT (Carbohydrate Deficient Transferrin), welcher jedoch wie die Leberwerte (Gamma-GT, GOT, 36
5 Fahreignungsbegutachtung und toxikologische Spezialanalytik GPT) sowie das MCV ebenfalls nur einen indirekten Parameter auf einen Alkoholüberkonsum darstellt. Ergänzend zu den Leberwerten Gamma-GT, GOT und GPT sowie bei zusätzlicher Berücksichtigung des Blutwerts MCV lassen sich gesamthaft aber doch in vielen Fällen recht konkrete Aussagen über Alkoholtrinkverhalten machen. Dennoch bleiben im Einzelfall zum Teil nicht unerhebliche Fragen offen, zumal beispielsweise mindestens 20 % der Bevölkerung auch bei vermehrtem Alkoholkonsum nicht mit einer CDT- Erhöhung reagieren, was als sog. "Non responder"-reaktion bezeichnet wird. Wenn nun zusätzlich berücksichtigt wird, dass alkoholursächliche Erhöhungen der Leberwerte Gamma-GT, GOT und GPT sowie eine Erhöhung des Blutwerts MCV einen längerfristig deutlich vermehrten Alkoholkonsum voraussetzen, so ist unschwer zu erkennen, dass der herkömmliche Beizug der Kombination von CDT, Gamma-GT, GOT, GPT und MCV immer wieder Unklarheiten verursachen kann. Nicht zuletzt darf nie ausser Betracht gelassen werden, dass es auch allenfalls "falsch positive", das heisst nicht alkoholursächliche Erhöhungen dieser erwähnten Marker in die Betrachtung miteinzubeziehen gilt, und zwar nicht nur bei den Leberwerten und dem MCV, sondern selbst auch beim CDT. Die vorerwähnten Erfahrungen haben im Verlaufe der Zeit die wissenschaftliche Forschung beeinflusst, Analysemethoden zu evaluieren und zu etablieren, um bei Fragestellungen zum Alkoholkonsum verlässlichere, wünschenswerterweise beweiskräftige Aussagen machen zu können, und zwar vergleichbar mit der Aussagekraft der Blutalkoholanalyse bei Verdacht auf Fahren in angetrunkenem Zustand. Eine solche Aussagekraft lässt sich aus nachvollziehbaren Gründen aber nur dann erreichen, wenn der direkte Nachweis der Substanz, in concreto des Trinkalkohols (Ethanol), oder aber eines Trinkalkohol-Stoffwechselprodukts erbracht wird. Zwischenzeitlich liegen nun solche Analysemethoden vor, wobei es sich einerseits um das sogenannte Ethylglucuronid (EtG), andererseits um die Fettsäure-Ethyl-Ester (FEE) handelt. Beide Substanzen sind Stoffwechselprodukte des Trinkalkohols (Ethanol), sodass beim mittels geeigneter Spezialanalysemethoden entsprechend erbrachten Nachweis dann auch von 37
6 BRUNO LINIGER einer beweiskräftig belegten Alkoholaufnahme bzw. einem Alkoholkonsum ausgegangen werden kann. Was nun die Beurteilung des mittel- und längerfristigen und somit auch für die Beurteilung eines allfälligen Alkoholproblems (Alkohol-Missbrauch bzw. Alkohol-Abhängigkeit) massgeblichen Trinkverhaltens angeht, so eignet sich dafür am besten die forensisch-toxikologische Haaranalyse, zumal bei Berücksichtigung des üblichen Längenwachstums der untersuchten Haare (bei Kopfhaaren ca. 1 cm pro Monat) beweiskräftige Aussagen über einen längeren Zeitraum möglich sind 1. II.B. Begutachtung von fraglichen Drogenproblemen Bei der Fahreignungsbegutachtung von fraglichen Drogenproblemen handelt es sich um den Bereich, welcher weit verbreitet rasch daran denken lässt, dass ein Drogennachweis spezialanalytische Untersuchungen benötigt. Dies gilt insbesondere für die Abklärungen bei Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) gemäss der ab im Rahmen der SVG-Revision in Kraft getretenen "Nulltoleranz-Regelung für Drogen" (VRV Art. 2 Abs. 2). Tatsache ist jedenfalls, dass die gängigen Drogensubstanzen chemischtoxikologisch bzw. spezialanalytisch insgesamt sehr gut und bis in tiefe Konzentrationen beweiskräftig nachgewiesen werden können. 1 In diesem Zusammenhang sei auch auf das "Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2006" verwiesen, namentlich auf den Beitrag "Die forensisch-toxikologische Haaranalyse auf Ethylglucuronid eine beweiskräftige Untersuchungsmethode zur Überprüfung des Alkoholkonsums in der verkehrsmedizinischen Begutachtung" (Bruno Liniger), welcher bereits in die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichts einbezogen wurde (Urteil 6A.8/2007, , Kassationshof). Im Weiteren wird am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in absehbarer Zeit eine Studie bzw. Dissertation abgeschlossen, welche unter anderem die Ethylglucuronid-Haaranalyse-Resultate mit den gleichzeitig erhobenen Befunden der CDT- Bestimmung vergleicht, insbesondere im Zusammenhang mit Alkoholabstinenz- Abklärungen. 38
7 Fahreignungsbegutachtung und toxikologische Spezialanalytik Diese spezialanalytischen Untersuchungsmöglichkeiten sollen nach verkehrsmedizinischem Erachten aber nicht nur beim Verdacht auf Fahren unter Drogeneinfluss (FuD) verwendet werden, sondern sie müssen eben auch bei der verkehrsmedizinischen Fahreignungsbegutachtung vermehrt und künftig standardmässig zum Einsatz kommen. Die zeitgemässe Begutachtungspraxis darf sich jedenfalls nicht mehr allein auf die herkömmlichen klassischen Urinproben-Analysen abstützen, welche aufgrund ihrer immunologischen Testgrundlage nämlich nur hinweisende, aber keinesfalls beweiskräftige Bedeutung haben, und zwar nicht nur bezüglich Substanznachweis (qualitative Analytik), sondern auch betreffend Substanz-Konzentration (quantitative Analytik) 2. Die herkömmliche, auf immunologischer Basis reagierende Urinanalyse hat jedoch ihren berechtigten Einsatz als Vortest, beispielsweise als Drogen- Schnelltest im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung. Dabei auftretende Fragestellungen müssen jedoch ganz klar