VAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY HINWEIS

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1 EUROPEAN COMMISSION DIRECTORATE-GENERAL TAXATION AND CUSTOMS UNION Tax policy VAT and other turnover taxes VAT IN THE EUROPEAN COMMUNITY VADEMEKUM FÜR DAS ELEKTRONISCHE RÜCKERSTATTUNGSVERFAHREN AN SOLCHE STEUERPFLICHTIGEN PERSONEN, DIE NICHT IM MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG, SONDERN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ANSÄSSIG SIND HINWEIS DIESES DOKUMENT IST DIE ZUSAMMENSTELLUNG WESENTLICHER INFORMATIONEN ÜBER DIE ANWENDUNG DER RICHTLINIE 2008/9/EG (ERSTATTUNG AN NICHT ANSÄSSIGE STEUERPFLICHTIGE) IN DEN MITGLIEDSTAATEN, DIE VON DEN BETREFFENDEN STEUERBEHÖRDEN BEREITGESTELLT WURDEN. ES GIBT NICHT DIE ANSICHTEN DER EUROPÄISCHEN KOMMISSION WIDER NOCH BEDEUTET ES IHRE ZUSTIMMUNG ZU DEN JEWEILIGEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN. DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION KANN NICHT FÜR DIE KORREKTHEIT DER INFORMATIONEN ZUR VERANTWORTUNG GEZOGEN WERDEN. Commission européenne/europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel

2 Ostereiche Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES WO KÖNNTE EINE NICHT ANSÄSSIGE STEUERPFLICHTIGE PERSON (NETP) INFORMATIONEN ÜBER IHRE RECHTSVORSCHRIFTEN UND LEITLINIEN FINDEN? BERECHTIGUNGSANPRUCH FÜR EINE RÜCKERSTATTUNG WAS RÜCKERSTATTET WERDEN KANN WAS NICHT RÜCKERSTATTET WERDEN KANN PROPORTIONALER ABZUG...5 VERFAHREN IM MITGLIEDSTAAT DER ANSÄSSIGKEIT WAS IST DAS BEANTRAGUNGSVERFAHREN? GIBT ES IRGENDWELCHE BESONDEREN ANFORDERUNGEN FÜR EINEN BEAUFTRAGTEN, UM EINE BEANTRAGUNG IM NAMEN DES ANTRAGSTELLERS EINREICHEN ZU KÖNNEN? INHALT DES ANTRAGES: DIE UMSTÄNDE, UNTER DENEN EIN MITGLIEDSTAAT DER ANSÄSSIGKEIT EINEN ANTRAG AN DEN MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG NICHT ABSENDEN WIRD MINDESTGRENZEN DER RÜCKERSTATTUNG FRIST KANN EIN ANTRAGSTELLER EINEN FEHLER AUF EINEM ANTRAG KORRIGIEREN, DER BEREITS EINEM MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG ZUGELEITET WURDE?...8 VERFAHREN IM MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG WERDEN KOPIEN VON RECHNUNGEN GEFORDERT? DIE HÖCHSTGRENZE FÜR EINE ANLAGE WURDE MIT 5 MB VEREINBART. WAS HAT DER ANTRAGSTELLER ZU TUN, WENN DIESE OBERGRENZE ÜBERSCHRITTEN WIRD? ALS EIN MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG FORDERN SIE ZUSÄTZLICHE DOKUMENTATIONEN FÜR DIE DURCH EINEN FISKALVERTRETER EINGEREICHTEN ANSPRÜCHE? KÖNNEN ZAHLUNGEN AN DIE BEVOLLMÄCHTIGTEN FISKALVERTRETER GELEISTET WERDEN?...9 2

3 17. WIE WIRD DER MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG MIT DEM ANTRAGSTELLER KOMMUNIZIEREN? FRISTEN FÜR DIE BEARBEITUNG EINES ANTRAGS VERFAHREN DER EINSENDUNG VON ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN AN DEN MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG DER RÜCKERSTATTUNGSZEITRAUM ANZAHL DER PRO JAHR ANGENOMMENEN ANTRÄGE WORAUS BESTEHT DAS VERFAHREN ZUR ERHEBUNG EINES EINSPRUCHES GEGEN EINE ENTSCHEIDUNG? GIBT ES IRGENDWELCHE FRISTEN FÜR DEN EINSPRUCH? NICHT KORREKTE ANTRÄGE

