SPORT FREIZEIT VORSORGE PFLEGE. Tipps, Adressen, Infos von Ihrem Familien- und Seniorenbüro der Samtgemeinde Steimbke

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1 SPORT FREIZEIT VORSORGE PFLEGE Tipps, Adressen, Infos von Ihrem Familien- und Seniorenbüro der Samtgemeinde Steimbke 1

2 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich freue mich, Ihnen mit unserem ersten Ratgeber für die Generation 50 + eine Informationsbroschüre zur Verfügung zu stellen. Der Ratgeber enthält Adressen und Informationen zu Beratungsstellen und Einrichtungen, Anregungen zur Freizeitgestaltung und Empfehlungen bei rechtlichen Angelegenheiten. Er gibt einen Überblick über die zahlreichen und vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung, Betreuung und Beratung. Nicht nur Senioren selbst, sondern auch deren Angehörige finden in dieser Broschüre viele wertvolle Informationen, Ratschläge und Tipps. Sollten Sie die eine oder andere Angabe vermissen oder haben Sie Informationen, Ergänzungen und Anregungen, die für ältere Bürgerin- 2 nen und Bürger von Interesse sind, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mir diese mitteilen. So kann eine nächste Auflage aktualisiert werden und Ihren Wünschen entsprechen. Mit herzlichen Grüßen Jutta Witt Familien- und Seniorenbüro Samtgemeinde Steimbke

3 Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt des Landkreises Nienburg/ Weser Rühmkorffstraße Nienburg/ Weser Tel / oder Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr sowie nach Absprache. Seniorenservicebüro: Das Seniorenservicebüro ist eine neutrale Informationsstelle für Seniorinnen und Senioren, die ein selbst bestimmtes Leben im Alter anstreben. Mit den unterschiedlichsten Netzwerken, zahlreichen Projekten und Informationsveranstaltungen zu Themen rund um das Älterwerden bietet das Seniorenservicebüro u.a. Vermittlung von Ehrenamtlichen Freiwilliges Jahr für Senioren (FJS) Qualifizierungsprojekt DUO Wohnraumberatung Hilfestellung bei allen damit verbundenen Fragen geleistet werden. Der Pflegestützpunkt vernetzt vorhandene Angebote, um ein möglichst selbstständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Er bietet u.a. Trägerunabhängige Information und Beratung zu allen Fragen der Altenhilfe und Pflege Einzelberatung bei Hausbesuchen Vermittlung von Pflegeleistungen Kooperation mit den Pflegekassen Beratung über Sozialleistungen Förderung des Ehrenamtes Pflegestützpunkt: Der Pflegestützpunkt bietet pflegebedürftigen Personen und deren Angehörigen kostenfreie und neutrale Beratung und Unterstützung bei drohender oder eintretender Pflegebedürftigkeit. So soll der Zugang zu den vorhandenen Betreuungsangeboten erleichtert und Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Nienburg/ Weser sind Andrea Mänz Tel / Silke Grelle Tel /

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5 Wichtige Rufnummern Polizei: 110 Feuerwehr: 112 Krankentransport: 05021/ HELIOS Klinik 05021/ Gift Notruf 0551/ Gesundheit und Pflege: Praktische Ärzte: Dr. Wilfried Seidenfaden Zu den Fuhren 3, Steimbke 05026/379 Dr. Uwe Winkel Dorfstraße 11, Rodewald 05074/720 Dr. Werner Meyer Krummende 13, Rodewald 05074/499 Zahnärzte: Hameira Khafi-Krumwiede, Claudia Pelzer, Birgit Bergmann Buchenring 5, Zu den Fuhren 5, Steimbke 05026/ Dr. Josefina Popescu Hauptstraße 84, Rodewald 05074/710 Psychotherapie: Andreas Knettel Heilpraktiker für Psychotherapie Pfarrer-Wengler-Weg 3, Rodewald 05074/ oder Melanie Weishaupt Heilpraktikerin für Psychotherapie Praxis im Zentrum Kompetenzzentrum Mitte Am Koppelberg 38, Steimbke 0172/ Heilpraktikerinnen: Carolina Bittendorf Knoopstraße 2, Steimbke 05026/ Antje Bültemann Hauptstraße 57, Rodewald 05074/