mittels zusätzlicher, und zwar beweiskräftiger Spezialanalytik überprüft werden. Dies bedeutet beispielsweise, dass ein im Rahmen der verkehrsmedizinischen Abklärung beim Drogen-Schnelltest festgestelltes, der betroffenen Person aber absolut unerklärlich positives Resultat auf Cocain zusätzlich mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie- (GC-MS-) Spezialanalytik nachgeprüft werden muss. Eine solche sogenannte Bestätigungsanalyse kann dann beispielsweise den Verdacht auf einen Cocain-Konsum beweiskräftig bestätigen bzw. bei negativem Ergebnis den entsprechenden Verdacht aber auch klar ausräumen. Im Weiteren geht es bei der Fahreignungsbegutachtung von fraglichen Drogenproblemen aber nicht nur um die mittels Urin-Analyse erreichte Bestätigung oder den Ausschluss eines Drogenkonsums. Vielmehr interessiert als Grundlage einer hinreichend zu untermauernden Diagnose vor allem auch das mittel- und längerfristige Drogen-Konsumverhalten. Bei den gängigen 2 Dazu ist an dieser Stelle auch auf das "Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2005" zu verweisen, namentlich auf den Beitrag "Neue Aspekte in der Fahreignungsbegutachtung beim Drogenkonsum" (Isa Thiele). 39
8 BRUNO LINIGER Drogen wie beispielsweise Cocain, Heroin, Amphetamin und Ecstasy muss dabei zwingend die chemisch-toxikologische Haaranalyse beigezogen werden, welche mittels entsprechendem Substanznachweis beweiskräftige Aussagen zulässt. Selbst bei regelmässig negativen Urinproben-Abstinenzkontrollen fördert die chemisch-toxikologische Drogen-Haaranalyse nämlich zum Teil überraschende Befunde eines trotz Abstinenzbeteuerung stattgefundenen Drogenkonsums zu Tage, meist auch zum grossen Erstaunen der involvierten Ärzte bzw. Therapeuten. Vor allem auch was die Kontinuität des chronologischen Konsumverhaltens, die Zuverlässigkeit der Aussagekraft und nicht zuletzt den Ausschluss allfälliger manipulativer Handlungen angeht, so ist bei der Abstinenzüberprüfung die Drogen-Haaranalyse der regelmässigen Urinproben-Kontrolle weit überlegen. Die chemisch-toxikologische Drogen-Haaranalyse muss somit auch bei der Drogenabstinenz- Kontrolle zum Standard werden 3. Für die Beurteilung von fraglichen Problemen mit Cannabis eignet sich aus verkehrsmedizinischer Sicht am besten die chemisch-toxikologische Blut- Analyse auf den aktiven Cannabis-Wirkstoff THC (Tetrahydrocannabinol) sowie das inaktive Cannabis-Stoffwechselprodukt THC-COOH (THC- Carbonsäure). Aufgrund der Lipohilie der Cannabis-Substanzen bzw. der entsprechenden Einlagerung ins Fettgewebe werden die Cannabis-Substanzen bekannterlich erheblich verzögert aus dem Körper ausgeschieden. Deswegen kann eine Urinprobe selbst lange Zeit nach dem letzten Cannabis- Konsum noch positiv ausfallen, insbesondere bei Konsum von Indoor- Cannabis-Produkten mit zum Teil vielfach höherem THC-Gehalt als Outdoor-Cannabis. Daher ermöglicht allein die Cannabis-positive Urinprobe keine konkret zuverlässigen Aussagen über den letzten Cannabis-Konsum sowie das Cannabis-Konsumverhalten, was für die Beurteilung einer allfälligen Cannabis-Problematik aber unerlässlich ist. Die Cannabis-bezogene 3 In diesem Zusammenhang ist auch auf die aktuelle Inaugural-Dissertation "Standards zur Fahreignungsbeurteilung von Kokain-Konsumenten" von Andrea Maria Oswald zu verweisen (Universität Zürich, Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin & Klinische Forensik, 2007). 40
9 Fahreignungsbegutachtung und toxikologische Spezialanalytik Blut-Analyse lässt hingegen beweiskräftige Aussagen zum Cannabis- Konsum bzw. zum Cannabis-Konsumverhalten zu, wodurch ein beispielsweise gelegentlicher Konsum klar von einem chronischen Konsum unterschieden werden kann. Für die verkehrsmedizinische Fahreignungsbegutachtung muss bei Cannabis-positiver Urinprobe somit standardmässig eine chemisch-toxikologische Cannabis-Blut-Analyse gefordert werden, ansonsten überhaupt keine hinreichend konkreten Aussagen zum Cannabis- Konsum bzw. zum Cannabis-Konsumverhalten gemacht werden können 4. II.C. Begutachtung von fraglichen Medikamentenproblemen Die Begutachtung der Fahreignung im Zusammenhang mit einem problematischen Medikamentenkonsum hat einerseits die Frage betreffend der verwendeten Präparate, andererseits die Frage nach einem allenfalls vorliegenden Medikamenten-Missbrauch oder gar einer Medikamenten-Abhängigkeit zu klären. Dabei geht es nicht nur um ärztlich verordnete bzw. rezeptierte Medikamente, sondern auch um allenfalls anderweitig beschaffte, evt. auch um rezeptfrei erhältliche Präparate. Jedenfalls kann die Verwendung gewisser Medikamente die Fahrfähigkeit bekanntlich erheblich beeinträchtigen und spielt daher auch bei der Beurteilung der Fahreignung eine sehr bedeutsame Rolle. Da es sehr viele verkehrsmedizinisch relevante Medikamente gibt, würde eine detaillierte Auflistung den Rahmen dieses Beitrags übersteigen. Dennoch sei an dieser Stelle festgehalten, dass die zur Diskussion stehenden Arzneimittel in aller Regel spezialanalytisch beweiskräftig nachweisbar sind, und zwar vor allem im Blut und Urin. Von daher kann beispielsweise bei Verdacht auf einen problematischen Beruhigungsmittel-Konsum eine präparatebezogene Blutspiegel-Bestimmung veranlasst werden. Bei Nachweis ei- 4 In diesem Zusammenhang wird am Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich in absehbarer Zeit auch eine entsprechende Studie bzw. Dissertation zum Thema "Kriterien zur Fahreignungsbeurteilung von Cannabiskonsumenten" abgeschlossen, auf welche zu gegebener Zeit verwiesen werden kann. 41
