VORARLBERG UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN. Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Immobilien, Partner und Infrastruktur. Grundlagen des Wirtschaftens.

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1 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN VORARLBERG Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, Immobilien, Partner und Infrastruktur. Grundlagen des Wirtschaftens. Informationen über das Gründen und Ansiedeln eines Unternehmens in Vorarlberg. Weissengruber + Partner

2 INHALTSVERZEICHNIS Unternehmensgründung in Vorarlberg 01 Unternehmensgründung Seite Relevante Institutionen Seite Rechtsformen und Gründungsprozess Seite Dauer der Unternehmensgründung Seite Gründungskosten Seite Besteuerung Seite Körperschaftssteuer Seite Einkommensteuer Seite Kapitalertragsteuer Seite Kommunalsteuer Seite Umsatzsteuer Seite Infrastruktur Seite Breitband Seite Mobilfunk Seite Straße und Schiene Seite Flugverbindungen Seite Energie Seite Finanzierung Seite Banken Seite Fördermöglichkeiten Seite Alternative Finanzierungsformen Seite Mitarbeiter Seite Arbeitsrecht Seite Sozialversicherung Seite Fachkräfteverfügbarkeit Seite Ausländerbeschäftigung Seite Partner und Dienstleister Seite Informationen gewerbliche Wirtschaft Seite Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte Seite Unternehmensverzeichnisse Seite 21 IMPRESSUM Stand Januar 2017 Herausgeber: Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH (WISTO) CAMPUS V, Hintere Achmühlerstraße Dornbirn, Österreich wisto@wisto.at Bildrechte: jeweils beim Foto angegeben Haftungsausschluss: Die Zusammenstellung der Programminformationen erfolgte mit großer Sorgfalt, trotzdem sind Irrtümer und Druckfehler nicht ausgeschlossen. Es können deshalb keine Rechte, Pflichten oder Ansprüche aus den Programminformationen abgeleitet werden. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung. 07 Immobilien Seite Widmung Seite Grundbuch Seite Grunderwerb Seite Immobiliensuche Seite Impulszentren und Coworking Seite Zollformalitäten Seite EU-Binnenmarkt Seite EU-Schweiz Seite EU-Österreich Seite Weiterführende Links Seite Abkürzungsverzeichnis Seite 27 Seite 3

3 01 UNTERNEHMENSGRÜNDUNG 01.1 Relevante Institutionen Landesgericht Vorarlberg Das Landesgericht Vorarlberg mit Sitz in Feldkirch führt das sogenannte Firmenbuch ein öffentliches Unternehmensverzeichnis der ansässigen Firmen. Es dient als Informationsquelle und enthält alle österreichischen Kapitalgesellschaften (GmbH, AG), Personengesellschaften (OG, KG), Genossenschaften, Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen und optional auch Einzelunternehmen. Die Informationen sind für jeden kostenpflichtig einsehbar und beinhalten u. a. relevante Details über Gesellschafterverhältnisse und Vertretungsbefugnisse. Landesgericht Feldkirch Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch Tel justiz.gv.at Bezirkshauptmannschaft (BH) a) Gewerbeberechtigung Die Gewerbeberechtigung (ehemals Gewerbeschein) ist die Befugnis zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in Österreich und muss bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden. Berechtigungen werden in das zentrale Gewerbe- InformationsSystem Austria (GISA) eingetragen und sind für jeden kostenpflichtig einsehbar. Informationen und Beratung erhalten Sie bei der Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) oder direkt bei der BH Ihres Bezirkes: Wirtschaftskammer Vorarlberg Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch Tel wkv.at Bezirkshauptmannschaft Bregenz Seestraße 1, 6900 Bregenz Wilfried Natter Tel wilfried.natter@vorarlberg.at vorarlberg.at/bhbregenz Bezirkshauptmannschaft Dornbirn Klaudiastraße 2, 6850 Dornbirn Martin Fetz Tel martin.fetz@vorarlberg.at vorarlberg.at/bhdornbirn Bezirkshauptmannschaft Feldkirch Schloßgraben 1, 6800 Feldkirch Robert Berchtel Tel bhfeldkirch@vorarlberg.at vorarlberg.at/bhfeldkirch Bezirkshauptmannschaft Bludenz Schloss-Gayenhofplatz 2, 6700 Bludenz Egon Ender Tel egon.ender@vorarlberg.at vorarlberg.at/bhbludenz b) Betriebsanlagengenehmigung Neben der Gewerbeausübung muss die BH auch die Betriebsanlagen eines Unternehmens genehmigen, wenn durch die ausgehenden Emissionen die Nachbarn oder die Umwelt negativ betroffen sein können. Betriebsanlagen sind z. B. Werkstätten, Industriebetriebe, Gasthäuser und Hotels. Zudem sind der Behörde alle Änderungen an einer Betriebsanlage zu melden und die Einhaltung der gesetzlichen und durch Bescheid vorgegebenen Bestimmungen der Anlagen ist alle 5 6 Jahre zu prüfen. Weitere Informationen zur Betriebsanlagengenehmigung unter goo.gl/gluswk Sozialversicherungsanstalt Alle in Österreich arbeitenden Personen erhalten über die gesetzliche Sozialversicherung eine Absicherung, die u. a. Kosten im Falle von Krankheit, Arbeitsunfällen, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit und Vorsorge deckt. Sie umfasst konkret folgende Versicherungen: Krankenversicherung (KV) Unfallversicherung (UV) Pensionsversicherung (PV) Arbeitslosenversicherung (AV) Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, die bei unselbstständig Arbeitenden mit Beginn der Erwerbstätigkeit und bei selbstständig Arbeitenden mit der Erlangung der Gewerbeberechtigung entsteht. Die Beiträge werden Arbeitnehmern als Lohnnebenkosten (siehe ) automatisch vom Gehalt abgezogen und von den Arbeitgebern an die Versicherungen abgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für Kleingewerbetreibende eine Ausnahme von der Kranken- und Pensionsversicherung möglich. Die Unfallversicherung ist immer zu bezahlen. Weitere Informationen zur So- zialversicherung der Kleingewerbetreibenden unter goo.gl/uj2nkw. Daneben bestehen z. B. auch Ausnahmemöglichkeiten für Studierende und im Haushalt tätige Personen. Unselbstständig Erwerbstätige unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Zuständig dafür ist die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK): Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) Jahngasse 4, 6850 Dornbirn Tel vgkk@vgkk.at vgkk.at Selbstständig Erwerbstätige unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) und somit als Institution der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA): Sozialversicherungsanstalt (SVA) der gewerblichen Wirtschaft Schloßgraben 14, 6800 Feldkirch Tel vs.vbg@svagw.at svagw.at Weitere Informationen unter sozialversicherung.at und unter Finanzamt Die Aufnahme einer Gewerbetätigkeit ist beim zuständigen Finanzamt zu melden und eine entsprechende Steuernummer (Abgabenkontonummer) zu beantragen. Auf das Abgabenkonto sind u. a. die Zahlungen für Umsatz-, Einkommens- und Körperschaftssteuerschuld zu leisten. In Vorarlberg ist für die Bezirke Feldkirch und Bludenz das Finanzamt Feldkirch zuständig, für die Bezirke Dornbirn und Bregenz das Finanzamt Bregenz. Finanzamt Feldkirch (FA98) Reichsstraße 154, 6800 Feldkirch Tel Finanzamt Bregenz (FA97) Brielgasse 19, 6900 Bregenz Tel Gemeinde/Stadt Neben der Bezirkshauptmannschaft und dem Finanzamt muss die heimische Gemeinde/Stadt über eine gewerbliche Tätigkeit informiert werden. Sämtliche baufachlichen Details sind z. B. beim Gemeindeamt bzw. Bauamt der Standortgemeinde zu klären (siehe 07.1) und Kommunalsteuer ist zu entrichten (siehe 02.4). Seite 4 Seite 5