6 Gesundheit und Pflege: Krankengymnastik: Christina Beermann Hauptstraße 37, Steimbke 05026/86 69 Rosemarie Bormann Kuhlmanns Weg 2, Rodewald 05074/14 80 Angelika Buhmann Waldstraße 4, Steimbke 05026/12 47 Logopädie: Heike Wigger Wulkops Weg 12, Rodewald 05074/13 04 Wiebke Oelerking Hohe Straße 13, Steimbke 05026/ Apotheken: Rosen-Apotheke Dr. Fritz-Georg Fick Hauptstraße 67, Rodewald 05074/202 Seniorenzentren: Hildegard von Bingen in Steimbke 05026/ Hauptstraße 35, Steimbke Heilige Familie in Rodewald 05074/ Pfarrer-Wengler-Weg 7, Rodewald Alten- und Pflegeheim Jagdhaus Linsburg 05027/233 Grund 15, Linsburg Essen auf Rädern/Tagespflege: Heilige Familie in Rodewald 05074/ Pfarrer-Wengler-Weg 7, Rodewald Ambulanter Pflegedienst: Ingrid Niemeyer / Luvare 05021/ Diakonie Station 05032/59 94 Paritätischer Wohlfahrtsverband 05021/

7 Örtliche Angebote und sonstige Dienstleistungen: Banken: Volksbank Steimbke 05026/ Volksbank Rodewald 05074/ Sparkasse Steimbke 05026/263 Sparkasse Rodewald 05074/10 38 Postagentur: Im Jibi Handel GmbH & Co. Steimbke Altes Oelfeld 1, Steimbke Paketstation Rodewald Hauptstraße 57, Rodewald Freizeit Sportverein Linsburg 05027/16 08 Sportverein Rodewald 05074/202 Sportverein Steimbke 05026/86 38 Sportverein Stöckse 05026/84 66 Hallenbad Steimbke mit Sauna 05026/86 56 Schwimmteichanlage Rodewald 05074/435 NaturWaldBad Steimbke 05026/13 18 Beförderungsmöglichkeiten: Bus VLN Rodewald Linie 40, Stöckse Linie 40, Linsburg Linie 42, Steimbke Linie 40, 42 Lichtenhorst Linie 40 Wenden Linie 42 Wendenborstel Linie 40 Sonnenborstel Linie 42 Funk-Taxi Lichtenberg 05021/26 10 Krankenfahrten aller Kassen Rollstuhltransporte Dialysefahrten Bestrahlungs- und Chemofahrten Taxi Team 05021/55 22 Köster, Erich 05021/

8 Allgemeine Beratungsmöglichkeiten: Familien und Seniorenbüro des Landkreises Nienburg/Weser Silke Grelle und Andrea Mänz 05021/ Ev. luth. Kirche Rodewald 05074/210 Ev. luth. Kirche Steimbke 05026/86 68 Kath. Pfarrgemeinde Nienburg/Weser 05021/ Samtgemeinde Steimbke 05026/

9 Angaben zu meiner Person Name Vorname Geburtsname Geburtsort Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon-Nr. Mobil-Nr. Krankenkasse / Krankenversicherungs-Nr. Blutgruppe / Rhesusfaktor Behandelnder Hausarzt Bekannte Krankheiten Organspender ja nein Patientenverfügung ja nein Vorsorgevollmacht ja nein Betreuungsverfügung ja nein Testament ja nein Im Notfall benachrichtigen Sie bitte Name, Vorname Anschrift Telefon / Mobil-Nr. Im Notfall wünsche ich mir Beistand durch einen Seelsorger ja nein Meine Konfession 9

