Dr. phil. Ulrike Sühlfleisch-Thurau
|
|
- Hilke Sachs
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Dr. phil. Ulrike Sühlfleisch-Thurau Psychologische Psychotherapeutin Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie der MDK-Gemeinschaft und des GKV-Spitzenverbandes Lübstorf, 12. April
2 Gliederung Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 2
3 Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 3
4 gemeinsame Einrichtung des GKV-Spitzenverbandes und der MDK-Gemeinschaft organisatorisch eigenständige Gemeinschaftseinrichtung zwei Standorte: Mecklenburg-Vorpommern und Hessen Leitung in M-V, stellvertretende Leitung in Hessen 4
5 Aufgabenspektrum des KCPP Unterstützung und Beratung der Kranken- und Pflegekassen und ihrer Verbände und der Medizinischen Dienste Systemberatung im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Suchtkrankheiten, Soziotherapie, akute und rehabilitative Psychosomatik, Psychopharmakologie Gutachterliche Stellungnahmen Grundsatzgutachten Dozententätigkeit Kontinuierliche Beratung des GKV-Spitzenverbandes in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 5
6 Aufgabenspektrum des KCPP Unterstützung und Beratung der Kranken- und Pflegekassen und ihrer Verbände und der Medizinischen Dienste Systemberatung im Bereich Psychiatrie, Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Suchtkrankheiten, Soziotherapie, akute und rehabilitative Psychosomatik, Psychopharmakologie Gutachterliche Stellungnahmen Grundsatzgutachten Dozententätigkeit Kontinuierliche Beratung des GKV-Spitzenverbandes in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) 6
7 Wer ist das KCPP Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 7
8 ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen bestimmt (in Form von Richtlinien) den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), d.h. er legt fest, welche Leistungen von der GKV erstattet werden beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens 8
9 wird von den vier großen Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen gebildet: der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sind antrags-, jedoch nicht stimmberechtigt an allen Beratungen beteiligt 9
10 am 1. Januar 2004 durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz errichtet und übernahm die Aufgaben seiner Vorgängerorganisationen die früheren Bundesausschüsse der Ärzte/ Zahnärzte und Krankenkassen, der Ausschuss Krankenhaus sowie der Koordinierungsausschuss Amtszeit jeweils für 4 Jahre, am 1. Juli 2008 begann die zweite und am 1. Juli 2012 die dritte Amtsperiode des G-BA 10
11 Rechtsgrundlage der Arbeit des G-BA ist das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) Der G-BA steht unter der Rechtsaufsicht des BMG Beschlüsse und Richtlinien des G-BA werden zunächst vom BMG geprüft und nach einer Nichtbeanstandung im Bundesanzeiger veröffentlicht vom G-BA beschlossenen Richtlinien gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer und sind für diese verbindlich 11
12 Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 12
13 G-BA UA Qualitätssicherung UA veranlasste Leistungen UA Psychotherapie UA Methodenbewertung weitere Unterausschüsse AG QS psychische Erkrankungen AG Soziotherapie /phkp AG G-BA/WBP AG Dokubogen AG GT AG RiLi AG EMDR 13
14 UA Qualitätssicherung AG sektorenübergreifende Qualitätssicherung psychischer Erkrankungen (nach 137ff SGB V) Auftrag: Entwicklung von Indikatoren, Instrumenten und der notwendigen Dokumentation für das QS-Verfahren psychische Erkrankungen UA Veranlasste Leistungen AG Soziotherapie/psychiatrische HKP Prüfung der Indikationskriterien beider Leistungsbereiche Literaturrecherche zu neuesten Erkenntnissen bezüglich Soziotherapie und psychiatrischer häuslicher Krankenpflege 14
15 UA Psychotherapie AG QS in der ambulanten Psychotherapie/ Dokumentationsbogen Aufgabe: Weiterentwicklung des Gutachterverfahrens in Bezug auf die Einführung zeitgemäßer Instrumente der Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie Gemeinsame AG Unterausschuss Psychotherapie und Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie Abstimmung der Zusammenarbeit von G-BA und WBP Operationalisierung von Methoden, Techniken und Verfahren 15
