NOVEMBER Die November-Nummer bringt: Kontrollbericht Einkommenssteuersatz Steuerlizenz
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- Dirk Baumhauer
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1 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die November-Nummer bringt: Kontrollbericht Einkommenssteuersatz Steuerlizenz MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava,
2 Die Abgeordneten des Nationalrates der SR haben im Oktober die Novelle des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Die wesentlichste Änderung des Gesetzes ist die neue Pflicht der Umsatzsteuerzahler, dem Steuerverwalter zusammen mit der UST-Erklärung den sog. Kontrollbericht vorzulegen. In dieser Nummer unserer Zeitschrift Mandat-Nachrichten bringen wir Ihnen ausführliche Informationen über den Kontrollbericht, da dieser alle UST- Zahler beeinflussen wird. Der Kontrollbericht wird elektronisch für jeden Besteuerungszeitraum zusammen mit der UST-Erklärung bis zum 25. nach Ende des jeweiligen Besteuerungszeitraums eingereicht. Erstmals werden Unternehmen die erwähnte Kontrollberichte bis zum 25. Februar für den Monat Januar einreichen. Der Kontrollbericht wird nicht eingerecht: bei einer Steuererklärung mit Nullwert, sofern in der betreffenden Steuererklärung nur eine intrakommunitare Warenlieferung oder Warenexport, bzw. Lieferung im Rahmen eines dreiseitigen Geschäfts angeführt werden und gleichzeitig kein Steuerabzug bei Eingang geltend gemacht, sondern nur Steuerabzug bei Warenexport angeführt wird, Jana Princová Tel.: Der Kontrollbericht wird Angaben aus jeder Ausgangsund Eingangsrechnung über die Warenlieferung in folgender Gliederung enthalten: Ausgangsrechnungen falls der Steuerpflichtige der Waren- und Leistungslieferant im Inland ist, einschl. Sammelabrechnungen, Zahlungsvereinbarungen, asugenommen vereinfachte Rechnungen und Rechnungen für befreite Lieferungen falls der Steuerpflichtige der Waren- und Leistungsempfänger bei inländischer Selbstbesteuerung ist ( bei ausgewählten landwirtschaftlcihten Produkten, Metallen, Mobiltelefonen, integrierten Schaltungen); Eingangsrechnungen von in- und ausländischen Lieferanten, wenn der Abnehmer die slowakische UST mittels einer Selbstbesteuerung geltend macht von inländischen Steuerzahlern, bei denen der Abnehmer den Abzug der in der Rechnung vom Lieferanten angeführten UST geltend macht (von jeder einzelnen Rechnung einschl. Dokumente aus der Fiskalkassa und vereinfachter Rechnungen) MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 1
3 Im Kontrollbericht werden nicht diejenigen gewährten Leistungen angeführt, wo die Steuerzahler verpflichtet sind, diese im Sammelbericht anzugeben sowie die Angaben über die in Drittländer exportierten Waren. Im Kontrollbericht werden aus Eingangs- oder Ausgangsrechnung angeführt: a) die VAT des Lieferanten oder des Abnehmers, b) die laufende Nr. der Rechnung oder numerische Identifizierung des Dokuments, c) das Lieferdatum der Ware oder Leistung oder das Eingangsdatum der Zahlung, d) die Steuergrundlage und der Steuerbetrag in EUR e) der Steuersatz f) die Höhe der abgezogenen Steuer in EUR g) die Art und Menge der Ware, bei inländischer Selbstbesteuerung (nur bei Lieferung von Mobiltelefonen und integrierten Schaltungen, sofern die Steuergrundlage in Rechnung mehr als EUR beträgt) h) den Nummernkod des Zolltarifbuches bei inländischer Selbstbesteuerung, sofern es sich um ausgewählte landwirschaftliche Produkte und Metalle handelt und die Steuergrundlage in der Rechnung mehr als EUR beträgt. Der Lieferant wird gesondert kumulierte Angaben bezüglich