10 Patientenverfügung Seit dem 1. September 2009 gilt ein neues Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Hat ein Patient seinen Wunsch für medizinische Versorgung schriftlich festgehalten, müssen sich Ärzte daran halten, sofern die beschriebenen Wünsche und die vorliegende Situation übereinstimmen. Mit einer Patientenverfügung regeln Sie, ob im Falle Ihrer Bewusstlosigkeit lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen und ob Sie beispielsweise mit künstlicher Beatmung, Ernährung vorsorgt werden wollen oder mit künstlichen Körperausgängen. Sie benennen eine Person Ihres Vertrauens, die stellvertretend Ihre Wünsche im Ernstfall darlegen kann. Eine solche Erklärung sollten Sie in regelmäßigen (jährlichen) Abständen immer wieder unterschreiben, damit behandelnde Ärzte in einem Notfall auf aktuelle Aussagen zurückgreifen können. In Ihrer Geldbörse oder bei Ihrem Personalausweis sollten Sie einen Hinweis mit sich führen, dass Sie eine Patientenverfügung geschrieben haben und wo man diese findet, z. B. hinterlegt beim Hausarzt. Ihre Ansprechpartner beim Landkreis Nienburg/Weser sind: Andrea Mänz Tel.: 05021/ Silke Grelle Tel.: 05021/

11 Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit Wir alle können durch unglückliche Umstände, wie einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, in eine Situation geraten, in der wir vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr für uns selbst sorgen und evtl. vorübergehend auch nicht mehr alleine entscheiden können. In einer solchen Lage möchten wird eine würdige Behandlung erfahren, eine Fürsorge und medizinische Versorgung, die unseren Ansprüchen und Wünschen entspricht. Wir möchten, dass die Entscheidungen, die wir in diesem Moment für diese Situation alleine nicht treffen können, von Menschen unseres Vertrauens in unserem Sinne gefällt werden. Noch wichtiger ist zu wissen, dass sowohl der Ehepartner, als auch die erwachsenen Kinder niemanden rechtlich vertreten können. Das kann sie/er nur, wenn eine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder wenn sie/er gerichtlich bestellte/r Betreuerin/Betreuer ist. Für so einen Notfall wurden aufgrund langjähriger Erfahrungen folgende Verfügungen und Vollmachten entwickelt: Vorsorgevollmacht In der Vorsorgevollmacht werden vor allem die Bereiche Vermögen, Behörden- und Vertragsangelegenheiten, Postvollmacht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheit incl. der Einwilligung in operative Eingriffe oder der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen geregelt. Sie bestimmen in der Vorsorgevollmacht, wer notfalls stellvertretend für Sie entscheiden und handeln soll. Die Vollmacht ist somit eine Übertragung von persönlichen Rechten auf eine Bevollmächtigte Person. Sie gibt Ihrer Person des Vertrauens das Recht, für Sie zu entscheiden. Je eindeutiger und differenzierter Sie sich in der Vollmacht festlegen, desto kompetenter kann dann diese bevollmächtigte Person in Ihrem Sinne handeln. Obwohl für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht keine besonderen Formvorschriften erforderlich sind, gilt doch ein wesentlicher Punkt: Es muss sichergestellt sein, dass die Vollmachtgeberin/der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung ihren/seinen Willen tatsächlich noch ausdrücken konnte. Es sollte besser die Hilfe eines Notars in Anspruch genommen oder wenigstens vom Arzt auf der Vorsorgevollmacht bestätigt werden, dass der Wille zweifelsfrei zum Ausdruck kommt. 11

12 Betreuungsverfügung In der vorbeschriebenen Vorsorgevollmacht können zwei Themen nicht geregelt werden: Die Einwilligung in eine risikoreiche Heilbehandlung und die Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung sowie andere freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Für diese beiden Fälle ist in jedem Fall das Amtsgericht zuständig. Die Betreuungsverfügung ist eine Willensbekundung für den gerichtlichen Weg. Hier haben Sie die Möglichkeit, der Einsetzung eines fremden Betreuers entgegenzutreten, in dem Sie in einer Betreuungsverfügung eine Person Ihres Vertrauens nennen sowie sinnvoller Weise auch eine Ersatzperson. Die Betreuungsverfügung legt fest, welche Personen Sie als Betreuerinnen/Betreuer wünschen (oder ausschließen), wenn Sie pflegebedürftig werden und nicht selbst über die Bedingungen Ihrer Pflege, Versorgung oder/und Betreuung entscheiden können. Die in der Betreuungsverfügung festgelegten Wünsche sind für Gerichte und medizinisches Personal grundsätzlich bindend. Nur im begründeten Ausnahmefall darf das Gericht von der benannten Betreuungsperson und anderen Festlegungen abweichen. Bevollmächtigte/r (für die Vorsorgevollmacht) und Betreuungsperson können (und sollten möglichst) identisch sein. Weitere Informationen und Formulare: Seniorenservicebüro/Pflegestützpunkt Außenstelle Rühmkorffstraße Nienburg Tel.: 05021/ od. 685 oder