16 UA Methodenbewertung AG ambulante Neuropsychologie 2012 abgeschlossen Aufnahme in den Leistungskatalog der vertragsärztlichen Versorgung; Richtlinie in Kraft gesetzt am KCPP erstellte eine Arbeitshilfe für den MDK und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkassen zur Beurteilung vorgelegter Informationen in der Leistungsbeurteilung einer neuropsychologischen Therapie AG Diamorphin Anpassung der Substitutions-Richtlinie 16
17 UA Methodenbewertung AG Prüfung der Psychotherapie-Richtlinienverfahren Zeitlich und inhaltlich aufwändigster Arbeitsauftrag im Rahmen der Tätigkeit im G-BA Geprüft werden analytische Psychotherapie, tiefenpsychologische Psychotherapie, Verhaltenstherapie Sichtung von ca Literaturstellen 17
18 UA Methodenbewertung AG EMDR Überprüfung der Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing als neue psychotherapeutische Methode bei der Indikation Posttraumatische Belastungsstörung Zunächst Screening von mehr als 1500 Veröffentlichungen Auswertung von 115 Publikationen 18
19 Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 19
20 vor Beginn einer Beratung muss zunächst ein Beratungsantrag gestellt werden die Methodenbewertung erfolgt nach bestimmten Kriterien zu Änderungen, die die Belange Dritter betreffen, muss vor Beschlussfassung eine Anhörung stattfinden um seinen Auftrag erfüllen zu können, braucht der G-BA wissenschaftliche Unterstützung, z.b. durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für psychotherapeutische Themen: KCPP 20
21 nach Abschluss der Beratungen fasst der G-BA einen Beschluss die gefassten Beschlüsse werden dem Gesundheitsministerium, das die Rechtsaufsicht über den G-BA hat, zur Prüfung vorgelegt 21
22 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der G-BA prüft sowohl neue Methoden, als auch bisher bereits zu Lasten der GKV erbrachten Leistungen hinsichtlich des diagnostischen und therapeutischen Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und der Wirtschaftlichkeit das entsprechende Verfahren für eine solche Überprüfung ist in der Verfahrensordnung des G-BA festgelegt 22
23 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden damit Entscheidungen des G-BA rechtssicher sind, muss die Qualität der Recherche höchsten Ansprüchen genügen: relevanten Studien müssen erfasst werden Studien müssen hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und der Relevanz der Ergebnisse bewertet werden Die Studienergebnisse müssen auf die zu bewertende Fragestellung übertragen werden all das erfordert Sorgfalt und Zeit bei bestimmten Verfahren werden eine Vielzahl von Indikationen überprüft Manchmal müssen mehrere Tausend Quellen recherchiert, gesichtet und bewertet werden. 23
24 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin, d.h. Entscheidungen über den zu erwartenden Nutzen einer medizinischen Methode werden vor dem Hintergrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnis getroffen Systematische Suche wissenschaftlicher Studien Beurteilung der Ergebnisse hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit und Übertragbarkeit auf das aktuelle Problem Ergebnisse von Studien werden als Beweis für/gegen den Nutzen einer Methode verwenden wichtig ist dabei die Bewertung der methodischen Qualität der Studien Verfahren ist einheitlich, d.h. objektiv, transparent und nachprüfbar 24
25 Ablaufschema der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Orientierende Recherche Orientierende Rohliste Recherche Einführung in das Beratungsthema 1. Screening Rohliste Basisliste 2. Screening Ergebnisliste Auswertung 25
26 Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 26
27 G-BA UA Qualitätssicherung UA veranlasste Leistungen UA Psychotherapie UA Methodenbewertung weitere Unterausschüsse AG QS psychische Erkrankungen AG Soziotherapie /phkp AG G-BA/WBP AG Dokubogen AG GT AG RiLi AG EMDR 27
