MANDAT aktuell APRIL Die Aprilnummer bringt: Anzahlungen für die Einkommenssteuer Krankenkassenabgaben Übersehen Sie nicht Wichtige Termine

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1 Aktuelle Informationen auf dem Gebiet Steuern, Recht und Wirtschaft MANDAT aktuell Die Aprilnummer bringt: Anzahlungen für die Einkommenssteuer Krankenkassenabgaben Übersehen Sie nicht Wichtige Termine MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava,

2 ANZAHLUNGEN FÜR DIE EINKOMMENSSTEUER Wir erinnern daran, dass der 30. April 2013 der Zeitpunkt für die Nachzahlung der Differenz zwischen den geleisteten Anzahlungen für die Einkommenssteuer ist, sofern die Steueranzahlungen für Januar bis März 2013 niedriger sind, als die aufgrund der eingereichten Steuererklärung für 2012 berechneten Steueranzahlungen sind. KRANKENKASSENABGABEN Mit der Einreichung der Einkommenssteuererklärung zum ordnungsgemäßen Zeitpunkt müssen die Pflichten bezüglich der Steuern und Abgaben nicht enden. Bis 30. September 2013 wird die Krankenkasse anhand der eingereichten Steuererklärung des Steuerzahlers für 2012 die Jahresabrechnung der Krankenversicherung auch aus verschiedenen Arten von gelegentlichen Einnahmen vornehmen. Die Krankenkasse berechnet eine Nachzahlung: Aus der Übertragung von Optionen aus der Abtretung des Anteils in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft oder der Übertragung der Rechte in einer Genossenschaft, aus Dividenden aus der Übertragung von Immobilieneigentum, aus vererbten Rechten der gewerblichen und anderen geistigen Erbschaft einschl. Urheberrechte aus Derivatoperationen, aus Sachgewinnen aus Quellen in der Slowakei, aus der Übertragung von Wertpapieren aus gelegentlichen Tätigkeiten einschl. gelegentlicher landwirtschaftlicher Produktion und aus gelegentlicher Vermietung von mobilen Sachen Jana Princová Tel.: Der Versicherungsbeitrag beträgt 14%. Bei einer behinderten Person beträgt der Beitrag 7% (mit Ausnahme von Dividenden, bei denen 14% angewandt werden). Die Bemessungsgrundlage ist identisch mit der Steuergrundlage, also mit dem Betrag, aus dem in der Steuererklärung die Steuer berechnet wurde. Widmen wir uns einigen Beispielen, wann Krankenkassenbeiträge bezahlt werden. Verkauf von Liegenschaften Bei der Veräußerung von Liegenschaften ist zu unterscheiden, ob der Verkauf von Liegenschaften von der Einkommenssteuer befreit ist oder nicht. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 1

3 KRANKENKASSENABGABEN Die Veräußerung von Liegenschaften ist von der Einkommenssteuer befreit, wenn der Steuerzahler eine Wohnung oder ein Haus länger als 5 Jahre im Eigentum oder wenn er die Liegenschaft vor dem im Eigentum und hier gleichzeitig mindestens 2 Jahre unmittelbar vor dem Verkauf den Hauptwohnsitz hatte. Wurde das Einkommen aus der Veräußerung der Liegenschaft in der Steuererklärung für 2012 versteuert, verwendet die Krankenkasse als Bemessungsgrundlage für die Krankenkassenabgaben die Differenz zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung und den Ausgaben für dessen Erzielung. Die Krankenkasse wird aufgrund der Steuererklärung für 2012 die Jahresabrechnung der Krankenversicherung spätestens bis Ende September 2013 vornehmen. Sachgewinn Bei verschiedenen Wettkämpfen wird unterschieden, ob es um einen Geldoder einen Sachgewinn geht. Geldgewinne werden mit einer Abzugssteuer versteuert und in der Steuererklärung nicht angegeben. Bei Sachgewinnen, zb. einem Automobil oder einer Reise, gilt das nicht. Der Sachgewinn ist in der Steuererklärung anzuführen und die Steuer aus diesem Gewinn ist zu zahlen. Die Krankenkasse wird aufgrund der eingereichten Steuererklärung den Beitrag für die Krankenversicherung berechnen. Dividenden Unter Dividenden versteht man den Anteil am Gewinn, den Ausgleichsanteil oder den Anteil am Liquidationsrest. Für die Beurteilung, ob aus Dividenden Abgaben zu leisten sind ist maßgebend, wann die Dividenden ausgezahlt wurden. Aus den Gewinnanteilen für wird keine Krankenversicherung bezahlt. Die Pflicht, Krankenversicherung aus Dividenden zu zahlen, wurde ab 2011 eingeführt. Also Dividenden aus dem Gewinn für 2011, ausgezahlt 2012, wird die Krankenkasse im September 2013 abrechnen. Die Bemessungsgrundlage für die Abgaben aus Dividenden in der Jahresabrechnung für 2012 ist das Einkommen aus Dividenden, reduziert um den Betrag einer monatlichen Mindestgrundlage (also um 339,89 EUR). Falls Dividenden kleiner als 339,89 EUR ausgezahlt werden, zahlt man keine Krankenversicherung aus diesem Einkommen. Die Pflicht des Dividendenempfängers ist es, diese Einnahme bis Ende Mai 2013 der Krankenkasse mitzuteilen. Für alle Dividendenempfänger ist ein einheitlicher Satz von 14% festgelegt (auch für behinderte Personen) MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 2