13 Testament Das Erbrecht ist eine äußerst schwierige Materie. Abweichend von der gesetzlichen Erbregelung kann der Erblasser über sein Vermögen in anderer Weise bestimmen. Der Gesetzgeber verlangt jedoch wegen der Bedeutung und rechtlichen Tragweite einer letztwilligen Verfügung, dass der Wille des Erblassers entweder als Testament oder in einem Erbvertrag niedergelegt werden muss. Deshalb wird dringend empfohlen, ein Testament nicht alleine zu errichten, sondern in jedem Fall einen Notar zu konsultieren. Dem Laien erscheinen viele Dinge sehr einfach, die im Nachhinein zu Erbstreitigkeiten führen, die für die Erben nicht selten den Verlust des ganzen Nachlasses bedeutet. Wer keinen Notar in Anspruch nehmen will, kann ein privates Testament errichten. Dafür gelten besonders strenge Formvorschriften: Der Erblasser muss das Testament vollständig von Anfang bis zum Ende eigenhändig per Hand abfassen und unterschreiben. Dabei ist es wichtig, dass Ort, Monat und Jahr notiert werden und der/die Erbe/n eindeutig angegeben ist/ sind, z. B. mit der derzeit bekannten Anschrift. 13

14 Rentenberatung, finanzielle Hilfen Rentenrecht und Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund (früher BfA) Ruhrstraße 2, Berlin Tel.: 030/865-1 Kostenlose Servicenummer Deutsche Rentenversicherung Braunschweig Hannover (früher LVA) Lange Weihe 2, Laatzen Tel.: 0511/ Kostenlose Servicenummer Beratungsstellen: Versicherungsberater der Deutschen Rentenversicherung Gerd Leseberg Terminvereinbarung unter 05026/ 1582 oder 0176/ Sprechtage in Nienburg/Weser: Marktplatz 1, Nienburg/Weser (Stadtverwaltung Nienburg/Weser) Montag Mittwoch 8:00 15:00 Donnerstag 8:00 18:00 Freitag 8:00 13:00 Terminvereinbarung unter 0800/ Service der Samtgemeinde Steimbke bei Fragen in Rentenangelegenheiten und bei der Aufnahme von Rentenanträgen/Kontenklärungsverfahren. Wer Fragen in Rentenangelegenheiten hat oder einen Rentenantrag stellen möchte, kann sich unmittelbar vom Versicherungsberater beraten lassen. Der Versicherungsberater der Samtgemeinde Steimbke ist Gerd Leseberg Terminvereinbarung unter 05026/15 82 oder 0176/ Herr Leseberg hilft Ihnen nach telefonischer Vereinbarung bei sämtlichen Rentenangelegenheiten und Fragen zu diesem Thema und ist beim Ausfüllen von Rentenantragsformularen und Anträgen auf Kontenklärung behilflich. Behindertenrecht und Behindertenbeistand Jeder, der von einem körperlichen, psychischen oder geistigen Leiden betroffen ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen bzw. beantragen lassen. Der Grad 14