4 01.2 Rechtsformen und Gründungsprozess Die in Österreich am weitesten verbreitete Gesellschaftsform für Unternehmen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Weitere gängige Unternehmensformen sind die Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG) und Einzelunternehmen Einzelunternehmen Inhaber und Betreiber eines Einzelunternehmens ist eine einzelne Person. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinem privaten Vermögen für die Schulden seines Unternehmens. Dass der Inhaber des Unternehmens dieses alleine betreibt, bedeutet nicht, dass er gänzlich auf sich alleine gestellt ist. Er kann Arbeitnehmer beschäftigen, also Arbeitsverträge abschließen und auch die Mitarbeit seiner Familie im Betrieb ist möglich. Das Einzelunternehmen entsteht rasch und rechtlich einfach mit der Gewerbeanmeldung. Ein Firmenbucheintrag ist bis zu einem Jahresumsatz von optional. Bis zu diesem Schwellenwert ist auch eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung als Buchhaltung ausreichend. Art der Firmenbezeichnung Nicht im Firmenbuch eingetragen: Vor- und Zuname Im Firmenbuch eingetragen: Personen-, Sach- oder Fantasiefirma mit Zusatz "eingetragener Unternehmer" oder "e.u." Gewerbeberechtigung Wer als Einzelunternehmer gewerblich tätig ist, benötigt eine Gewerbeberechtigung und muss dafür volljährig (über 18 Jahre alt) sein, die EU- oder EWR-Staatsbürgerschaft haben und keine Ausschlussgründe aufweisen (z. B. Vorstrafen, Sachwalterschaft). Bei reglementierten Gewerben müssen Einzelunternehmen zusätzlich besondere Voraussetzungen erfüllen, die sie zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes befähigen (Befähigungsnachweis). Diese Voraussetzungen umfassen meist fachliche und kaufmännischrechtliche Kenntnisse und können mit Nachweis von Meister- oder Unternehmensprüfung, Schul- oder Dienstzeugnissen erbracht werden. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Gewerbeberechtigung unter goo.gl/ckvvxi. Wenn ein Einzelunternehmer die erforderlichen Voraussetzungen für eine Gewerberechtigung selbst nicht erfüllt, muss er einen geeigneten gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen. Dieser muss sich im Betrieb betätigen und als voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt sein. Besteuerung Einzelunternehmer sind wie alle natürlichen Personen in Österreich verpflichtet, Einkommenssteuer für ihr Einkommen zu zahlen (siehe 02.2) und müssen zudem für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Unternehmens Umsatzsteuer (siehe 02.5) abführen Personengesellschaften Im Gegensatz zum Einzelunternehmen müssen Personengesellschaften aus mindestens zwei Personen (Gesellschaftern) bestehen. Die häuftigsten Formen sind die OG und die KG. Offene Gesellschaft (OG) gem. 105 UGB Die OG ist eine unter eigenem Namen (Firma) geführte Gesellschaft, bei der die Gesellschafter gesamthandschaftlich verbunden sind und gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haften. Die OG ist erst mit der Eintragung im Firmenbuch rechtskräftig gegründet. Falls im Firmenbuch nichts Gegenteiliges veröffentlicht ist, liegt Einzelvertretungsbefugnis der Gesellschafter vor. Kommanditgesellschaft (KG) gem. 161 UGB Die KG ist eine unter eigenem Namen (Firma) geführte Gesellschaft, bei der die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern bei einem Teil der Gesellschafter (Kommanditisten) auf einen bestimmten Betrag beschränkt ist, während beim anderen Teil der Gesellschafter (Komplementäre) keine Beschränkung der Haftung stattfindet. Die KG ist erst mit Eintragung im Firmenbuch rechtskräftig gegründet. Vertretungsbefugt sind nur die persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre). Im Zweifel gilt Einzelvertretungsbefugnis. Bei der GmbH & Co KG handelt es sich um eine Mischform der KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär) eine eigene GmbH ist und die Haftung dadurch für alle Beteiligten einschränkt Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Die Rechtsform der GmbH ermöglicht es, die wirtschaftliche Haftung des Unternehmens und aller Gesellschafter einzugrenzen, d. h. die Haftung ist auf das Gesellschafts-Stammkapital beschränkt und umfasst nicht das Privatvermögen der Gesellschafter. Die GmbH kann auch als Einpersonen-Gesellschaft gegründet werden und verlangt nicht mehrere Gesellschafter wie die KG oder OG. DIE SCHRITTE DER GMBH-GRÜNDUNG 1. Firma (Name) mit Firmenbuch abklären 2. Neugründung/Übertragung klären 3. Gesellschaftsvertrag aufsetzen 4. Gesellschafterbeschluss bewirken 5. Stammkapital einzahlen 6. Im Firmenbuch eintragen 7. Gewerbe anmelden 8. Bei der Gebietskrankenkasse anmelden 9. Sozialversicherung beantragen 10. Beim Finanzamt anmelden 11. Bei der Gemeinde/Stadt anmelden 1. Firma (Name) mit Firmenbuch abklären (Quelle: WKV) Vor Anmeldung einer GmbH sind mit dem Firmenbuch folgende Details zur Firmenbezeichnung zu klären, um spätere Probleme mit dem Namen zu vermeiden: Firmenwortlaut Unternehmensgegenstand Sitz des Unternehmens Gesellschafter Wenn vorhanden, Kopie des Gesellschaftsvertrages Die Anfrage kann per Mail oder per Fax erfolgen. Landesgericht Feldkirch Schillerstraße 1, 6800 Feldkirch Tel Fax Neugründung/Betriebsübertragung klären Neugründungen und Betriebsübernahmen sind im Rahmen des Neugründungsförderungsgesetz von gewissen Gebühren und Abgaben befreit (z. B. Kosten des Firmenbuchs). Das Formular für Kostenbefreiung wird beim Gründerservice der WKV ausgestellt. Bitte um vorherige telefonische Abklärung, ob die Kostenbefreiung bei Ihrer GmbH- Gründung greift. Wirtschaftskammer Vorarlberg Gründerservice Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch Tel Gesellschaftsvertrag aufsetzen Nach Abklärung mit dem Firmenbuch und der WKV errichtet der Unternehmensgründer einen von einem Notar beglaubigten Gesellschaftsvertrag. Die Kosten für diesen Notariatsakt sind von der Höhe des Stammkapitals des Unternehmens abhängig. Seite 6 Seite 7

5 4. Gesellschafterbeschluss bewirken Anschließend erfolgt die Bestellung der Geschäftsleitung und die Entscheidung über die Vertretungsbefugnis (einzeln, gemeinschaftlich, mit Prokuristen), sofern dies nicht bereits im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft festgelegt wurde. 5. Stammkapital einzahlen Der nächste Schritt im Gründungsprozess ist die Einzahlung des Stammkapitals auf das Gesellschaftskonto. Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt nominell , davon ist mindestens die Hälfte bei der Gründung einzuzahlen. HINWEIS Neu gegründete GmbHs können auch das sogenannte Gründungsprivileg in Anspruch nehmen. Dadurch beschränkt sich das Stammkapital für die ersten 10 Jahre auf , von denen bei Gründung mindestens einzuzahlen sind. Dieses Gründungsprivileg muss bereits im Gesellschaftsvertrag schriftlich festgehalten sein, es kann nicht nachträglich ergänzt werden. 6. Im Firmenbuch eintragen Die GmbH entsteht rechtlich erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende Beilagen werden zur Eingabe benötigt: Gesellschaftsvertrag/Erklärung über die Errichtung einer GmbH in notarieller Aus fertigung Gesellschafterliste Geschäftsführerverzeichnis Bestellungsbeschluss der Geschäftsführer (soweit nicht bereits im Gesellschaftsvertrag erfolgt) Musterzeichnungen der Geschäftsführer Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts Für die Eintragung fallen Gerichtsgebühren an. Ausnahme: Anwendung des Neugründungsförderungsgesetz (siehe Schritt 2). Ändern sich Tatsachen, die ins Firmenbuch eingetragen wurden, müssen diese gemeldet werden, z. B. neue Geschäftsführer, neue Prokura und geänderte Stammeinlagen. Das Firmenbuch dient auch als Auskunft für Geschäftspartner und sollte daher immer auf dem neuesten Stand sein. 7. Gewerbe anmelden Die Gewerbeanmeldung kann im Gründerservice der WKV oder bei der BH des Firmensitzes erfolgen. Dazu wird der Firmenbuchauszug benötigt. Für die Gewerbeanmeldung in der Wirtschaftskammer sind folgende Dokumente erforderlich: Reisepass von allen Personen mit maßgeblichem Einfluss Auszug aus dem Firmenbuch Strafregisterbescheinigung des Herkunftslandes des gewerberechtlichen Geschäftsführers und aller Gesellschafter mit maßgeblichem Einfluss auf die Geschäftsführung, falls diese nicht oder weniger als 5 Jahre in Österreich wohnen Meldebestätigung des Herkunftslandes des gewerberechtlichen Geschäftsführers und aller Gesellschafter mit maß- geblichem Einfluss auf die Geschäftsführung, falls diese nicht oder weniger als 5 Jahre in Österreich wohnen Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind darüber hinaus erforderlich: Reisepass Bestätigung der Sozialversicherung (GKK) über die Anmeldung als Arbeitnehmer für mind. 20 Wochenstunden (nicht nötig, wenn gewerberechtlicher Geschäftsführer zugleich handelsrechtlicher Geschäftsführer ist oder wenn es sich um ein freies Gewerbe handelt) Nachweis der Befähigung oder festgestellte individuelle Befähigung (ausgenommen bei freien Gewerben) 8. Bei der Gebietskrankenkasse anmelden Vor Beginn ihrer Tätigkeiten müssen Mitarbeiter bei der VGKK angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über oder direkt bei der VGKK: Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) Jahngasse 4, 6850 Dornbirn Tel vgkk@vgkk.at vgkk.at 9. Sozialversicherung beantragen Während des ersten Monats müssen auch die geschäftsführenden Gesellschafter als selbstständige Erwerbstägige bei der SVA nach dem GSVG angemeldet werden (siehe ), sofern sie in dieser Funktion nicht bereits nach dem ASVG versichert sind. Eine Anmeldung beim ASVG ist notwendig, wenn die Beteiligung des Geschäftsführers am Unternehmen 25 % übersteigt. < 25 % Beteiligung: ASVG-versichert bei GKK > 25 % Beteiligung: GSVG-versichert bei SVA Sozialversicherungsanstalt (SVA) der gewerblichen Wirtschaft Schloßgraben 14, 6800 Feldkirch Tel vs.vbg@svagw.at svagw.at Die Meldung an die Sozialversicherung kann auch im Zuge der Gewerbeanmeldung bei der BH eingebracht werden. Diese leitet die Meldung elektronisch weiter. Bei Erwerbstätigkeit in mehreren Staaten gelten spezielle SV-Regelungen. Mehr dazu unter goo.gl/c7hkbt. 10. Beim Finanzamt anmelden Ebenfalls im ersten Monats muss die gewerbliche Tätigkeit mittels Formular Verf 15 beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer für den/die Gesellschafter und die Gesellschaft beantragt werden. 11. Bei der Gemeinde/Stadt anmelden Als letzter Schritt muss das Unternehmen bei der Gemeinde/Stadt am Firmensitz gemeldet werden. Dies geschieht automatisch durch die Gewerbebehörde und die Gemeinde/Stadt meldet sich beim Antragsteller. Seite 8 Seite 9