sämtlicher sonstiger Lieferungen von Waren und Leistungen erfassen, die er nicht verpflichet ist, über die Fiskalkassa zu evidieren und wo er auch keine Rechnung austellen muss (zb. Leistungen an eine steuerfreie Person, Vignetten, Parkscheine und andere Leistungen, die nicht zu denen gehören, die an einen anderen Steuerzahler geleistet werden oder die kumulativ aus der Fiskalkassa erfasst sind und bei denen ihm die Pflicht zur Steuerzahlung entsteht) Die Angaben aus berichtigten Rechnungen werden im Kontrollbericht auch gesondert angeführt. Hat der Zahler zum Zeitpunkt der Einreichung des Kontrollberichts die Rechnung nicht zur Verfügung, kann er auch Angaben aus anderen Dokumenten anführen (zb Verträge). Es handelts sich um Annahmen von Leistungen aus einem anderen Mitgliedsstaat oder einem Drittstaat, wenn die Pflicht, die Steuer zu zahlen, der Steuerzahler in der SR hat, sowie in sonstigen Fällen der Selbstbesteuerung von Leistungen oder Waren. Genauso wie bei einer Steuererklärung wird die Pflicht festgelegt, einen berichtigten Kontrollbericht und einen nachträglichen Kontrollbericht einzureichen und zwar je nach Zeitpunkt, wann der Steuerzahler die falschen oder nicht vollständigen Angaben im ursprünglichen Kontrollbericht feststellt. Bei Nichteinreichung des Kontrollberichts oder bei Zweifeln über dessen Richtigkeit und Wahrhaftigkeit wird der Finanzverwalter den Steuerzahler auffordern, diesen einzureichen, bzw. zu korrigieren. Bei Aufforderung hat MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 2
4 der Steuerzahler diese Mängel spätestens 5 Arbeitstage ab deren Zustellung zu beheben. Das Pönale bei Verletzung der gesetzlichen Pflichten bezüglich des Kontrollberichts kann bis zu EUR betragen. Das Muster des Kontrollberichts wird durch die Maßnahme des Finanzministeriums der SR festgelegt. Das Finanzministerium der SR wird eine Belehrung über die Ausfüllung des Kontrollberichts erlassen, die im Finanzblatt veröffentlicht wird. ÜBERSEHEN SIE NICHT Das Finanzministerium der SR hat im Oktober 2013 den Haushaltsentwurf der öffentlichen Verwaltung für 2014 bis 2016 verabschiedet, der auch eine Herabsetzung des Einkommenssteuersatzes für juristische Personen und gleichzeitig die Einführung einer Lizenz für Handelsgesellschaften (sog. Steuerlizenzen) berücksichtigt. Einkommenssteuersatz Bei der Einkommenssteuer für juristische Personen schlägt das Finanzministerium der SR eine Herabsetzung des Steuersatzes von den derzeitigen 23% auf 22% schon ab Beginn 2014 vor. Steuerlizenz Die Steuerlizenz kann man als eine Mindestgebühr betrachten, die nach dem neuesten Stand auch die Handelsgesellschaften (GmbH und AG) zu zahlen haben, die in den bisherigen Steuererklärungen Verluste ausgewiesen haben oder dem Staat keine, bzw. nur geringe Steuern gezahlt haben. Robert Jex robert.jex@mandat.sk Tel.: Die Linzenz soll durchschnittlich EUR betragen, wobei sie sich durch die festgelegten Kriterien, wie zb Rechtsform, Pflicht zur UST-Zahlung oder das geplante Steuerrating des Steuersubjekts unterscheiden soll. Über die weitere Entwicklung des legislativen Prozesses bezüglich der Herabsetzung der Einkommenssteuer und der Steuerlizenzen werden wir Sie in weiteren Nummern der Zeitschrift Mandat-Nachrichten informieren. Wichtige Termine Die Übersicht der wichtigen Termine für November-Dezember 2013 finden auf unserer Homepage: MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 3
5 ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per auf: Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 4
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