1st High Speed Business Meeting in Bratislava

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1st High Speed Business Meeting in Bratislava"

Transkript

1 1st High Speed Business Meeting in Bratislava Steuerliche Aspekte in der Slowakei MMag. Klaus Krammer Partner TPA Horwath Ing. Peter Danovsky Partner TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern

2 Darüber wollen wir Sie heute informieren: TPA Horwath-Steuerbarometer Rechtsformvergleich und Besteuerung Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme Ausgewählte Themen zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2

3 TPA Horwath Steuerbarometer 2014 Bereich AT SK Umsatzsteuer (aktuell) Körperschaftsteuer (aktuell) Einkommensteuer (aktuell) 20% 20% 25% 22% 0-50% 19%, 25% 1 Beibehaltung einer Politik niedriger Steuersätze Politische Gegebenheiten prägen die jeweiligen Rahmenbedingungen Umsatzsteuer-Erhöhung Körperschaft- und Einkommensteuer differenzierte Betrachtung 1 Grundsteuersatz 19%, für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der EUR ,31 überschreitet, wird der Steuersatz 25% angewendet 3

4 Bruttojahresgehalt: EUR / / Was kostet es? Nettoeinkommen Dienstnehmerbeiträge Einkommensteuer Dienstgeberbeiträge SK AT SK AT SK AT Vergleichsrechnung mit den aktuellen Steuersätzen für das Jahr

5 Rechtsformvergleich A. Personengesellschaft Offene Handelsgesellschaft ( v.o.s. ) Kommanditgesellschaft ( k.s. ) B. Kapitalgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( s.r.o. ) Mindestkapital EUR Aktiengesellschaft ( a.s. ) Mindestkapital EUR C. Genossenschaft D. Betriebstätte E. Zweigniederlassung 5

6 Besteuerung A.Besteuerung OG Gesellschaft ist kein Steuersubjekt für die KöSt. Die Steuerbemessungsgrundlage wird auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt Die OG unterliegt keiner Quellensteuer bei der Ausschüttung 6

7 Besteuerung A. Besteuerung KG Kombination zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer OG Komplementär wird wie ein Gesellschafter in einer OG behandelt Kommanditist ist einem Gesellschafter der GmbH gleichgestellt (der entsprechende Gewinnanteil wird bei der Gesellschaft mit KöSt versteuert) 7

8 Besteuerung B. + C. Besteuerung AG, GmbH und Genossenschaft Die Steuerbemessungsgrundlage der Gesellschaften wird vom unternehmensrechtlichen Ergebnis ermittelt (Maßgeblichkeitsprinzip) gilt für alle Gesellschaftsformen Die gewerblichen Einkünfte werden im Jahr 2014 mit KöSt ihv 22 % besteuert Dividendenausschüttung - innerstaatlich keine Quellensteuer für Dividenden ab 2004 EU-Gesellschaften: keine Quellensteuer auch für Altgewinne (M-T-RL) 8

9 Slowakei - Besteuerung D. + E. Besteuerung Betriebstätte und Zweigniederlassung Die Zuordnung der Erlöse und Aufwendungen der Betriebstätte und die Besteuerung des Gewinns der Betriebstätte im Sinne der DBA und slowakischen Einkommensteuergesetzes Die in der Slowakei registrierte Zweigniederlassung wird wie eine Betriebsstätte behandelt, solange sie die Merkmale der Betriebstätte ausweist 9

10 Slowakei KG Model natürliche Person AT SK Firma B (s.r.o.) Kommanditist 99% Komplementär 1% KG 10

11 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme A. Registrierung zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer B. Registrierung zur Lohnsteuer C. Registrierung zur Umsatzsteuer 11

12 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme A. Registrierung zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Bei Gründung der Gesellschaft beim Gewerbeamt möglich Ansonsten separater Antrag auf die ESt/KöSt - Registrierung bis Ende des Folgemonats nach der Entstehung der Gesellschaft B. Registrierung zur Lohnsteuer Bei Begründung eines Dienstverhältnisses entsteht Registrierungs- bzw. Meldepflicht an das Finanzamt 12