4 KRANKENKASSENABGABEN Ab 2013 werden auch Anzahlungen für die Versicherungsbeiträge aus Dividenden eingeführt. Die Anzahlung wird der Dividendenzahler für den Versicherungsnehmer abführen. Der Dividendenzahler ist für die Zwecke des Gesetzes über die Krankenversicherung eine juristische Person mit Sitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik, welche die Dividenden auszahlt. Die Anzahlung ist 8 Tage nach Ablauf des Kalendermonats fällig, in dem die Dividenden ausgezahlt wurden. Er wird mit einem Satz von 14% aus der Summe der im Kalendermonat ausgezahlten Dividenden berechnet, maximal aus dem 120fachen des durchschnittlichen Monatsgehalts (2013 aus dem Betrag von EUR). Der Dividendenzahler hat der zuständigen Krankenkasse schriftlich oder elektronisch den Gesamtbetrag der ausgezahlten Dividenden und die Anzahlungen für die Krankenversicherung binnen 8 Tagen ab Auszahlung der Dividenden nachzuweisen. Der Versicherungsnehmer, der Einnahmen aus den durch eine juristische Person ausgezahlten Dividenden, die Dividenden auszahlt, und keinen Sitz auf dem Gebiet der Slowakischen Republik hat, hat der Krankenkasse, die für die Jahresabrechnung der Krankenbeiträge zuständig ist, die Höhe der im Vorjahr ausgezahlten Dividenden spätestens bis Ende Mai des folgenden Kalenderjahres auf dem vorgeschriebenen Formular mitzuteilen, für das die Jahresabrechnung durchgeführt wird. ÜBERSEHEN SIE NICHT Novelle des Gesetzes über die öffentliche Beschaffung Ab 18.Februar 2013 ist die Novelle des Gesetzes über die öffentliche Beschaffung wirksam. Das Ziel der Novelle ist es, den Prozess der öffentlichen Beschaffung zu vereinfachen, so dass möglichst viele Informationen im Internet zu finden sind. Nach der Novelle können die Teilnehmer des Verfahrens die Erfüllung der Teilnahmebedingungen mit einer eidesstattlichen Erklärung nachweisen, es wird der Abschluss mit einem dritten oder vierten Wettbewerber in der Reihenfolge möglich sein. Es wurde auch eine Sanktion in Form eines Verbots der Teilnahme an der öffentlichen Beschaffung für 3 Jahre beim Betrug beim Nachweis der Bedingungen eingeführt. Marian Vojtek marian.vojtek@mandat.sk Tel.: MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 3

5 WICHTIGE TERMINE VOM 1. MAI BIS 30. AUGUST 2013 Zeitpunkt Charakteristik 9. Mai 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung für selbstständig erwerbstätige Personen für April 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung des Arbeitgebers für dessen Arbeitnehmer für April Tage Abführung der Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit durch den Arbeitgeber für April Mai 2013 Fälligkeit der durch Abzug erhobenen ESt. und KöSt. und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. Fälligkeit des Betrags für die Sicherung der ESt. und KöSt. durch den Einkommenszahler und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. 20. Mai 2013 Registrierungspflicht für die MWSt. für den Steuerzahler, der einen Umsatz von EUR erreicht hat Einreichung des Sammelberichts für April 2013 für MWST-Zahler, die interkommunitare Lieferungen im Rahmen der EU realisieren. 27. Mai 2013 Einreichung der MWSt-Erklärung und Zahlung der Steuerpflicht: für April 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) Einreichung von Aufnahmen, die gemäß 70 Abs. 6 des MWST- Gesetzes geführt werden, beim Finanzamt für April 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) beim Erwerb eines KFZ, das in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen ist oder war, aus einem anderen Mitgliedsstaat, zwecks dessen Weiterverkaufes. 31. Mai 2013 Fälligkeit der monatlichen Anzahlung für die Einkommenssteuer von juristischen Personen in Höhe von 23%. Der aufgrund der Steuererklärung für die Steuerperiode 2012 berechneten Besteuerungsrundlage, falls die Steuer für das Kalenderjahr 2012 höher als 16596,96 EUR war MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 4

6 WICHTIGE TERMINE VOM 1. MAI BIS 30. AUGUST 2013 Zeitpunkt Charakteristik Fälligkeit der monatlichen Anzahlung für die KfZ-Steuer bei einem Steuerzahler, dessen angenommene Steuer bei einem Steuerverwalter höher als 8292 EUR ist, und zwar in Höhe von 1/12 der angenommenen Steuer. Termin für den Steuerzahler für die Vorlage der Übersicht über die abgezogenen und abgeführten Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit sowie über den Steuerbonus für April 2013 beim Finanzamt 10. Juni 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung für selbstständig erwerbstätige Personen für Mai 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung des Arbeitgebers für dessen Arbeitnehmer für Mai Tage Abführung der Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit durch den Arbeitgeber für Mai Juni 2013 Fälligkeit der durch Abzug erhobenen ESt. und KöSt. und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. Fälligkeit des Betrags für die Sicherung der ESt. und KöSt. durch den Einkommenszahler und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. 20. Juni 2013 Registrierungspflicht für die MWSt. für den Steuerzahler, der einen Umsatz von EUR erreicht hat Einreichung des Sammelberichts für Mai 2013 für MWST-Zahler, die interkommunitare Lieferungen im Rahmen der EU realisieren. 25. Juni 2013 Einreichung der MWSt-Erklärung und Zahlung der Steuerpflicht: für Mai 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) Einreichung von Aufnahmen, die gemäß 70 Abs. 6 des MWST- Gesetzes geführt werden, beim Finanzamt für Mai 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) beim Erwerb eines KFZ, das in einem anderen Mitgliedsstaat MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 5

7 WICHTIGE TERMINE VOM 1. MAI BIS 30. AUGUST 2013 Zeitpunkt Charakteristik zugelassen ist oder war, aus einem anderen Mitgliedsstaat, zwecks dessen Weiterverkaufes. 1. Juli 2013 Fälligkeit der monatlichen Anzahlung für die Einkommenssteuer von juristischen Personen in Höhe von 23%. Der aufgrund der Steuererklärung für die Steuerperiode 2012 berechneten Besteuerungsrundlage, falls die Steuer für das Kalenderjahr 2012 höher als 16596,96 EUR war Fälligkeit der monatlichen Anzahlung für die KfZ-Steuer bei einem Steuerzahler, dessen angenommene Steuer bei einem Steuerverwalter höher als 8292 EUR ist, und zwar in Höhe von 1/12 der angenommenen Steuer. Termin für den Steuerzahler für die Vorlage der Übersicht über die abgezogenen und abgeführten Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit sowie über den Steuerbonus für Mai 2013 beim Finanzamt 8. Juli 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung für selbstständig erwerbstätige Personen für Juni 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung des Arbeitgebers für dessen Arbeitnehmer für Juni Tage Abführung der Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit durch den Arbeitgeber für Juni Juli 2013 Fälligkeit der durch Abzug erhobenen ESt. und KöSt. und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. Fälligkeit des Betrags für die Sicherung der ESt. und KöSt. durch den Einkommenszahler und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. 22. Juli 2013 Registrierungspflicht für die MWSt. für den Steuerzahler, der einen Umsatz von EUR erreicht hat Einreichung des Sammelberichts für Juni 2013 oder für das 2. Quartal 2013 für MWST-Zahler, die interkommunitare Lieferungen im Rahmen der EU realisieren. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 6

