1st High Speed Business Meeting in Bratislava
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- Anneliese Gerstle
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1 1st High Speed Business Meeting in Bratislava Steuerliche Aspekte in der Slowakei MMag. Klaus Krammer Partner TPA Horwath Ing. Peter Danovsky Partner TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International (Zürich, die Schweiz) des Vereins von rechtlich unabhängigen und selbstständigen Wirtschaftsprüfern und Beratern
2 Darüber wollen wir Sie heute informieren: TPA Horwath-Steuerbarometer Rechtsformvergleich und Besteuerung Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme Ausgewählte Themen zur Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2
3 TPA Horwath Steuerbarometer 2014 Bereich AT SK Umsatzsteuer (aktuell) Körperschaftsteuer (aktuell) Einkommensteuer (aktuell) 20% 20% 25% 22% 0-50% 19%, 25% 1 Beibehaltung einer Politik niedriger Steuersätze Politische Gegebenheiten prägen die jeweiligen Rahmenbedingungen Umsatzsteuer-Erhöhung Körperschaft- und Einkommensteuer differenzierte Betrachtung 1 Grundsteuersatz 19%, für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der EUR ,31 überschreitet, wird der Steuersatz 25% angewendet 3
4 Bruttojahresgehalt: EUR / / Was kostet es? Nettoeinkommen Dienstnehmerbeiträge Einkommensteuer Dienstgeberbeiträge SK AT SK AT SK AT Vergleichsrechnung mit den aktuellen Steuersätzen für das Jahr
5 Rechtsformvergleich A. Personengesellschaft Offene Handelsgesellschaft ( v.o.s. ) Kommanditgesellschaft ( k.s. ) B. Kapitalgesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( s.r.o. ) Mindestkapital EUR Aktiengesellschaft ( a.s. ) Mindestkapital EUR C. Genossenschaft D. Betriebstätte E. Zweigniederlassung 5
6 Besteuerung A.Besteuerung OG Gesellschaft ist kein Steuersubjekt für die KöSt. Die Steuerbemessungsgrundlage wird auf die einzelnen Gesellschafter aufgeteilt Die OG unterliegt keiner Quellensteuer bei der Ausschüttung 6
7 Besteuerung A. Besteuerung KG Kombination zwischen einer Kapitalgesellschaft und einer OG Komplementär wird wie ein Gesellschafter in einer OG behandelt Kommanditist ist einem Gesellschafter der GmbH gleichgestellt (der entsprechende Gewinnanteil wird bei der Gesellschaft mit KöSt versteuert) 7
8 Besteuerung B. + C. Besteuerung AG, GmbH und Genossenschaft Die Steuerbemessungsgrundlage der Gesellschaften wird vom unternehmensrechtlichen Ergebnis ermittelt (Maßgeblichkeitsprinzip) gilt für alle Gesellschaftsformen Die gewerblichen Einkünfte werden im Jahr 2014 mit KöSt ihv 22 % besteuert Dividendenausschüttung - innerstaatlich keine Quellensteuer für Dividenden ab 2004 EU-Gesellschaften: keine Quellensteuer auch für Altgewinne (M-T-RL) 8
9 Slowakei - Besteuerung D. + E. Besteuerung Betriebstätte und Zweigniederlassung Die Zuordnung der Erlöse und Aufwendungen der Betriebstätte und die Besteuerung des Gewinns der Betriebstätte im Sinne der DBA und slowakischen Einkommensteuergesetzes Die in der Slowakei registrierte Zweigniederlassung wird wie eine Betriebsstätte behandelt, solange sie die Merkmale der Betriebstätte ausweist 9
10 Slowakei KG Model natürliche Person AT SK Firma B (s.r.o.) Kommanditist 99% Komplementär 1% KG 10
11 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme A. Registrierung zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer B. Registrierung zur Lohnsteuer C. Registrierung zur Umsatzsteuer 11