10 BRUNO LINIGER ner entsprechend hohen Medikamentenwirkstoff-Blutkonzentration ergibt sich daraus dann auch der Beleg einer Medikamenten-Überdosierung, was bei Beruhigungsmitteln in der Regel konkret auf eine missbräuchliche oder gar süchtige Medikamenten-Verwendung schliessen lässt. Für Aussagen betreffend einer mittel- oder längerfristigen Medikamenteneinnahme ist im Einzelfall die forensisch-toxikologische Haaranalyse in Betracht zu ziehen, welche für gewisse Medikamente beweiskräftige Aussagen über die entsprechende Medikamenteneinnahme ermöglicht. Eine aktuell weit verbreitete Medikamenten-Haaranalytik betrifft dabei die potentiell süchtig machenden Schlaf- und Beruhigungsmittel aus der grossen Gruppe der Benzodiazepine (beispielsweise Temesta, Seresta, Dormicum, Lexotanil, Valium, etc.). Zusammenfassend bleibt somit festzuhalten, dass die chemisch-toxikologische Spezialanalytik auch bei spezifischen Fragestellungen zu Medikamenten unerlässlich ist. III. Ausblick Die Fahreignungsbegutachtung soll und muss nach verkehrsmedizinischem Erachten immer höhere Qualitätskriterien erfüllen. Eine Fahreignungsbeurteilung darf sich daher nicht einfach nur auf Angaben, Feststellungen und Befunde stützen, welche im Einzelfall nicht kritisch hinterfragt oder nach Möglichkeit hinreichend überprüft und wenn immer möglich beweiskräftig belegt wurden. In diesem Sinne ist auch der vermehrte Einbezug der chemisch-toxikologischen Spezialanalytik in die Verkehrsmedizin zu werten, insbesondere bei Fragestellungen zu Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Problemen. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die als entsprechend geeignet zugelassenen forensischen Laborinstitute in der Lage sind, routinemässig qualitativ hochstehende Analyse-Untersuchungen zu gewährleisten, sollen diese Methoden auch problembezogen indiziert angewendet werden, nicht zuletzt auch im beweiskräftig entlastenden Sinne. Nach verkehrsmedizinischem Erachten geht es jedenfalls nicht an, dass sich Fahreignungsbegutachtungen im Alkohol-, Drogen- und Medikamenten- 42
11 Fahreignungsbegutachtung und toxikologische Spezialanalytik Bereich nur auf Verdachtsmomente, Annahmen und Hinweise abstützen, wenn eine chemisch-toxikologische Analyse weitere und insbesondere forensisch beweiskräftige Klärung bringen kann. Von daher ist es nicht nur wünschenswert, sondern vielmehr zwingend zu fordern, dass die Fahreignungsbegutachtung im Alkohol-, Drogen- und Medikamenten-Bereich verbindliche Standards für den Einbezug der chemisch-toxikologische Spezialanalytik bekommt. 43
12 BRUNO LINIGER Stichwörter Alkohol Begutachtung Chemisch-toxikologische Spezialanalytik Drogen Fahreignung Forensische Toxikologie Haaranalyse Medikamente Sachbeweis 44
Die Bedeutung der forensisch-toxikologische Haaranalyse auf Ethylglucuronid
Die forensisch-toxikologische Haaranalyse auf Ethylglucuronid eine beweiskräftige Untersuchungsmethode zur Überprüfung des Alkoholkonsums in der verkehrsmedizinischen Begutachtung Dr. med. BRUNO LINIGER,
MehrBruno Liniger Facharzt für Rechtsmedizin Abteilung Verkehrsmedizin & Klinische Forensik
Bruno Liniger Facharzt für Rechtsmedizin Abteilung Verkehrsmedizin & Klinische Forensik www.irm.unizh.ch 25.06.2009 / 1 Gesetzliche Verschärfungen (SVG-Teilrevision seit 1.1.05): Alkohol: 0.5 Promille
MehrVerkehrsmedizinische Fahreignungs- Abklärung bei Verdacht auf Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-Problematik
Verkehrsmedizinische Fahreignungs- Abklärung bei Verdacht auf Alkohol-, Drogen-, Medikamenten-Problematik unter Einbezug der chemisch-toxikologischen Spezialanalytik Bruno Liniger Verkehrsmedizin & Klinische
MehrFiaZ und FuD. Bruno Liniger Facharzt Rechtsmedizin Verkehrsmediziner SGRM
FiaZ und FuD Bruno Liniger Facharzt Rechtsmedizin Verkehrsmediziner SGRM Grosse und breite Thematik Zeit ist beschränkt! Möglichst viele nützliche Inputs! Fahr-Fähigkeit Fahr-Eignung Rechtliche Aspekte
MehrBeurteilung der Fahreignung und Labordiagnostik. Dr. U. Grimm IRM SG
Beurteilung der Fahreignung und Labordiagnostik Dr. U. Grimm IRM SG Ereignis toxikologische Untersuchungen Strassenverkehrsamt Strafverfahren VMU Verfügung Urteil Fahreignung Fahrfähigkeit Keine Erteilung
MehrAbstinenzkontrolle + Aversions-, Substitutions- und andere Pharmakotherapie. Dr. U. Grimm Institut für Rechtsmedizin St. Gallen
Abstinenzkontrolle + Aversions-, Substitutions- und andere Pharmakotherapie Dr. U. Grimm Institut für Rechtsmedizin St. Gallen Abstinenztherapie Medikamentös -> Campral Antabus -> Methadon/Subutex Kontrollen
MehrAusgabenbericht Beschaffung eines LC-MS/MS-Analysegeräts für das Institut für Rechtsmedizin (IRM)
An den Grossen Rat 13.1056.01 GD/P131056 Basel, 3. Juli 2013 Regierungsratsbeschluss vom 2. Juli 2013 Ausgabenbericht Beschaffung eines LC-MS/MS-Analysegeräts für das Institut für Rechtsmedizin (IRM) Den
MehrFahren in fahrunfähigem Zustand: Nachweis der Fahrunfähigkeit
Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat Medienkonferenz vom 2. Dezember 2014 Fahren in fahrunfähigem Zustand: Nachweis der Fahrunfähigkeit Dr. iur. Jürg Boll Staatsanwalt, Abteilungsleiter 1 Art. 31 Abs. 2 SVG
MehrANALYSEVERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT
1 ANALYSEVERFAHREN ZUR ÜBERPRÜFUNG DER FAHRTAUGLICHKEIT Dr. med. Patricia Fous-Zeiner Amtsärztin der LPD Wien AGENDA Langzeitüberprüfung der Fahrtauglichkeit nach einem Verkehrsdelikt in beeinträchtigtem
MehrWas sagen uns die Haartests wirklich?