6 Werden Arbeitnehmer beschäftigt, ist dies der Gemeinde/Stadt mitzuteilen und dafür Kommunalsteuer in Höhe von 3 % der Bemessungsgrundlage (Bruttolohnsumme) zu entrichten (siehe 02.4). HINWEIS Bei Tätigkeiten, die üblicherweise nicht in Wohnungen/Wohnhäusern ausgeübt werden (z. B. Handel, Handwerk, Gastgewerbe), wird für den gewählten Betriebsstandort eine Flächenwidmung und Bau-/Benützungsbewilligung benötigt. Es empfiehlt sich vorab eine Abklärung mit der Gemeinde/Stadt Zweigniederlassungen Für ausländische Unternehmen, die einen Sitz in Vorarlberg etablieren, ist auch die Rechtsform der Zweigniederlassung interessant. Unter einer Zweigniederlassung ist ein von der Hauptniederlassung abhängiger weiterer Unternehmenssitz ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu verstehen. Verträge werden nicht mit der Zweigniederlassung sondern mit dem Hauptsitz des Unternehmens geschlossen. Vorteile einer Zweigniederlassung Im Vergleich zur Errichtung einer Tochtergesellschaft ist die Errichtung einer Zweigniederlassung einfacher und kostengünstiger. Es ist weder Eigenkapital aufzubringen noch sind Beschlüsse zu protokollieren, Generalversammlungen abzuhalten oder Bilanzen zu veröffentlichen. Errichtung einer Zweigniederlassung Grundsätzlich können alle ausländischen Firmen eine Zweigniederlassung gründen, solange sie im Heimatland im Firmenbuch bzw. einem vergleichbaren Register protokolliert sind. In Vorarlberg ist eine Zweigniederlassung im Firmenbuch einzutragen. Unterlagen für die Registrierung Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung beglaubigt und ggf. durch Gerichtsdolmetscher übersetzt (bei Personen- oder Kapitalgesellschaften) Liste der Gesellschafter (Name, Beruf, Wohnsitz, Stammeinlage) Nachweis über den rechtlichen Bestand des Unternehmens im Heimatstaat (Firmenbuchauszug, Handelsregisterauszug oder vergleichbares Zeugnis der zuständigen ausländischen Behörde in beglaubigter Übersetzung) Nachweis der regelmäßigen Geschäftstätigkeit im Heimatstaat (bei nicht EU- Unternehmen) Beschluss über die Errichtung der Zweigniederlassung Bescheinigung über die tatsächlich durchgeführte Errichtung der Niederlassung (z. B. durch Mietvertrag oder Stellungnahme der Wirtschaftskammer) Kosten der Registrierung Abgesehen von den Kosten einer eventuellen Rechtsvertretung (Notar, Rechtsanwalt) fallen bei der Eintragung einer Zweigniederlassung in das Firmenbuch Gebühren in Höhe von rund 150 an. Gewerbeberechtigung Übt die Zweigniederlassung eine gewerbliche Tätigkeit aus, benötigt sie eine von der Bezirkshauptmannschaft ausgestellte Gewerbeberechtigung (siehe ). Zudem muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden. Neben den persönlichen Voraussetzungen muss dieser seinen Wohnsitz im Inland haben, bei reglementierten Gewerben den entsprechenden Befähigungsnachweis erfüllen und in der Lage sein, sich im Betrieb entsprechend zu betätigen. Steuerpflicht Zweigniederlassungen sind in Österreich regulär steuerpflichtig. Um eine zweifache Gewinnbesteuerung zu vermeiden, gibt es sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Sie sehen meist die Versteuerung der Unternehmensgewinne am Hauptsitz des Unternehmens vor. Die Gewinne der ansässigen Zweigniederlassung sind jedoch in Österreich zu versteuern Dauer der Unternehmensgründung Die Unternehmensgründung kann je nach Rechtsform und Umfang wenige Tage bis drei Monate in Anspruch nehmen. Wenn spezifische Genehmigungen von Anlagen und Baulichkeiten erforderlich sind, kann auch mehr Zeit notwendig sein Gründungskosten Die Gründungskosten sind abhängig von der Rechtsform. Bei einem Einzelunternehmen fallen üblicherweise nur die Gebühren für die Gewerbeanmeldung an. Bei Gesellschaften kommen Gebühren für Rechtsberatung und Firmenbucheintragung hinzu. Einzelunternehmen: ca OG und KG: ca GmbH: ca Zweigniederlassung: ca [Reine Schätzwerte, keine Gewähr, ohne Einpersonen-GmbH] (Quelle: WKV) 02 BESTEUERUNG Das österreichische Steuerrecht unterscheidet zwischen juristischen und natürlichen Personen. Das Einkommen juristischer Personen (Gesellschaften) unterliegt der Körperschaftsteuer (KöSt), das Einkommen natürlicher Personen unterliegt der Einkommensteuer (ESt) Körperschaftssteuer (KöSt) Die KöSt beträgt 25 % vom steuerpflichtigen Einkommen unabhängig der Einkommenshöhe (linearer Steuertarif). Bemessungsgrundlage für die KöSt ist das Einkommen, das im Veranlagungszeitraum vom Unternehmen erzielt wurde. Mindestkörperschaftsteuer (Mindest-KöSt) Kapitalgesellschaften, die in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen jährlich Körperschaftsteuer zahlen, auch wenn sie nur geringe Gewinne oder gar Verluste schreiben (Mindestkörperschaftsteuer). Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt 5 % des gesetzlichen Mindeststammkapitals und ist quartalsweise zu entrichten. Rechtsform Betrag p.q. Betrag p.a. GmbH* 437, AG Kreditinstitute u Versicherungen Wird in späteren Jahren ein höherer Gewinn erzielt, werden die bereits geleisteten Bei- Seite 10 Seite 11

