Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen"

Transkript

1 Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni Zloty (Zt) = 100 Grosz (ISO-Code: PLN) Landeswährung Mattig Management Partners

2 Die Gesellschaftsformen Ohne eigene Rechtspersönlichkeit Einkommenssteuer - OHG (sp.j.), KG (sp.k.) % - Kommanditgesellschaft auf Aktien (sp.k.a.) Option auf 19 % Juristische Person Körperschaftssteuer - Aktiengesellschaft (SA) 19 % - GmbH (Sp.Z.o.o.) 19 % Betriebsstätte ausländischer Steuerpflichtiger Je nach Rechtspersönlichkeit der Mutter

3 Das Sozialvorsorgesystem Rentenversicherung, Krankenkasse, Gesundheitswesen, Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer Krankenversicherung 9 % Arbeitgeber Führt Sozialversicherung ab für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Bruttolohn, mit Obergrenzen Arbeitgeber % Gesamtbelastung Arbeitnehmer + Arbeitgeber %

4 Die Steuern Einkommenssteuer Körperschaftssteuer Kapitalsteuer Transfersteuer / Grunderwerbssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Stempelsteuern

5 Subjektive Steuerpflicht Natürliche Person Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen - Wohnsitz, Lebensmittelpunkt, gewöhnlicher Aufenthalt oder mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften - Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Juristische Person Unbeschränkte Steuerpflicht auf Welteinkommen - Sitz oder Geschäftsleitung im Inland Beschränkte Steuerpflicht mit Einkommen aus inländischen Quellen

6 Die Steuersätze Einkommensteuer natürliche Personen - Grundsatz: Progressive Steuer % - Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, Option möglich 19.0 % - Einkünfte aus Vermögensgewinnen aus Verkauf - Von Immobilien mit einer Haltedauer von weniger als 5 Jahren 19.0 % - Von Geschäftsanteilen 19.0 % - Dividenden von ansässigen Unternehmen 19.0 % - Bestimmte Spekulationsgewinne auf bewegliche Vermögensgegnstände 10.0 % - Beschränkt steuerpflichtige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte 20.0 % Körperschaftssteuer 19.0% Dividenden an eine ansässige Gesellschaft von einer ansässigen oder EU-Gesellschaft sind unter bestimmten Vor aussetzungen nicht steuerpflichtig, ansonsten sind sie steuerbar mit Anrechnungsmöglichkeit der Quellensteuer. Kapitalsteuer - Auf nominales Stammkapital 0.5 %

7 Die Steuersätze Transfersteuer / Grunderwerbssteuer - Auf Immobilien, Geschäftsanteile, bestimmte Rechte, Darlehen 1 2 % Erbschafts- und Schenkungssteuer 3 20 % Grundsteuer - Gemeindesteuer auf Immobilien Diverse Sätze Umsatzsteuer - Normalsatz 23 % - Ermässigte Sätze 8 % und 5 % - Umsatzgrenze für inländische Kleinunternehmer: PLN Keine Freigrenze für Nichtansässige Stempelsteuer - Für bestimmte Vorgänge Diverse Sätze

8 Quellensteuern Dividenden Grundsatz: Dividenden einer inländischen Gesellschaft, die an nicht ansässige natürliche Personen bezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer 19 % Zinszahlungen an Nichtansässige 20 % Lizenzzahlungen an Nichtansässige 20 % Andere Zahlungen z. B. Beratung für Recht, Accounting, Technik, Werbung, Personalbeschaffung, Führung, Controlling, Sicherheiten 20 % Vorbehaltlich EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Zins und Lizenz-Richtlinie oder DBA und EU-Zinsabkommen mit der Schweiz Trotz der EU-Zins und Lizenz-Richtlinie kann für Zinsen und Lizenzgebühren 5 % Quellensteuer bis zum erheben.

9 Das Steuerrecht Veräusserungsgewinne und Kapitalgewinne gelten als Unternehmenseinkommen, bei natürlichen Personen als Einkommen. Verluste sind nicht rücktragsfähig, aber 5 Jahre vortragsfähig, wobei die Verrechnung bis max. 50 % des jeweiligen Jahresgewinns möglich ist. Fremdvergleichsgrundsatz für Transaktionen zwischen Nahestehenden mit Dokumentationspflichten in bestimmten Fällen Unterkapitalisierungsregeln Zinsen ausser Bankzinsen sind nur abzugsfähig, wenn das Kapital-Schuld-Verhältnis max. 1 : 3 beträgt. Zins, der darüber hinausgeht, ist nicht abzugsfähig. Tax-credit ist möglich, begrenzt auf die Höhe, die nach polnischem Recht auf das ausländische Einkommen zu zahlen wäre.