Was sagen uns die Haartests wirklich? Ergebnisse der Analyse von Kinderhaarproben in Bremen und Bremerhaven 20-202 Fritz Pragst Institut für Rechtsmedizin Charité Berlin Zeitfenster für den Nachweis von
MehrDrogen und Medikamente Abgrenzung: Vollziehung Verkehrsrecht und Strafrecht. Verkehrsrechtstag
Drogen und Medikamente Abgrenzung: Vollziehung Verkehrsrecht und Strafrecht Verkehrsrechtstag 15.09.2016 Überblick über Verfahrensarten Entzug der Lenkberechtigung aufgrund von Beeinträchtigung durch Suchtgift
MehrLabortests für Ihre Gesundheit. Alkohol und Drogen 03
Labortests für Ihre Gesundheit Alkohol und Drogen 03 01IPF Labortests für Ihre Gesundheit Alkohol und Drogen Möglichkeiten der Früherkennung von Missbrauch und Folgeschäden Missbrauch von Alkohol, Drogen
MehrADHS und Ritalin Erfahrungen aus der verkehrsmedizinischen
ADHS und Ritalin Erfahrungen aus der verkehrsmedizinischen Begutachtungspraxis Dr. med. HANS H. SCHAUMANN, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Oberarzt Institut für Rechtsmedizin, Verkehrsmedizin
MehrMedizin. In der verkehrsmedizinischen Begutachtung von alkoholauffälligen. auf Ethylglucuronid (EtG) zur Einschätzung
Sind pathologische Blutlaborwerte ein Indikator für die zusätzliche Untersuchung der Haare auf Ethylglucuronid in der verkehrsmedizinischen Begutachtungspraxis? Regula Wick* Kristina Keller* Inhalt 1.
MehrSeminar Suchtmedizin
Seminar Suchtmedizin 18.06.2009, Kantonsspital Olten Bruno Liniger Facharzt FMH für Rechtsmedizin Institut für Rechtsmedizin, Universität ZH Verkehrsmedizin & Klinische Forensik 1 Themen-Palette Medikament
MehrDrogen im Straßenverkehr
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002g_unfallursachen/0002g_unfallursachen_vt/drogen.htm Drogen im Straßenverkehr ein Problem, das uns alle angeht. Ein großer Teil der Rauschgiftkonsumenten
MehrLiebe Leserin, lieber Leser
Liebe Leserin, lieber Leser Wir wissen es alle: Alkohol beeinträchtigt die Sicherheit im Strassenverkehr in hohem Masse. Deshalb gilt der Rat: «Wer fährt, trinkt nicht!» Bei den anderen Drogen hingegen
MehrThema. Beurteilungskriterien in der BfF Anforderungen der chemisch-toxikologischen Untersuchungen
B A D GmbH Thema Beurteilungskriterien in der BfF Anforderungen der chemisch-toxikologischen Untersuchungen Dr. Ludwig Häusler B A D Zentrum Mühldorf amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreinung
MehrFahreignungsbegutachtung
Fahreignungsbegutachtung Indikation und Fragestellung aus verkehrsmedizinischer Sicht Dr. med. MUNIRA HAAG-DAWOUD, Fachärztin für Rechtsmedizin FMH, Leiterin der Abteilung Verkehrsmedizin & Klinische Forensik
Mehr: bis 3 Tage (wird in Speziallabors durch Radioimmunoassay= RIA getestet)
Nachweisbarkeit von Substanzen Gefunden bei Mushroom-Online: Intersesante Aufstellung über die Nachweisbarkeit unterschiedlicher Substanzen in Blut und Urin. Stoff: Cannabis (THC) : 2-4 Stunden : bis
MehrKonsum illegaler Drogen ein Problem am Arbeitsplatz?