13 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme C. Registrierung zur Umsatzsteuer Für inländische Unternehmer mit Firmensitz/Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt/umsatzsteuerlicher Betriebstätte gilt folgendes: Pflichtregistrierung Mehr als EUR Umsatz innerhalb von 12 Monaten Fälligkeit bis 20. des Folgemonats nach Überschreitung des Umsatzes Freiwillige Registrierung Sehr wichtig der Antragsteller muss beweisen, dass er wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausüben wird (Problem bei den sog. ready-made Gesellschaften) Kautionslegung Gruppenregistrierung 13

14 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme C. Registrierung zur Umsatzsteuer Für ausländische Unternehmer: Pflichtregistrierung Unbeachtlichkeit der Höhe des Umsatzes Umsatzsteuerregistrierungsantrag vor Betriebsaufnahme Registrierung bezüglich des Versandverkaufs Umsatz über EUR in einem Kalenderjahr 14

15 Kontrollbericht für Umsatzsteuerzwecke Neue Meldepflicht seit Detaillierte Informationen zu sämtlichen Eingangs- und Ausgangsrechnungen Gemeldete Daten: UID-Nr. des Lieferanten und Leistungsempfängers Rechnungsnummer Leistungsdatum Höhe der Steuerbemessungsgrundlage und der Umsatzsteuer Höhe der geltend gemachten Vorsteuer Seit der Einführung gibt es Auslegungsprobleme Für die Nicht-Einreichung, verspätete Einreichung des Kontrollberichtes, bzw. für die Einreichung des Kontrollberichtes mit falschen Daten: Verhängung von Strafen bis zu EUR bzw. EUR (für Delikte im Wiederholungsfall) 15

16 Verwendung steuerlicher Verlustvorträge Verluste aus dem Jahr 2009 vortragsfähig bis zu 5 Jahre Verluste aus den Jahren gleichmäßig vortragsfähig für 4 Jahre Verluste aus dem Jahren nach 2013 gleichmäßig vortragsfähig für höchstens 4 Jahre 16

17 Mindestkörperschaftsteuer Höhe der Mindestkörperschaftsteuer EUR 480 (kein Umsatzsteuerzahler mit Umsatz unter TEUR 500) EUR 960 (Umsatzsteuerzahler mit Umsatz unter TEUR 500) EUR (Unternehmen mit Umsatz über TEUR 500) Möglichkeit der Verrechnung der Mindestkörperschaftsteuer innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren nach Vornahme der Zahlung 17

18 Einführung der Unterkapitalisierungsregel Entwurf /Ausblick jener Teil der Zinsen von Krediten oder Darlehen von verbundenen Unternehmen ist steuerlich nicht abzugsfähig, der dem Betrag entspricht, welcher den durchschnittlichen Stand der Kredite und Darlehen vom verbundenen Personen während des Besteuerungszeitraums um das 6-Fache (gilt für Banken und Versicherungsanstalten) oder das 4-Fache (gilt für Betriebe mit anderem Unternehmensgegenstand) der Höhe des Eigenkapitals übersteigt; Unterkapitalisierungsregel ist laut Entwurf anwendbar für die Zinsen, die nach ungeachtet des Datums des Abschlusses der Kredit- und Darlehensverträge anfallen werden. 18

19 TPA Horwath Gruppe Willkommen in Slowakei TPA Horwath Ihr Ansprechpartner Peter Danovsky Tel.: +421 (0) Sprachen: Deutsch / Englisch / Slowakish Klaus Krammer Tel.: +421 (0) klaus.krammer@tpa-horwath.com Sprachen: Deutsch / Englisch Standort: Bratislava Adresse: Tower 115, Pribinova 25/ Bratislava Košice Letná Košice 19

Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK

Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK Grenzüberschreitende Leistungen mit Schwerpunkt CZ, HU und SK Steuerliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsmöglichkeiten Dr. Wilfried Serles IB Grant Thornton Consulting, k.s. Wien, 1. Dezember 2011 Besondere

Mehr

Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010

Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010 Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive WOC Solarfondstage Herbst 2010 wfw.com 23089274 v2 1 Solarprojekte in Frankreich > Recht

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

Körperschaftsteuer (KöSt)

Körperschaftsteuer (KöSt) Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen

Mehr

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt))

RECHTSFORMVERGLEICH. Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) RECHTSFORMVERGLEICH Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG)

Rechtsformvergleich. Kapitalgesellschaft (GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) Personengesellschaft (GbR, PartG, OHG, KG) Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

Rechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich

Rechtsformvergleich. Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Profitieren Sie von neuen Ansichten für bessere Aussichten. Rechtsformvergleich Personen- und Kapitalgesellschaften im Vergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex.