28 Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 9. Juni 2011 Der G-BA veröffentlicht die neuen Beratungsthemen, die aktuell zur Überprüfung anstehen. Entsprechend der Festsetzung des G-BA vom 17. Februar 2011 wird das folgende Thema beraten: EMDR als Methode im Rahmen von Einzelpsychotherapie bei Erwachsenen im Anwendungsbereich Posttraumatische Belastungsstörungen. Zuständig: Unterausschuss Methodenbewertung 28
29 Was ist EMDR? Eye Movement Desensitization and Reprocessing (deutsch etwa: Desensibilisierung und Verarbeitung durch Augenbewegungen) entwickelt von Francine Shapiro 1989 psychotherapeutische Behandlungsmethode mit dem Ziel, eine Verarbeitung traumatischer Erfahrungen zu ermöglichen Erinnerungen traumatischer Erlebnisse werden von rhythmischen Bewegungs- oder Berührungsimpulsen begleitet (Augen, Hände, Ohren) 29
30 Was ist EMDR? Shapiro entdeckte die Methode, als sie nach einem belastenden Ereignis durch eine Allee ging zunächst als EMD (ohne Reprozessierung) entwickelt später vermutete Shapiro, dass die bilaterale Stimulation einen assoziativen Verarbeitungsprozess auslöst, der bei den Patienten zu einer affektiven Entlastung führt EMDR Komplexe Methode, die außer den Augenbewegungen noch andere Komponenten umfasst 30
31 Was ist EMDR? 8 Phasen der EMDR-Behandlung 1. Anamnese 2. Vorbereitung und Stabilisierung 3. Bewertung (Ziel-Erinnerung) 4. Desensibilisierung 5. Verankerung 6. Körper-Test 7. Abschluss 8. Überprüfung 31
32 Das Standard EMDR Verfahren konzentriert sich in jeder Sitzung (nach Anamnese und Vorbereitung) auf diese Punkte: 1. das Bild (welches das traumatische Ereignis repräsentiert) 2. die negative Kognition 3. die positive Kognition (von der der Patient hofft, dass sie einmal Wirklichkeit wird) 4. die Bewertung der Stimmigkeit der Kognition (VoC) 5. die Emotion 6. das subjektive Belastungsniveau (SUD) 7. den Ort des Auftretens der Körperempfindung 8. die Desensibilisierung 9. die Verankerung der positiven Kognition 10. den Körpertest 11. den Abschluss 32
33 Orientierende Recherche Orientierende Rohliste Einführung in das Beratungsthema Recherche Rohliste Basisliste 1. Screening 2. Screening Ergebnisliste Auswertung 33
34 Literaturrecherche Festlegen der Suchbegriffe (deutsch und englisch) z.b. Psychotherapie und Trauma/ Entführung/ Krieg Systematische Literatursuche in allen wichtigen Datenbanken und grauer Literatur in Verfahrensordnung des G-BA festgelegt; hier u.a. Medline, Cochrane, Handsuche 34
35 Orientierende Recherche Orientierende Rohliste Einführung in das Beratungsthema 35
36 Orientierende Recherche Orientierende Rohliste Recherche Rohliste Literatur aus Stellungnahmen hier z.b. EMDRIA Einführung in das Beratungsthema 1. Screening 36
37 Leitlinien Sonstige (z.b. RCT) Rohliste mit ca.1500 Dokumenten erstellt im Juli
38 Andere Fragestellung - thematisch nicht relevant Studientyp (Meinungsäußerung, Editorials, unsystematische/ narrative Reviews, Erfahrungs-/Einzelfallberichte, keine evidenzbasierte Leitlinie, Fallzahl N<5) andere Methode (nicht EMDR) anderer Anwendungsbereich (nicht PTBS) Behandlung von Kindern und Jugendlichen keine Volltextpublikation (z. B. Posterabstract) keine seelische Krankheit i. S. der Psychotherapie-Richtlinie 38
39 Erstes Screening der Rohliste: Sichtung der Abstracts Einschluss Ausschluss Abschluss des ersten Screenings im September
40 Orientierende Recherche Orientierende Rohliste Einführung in das Beratungsthema Literatur aus Stellungnahmen Ausgeschlossene Literatur Recherche Rohliste Basisliste 1. Screening 2. Screening 40
41 Zweites Screening der Rohliste: Volltextscreening Einschluss Ausschluss Abschluss des 2. Screenings im November Basisliste 41
42 ohne Auswertung ausgeschlossen mit Begründung ausgeschlossen Tabelle Basisliste Ergebnisliste eingeschlossen mit Langauswertung eingeschlossen mit Kurzauswertung Tabelle Auswertung Teil A: im Entscheidungsprozess berücksichtigt Teil B: NICHT im Entscheidungsprozess + Kommentar: berücksichtigt eingeschlossen + Kommentar: ausgeschlossen siehe Tabelle + Kommentar: ausgeschlossen Extraktionsbögen Entscheidungsfindung 42
43 Inhalte der Studienbewertung Randomisierung Maskierung der Randomisierungssequenz Verblindung (der Auswerter) Fallzahlplanung Vergleichbarkeit der Behandlungsgruppen Abbrecher, Umgang damit Statistische Auswertung Darstellung der Ergebnisse 43
44 Methodische Grenzen von Psychotherapiestudien Ist das Warten auf Behandlung ethisch vertretbar? Verblindung von Patient und Behandler nicht möglich Therapeutenbias (Therapeut hält eine Methode für wirksamer als die Vergleichsmethode) Patientenbias 44
45 Abschluss des Bewertungsverfahrens Entscheidungsfindung geregelt in Verfahrensordnung des G-BA Bewertung wird zusammenfassend dokumentiert: der Antrag zur Bewertung und die Begründung der formale Ablauf der Beratungen die dem Beratungsprozess zugrunde liegenden Unterlagen und ihre Bewertung die Auseinandersetzung mit den Stellungnahmen Am Ende stehen der Beschluss und die tragenden Gründe für den Beschluss 45
46 Das Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Unterausschüsse und Arbeitsgruppen des G-BA Arbeitsweise des G-BA Beispiel für die Arbeit des KCPP im G-BA Ausblick 46
47 Abschluss der Prüfung der EMDR als Methode zur Behandlung einer PTBS Prüfung der Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie, analytische Psychotherapie und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie hinsichtlich ihres Nutzens, ihrer medizinischen Notwendigkeit und ihrer Wirtschaftlichkeit gemäß den Vorgaben der evidenz-basierten Medizin 47
48 Einige Bilder und/oder Fotos auf dieser Seite sind das urheberrechtlich geschützte Eigentum von 123RF Limited oder autorisierten Lieferanten, die gemäß der Lizenzbedingungen genutzt werden. Diese Bilder und/oder Fotos dürfen nicht ohne Erlaubnis von 123RF Limited kopiert oder herunterladen werden 48
Vom 17. Februar Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen. 2 Eckpunkte der Entscheidung. 2.1 Antragsprüfung
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Beratungsverfahrens: Prüfung der EMDR (Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing) als Methode der Einzeltherapie
MehrFrankfurt am Main, 10. November C. Bender. MDK Mecklenburg-Vorpommern u. Hessen
Dr. med. C. J. Tolzin FA für Psychiatrie und Psychotherapie -Sozialmedizin Leiter des Kompetenz-Centrums für Psychiatrie und Psychotherapie der MDK Gemeinschaft und des GKV-Spitzenverbandes Frankfurt am
MehrDie neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss
Die neue Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss Prof. Dr. med. Dr. phil. Ilse Heberlein SoVD, Patientenvertreterin beim G-BA Berlin 16.03.2016 Gliederung Inhalte der Psychotherapie-Richtlinie
MehrDer Gemeinsame Bundesausschuss. PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss PD Dr. med. Matthias Perleth, MPH Gemeinsamer Bundesausschuss historischer Abriss: G-BA 1913/1923: Reichsausschuss Ärzte/Krankenkassen 1956: Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen
MehrTragende Gründe. Vom 19. März 2015
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Einstellung der Methodenbewertung gemäß 137c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu acht Methoden der Stammzelltransplantation
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen
Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)
MehrTragende Gründe. Vom 17. September Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 3. Verfahrensablauf. 4.
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Protonentherapie bei altersabhängiger Makuladegeneration Vom 17. September
MehrStand der Anerkennung der Systemischen Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/3280 19. Wahlperiode 04.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche,
MehrQualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?
Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. 91 Abs. 5 SGB V über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: EMDR bei Erwachsenen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen und Umstrukturierung der Anlage
MehrTragende Gründe. Vom 12. November Inhaltsverzeichnis. 1. Rechtsgrundlagen. 2. Eckpunkte der Entscheidung. 3. Verfahrensablauf. 4.
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Autologe Chondrozytenimplantation am Großzehengrundgelenk Vom 12. November
MehrVom 15. Dezember Rechtsgrundlagen Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf Fazit Anhang...
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Beratungen gemäß 137c SGB V zur allogenen Stammzelltransplantation mit nicht verwandtem Spender bei akuter lymphatischer
MehrSehr geehrter Herr Bertram, Mit freundlichen Grüßen. Kersten Steinke
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss Die Vorsitzende Herrn Heinrich Bertram Winterfeldtstr. 24 10781 Berlin Berlin, 6. Juni 2016 Bezug: Ihre Eingabe vom 27. Oktober 2014; Pet 2-18-15-8271- 013372 Anlagen:
MehrErgebnisse der Arbeitsgruppe des G-BA von Qualitätsindikatoren in der Psychiatrie
Ergebnisse der Arbeitsgruppe des G-BA von Qualitätsindikatoren in der Psychiatrie VKD-Fachgruppe Psychiatrie - Jahrestagung 2015 Anja Röske Referentin für Psychiatrie und Psychosomatik Deutsche Krankenhausgesellschaft
MehrTragende Gründe. Vom 16. März 2018
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH- RL): Änderung 14 Verantwortliches Gremium
MehrGenereller Verfahrensablauf
Genereller Verfahrensablauf - Antrag auf Erprobung gem. 137e Abs. 7 SGB V - Antrag auf Beratung gem. 137e Abs. 8 SGB V Informationsveranstaltung G-BA 15. April 2013 Dr. Edith Pfenning Abteilungsleiterin
MehrMethoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses
Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss, Fachberatung Medizin 8. Jahrestagung
Mehr4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen
MehrTranslationale Zentren
Translationale Zentren Dr. Johannes Bruns Generalsekretär Deutsche Krebsgesellschaft (DKG), Berlin Translationale Medizin Der Begriff Translationale Medizin (TM) umfasst die interdisziplinären Aktivitäten,
Mehr24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, März 2015, Augsburg
24. Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium, 16.-18. März 2015, Augsburg Diskussionsforum Leistungsgestaltung für Menschen mit psychischen Erkrankungen als gemeinsame Herausforderung der Sozialleistungsträger
MehrMDK-Prüfung in den Zeiten des PEPP
MDK-Prüfung in den Zeiten des PEPP 4. Informationsveranstaltung VPKD, DGPM und CPKA in Frankfurt am Main am 07.12.2012 Thomas Listing Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut Mitarbeiter im Kompetenz-Centrum
MehrOPS-Kodes 2010 für Psychiatrie und Psychosomatik
OPS-Kodes 2010 für Psychiatrie und Psychosomatik Workshop Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik Berlin, 17.03.2010 Krause B 1 1 Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information
MehrKostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland
Kostenerstattung der Protonentherapie in Deutschland Gregor Däubler Kompetenzzentrum Medizin Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) Berlin PROTONENTHERAPIE: ENTWICKLUNG EINES TRINATIONALEN WISSENSCHAFTSNETZWERKS
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrNutzenbewertungen des IQWiG im Bereich Medizinprodukte
Verfahren zur Aufnahme einer Leistung in den Leistungskatalog Themenreihe Telemedizin und Medizintechnik in der Zukunft MFC - Multifunktionscenter, Lübeck, 28.10.2014 Nutzenbewertungen des IQWiG im Bereich
MehrVom 20. Januar Inhaltsverzeichnis. 1 Rechtsgrundlagen
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Beratungsverfahrens: Bewertung der Arthroskopie des Kniegelenks bei Kniegelenksarthrose (Gonarthrose) gemäß 135
MehrDr. med. W. Martinsohn-Schittkowski
Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie der MDK-Gemeinschaft und des GKV-Spitzenverbandes Kassel
MehrTragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL):
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage 1 (OTC-Übersicht) Nr. 20 Ginkgo-biloba-Blätter-Extrakt Vom 14. April 2011 Inhaltsverzeichnis
MehrEMDR bei Kindern kreativ UND lege artis! Reden reicht nicht!?
EMDR bei Kindern kreativ UND lege artis! Daniela Lempertz, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin www.daniela-lempertz.de Reden reicht nicht!? Heidelberg, 2016 Folie 1 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 8 a SGB V. Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses
Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 8 a SGB V zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie- Richtlinien zur Einführung eines Schwellenkriteriums
MehrPsychotherapie in der GKV zwischen alten Kontroversen und gesetzlicher Neuregelung
Psychotherapie in der GKV zwischen alten Kontroversen und gesetzlicher Neuregelung Behandlungsmethoden in der Psychotherapie, Evaluation und Versorgungsrealität Tagung am 1.4. 2014 Frankfurt am Main Ineges
MehrBrivaracetam (Briviact) bei Epilepsie
verstehen abwägen entscheiden Brivaracetam (Briviact) bei Epilepsie Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung Andere Behandlungen
MehrAmbulante vertragsärztliche Psychotherapie
Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 1 Ambulante vertragsärztliche Psychotherapie Pressegespräch am 30. März 2017 Pressegespräch Psychotherapie 30.03.2017 2 Gesetzlicher Auftrag zur Überarbeitung der
MehrDie künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?
Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen
MehrDas Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse. Einbettung in die Methodenbewertung
Das Bewertungsverfahren des G-BA nach 137h SGB V für neue Methoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse Informationsveranstaltung am 20. Mai 2016 Einbettung in die Methodenbewertung Dr. Dietrich Sonntag
MehrTragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Umsetzung der STIKO-Empfehlungen / Stand: Juli 2007 vom 18. Oktober 2007 Inhaltsverzeichnis
MehrBekanntmachung der Verfahrensregeln zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gemäß 137 c SGB V
Bekanntmachung der Verfahrensregeln zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gemäß 137 c SGB V Der Ausschuss Krankenhaus nach 137c SGB V hat in seiner Sitzung vom 28.01.2002
MehrTragende Gründe. Vom 16. Oktober 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der PT-RL: EMDR als Methode der Einzeltherapie bei Erwachsenen im Anwendungsbereich Posttraumatische Belastungsstörungen
MehrAnlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV)
Anlage 3 BBhV Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) Bundesrecht Anhangteil Titel: Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
MehrTragende Gründe. Vom 20. November 2014
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der -Richtlinie: Anlage III Nummer 19 traditionell angewendete Vom 20. November 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2.
MehrTragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der. Richtlinie zur Bestimmung der Befunde
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu
MehrAnlage 3 (zu den 18 bis 21) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung
Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar.
MehrInformationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen
NORDDEUTSCHE KIRCHLICHE VERSORGUNGSKASSE FÜR PFARRER UND KIRCHENBEAMTE Stand: Januar 2018 Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs.
MehrStand: Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen. Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung
Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung Stand: 01.07.2017 Informationsblatt für ambulante psychotherapeutische Behandlungen 1. Allgemeine Anforderungen Im Rahmen des 5 Abs. 1 in Verbindung
MehrAnspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare
Nr.25 / 2010 Seite 1 von 2 Methodenbewertung Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare Berlin, 16. September 2010 Auch Paare, bei denen einer oder beide Partner
MehrStellung der Psychotherapie im Krankenhaus
Stellung der Psychotherapie im Krankenhaus Prof. Dr. Rainer Richter Veranstaltung des Kompetenz-Centrums für Psychiatrie und Psychotherapie der MDK-Gemeinschaft Warnemünde, 27. Oktober 2010 Stellung der
Mehr25 Jahre Medizinischer Dienst
25 Jahre Medizinischer Dienst Begutachtung, Beratung und mehr MDK-Kongress 2014 Berlin, 6. November 2014 Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes 1989-2014 VÄD als Einrichtung der
MehrGKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern
Management im Gesundheitswesen Krankenversicherung und Leistungsanbieter GKV - Leistungen und Beziehungen zu Leistungserbringern Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen,
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 416. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 416. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrTragende Gründe. Vom 22. November Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 4
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur ambulanten Sanierungsbehandlung von Trägern des Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung
MehrVorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des. NetzWerkes psychische Gesundheit
Vorstellung des Projektes zur Versorgung von Menschen mit psychischer Erkrankung im Rahmen des NetzWerkes psychische Gesundheit Vertrag nach 140a ff SGB V mit der Techniker Krankenkasse 1 Ausgangssituation
MehrWas ist der Gemeinsame Bundesausschuss?
Was ist der Gemeinsame Bundesausschuss? Erfahrungen der Patientenbeteiligung in der Regelungsinstanz für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Dr. Ulrike Faber, Patientenvertreterin im G-BA
MehrVerfahrenstechnische und methodische Anforderungen an die Bewertung einer Untersuchungs- u. Behandlungsmethode
Informationsblatt Verfahrenstechnische und methodische Anforderungen an die Bewertung einer Untersuchungs- u. Behandlungsmethode (Bezug zu 2. Kapitel der Verfahrensordnung des G-BA (VerfO), Anlage II,
MehrAuszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOP Leistungsbeschreibung Punktzahl 1-fach B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 Beratung auch mittels Fernsprecher 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten
MehrBewertungskriterien im KBV-Innovationsservice
Bewertungskriterien im KBV-Innovationsservice Welche Kriterien verwendet der KBV-Innovationsservice, um zu entscheiden, ob eine medizinische Innovation für einen Antrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss
MehrBeschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderung der Anlagen
Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs- Richtlinie: Änderung der Anlagen Stellungnahme der Bundespsychotherapeutenkammer vom 16.06.2015 BPtK Klosterstraße
MehrDer GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen
Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen Greifswald, 23. Januar 2009 Michael Weller Leiter des Stabsbereiches Politik beim GKV-Spitzenverband Finanzierung und Kostenkontrolle in der
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrDiagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8
Antrag nach 116 b SGB V Krankenhaus Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8 1. Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels
MehrTragende Gründe zum Beschluss
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einstellung der Beratungen zum Antrag des Bundesverbandes Deutscher Privatkrankenanstalten e.v. vom 30.09.2003 auf Prüfung der Voxel-to-Voxel
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 335. Sitzung am 24. September 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2015 1. Anpassung
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer gemäß 91 Abs. 5 SGB V zur Änderung von Anlage I der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL): Berlin, 27.07.2011 Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrQualität und zielgenaue Finanzierung
Nr. 16 / 2018 Seite 1 von 3 Bedarfsplanung Neue G-BA-Regelung zur stationären Notfallversorgung: Sichere Erreichbarkeit, verbesserte Qualität und zielgenaue Finanzierung Berlin, 19. April 2018 Anlässlich
MehrB E S C H L U S S. des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des ergänzten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 15. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen
MehrKompetenzen fördern Tatkraft stärken : Handlungsfelder und Potenziale der gemeinschaftlichen Selbsthilfe
Kompetenzen fördern Tatkraft stärken : Handlungsfelder und Potenziale der gemeinschaftlichen Selbsthilfe 35. Jahrestagung der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.v. in Chemnitz vom 13. bis
MehrPsychVVG Es gibt viel zu tun. Stationsäquivalente Behandlung in den Überlegungen des KCPP
PsychVVG Es gibt viel zu tun Stationsäquivalente Behandlung in den Überlegungen des KCPP Dr. med. W. Martinsohn-Schittkowski FÄ für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Sozialmedizin Kompetenz-Centrum
MehrEMDR im ambulanten Setting Möglichkeiten und Grenzen
EMDR im ambulanten Setting Möglichkeiten und Grenzen Bildungswerk Irsee Kloster Seeon Dr. Bruno Waldvogel Juli 2018 Definition Eye Movement Desensitization and Reprocessing eine psychotherapeutische Methode
MehrDimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose
verstehen abwägen entscheiden Dimethylfumarat (Tecfidera) bei Multipler Sklerose Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung
MehrEvidence-based nursing (EBN)
1 Evidence-based nursing (EBN) Evidence-based nursing (EBN) bedeutet sinngemäß auf wissenschaftliche Erkenntnis begründete Pflege. EBN ist eine Methode zur kritischen Auswahl und Beurteilung wissenschaftlicher
Mehr5.2.3 Normen der Qualitätssicherung
5.2.3 Normen der Gesetzliche Grundlage für die in der GKV bildet das So-zialgesetzbuch (SGB V). Daneben hat der Vertragsarzt noch weitere Gesetze bzw. Verordnungen zu beachten, die insbesondere Strukturqualitätsfragen
MehrTragende Gründe. Vom 10. Oktober Inhalt 1. Rechtsgrundlage Eckpunkte der Entscheidung Verfahrensablauf... 3
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Einleitung eines Stellungnahmeverfahrens zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage I OTC-Übersicht Vom 10. Oktober
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V Konkretisierung der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Anfallsleiden Vom 18. Dezember
MehrDie Nutzenbewertung der NUB
Die Nutzenbewertung der NUB https://reimbursement.institute 1 NUB - Kriterien 1. CE Kennzeichnung 2. Erstattung 3. Innovation Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt Abverkauf in stationären Sektor möglich Rückvergütung
MehrBeschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V Konkretisierung der Diagnostik und Versorgung von Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen
Mehrzum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie:
Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der DMP-Richtlinie: Vom 19. Juni 2014 Inhalt 1. Rechtsgrundlage... 2 2. Eckpunkte der Entscheidung... 2 3. Bürokratiekosten...
MehrFixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD)
verstehen abwägen entscheiden Fixkombination Aclidiniumbromid / Formoterol (Duaklir Genuair, Brimica Genuair) bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit
MehrIst neues Denken in der Medizin finanzierbar?
Ist neues Denken in der Medizin finanzierbar? VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.v. Symposium Neues Denken in der Medizin Schlosstheater Rheinsberg
MehrZu einigen Therapieaspekten gibt es zusätzliche Empfehlungen
DMP-Modul Herzinsuffizienz: Aktuelle Leitlinien zeigen Ergänzungsbedarf auf - IQWiG publiziert Abschlussbericht zu Update-Recherche - Zu einigen Therapieaspekten gibt es zusätzliche Empfehlungen Berlin
MehrFür die GKV verbindliche Regelungen
Workshop: Wie geht es weiter mit der Behandlung Opiatabhängiger? Kurzstatement zum Entwicklungsbedarf Dr. med. Christoph J. Tolzin FA für Psychiatrie und Psychotherapie -Sozialmedizin - Leiter des Kompetenz-Centrums
MehrAuf dem Weg zu einem evidenzbasierten. auch in der Onkologie
Auf dem Weg zu einem evidenzbasierten Gesundheitssystem auch in der Onkologie Reinhard Busse, Prof. Dr. med. MPH FFPH FG Management im Gesundheitswesen, Technische Universität Berlin (WHO Collaborating
MehrRahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion
Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion Informationsveranstaltung der GeQiK am 5.12.2016
MehrNeue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet
Berlin, 1. Juni 2012 Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet Ab jetzt wird es für niedergelassene Frauenärzte in Sachen Ultraschall-Prüfung konkret:
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 311. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrKostenerstattung molekularer Testverfahren Erst der Nutzen und dann das Geld?
Kostenerstattung molekularer Testverfahren Erst der Nutzen und dann das Geld? Dr. Martin Kluxen Leiter Kompetenzzentrum Medizin Verband der Ersatzkassen COMBATing Breast Cancer 2015 vdek: Verband der sechs
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 291. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1.
MehrSTATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG
STATIONSÄQUIVALENTE BEHANDLUNG IN DER GESUNDHEITSPOLITISCHEN DISKUSSION Arno Deister Prof. Dr. med. Zentrum für Psychosoziale Medizin Klinikum Itzehoe Robert-Koch-Str. 2 25525 Itzehoe Deutsche Gesellschaft
MehrZusammenfassende Dokumentation. über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1. Vom 17.
Zusammenfassende Dokumentation über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie: Überarbeitung der Spaltenzuordnung in Anlage 1 Vom 17. Juni 2010 Inhaltsverzeichnis A. Tragende Gründe und Beschluss B.
MehrAflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs
verstehen abwägen entscheiden Aflibercept (Zaltrap) bei metastasiertem Darmkrebs Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Inhaltsverzeichnis Überblick Einleitung Anwendung
MehrDelegiertenkonferenz der AWMF. Frankfurt/Main,
Delegiertenkonferenz der AWMF Frankfurt/Main, 05.11.2016 Die Medizinproduktemethoden-Bewertung nach 137h SGB V - Wie kommt das Wissen in den Prozess? RA Andreas Propp Justiziar Gliederung I. Rechtsgrundlage
MehrVoranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung
Voranerkennungsverfahren für die Beihilfefähigkeit einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung Anlagen 1 Antragsvordruck LBV 327 (vierfach) 1 Berichtsvordruck LBV 328 (zweifach) 1 Vordrucksatz Konsiliarbericht
MehrAnlage 1 zum RS 098/2010 vom
Anlage 1 zum RS 098/2010 vom 24.03.2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
MehrWas ist Psychotherapie?
Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist eine Behandlung von psychischen ( seelischen ) Erkrankungen mithilfe von wissenschaftlich anerkannten Verfahren, Methoden und Techniken. Psychische Erkrankungen
MehrStellungnahme. des Medizinischen Dienstes. des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Referentenentwurfs
Stellungnahme des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v. (MDS) zur Erörterung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelstärkungsgesetz
Mehr