10 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Bei Schachtelbeteiligung in Höhe von mind. 10 % und einer ununterbrochenen Haltedauer von 24 Monaten nur im Bezugsstaat 0 % Zinsen - Grundsatz 5 % Lizenzgebühren 5 % Vorbehaltlich EU-Zinsabkommen

11 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Methodenartikel Bezüge aus an eine in der Schweiz ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag (Für Dividenden an schweizerische Gesellschaften Beteiligungsabzug nach DBG) Bezüge aus der Schweiz an eine in ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag

12 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Wenn die nutzungsberechtigte empfangende Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 10% beteiligt ist 5 % - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist zu beachten Zinsen - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten Lizenzgebühren - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten

13 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Methodenartikel Bezüge aus an eine in Deutschland ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, die nicht dem Schachtelprivileg von mind. 10 % unterliegen, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Deutschland an eine in ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag

14 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Wenn die nutzungsberechtigte empfangende Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 10% beteiligt ist 5 % - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist zu beachten Zinsen - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten Lizenzgebühren - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten

15 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Methodenartikel Bezüge aus an eine in Österreich ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, die nicht dem Schachtelprivileg von mind. 10 % unterliegen, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Österreich an eine in ansässige Person - Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag

16 Doppelbesteuerungsabkommen Fürstentum Liechtenstein Es besteht kein DBA mit dem Fürstentum Liechtenstein.

17 Hauptsitz Schweiz Bahnhofstrasse 28, Postfach 556 CH-6431 Schwyz Tel +41 (0) Fax +41 (0) Mattig Management Partners Mattig Management Partners 1 Hauptsitz Schweiz Schwyz 1 Sitz Schweiz Pfäffikon SZ 2 Sitz Österreich Wien 3 Sitz Slowakei Bratislava 4 Sitze Rumänien Bukarest, Timisoara 5 Sitz Bulgarien Sofia 6 Sitz Albanien Tirana 7 Sitz Deutschland Ingolstadt Betreute Gebiete 8 Tschechische Republik 9 10 Ungarn 11 Kroatien 12 Bosnien und Herzegowina 13 Serbien 14 Montenegro 15 Mazedonien 16 Griechenland 17 Republik Moldau Wir sind eine unabhängige Unternehmensberatung. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir nach haltig erfolgreiche Strategien zur Kostenoptimierung und Ertragssteigerung. Hierzu zählen insbesondere das Identifizieren und Nutzen von Wachstumspotenzialen in neuen Märkten. Unseren Marktauftritt in Südosteuropa bauen wir kontinuierlich aus. Derzeit sind wir mit eigenen Sitzen in der Schweiz, Österreich, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Albanien sowie in Deutschland präsent. Wir offerieren ganzheitliche Lösungen in den Bereichen Strategieberatung, Corporate Finance sowie Projektmanagement und -entwicklung. Unsere Mitarbeitenden an allen Sitzen sprechen deutsch. Die Informationen in den vor liegenden «Grundzügen des Rechtssystems» eignen sich nicht als Grundlage für steu erliche und / oder rechtliche Gestaltungen. Änderungen vorbehalten. Die Haftung wird aus geschlossen.

Ungarn. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Ungarn. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Forint (Ft) = 100 Filler (ISO-Code: HUF) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Tschechische Republik

Tschechische Republik Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Tschechische Krone (Kč) = 100 Heller (ISO-Code: CZK) Landeswährung Mattig

Mehr

Bosnien und Herzegowina

Bosnien und Herzegowina Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Marka (pl.: Maraka) = 100 Fening (ISO-Code: BAM) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Griechenland. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Griechenland. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Kroatien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Kroatien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Kuna (pl.: Kuna) = 100 Lipa (ISO-Code: HRK) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Montenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Montenegro. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro (pl.: Euro) = 100 Cent (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Bulgarien Grundzüge des Rechtssystems Landeswährung Mattig Management Partners