Mehr

Rechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege

Rechtsformvergleich. Einsatz ohne Umwege Einsatz ohne Umwege Rechtsformvergleich Die Entscheidung, welche Rechtsform gewählt werden soll, ist äußerst komplex. Dabei sind nicht nur steuerliche Überlegungen maßgeblich, sondern vor allem auch sozialversicherungs-,

Mehr

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche

Mehr

Steuern steuern Erfolg sichern

Steuern steuern Erfolg sichern HOLZINGER & PARTNER Steuern steuern Erfolg sichern erstellt von Mag. Helmut Kierner 1 06.11.2013 Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen für Heizwerkbetreiber 2 06.11.2013 Überblick

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 4 GZ. RV/0585-W/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Y-GmbH als Rechtsnachfolger der X- B.V., Zweigniederlassung Österreich, vertreten durch

Mehr

KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft

KNAPPWORST & PARTNER. Steuerfallen für Gründer. Steuerberatungsgesellschaft KNAPPWORST & PARTNER Steuerberatungsgesellschaft 1 Information ist alles!!! Steuerfallen für Gründer Sie sparen Geld Zeit Ärger Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! 2 Kernfragen für den Gründungsprozess:

Mehr

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform

7 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform 1 2 Von der Geschäftsidee bis zur Rechtsform (Kapitelübersicht) 3 Gewerberecht 1/3 Tätigkeit unterliegt der Gewerbeordnung, wenn sie selbstständig ausgeübt wird (auf eigene Rechnung und Gefahr), sie wiederholt

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...

Mehr

1. Welche Änderungen sind im Einkommenssteuergesetz ab geplant?

1. Welche Änderungen sind im Einkommenssteuergesetz ab geplant? In diesem Newsletter finden Sie diese Themen: 1. Welche Änderungen sind im Einkommenssteuergesetz ab 1.1.2016 geplant?... 1 2. Vorgeschlagene Änderungen in der Abgabenordnung ab 01.01.2016... 2 3. Vorgeschlagene

Mehr

MANDAT aktuell SEPTEMBER Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Übersehen Sie nicht

MANDAT aktuell SEPTEMBER Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Übersehen Sie nicht Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die September-Numme bringt: Entwurf einer Novelle des Einkommensteuergesetzes Übersehen Sie nicht Der Nationalrat der

Mehr

Investitionen und Steuern in Rumänien

Investitionen und Steuern in Rumänien Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Herausgegeben von Mag. Harald Galla Dr. Franz Haimerl nwb lalde Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 15

Mehr

Inhaltsübersicht. Vorwort... V. Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsübersicht. Vorwort... V. Inhaltsverzeichnis... IX Abkürzungsverzeichnis... XIII K Vorwort............................ V Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis....................... IX Abkürzungsverzeichnis.................... XIII 1. Vorüberlegungen.................... 1 2. Wie fängt

Mehr

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG

Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Mitteilungspflichten gemäß 109a und 109b EStG Das Einkommensteuergesetz sieht durch 109a und 109b eine kalenderjahrbezogene Mitteilungsverpflichtung für bestimmte Leistungen vor, die die Gleichmäßigkeit

Mehr

Tschechische Republik

Tschechische Republik Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Tschechische Krone (Kč) = 100 Heller (ISO-Code: CZK) Landeswährung Mattig

Mehr

Ungarn. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Ungarn. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Forint (Ft) = 100 Filler (ISO-Code: HUF) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

Republik Moldau. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Republik Moldau. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Leu (pl.: Lei) = 100 Bani (ISO-Code: MDL) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:

Mehr

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I

Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Buchhaltung und Bilanzierung Rechtliche Grundlagen I Rechtliche Grundlagen Gläubigerschutz Unternehmensrechtliche Bestimmungen Unternehmensgesetzbuch (UGB) Aktiengesetz (AktG) GmbH-Recht (GmbHG) gleichmäßige