Konsum illegaler Drogen ein Problem am Arbeitsplatz? (Drogen-Screening als Maßnahme der Unfallverhütung?) Dr. med. Walter Gaber FBA ME 05.02.2010 1 Der Konsum von illegalen Drogen in der Bundesrepublik
MehrK.O. Tropfen und deren analytischer Nachweis. Dr. Günter Gmeiner Seibersdorf Labor GmbH
K.O. Tropfen und deren analytischer Nachweis Dr. Günter Gmeiner Seibersdorf Labor GmbH Umfang der Präsentation Was sind K.O.-Mittel? Wie wird eine K.O.-Mittel Aufnahme nachgewiesen? Seite 2 Seite 3 Seite
MehrInstitut für Rechtsmedizin. Das Zentrum für Forensische Haaranalytik stellt sich vor
Das Zentrum für Forensische Haaranalytik stellt sich vor Auftakt Die forensisch-toxikologische Haaranalyse: objektiv, spezifisch, effizient Haare lügen nicht. Schon eine Strähne von fünf Zentimetern verrät,
Mehrdriving at work Unfälle im Strassenverkehr vermeiden
driving at work Unfälle im Strassenverkehr vermeiden Tagung für Flottenverantwortliche, 27.August 2009 openendhalle OE2, Baar Veranstaltung der AXA-Winterthur Dr. med. Bruno Liniger Facharzt FMH Rechtsmedizin
MehrMajor F. Schwammberger, Chef Verkehrspolizei
AGENDA 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Problem "Versteckte Fahrunfähigkeit" und Verkehrssicherheit 3. Projekt zur Beurteilung der Fahrfähigkeit 4. Mehrwert des neuen Vorgehens (Zusammenfassung) 1. Gesetzliche
MehrHaaranalytik. Technik und Interpretation in Medizin und Strafrecht. von Burkhard Madea, Frank Musshoff. 1. Auflage
Haaranalytik Technik und Interpretation in Medizin und Strafrecht von Burkhard Madea, Frank Musshoff 1. Auflage Haaranalytik Madea / Musshoff schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG
MehrJahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2004
Schriftenreihe des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bd. 29 Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis Bodanstrasse 4 CH-9000 St. Gallen Telefon +41 (0)71 224 24 24 Telefax +41 (0)71
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13069-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 17.12.2014 bis 16.12.2019 Ausstellungsdatum: 17.12.2014 Urkundeninhaber:
MehrDROGENSCREENING. Alkoholkonsum - direkte und indirekte Marker. MEDLAB Drogenscreening
DROGENSCREENING Alkoholkonsum - direkte und indirekte Marker Neben Substanzen, die im Körper durch die Aufnahme, bzw. den Metabolismus von Alkohol direkt entstehen - Blutalkohol ( ), Acetaldehyd, Fettsäureethylester,
MehrJahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2008
Schriftenreihe des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis René Schaffhauser (Hrsg.) Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2008 Band 56 RENÉ SCHAFFHAUSER (Hrsg.) Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht
MehrDrogen und Alkohol im Verkehr (noch) ein Problem? Prof. Dr. Mark Vollrath
Drogen und Alkohol im Verkehr (noch) ein Problem? Prof. Dr. Mark Vollrath Immer wieder aktuell Alkohol Tagesschau, 11.5.2017 16. Juni 2017 Prof. Dr. Mark Vollrath Alkohol und Drogen im Verkehr Seite 2
MehrA Formale und materielle Aspekte der Fahreignung... 1
Inhaltsverzeichnis Vorwort... V Literaturverzeichnis... XIII A Formale und materielle Aspekte der Fahreignung... 1 I. Begrifflichkeit und Problemfälle der Fahreignung... 1 1 Körperliche Fahreignung...
MehrDrogen am Steuer Gesetzliche Grundlagen
Drogen am Steuer Gesetzliche Grundlagen Strafverfahren Administrativverfahren Richter am Begehungsort Verwaltungsbehörde des Wohnsitzkantons Busse, gemeinnützige Arbeit, Geldstrafe, Freiheitsstrafe strafrechtl.
MehrFührerscheinentzug und MPU. von Dagmar Bartsch Ärztin für Verkehrsmedizinische Begutachtungen bei der TÜV SÜD Life Service GmbH in Regensburg
Führerscheinentzug und MPU von Dagmar Bartsch Ärztin für Verkehrsmedizinische Begutachtungen bei der TÜV SÜD Life Service GmbH in Regensburg Folie 1 Führerscheinentzug und MPU Rolle der Medizin in der
MehrDie verkehrsmedizinische Untersuchung
Sektion Verkehrsmedizin Section de médecine du trafic (VM / MTR) Arbeitsgruppe Qualitätssicherung in der Verkehrsmedizin Die verkehrsmedizinische Untersuchung Teil A: Grundlagen der verkehrsmedizinischen
MehrDROGEN IM STRASSENVERKEHR Einsatz Speichelvortestgerät Pilotversuch
DROGEN IM STRASSENVERKEHR Einsatz Speichelvortestgerät Pilotversuch Rechtsgrundlagen Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigtem Zustand befindet
MehrVertragsbedingungen zum Alkoholprogramm der ZAUS GmbH. wird nachfolgender Vertrag zur Durchführung eines Alkoholkontrollprogramms geschlossen:
Vertragsbedingungen zum Alkoholprogramm der ZAUS GmbH Zwischen der ZAUS GmbH Und geb.: wohnhaft wird nachfolgender Vertrag zur Durchführung eines Alkoholkontrollprogramms geschlossen: Einleitung Zum Nachweis
MehrDrogennachweis im Rahmen des 24a StVG. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Drogennachweis im Rahmen des 24a StVG zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Rolf Aderjan Institut für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin Universitätsklinikum Heidelberg Gesetz: 1998: Straßenverkehrsgesetz
MehrNeue Aspekte in der Fahreignungsbegutachtung beim Drogenkonsum
Neue Aspekte in der Fahreignungsbegutachtung beim Drogenkonsum Dr. med. ISA THIELE, Institut für Rechtsmedizin, Universität Zürich, Zürich Inhaltsübersicht 1. Einleitung 106 2. Beobachtete Veränderungen
MehrAlkohol und Fahreignungsuntersuchung.ch. mehr Charakter. Rechtliche, verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Gesamtschau
Alkohol und Fahreignungsuntersuchung.ch Rechtliche, verkehrsmedizinische und verkehrspsychologische Gesamtschau mehr Charakter Urs Rüegsegger EDITION solo Impressum Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet
MehrZHEntscheid. Entscheidinstanz: Sicherheitsdirektion, Rekursabteilung. Geschäftsnummer: DS_ Datum des Entscheids: 12.
Kanton Zürich Staatskanzlei Rechtsdienst ZHEntscheid Publiziert auf www.zhentscheide.zh.ch Entscheidinstanz: Geschäftsnummer: Sicherheitsdirektion, Rekursabteilung DS_2013.0336 Datum des Entscheids: 12.