Bulgarien Grundzüge des Rechtssystems Landeswährung Mattig Management Partners Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Lew (pl.: Lewa) = 100 Stotinki (ISO-Code: BGN) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Mazedonien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Mazedonien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Denar (pl.: Denari) = 100 Deni (ISO-Code: MKD) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Serbien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Serbien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsformen Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Dinar (pl. Dinara) = 100 Para (ISO-Code: RSD) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Republik Moldau. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems

Republik Moldau. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Leu (pl.: Lei) = 100 Bani (ISO-Code: MDL) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Slowakei. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Slowakei. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Euro = 100 Cents (ISO-Code: EUR) Landeswährung Mattig Management Partners

Mehr

Rumänien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen

Rumänien. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni 2012 1 Leu (pl.: Lei) = 100 Bani (ISO-Code: RON) Landeswährung Mattig Management

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht

Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 2. Gesellschaftsrecht Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien... 15 1.1 Land und Bevölkerung... 15 1.2 Politisches System... 16 1.3 Wirtschaft... 16 1.4 Arbeitsmarkt...

Mehr

Teil C: Persönliche Steuerpflicht

Teil C: Persönliche Steuerpflicht Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil C: Persönliche Steuerpflicht Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales

Mehr

Investitionen und Steuern in Rumänien

Investitionen und Steuern in Rumänien Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Herausgegeben von Mag. Harald Galla Dr. Franz Haimerl nwb lalde Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 1. Der Wirtschaftsstandort Rumänien 15

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Litauen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 9. Dezember

Mehr

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017

betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 STEUERVERWALTUNG FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN Merkblatt betreffend Erhebung der Quellensteuer auf Vergütungen an Verwaltungsratssowie Stiftungsratsmitglieder sowie Mitglieder ähnlicher Organe ab 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen 1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Athen à Merkblatt zur Besteuerung gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Griechenland und Deutschland (1966) Übersicht 1. Art der anfallenden Steuern

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Polen - Überblick Nachstehende Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens, das am 4. Februar 2005 im BGBl.

Mehr

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg

Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Rosita Kasel 20.Januar 2016 Folie 1 Arbeitgeberpflichten bei Besteuerung von Grenzpendlern nach Luxemburg Inhalt Folie I. Grundlagen

Mehr

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS

LLC AUGUSTIN LLC U.S. STEUERBERATUNG 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE UGUSTINPARTNERS 300 EAST 42ND STREET 17TH FLOOR NEW YORK, NY 10017 FON (212) 593-9900 FAX (212) 593-9997 www.augustinpartners.com 2008 U.S. TAX REFERENCE WICHTIGE ABGABETERMINE Termin r Form Beschreibung 31. Alle Unternehmen

Mehr

Investitionen und Steuern in Rumänien

Investitionen und Steuern in Rumänien Investitionen und Steuern in Rumänien Doing Business in Romania Bearbeitet von WP StB Harald Galla, WP StB Dr. Franz Haimerl 2., aktualisierte Auflage 2012 2012. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978

Mehr

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF

Steuer gemäss Ziff. 2.3 Bst. bb CHF (0.6 Promille von CHF 1' ) (Steuerbetrag für eine Einheit) effektiver Steuerbetrag CHF Volkswirtschaftsdepartement Amt für Wirtschaft Wirtschaftsförderung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1187 CH-6431 Schwyz Telefon +41 41 819 16 34 Telefax +41 41 819 16 19 www.schwyz-wirtschaft.ch Grundzüge der

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich - Überblick Mit Frankreich gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer Nachstehende

Mehr

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance

Direkte Steuern. MAS in Accounting und Finance Direkte Steuern MAS in Accounting und Finance 2009 1 Direkte Steuern Theoretische Grundlagen und praktische Beispiele (Lösungsansätze) Christoph Nef lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte Tax Advisors & Associates

Mehr

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung

Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Grenzüberschreitende Unternehmensbesteuerung Hinweise aus Sicht der deutschen Betriebsprüfung Olaf Spoden Großbetriebsprüfer, Fachprüfer für Auslandsbeziehungen Folie 1 Agenda Folie 1. Auskünfte des Steuerpflichtigen