Mehr

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag

Mehr

MANDAT aktuell AUGUST Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug

MANDAT aktuell AUGUST Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug MANDAT CONSULTING,

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum

Mehr

Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Zloty (Zt) = 100 Grosz (ISO-Code: PLN) Landeswährung Mattig Management Partners

Mehr

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010

Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Beispiele Gruppenbesteuerung ESt / KSt WS 2009/2010 Seite 1 von 9 Beispiel 1 Die österreichische M-AG hat zum Stichtag 31.12.2005 80% der Anteile an der österreichischen T-AG erworben. M-AG und T-AG haben

Mehr

Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen.

Für die Beantwortung dieser Fragen wird es erforderlich sein, die Entwicklung Ihres Unternehmens für die kommenden Jahre möglichst genau zu planen. FAQ RECHTSFORMGESTALTUNG Antworten auf die wichtigsten Fragen der Rechtsformgestaltung WELCHE RECHTSFORMEN GIBT ES? In Österreich gültige Rechtsformen für Ihr Unternehmen sind: Einzelunternehmen Personengesellschaften

Mehr

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft

Mehr

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht

Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl. Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht Entscheidungsparameter für die Rechtsformwahl Rechtsanwalt Dr. Fritz Westhelle Fachanwalt für Insolvenz- u. Arbeitsrecht 1. Haftung 2. Gewinn- bzw. Verlustbeteiligung 3. Entnahmerechte 4. Leitungsbefugnis

Mehr

Rechtliche Fragen klären

Rechtliche Fragen klären Welche Tätigkeiten unterliegen der Gewerbeordnung? Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen allgemeine Voraussetzungen 1/3 Voraussetzungen, um einen Gewerbeschein zu bekommen besondere Voraussetzungen

Mehr

OELERKING v.reden & PARTNER

OELERKING v.reden & PARTNER OELERKING v.reden & PARTNER WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER RECHTSANWÄLTE WOC Photovoltaik Portfolio GmbH & Co. KG WOC Nachhaltigkeits Fonds 01 Erläuterungen zum steuerlichen Konzept Der Reiz des Beteiligungsangebotes

Mehr

Offenlegung von Jahresabschlüssen Frist und Zwangsstrafen. Abschlagszahlungen betreffend Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2015

Offenlegung von Jahresabschlüssen Frist und Zwangsstrafen. Abschlagszahlungen betreffend Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2015 Tax Flash Nr. 18/2016 Offenlegung von Jahresabschlüssen Frist und Zwangsstrafen Abschlagszahlungen betreffend Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer 2015 Herabsetzungsanträge betreffend Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften

Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Rechtsformenvergleich: Merkblatt Fragen und Antworten zur GmbH und zu Personengesellschaften Inhalt 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 1.1 Fragen und Antworten zu den gesetzlichen 1.2 Fragen

Mehr

Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht,

Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit. Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, Steuern bei nebenberuflicher Selbständigkeit Rechtsanwalt Manuel Fuchs, LL.M., Fachanwalt für Steuerrecht, 08.06.2016 Welche Steuern sind bei nebenberuflicher Selbständigkeit zu beachten? Einkommensteuer

Mehr

Risikomanagement für den Architekten

Risikomanagement für den Architekten Risikomanagement für den Architekten RM 2.2 Vertragspartner - Vertragssubjekte - 1 Parteien des Architektenvertrages Auftraggeber Auftragnehmer 2 Bezeichnung der Parteien Natürliche / juristische Person

Mehr

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS 300 EAST 42ND STREET 17TH FLOOR NEW YORK, NY 10017 FON (212) 593-9900 FAX (212) 593-9997 www.augustinpartners.com 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE Termin r Form Beschreibung 31. Alle Unternehmen

Mehr

Grundlagen des Steuerrechts II

Grundlagen des Steuerrechts II Linde Praktikerskripten Grundlagen des Steuerrechts II Band II: KStG-UmgrStG-KommStG-VermSt-VerkSt-VerbSt-DBA Bearbeitet von Linda Scheiflinger, Werner Hauser 1. Auflage 2013 2013. Taschenbuch. 88 S. Paperback