7 träge als Vorauszahlungen angerechnet. * Reduzierte Mindeststeuer für GmbHs Die Mindest-KöSt für GmbHs, die nach dem gegründet worden sind, beträgt in den ersten 5 Jahren 500 pro Jahr und in den folgenden 5 Jahren pro Jahr. Ab dem 11. Jahr ist die volle Mindest-KöSt zu zahlen Einkommensteuer (ESt) Alle arbeitenden Personen, die in Österreich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und müssen ihre in- und ausländischen Einkünfte versteuern. Das Einkommensteuergesetz sieht ab einem Einkommen von mehr als einen ansteigenden Steuersatz vor (progressiver Steuertarif). Weitere Informationen zur Einkommensteuer unter help.gv.at Kapitalertragsteuer (KESt) Wird ein Gewinn im Unternehmen erzielt und an die Gesellschafter (natürliche Personen) ausgeschüttet, unterliegt der Betrag neben der KöSt auch der ESt, in Form der Kapitalertragsteuer (KESt). Die KESt beträgt 27,5% und wird von der Bank einbehalten, womit die Steuerpflicht abgegolten ist (Endbesteuerung). Berechnungsbeispiel Gewinnausschüttung Gewinn 100 Körperschaftsteuer (25 %) 25 Gewinn nach KöSt 75 Kapitalertragsteuer (27,5 %) 20,63 Ausschüttung nach Steuern 54,37 Gesamtbelastung Ausschüttung 45,63 % 02.4 Kommunalsteuer Die Kommunalsteuer ist eine bundesweite Steuer, die Unternehmen in Höhe von 3 % an ihre Standortgemeinde abführen. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne, die in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer des Unternehmens gewährt worden sind (lohnabhängige Gemeindeabgabe). Sie ist für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen. Weitere Informationen beim Gemeindeamt/Rathaus und unter goo. gl/igxpi Umsatzsteuer Der Umsatzsteuer in Höhe von 20 % unterliegen grundsätzlich: alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt der Eigenverbrauch des Unternehmens die Einfuhr von Waren aus Drittländern und der EU Bestimmte Produktgruppen sind mit ermäßigten Sätzen von 10 % oder 13 % besteuert, z. B. Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderungen und Beherbergung. Die Umsatzsteuer ist für Unternehmen ein Durchlaufposten. Sie wird zwar beim Einkauf vom Verkäufer erhoben, kann aber vom Käufer beim Finanzamt als Vorsteuer zurückgeholt werden. HINWEIS Ansässige Unternehmen, die weniger als Umsatz pro Jahr erwirtschaften, gelten in Österreich als Kleinstunternehmen. Diese sind unecht umsatzsteuerbefreit und müssen von ihren Einnahmen keine Umsatzsteuer bezahlen, dürfen im Gegenzug von ihren Ausgaben aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Auslandsumsätze sind von der Kleinunternehmerregelung nicht erfasst und daher regulär steuerpflichtig. 03 INFRASTRUKTUR 03.1 Breitband Leistungsfähige Breitbandverbindungen sind ein wichtiger Standortfaktor. Die 19 Vorarlberger Kabelnetzbetreiber haben in den vergangenen Jahren viel Vorarbeit geleistet und stellen eine hochwertige Versorgung in Ballungszentren und den Randregionen sicher. Vorarlberg verfügt über hochmoderne Kabel- und Glasfasernetze mit Geschwindigkeiten von 150 und 250 Megabit/Sekunde. Bis Ende 2016 sollen 95 % der Vorarlberger Bevölkerung Zugang zu Glasfaserinfrastruktur haben. Damit erreicht die Region bereits die Ziele der österreichischen Breitbandstrategie 2020 und unterstreicht die Technologieführerschaft der regionalen Kabelnetzbetreiber. Eine Karte der Netzabdeckung ist unter breitbandatlas.at zu finden. Ein Auszug regionaler Internetanbieter: A1 Telekom Austria a1.net iplace iplace.at Tele2 tele2.at UPC vol.at upc.at highspeed.vol.at 03.2 Mobilfunk Im internationalen Vergleich bietet Österreich sowohl sehr günstige Mobilfunkangebote als auch eine sehr gute Netzabdeckung. Die Verfügbarkeit von LTE ist nahezu flächendeckend. Die Komplettanbietung sollte spätestens 2017 erreicht sein. Damit ist die 4G-Netzabeckung bereits deutlich besser als in Deutschland, obwohl der Ausbau in Österreich später startete. Die amerikanische Seite Open Signal (opensignal.com) listet Österreich mit einer durchschnittlichen LTE Download Geschwindigkeit von 23 Mbps weltweit auf Platz 11 (Zahlen vom 4. Quartal 2015). Österreich hat drei große Telefonanbieter: A1 Telekom Austria a1.net T-Mobile t-mobil.at Hutchison Drei Austria drei.at Daneben gibt es eine Vielzahl von virtuellen Anbietern, die auf ein Netz der oben genannten zugreifen, und Tochter-Marken (z. B. bob, yesss!, tele.ring, HoT). Eine hilfreiche Übersicht ist unter rtr.at/de/tk/tkks_betreibermn zu finden Straße und Schiene Das Straßennetz in Vorarlberg inkl. der Anbindung an die umliegenden Regionen ist Seite 12 Seite 13

8 sehr gut ausgebaut und wird ständig erweitert. Das gilt auch für das Schienennetz. In Wolfurt wird bis 2018 ein ehemaliger Güterbahnhof in ein modernes Containerterminal umgebaut. Vier direkt einfahrbare Containergleise mit Kränen machen zukünftig Verschubarbeiten überflüssig und drei neue Stutzgleise zum Abstellen von Containertragwagen entstehen. Entlang der Gleise können Container abgestellt werden, im Lager zusätzlich Leercontainer. Auch der Bereich für Wagenladungsverkehr von Mineralölprodukten, Betonfertigteilen oder Holz wird erneuert Flugverbindungen Mit Zürich und München hat Vorarlberg Anschluss zu zwei wichtigen internationalen Flughafen-Hubs. Beide sind innerhalb von zwei Fahrtstunden oder per Zug direkt erreichbar. Zürich-Kloten ist der größte Flughafen der Schweiz und befördert mit 74 Fluggesellschaften durchschnittlich Tonnen Fracht und Passagiere pro Tag zu 169 Destinationen weltweit. Zusätzlich sind die Flughäfen Friedrichshafen, Altenrhein und Memmingen in knapp einer Fahrtstunde erreichbar und bieten sehr gute nationale und internationale Verbindungen Energie Die illwerke vkw ist Vorarlbergs größter Energieversorger und produziert Strom aus Wasserkraft. 23 eigene Wasserkraftwerke erzeugen jährlich rund GWh Strom, der in Form von Spitzen- und Regelenergie auch zur Stabilisierung des europäischen Stromnetzes beiträgt. FLUGHAFEN UND -ENTFERNUNGEN STRASSEN- UND SCHIENENNETZ nach Zürich nach Zürich Schweiz Liechtenstein nach München BODENSEE Götzis Frastanz Lustenau Rankweil FELDKIRCH Nenzing Brand Autobahn Landstraße Bezirksgrenze Zugstrecke Hohenems Hörbranz BREGENZ DORNBIRN Bezau Damüls BLUDENZ Schruns Deutschland Gaschurn Partenen Lech Zürs nach Wien, Innsbruck und Salzburg Tirol Die Energiepreise in Vorarlberg sind im internationalen Vergleich sehr günstig und die Versorgungssicherheit ist überdurchschnittlich hoch. Nur 1,9 Minuten Stromausfall waren 2015 im Vorarlberger Netz zu verzeichnen, das ist ein Spitzenwert im europäischen Vergleich. Deutschland misst im Vergleichszeitraum 10 Minuten ohne Strom. Gerade für produzierende Betriebe stellen attraktive Netztarife und eine zuverlässige Stromversorgung ohne Stillstände interessante Wettbewerbsvorteile dar. Für besonders sensible Geschäftsprozesse ist nach Absprache mit dem Energieversorger auch eine zusätzliche Stromversorgung über unabhängige Netzzugänge möglich. Vorarlberger Kraftwerke AG Weidachstraße 6, 6900 Bregenz Tel vkw.at 04 FINANZIERUNG 04.1 Banken Vorarlberg verfügt über ein dichtes Filialnetz regionaler und internationaler Institute mit Top-Konditionen. Englischsprachiger Service ist möglich, individuelle, auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnittene Betreuung üblich. Auszug der Banken am Standort: Bank Austria bankaustria.at Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV) btv.at BAWAG PSK bawag.at HYPO Landesbank Vorarlberg hypovbg.at Raiffeisenbank raiffeisen.at/vorarlberg Sparkasse sparkasse.at/vorarlberg Volksbank volksbank.at 04.2 Fördermöglichkeiten Für neu am Standort angesiedelte, neu gegründete und bestehende Unternehmen gibt es in Österreich attraktive Fördermöglichkeiten, insbesondere für Projekte in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Investition und Umweltschutz. stimmte Bedingungen voraus. Kostenlose Beratung über relevante Förderprogramme erhalten Interessierte u. a. bei der WKV und der WISTO. Wirtschaftskammer Vorarlberg (WKV) Förderservice, Heike Böhler Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch Tel wkv.at Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH (WISTO), Rudolf Grimm Hintere Achmühlerstr. 1, 6850 Dornbirn Tel wisto.at 04.3 Alternative Finanzierungsformen Von Crowdfunding und Crowdinvesting über Business Angels bis zu Venture Capitalists sind auch in Vorarlberg diverse alternative Finanzierungsformen verfügbar. Situationsund projektabhängig können hier die optimalen Kombinationen und Optionen zusammengestellt werden Crowdfunding/-investing Auszug aus Anbietern, die Crowdfunding oder Crowdinvesting realisieren: 1000x1000.at (Crowdfunding-Plattform für revolutionäre Ideen) conda.at (Crowdinvesting in innovative Ideen) dasertragreich.at (Crowdinvesting in bestehende Betriebe) homerocket.com (Immobilien-Crowdinvesting) respekt.net (Crowdfunding-Plattform für eine bessere Gesellschaft) startnext.at (größte Crowdfunding-Plattform im DACH-Raum) crowdfunding.de/plattformen (Übersicht über weitere Plattformen) Die wichtigsten Fördergeber für österreichische Unternehmen sind: Austria Wirtschaftsservice (aws) awsg.at Österr. Forschungsförderungsges. (FFG) ffg.at Kommunalkredit publicconsulting.at Land Vorarlberg vorarlberg.at Österr. Kontrollbank oekb.at Österr. Hotel-/Tourismusbank Die Förderungen werden in Form von Zuschüssen, Haftungen und Darlehen ausbezahlt und setzen be Venture Capital aaia.at (Vermittler von Business Angels) alpineequity.at (Wachstumsfinanzierung für Unternehmen) avco.at (Interessensvertretung der österr. Beteiligungskapitalgesellschaften und Corporate Finance Dienstleister) speedinvest.com (Start-up Fonds für innovative Gründer) speedstartstudio.com (Start-up Exkubator) Seite 14 Seite 15