Mehr

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage

Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Steuer von Einkommen juristischer Personen ( Körperschaftsteuer) Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlage für die polnische Körperschaftsteuer wird mit dem Gesetz von 15. Februar 1992 über Steuer von Einkommen

Mehr

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden:

Nach Artikel 31 DBA Brasilien ist das Abkommen nach der Kündigung letztmalig anzuwenden: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft

Handels-/Dienstleistungsgesellschaft I. Begriff der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft II. Juristische Struktur der Handels-/Dienstleistungsgesellschaft 1. Rechtsform 1.1. Handelsgesellschaften im eigentlichen Sinne 1.2. Handelsvereinigungen

Mehr

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN

GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GO NORTH: WINDENERGIE IN SCHWEDEN GESELLSCHAFTS- UND STEUERRECHTLICHE ASPEKTE Dr. Ragnar Könemann 30.11.2016 INVESTIEREN IN SCHWEDEN ALLGEMEINES Schweden ist Mitglied der EU und Mitglied der OECD Steuerrechtliche

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit Indonesien - Überblick Das Abkommen wurde im BGBl 1988/454 veröffentlicht und ist mit 1. Oktober 1988 in Kraft getreten. Persönlicher Anwendungsbereich Das Abkommen gilt

Mehr

Körperschaftsteuer (KöSt)

Körperschaftsteuer (KöSt) Körperschaftsteuer (KöSt) Der Körperschaftsteuer ihv. 25% unterliegt das Einkommen von juristischen Personen Das Steuerrecht unterscheidet zwischen natürlichen und juristischen Personen. Die natürlichen

Mehr

Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010

Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive. WOC Solarfondstage Herbst 2010 Solarprojekte in Frankreich: Charakterisierung und Erfolgsrezepte aus der rechtlichen und steuerlichen Perspektive WOC Solarfondstage Herbst 2010 wfw.com 23089274 v2 1 Solarprojekte in Frankreich > Recht

Mehr

DBA Türkei 2011 (Aktuelle Fassung) DBA Türkei 2011 (Aktuelle Fassung)

DBA Türkei 2011 (Aktuelle Fassung) DBA Türkei 2011 (Aktuelle Fassung) DBA Türkei 0 (Aktuelle Fassung) DBA Türkei 0 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Türkei 9.9.0 0 7 0 87 Besonderheiten: DBA enthält keine Regelungen

Mehr

DBA Österreich 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Österreich 2010 (Aktuelle Fassung)

DBA Österreich 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Österreich 2010 (Aktuelle Fassung) DBA Österreich 00 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg. Seite Jg. Seite Österreich 4.8.000/ 00 584 00 958 9..00 0 366 0 369 Besonderheiten: keine Geltungszeiträume

Mehr

Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs.

Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. Ägypten X 24 Abs. Anlage D Aktivitätsklauseln bei Betriebsstätten * Auf die Anmerkungen am Ende der Übersicht wird hingewiesen. DBA-Staat Keine Aktivitätsklausel Aktivitätsklausel Verweis auf 8 AStG1 Ägypten 24 Abs. 1 d)

Mehr

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz

Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Besteuerung von Dividenden, Zinsen und Lizenzen aus der Schweiz Dieses Infoblatt informiert österreichische natürliche Personen und Kapitalgesellschaften, die in der Schweiz weder Wohnsitz, Sitz, Geschäftsleitung

Mehr

Polen. Rechtsformen. Das EStG-PL. Das KStG-PL. Sonderwirtschaftszonen. von Univ.-Prof. Dr. St. Kudert und Dr. J. Nabiałek

Polen. Rechtsformen. Das EStG-PL. Das KStG-PL. Sonderwirtschaftszonen. von Univ.-Prof. Dr. St. Kudert und Dr. J. Nabiałek in Rechtsformen Polen Das EStG-PL Deutsch-Polnischer Rechtsdialog, 1.4.2006 Das KStG-PL Sonderwirtschaftszonen von Univ.-Prof. Dr. St. Kudert und Dr. J. Nabiałek Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre,

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz Überblick Alles auf einen Blick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende

Mehr

DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung)

DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 2012 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 0 (Aktuelle Fassung) DBA Luxemburg 0 (Aktuelle Fassung) Abkommen Fundstelle BGBl II Inkrafttreten BGBl II mit vom Jg. Seite Jg. Seite Luxemburg.04.0 0 40 04 78 Besonderheiten: DBA und Inkrafttreten