Mehr

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000

Barausschüttung 2,4000 2,4000 2,4000. aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Ex-Tag der Ausschüttung: 24.07.2015 Valuta: 31.07.2015 Datum des Ausschüttungsbeschlusses: 17.07.2015 Name des Investmentvermögens: LUX-PROTECT FUND BOND INVEST

Mehr

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft): Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-

Mehr

1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung

1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung 1. Spieltag - Die Startmannschaft Typische Fehler bei der Gründung Seite 1 Fehler: Falsche Rechtsform Fehler in der Zuordnung der Rechtsform ( Ich bin selbständig und deswegen bin ich Freiberufler ) Rechtsformen:

Mehr

SS VO Finanzrecht KSt SS

SS VO Finanzrecht KSt SS VO Finanzrecht Körperschaftsteuer und Umgründungen Univ. Prof. Dr. Sabine Kirchmayr - Schliesselberger lb SS 2013 12. Einheit 2 Kapitalertragsteuer im Konzern Empfänger natürliche Person: Grundsätzlich

Mehr

Gründung einer Personengesellschaft

Gründung einer Personengesellschaft Gründung einer Personengesellschaft Gesellschaft bürgerlichen Rechts Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bildet die Grundlage der Personengesellschaft. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist 705 ff des

Mehr

EBCL Wirtschaftsrecht

EBCL Wirtschaftsrecht EBCL Wirtschaftsrecht Dr. Herbert Matschek Bahnhofplatz 5, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at Überblick über

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Körperschaftsteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich - Körperschaftsteuer

Mehr

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre

Rechtsformen der privat-rechtlichen Unternehmen. Betriebswirtschaftslehre Die Rechtsform eines Unternehmens ist die, nach außen wirksame und typisierte Struktur und regelt das Außenund Innerverhältnis von Unternehmen Außenverhältnis: Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten (Lieferanten,

Mehr

Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1

Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1 Einflussfaktoren auf die Wahl der Rechtsform - 1 FOLIE 1 ENTWICKLUNGSMÖGLICHKEITEN Weitergabemöglichkeiten (Veräußerung, Verpachtung, Vererben,...) Aufnahme neuer Gesellschafter Möglichkeiten der Aufnahme

Mehr

Besteuerung der Gesellschaften

Besteuerung der Gesellschaften Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften Stand: März 2012 FHVD Altenholz - Fachbereich Steuerverwaltung

Mehr

Einzelunternehmen, UG oder besser GmbH? Eine Entscheidungshilfe für die richtige Rechtsform.

Einzelunternehmen, UG oder besser GmbH? Eine Entscheidungshilfe für die richtige Rechtsform. Einzelunternehmen, UG oder besser GmbH? Eine Entscheidungshilfe für die richtige Rechtsform. Dipl.-Kfm. Dr. Stephan Knabe Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Alexandra Flieger Rechtsanwältin Inhalt 1. Grundüberlegungen

Mehr

Rechtsformen für Unternehmen

Rechtsformen für Unternehmen Rechtsformen für Unternehmen Die Wahl der betrieblichen Rechtsform wird beeinflußt von - gesellschaftsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - haftungsrechtlichen Bestimmungsfaktoren - steuerrechtlichen Bestimmungsfaktoren

Mehr

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland

Abfindungen Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Abfindungen 15.06.2015 Steueroptimierte Gestaltungen bei Abfindungen - Besteuerung von Abfindungen bei Wegzug in das DBA-Ausland Häufig sind Unternehmen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen im Konzern

Mehr

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1 Das Optionsrecht

Mehr

Gesellschaftsrechtliche Aspekte. der Unternehmensgründung. öffentlicher Notar Mag. Klaus Schöffmann

Gesellschaftsrechtliche Aspekte. der Unternehmensgründung. öffentlicher Notar Mag. Klaus Schöffmann Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Unternehmensgründung Notar Mag. Klaus Schöffmann Mag. Klaus Schöffmann Öffentlicher Notar Alter Platz 22/2 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon +43 (463) 509 508 Mobil