9 i² - Business-Angel Netzwerk (aws) Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) bietet mit den aws i2 Business Angels einen bundesweiten Vermittlungsservice zwischen eigenkapitalsuchenden Gründern/Unternehmern und Privatinvestoren. Sie stellt dabei einen Zugang zu einem exklusiven Kreis an ausgewählten Angel Investors zur Verfügung. Diese bringen neben frischem Eigenkapital (bis zu ) vor allem wertvolles unternehmerisches Knowhow und Kontakte in das Start-up ein. Das Angebot richtet sich an vorwiegend junge Unternehmen mit einer neuartigen Geschäftsidee, großem Marktpotential, hohen Wachstumschancen, klaren Alleinstellungsmerkmalen, einem erkennbaren Wettbewerbsvorsprung und einem qualifizierten Management-Team. Es gibt keine Brancheneinschränkung. Weitere Details unter i2.awsg.at Gründer-Fonds (aws) Der aws Gründerfonds ist der führende Venture Capital Fonds in Österreich mit einem Beteiligungskapital in Höhe von 68,5 Mio.. Als Co-Investor beteiligt sich der Fonds an wachstumsstarken Start-Ups in der Gründungs- und ersten Wachstumsphase und bietet als langfristiger Partner Anschub- und Anschlussfinanzierungen ohne sich ins Tagesgeschäft einzugreifen. Der Gründer-Fonds richtet sich an technologieorientierte Start-ups mit skalierbaren, innovativen Ideen, die ihre Produkte/Services in den Markt einführen und Investitionen für weiteres Wachstum tätigen wollen. Alle Details unter gruenderfonds.at. 05 MITARBEITER Fleiß ist eine wesentliche Tugend der Vorarlberger und das zeigt sich an der hohen Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer. Auch die im internationalen Vergleich sehr niedrige Streikquote Österreichs kommt Unternehmen entgegen Arbeitsrecht Grundlegende und allgemeingültige Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts werden in Österreich durch die Sozialpartnerschaft vereinbart. Darunter ist die Zusammenarbeit der großen wirtschaftlichen Interessensverbände von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite untereinander und mit der Regierung zu verstehen. Dies schlägt sich in den sogenannten Kollektivverträgen nieder, die branchenweise ein gesetzlich einzuhaltendes Mindestübereinkommen festlegen Kollektivvertrag Der Begriff Kollektivvertrag (in Deutschland Tarifvertrag) bezeichnet einen Grundsatzvertrag zwischen Arbeitgeberschaft und Arbeitnehmerschaft einer Branche, der relevante Arbeitsbedingungen auf Basis des Arbeitsrechts definiert, z. B. Mindestlohn, Arbeitszeit und Arbeitszeitverteilung. Teilweise werden auch Kündigungsfristen vertraglich geregelt. Der Vorteil dieser Kollektivverträge liegt darin, dass sie für eine gesamte Branche gelten und der individuell geschlossene Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer keine Verschlechterung gegenüber dem Kollektivvertrag darstellen darf. Neu geschlossene Kollektivverträge müssen öffentlich bekannt gegeben werden. Weitere Informationen unter kollektivvertrag.at Gehalt/Lohn Eine Besonderheit in Österreich ist die Auszahlung der Mitarbeiterbezüge (Arbeiter und Angestellte) in 14 Gehältern. Diese Auszahlungsform wird aus steuertechnischen Gründen gewählt, da die Einkommensteuer bei zusätzlichen Gehältern auf einen Steuersatz von 6 % reduziert ist. Das Urlaubsgeld (auch Urlaubszuschuss, Urlaubsbeihilfe, 14. Gehalt) und das Weihnachtsgeld (Weihnachtsremuneration, 13. Gehalt) sind Sonderzahlungen. Der Anspruch, die Höhe und die Fälligkeit von Sonderzahlungen sind im Kollektivvertrag (branchenspezifisch) oder Einzelarbeitsvertrag geregelt Arbeitszeiten Die gesetzliche Normalarbeitszeit beträgt in Österreich 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche. Viele Kollektivverträge sehen jedoch zu Gunsten der Arbeitnehmer eine verkürzte Normalarbeitszeit (z. B. 38,5 Wochenstunden) vor. Unter bestimmten Bedingungen lässt das Arbeitszeitrecht auch eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit zu, um den Anforderungen der betrieblichen Praxis gerecht zu werden. Nach sechs Stunden Arbeit steht den Arbeitnehmern eine halbstündige Pause zu. Diese Unterbrechungen sind keine Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Weitere Informationen zu Arbeitszeiten, Mehrarbeit und Überstunden unter arbeiterkammer.at. laufen sie sich auf ca. 30 % vom Bruttolohn. Weitere Informationen zur Berechnung der Lohnnebenkosten unter goo.gl/w8c5yf. Der Brutto-/Nettorechner zeigt die unterschiedlichen Belastungen und Nebenkosten, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses anfallen. Dies betrifft einerseits die Abgaben des Dienstnehmers, andererseits aber auch die zusätzlich zum Bruttolohn anfallenden Lohnnebenkosten für den Dienstgeber. onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html gehaltsrechner.gv.at 05.2 Sozialversicherung Die Sozialversicherung in Österreich umfasst die Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenund Pensionsversicherung (siehe ). Sie ist eine Pflichtversicherung und sieht auch die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Krankenversicherung vor (Familienversicherung). Die Mitversicherung ist bei Kindern und Enkeln grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Nachweis einer weiterführenden Schul- oder Berufsausbildung bis zum 27. Lebensjahr möglich. Für Ehegatten, Lebensgefährten oder haushaltsführende Angehörige ist ein Zusatzbeitrag in Höhe von 3,4 % der Beitragsgrundlage des Versicherten zu entrichten. Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) Jahngasse 4, 6850 Dornbirn Tel vgkk@vgkk.at vgkk.at 05.3 Fachkräfteverfügbarkeit Die in Vorarlberg verfügbaren Ausbildungsmöglichkeiten (Schulen, duale Ausbildung, Fachhochschule, Weiterbildungseinrichtungen) sollen dazu beitragen, jene Qualifikationen zu entwickeln, die vom Arbeitsmarkt nachgefragt werden. Die praxis- und anwendungsorientierte Ausbildung hat eine hohe Bedeutung. Zudem ist der Stellenwert einer guten Arbeitsstelle und einer Karriere in der Region hoch und die Bevölkerung arbeitet leistungsorientiert. Diverse Einrichtungen vom Arbeitsmarktservice (AMS) bis zu Personalberatern unterstützen Unternehmen bei der Suche nach Arbeitnehmern Urlaub Dem Arbeitnehmer gebührt für jedes Arbeitsjahr eine bestimmte Anzahl bezahlter Urlaubstage. Das Urlaubsausmaß beträgt 30 Werktage bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Dienstjahren und 36 Werktage nach Vollendung des 25. Dienstjahres (unter definieren Kriterien). HINWEIS Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist es unzulässig, Urlaub in Geld oder sonstigen vermögenswerten Leistungen abzulösen Lohnnebenkosten für Arbeitgeber Die Lohnnebenkosten für den Dienstgeber sind von vielen individuellen Faktoren abhängig. Im Schnitt be- Seite 16 Seite 17