Mehr

1st High Speed Business Meeting in Bratislava

1st High Speed Business Meeting in Bratislava 1st High Speed Business Meeting in Bratislava Steuerliche Aspekte in der Slowakei 02.06.2014 MMag. Klaus Krammer Partner TPA Horwath Ing. Peter Danovsky Partner TPA Horwath Mitglied von Crowe Horwath International

Mehr

VII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1

VII. Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise. Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Vorwort Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Internet-Verzeichnis Arbeitshinweise V XIII XV XIX XXI Abschnitt 1: Abgabenordnung 1 Fall 1 Wohnsitz natürlicher Personen ( 8 AO) 1 Fall 2 Wohnsitz natürlicher

Mehr

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV)

Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Steuerrechtliche Aspekte der Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) Alternatives Outsourcing im Konzern Susanne Schreiber, Lovells München 15. Juni 2004 Besteuerungskonzept Kein einheitliches

Mehr

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater

Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Polnische Arbeitnehmer in Deutschland: Aktuelle lohnsteuerliche Hinweise für 2013 Uwe Komm Diplom-Finanzwirt Steuerberater Vortrag bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer in Wroclaw am

Mehr

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen

Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Das Optionsrecht der französischen Kapitalgesellschaft zur Personenbesteuerung als steuerliches Gestaltungsmittel für deutsche Unternehmen Antea German Circle Berlin 19. September 2014 1 Das Optionsrecht

Mehr

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage

STEUERN IN DER SCHWEIZ. 5., neubearbeitete Auflage STEUERN IN DER SCHWEIZ 5., neubearbeitete Auflage Schweizerische Treuhandgesellschaft Basel 1987 Inhaltsverzeichnis Vorwort Hinweis Inhaltsverzeichnis Seite 5 6 7 1. Übersicht 1.1 Bedeutung der direkten

Mehr

Auswertung Verfahrensautomation Justiz

Auswertung Verfahrensautomation Justiz 6477/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Anlage 8 1 von 5 2010 1132 222 1354 831 139 970 Österreich 992 185 1177 755 127 882 Deutschland 15 3 18 8 1 9 (Jugoslawien) 1 1 Italien 2 2 Schweiz 2 2 Türkei 26

Mehr

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory

Firmengründung in Österreich. Tax l Accounting l Audit l Advisory Tax l Accounting l Audit l Advisory Firmengründung in Österreich Bei der Errichtung einer Holdinggesellschaft sind Überlegungen in Zusammenhang mit Besteuerung von Gewinnausschüttungen und Veräußerungsgewinnen

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0984-L/06 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 5. April 2006 betreffend

Mehr

Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in wichtigen Staaten Stand 2005

Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in wichtigen Staaten Stand 2005 Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in wichtigen Staaten Stand 2005 Die Übersicht stellt stichwortartig die Grundzüge der Besteuerung von Arbeitnehmern in den anderen und Japan, Kanada,

Mehr

und Zuzüglern Anrechenbarer Quellensteuerabzug;

und Zuzüglern Anrechenbarer Quellensteuerabzug; OFD Rheinland v. 06.11.2006 - S 1300-1008 - St 152 Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in den Staaten der EU und wichtigen anderen Staaten; Stand 2005 Die Übersicht stellt stichwortartig

Mehr

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen

10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen 10.01 International Arbeitnehmer im Ausland und ihre Angehörigen Stand am 1. Januar 2016 Korrigenda Randziffern 5, 9, 14, 15, 18 5 Welches ist das massgebende Sozialversicherungssystem bei Erwerbstätigkeit

Mehr

Merkblatt. Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995 Stand: Mai 2017

Merkblatt. Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995 Stand: Mai 2017 Merkblatt Deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 22. November 1995 Stand: Mai 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1 2. Besteuerung von Ruhegehältern und Renten 2 3. Besteuerung von Einkünften

Mehr

Steuerinfo Schweiz. Mattig-Suter und Treuhand- und Partner Schwyz Revisionsgesellschaft

Steuerinfo Schweiz. Mattig-Suter und Treuhand- und Partner Schwyz Revisionsgesellschaft Gültig per 1. 1. 2012 Schwyz Pfäffikon SZ Brig Zug Altdorf Bukarest Timisoara Sibiu Sofia Wien Bratislava Tirana Ingolstadt Hauptsitz Schwyz Bahnhofstrasse 28, Postfach 556 CH-6431 Schwyz Tel +41 (0)41