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: wwwbundesanzeigerde

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

Besteuerung der Gesellschaften

Besteuerung der Gesellschaften Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz Fachbereich Steuerverwaltung Lehrplan Gesellschaftsrecht Besteuerung der Gesellschaften (ab EJ 2012) Stand: April 2013 FHVD Altenholz - Fachbereich

Mehr

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008

Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Steuerliche Änderungen 2007 Ausgewählte Neuerungen ab 2007 Erhöhung des Umsatzsteuersatzes Kürzung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 14 GZ. RV/1725-W/05 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-AG, Adresse, vertreten durch B, vom 14. September 2005 gegen den Bescheid

Mehr

Das Finanzamt als stiller Teilhaber

Das Finanzamt als stiller Teilhaber Das Finanzamt als stiller Teilhaber Was Sie als Gründer über Steuern wissen sollten und welche Auswirkung die Wahl der Rechtsform hat 2013 Überblick Der erste Kontakt - Betriebseröffnung Art der Tätigkeit

Mehr

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Marka (pl.: Maraka) = 100 Fening (ISO-Code: BAM) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der

Mehr

Pioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG

Pioneer Investments Austria GmbH. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Besteuerungsgrundlagen gemäß 1 und Nr. 2 Ex-Tag der Ausschüttung: 11.06.2010 Valuta: 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im : 15.06.2010 Steuerlicher Zufluss im (Datum des Ausschüttungsbeschlusses): 01.06.2010

Mehr

Fallstudie zur steuerlichen Optimierung

Fallstudie zur steuerlichen Optimierung 5. INTERNATIONALER DEUTSCHER STEUERBERATERKONGRESS ITALIEN 2010 Fallstudie zur steuerlichen Optimierung Dr. Robert Frei Mayr Fort Frei Mailand Zivilrechtliche Aspekte Zur Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit

Mehr

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S.

Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 25. Juli 2014 (BGBl. I S. Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: HAUSANSCHRIFT

Mehr

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung

Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften. Übungsaufgaben Kapitel 2. Rechtsformen und Unternehmensgründung Fachhochschule Schmalkalden, M.Sc. Annette Liebermann Betriebswirtschaftslehre 1 / Wirtschaftswissenschaften Übungsaufgaben Kapitel 2 Rechtsformen und Unternehmensgründung Aufgabe 5 Charakterisierung der

Mehr

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten

In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuerumfeld Wettbewerbsfähiges Steuersystem In einem weltweiten Vergleich der wichtigsten Industrieländer zeichnet sich Deutschland durch eines der wettbewerbsfähigsten Steuersysteme aus. Die durchschnittliche

Mehr

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung

V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n. Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Ablösesummen Ausbildungsentschädigung Stand: März 2009 Steuerliche Behandlung bei der Körperschaftsteuer Zuordnung der Einnahmen aus Ablösesummen und Ausbildungsentschädigungen Zweckbetrieb wenn die Einnahmen

Mehr

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Untersuchung aus der Sicht eines in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen

Mehr

Investments in Österreich

Investments in Österreich Investments in Österreich Lucie Vorlíčková, LL.M. Andreas Sauer, MAG Prag, am 15.3.2011 Themenübersicht 1. Warum in Österreich investieren? 2. Rechtsformwahl 3. Unternehmensbesteuerung 3.1 Highlights der

Mehr

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017

Arbeitsgemeinschaft im Einkommensteuerrecht Wintersemester 2016/2017 Fall 7 F lebt in Bochum und ist zu 20% an der C-GmbH mit Sitz in Bochum beteiligt. Die Anteile hat sie im Juli 2015 erworben. Die C-GmbH beschließt Ende 2015 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 2.000.000,

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.

