FREIWILLIGENDIENSTE (FWD) IM SPORT
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- Kirsten Peters
- vor 7 Jahren
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1 Ausschreibung für Plätze im Bundesfreiwilligendienst für den Altersbereich über 26 Jahre 2016/2017 Die Sportjugend Sachsen schreibt als Träger im Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Sport für den Altersbereich über 26 Jahre wieder Plätze im BFD aus. Es wird ein zentraler Beginn ab 1. September 2016 mit einer Laufzeit bis 31. August 2017 festgelegt. Die Plätze werden von der Sportjugend Sachsen vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung der Freiwilligendienste und einer gerechten Stellenverteilung im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens an anerkannte BFD-Einsatzstellen (Vereine/Verbände) vergeben. Interessierte Vereine und Verbände reichen bitte den offiziellen Bewerbungsbogen mit aussagekräftiger Beschreibung des Aufgaben-/Tätigkeitsprofil für den Einsatz eines Freiwilligen bei der Sportjugend Sachsen, Projekt BFD, Goyastraße 2d, Leipzig ein. Bewerbungsschluss ist der 31. Mai Maßgebend für die Vergabe der Plätze ist eine fristgerechte Bewerbung sowie die Planung und Beschreibung des Tätigkeitsprofils im Sinne der Zielsetzungen des Trägers. Eine Orientierungshilfe für die inhaltliche Ausrichtung ist nachfolgend beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass nur eine begrenzte Anzahl an BFD-Plätzen zur Verfügung steht. Anforderungen für die Besetzung eines BFD-Platzes I. Tätigkeitsprofil Im BFD engagieren sich Frauen und Männer für das Allgemeinwohl. Der BFD ist den Bedürfnissen der Freiwilligen, dem lebenslangen Lernen sowie der nachhaltigen Förderung des bürgerschaftlichen Engagements verpflichtet und darf kein arbeitsmarktpolitisches Instrument darstellen (vgl. auch BFDG). Der Freiwilligendienst über 26 Jahre im Sport in Sachsen soll im Sinne der Zielstellungen des Projektes KOMM! in den Sportverein Netzwerk zur Bewegungsförderung gestaltet und umgesetzt werden. Im Tätigkeitsprofil der zum Einsatz kommenden Freiwilligen ist dies zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass der Aufund Ausbau von Kooperationen mit Partnern im Bereich der Bewegungserziehung und -förderung auf kommunaler Ebene forciert (wie z.b. Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen, Kindertagesstätten, Schulen oder Wohlfahrtsverbänden) und zielgruppenorientierte Bewegungsangebote unterbreitet werden sollen. Es stehen v.a. die Zielgruppen der Kinder im Vorschul- und Schulalter sowie Erwachsene im Alter über 50 Jahre im Fokus. Ziel ist es, diese Zielgruppen für ein langfristiges Sporttreiben im Verein zu 1
2 motivieren. Dazu sieht der Einsatz der Freiwilligen in den Einsatzstellen unterstützende Tätigkeiten bei der Initiierung, Organisation und Durchführung von Bewegungsangeboten sowie im Bereich Netzwerkarbeit vor. Um diese Angebote auch nach dem Freiwilligendienst fortzuführen, weiterzuentwickeln und personell abzusichern, kann die Förderung des Engagements und die Gewinnung (neuer) ehrenamtlich Engagierter im Verein durch Freiwillige ebenfalls Aufgabe sein. Der Freiwillige kann sich dabei für den Verein in der Rolle des Ansprechpartners befinden bzw. als Kontaktstelle die Kommunikation im Verein fördern. Daraus ergeben sich folgende schwerpunkmäßige Einsatzbereiche, in denen die Freiwilligen unterstützende Tätigkeiten in der Einsatzstelle wahrnehmen: a) Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Ältere - Aufbau von Kinder- und Jugendsportgruppen - Übungsleitertätigkeit, Absicherung des Spiel- und Sportbetriebes - Organisation von Bewegungsangeboten, Schnupperangeboten - Konzipierung und Erprobung von neuen kindgerechten Sportangeboten - Auf- und Ausbau von gesundheitsorientierten Sportangeboten und attraktiven Angeboten für Ältere b) Netzwerkarbeit - Freiwilliger als Kontaktperson - Auf- und Ausbau von Kontakten mit regionalen Partnern - Aufbau von Kooperationen, Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Schulen, Senioreneinrichtungen c) Stärkung des Ehrenamts im Verein - Freiwilliger als Ansprechpartner, Kommunikations- und Informationsarbeit - Förderung des ehrenamtlichen Engagements, Gewinnung neuer Engagierter (generationsübergreifend) für die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen oder Einbindung in die Vereinsarbeit - Sicherung der Nachhaltigkeit der Angebote 2
3 II. Rahmenbedingungen Vertragsgrundlagen sind die offizielle Vereinbarung im BFD und die Vereinbarung zwischen Einsatzstelle und Träger. Die Vereinbarungen im BFD werden für die Dauer von einem Jahr mit Beginn zum 1. September 2016 bis 31. August 2017 abgeschlossen. Der BFD ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung (40 Std./Woche) zu leisten. In Abstimmung mit der Einsatzstelle kann aber auch Teilzeitbeschäftigung (mindestens jedoch 21 Std./Woche) vereinbart werden (siehe verschiedene Modelle, Finanzierung). Der BFD muss Hauptbeschäftigung der Freiwilligen sein. Nebenbeschäftigungen sind möglich, müssen aber dem Träger angezeigt und genehmigt werden. Die mit den genannten Arbeitsschwerpunkten in Verbindung stehenden Tätigkeiten sollen 75% der Gesamtarbeitszeit ausmachen. Weitere Aufgaben können z.b. in den Bereichen Veranstaltungsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Sporträume und Verwaltung wahrgenommen werden. Die Freiwilligen haben Anspruch auf 24 Tage Urlaub (bei 12- monatiger Dienstzeit). Der BFD im Sport ist auch für Freiwillige ab 26 Jahren als Bildungs- und Lerndienst im Sinne eines lebenslangen Lernens zu verstehen. Dies soll neben der Begleitung und Anleitung in den Einsatzstellen auch durch eine individuelle und an persönlichen Interessen ausgerichtete (Weiter-)Qualifizierung während des BFD geschehen. Die gesetzliche Vorgabe sieht für jeden Dienstmonat einen Bildungstag vor, d.h. bei einer 12-monatigen Vertragslaufzeit sind 12 Bildungstage zu absolvieren. Die Aufwendungen/Ausgaben für die Bildungstage werden vom Träger erstattet. Die Sportjugend Sachsen bietet Seminare für die Freiwilligen als Tagesveranstaltungen an. Dabei werden ein zentrales Einführungs- und ein Abschlussseminar sowie mehrere Zwischenseminare organisiert. Zusätzlich zu diesen Veranstaltungen können freie Bildungstage gewählt werden. Inhaltlich sollten diese Lehrgänge/Kurse im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsschwerpunkt bzw. den persönlichen Bedürfnissen und Notwendigkeiten des Freiwilligen und für die Zeit nach dem BFD stehen. Denkbar sind z.b. die Lizenzausbildungen innerhalb der DOSB-Rahmenrichtlinien (ÜL-C/B - Ausbildungen, Profil Erwachsene bzw. Kinder/Jugendliche), aber auch Weiterbildungen im Bereich der Verwaltungsarbeit bzw. der Computeranwendungen sind möglich. Dabei können verschiedene Bildungspartner angefragt werden (Landessportbund Sachsen, Stadt- und Kreissportbünde, Fachverbände, Volkshochschulen etc.). Die Bereitschaft der Freiwilligen zur (Weiter-)Bildung wird vorausgesetzt. 3
4 III. Finanzierung Der monatliche Beitrag jeder Einsatzstelle zur Finanzierung des Freiwilligendienstplatzes ist individuell verschieden und abhängig von Arbeitszeit und Höhe des Taschengeldes. Beides legt die Einsatzstelle gemeinsam mit dem Freiwilligen fest. Es gilt dabei die gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze von 363 bei 40 Arbeitsstunden pro Woche (+ evtl. Unterkunftsund Verpflegungszuschuss). Die Maximalfördersumme für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge liegt bei 350 pro Monat. Die Einsatzstelle entscheidet selbst, ob Sie über diese Förderung hinaus aus Eigenmitteln ein höheres Taschengeld zahlt (siehe Beispiel 4). Die Sportjugend Sachsen übernimmt die komplette Personalverwaltung (Auszahlung Taschengeld, Abführung Sozialversicherungsbeiträge etc.) und die Abwicklung aller Abrechnungsvorgänge mit dem Bundesamt. Dem Träger obliegen außerdem die pädagogische Begleitung der Freiwilligen und die Betreuung der Einsatzstellen bei Fragen rund um den BFD im Sport in Sachsen. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den Kosten für die pädagogische Begleitung (Seminartage, Betreuung durch den Träger, Beratung) mit einem Betrag von monatlich 100. Dieser Betrag wird per Lastschriftverfahren monatlich vom Vereinskonto abgebucht. Seit dem muss jede Einsatzstelle den Freiwilligen aufgrund der Arbeitgeberfunktion des Vereins selbst bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. Die Sportjugend Sachsen als Träger kann dies (im Gegensatz zu allen anderen anfallenden Sozialabgaben) nicht übernehmen, da hierzu die Angaben über die Anzahl und den Verdienst aller Versicherten eines Vereines benötigt werden. Ferner ist der Träger nicht befugt die benötigen Angaben des Vereines zu unterschreiben und zu stempeln. Jede Einsatzstelle muss sich (falls noch nicht geschehen) bei einer Berufsgenossenschaft anmelden (z.b. Verwaltungsberufsgenossenschaft VBG). Die Kosten für die Unfallversicherung hat seit dem auch der Verein abzuführen. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre kann mit etwa 3,00 pro Person im BFD und Monat gerechnet werden. Ggf. kann dieser Betrag bei gefährlichen Sportarten nach oben abweichen. Falls ihr Verein bei noch keiner Berufsgenossenschaft angemeldet ist, können sie dies relativ einfach online unter nachholen oder sich den Antrag und weitere Hinweise von unserem Downloadbereich unter herunterladen. 4
5 Der Einsatzstellenbeitrag wird wie folgt ermittelt (Beispielrechnungen): Beispiel 1: Freiwilliger x ist in Vollzeit für 40 Wochenstunden tätig und erhält ein monatliches Taschengeld (TG) in Höhe von 363 (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge). BFD Vollzeit TG: 363,00 darauf anfallende SV Kosten, ca.: 145,20 Monatlicher Zuschuss: 350,00 Bildungsbeitrag: 100,00 508,20 EST Beitrag = 258,20 (158,20 als Zuschuss zum TG und 100,00 Bildungsbeitrag) Beispiel 2: Freiwilliger x ist in Teilzeit für 21 Wochenstunden tätig und erhält ein monatliches TG in Höhe von 175 (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge). BFD Teilzeit für 21 Wochenstunden TG: 175,00 darauf anfallende SV Kosten: 70,00 Monatlicher Zuschuss: 245,00 Bildungsbeitrag: 100,00 245,00 EST Beitrag = 100,00 5
6 Beispiel 3: Freiwilliger x ist in Teilzeit für 25 Wochenstunden tätig und erhält ein monatliches TG in Höhe von 200 (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge). BFD Teilzeit für 25 Wochenstunden (z.b. ALG II Empfänger) Taschengeld : 200,00 darauf anfallende SV Kosten: 80,00 Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 280,00 Bildungsbeitrag: 100, EST Beitrag = 100,00 Beispiel 4: Freiwilliger x ist in Teilzeit für 30 Wochenstunden tätig und erhält ein monatliches TG in Höhe von 250 (zzgl. Sozialversicherungsbeiträge). BFD Teilzeit 30 Wochenstunden Taschengeld: 250,00 Verpflegungszuschuss (freiwillig): 80,00 darauf anfallende SV Kosten : 132,00 (TG + Verpflegung) Monatlicher Zuschuss Bundesamt: 350,00 (nur für Taschengeld + SV Leistung!) Bildungsbeitrag: 100,00 EST Beitrag = 212,00 6
7 Anforderungsprofil an den Freiwilligen Erfüllung der Vollschulzeitpflicht, besondere Schulabschlüsse/Ausbildung sind nicht erforderlich älter als 26 Jahre autonom, d.h. eigene Kontoverbindung, eigene adresse, Telefonnummer und regelmäßige Erreichbarkeit über o.g. Medien selbstständige Kommunikation mit der Sportjugend Sachsen, Trägern für Aus- und Fortbildung, Behörden Kenntnis über die eigene Steuer-ID und SV-Nummer, eigene gesetzliche Krankenversicherung Interesse für den Bereich Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsene über 50 Jahre oder andere besondere Zielgruppen im Sport Interesse an Tätigkeiten mit direktem Sportbezug und an aktiver Mitarbeit im Verein (z.b. Übungsleitertätigkeiten, Mithilfe bei der Organisation von Bewegungsangeboten, Vereinsveranstaltungen, Unterstützung bei der Koordinierung im Turnier- und Wettkampfwesen) Bereitschaft zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen sowie ernsthaftes Interesse an Aus und Fortbildungsveranstaltungen im Themenfeld Sport (z.b. ÜL- Ausbildung/Verlängerung, erste Hilfe, Vereinsmanager, Schiedsrichter/ Kampfrichterausbildung) Teilnahme am Einführungs- und Abschlussseminar der Sportjugend Sachsen und selbstständige Organisation weiterer externer Bildungstage grundlegender Umgang mit MS Office (bearbeiten von einfachen, digitalen Dokumenten im Word und Excel -Format) und Mobilität, d.h. Bereitschaft und Möglichkeit zur Fortbewegung, z.b. mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder PKW Diskussionsbereitschaft und Fähigkeit sich und die eigene Meinung einzubringen Belastbarkeit 7
FREIWILLIGENDIENSTE (FWD) IM SPORT
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