Polen. Mattig Management Partners. Grundzüge des Rechtssystems. Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen
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- Bastian Holtzer
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1 Gesellschaftsrecht Sozialversicherungsrecht Steuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen Grundzüge des Rechtssystems Stand Juni Zloty (Zt) = 100 Grosz (ISO-Code: PLN) Landeswährung Mattig Management Partners
2 Die Gesellschaftsformen Ohne eigene Rechtspersönlichkeit Einkommenssteuer - OHG (sp.j.), KG (sp.k.) % - Kommanditgesellschaft auf Aktien (sp.k.a.) Option auf 19 % Juristische Person Körperschaftssteuer - Aktiengesellschaft (SA) 19 % - GmbH (Sp.Z.o.o.) 19 % Betriebsstätte ausländischer Steuerpflichtiger Je nach Rechtspersönlichkeit der Mutter
3 Das Sozialvorsorgesystem Rentenversicherung, Krankenkasse, Gesundheitswesen, Arbeitslosenversicherung Arbeitnehmer Krankenversicherung 9 % Arbeitgeber Führt Sozialversicherung ab für Arbeitnehmer und Arbeitgeber vom Bruttolohn, mit Obergrenzen Arbeitgeber % Gesamtbelastung Arbeitnehmer + Arbeitgeber %
4 Die Steuern Einkommenssteuer Körperschaftssteuer Kapitalsteuer Transfersteuer / Grunderwerbssteuer Erbschafts- und Schenkungssteuer Grundsteuer Umsatzsteuer Stempelsteuern
5 Subjektive Steuerpflicht Natürliche Person Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen - Wohnsitz, Lebensmittelpunkt, gewöhnlicher Aufenthalt oder mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften - Ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt Juristische Person Unbeschränkte Steuerpflicht auf Welteinkommen - Sitz oder Geschäftsleitung im Inland Beschränkte Steuerpflicht mit Einkommen aus inländischen Quellen
6 Die Steuersätze Einkommensteuer natürliche Personen - Grundsatz: Progressive Steuer % - Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit, Option möglich 19.0 % - Einkünfte aus Vermögensgewinnen aus Verkauf - Von Immobilien mit einer Haltedauer von weniger als 5 Jahren 19.0 % - Von Geschäftsanteilen 19.0 % - Dividenden von ansässigen Unternehmen 19.0 % - Bestimmte Spekulationsgewinne auf bewegliche Vermögensgegnstände 10.0 % - Beschränkt steuerpflichtige Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte 20.0 % Körperschaftssteuer 19.0% Dividenden an eine ansässige Gesellschaft von einer ansässigen oder EU-Gesellschaft sind unter bestimmten Vor aussetzungen nicht steuerpflichtig, ansonsten sind sie steuerbar mit Anrechnungsmöglichkeit der Quellensteuer. Kapitalsteuer - Auf nominales Stammkapital 0.5 %
7 Die Steuersätze Transfersteuer / Grunderwerbssteuer - Auf Immobilien, Geschäftsanteile, bestimmte Rechte, Darlehen 1 2 % Erbschafts- und Schenkungssteuer 3 20 % Grundsteuer - Gemeindesteuer auf Immobilien Diverse Sätze Umsatzsteuer - Normalsatz 23 % - Ermässigte Sätze 8 % und 5 % - Umsatzgrenze für inländische Kleinunternehmer: PLN Keine Freigrenze für Nichtansässige Stempelsteuer - Für bestimmte Vorgänge Diverse Sätze
8 Quellensteuern Dividenden Grundsatz: Dividenden einer inländischen Gesellschaft, die an nicht ansässige natürliche Personen bezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer 19 % Zinszahlungen an Nichtansässige 20 % Lizenzzahlungen an Nichtansässige 20 % Andere Zahlungen z. B. Beratung für Recht, Accounting, Technik, Werbung, Personalbeschaffung, Führung, Controlling, Sicherheiten 20 % Vorbehaltlich EU-Mutter-Tochter-Richtlinie, EU-Zins und Lizenz-Richtlinie oder DBA und EU-Zinsabkommen mit der Schweiz Trotz der EU-Zins und Lizenz-Richtlinie kann für Zinsen und Lizenzgebühren 5 % Quellensteuer bis zum erheben.
