KOMPETENZ-CENTRUM FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE DES GKV-SPITZENVERBANDES DER MDK-GEMEINSCHAFT UND
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1 JJAAHHRREESSBBEERRIICCHHTT KOMPETENZ-CENTRUM FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE DER MDK-GEMEINSCHAFT UND DES GKV-SPITZENVERBANDES B.Leplow Leitung KCPP Dr. med. C. J. Tolzin FA für Psychiatrie und Psychotherapie -Sozialmedizin- Stellvertretung Frau C. Bender Diplom-Psychologin Psychologische Psychotherapeutin Qualitätsmanagerin DGQ/EOQ Weitere Mitarbeiterinnen Dr. med. S. Bischof FÄ für Psychiatrie und Psychotherapie -Sozialmedizin- Weitere Mitarbeiter Herr Th. Listing Diplom-Psychologe Psychologischer Psychotherapeut Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski FÄ für Kinder und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Dr. phil. U. Sühlfleisch-Thurau Psychologische Psychotherapeutin Büro KCPP in Mecklenburg-Vorpommern Blücherstraße 27 C Rostock Frau B. Leplow Büro KCPP in Hessen Zimmersmühlenweg Oberursel Frau K. Traut Tel.: Fax: Tel.: Fax: Adresse: Psythep@MDK-KompC.de Internet-Adresse: 1
2 DAS KOMPETENZ-CENTRUM FÜR PSYCHIATRIE UND PSYCHOTHERAPIE Das KCPP ist eine gemeinsame Einrichtung des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) und der MDK-Gemeinschaft. Es versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen, welches seinen Auftraggebern das erforderliche sozialmedizinische und fachspezifische Wissen auf den Gebieten Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie, Suchtkrankheiten, Soziotherapie, akute und rehabilitative Psychosomatik und Psychopharmakologie zur Verfügung stellt. Als organisatorisch eigenständige Gemeinschaftseinrichtung ist es an zwei Standorten angesiedelt, beim MDK Mecklenburg-Vorpommern e. V. in Kooperation mit dem MDK Hessen. Die Arbeit des KCPP erfolgt mit einem hohen Anspruch an Qualität und Fachkompetenz der eigenen Leistung. Auf Grund der fachlich ausgewogenen Zusammensetzung des Teams können Aufträge spezifisch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Spezialisierungen, Kenntnissen und Fähigkeiten bearbeitet werden. Der Arbeitsprozess profitiert von einer intensiven Zusammenarbeit im Team. Zwischen beiden Standorten wurde eine einheitliche Ablauforganisation festgelegt, so dass eine gleichartige Auftragserledigung gewährleistet ist. Für die Auftragserledigung stehen aktuell dem KCPP 4,5 Vollzeitstellen, verteilt auf 6 Gutachterinnen und Gutachter, und zwei Vollzeitstellen für Sekretariat/ Sachbearbeitung zur Verfügung. Die Leitung des KCPP ist am Standort Rostock angesiedelt. Die Arbeit erfolgt in einem Spannungsfeld unterschiedlichster Interessen. Dieses ergibt sich aus den Erwartungen der Kranken- und Pflegekassen als Auftraggeber, aus den Forderungen und Wünschen der Versicherten und ihrer Angehörigen, aus den Vorstellungen der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer bzw. ihrer Verbände und Fachgesellschaften sowie aus gesetzlichen Vorgaben und Verordnungen. 1. ARBEITSSCHWERPUNKTE Das KCPP hat im Jahr 2011 sein Arbeitsaufkommen erneut erweitert. Die langfristig angelegte Begleitung und Beratung in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und deren angegliederten Arbeitsgruppen (AGs) im Auftrag des GKV- SV wurde durch thematisch vielfältige Aufträge des GKV-SV und der MDK- Gemeinschaft ergänzt. Hierunter finden sich politisch so brisante Themen, wie der institutionelle sexuelle Missbrauch an Kindern und Jugendlichen, der vieldiskutierte Antrag auf Reformierung des Transsexuellengesetzes (TSG) oder die Substitution mit Diamorphin bei schwerstkranken opiatabhängigen Patientinnen und Patienten. Auf die steigenden Anforderungen konnte ab 2012 mit der Einrichtung einer weiteren halben gutachterlichen Stelle (0,5 VK) durch den Träger MDK M-V geantwortet werden. Im Folgenden sollen die Arbeitsschwerpunkte des Jahres 2011 skizziert werden, um so einerseits einen Überblick über die geleistete Arbeit zu geben, andererseits einen Einblick in die Arbeits- und Herangehensweise des KCPP zu gewähren. Die Abbildungen 1 und 2 (s. Seite 3) vermitteln einen Überblick über den Ressourcenverbrauch, differenziert nach Produkten und Auftraggebern. 2