Mehr

DBA Dänemark 1995 (Aktuelle Fassung)

DBA Dänemark 1995 (Aktuelle Fassung) TK Lexikon Arbeitsrecht DBA Dänemark 995 (Aktuelle Fassung) DBA Dänemark 995 (Aktuelle Fassung) LI660 Dokument in Textverarbeitung übernehmen Abkommen Fundstelle BStBl I Inkrafttreten BStBl I mit vom Jg.

Mehr

Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung

Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung Anhang, Ziffer II Gestützt auf Artikel 5 der Verordnung 1 des EFD vom 6. Dezember 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung ist von der Eidgenössischen

Mehr

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000

1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 Lösung zu Bsp. Nr. 25 (Beteiligungsabzug) 1. Gewinnsteuerberechnung normal (ca. 21% von 200'000) 42'000 2. Voraussetzungen Beteiligungsabzug prüfen (StG 96) a) mind. 10% Kapitalbeteiligung (erfüllt) b)

Mehr

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre

Betrieb und Steuer. Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Betrieb und Steuer Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre Von DR. GERD ROSE Steuerberater Universitätsprofessor der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln Fünftes Buch Grundzüge

Mehr

Hochfor mattig. mehr Wissen mehr Wirkung mehr Wert

Hochfor mattig. mehr Wissen mehr Wirkung mehr Wert Hochfor mattig mehr Wissen mehr Wirkung mehr Wert Grenzenlos (ver)erben? Internationale Nachlassplanung und grenzüberschreitendes Erbrecht «Hochfor mattig»-workshops Dienstag Parkhotel Zug 28. Oktober

Mehr

Regierung: Parlamentarische Demokratie

Regierung: Parlamentarische Demokratie Bulgarien Regierung: Parlamentarische Demokratie Hauptstadt: Sofia Einwohner: ca. 8.000.000 Landesgrösse: 110,879 qkm Landesgrenzen: Türkei, Griechenland, Mazedonien, Serbien, Rumänien Sprachen: Bulgarisch

Mehr

Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung

Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Mitarbeiterentsendung Steuer & Sozialversicherung Forum Law, Tax, Compliance 23. Juni 2016 Themenübersicht 1 2 3 4 5 Kurze Vorstellung Mitarbeiterentsendung - Einstieg Die Steuern - Fall: Frau Klaus Die

Mehr

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand

Spanien - Deutschland. Belastungsvergleich. bei der. Körperschaftsteuer. Rechtsstand Asesoría Gestoría Steuerberatung Tax Accountancy Consulting Belastungsvergleich bei der Körperschaftsteuer Rechtsstand Oktober 2009 www.europeanaccounting.net Steuerbelastungsvergleich - Körperschaftsteuer

Mehr

GOING USA GUT BERATEN ZU RECHT UND STEUERN, FINANZIERUNG, PERSONAL UND STRATEGIE

GOING USA GUT BERATEN ZU RECHT UND STEUERN, FINANZIERUNG, PERSONAL UND STRATEGIE PKF Österreicher-Staribacher Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG GOING USA GUT BERATEN ZU RECHT UND STEUERN, FINANZIERUNG, PERSONAL UND STRATEGIE Wien, 27.04.2017 Inhaltsverzeichnis Auswirkungen auf die Rechtsformwahl

Mehr

Steuerfolgen grenzüberschreitender handwerklicher Tätigkeit in der Schweiz

Steuerfolgen grenzüberschreitender handwerklicher Tätigkeit in der Schweiz folgen grenzüberschreitender handwerklicher Tätigkeit in der Schweiz Seminar der HwK Reutlingen am 1 Mai 2010 Referent: Thomas Hentz, Advokat (CH) Überblick über der Inhalt des Vortrages: 4. 5. n Schweiz

Mehr

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich

Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring. Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen. Kompaktwissen für Berater. Steuerlasten im Vergleich Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche verschiedener Rechtsformen Kompaktwissen für Berater Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring Steuerlasten im Vergleich Steuerbelastungsvergleiche