4 VADEMEKUM FÜR DAS ELEKTRONISCHE RÜCKERSTATTUNGSVERFAHREN AN SOLCHE STEUERPFLICHTIGEN PERSONEN, DIE NICHT IM MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG, SONDERN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ANSÄSSIG SIND Allgemeines 1. WO KÖNNTE EINE NICHT ANSÄSSIGE STEUERPFLICHTIGE PERSON (NETP) INFORMATIONEN ÜBER IHRE RECHTSVORSCHRIFTEN UND LEITLINIEN FINDEN? Unter den u.a. Links können sowohl in deutscher als auch englischer Sprache diese Informationen abgerufen werden Deutsch: _start.htm Englisch: 2. BERECHTIGUNGSANPRUCH FÜR EINE RÜCKERSTATTUNG Um für eine Rückerstattung berechtigt zu sein, muss der Antragsteller eine steuerpflichtige in der EU ansässige Person sein, die steuerpflichtige Lieferungen in seinem eigenen Mitgliedstaat (dem Mitgliedstaat der Ansässigkeit) vornimmt. Bei ihm muss MwSt. auf Ausgaben in einem Mitgliedstaat angefallen sein, in dem er über keine Ansässigkeit verfügt (dem Mitgliedstaat der Rückerstattung), und er darf keine Lieferungen innerhalb dieses Mitgliedstaates mit Ausnahme von Lieferungen bei Abgabenumkehr oder von bestimmten befreiten Verkehrsdiensten während des Rückerstattungszeitraums geleistet haben. 3. WAS RÜCKERSTATTET WERDEN KANN Ein Unternehmer hat in Österreich Anspruch auf Erstattung der Vorsteuern, sofern diese mit steuerbaren und steuerpflichtigen bzw. echt steuerbefreiten Umsätzen im Zusammenhang stehen, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. 4. WAS NICHT RÜCKERSTATTET WERDEN KANN Mehrwertsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Kauf, Miete, Betrieb und der Instandhaltung von PKW und Kombis Repräsentationsaufwendungen unecht befreiten Umsätzen werbe- bzw. werbeähnlichen Aufwendungen (Bewirtungsspesen), die nicht für das Unternehmen ausgeführt wurden, 4

5 stehen. 5. PROPORTIONALER ABZUG Falls die steuerpflichtige Person nur einen Teil seiner Vorsteuer abziehen kann, weil sie steuerpflichtige und befreite Lieferungen macht, kann diese Person nur den gemäß den Bestimmungen zum proportionalen Abzug in ihrem Mitgliedstaat festgelegten Betrag rückerstattet erhalten. Verfahren im Mitgliedstaat der Ansässigkeit 6. WAS IST DAS BEANTRAGUNGSVERFAHREN? Siehe auch die beigelegte Informationsunterlage. Der österreichische Unternehmer kann sich anmelden. elektronisch (auf der Willkommensseite von FinanzOnline unter ), schriftlich (Brief, Fax) oder persönlich bei jedem Finanzamt Die Anmeldung von Personengesellschaften, juristischen Personen oder Gemeinden kann nur persönlich bei einem Finanzamt durchgeführt werden. 5