15 der Behinderung wird im Ausweis vermerkt. Es können je nach Grad der Beeinträchtigung und der zuerkannten Merkzeichen folgende Vergünstigungen beantragt werden. Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung Sozialtarif bei der Telekom Wahlweise: Verbilligte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Ermäßigung oder Befreiung bei der Kfz-Steuer Begleitung im Personennahverkehr (Für die Begleitperson ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Personennahverkehr kostenlos) Mietzuschuss (Wohngeld bzw. Lastenzuschuss bei Eigentum) Ein Antragsformular erhalten Sie bei der Samtgemeinde Steimbke. Dort können die ausgefüllten Formulare auch wieder abgegeben werden; Sie werden unverzüglich weitergeleitet. Die Beantragung erfolgt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Versorgungsamt) Verden, Marienstraße 8, Verden (Aller) Tel.: 04231/14 0 Blindenhilfe Ein Antragsformular erhalten Sie bei der Samtgemeinde Steimbke. Dort können die ausgefüllten Formulare auch wieder gerne abgegeben werden; Sie werden unverzüglich weitergeleitet. Blinden und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.v. Kühnsstraße 8, Hannover Internet: Telefon: 0511/ info@blindenverband.org Wirtschaftliche Beratung und Hilfe Finanzielle Hilfe und Leistungen für Seniorinnen und Senioren Bei Behinderungen, Krankheit und Pflegebedürftigkeit ist es sinnvoll, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies ist jedoch meistens mit Kosten ver- bunden. Gerade ältere Menschen mit niedrigem Einkommen sollten sich nicht davor scheuen, die ihnen zustehenden Hilfen und Vergünstigungen zu beantragen und somit schwierige Lebenssituationen besser zu überwinden oder zu bewältigen. 15

16 Grundsicherung für Seniorinnen und Senioren Vor allem ältere Menschen haben bislang den Gang zum Sozialamt gescheut, weil sie fürchten, dass ihre Kinder dann zum Unterhalt herangezogen werden könnten. Die Grundsicherung ermöglicht nunmehr eine eigenständige, materielle Versorgung. Hier erfolgt, im Gegensatz zur Sozialhilfe, nur ein Unterhaltsrückgriff auf Kinder oder Eltern, wenn deren Jahresbruttoeinkommen über ,- liegt. Bei einer Sozialhilfebedürftigkeit sollen ältere Menschen und Erwerbsgeminderte ohne Rückgriffe auf Verwandtenunterhalt bedarfsdeckende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Ob aus medizinischen Gründen eine Erwerbsminderung vorliegt, wird auf Veranlassung des Trägers der Grundsicherung von den Rentenversicherungsträgern geprüft. Diese Entscheidung ist unabhängig vom tatsächlichen Bezug der Rente. Die Leistungen der sozialen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen dem Unfang und der Höhe nach den Leistungen der Sozialhilfe und haben die Aufgabe, den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern. Der für den Antragsberechtigten maßgebende Regelsatz der Grundsicherung umfasst: Bedarf für Ernährung, Körperpflege, Kleidung, Schuhe, Hausrat, Haushaltsführung, Haushaltsgeräte, Möbel, soziale Aktivitäten, Bildung, Kultur, Freizeit, Familienfeste, Weihnachten Bedarf für die angemessenen, tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (bei nicht getrennt lebenden Ehegatten/ Lebenspartner jeweils anteilig) Den Mehrbedarf, entsprechend der Hilfe zum Lebensunterhalt (z.b. wg. Ausweis mit Merkmal G /Krankenkost Einmaligen Bedarf (Erstausstatttung) Bedarf für ergänzende Darlehen für vom Regelsatz erfassten Bedarf des notwendigen Lebensunterhalt, die nach den Lebensumständen unabweisbar geboten sind und auf keine andere Art als durch Darlehen gedeckt werden können. Bedarf für die Übernahme von Mietschulden zur Abwehr einer drohenden Obdachlosigkeit und Schuldenübernahme in vergleichbaren sozialen Lagen. 16

17 Notwendige Unterlagen zur Beantragung der Grundsicherung: Der ausgefüllte Antrag Alle Einkommensnachweise (Rentenbescheide etc.) Vermögensnachweise (Sparbücher, Lebensversicherungen, ggfs. Kfz-- Schein o.ä.) Der Mietvertrag (nur bei Erstbeantragung) Eine Mietbescheinigung (nur bei Erstbeantragung oder bei einer Mieterhöhung) Kontoauszüge der letzten 2 Monate vor Antragstellung Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (soweit vorhanden) Beantragt wird die Grundsicherung beim: Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Soziales Kreishaus am Schloßplatz Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Antragsformulare erhalten Sie bei der Samtgemeinde Steimbke Bürgerbüro- Die ausgefüllten Formulare können dort auch abgegeben werden und werden unverzüglich weitergeleitet. Sozialhilfe Auf Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen. Beantragt wird die Sozialhilfe beim: Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Soziales Kreishaus am Schlossplatz Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Antragsformulare erhalten Sie bei der Samtgemeinde Steimbke Bürgerbüro- Die ausgefüllten Formulare können dort auch abgegeben werden und werden unverzüglich weitergeleitet. Gebührenermäßigung, Gebührenbefreiung Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht /Ermäßigung des Rundfunkbeitrages: Wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, BAFöG, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe bekommen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Personen, denen eine vor- 17