9 Das Steuerrecht Veräusserungsgewinne und Kapitalgewinne gelten als Unternehmenseinkommen, bei natürlichen Personen als Einkommen. Verluste sind nicht rücktragsfähig, aber 5 Jahre vortragsfähig, wobei die Verrechnung bis max. 50 % des jeweiligen Jahresgewinns möglich ist. Fremdvergleichsgrundsatz für Transaktionen zwischen Nahestehenden mit Dokumentationspflichten in bestimmten Fällen Unterkapitalisierungsregeln Zinsen ausser Bankzinsen sind nur abzugsfähig, wenn das Kapital-Schuld-Verhältnis max. 1 : 3 beträgt. Zins, der darüber hinausgeht, ist nicht abzugsfähig. Tax-credit ist möglich, begrenzt auf die Höhe, die nach polnischem Recht auf das ausländische Einkommen zu zahlen wäre.
10 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Bei Schachtelbeteiligung in Höhe von mind. 10 % und einer ununterbrochenen Haltedauer von 24 Monaten nur im Bezugsstaat 0 % Zinsen - Grundsatz 5 % Lizenzgebühren 5 % Vorbehaltlich EU-Zinsabkommen
11 Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Methodenartikel Bezüge aus an eine in der Schweiz ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag (Für Dividenden an schweizerische Gesellschaften Beteiligungsabzug nach DBG) Bezüge aus der Schweiz an eine in ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
12 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Wenn die nutzungsberechtigte empfangende Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 10% beteiligt ist 5 % - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist zu beachten Zinsen - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten Lizenzgebühren - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten
13 Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Methodenartikel Bezüge aus an eine in Deutschland ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, die nicht dem Schachtelprivileg von mind. 10 % unterliegen, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Deutschland an eine in ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
14 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Gewerbliche Gewinne - Soweit sie einer Betriebsstätte zugerechnet werden können - Feste Geschäftseinrichtung - Bauausführung, wenn länger als 12 Monate - Vollmachtsvertreter Dividenden - Grundsatz 15 % - Wenn die nutzungsberechtigte empfangende Gesellschaft (ausser Personengesellschaft) zu mind. 10% beteiligt ist 5 % - EU-Mutter-Tochter-Richtlinie ist zu beachten Zinsen - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten Lizenzgebühren - Grundsatz 5 % - EU-Zins und Lizenz-Richtlinie ist zu beachten
15 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Methodenartikel Bezüge aus an eine in Österreich ansässige Person - Grundsatz: Freistellung mit Progressionsvorbehalt - Dividenden, die nicht dem Schachtelprivileg von mind. 10 % unterliegen, Zinsen, Lizenzgebühren: Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag Bezüge aus Österreich an eine in ansässige Person - Anrechnung der Quellensteuer auf Antrag
16 Doppelbesteuerungsabkommen Fürstentum Liechtenstein Es besteht kein DBA mit dem Fürstentum Liechtenstein.
17 Hauptsitz Schweiz Bahnhofstrasse 28, Postfach 556 CH-6431 Schwyz Tel +41 (0) Fax +41 (0) Mattig Management Partners Mattig Management Partners 1 Hauptsitz Schweiz Schwyz 1 Sitz Schweiz Pfäffikon SZ 2 Sitz Österreich Wien 3 Sitz Slowakei Bratislava 4 Sitze Rumänien Bukarest, Timisoara 5 Sitz Bulgarien Sofia 6 Sitz Albanien Tirana 7 Sitz Deutschland Ingolstadt Betreute Gebiete 8 Tschechische Republik 9 10 Ungarn 11 Kroatien 12 Bosnien und Herzegowina 13 Serbien 14 Montenegro 15 Mazedonien 16 Griechenland 17 Republik Moldau Wir sind eine unabhängige Unternehmensberatung. Gemeinsam mit unseren Kunden entwickeln wir nach haltig erfolgreiche Strategien zur Kostenoptimierung und Ertragssteigerung. Hierzu zählen insbesondere das Identifizieren und Nutzen von Wachstumspotenzialen in neuen Märkten. Unseren Marktauftritt in Südosteuropa bauen wir kontinuierlich aus. Derzeit sind wir mit eigenen Sitzen in der Schweiz, Österreich, der Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Albanien sowie in Deutschland präsent. Wir offerieren ganzheitliche Lösungen in den Bereichen Strategieberatung, Corporate Finance sowie Projektmanagement und -entwicklung. Unsere Mitarbeitenden an allen Sitzen sprechen deutsch. Die Informationen in den vor liegenden «Grundzügen des Rechtssystems» eignen sich nicht als Grundlage für steu erliche und / oder rechtliche Gestaltungen. Änderungen vorbehalten. Die Haftung wird aus geschlossen.
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