10 Arbeitsmarktservice (AMS) Als Dienstleistungsunternehmen des öffentlichen Rechts trägt das AMS im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung zur Verhütung und Minimalisierung von Arbeitslosigkeit in Österreich bei. Konkret vermittelt das AMS Arbeitskräfte auf offene Stellen und unterstützt die Eigeninitiative von Arbeitsuchenden und Unternehmen durch Beratung, Information, Qualifizierung und finanzielle Förderung. Weitere Details unter ams.at/service-unternehmen Personalberater In Vorarlberg gibt es eine Vielzahl etablierter Personalberatungsbüros, die Unternehmen aktiv bei der Personalrekrutierung unterstützen. Eine Auswahl: ccr-management.com die-personalberater.at hrm-institut.at kathan.jobs konzett.at klien-search.com mayer.co.at walser-personal.at Es ist empfehlenswert, frühzeitig mit der Personalsuche zu beginnen, da Personen in bestehenden Arbeitsverhältnissen üblicherweise Kündigungsfristen von mehreren Monaten einhalten müssen Aus- und Weiterbildung Obwohl Vorarlberg keine eigene Universität am Standort betreibt, bieten sich im Land und in der näheren Umgebung ausgezeichnete Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die unterschiedlichsten Fachrichtungen und Interessen. In Dornbirn bildet die FH Vorarlberg (fhv. at) über Studierende in sechs Studienrichtungen von Betriebswirtschaft über IT bis Mechatronik aus. Im Weiterbildungszentrum Schloss Hofen (schlosshofen.at) werden zudem Universitätslehrgänge mit Hochschulen angeboten und das WIFI (wifi. at) ergänzt mit Weiterbildungskursen für Arbeitnehmer das regionale Angebot. Schulen Die Schulpflicht in Österreich beträgt 9 Schuljahre. Kinder werden mit 6 Jahren in die Volksschule eingeschult und wählen mit 14 Jahren ihren weiteren beruflichen Weg. Neben den allgemeinbildenden Schulen (AHS) sind vor allem die berufsbildenden, höheren Lehranstalten (BHS) von besonderer Bedeutung für technische und wirtschaftliche Ausbildungen. Eine Übersicht aller Schulen in Vorarlberg gibt es unter goo.gl/m3eezu. Duale Ausbildung Nahezu einzigartig in Österreich ist die duale Ausbildung (Lehre), eine Kombination aus Schul- und Praxisausbildung in Industrie- und Gewerbebetrieben in Kombination mit sogenannten Berufsschulen. Damit bilden die Unternehmen selbst bestens qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte für sich aus. Insbesondere in Vorarlberg hat die Lehrausbildung einen hohen Stellenwert und fast die Hälfte der Jugendlichen entscheidet sich nach der Pflichtschule für eine Lehre Betriebe bilden in Vorarlberg rund Lehrlinge in ca. 170 Lehrberufen aus, u. a. Mechatroniker und Informationstechnologe. Weitere Informationen bei der Lehrlingsstelle der WKV (goo.gl/fyg71s). Internationale Kinderbetreuung Der Kinderbetreuung wird in Vorarlberg seitens Gemeinden und vieler privatwirtschaftlicher Initiativen besonderes Augenmerk geschenkt. Es sind Betreuungen für Kinder von 0,5 bis 6 Jahre (Beginn der Schulpflicht) verfügbar. Neben einigen mehrsprachigen Angeboten gibt es auch den internationalen Kindergarten in Bregenz (marianum-bregenz.at). BILDUNGSSYSTEM ÖSTERREICH Tertiärer Bildungsbereich Sekundärer Bildungsbereich Primärer Bildungsbereich Vorschulischer Bildungsbereich SCHULSTUFEN LEBENSALTER Akademieverbund Päd. Hochschule Fachhochschule AHS Oberstufe Universität Allgemein Bildende Höhere Schule (AHS) Unterstufe Akademisches Lehrkrankenhaus Berufsbildende Mittlere und Höhere Schule (BMHS) Kaufmännisch (HAK) Technisch (HTL) Humanberuflich (HLW, HLT, BAKIP) Hauptschule Volksschule (VS) Kindergarten Landes-Konservatorium Duale Ausbildung (Lehre) Polytechn. Schule Neue Mittelschule Internationale Schulen An den mittleren und höheren Schulen in Vorarlberg werden im Standardlehrplan mehrere Fremdsprachen (meist Englisch, Französisch oder Spanisch) angeboten und können zusätzlich auch als Freifächer gewählt werden. Eine internationale Schule ist in direkter Nachbarschaft in der Schweiz (Buchs) angesiedelt (isr.ch) Chancenland Vorarlberg Mit der gemeinschaftlichen Initiative Chancenland Vorarlberg werden die attraktiven Karrierechancen des Standorts und die starke Wirtschaftslandschaft kommuniziert, um Fachkräfte für die Region zu begeistern und in der Bevölkerung Bewusstsein für den eigenen Wirtschaftsraum zu schaffen. Auf der Webseite chancenland.at wurde eine zweisprachige Plattform über Vorarlberg geschaffen, die einen Einblick in die Region und inbesondere in die Unternehmen am Standort gibt. Fachkräfte können sich informieren, welche Unternehmen in welchen Branchen tätig sind und welche Karrieremöglichkeiten diese bieten. Zudem gibt es Informationsmaterial, gemeinsame Auftritte auf Karrieremessen, Netzwerktreffen für Studierende, Exkursionen, Workshops und mehr. chancenland.at/standortbroschuere.pdf (Allgemeine Broschüre über Vorarlberg) chancenland.at/documents/lebenundarbeiten.pdf (Detaillierte Broschüre für Fachkräfte, die nach Vorarlberg ziehen) 05.4 Ausländerbeschäftigung Für Personen aus dem EU-/EWR-Raum bestehen bei einer Beschäftigung keine Einschränkungen. Drittstaatenangehörige können in Österreich nur über Sondergenehmigungen beschäftigt werden. Diese können sein: Beschäftigungsbewilligung Rot-Weiß-Rot-Karte, Rot-Weiß-Rot-Karte plus oder Blaue-Karte EU Entsendebewilligung Anzeigebestätigung Niederlassungsnachweis Beschäftigungsbewilligung und Befreiungsschein für türkische Staatsbürger Für die behördliche Genehmigung einer Ausländerbeschäftigung ist die jeweilige Seite 18 Seite 19