Mehr

Vorlesung Internationales Steuerrecht I

Vorlesung Internationales Steuerrecht I Vorlesung Internationales Steuerrecht I Außensteuerrecht Prof. Dr. Heinz-Klaus Kroppen, LL.M. Wintersemester 2016/2017 Wichtige DBA-Bestimmungen zu den Vorlesungsfällen Stand: 28.09.2016 Singapur DBA 1972/1998/2004

Mehr

12 (2a) 25% bei Lizenzgebühren für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Warenzeichen

12 (2a) 25% bei Lizenzgebühren für die Benutzung oder das Recht auf Benutzung von Warenzeichen Fachbereich Thematik Abzugsteuerentlastung Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Mehr

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

Fallsammlung Internationales Steuerrecht NWB Steuerfachkurs. Trainingsprogramm Fallsammlung Internationales Steuerrecht Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Außensteuergesetz, DBA-Schweiz Von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Franz Lammsfuß Dr.

Mehr

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern.

Sachverzeichnis. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Die Zahlen verweisen auf die Randnummern. Abzug ausländischer Steuern 143 Abzugsmethode 160 AEUV 465 Anrechnung 67, 138, 157 ausländischer Steuern 409 ausländische Steuer 138, 140 direkte Steueranrechnung

Mehr

Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik

Gesamtüberblick über das Modul Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik 1 Gesamtüberblick über das Modul 31681 Grundlagen der Besteuerung und Instrumentarium der betrieblichen Steuerpolitik Kurs 610: Grundlagen der Besteuerung Kurseinheit 1: Einkommensteuer Kurseinheit 2:

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

Fallsammlung Internationales Steuerrecht NWB Steuerfachkurs Fallsammlung Internationales Steuerrecht Bearbeitet von Petra Karl, Jörg Tietz, Jörg-Andreas Weber LL. M, Kay-Michael Wilke 12., überarbeitete Auflage 2017. Buch. XXI, 267 S. Softcover

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhaltsübersicht 7 Inhaltsverzeichnis 9 1. Der Wirtschaftsstandort Polen 15 1.1 Allgemeine Standortinformationen 15 1.2 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen 16 1.3 Direktinvestitionen

Mehr

Übersicht über das Steuersystem in der Schweiz

Übersicht über das Steuersystem in der Schweiz Übersicht über das Steuersystem in der Schweiz a) Kapitalgesellschaften: Besteuerung von Gewinn und Vermögen: direkte Bundessteuer 8,5 % vom Reingewinn, Steuern können vom der Bemessungsgrundlage abgezogen

Mehr

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung*

Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung* A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt

Mehr

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015

Teil A: Einführung. Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Arbeitsunterlagen zur Vorlesung Unternehmenssteuerrecht 2015 Teil A: Einführung Dr. Paul Richard Gottschalk Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Fachberater für Internationales Steuerrecht

Mehr

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Ein Vorgang unterliegt somit immer dann der unbeschränkten Steuerpflicht, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt: deutschen Steuer unterliegt. 28 Beispiel Ein Erblasser setzt seine Ehefrau zur Alleinerbin ein. Bei seinem Tode hinterlässt er neben einem Handwerksbetrieb in Deutschland ein Ferienhaus auf Mallorca, Sparguthaben

Mehr

Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, ausgenommen von Personengesellschaften (aber nicht aller Arten von Personengesellschaften),

Organisationseinheiten ohne Rechtspersönlichkeit, ausgenommen von Personengesellschaften (aber nicht aller Arten von Personengesellschaften), Besteuerung von Firmen Einkommensteuer / Körperschaftssteuer Die Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer wird durch das Körperschaftssteuergesetz, im Weiteren entsprechend ihrer englischen Abkürzung CIT,

Mehr

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht

Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht Personengesellschaften im Internationalen Steuerrecht Münchner Bilanzgespräche StB Dr. Michael Hoheisel StB Dr. Michael Tippelhofer München, 18.06.2015 Agenda Grundsätzliche steuerliche Behandlung von

Mehr

Brix + Partners LLC U.S. STEUERBERATUNG

Brix + Partners LLC U.S. STEUERBERATUNG 2011 U.S. Tax Reference Wichtige Abgabetermine Termin Steuerpflichtiger Form Beschreibung 1. Februar 2011 Alle Unternehmen 1099 Kontrollmitteilung an den Empfänger über bestimmte, in 2010 geleistete Zahlungen.