18 genannte soziale Leistung wegen Überschreitung der Bedarfsgrenze versagt wurde (Härtefall), wenn die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages ist. Menschen mit Behinderung, denen das RF-Merkzeichen zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen. Für die Antragstellung wird benötigt: Bewilligungsbescheid Schwerbehindertenausweis oder Bescheid vom Nds. Landesamt für Soziales, Jungend und Familie Beitragsnummer Beantragt wird die Befreiung bzw. Ermäßigung bei der: Samtgemeinde Steimbke -Bürgerbüro Kirchstraße Steimbke Tel.: 05026/ Tel.: 05026/ Die Anträge werden dann an den Beitragsservice - ARD ZDF Deutschlandradio, Köln weitergeleitet. Befreiung von der Zuzahlung von ärztlichen Verordnungen: Information über die Befreiung von der Zuzahlung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Bei Erreichen der Belastungsgrenze können Sie einen Befreiungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wohngeld Wohngeld kann sowohl für Mietwohnungen (Mietzuschuss) als auch für Eigentum (Lastenzuschuss) beantragt werden. Für die Antragstellung werden benötigt: Mietvertrag, letzte Mieterhöhungserklärung Rentenbescheide Sonstige Einkommensnachweise (Zusatzrente bzw. Versorgung), Einnahmen aus Lebensversicherungen, Zinseinnahmen etc.) Beantragt wird das Wohngeld beim: Landkreis Nienburg/Weser Fachbereich Amt für Bundesleistungen Kreishaus am Schloßplatz Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Antragsformulare erhalten Sie bei der Samtgemeinde Steimbke Bürgerbüro- Die ausgefüllten Formulare können dort auch abgegeben werden und werden unverzüglich weitergeleitet. 18

19 Schuldnerberatung Schuldnerberatung des Paritätischen Dienstes Nienburg Wilhelmstraße 15, Nienburg/Weser Tel.: 05021/ nach telefonischer Vereinbarung Schuldnerberatung der Verbraucherhilfe Niedersachsen Kleine Drakenburger Straße 7a, Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Arbeiterwohlfahrt Von Philipsborn-Straße 2 A, Nienburg/Weser Tel.: 05021/35 00 Verlust Ihrer EC-Karte Sie haben Ihre EC-Karte verloren oder sie wurde gestohlen? Setzen Sie sich sofort mit Ihrem Geldinstitut in Verbindung. Unter folgender Telefonnummer können Sie Ihre Karte sperren lassen 01805/ Zentraler Notruf zur Sperrung von EC- und Kreditkarten: 01805/ Wohlfahrtsverbände und Soziale Dienste Arbeiterwohlfahrt: AWO Altes Zollamt Von-Philipsborn-Str. 2 A Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Tel.: 05021/35 00 (Beratung) DRK-Kreisverband: Moltkestraße 30, Nienburg/Weser Tel.:05021/

20 DRK-Ortsverein Husum Manfred Arndt, Zum Hahnenkamp 32, Husum Tel.: 05027/14 00 Diakonisches Werk Fr.-Ludwig-Jahn-Str. 29, Nienburg/Weser Beratungsstelle Nienburg Tel: 05021/ Ansprechpartner: Frau Harmening und Herr Wedegärtner Caritas Pflege- und Sozialstation Pfarrer-Wengler-Weg 7, Rodewald Rodewald Tel.: 05074/ Seniorenzentrum Steimbke Hauptstraße 35, Verwaltungs GmbH Steimbke Tel.: 05026/ Paritätisches Sozialzentrum Wilhelmstraße 15, Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Paritätischer Pflegedienst Tel.: 05021/ oder 0171/ Lebenshilfe Pflegedienst Sozialstation Nienburg Häusliche Kranken- und Altenpflege Marktplatz 3, Nienburg/Weser Tel.: 05021/ oder 0152/ Kirchplatz 3, Nienburg/Weser Sprechzeiten: Montag Donnerstag 8:00 16:00 Freitag 8:00 14:00 Tel.: 05021/77 70 (täglich 24 Std.) 20