11 regionale Geschäftsstelle des AMS (ams.at/vbg/ und zuständig. AMS Bludenz Bahnhofplatz 1b, 6700 Bludenz AMS Bregenz Rheinstraße 33, 6901 Bregenz AMS Dornbirn WIFI-Campus, Trakt E Bahnhofstraße 24, 6850 Dornbirn AMS Feldkirch Reichsstraße 151, 6800 Feldkirch AMS Kleinwalsertal Walserstraße 240, 6992 Hirschegg AMS Vorarlberg, Landesgeschäftsstelle Rheinstraße 33, 6901 Bregenz Die Lohn-/Einkommensteuer für ein Beschäftigungsverhältnis mit einem Nicht-Österreicher fällt in Österreich als Land der Beschäftigung an. Es gibt Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen Ländern, die eine redundante Besteuerung verhindern. HINWEIS Die AMS Stelle in Feldkirch ist als Vertretung von ZEMIT auch für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zuständig. AMS Feldkirch Reichsstraße 151, 6800 Feldkirch ast.vorarlberg@zemit.at zemit.at 06 PARTNER UND DIENSTLEISTER 06.1 Informationen gewerbliche Wirtschaft Vorarlbergs Wirtschaft weist auf kleinem Raum eine beeindruckend hohe Branchenvielfalt, eine große Anzahl internationaler Marktführer und geschlossene Wertschöpfungsketten auf. Zudem profitiert das Land von einer großen Dichte an familiengeführten, stark in der Region verwurzelten Unternehmen, die international agieren und hohen Wert auf Nachhaltigkeit legen. In Österreich wird die gewerbliche Wirtschaft von der Wirtschaftskammer als Interessensvertretung unterstützt. Die Wirtschaftskammer ist inhaltlich in Sparten und diese wiederum in Fachgruppen bzw. Innungen unterteilt, denen jeweils ein Geschäftsführer zur Interessensvertretung und Organisation vorsteht. Die sieben WK-Sparten: Gewerbe und Handwerk Industrie Handel Bank und Versicherung Transport und Verkehr Tourismus und Freizeitwirtschaft Information und Consulting Eine Übersicht über die Fachgruppen und Branchen in Vorarlberg ist unter goo.gl/22d3wx zu finden. Die Industrie in Vorarlberg wird zudem von der Industriellenvereinigung als Interessensvertretung unterstützt (iv-vorarlberg.at). Jungunternehmer finden bei der Jungen Wirtschaft (jungewirtschaft.at), dem Gründerservice (gruenderservice.at) oder der Jungen Industrie (jungeindustrie.at) ein umfangreiches Netzwerk mit hilfreichen Services Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte Bei der Suche nach Steuerberatern, Notaren oder Rechtsanwälte können folgende Verzeichnisse hilfreich sein: Wirtschaftstreuhänder kwt.or.at Rechtsanwälte rechtsanwaelte.at Notare notar.at 06.3 Unternehmensverzeichnisse Bei der Suche nach Lieferanten, Kunden, Dienstleistern und Kooperationspartnern sind folgende Institutionen/Verzeichnisse unterstützend: Wirtschaftskammer wkv.at Wer liefert was wlw.at Elektronisches Telefonbuch herold.at Architekten v-a-i.at Ingenieure ingenieurbueros.at Kreativagenturen kommunikation-vorarlberg.at Ein Auszug aus ansässigen Speditionen und Transportunternehmen: Berkmann Bischof Braun Spedition Gebrüder Weiss gw-world.at Neier Scheffknecht scheffknecht.at Transkona transkona.at Vögel voegel-transporte.com Wucher wucher-helicopter.at 07 IMMOBILIEN 07.1 Widmung Die Flächen in Vorarlberg werden in Widmungsgebiete eingeteilt. Je nach Widmung sind unterschiedliche Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten erlaubt. Folgende Bauflächenkategorien nach 14 Raumplanungsgesetz gibt es: Kerngebiete (BK) Gebiete in zentraler innerörtlicher Lage, Gebrüder Weiss WISTO Seite 20 Seite 21

12 die vornehmlich für Gebäude für Verwaltung, Handel, Bildungs- und andere kulturelle und soziale Einrichtungen, sonstige Dienstleistungen und Wohnungen bestimmt sind. Wohngebiete (BW) Gebiete für Wohngebäude. Mischgebiete (BM): Gebiete für Wohngebäude und sonstige Gebäude und Anlagen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Betriebsgebiete Kategorie I (BB-I) Gebiete, die für Betriebsanlagen bestimmt sind. Im Betriebsgebiet Kategorie I ist die Errichtung von Wohnungen für die in Betrieben des betreffenden Gebiets Beschäftigten sowie von Gebäuden und Anlagen zulässig. Betriebsgebiete Kategorie II (BB-II): Gebiete, die vornehmlich für Betriebsanlagen, die im Betriebsgebiet Kategorie I nicht errichtet werden dürfen, bestimmt sind. Ob ein Gebäude oder eine Anlage mit einer der obigen Widmungen vereinbar ist, ist nicht nur nach der Art des Gebäudes oder der Anlage, sondern auch nach den Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen, deren Durchführung technisch möglich ist und rechtlich festgelegt wird, zu beurteilen. Für die gewerbliche Nutzung sind vor allem die Misch- und Betriebsgebiete interessant. Weitere Informationen unter goo.gl/wfhvsh Grundbuch Das Grundbuch gibt u. a. Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und Rechte der Liegenschaften. Es bietet weitgehend Rechtssicherheit und ist für jeden kostenpflichtig zugänglich. Die Einsicht kann über das zuständige Bezirksgericht, einen Notar oder direkt über das Internet erfolgen. Eine Übersicht über die autorisierten Stellen zur Online-Grundbuchabfrage finden Sie unter goo.gl/ RhEdc3. Bezirksgericht Bludenz Sparkassenweg 4, 6700 Bludenz Tel Bezirksgericht Bregenz Anton-Schneider-Str. 14, 6900 Bregenz Tel Bezirksgericht Bezau Platz 39, 6870 Bezau Tel Bezirksgericht Dornbirn Kapuzinergasse 12, 6850 Dornbirn Tel Bezirksgericht Feldkirch Churerstraße 13, 6800 Feldkirch Tel Grunderwerb Bei einem Grundstückskauf sind grundsätzlich folgende Schritte zu berücksichtigen: a) Einsichtnahme in Flächenwidmungsund Bebauungspläne b) Grundbuchauszug vor dem Kauf eines Grundstücks c) Kaufvertrag - Kaufabwicklung d) Eintragung des Eigentumsrechts ins Grundbuch (Verbücherung) e) Er- und Aufschließungen Erwerben Ausländer Eigentum oder Miteigentum an Liegenschaften, muss dies behördlich genehmigt werden. Ausgenommen sind Angehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten, die Inländern rechtlich gleichgestellt sind. Weitere Informationen unter goo. gl/6yknyb. a) Flächenwidmungs- und Bebauungspläne Um zu erfahren, ob und in welcher Form auf dem gewünschten Grundstück gebaut werden darf, liegen bei den Gemeindeämtern die Flächenwidmungs- und Bebauungspläne zur allgemeinen Einsicht auf. Auf Anfrage bei der Gemeinde kann eine Baugrundlagenbestimmung erfolgen, die zeigt, wie gebaut werden kann. b) Grundbuchauszug Überprüfen Sie vor dem Kauf eines Grundstücks auf jeden Fall im Grundbuch alle gesetzlichen Auflagen, Rechte und Beschränkungen, wie Eigentum des Verkäufers, Hypotheken, Pfandrechte, Vorkaufsrechte, Wegerechte, Kanäle, Leitungen, Bäche. c) Kaufvertrag Kaufabwicklung Um weitgehend Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, einen Notar, Rechtsanwalt und/oder Treuhänder bei der Vertragsverfassung und Verbücherung beizuziehen. d) Verbücherung (Gebühren und Steuern) Die Eingabegebühr für das Grundbuchgesuch beträgt 42 bzw. 59 bei nicht elektronischer Abwicklung. Zusätzlich werden folgende Steuern fällig: 1,1 % vom Wert des Eigentums für die Eintragung (Einverleibung) des Eigentums bzw. des Baurechts 1,2 % des Pfandbetrages, wenn zugleich mit dem Eigentum auch ein Pfandrecht ins Grundbuch eingetragen werden soll 3,5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis e) Er- und Aufschließungen Jedes Grundstück, auf dem der Bau eines Gebäudes geplant ist, muss aufgeschlossen sein. Erkundigen Sie sich vor einem Kauf bei Ihrer Baubehörde (Gemeinde) über den Status des betreffenden Grundstücks. Die Aufschließung kann folgende Bereiche betreffen: Wasser (Wasserwerke) Strom (E-Werke) Gas (Gaswerke) Fernheizung (Gemeinde) Telefon (Telekom) Abwasser (Gemeinde) Abfälle (Gemeinde) Bereits aufgeschlossene Grundstücke sind in der Regel teurer, da der Vorbesitzer die Investitionskosten zur Aufschließung des Grundes in den Verkaufspreis einkalkuliert Immobiliensuche Die bekannteste Internetplattform für den Kauf und die Miete von Immobilien in Vorarlberg ist LändleImmo unter laendleimmo.at. Weitere interessante Quellen: immosuchmaschine.at/vorarlberg immmo.at immobilienscout24.at immoagent.at Zusätzliche Immobilienangebote sind über Immobilienmakler sowie Banken erhältlich Impulszentren und Coworking Vorarlberg bietet eine Vielzahl an Impuls-, Gründer- und Innovationszentren, welche allesamt privatwirtschaftlich organisiert sind. Sie bieten gerade für die Gründungsund Startphase oftmals zusätzliche Leistungen und optimale Rahmenbedingungen. Für die Bedürfnisse von Gründern, Selbstständigen und anderen Unternehmern werden vermehrt auch flexible Büroangebote geschaffen. PRISMA Unternehmensgruppe Seite 22 Seite 23