Mehr

Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2015 für Praktiker April Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle

Körperschaftsteuer Aktuell: Steuererklärung 2015 für Praktiker April Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle April 2016 Rita Wedekind, Steuerberaterin, Celle Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der finden Sie unter www.haas-sv.de. Die Seminare inkl. Arbeitsunterlagen werden von qualifizierten Referenten

Mehr

2. Regierung hebt die Krankenversicherung aus Dividenden auf

2. Regierung hebt die Krankenversicherung aus Dividenden auf NEWSLETTER 3/2016 In diesem Newsletter finden Sie diese Themen: 1. Regierung führt erneut die Dividendenbesteuerung ein... 1 2. Regierung hebt die Krankenversicherung aus Dividenden auf... 1 3. Erhöhung

Mehr

Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, ausgenommen von Personengesellschaften (aber nicht aller Arten von Personengesellschaften),

Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, ausgenommen von Personengesellschaften (aber nicht aller Arten von Personengesellschaften), Besteuerung von Firmen Einkommensteuer / Körperschaftssteuer Die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer wird durch das Körperschaftssteuergesetz, im Weiteren entsprechend ihrer englischen Abkürzung CIT,

Mehr

Besteuerung unternehmerischer

Besteuerung unternehmerischer Bert Kaminski I Günther Strunk Besteuerung unternehmerischer Tätigkeit Grundlagen - Auswirkungen - Beispiele 2., überarbeitete Auflage GABLER I Inhaltsverzeichnis VORWORT.............. V INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

LUX-PENSION, SICAV. Luxemburg. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG

LUX-PENSION, SICAV. Luxemburg. Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG LUX-PENSION, SICAV Luxemburg Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.04.2014 bis 31.03.2015 Steuerlicher Zufluss: 31.03.2015 Name des Investmentvermögens:

Mehr

FAQ - Rechtsformgestaltung

FAQ - Rechtsformgestaltung FAQ - Rechtsformgestaltung Welche Rechtsformen gibt es? In Österreich gültige Rechtsformen für Ihr Unternehmen sind: Einzelunternehmen Personengesellschaften wie zum Beispiel offene Gesellschaft (OG) Kommanditgesellschaft

Mehr

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=9f6f8ee...

https://www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?&session.sessionid=9f6f8ee... Seite 1 von 5 Elektronischer Bundesanzeiger Firma/Gericht/Behörde Bereich Information V.-Datum IPConcept Fund Management S.A. Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG zum 31.

Mehr

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen

Mehr

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre / Script 8 ) Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre S c r i p t ( Teil 8 ) [ Dr. Lenk ] 2 11. Rechtsformen... 3 11.1 Privatrechtliche Formen...5 11.1.1 Einzelunternehmen...

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23 Vorwort... 9 Abkürzungsverzeichnis... 21 Zoltán Gálffy Allgemeiner Teil...23 I Einleitung... 23 II Aufbau der Darstellung und Rechtsstand... 24 III Wesentliche Einzelfragen der Immobilienbesteuerung...

Mehr

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent

Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Pioneer Funds Austria - GF Euro Core Rent Seite 1 ISIN: AT0000856125 Kupon-Nr. 34 Ex-Tag: 13.12.2016 Pos. Beschreibung Anleger mit 1. Fondsergebnis der

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov

2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov Körperschaftsteuer 1 1. Allgemeines Körperschaftsteuer ist Personensteuer Besitzsteuer direkte Steuer Gemeinschaftsteuer Veranlagungssteuer rechtliche Grundlagen Körperschaftsteuergesetz (KStG) Einkommensteuergesetz

Mehr

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung:

Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit und stellen Ihnen vereinbarungsgemäß folgende Lieferungen / Leistungen in Rechnung: Pflichtangaben zu Rechnungen (keine Kleinbetragsrechnung) Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt Telefon 1234/56789 Telefax 1234/5678910 info@musterfrau.de Musterfrau e.k. Musterstrasse 1 12345 Stadt

Mehr

Steuerliche Pflichten von slowenischen Unternehmen und deren Arbeitnehmern bei Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Deutschland

Steuerliche Pflichten von slowenischen Unternehmen und deren Arbeitnehmern bei Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Deutschland Steuerliche Pflichten von slowenischen Unternehmen und deren Arbeitnehmern bei Ausübung einer Geschäftstätigkeit in Deutschland Ljubljana (Slowenien), 15. November 2013 Referent: Dipl.-Finw. Matthias Winkler,

Mehr

Wiederholungsfragen und Antworten I

Wiederholungsfragen und Antworten I Wiederholungsfragen und Antworten I Gehört das zum Privatrecht oder zum Öffentlichen Recht, warum? - Privatrecht, da die Beziehungen unter Privaten geregelt werden, Regelungen nicht spezifisch die öffentliche

Mehr