8 WICHTIGE TERMINE VOM 1. MAI BIS 30. AUGUST 2013 Zeitpunkt Charakteristik 25. Juli 2013 Einreichung der MWSt-Erklärung und Zahlung der Steuerpflicht: für Juni 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) für das 2. Quartal 2013 (wenn Steuerzeitraum Kalendervierteljahr ist) Einreichung von Aufnahmen, die gemäß 70 Abs. 6 des MWST- Gesetzes geführt werden, beim Finanzamt für Juni 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) für das 2. Quartal 2013 (wenn Steuerzeitraum Kalendervierteljahr ist) beim Erwerb eines KFZ, das in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen ist oder war, aus einem anderen Mitgliedsstaat, zwecks dessen Weiterverkaufes. 31. Juli 2013 Fälligkeit der monatlichen Anzahlung für die Einkommenssteuer von juristischen Personen in Höhe von 23%. Der aufgrund der Steuererklärung für die Steuerperiode 2012 berechneten Besteuerungsrundlage, falls die Steuer für das Kalenderjahr 2012 höher als 16596,96 EUR war Fälligkeit der monatlichen Anzahlung für die KfZ-Steuer bei einem Steuerzahler, dessen angenommene Steuer bei einem Steuerverwalter höher als 8292 EUR ist, und zwar in Höhe von 1/12 der angenommenen Steuer. Termin für den Steuerzahler für die Vorlage der Übersicht über die abgezogenen und abgeführten Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit sowie über den Steuerbonus für Juni 2013 beim Finanzamt 8. August 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung für selbstständig erwerbstätige Personen für Juli 2013 Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und der Anzahlung der Krankenversicherung des Arbeitgebers für dessen Arbeitnehmer für Juli Tage Abführung der Anzahlungen für die Einkommenssteuer aus unselbstständiger Tätigkeit durch den Arbeitgeber für Juli 2013 MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 7

9 WICHTIGE TERMINE VOM 1. MAI BIS 30. AUGUST 2013 Zeitpunkt Charakteristik 15. August 2013 Fälligkeit der durch Abzug erhobenen ESt. und KöSt. und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. Fälligkeit des Betrags für die Sicherung der ESt. und KöSt. durch den Einkommenszahler und Meldung dieser Tatsache beim Finanzamt. 20. August 2013 Registrierungspflicht für die MWSt. für den Steuerzahler, der einen Umsatz von EUR erreicht hat Registrierungspflicht für die MWSt. für den Steuerzahler, der einen Umsatz von EUR erreicht hat 26. August 2013 Einreichung der MWSt-Erklärung und Zahlung der Steuerpflicht: für Juli 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) Einreichung von Aufnahmen, die gemäß 70 Abs. 6 des MWST- Gesetzes geführt werden, beim Finanzamt für Juli 2013 (wenn Steuerzeitraum ein Kalendermonat ist) beim Erwerb eines KFZ, das in einem anderen Mitgliedsstaat zugelassen ist oder war, aus einem anderen Mitgliedsstaat, zwecks dessen Weiterverkaufes. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 8

10 ÜBER UNS Die MANDAT CONSULTING, k.s. und MANDAT AUDIT, s.r.o. wurden im Jahre 2004 als Steuerberatungs- und Prüfungsgesellschaft gegründet. Während unserer ganzen Existenz bieten wir Dienstleistungen im Bereich der Steuerberatung, Buchhaltung und Prüfung kleinen, mittleren und multinationalen Konzernen. Langjährige Erfahrung in Zusammenarbeit mit ausländischen Beratungsgesellschaften, gepaart mit der Kompetenz slowakischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer garantiert eine allseitige und fachgerechte Beratung unserer Klienten, die auch Großteils aus den Reihen bedeutender ausländischer Investoren kommen. Im Bereich von uns angebotenen Dienstleistungen sind 41 qualifizierte Mitarbeiter im Einsatz. Informationen in diesem Material sind nur informativ. MANDAT CONSULTING, k.s. übernimmt keine Haftung für Beschlüsse, die der Leser aufgrund dieser Ausgabe macht. Wenn Sie den Namen einer anderen Person hinzufügen möchten Ihres Unternehmens in der Liste den Begünstigen MANDAT aktuell, bitte kontaktieren Sie uns per auf: Bei Interesse um weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte unter. MANDAT CONSULTING, k.s., Nám. SNP 15, Bratislava, 9

KALENDER DES UNTERNEHMERS

KALENDER DES UNTERNEHMERS 8. Oktober 2015 September 2015 September 2015 unselbstständiger Tätigkeit durch den Arbeitgeber für September 2015 15. Oktober 2015 Fälligkeit der durch Abzug erhobenen ESt. und KöSt. und Meldung Einkommenszahler

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