12 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme A. Registrierung zur Einkommensteuer/Körperschaftsteuer Bei Gründung der Gesellschaft beim Gewerbeamt möglich Ansonsten separater Antrag auf die ESt/KöSt - Registrierung bis Ende des Folgemonats nach der Entstehung der Gesellschaft B. Registrierung zur Lohnsteuer Bei Begründung eines Dienstverhältnisses entsteht Registrierungs- bzw. Meldepflicht an das Finanzamt 12
13 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme C. Registrierung zur Umsatzsteuer Für inländische Unternehmer mit Firmensitz/Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt/umsatzsteuerlicher Betriebstätte gilt folgendes: Pflichtregistrierung Mehr als EUR Umsatz innerhalb von 12 Monaten Fälligkeit bis 20. des Folgemonats nach Überschreitung des Umsatzes Freiwillige Registrierung Sehr wichtig der Antragsteller muss beweisen, dass er wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausüben wird (Problem bei den sog. ready-made Gesellschaften) Kautionslegung Gruppenregistrierung 13
14 Steuerliche Pflichten bei Betriebsaufnahme C. Registrierung zur Umsatzsteuer Für ausländische Unternehmer: Pflichtregistrierung Unbeachtlichkeit der Höhe des Umsatzes Umsatzsteuerregistrierungsantrag vor Betriebsaufnahme Registrierung bezüglich des Versandverkaufs Umsatz über EUR in einem Kalenderjahr 14
15 Kontrollbericht für Umsatzsteuerzwecke Neue Meldepflicht seit Detaillierte Informationen zu sämtlichen Eingangs- und Ausgangsrechnungen Gemeldete Daten: UID-Nr. des Lieferanten und Leistungsempfängers Rechnungsnummer Leistungsdatum Höhe der Steuerbemessungsgrundlage und der Umsatzsteuer Höhe der geltend gemachten Vorsteuer Seit der Einführung gibt es Auslegungsprobleme Für die Nicht-Einreichung, verspätete Einreichung des Kontrollberichtes, bzw. für die Einreichung des Kontrollberichtes mit falschen Daten: Verhängung von Strafen bis zu EUR bzw. EUR (für Delikte im Wiederholungsfall) 15
16 Verwendung steuerlicher Verlustvorträge Verluste aus dem Jahr 2009 vortragsfähig bis zu 5 Jahre Verluste aus den Jahren gleichmäßig vortragsfähig für 4 Jahre Verluste aus dem Jahren nach 2013 gleichmäßig vortragsfähig für höchstens 4 Jahre 16
17 Mindestkörperschaftsteuer Höhe der Mindestkörperschaftsteuer EUR 480 (kein Umsatzsteuerzahler mit Umsatz unter TEUR 500) EUR 960 (Umsatzsteuerzahler mit Umsatz unter TEUR 500) EUR (Unternehmen mit Umsatz über TEUR 500) Möglichkeit der Verrechnung der Mindestkörperschaftsteuer innerhalb eines Zeitraumes von maximal 3 Jahren nach Vornahme der Zahlung 17
18 Einführung der Unterkapitalisierungsregel Entwurf /Ausblick jener Teil der Zinsen von Krediten oder Darlehen von verbundenen Unternehmen ist steuerlich nicht abzugsfähig, der dem Betrag entspricht, welcher den durchschnittlichen Stand der Kredite und Darlehen vom verbundenen Personen während des Besteuerungszeitraums um das 6-Fache (gilt für Banken und Versicherungsanstalten) oder das 4-Fache (gilt für Betriebe mit anderem Unternehmensgegenstand) der Höhe des Eigenkapitals übersteigt; Unterkapitalisierungsregel ist laut Entwurf anwendbar für die Zinsen, die nach ungeachtet des Datums des Abschlusses der Kredit- und Darlehensverträge anfallen werden. 18
19 TPA Horwath Gruppe Willkommen in Slowakei TPA Horwath Ihr Ansprechpartner Peter Danovsky Tel.: +421 (0) Sprachen: Deutsch / Englisch / Slowakish Klaus Krammer Tel.: +421 (0) klaus.krammer@tpa-horwath.com Sprachen: Deutsch / Englisch Standort: Bratislava Adresse: Tower 115, Pribinova 25/ Bratislava Košice Letná Košice 19
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