6 6

7 7. GIBT ES IRGENDWELCHE BESONDEREN ANFORDERUNGEN FÜR EINEN BEAUFTRAGTEN, UM EINE BEANTRAGUNG IM NAMEN DES ANTRAGSTELLERS EINREICHEN ZU KÖNNEN? In Österreich gibt es kein besonderes Portal für die Antragstellung von nicht in Österreich ansässigen Beauftragten, Fiskalvertretern usw. 8. INHALT DES ANTRAGES: Im Antrag sollten die folgenden Informationen vorliegen: Name des Antragstellers MwSt.-Kennnummer des Antragstellers bzw. die Steuerreferenznummer Vollständige Adresse des Antragstellers einschließlich des Landeskodes (die Adresse, die im Mitgliedstaat der Ansässigkeit registriert ist) -adresse Beschreibung der Unternehmenstätigkeit des Antragstellers, für den die Waren und Dienstleistungen über NACE-Kodes V.2 erworben werden Rückerstattungszeitraum, der durch die Antragstellung erfasst wird Erklärung vom Antragsteller, dass er keine Waren und Dienstleistungen lieferte, die als abgeliefert gelten im Mitgliedstaat der Rückerstattung während des Rückerstattungszeitraums mit Ausnahme der Lieferung von besonderen Verkehrsdiensten und spezifischen damit verbundenen Hilfsdiensten bzw. Lieferungen, auf die der Mechanismus der Abgabenumkehr im Mitgliedstaat der Rückerstattung anwendbar ist Bankkontoeinzelheiten einschließlich der IBAN- und der BIC-Kodes Darüber hinaus die folgenden Einzelheiten von allen Rechnungen bzw. allen Einfuhrdokumenten Name und vollständige Adresse des Lieferanten; MwSt.-Kennnummer bzw. Steuerreferenznummer des Lieferanten außer im Falle der Einfuhr Prefix des Mitgliedstaates der Rückerstattung (außer im Falle der Einfuhr) Datum und Nummer der Rechnung bzw. des Einfuhrdokuments Steuerpflichtiger Betrag und Betrag der MwSt., die in der Währung des Mitgliedstaates der Rückerstattung ausgedrückt werden Betrag der abzugsfähigen MwSt., berechnet sowie ausgedrückt in der Währung des Mitgliedstaates der Rückerstattung 7

8 Das proportionale Verhältnis, erforderlichenfalls als Prozentsatz ausgedrückt Art der gemäß den Kodes 1 bis 10 erworbenen Waren und Dienstleistungen Falls angefordert, weitere Informationen über die Art der gemäß den Unterkodes von 1 bis 10 erworbenen Waren und Dienstleistungen. 9. DIE UMSTÄNDE, UNTER DENEN EIN MITGLIEDSTAAT DER ANSÄSSIGKEIT EINEN ANTRAG AN DEN MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG NICHT ABSENDEN WIRD Wenn die Einzelheiten im obigen Punkt 8 nicht angegeben wurden. Der Antragsteller ist keine steuerpflichtige Person während des gesamten Rückerstattungszeitraums. Der Antragsteller führt nur befreite Lieferungen im Mitgliedstaat der Ansässigkeit während des Rückerstattungszeitraums durch. Der Antragsteller wird durch die Abgabenbefreiung für kleine Unternehmen erfasst. Der Antragsteller wird durch das Pauschalschema für Landwirte erfasst. 10. MINDESTGRENZEN DER RÜCKERSTATTUNG 400 EUR bzw. das Äquivalent in innerstaatlicher Währung, wenn der Rückerstattungszeitraum zwischen 3 Monaten und weniger als ein Kalenderjahr ausmacht 50 EUR bzw. das Äquivalent in innerstaatlicher Währung, wenn der Rückerstattungszeitraum ein Kalenderjahr bzw. den Rest eines Kalenderjahres ausmacht. 11. FRIST Der Antrag ist bis ausschließlich zum 30. September des Kalenderjahres im Anschluss an den Rückerstattungszeitraum einzureichen. Der Antrag gilt nur dann als eingereicht, wenn der Antragsteller die gesamten erforderlichen Informationen ausgefüllt hat. 12. KANN EIN ANTRAGSTELLER EINEN FEHLER AUF EINEM ANTRAG KORRIGIEREN, DER BEREITS EINEM MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG ZUGELEITET WURDE? Es kann für einen bereits zugeleiteten Antrag ein berichtigter Antrag eingereicht werden, der jedoch keine weiteren Rechnungen beinhalten darf. Der bereits zugeleitete Erstantrag kann nicht mehr zurückgeholt und nachbearbeitet werden. Verfahren im Mitgliedstaat der Rückerstattung 8

9 13. WERDEN KOPIEN VON RECHNUNGEN GEFORDERT? Grundsätzlich werden keine Kopien von Rechnungen gefordert. Im Zuge von Überprüfungshandlungen werden jedoch bei Bedarf die Originalrechnungen nachgefordert und müssen diese dem Finanzamt Graz-Stadt übermittelt werden. 14. DIE HÖCHSTGRENZE FÜR EINE ANLAGE WURDE MIT 5 MB VEREINBART. WAS HAT DER ANTRAGSTELLER ZU TUN, WENN DIESE OBERGRENZE ÜBERSCHRITTEN WIRD? Siehe Frage ALS EIN MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG FORDERN SIE ZUSÄTZLICHE DOKUMENTATIONEN FÜR DIE DURCH EINEN FISKALVERTRETER EINGEREICHTEN ANSPRÜCHE? Nein 16. KÖNNEN ZAHLUNGEN AN DIE BEVOLLMÄCHTIGTEN FISKALVERTRETER GELEISTET WERDEN? Ja 17. WIE WIRD DER MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG MIT DEM ANTRAGSTELLER KOMMUNIZIEREN? über 18. FRISTEN FÜR DIE BEARBEITUNG EINES ANTRAGS Österreich hat vier Monate ab dem Datum des Eingangs eines Antrags, um den Antragsteller von seiner Entscheidung zur Genehmigung oder Ablehnung des Antrags in Kenntnis zu stellen oder um weitere zusätzliche Informationen zu erbitten. Falls zusätzliche Informationen erforderlich werden, hat er weitere zwei Monate Zeit ab dem Erhalt dieser Informationen. Falls er um weitere Informationen nachgesucht hat, soll er auf jeden Fall den Antragsteller von seiner Entscheidung innerhalb von 8 Monaten nach dem Eingang des Antrags in Kenntnis setzen. Falls der Rückerstattungsantrag genehmigt wird, sollte die Zahlung innerhalb von 10 Arbeitstagen vorgenommen werden. 19. VERFAHREN DER EINSENDUNG VON ZUSÄTZLICHEN INFORMATIONEN AN DEN MITGLIEDSTAAT DER RÜCKERSTATTUNG Österreich kann anderen Personen als den Antragsteller z.b. den Rechnungsaussteller um zusätzliche Informationen betreffend die ausgestellte Rechnung bitten. Diese Informationen werden je nach der Lage des Falles bzw. je nach Verdachtsmoment beim Rechnungsaussteller eingeholt. In allen Fällen sollten diese Informationen an den Mitgliedstaat der Rückerstattung innerhalb eines Monats ab dem Datum bereitgestellt 9

10 werden, an dem das Ersuchen durch den Empfänger erhalten wird. Amtsprache deutsch. Weiters verlangt Österreich zusätzliche Informationen (vor allem betreffend Ausgaben für Kfz) bei der Antragstellung: Folgende Codes bzw. Subcodes werden als zusätzliche Informationen verlangt (Verordnung (EG) 1174/2009 der Kommission vom : 1.2 verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder verlangt die Zusatzinformation oder DER RÜCKERSTATTUNGSZEITRAUM mindestens drei aufeinander folgende Kalendermonate (Quartale) bzw. ein Jahresantrag nicht mehr als ein Kalenderjahr keine Zeitraum überschneidenden Anträge (ausgenommen 1-12) 21. ANZAHL DER PRO JAHR ANGENOMMENEN ANTRÄGE. 5 (4 Quartalsanträge und 1 Jahresantrag) 22. WORAUS BESTEHT DAS VERFAHREN ZUR ERHEBUNG EINES EINSPRUCHES GEGEN EINE ENTSCHEIDUNG? GIBT ES IRGENDWELCHE FRISTEN FÜR DEN EINSPRUCH? Die Antragsteller haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides beim Finanzamt Graz-Stadt eine Berufung einzulegen. In der Berufung sind der Bescheid zu bezeichnen sowie die gewünschten Änderungen anzuführen und zu begründen. Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung ( 254 BAO). Die Berufung kann nicht über das elektronische Verfahren eingereicht werden. Sie muss wie bisher auf Papier (per Post oder mittels FAX) übermittelt werden. 10

11 23. NICHT KORREKTE ANTRÄGE Derartige Anträge sind mit Bescheid abzuweisen. Wenn ein Betrag auf eine betrügerische oder nicht korrekte Art erhalten wurde, so kann Österreich solche Beträge wieder beitreiben. Ebenfalls drohen finanzstrafrechtliche Konsequenzen. 11

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