21 Palliativstützpunkt Der Palliativstützpunkt bietet Unterstützung für unheilbar Erkrankte und deren Familien. In Würde leben bis zuletzt ist das Motto des Palliativstützpunktes Nienburg/Weser und Umgebung e.v: Das Ziel des Palliativstützpunktes ist es, dass möglichst viele Schwerkranke bis zuletzt in ihrem gewohnten Umfeld bleiben und bis dahin eine möglichst hohe Lebensqualität genießen können. Eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sorgt dafür, dass bei akuten Problemen immer eine Ansprechperson zur Verfügung steht. Sämtliche Leistungen und Beratungen für den Patienten sind kostenlos und werden aus Zuschüssen, überwiegend aber aus Spenden finanziert. Der Palliativstützpunkt ist telefonisch unter 05021/ zu erreichen und steht sowohl Patienten und deren Angehörigen als auch allen an der Versorgung Beteiligten mit Rat und Tat zur Verfügung. Palliativstützpunkt Nienburg/Weser Ziegelkampstraße 39, Nienburg/Weser Ansprechpartner: Beate Nikutowski und Angela Thies Tel.: 05021/ Sozialverband Deutschland e.v. Sozialberatungszentrum Nienburg/Weser Moltkestraße Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Sprechzeiten: Montag Freitag von 9:00 12:00 Pflege-Notruftelefon des Sozialverband Deutschland e.v. (SoVD) Landesverband Niedersachsen Sprechzeiten: Montag Donnerstag 9:00 16:00 und Freitag von 9:00 13:00 Termine können unter Telefon (pro Anruf 0,062 ) vereinbart werden. Sozialverband Deutschland Ortsverband Steimbke 1.Ortsvorsitzender Helmut Ullmann Ginsterweg Steimbke Tel.: 05026/313 21

22 Kirchen und Hospizverein Kirchengemeinde Steimbke Kirchstraße Steimbke Pastoren Christian und Rebekka Brouwel St. Dionysius-Kirche Steimbke Kirchstraße Steimbke Pfarramt Telefon: 05026/86 68 Telefax: 05026/88 47 Kapelle Lichtenhorst Alter Schulweg Steimbke Ev.-luth. St. Jacobi-Kirchengemeinde Husum (Linsburg) Zum Horstberg 2, Husum Pastor Wolf-Dietmar Seidel Telefon: 05027/338 Telefax: 05027/550 Ev. Kirchengemeinde Rodewald Hauptstraße Rodewald Pastor Edzard Siuts Ev. Gemeindehaus Rodewald Hauptstraße Rodewald Röm-kath. Kirchengemeinde Rodewald Pfarrer-Wengler-Weg Rodewald Pfarrbüro Nienburg Telefon: 05021/ Telefax: 05021/ st.bernward.ni@t-online.de Caritasverband Stettiner Straße 1A Nienburg/Weser Tel.: 05021/ Hospiz-Verein DASEIN Begleitung Sterbender Tel.: 0171/ Bei Anfragen zur Pflege/Begleitung von schwerkranken oder sterbenskranken Personen können Sie sich auch an das Hospiz Lemförde wenden. Tel.: 05443/ St. Aegidien Kirche Rodewald Hauptstraße Rodewald Telefon: 05074/210 Telefax: 05074/