Mehr

Newsletter Nr. 109 (DE) Synopse der Doppelbesteuerungsabkommen. - Belgien - Luxemburg - Niederlande - Österreich

Newsletter Nr. 109 (DE) Synopse der Doppelbesteuerungsabkommen. - Belgien - Luxemburg - Niederlande - Österreich Newsletter Nr. 109 (DE) Synopse der Doppelbesteuerungsabkommen von kong mit: - Belgien - Luxemburg - Niederlande - Österreich Januar 2015 All rights reserved Lorenz & Partners 201 5 Newsletter Nr. 109

Mehr

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig.

Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in Entwicklungsländern tätig. TK Lexikon Sozialversicherung Entwicklungshelfer Entwicklungshelfer HI2703449 Zusammenfassung LI1925391 Begriff Entwicklungshelfer sind ohne Erwerbsabsicht für eine befristete Zeit zur Aufbauarbeit in

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 0.672.910.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 87 ausgegeben am 18. April 1997 Abkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über verschiedene

Mehr

Bruno Beer. Silvan Andermatt

Bruno Beer. Silvan Andermatt Aktuell Atypisch stille Beteiligung die neue (alte) Praxis der ESTV Bruno Beer Managing Partner, dipl. Steuerexperte Inhaber der profitax ag, Zug, www.profi-tax.ch bruno.beer@profi-tax.ch Bruno Beer Silvan

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungsabkommen Das Deutsch-Polnische DBA eine Übersicht. Die Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl an Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Bereich der Steuern abgeschlossen

Mehr

Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Fachbereich Thematik Abzugsteuerentlastung Übersicht über das deutsche Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Bitte beachten Sie: - Diese Liste erhebt keinen Anspruch

Mehr

RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN

RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN Schön Mikulic Rechtsanwälte, Cuvilliésstraße 14, 81679 München, www.eu-law.biz RECHTLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IN KROATIEN - E I N I N V E S T I T I O N S L E I T F A D E N - ALLGEMEINES Kroatien

Mehr

Fallsammlung Internationales Steuerrecht

Fallsammlung Internationales Steuerrecht www.nwb.de Steuerfachkurs Training lsammlung Internationales Steuerrecht Herausgegeben von Prof. Dr. jur. Kay-Michael Wilke Vorsitzender Richter am Finanzgericht Bearbeitet von Petra Karl Richterin am

Mehr

Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung

Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung Verordnung 1 des EFD über die pauschale Steueranrechnung Anhang, Ziffer II Gestützt auf Artikel 5 der Verordnung 1 des EFD vom 6. Dezember 1967 1 über die pauschale Steueranrechnung ist von der Eidgenössischen

Mehr

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument

Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Beteiligung an einer intransparent besteuerten ausländischen Personengesellschaft als steuerliches Gestaltungsinstrument Untersuchung aus der Sicht eines in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen

Mehr

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich

Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich. Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Steuerrecht Frankreich: Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Besteuerung der Vergütung von Arbeitnehmern in Frankreich Sind Ihre Arbeitnehmer auf dem französischen Staatsgebiet tätig?

Mehr

INFO 3. Das ungarische Steuersystem

INFO 3. Das ungarische Steuersystem Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer Német-Magyar Ipari és Kereskedelmi Kamara INFO 3 Das ungarische Steuersystem In Ungarn werden im Wesentlichen folgende Steuern erhoben: Körperschaftsteuer

Mehr

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen 1 Stand der Doppelbesteuerungsabkommen 1. Januar 2007 I. Geltende Abkommen IV B 5 / StandDBA01012007 1. Abkommen auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Ägypten 08.12.1987 1990 278 1990

Mehr

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS

AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS AKTUELL: EU-FREIZÜGIGKEIT AB 01.05.2011 SOWIE PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Bezüglich der neuen EU-Freizügigkeit ab dem 01.05.2011 (wahrscheinlich relevant für polnische und tschechische Arbeitnehmer) stellen

Mehr

Grundstruktur der Einkommensteuer

Grundstruktur der Einkommensteuer ESt / Grundstruktur der ESt 1 Grundstruktur der Einkommensteuer Wesen und Umfang der Einkommensteuer Einordnung der Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist eine personenbezogene Steuer. Sie ist deshalb

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr