MANDAT aktuell AUGUST Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug

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1 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die August-Nummer bringt: Novelle des Mehrwertsteuergesetzes Aufzeichnungen über ein gekauftes Fahrzeug MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava,

2 NOVELLE DES MEHRWERTSTEUERGESETZES Die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes befindet sich im Legislativprozess. Die Novelle knüpft an weitere Instrumente an, mit denen die Regierung der Slowakischen Republik den Steuerbetrug bekämpfen will. Kontrollbericht Der Entwurf der Novelle des Mehrwertsteuergesetzes bringt neben den Teilmaßnahmen aus dem Bereich der Mehrwertsteuer auch die Verpflichtung, gemeinsam mit der Steuererklärung einen Kontrollbericht zur Mehrwertsteuer abzugeben, der als komplexes Instrument zur Einschränkung der Steuerflucht dienen soll. Der Kontrollbericht wird elektronisch abgegeben und wird detaillierte Angaben über die einzelnen Steuerpflichten eines Steuerzahlers und die einzelnen in einem Besteuerungszeitraum von einem Steuerpflichtigen geltend gemachten Abzugsposten enthalten: Marian Vojtek USt-IdNr. des Lieferanten und des Abnehmers Laufende Nummer der Rechnung Lieferdatum oder Datum des Zahlungseingangs Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbetrag in Euro Steuersatz Höhe der berechneten Steuer Tel.: Ziel des Kontrollberichts ist die Gegenüberstellung der gegenseitigen Operationen von Steuerpflichtigen und somit die Einschränkung von Steuerbetrug, der durch das Unterlassen der Einbeziehung einer Steuerpflicht beim Lieferanten und gleichzeitiger Anmeldung des Anspruchs auf Mehrwertsteuerabzug beim Abnehmer verursacht wird. Bedingung für die Einführung des Kontrollberichts ist die elektronische Kommunikation zwischen der Finanzverwaltung und dem Steuerpflichtigen. Da die elektronische Abgabe einer Steuererklärung von der Datenübernahme aus der elektronisch geführten Buchführung, der Summierung der Daten von Lieferanten und Abnehmern in Form eines elektronisch abgegebenen Kontrollberichts ausgeht, sollte es für die Steuerpflichtigen im Vergleich mit dem derzeitigen Stand keine unangemessene verwaltungstechnische Belastung bedeuten. Das Muster des Kontrollberichts legt die Maßnahme des Ministeriums der Finanzen der Slowakischen Republik fest. Das Ministerium der Finanzen der Slowakischen Republik gibt für das Ausfüllen des Kontrollberichts eine Belehrung aus, die im Amtsblatt Finančný spravodajca veröffentlicht wird. Erweiterung der Pflicht zur Hinterlegung einer Mehrwertsteuersicherheit Die Verpflichtung zur Hinterlegung einer Mehrwertsteuersicherheit soll unter der Voraussetzung, dass die allgemeinen Bedingungen für die Hinterlegung der Sicherheit erfüllt sind, insbesondere ausgeweitet werden auf MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 1

3 NOVELLE DES MEHRWERTSTEUERGESETZES Subjekte, die von Gesetzes wegen steuerpflichtig geworden sind (Rechtsnachfolger eines Steuerpflichtigen, Erwerber eines Unternehmens oder des Teils eines Unternehmens, Lieferanten von Immobilien zu den festgelegten Bedingungen), steuerpflichtige Personen, die die Art der Registrierung ändern (von einer ausländischen Person bzw. einem Versandlieferanten zu einem inländischen Steuerpflichtigen). Registrierung ausländischer Personen Vorgeschlagen wird, die Befreiung ausländischer Personen von der Verpflichtung, sich im Inland für die Umsatzsteuer zu registrieren, wenn diese Personen Warenimporte in die Slowakei durchführen. Die Verpflichtung, sich im Inland für die Umsatzsteuer zu registrieren, bleibt aber aufrechterhalten, wenn der Importeur vorsieht, die importierte Ware mit Lieferort in der Slowakei zu liefern (die Bestimmungen von 69a des Gesetzes bleiben davon unberührt). Rechtsauffassung zur Geltendmachung der Sonderregelung Im Rahmen der Maßnahmen zur Vorbeugung der Steuerflucht soll ebenfalls die Rechtsauffassung eingeführt werden, dass es sich bei einer von einer steuerpflichtigen Person aus einem anderen Mitgliedsstaat ausgestellten Rechnung ohne die Angabe der wörtlichen Information, dass es sich um das Verfahren der Sonderregelung der Besteuerung eines Zuschlags handelt, als Rechnung für die Lieferung von Ware im üblichen Besteuerungsverfahren handelt. Abzugsverfahren bei der Einfuhr Vorgeschlagen wird die wiederholte Verschiebung der Wirksamkeit der Regelung des Abzugsverfahrens (Reverse-charge) bei der Einfuhr vom 1. Januar 2014 auf den 1. Januar Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage, Berichtigung des Steuerabzugs Die Novelle schlägt vor, die Bestimmungen in Beziehung zur Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage und der Berichtigung des Steuerabzugs zu ergänzen. Stellt ein Lieferant zur Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage keinen Beleg aus (z. B. bei der Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage einer nicht steuerpflichtigen Person, Gewährung sog. indirekter Preisnachlässe, usw.), soll die Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage für den Besteuerungszeitraum, in dem der eigentliche für die Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage entscheidende Sachverhalt eingetreten ist (Gewährung von Preisnachlässen, Stornierung einer Lieferung, usw.), in die Steuererklärung aufgenommen werden. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 2

4 NOVELLE DES MEHRWERTSTEUERGESETZES Nachträgliche Steuererklärung bei intrakummunitärem Erwerb von Waren Muss ein Steuerpflichtiger beim intrakommunitären Warenerwerb wegen der verspäteten Zusendung einer Rechnung eine nachträgliche Steuererklärung abgeben, soll ihm die vorgeschlagene Novelle den Steuerabzug im selben Zeitraum ermöglichen (für den er die nachträgliche Steuererklärung abgibt), wenn er die Rechnung am Tag der Abgabe der nachträglichen Steuererklärung zur Verfügung hat. Weitere Änderungen, die die Novelle mit sic bringen sollte: Festlegung einer neuen Frist zur Abgabe der zusammenfassenden Meldung, gleichermaßen wie die Frist zur Einreichung der Steuererklärung (anstelle innerhalb von 20 innerhalb von 25 Tagen), Möglichkeit für eine ausländische Person, die Steuererstattung beantragt, neben der slowakischen auch die englische Sprache zu verwenden (für die Zwecke der Ausfüllung des Antrags auf Steuererstattung und die weitere Kommunikation mit dem Steueramt), Präzisierung der Regeln im Zusammenhang mit dem Abzug der Mehrwertsteuer für im Inland erhaltene Leistungen, wenn ein ausländischer Steuerpflichtiger in einem Drittland ansässig ist, Präzisierung der Bestimmungen im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Mehrwertsteuerbürgschaft bei der Wareneinfuhr, auf die eine intrakommunitäre Warenlieferung folgt, auch durch andere Subjekte als Banken, auf Grund der verwaltungstechnischen Vereinfachung auf Seiten der Personen, die für einen bestimmten Zeitraum umsatzsteuerpflichtig geworden sind sowie auch auf Seiten des Steuerverwalters, wird eine Befreiung von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für den betreffenden Zeitraum vorgeschlagen, wenn die von einer Person an den Staat abzuführende Steuer 5 Euro nicht übersteigt, sowie auch weitere Präzisierungen der gegenwärtig geltenden Bestimmungen. Die Wirksamkeit des Mehrwertsteuergesetzes wird für den 1. Januar 2014 vorgeschlagen (außer der Verschiebung der Bestimmungen bezüglich der Wirksamkeit der Anpassungen des Abzugsverfahrens bei der Einfuhr, die ab dem 31. Dezember 2013 Wirksamkeit erlangen soll). Wir werden Sie über die weitere Entwicklung des Mehrwertsteuergesetzes informieren. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 3

5 AUFZEICHNUNGEN ÜBER EIN GEKAUFTES ERDGEBUNDENES KRAFTFAHRZEUG Die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes bezüglich der Aufzeichnungen über ein gekauftes Kraftfahrzeug sind schon seit Oktober 2012 gültig. In der Praxis wird diese Verpflichtung häufig vergessen, weshalb wir sie gerne darauf hinweisen möchten. Laut Mehrwertsteuergesetz ist ein Steuerpflichtiger, der in einem anderen Mitgliedsstaat ein erdgebundenes Kraftfahrzeug von einer steuerpflichtigen Person aus einem anderen Mitgliedsstaat für die Zwecke des Weiterverkaufs gekauft hat, das in einem anderen Staat angemeldet ist oder war, und wenn diese Ware in das Inland versandt oder transportiert wird, verpflichtet, Aufzeichnungen über diese Ware zu führen. Die Aufzeichnungen über jedes gekaufte erdgebundene Kraftfahrzeug müssen enthalten: a) Vor- und Nachname des Verkäufers oder Bezeichnung des Verkäufers und Anschrift seines Sitzes, Unternehmensortes, seiner Betriebsstätte, Wohnsitzes oder üblichen Aufenthaltsortes, und die in einem anderen Staat zugeteilte Steuernummer, b) Wert der Ware, c) Identifikationsnummer des Fahrzeugs VIN, d) Anzahl der gefahrenen Kilometer, e) Datum der Erstinbetriebnahme der Ware, f) Datum der Rechnungsausstellung, g) Datum des Erwerbs der Ware, Roman Ferjanc Tel.: h) Angabe, die ein Verkäufer laut geltendem Recht in dem Mitgliedsstaat, in dem der Versand oder Transport der Ware begonnen hat oder, in einer Rechnung anführen muss, ob die Ware mit Steuerbefreiung geliefert wurde oder ob der Verkäufer eine Sonderregelung für die Steuer beim Verkauf gebrauchter Ware geltend gemacht hat. Abgabefrist für Aufzeichnungen Aufzeichnungen über jedes gekaufte Kraftfahrzeug muss ein Steuerpflichtiger für jeden Besteuerungszeitraum anfertigen, in dem er so ein erdgebundenes Kraftfahrzeug gekauft hat, und dem Steueramt innerhalb der Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung abgeben. Strafen für Pflichtverstöße Für die Unterlassung der Abgabe von Aufzeichnungen über gekaufte Kraftfahrzeuge an das Steueramt, für die verspätete Abgabe oder für Falschangaben in den Aufzeichnungen, erhebt das Steueramt vom steuerpflichtigen eine Strafe bis zu einer Höhe von Euro. Aufbewahrung der Aufzeichnungen Die Aufzeichnungen über ein gekauftes Kraftfahrzeug werden bis zum Ende des Kalenderjahres aufbewahrt, in dem zehn Jahre nach dem Ende des Jahres ablaufen, das es betrifft. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 4

6 ÜBERSEHEN SIE NICHT In der September-Ausgabe unseres Monatsblattes MANDAT správy werden wir uns der vorgeschlagenen Novelle des Steuerverwaltungsgesetzes (Steuerordnung) und hier insbesondere der Streichung eines Steuersubjektes aus dem Verzeichnis der Umsatzsteuerpflichtigen widmen, bei dem Gründe für die Streichung der Registrierung eingetreten sind (also um die sog. Streichung aus der schwarzen Liste ) Wichtige Termine Eine Übersicht über wichtige Termine im August 2013 finden Sie auf unserer Webseite Martin Šiagi martin.siagi@mandat.sk Tel.: ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per auf: news@mandat.sk Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 5

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