13 Coworking Spaces sind gemeinschaftlich genutzte Büroflächen, die sich Infrastruktur und Kosten teilen und von Synergien und auch von gegenseitigem Input profitieren. Der Umfang der angebotenen Leistungen variiert sehr stark. Vereinzelt sind Arbeitsplätze auch nur für Stunden oder Tage mietbar. Einige Beispiele von Coworking Spaces in Vorarlberg: Coworking Vorarlberg Ambergpark Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch Tel coworking-vorarlberg.at (Weitere Standorte in Dornbirn und Widnau (CH)) CAMPUS V Coworking Hintere Achmühlerstr. 1a, 6850 Dornbirn Tel melanie.fleisch@prisma-zentrum.com campus-coworking.at (Weitere Standorte in Lustenau und Götzis) infra14 Vermietungs GmbH Feldkreuzweg 13, 6830 Rankweil Tel klaudia@infra14.at infra14.at Die Gelbe Fabrik Widagasse 11, 6850 Dornbirn Tel sara@diegelbefabrik.at diegelbefabrik.at Zudem gibt es ähnliche Initiativen, die nicht nur Büroräumlichkeiten, sondern auch Labore und techniche Infrastruktur gemeinschaftlich nutzen. Zwei Beispiele: Open Labs der FH Vorarlberg Hochschulstraße 1, 6850 Dornbirn Tel reinhard.schneider@fhv.at wordpress.labs.fhv.at/openlabs/ Open-Lab (von OMICRON electronics) Interpark Focus, 6832 Röthis info@open-lab.at open-lab.at 08 ZOLLFORMALITÄTEN 08.1 EU-Binnenmarkt Die vier Grundfreiheiten bilden das Fundament des Binnenmarktes der Europäischen Union (EU): Freier Warenverkehr Personenfreizügigkeit Dienstleistungsfreiheit Freier Kapital- und Zahlungsverkehr Mit all ihren Mitgliedstaaten bildet die EU den größten gemeinsamen Markt der Welt, in dem Waren, Dienstleistungen, Geld und Wertpapiere frei gehandelt werden und sich Unionsbürger überall niederlassen können. Durch die Abschaffung der Zollgrenzen im Innern und den gemeinsamen Zolltarif nach Außen stellt der Europäische Binnenmarkt eine Zollunion dar. Eine vollständige Harmonisierung innerhalb der Europäischen Union ist aber noch nicht umgesetzt. Deshalb sind im gewerblichen Warenverkehr die jeweiligen Finanzämter für die Erhebung und Verrechnung der unterschiedlichen Steuern beim Überschreiten der Binnengrenze zuständig. Hierzu dient die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Unternehmens, die vom Finanzamt gemeinsam mit der Steuernummer vergeben wird. Harmonisierung Produktnormen Für Waren und Dienstleistungen, die grenzüberschreitend angeboten werden sollen, definiert die Europäische Union nur noch grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen. Kein Produkt, das die gemeinschaftlich festgelegten Mindestanforderungen erfüllt und in einem EU-Land als unbedenklich eingestuft ist, darf von den Behörden eines anderen EU-Staates zurückgewiesen werden ganz egal, ob es sich dabei um Bier handelt, um Nudeln oder um Käse. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist nur aus Gründen der Volksgesundheit oder des Verbraucherschutzes möglich EU-Schweiz Seit 1973 ist das bilaterale Freihandelsabkommen Schweiz-EU in Kraft, das eine europaweite Freihandelszone für industrielle Erzeugnisse schafft. Eine Reihe von separaten bilateralen Abkommen mit der EU decken unter anderem folgende Bereiche ab: Versicherungen, technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen. Sämtliche Informationen zum Personenund Warenverkehr mit der Schweiz erhalten Sie bei der Zollkreisdirektion Schaffhausen. Zollkreisdirektion Schaffhausen Bahnhofstrasse 62, 8200 Schaffhausen Tel kdsh.zentrale@ezv.admin.ch ezv.admin.ch 08.3 EU-Österreich Sämtliche Informationen zum Personenund Warenverkehr mit Österreich erhalten Sie beim Zollamt Feldkirch Wolfurt. Zollamt Feldkirch Wolfurt Galuragasse 3, 6800 Feldkirch Tel bmf.gv.at Die gelbe Fabrik Seite 24 Seite 25

14 09 WEITERFÜHRENDE LINKS Auskunft zu Statistiken und Marktanalysen Wirtschaft wko.at/vlbg/statistik Außenwirtschaft wko.at/vlbg/export Landesstelle für Statistik vorarlberg.at/statistik Statistik Austria statistik.at Patentamt Österreich patentamt.at KMU Forschung kmuforschung.ac.at Patentrecherche at.espacenet.com Leben und Arbeiten in Österreich Migrationsplattform EU-Plattform für berufliche Mobilität ec.europa. eu/eures/public/de Amtswege leicht gemacht help.gv.at Steuerberechnung bmf.gv.at/services/ berechnungsprogramme Arbeitsinspektorat arbeitsinspektion. gv.at/inspektorat Rechtsinformationssystem ris.bka.gv.at Kollektivvertrag kollektivvertrag.at Vorarlberg Tourismus vorarlberg.travel Öffentlicher Personennahverkehr Verkehrsverbund Vorarlberg vmobil.at Österreichische Bundesbahnen oebb.at Regionale Medien (Auszug) Print-Medien VN vorarlbergernachrichten.at NEUE neue.at Regionalzeitungen rzg.at WANN & WO wannundwo.at Online-Medien Vorarlberg Online vol.at Wirtschaftszeit wirtschaftszeit.at WPA wirtschaftspresseagentur.at TV/Fernseh-Sender ORF vorarlberg.orf.at RTV rtv-vorarlberg.at Ländle TV laendletv.com Montafon TV montafon.tv Eine Übersicht relevanter Medien gibt es im Medienverzeichnis des Landes Vorarlberg unter presse.vorarlberg.at/land/dist/medienverzeichnis.html. Weiterführende Broschüren Standortbroschüre Vorarlberg (Allgemeine Informationen über den Standort Vorarlberg, die Wirtschaft, Ausbildung und Freizeit) goo.gl/v8gjke Leben und Arbeiten in Vorarlberg (Informationen für den Umzug nach Vorarlberg, Anmeldung, Wohnungssuche etc.) goo.gl/a8cjod Standortdokumentation (Informationen für ansiedlungsinteressierte Unternehmen, insb. über Standortbedingungen) goo.gl/nbiy4u Technologiekatalog (22 Forschungseinrichtungen und relevante F&E-Förderungen für Technologietransfer) wisto.at/technologiekatalog.pdf Unternehmensgründung in Österreich (Eine Broschüre der ABA) goo.gl/ylvsqg Investieren in Österreich: Steuerliche Aspekte (Eine Broschüre der ABA) goo.gl/z5bu1j Weitere ABA-Broschüren über den Standort Österreich und div. Schwerpunkte unter goo.gl/xnl6ze. Wesentliche Partner bei einer Ansiedlung/Gründung Bei den folgenden Institutionen erhalten Sie alle not- wendigen Kontakte und Informationen über den Standort, die heimische Wirtschaft, Förderungen, Unternehmensansiedlungen, Firmengründungen etc.: Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH (WISTO) Hintere Achmühlerstr. 1, 6850 Dornbirn Tel wisto.at Amt der Vorarlberger Landesregierung Römerstraße 15, 6901 Bregenz Tel vorarlberg.at Wirtschaftskammer Vorarlberg Wichnergasse 9, 6800 Feldkirch Tel wkv.at Austrian Business Agency (ABA) Opernring 3, 1010 Wien Tel.: investinaustria.at 10 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS aaia Austrian Angels Investors Association ABA Austrian Business Agency AG Aktiengesellschaft AHS Allgemeinbildende höhere Schulen AK Arbeiterkammer AMS Arbeitsmarktservice ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz AV Arbeitslosenversicherung aws Austria Wirtschaftsservice GmbH BH Bezirkshauptmannschaft BHS Berufsbildende höhere Schulen ESt Einkommensteuer EU Europäische Union e.u. eingetragener Unternehmer EWR Europäischer Wirtschaftsraum F&E Forschung und Entwicklung FA Finanzamt FFG Österr. Forschungsförderungsgesellschaft mbh GISA GewerbeInformationsSystem Austria GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GSVG Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz IV Industriellenvereinigung KeSt Kapitalertragssteuer KG Kommanditgesellschaft KöSt Körperschaftsteuer KV Krankenversicherung LTE Long Term Evolution / 3.9G OG Offene Gesellschaft ORF Österreichischer Rundfunk p.a. per annum / pro anno / pro Jahr p.q. pro quartal / pro Vierteljahr PV Pensionsversicherung SV Sozialversicherung SVA Sozialversicherungsanstalt UGB Unternehmensgesetzbuch USt Umsatzsteuer UV Unfallversicherung VGKK Vorarlberger Gebietskrankenkasse VN Vorarlberger Nachrichten WISTO Wirtschafts-Standort Vorarlberg GmbH WKV Wirtschaftskammer Vorarlberg WIFI Wirtschaftsförderungsinstitut ZEMIT Zentrum für MigrantInnen in Tirol Seite 26 Seite 27

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