Steuerfolgen grenzüberschreitender handwerklicher Tätigkeit in der Schweiz
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- Inge Thomas
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1 folgen grenzüberschreitender handwerklicher Tätigkeit in der Schweiz Seminar der HwK Reutlingen am 1 Mai 2010 Referent: Thomas Hentz, Advokat (CH) Überblick über der Inhalt des Vortrages: n Schweiz n Unternehmensgewinne Gewinntransfer n Mitarbeiter Probleme und Risiken 1
2 Besteuerung in der Schweiz: hoheit auf 3 Ebenen für Unternehmenssteuern, Einkommens- und Vermögenssteuern Bundessteuern Kantonale n Gemeindesteuern Alleinige hoheit des Bundes: Mehrwertsteuern Ertragssteuersätze Schweiz 25% 18% 25% 17% 17% 13% 2
3 n Unternehmensgewinne Grundsatz: Ansässigkeits- und Betriebsstätteprinzip DBA Unternehmen Arbeitsleistung Betriebsstätte Zweigniederlassung Tochtergesellschaft Gewinntransfer Unternehmen Gewinn -Arbeitsleistung Beteiligungsertrag -Betriebsstätte -Zweigniederlassung 65% 35% Verrechnungssteuer Arbeitsleistung Betriebsstätte Zweigniederlassung Tochtergesellschaft 3
4 Gewinntransfer : Gewinne/Erträge aus Arbeitsleistung von entsandten Mitarbeitern, Betriebsstätten und Zweigniederlassung fallen unmittelbar dem deutschen Unternehmen zu. Gewinne Tochtergesellschaft sind als Dividende an das deutsche Unternehmen auszuschütten. Ablieferung 35% Verrechnungssteuer (Quellensteuer) in der Schweiz. Rückerstattungsverfahren oder Meldeverfahren 4. Sockelsteuer Schweiz 0% n Mitarbeiter: Grundsatz: Arbeitsortprinzip mit Vorbehalt Grenzgänger Mitarbeiter Wohnsitz Einkommenssteuer DE./. Quellensteuer CH Arbeitgeber Arbeitgeber Arbeitsort Wochenaufenthalter Quellensteuer Grenzgänger Quellensteuer reduziert 4.5% 4
5 Grenzgänger Kurzaufenthalter (DBA 15a) : Grenzgänger: Im Ausland ansässige Personen mit Arbeitsort Schweiz und regelmässiger Heimkehr. Kurzaufenthalter, Wochenaufenthalter Keine Heimkehr an den Wohnsitz während mehr als 60 Tagen pro Jahr. Mitarbeiter, kurzfristige Tätigkeit: Grundsatz: Nach Kostentragung Mitarbeiter Wohnsitz DE Arbeitgeber CH = Kostenträger CH Quellensteuer CH Arbeitgeber DE = Kostenträger DE Tage pro Jahr DE Tage pro Jahr Quellensteuer CH 5
6 Besteuerung Mitarbeiter (DBA 15 und 15a) Arbeitsortsprinzip mit Vorbehalt Grenzgänger Grenzgänger: Quellensteuer Schweiz 4.5% mit Anrechnung an deutsche Einkommenssteuer Grenzgänger mit mehr als 60 Tagen Nicht-Heimkehr=Wochenaufenthalter: Volle Quellensteuer Schweiz (Einkommenssteuersatz) mit Anrechnung an deutsche Einkommenssteuer Ausnahme ( Monteurklausel ) Werden die Kosten des Mitarbeiters vom deutschen Arbeitgeber getragen: - pflicht DE bei Aufenthalt bis max. 183 Tage pro Jahr - pflicht CH bei Aufenthalt über 183 Tage pro Jahr liche Probleme und Risiken: Internationale ausscheidung Unterschiedliche Betrachtungsweisen in DE und CH sind möglich. Tochtergesellschaft Schweiz Annahme einer faktischen Geschäftsleitung in Deutschland Ausgliederung eines Teilbetriebes in die Tochtergesellschaft Schweiz 4. Verrechnungspreise Verrechnung gruppeninterner Leistungen zwischen DE und ZH müssen wie unter Dritten erfolgen. 5. Zwischengesellschaft bei Handel und Dienstleistung ( 8 und 20 Abs. 2 Aussensteuergesetz) 6
7 Thomas Hentz Curriculum Ausbildung: Universität Basel, (lic. iur. 1982), zugelassen als Advokat seit 1986, Partner seit 1991 Tätigkeitsfelder: planung- und beratung einschliesslich Planung und Umsetzung nationaler und internationaler Strukturen für Gesellschaften und Privatpersonen, Verwaltung und Führung von Holding-, Domizil- und OffShore-Gesellschaften, Vertrags- und Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht Erfahrung/ Mitgliedschaften: Sprachen: 5 Jahre Mitarbeiter in der - und Rechtsabteilung bei Revisuisse PriceWaterhouse Verwaltungsrat in mehreren kleinen und mittelgrossen Unternehmen und Mitglied diverser Stiftungsräte deutsch, englisch und französisch Kontaktdaten: Kellerhals Anwälte Basel Hirschgässlein 11 Postfach CH-4010 Basel Telefon Telefax Thomas Hentz thomas.hentz@kellerhals.ch 7
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