3 Abb. 1: Ressourcenverbrauch der Produkte in Personentagen Abb. 2: Ressourcenverbrauch nach Auftraggeber Gemeinsamer Bundesausschuss Die Tätigkeit in den Gremien des G-BA im Auftrag des GKV-SV stellte auch im Jahr 2011 einen der Arbeitsschwerpunkte des KCPP dar (s. Abbildung 3, Seite 5). Unterausschuss Psychotherapie (UA PT) Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP sind im UA PT sowie in den jeweils dazugehörigen AGs kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Psychotherapie- Richtlinie und somit der vertragspsychotherapeutischen Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten beteiligt. Die Arbeiten und Beratungen in der AG Qualitätssicherung/ Dokumentationsbogen wurden kontinuierlich fortgesetzt. Diese Arbeitsgruppe ist mit der Weiterentwicklung des Gutachterverfahrens in Bezug auf die Einführung zeitgemäßer Instrumente der Qualitätssicherung in die ambulante Psychotherapie befasst. 3
4 In Bezug auf die Anwendungsbereiche von ambulanter Psychotherapie konnte in der AG Sucht ein Modus erarbeitet werden, der die ambulante psychotherapeutische Behandlung von opiatabhängigen Versicherten, die sich in einer Substitutionsbehandlung befinden, sowie von Abhängigkeitskranken, bei denen noch Substanzkonsum besteht, unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Der daraus resultierende Beschluss des G-BA über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie zur Präzisierung der Indikation Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten vom ist mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am in Kraft getreten. Die etablierte und fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie - WBP - (nach 11 Psychotherapeutengesetz - PsychThG) wurde auch in diesem Jahr in der Gemeinsamen AG von G-BA und WBP fortgesetzt. Der Modus der Zusammenarbeit von G-BA und WBP, die Zuordnung von Methoden oder Studien zu Verfahren sowie die Operationalisierung von Verfahren oder Methoden konnten weiter abgestimmt werden. Der UA PT hatte die AG Gesprächspsychotherapie am beauftragt, die Gesprächspsychotherapie einer erneuten Überprüfung zu unterziehen. Anlass waren Hinweise aus einem Urteil des BSG zur Erbringung von Gesprächspsychotherapie (Az. B 6 KA 11/09 R, Randziffer 40). Das BSG hatte dort neben weiteren einschränkenden Vorgaben ausgeführt, dass es nicht ausgeschlossen erscheint, dass ein/e wegen einer Depression verhaltenstherapeutisch ohne Erfolg behandelte/r Patientin/Patient von ihrer/seiner Krankenkasse die Erstattung ihrer/seiner Kosten für eine gesprächspsychotherapeutische Behandlung beanspruchen kann. Die Schwere des Leidens soll dabei nach fachkundiger Beurteilung einen Behandlungsversuch auf gesprächstherapeutischer Grundlage als sinnvoll und aussichtsreich erscheinen lassen. Die erneute Überprüfung der Gesprächspsychotherapie ist somit ausschließlich auf den Indikationsbereich der affektiven Störungen beschränkt. Ein Schwerpunkt der Arbeit ist die aktuelle Update-Recherche einschließlich Screening und Auswertung relevanter Studien. Im Dezember 2008 hat der WBP die Systemische Therapie als wissenschaftlich fundiertes Psychotherapie-Verfahren bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen eingestuft. Dies führte zu der Empfehlung der Übernahme in die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Daraufhin wurde in der AG Antragsprüfung neue Psychotherapie-Methoden und Verfahren im UA Methodenbewertung im Konsens eine Antragstellung zur Überprüfung der Systemischen Therapie als neues psychotherapeutisches Behandlungsverfahren empfohlen. Die berufene AG Systemische Therapie ist im UA Psychotherapie angesiedelt. Im vergangenen Jahr wurden durch die Vorlage von weiteren Studien durch die zuständigen Fachgesellschaften eine erneute Sichtung und Prüfung sowie die Erarbeitung einer Aktualisierung der Empfehlung notwendig. Unterausschuss veranlasste Leistungen AG Soziotherapie/psychiatrische HKP Auf Anregung der Patientenvertreterinnen/ -vertreter wurde eine gemeinsame AG zur Adaptation der Leistungen aus den Bereichen Soziotherapie gem. 37a SGB V und häusliche psychiatrische Krankenpflege gegründet. Aufgabe der AG wird es sein, insbesondere die Indikationskriterien beider Leistungsbereiche neu zu definieren und Qualifikationsanforderungen für die Leistungserbringer zu definieren. Unterausschuss Methodenbewertung (UA MB) Die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP für den UA MB gestaltete sich als sehr arbeitsintensiv. In der AG Prüfung der Psychotherapie- Richtlinienverfahren werden die in der Psychotherapie-Richtlinie zur Krankenbehandlung zugelassenen psychotherapeutischen Verfahren (Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie) einer evidenzbasierten Bewertung zugeführt. Es handelt sich um den zeitlich und inhaltlich umfangreichsten 4
5 Arbeitsauftrag im Rahmen der Tätigkeiten im G-BA. Alle Mitglieder des KCPP sind weiterhin mit intensivem Arbeitsaufwand in der AG gebunden. Nach abgeschlossenem Screening der verfügbaren Literatur wurden im Geschäftsjahr 2011 zunächst das Health Technology Assessment (HTA) und Leitlinien bezüglich ihrer Evidenz der Wirksamkeit der zu untersuchenden Verfahren ausgewertet. Gegen Ende des Jahres konnte ein zweites Screeningverfahren für systematische Reviews und Metaanalysen begonnen werden. Nach Abschluss dessen wird im kommenden Jahr der Fokus auf der Aus- bzw. Bewertung dieser Reviews liegen. Durch das KCPP besetzte AGs beim G-BA AG Qualitätssicherung psychische Erkrankungen AG Gesprächspsychotherapie AG Prüfung der Psychotherapie- Richtlinienverfahren AG ambulante neuropsychol. Therapie AG EMDR AG Soziotherapie/psychiatrisch e HKP AG Qualitätssicherung in der ambulanten Psychotherapie/ Dokumentationsbogen Gemeinsame AG von G-BA und Wissenschaftlichem Beirat Psychotherapie UA QS UA MB Weitere UAe UA Veranlasste Leistungen UA PT G-BA Abb. 3: Durch das KCPP besetzte AGs beim G-BA 5
6 Mit Beschluss des G-BA wurde im Jahr 2011 die AG Diamorphin implementiert. Sie traf sich in regelmäßigen Abständen, um Vorschläge der Patientenvertretung sowie der DKG zu erörtern. Auf Grund von Schwierigkeiten in der praktischen Umsetzung der mit Wirkung vom für schwerstkranke opiatabhängige Patientinnen und Patienten eingeführten Diamorphin-Substitution waren Regelungen zur Struktur- und Prozessqualität Gegenstand der Beratungen. Insbesondere die notwendige Qualifizierung des ärztlichen Personals sowie die räumlichen Anforderungen bedingten kontroverse Diskussionen. Auf Beschluss des G-BA vom wird die neuropsychologische Therapie in den Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung aufgenommen. Dieser Beschluss folgt der abschließenden Empfehlung der AG ambulante neuropsychologische Therapie. Im Juli 2006 verabschiedete der WBP auf Antrag von EMDR International Association Deutschland (EMDIRA) ein Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Eye- Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR)-Methode zur Behandlung von Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Die AG Antragsprüfung neue Psychotherapie-Methoden und Verfahren empfahl im 1. Quartal 2010 einvernehmlich eine Antragstellung zur Überprüfung als neue psychotherapeutische Methode bei der Indikation PTBS. Die daraufhin durch den UA MB in seiner Sitzung am eingerichtete AG EMDR wurde mit den vorbereitenden Beratungen zur Bearbeitung des Antrages auf Prüfung der EMDR beauftragt. Im Jahr 2011 erfolgten die Sichtung der Stellungnahmen der Sachverständigen, das Screening der verfügbaren Literatur sowie erste Aus- bzw. Bewertungen der relevanten Studien. Unterausschuss Qualitätssicherung (UA QS) Die AG Qualitätssicherung psychische Erkrankungen wurde durch den UA in seiner Sitzung am eingerichtet und mit der Konkretisierung der Beauftragung der Institution nach 137 a SGB V zur Entwicklung von Indikatoren, Instrumenten und der notwendigen Dokumentation für das QS-Verfahren psychische Erkrankungen beauftragt. Ein entsprechend erarbeiteter Beschlussentwurf konnte dem UA QS zu seiner Sitzung am als Beratungsunterlage vorgelegt werden. Neues Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik die Psych-OPS Der 17 d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) enthält einen umfangreichen Entwicklungsauftrag für die Einführung eines leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems. Die hierzu notwendige OPS-Erweiterung um die Fächer Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie wird seit dem Jahr 2009 umgesetzt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KCPP arbeiteten im Auftrag des GKV-SV kontinuierlich an Strategiegesprächen im Hause des GKV-SV, im Krankenhausentgeltausschuss (KEA) den zugehörigen AGs sowie den AGs des Deutsches Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) und der Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) GmbH mit. AG OPS und AG ICD 10 des DIMDI Das DIMDI ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Das Institut gibt Klassifikationen zur Kodierung von Diagnosen und Operationen heraus und pflegt weitere medizinische Bezeichnungssysteme. Die AG ICD und die AG OPS vereinen Vertreter aller Fachgesellschaften und der Selbstverwaltungspartner unter der Schirmherrschaft des DIMDI. Jährlich werden Vorschläge sowohl im Bereich der Diagnoseschlüssel als auch im Bereich der Prozeduren eingereicht, die einer besseren Abbildung der Erkrankungen bzw. des geleisteten Arbeitsaufwandes dienen sollen. Im fachlichen Austausch werden diese Vorschläge von den Mitgliedern der AG unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte kritisch geprüft. Vom KCPP wurde z. B. für 2011 ein OPS-Vorschlag zur Differenzierung des Intensivkodes zur besseren Abbildung des Behandlungsaufwandes eingereicht. 6
7 Die AG Klassifikation, die aus Mitgliedern des INEK, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), des GKV-SV und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) besteht, ist jährlich mit der Anpassung der Deutschen Kodierrichtlininen (DKR) an die aktuell gültige ICD- Klassifikation und die OPS-Klassifikation beauftragt. Rechtsgrundlage bilden das KHG und das Krankenhausentgeltgesetz (KH EntgG). Das Regelwerk wird seit 2003 regelmäßig verbessert. Dafür existiert ein durch Gesetze und Verordnungen geregeltes Vorschlagsverfahren. Mit der Einführung des Neuen Entgeltsystems für die Psychiatrie und Psychosomatik, und der damit verbundenen Entwicklung von Psych-OPS und Differenzierung der ICD 10 im Kapitel F, wurden der Gesetzgebung folgend die psychiatrischen Kodierrichtlinien entwickelt. Vor allem bei der Anpassung der Psychiatrischen DKR sind Mitglieder des KCPP beratend für den GKV- SV tätig. 2. WEITERE SYSTEMBERATUNG In diesem Abschnitt sollen Aufträge vorgestellt werden, bei denen es überwiegend um eine kontinuierliche Unterstützung und Beratung des GKV-SV sowie der Kranken- und Pflegekassen in Versorgungs- und Strukturfragen geht. Unterarbeitsgruppe Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene des Runden Tischs Sexueller Missbrauch Im Zuge des Bekanntwerdens von Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in öffentlichen Einrichtungen hat die Bundesregierung im März 2010 die Einrichtung eines Runden Tisches beschlossen ( Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich ). In gemeinsamer Verantwortung der Bundesministerien für Bildung und Forschung, für Justiz und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde auf höchster Ebene vereinbart, Maßnahmen für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt zu erarbeiten. Zur Mitwirkung am Runden Tisch wurden Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft und aller relevanter gesellschaftlicher Gruppen eingeladen. Hierzu gehören u.a. die Kinder- und Opferschutzverbände, die bundesweiten Zusammenschlüsse von Beratungseinrichtungen für Opfer, die Familienverbände, die Schul- und Internatsträger, die Freie Wohlfahrtspflege, die beiden großen christlichen Kirchen, das Rechtswesen, der Deutsche Bundestag sowie Bund, Länder und Kommunen. Der Runde Tisch hat es sich zur Aufgabe gemacht, Handlungsempfehlungen zu verschiedenen Fragestellungen zu erarbeiten. Drei Arbeitsgruppen wurden initiiert: - AG Prävention Intervention Information unter dem Vorsitz von Familienministerin Dr. Schröder - AG Durchsetzung Strafanspruch Rechtspolitische Folgerungen Anerkennung des Leidens der Opfer sexuellen Missbrauchs in jeglicher Hinsicht unter dem Vorsitz von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger - AG Forschung und Lehre unter dem Vorsitz von Bildungsministerin Prof. Dr. Schavan Abb. 4: Initiierte AGs Zu den jeweiligen AGs wurden zur intensiveren Zusammenarbeit und zur Erarbeitung entsprechender Vorschläge und Empfehlungen Unterarbeitsgruppen bzw. Expertengruppen eingerichtet. Im Auftrag von GKV- SV und dem BMG hat das KCPP regelmäßig in der Unterarbeitsgruppe Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene mitgearbeitet. Die AG Psychotherapie/Neukonzeption Gutachterverfahren ist eine vom GKV-SV eingerichtete AG für die Mitglieder der Krankenkassen im UA PT zur Positionierung der Krankenkassen in allen Fragen des Gutachterverfahrens. Das KCPP ist regelmäßig in dieser AG beratend tätig. AG Bewertung der nationalen Versorgungsleitlinie (S3) zur Chirurgie der Adipositas Der GKV-SV beauftragte das Kompetenz- Centrum Qualitätssicherung/ Qualitätsma- 7
8 nagement (KCQ) mit Datum vom mit der Erstellung eines Fachgutachtens zur Bewertung der Nationalen Versorgungsleitlinie (S3-Leitlinie) zur Chirurgie der Adipositas. Das Bewertungsergebnis soll zur Klärung der Relevanz der Leitlinie für zu entwickelnde Verfahren der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung und der Relevanz für die Beratung der Krankenkassen durch den MDK beitragen. Zur fachspezifischen Unterstützung bat das KCQ das KCPP und Vertreter der Sozialmedizinischen Expertengruppe Methodenund Produktbewertung (SEG 7) um deren Mitarbeit. Mit der Fertigstellung des Gutachtens ist im Frühjahr 2012 zu rechnen. Die Expertengruppe Off-Label Neurologie/Psychiatrie ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) des BMG verortet. Auf der Basis des Erlasses des BMG über die Errichtung von Expertengruppen Off- Label beauftragt der G-BA diese Expertengruppen mit der Bewertung des Wissensstandes zum Off-Label-Use einzelner Wirkstoffe. Die Expertengruppen sollen mit dem Anliegen der Patientensicherheit prüfen, wie sich das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Off- Label-Use auf Grund neuer Studienergebnisse oder gegebenenfalls bekannt gewordener unerwünschter Arzneimittelwirkungen darstellt. Erste Ergebnisse der Arbeit der Expertengruppe Neurologie/Psychiatrie konnten bereits in den Pressemitteilungen des G-BA veröffentlicht werden. Durch den G-BA verabschiedet (Pressemitteilungen) - Valproinsäurehaltige Arzneimittel zur Migräneprophylaxe werden Off-Label verordnungsfähig - Widersprüchliche Studienergebnisse verhindern Regelungen zum Off-Label-Use von Immunglobulinen zur Behandlung der Multiplen Sklerose CIDP und Mehylphenidat bei ADHS im Erwachsenenalter - Rückgabe der Arbeitsaufträge Intravenöse Immunglobuline bei CIDP und Methylphenidat bei ADHS im Erwachsenenalter - G-BA berücksichtigt künftige Behandlungsmöglichkeiten für Erwachsene mit ADHS Weitergabe der Bewertung als Empfehlung an den G-BA nach 35 b Abs. 2 und 3 SGB V - Intravenöse Immunglobuline bei Multifocal Motorneuropathy (MMN) - Gabapentin Behandlung der Spastik im Rahmen der Multiplen Sklerose - Amantadin-Behandlung der Fatigue bei der Multiplen Sklerose - Intravenöse Immunglobuline bei Myasthenia gravis Abb. 5: Veröffentlichte Ergebnisse und Bewertungsempfehlungen an den G-BA Die vollständigen Bewertungen können unter Neuro.html?nn= nachgelesen werden. Aktuelle Arbeitsaufträge Expertengruppe: - Intravenöse Immunglobuline bei Polymyositis - Intravenöse Immunglobuline bei Dermatomyositis - Mycophenolat mofetil bei Myastenia gravis - ClostridiumbotulinumToxin Typ A bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngealer Dystonie) - Lamotrigin bei neuropathischem Schmerz - Venlafaxin bei neuropathischem Schmerz 8
9 Im Auftrag des GKV-SV erstellt das KCPP eine Arbeitshilfe zur Beurteilung vorgelegter Informationen über die Durchführung einer neuropsychologischen Therapie. Diese soll es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen erleichtern, die Indikationsgerechtigkeit der Behandlung zu Beginn und ggf. im weiteren Verlauf zu beurteilen. Die Fertigstellung der Arbeitshilfe ist für Anfang 2012 vorgesehen. Weitere kontinuierliche Systemberatung Kontinuierliche Mitarbeit - im Berufungsausschuss Psychotherapie des Zulassungsausschusses bei der KV Hessen - in der Qualitätssicherungskommission der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger (QuaKo der KV Hessen) - in der Planungsbeteiligtenrunde Krankenhaus beim Sozialministerium M-V - im Projekt des Sozialministeriums M-V, der Landesverbände, der Krankenkassen und des KCPP zum Umgang mit Anträgen auf Kapazitätserweiterung in psychiatrischen Krankenhäusern - bei den Rahmenvereinbarungen zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß 118 Abs. 2 zwischen den Verbänden der Krankenkassen in Hessen und verschiedenen Krankenhäusern - bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Psychiatrischen Institutsambulanzen (Vitos-Kliniken, Hessen) Evaluation und kontinuierliche Begleitung von Projekten und IV-Modellen - TK Hamburg: Konzept für ein optimiertes Versorgungsmanagement bei psychischen Erkrankungen; Langliegerprojekt (Abschluss des Projektes Ende 2011) - Aufwendige Erstellung einer Arbeitshilfe Psychopharmaka (s. Abbildung 6) Schulung hierzu im IV Quartal - vdek Berlin: TK Modellprojekt: Qualitätsmonitoring in der ambulanten Psychotherapie Vorstellung und Besprechung - Prüfung und Bewertung RPK-Konzept, West-Thüringen, Landesverbände Thüringen Abb. 6: Ausschnitt aus der Arbeitshilfe Psychopharmaka In der Arbeitshilfe Psychopharmaka werden alle aktuellen Medikamente erfasst, die in der Behandlung psychiatrischer Erkrankungen Anwendung finden. Die Arbeitshilfe wurde vorrangig als Unterstützungsleistung für Fallmanager erstellt. Sie dient der Plausibilitätsprüfung der Verlängerungsanzeigen bei der Bewertung psychiatrischer stationärer Behandlungen. Es ist möglich festzustellen, welche Medikamente bei verschiedenen Indikationen zum Einsatz kommen können, so z. B. zur Behandlung einer Depression. Darüber hinaus sind die Dosierungsempfehlungen, Nebenwirkungen und evtl. erforderliche Untersuchungen vor Therapiebeginn bzw. Hinweise bei der Anwendung einsehbar. Die Arbeitshilfe ist auch in der allgemeinen Begutachtungspraxis universell einsetzbar. So kann es beispielsweise für die Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit hilfreich sein, Wirkungen und Nebenwirkungen der Psychopharmaka zu kennen. (Einstellung der Arbeitshilfe für MDK und KK in die InfoMed Anfang März 2012) 9
10 Grundsatzgutachten, und Gutachten Stellungnahmen Die Stellungnahmen, Gutachten und Grundsatzgutachten für die MDK-Gemeinschaft und den GKV-SV sind auszugsweise in Abbildung 7 tabellarisch gelistet. - Expertengespräch Bundesdrogenbeauftragte beim BMG - Bewertung und fachliche Beratung zum Konzept Multifamilientherapie des HANSE-Klinikums Stralsund - Erstellung einer Arbeitshilfe für die Umsetzung der Vereinbarung zu Psychiatrischen Institutsambulanzen gemäß 118 Abs. 2 SGB V vom für Krankenkassen - Leistungen der GKV bei psychischen Erkrankungen, Übersicht zur Information der UAG Immaterielle und materielle Hilfen für Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs - Gutachterliche Stellungnahme für den MDS und GKV-SV zur Beschwerde einer Versicherten bezüglich der Begutachtungsanleitung Transsexualität Abb. 7: Beispiele Veröffentlichungen/Dozententätigkeit - Lehrbeauftragung des Leiters des KCPP für das Fach Sozialmedizin an der Medizinischen Fakultät der Universität Rostock für die Themenbereiche Pflegeversicherung und Gesundheitssysteme im internationalen Vergleich - Seminare und Referententätigkeiten zu sozialmedizinischen Fragestellungen der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung - Vortrag beim 20. Jubiläumskongress der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin: Das Spannungsfeld zwischen Therapiefreiheit und Sorgfaltspflicht - Die Perspektive des MDK zur Benzodiazepinverschreibung - Vortrag beim MDK Hessen über die sozialmedizinischen Auswirkungen des Burnout-Syndroms - Vortrag beim MDK Hessen über die Aufgaben und Strukturen des G-BA - Vortrag beim MDK Hessen über gesundheitliche Belastungen durch zunehmende Arbeitsverdichtung - 2-tägige Schulung zur Arbeitshilfe Psychopharmaka für die TK Hamburg - Seminare "Einführung in psychiatrische Krankheitsbilder für Kassenmitarbeiter/- innen im ambulanten und stationären Fallmanagement für mehrere Landesverbände der GKV - Informationsveranstaltungen zum Thema Außervertragliche Psychotherapie bei ausgewählten Krankheitsbildern Weitere Aktivitäten Resultierend aus einem gemeinsamen Projekt des Sozialministeriums Mecklenburg- Vorpommern (M-V), der Landesverbände der Krankenkassen und des KCPP verabschiedete die Runde der Planungsbeteiligten im Jahr 2008 der 4. Krankenhausplan für das Land. Einzigartig im gesamten Bundesgebiet sind hier rechtswirksam Betten- und tagesklinische Platzmessziffern festgelegt, deren Überschreitung nur ausnahmsweise möglich ist, wenn die Versorgungssicherheit in der Zukunft gefährdet ist.. Ebenso wurde durch das KCPP in Folge ein Konzept zur Prüfung eines über die Bettenmessziffern hinausgehenden Kapazitätsbedarfs erarbeitet (Prüf- und Analyseverfahren zur Feststellung des Versorgungsbedarfs). Das entwickelte standardisierte Prozedere zur Bemessung des stationären und teilstationären Bedarfs kam im Jahr 2011 als Grundlage für die Bedarfsplanung und -entscheidungen der obersten Sozialbehörde des Landes M-V zum Tragen. Es wurden erfolgreich zwei Stichtagsprüfungen in großen Kliniken des Bundeslandes durchgeführt. Diese Form der Bettenplanung ist zum aktuellen Zeitpunkt im Bundesgebiet einmalig und kann auch künftig Modellcharakter für andere Regionen Deutschlands entfalten. 10
11 Am fand in Frankfurt die Jahrestagung des KCPP zum Thema: Innovative Strukturen und Vernetzung in der Versorgung psychisch Kranker - Möglichkeiten, Chancen, Zukunft statt. Diese Tagung war für die MDK-Gemeinschaft, die Krankenkassen und den GKV-SV ausgerichtet und beschäftigte sich mit den Möglichkeiten der Vernetzung sowie mit innovativen Strukturen in der Behandlung psychisch Kranker. In Deutschland existieren mittlerweile zahlreiche Initiativen und Netzwerke, die sich eine Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker durch integrierte Versorgungskonzepte oder durch Vernetzung der Behandlung zum Ziel gesetzt haben. Einige aktuelle Projekte zu diesem Thema wurden in Form der folgenden Fachvorträge vorgestellt und diskutiert. Die Vorträge der Veranstaltung können unter: eingesehen werden. Auswertung der Befragung der Auftraggeber 2011 für den Jahresbericht Die Tätigkeit des KCPP im Jahr 2011 wurde im Rahmen einer Evaluation untersucht. Die Befragung der Auftraggeber erfolgt einmal jährlich, da gerade im Bereich der Systemberatung die psychiatrisch/ psychotherapeutischen Themen bei wenigen Personen gebündelt sind. Die Aufträge haben überwiegend eine mehrjährige Laufzeit (z. B. die evidenzbasierte Bewertung der Psychotherapie-Richtlinienverfahren im G-BA). Die Erfahrungen der letzten Jahre bestätigen diese Entscheidung der jährlichen Evaluation durch eine kontinuierlich gute Rücklaufquote der Fragebögen. Im Rahmen einer schriftlichen und anonymisierten Befragung wurden unsere Auftraggeber des Jahres 2011 gebeten, die Leistungen des KCPP nach Art der Leistungserbringung differenziert zu bewerten. In einer fünfstufigen Skala sollten die Leistungsbereiche: schriftliche Stellungnahmen/Gutachten und Beratung/Teilnahme an Sitzungen/Gremientätigkeit bezüglich ihrer formalen und inhaltlichen Güte bewertet werden (s. Anhang). Insgesamt wurden 21 Fragebögen versandt. Mit 16 zurückgesandten Bögen betrug die Rücklaufquote 76 %. Alle zurückgesandten Bögen waren auswertbar. Die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KCPP geleistete Beratung/ Teilnahme an Sitzungen/Gremientätigkeit wurde insgesamt von 75 % der Auftraggeber als sehr gut und von 25 % als gut bewertet. Die vom KCPP erstellten schriftlichen Stellungnahmen und Gutachten wurden insgesamt von 61 % der Auftraggeber als sehr gut und von 39 % als gut beurteilt. Keiner der Auftraggeber schätzte die schriftlichen Arbeiten bzw. die beratenden Tätigkeiten des KCPP in den jeweiligen Gesamtbewertungen als nur befriedigend, ausreichend oder gar mangelhaft ein. Diese Ergebnisse entsprechen den bereits in den Vorjahren zurückgemeldeten sehr guten bis guten Bewertungen. Wie auch in den Vorjahren repräsentieren die Ergebnisse der Befragung ein sehr hohes Maß an Zufriedenheit der Auftraggeber mit den vom KCPP erbrachten Leistungen. Die bisherige sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit konnte auch im Jahr 2011 fortgesetzt werden. AUSBLICK Als besondere Herausforderung für die nächsten Jahre ist neben der Entwicklung eines neuen Entgeltsystems für psychiatrische, psychosomatische und kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhäuser sowie Institutsambulanzen die Umsetzung und Anwendung der Kriterien der evidenzbasierten Medizin in der Entscheidungsfindung zur sozialrechtlichen Anerkennung psychotherapeutischer Verfahren, Methoden und Techniken anzusehen. 11
12 Der zu beobachtende zunehmende Bedarf an Gesundheitssystemberatung in den o. g. Bereichen ist eine Aufgabe, der wir uns auch in den kommenden Jahren engagiert stellen werden. Dr. med. C. J. Tolzin Dipl.-Psych. C. Bender Facharzt für Psychiatrie Psychologische Psychotherapeutin Ärztlicher Psychotherapeut - Qualiätsmanagerin DGQ/EOQ - - Sozialmedizin - stellv. Leiterin Leiter 12
13 Anlage: Evaluationsbogen 13
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