Mehr96
1 96 1 158 159 160 161 Kapitel 5 Methodik der Fahreignungsbegutachtung 1 Standard der Befunderhebung Caroline Reimann, Hannelore Hoffmann-Born, Matthias Graw, Frank Mußhoff, Wolfgang Schubert Bei der Beantwortung
MehrTÜV Rheinland. Genau. Richtig. 4. Sachverständigentag 1./2. März 2010 Berlin. 1 TÜV Rheinland Verkehrs- und Betriebspsychologie GmbH
TÜV Rheinland. Genau. Richtig. 4. Sachverständigentag 1./2. März 2010 Berlin 1 TÜV Rheinland Verkehrs- und Betriebspsychologie GmbH Fahren unter Drogeneinfluss Dr. Karin Müller TÜV Rheinland Verkehrs-
MehrGebühren des Instituts für Rechtsmedizin Anhang
Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin Anhang 519.800 Anhang 1) Gebührentarif des Instituts für Rechtsmedizin 1. Leistungen Forensische Medizin (FM) (Taxpunktwert = Fr. 1.) 1.1 Klinische Rechtsmedizin
MehrK.O.-Mittel -Verdachtsfall: Nachweisfenster, toxikologische Beurteilung, Handlungsempfehlungen
K.O.-Mittel -Verdachtsfall: Nachweisfenster, toxikologische Beurteilung, Handlungsempfehlungen Dr. Wolfgang Bicker, MScTox FTC-Forensisch-Toxikologisches Labor BetriebsgmbH Gaudenzdorfer Gürtel 43-45,
MehrFahreignung und Suchtmittel/Medikamente
Fahreignung und Suchtmittel/Medikamente Dr. Ulfert Grimm Institut für Rechtsmedizin Kantonsspital St.Gallen Gesetzliche Grundlagen Art. 14 SVG Über Fahreignung verfügt, wer: 2b die erforderliche körperliche
Mehrgeb. am... Geschlecht... Wohnanschrift: Krankenkasse/Kostenträger:...
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen Geschäftsstelle der Substitutionskommission Schützenhöhe 12 01099 Dresden Arztstempel Dokumentation nach Punkt 3 der Verfahrensweise zur Durchführung von Qualitätsprüfungen
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13060-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13060-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 02.07.2015 bis 01.07.2020 Ausstellungsdatum: 03.08.2015 Urkundeninhaber:
MehrRechtsmedizin Spannung zwischen zwei Welten
Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel Rechtsmedizin Spannung zwischen zwei Welten Prof. Dr. med. Dipl. phys. Eva Scheurer Rechtsmedizin Die RM
MehrDrogen und Alkohol im Straßenverkehr
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/944 Landtag (zu Drs. 18/855) 18. Wahlperiode 11.06.2013 Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Drogen und Alkohol im Straßenverkehr Mitteilung
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13256-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 15.02.2017 bis 14.02.2022 Austellungsdatum: 15.02.2017 Urkundeninhaber:
MehrSucht & Fahreignung aus administrativmassnahmen-rechtlicher Sicht
Sucht & Fahreignung Kurt Häne, Abteilungsleiter Strassenverkehrs- und Kantons St. Gallen Sucht & Fahreignung Organisatorisches: Abteilung Administrativmassnahmen 14 Mitarbeitende (davon 9 Fallbeurteilende)
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13278-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 17.12.2014 bis 16.12.2019 Ausstellungsdatum: 17.12.2014 Urkundeninhaber:
MehrAnonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt Aufgaben des Faches Rechtsmedizin
Anonyme Spurensicherung nach sexueller Gewalt Aufgaben des Faches Rechtsmedizin Prof. Dr. med. Dr. jur. Hans-Jürgen Kaatsch Direktor des Instituts für Rechtsmedizin UNIVERSITÄTSKLINIKUM Schleswig-Holstein
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13253-03-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 03.12.2014 bis 02.12.2019 Ausstellungsdatum: 03.12.2014 Urkundeninhaber:
MehrCut-off Als Cut-off wird die Entscheidungsgrenze (ja/nein) definiert, bei der ein Resultat als positiv oder als negativ interpretiert wird.
Drogen im Urin Cut-off Als Cut-off wird die Entscheidungsgrenze (ja/nein) definiert, bei der ein Resultat als positiv oder als negativ interpretiert wird. Sensitivität Unter Sensitivität wird die Nachweisgrenze
MehrCharakteristische Wirkungen illegaler Drogen
Drogenseminar Institut für Rechtsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover Charakteristische Wirkungen illegaler Drogen Stimulanzien Halluzinogene Dämpfende Wirkstoffe Amphetamine (Amphetamin, Methamphetamin)
MehrFahreignung FOSUMOS
Fahreignung FOSUMOS 24.06.2007 Fahreignung = Fahrtauglichkeit Allgemeine, nicht zeitlich umschriebene und nicht ereignisbezogene physische und psychische Eignung zum sicheren Lenken eines Motorfahrzeugs
MehrGewaltereignisse im Zusammenhang mit Drogen- und Alkoholkonsum
Gewaltereignisse im Zusammenhang mit Drogen- und Alkoholkonsum LKA KTI 4 (Betäubungsmittel / Toxikologie / Blutalkohol) Abbau von Alkohol Alkohol Mikrosomales Ethanoloxidierendes System (MEOS) CYP2E Acetaldehyd
MehrVorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)
Kongress für f r gemeindeorientierte Suchttherapie Bielefeld, 17.03.2011 Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) Dr. Dipl.-Psych. Frank Hagenow Begutachtungsstellenleiter Hamburg,
MehrAuszug aus dem Protokoll des Regierungsrates
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 252 vom 26. Februar 2008 X.Y., Hornussen; Beschwerde gegen die Verfügung der Polizei Basel-Landschaft vom 20. Dezember 2007
MehrLehrprogramm und Lehrziele der Rahmenbedingungen. und Drogenanalytik für forensische Zwecke
Lehrprogramm und Lehrziele der Rahmenbedingungen bei standardisierter Probennahme und Drogenanalytik für forensische Zwecke Gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4a (zu 11 Abs. 5 FeV) Anlage 5 (zu 11 Abs.
MehrAbweichungen von den Beurteilungskriterien in der Begutachtungspraxis
18. Oberbayerische Tagung 24.05.2017 Alkohol & Drogen im Straßenverkehr Caritas Miesbach, Hotel Bayerischer Hof Abweichungen von den Beurteilungskriterien in der Abweichung, abweichen den Kurs verlassen,
MehrDie frühe Nutzenbewertung und ihre rechtlichen Herausforderungen
und ihre rechtlichen Herausforderungen Rechtssymposium Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG G-BA, Berlin Referent: Dr. jur. Rainer Hess, G-BA Seite 1 16. November 2010 Rechtssymposium
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-13144-02-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 06.06.2013 bis 05.06.2018 Ausstellungsdatum: 06.06.2013 Urkundeninhaber:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 12 GZ. RV/2475-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 betreffend Abweisung eines Antrages
MehrRené Schaffhauser (Hrsg.) JAHRBUCH ZUM STRASSENVERKEHRSRECHT 2017
René Schaffhauser (Hrsg.) JAHRBUCH ZUM STRASSENVERKEHRSRECHT 2017 Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2017 Redaktion Prof. em. Dr. Dr. h.c. Rene Schafthauser (Vorsitz, Herausgeber) Dr. phil. Jacqueline
MehrVerkehrsmedizinische Fortbildungsmodule zur Erlangung der Qualifikation Stufe 1-3 Ärzte gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV) 1
Sektion Verkehrsmedizin Section de médecine du trafic (VM / MTR) Verkehrsmedizinische Fortbildung Verkehrsmedizinische Fortbildungsmodule zur Erlangung der Qualifikation Stufe 1-3 Ärzte gemäss Verkehrszulassungsverordnung
MehrVertragsbedingungen zum Drogenkontrollprogramm der ZAUS GmbH. wird nachfolgender Vertrag zur Durchführung eines Drogenkontrollprogramms geschlossen:
Vertragsbedingungen zum Drogenkontrollprogramm der ZAUS GmbH Zwischen der ZAUS GmbH Und geb.: wohnhaft wird nachfolgender Vertrag zur Durchführung eines Drogenkontrollprogramms geschlossen: Einleitung
MehrSTUDIEN PRO UND CONTRA
V) WEITERE THEMEN STUDIEN PRO UND CONTRA Die Erfahrung hat gezeigt, dass Behandlungsergebnisse an mehr oder weniger kleinen Patientenzahlen von Autor zu Autor auch bei Einsatz gleicher Zytostatika zu unterschiedlichen,
MehrWHO - ASSIST V3.0 (Alcohol, Smoking & Substance Involvement Screening Test)
WHO - ASSIST V3.0 (Alcohol, Smoking & Substance Involvement Screening Test) Anleitung: Vielen Dank dass Sie bereit sind, an dieser kurzen Befragung zu Alkohol, Tabak und anderen Suchtmitteln teilzunehmen.
MehrErläuterungen zur Einwilligungserklärung
Erläuterungen zur Einwilligungserklärung Leisten Sie einen Beitrag zur medizinischen Forschung Liebe Patientin, Lieber Patient Dank der medizinischen Forschung leisten die Ärzte und Wissenschaftler der
MehrVerordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin
Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin Änderung vom 20. Januar 2015 Der Regierungsrat des Kantons BaselStadt beschliesst: I. Die Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin
MehrLC-QTOF-MS in der forensischen Praxis
LC-QTOF-MS in der forensischen Praxis Torsten Dame Forensisch Toxikologisches Centrum München Schuldfragen Vorstellung FTC TOF-System Messmodi Qualifizierung Quantifizierung Einführung ist auf dem Gebiet
MehrDROGENSCREENING. Drogenscreening
130 DROGENSCREENING Alkoholkonsum direkte und indirekte Marker Neben Substanzen, die im Körper durch die Aufnahme, bzw. den Metabolismus von Alkohol direkt entstehen Blutalkohol ( ), Acetaldehyd, Fettsäureethylester,
MehrAusnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (z. B. Cannabis)
Ausnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung von verbotenen Betäubungsmitteln (z. B. Cannabis) Auszug Merkblatt BAG: Grundsätzliches Es können nur von der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller
Mehrkontrolliert wurden. Es erfolgte zudem kein Ausschluss einer sekundären Genese der Eisenüberladung. Erhöhte Ferritinkonzentrationen wurden in dieser S
5.8 Zusammenfassung Auf der Grundlage der dargestellten Ergebnisse dieser Studie erscheint die laborchemische Bestimmung der Transferrinsättigung zur Abklärung einer unklaren Lebererkrankung und Verdacht
MehrDrogenteste im Speichel
Drogenteste im Speichel Eine Alternative zum Drogenscreening im Urin? Dr. H. Ertl Agenda: 1. Ist Urin nicht genug? 2. Suche nach neue Untersuchungsmaterialien 3. 4. Speichel-Probennahme 5. Drogenteste
MehrFachtag K.O.cktail Fiese Drogen im Glas - Prävention - Hilfe. Vorkommen, Wirkungsweise und Nachweis von K.O. Tropfen
Fachtag K.O.cktail Fiese Drogen im Glas - Prävention - Hilfe Vorkommen, Wirkungsweise und Nachweis von K.O. Tropfen Dr. med. Ulrike Böhm Fachärztin für Rechtsmedizin Sachverständigenbüro für Rechts- und
MehrDIE MEDIZINISCH- PSYCHOLOGISCHE- UNTERSUCHUNG (MPU) -> IDIOTENTEST UND ABZOCKE?
DIE MEDIZINISCH- PSYCHOLOGISCHE- UNTERSUCHUNG (MPU) -> IDIOTENTEST UND ABZOCKE? Dipl.-Psych. Daniela Rechberger Amtlich anerkannte verkehrspsychologische Beraterin nach 4 Abs. 9 StVG Psychologische Fahreignungsseminarleitern
MehrJahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011
René Schaffhauser (Hrsg.) Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011 Stämpfli Verlag AG Bern Jahrbuch zum Strassenverkehrsrecht 2011 Herausgeberkomitee Prof. Dr. Dr. h.c. René Schaffhauser (Vorsitz, Herausgeber)
MehrVerkehrsmedizin: Fahreignungsbegutachtung und Auflagen
Verkehrsmedizin: Fahreignungsbegutachtung und Auflagen Dr. med. BRUNO LINIGER, Facharzt FMH für Rechtsmedizin, Neukirch (Egnach) Inhaltsübersicht I. Einleitung 82 II. Die Bedeutung von Auflagen und deren
MehrJugend und Cannabis. + Kräutermischungen / Legal Highs. Koordinationsstelle Suchtprävention
Jugend und Cannabis + Kräutermischungen / Legal Highs Koordinationsstelle Suchtprävention Jugend und Cannabis Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen 9,7 % (2004: 15,1 %) der 12 bis 17 jährigen
MehrDrogen im Straßenverkehr
http://www.gib-acht-im-verkehr.de/0002_verkehrssicherheit/0002g_unfallursachen/0002g_unfallursachen_vt/drogen.htm Drogen im Straßenverkehr ein Problem, das uns alle angeht. Ein großer Teil der Rauschgiftkonsumenten
Mehrmpu training.de verkehrspsychologische beratung Fit für die MPU
mpu training.de verkehrspsychologische beratung Fit für die MPU Mit einem Schlag AUSGEBREMST Sie haben Ihren Führerschein verloren und müssen nun die MPU bestehen (z.b. weil Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
Mehr6. Gebrauch multipler Substanzen in der Schweiz im Jahr 2012
6. Gebrauch multipler Substanzen in der Schweiz im Jahr 2012 6.0 Das Wichtigste in Kürze Im Kapitel Multipler Substanzkonsum verwendete Definitionen erhöhten Konsums bzw. Gebrauchs Risikoreicher Alkoholkonsum
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts (Transsexuellenrechtsreformgesetz TSRRG, Stand: )
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Transsexuellenrechts (Transsexuellenrechtsreformgesetz TSRRG, Stand: 07.04.2009) Beurteilung der inneren Überzeugung Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer
MehrABSTRACTS SATELLITENSYMPOSIUM
T + K (2007) 74 (1): 9 ABSTRACTS SATELLITENSYMPOSIUM VS 1 Kraftfahreignung und Drogenkonsum. J. Brenner-Hartmann TÜV SÜD Life Service GmbH, Ulm Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen
MehrLehrprogramm und Lehrziele der Rahmenbedingungen. und Drogenanalytik für forensische Zwecke
Lehrprogramm und Lehrziele der Rahmenbedingungen bei standardisierter Probennahme und Drogenanalytik für forensische Zwecke Gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung Anlage 4a (zu 11 Abs. 5 FeV) Anlage 5 (zu 11 Abs.
MehrDrogen und Konsequenzen
Drogen und Konsequenzen Nachdem ich eine Linie Kokain gezogen hatte, war ich in bester Form und fühlte mich absolut fahrfähig. Ich habe gar nicht gemerkt, dass ich die Kurve zu schnell genommen habe. 38-jähriger
MehrAnlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 13199 01 00
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D PL 13199 01 00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 01.02.2011 bis 31.01.2016 Urkundeninhaber: Institut für Rechtsmedizin
MehrMitschrift von Dr. Roland Wölfle, Amtspsychiater, Amt für Soziale Dienste Liechtenstein
Mitschrift von Dr. Roland Wölfle, Amtspsychiater, Amt für Soziale Dienste Liechtenstein FOSUMOS Vortrag F.i.a.Z. und F.u.D., Sargans, 13.09.2017 Einleitung Vortragender ist Dr. Bruno Liniger, dem Leiter
MehrRichtlinie der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Verordnung von Benzodiazepinen an Suchtkranke
Richtlinie der Sächsischen Landesärztekammer und der Sächsischen Landesapothekerkammer zur Verordnung von Benzodiazepinen an Suchtkranke KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG SACHSEN Beilage zu den KVS-Mitteilungen,
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/3420 21. Wahlperiode 04.03.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Lenders (CDU) vom 25.02.16 und Antwort des Senats Betr.:
MehrInformationen zu Ihrem Drogenabstinenznachweis
Informationen zu Ihrem Drogenabstinenznachweis In den Beurteilungskriterien/Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung (3. Auflage) ist festgelegt, dass eine geltend gemachte Drogenabstinenz durch
MehrZusammenfassender Bericht der Feldstudie ulti med Schweiß-/ Oberflächen-Drogenscreening-System
Zusammenfassender Bericht der Feldstudie ulti med Schweiß-/ Oberflächen-Drogenscreening-System Parameter (AMP/OPI/THC) (MTD/MET/COC) (AMP/OPI/THC) (PCP/ MET/COC) Produktnummer: 008S804 Produktnummer: 008S805
MehrNachweisverfahren des Alkoholmissbrauchs
ärztliche information Nachweisverfahren des Alkoholmissbrauchs 1 Kohlenhydratdefizientes Transferrin (CDT) 2 Ethylglucuronid (EtG) 3 Ethylglucuronid als Marker für die MPU 4 Weitere Indikationen 5 Untersuchungsmaterial
MehrSucht im Alter - Altern und Sucht
Sucht im Alter - Altern und Sucht Grundlagen, Klinik, Verlauf und Therapie Bearbeitet von Dr. Dirk K Wolter 1. Auflage 2011. Sonstiges. 302 S. ISBN 978 3 17 020904 6 Format (B x L): 15,5 x 23,2 cm Gewicht:
MehrZitierbar als: Piontek, D., Gomes de Matos, E., Atzendorf, J. & Kraus, L. (2016). Kurzbericht Epidemiologischer
IFT Institut für Therapieforschung Parzivalstraße 25 80804 München www.ift.de August 2016 Prof. Dr. Ludwig Kraus Wissenschaftlicher Leiter Daniela Piontek, Elena Gomes de Matos, Josefine Atzendorf & Ludwig
Mehr