23 Freizeit und Bildung In der Samtgemeinde Steimbke gibt es viele verschiedene Möglichkeiten, die Freizeit abwechslungsreich zu gestalten. Auf diesen Seiten finden Sie eine zusammengefasste Auswahl des Angebots der Samtgemeinde Steimbke im Bereich Freizeit, Bildung und Sehenswürdigkeiten. Für Sportliche. Sportverein Steimbke SV Brigitta-Elwerath Geschäftsstelle Im Westerfeld Steimbke Tel: 05026/86 38 Angebot: Fit bis ins Hohe Alter - für Männer und Frauen ab ca Kurseinheiten - Info und Anmeldung Uschi Brinkmann, Tel.: 05026/84 92 Gesundheitskurs Rückenfit - gönnen Sie sich und Ihrem Rücken etwas Gutes - Info und Anmeldung: Uschi Brinkmann Tel: s.o Seniorengymnastik Dienstags von Uhr mit Heike Beke-Bramkamp Sportverein Linsburg Heiko Pommerening Burg Linsburg Tel: 05027/ 1555 Angebot: Gymnastik für Frauen Jeden Montag von Uhr - Info und Anmeldung Frau Brunschön, Tel.: 05027/18 40 Frauenpower - Jeden Montag von Uhr - Info und Anmeldung Frau Brunschön, Tel.: 05027/18 40 Wandern - jeden 2. Sonntag im Monat um 9.00 Uhr - Info erteilt Herr Laege, Tel.: 05027/14 78 SSV Rodewald Im Zentrum Rodewald Info unter Tel: 05074/13 50 Volkstanzgruppe Rodewald Info: Stefan Zeidler Tel: 05074/

24 Schwimmbäder Hallenbad Steimbke mit Sauna Schulstraße Steimbke Tel: 05026/86 56 Eintrittspreise Schwimmbad: Einzelkarten Zehnerkarten Saisonkarten Familienkarten 2,50 Euro 22,00 Euro 75,00 Euro 150,00 Euro Öffnungszeiten der Sauna im Hallenbad Steimbke Montag geschlossen Dienstag (Damen) Uhr Uhr Mittwoch (Herren) Uhr Uhr Donnerstag (Damen) Uhr Uhr Freitag (gemischt) Uhr Uhr Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag Uhr Uhr Mittwoch Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Uhr Samstag Uhr Uhr Sonntag 8.00 Uhr Uhr NaturWaldBad Steimbke Klostergarten Steimbke Tel: 05026/13 18 Letzter Einlass ist jeweils 1 Stunde vor Schließung des Bades! Während der Sommermonate findet kein Badebetrieb statt. Eintrittspreise: Eintrittspreise der Sauna: Einzelkarten 9,00 Euro Zehnerkarten 70,00 Euro 24 Einzelkarte Zehnerkarte Saisonkarte Familienkarte Generationenkarte 3,00 Euro 20,00 Euro 60,00 Euro 80,00 Euro 120,00 Euro

25 Öffnungszeiten: Eintrittspreise: Täglich Uhr Uhr Gegen Unterzeichnung einer Haftungsbeschränkung ist es Inhabern der Familien-, Saison- und Generationskarteninhabern möglich, das Bad von auch von 5 Uhr 22 Uhr zu nutzen. Tageskarte Erwachsene 3,00 Euro Jugendliche 1,50 Euro 10er Karte Erwachsene 20,00 Euro Jugendliche 10,00 Euro Saisonkarte Erwachsene 60,00 Euro Jugendliche 30,00 Euro Familienkarte 80,00 Euro Generationenkarte 120,00 Euro Naturerlebnisbad Rodewald Im Zentrum Rodewald Tel: 05074/435 Öffnungszeiten: Täglich Uhr Uhr Samstag, Sonntag und in den Ferien Uhr Uhr Früh- und Spätschwimmen von 5.00 Uhr bis Uhr für volljährige Generationen-, Familienoder Saisonkartenbesitzer. Dies gilt auch bei einer witterungsbedingten Schließung. 25

26 Sehenswertes in der Samtgemeinde Steimbke Die alte Ölpumpe, ein Wahrzeichen von Steimbke am Ortsausgang. Über Jahrzehnte - von 1934 bis wurde in der Samtgemeinde in bedeutendem Umfang Erdöl gefördert. Die höchsten Erträge wurden Anfang der 50er Jahre erzielt. Der Stremelbaum Der Stremelbaum ist der letzte Rest eines uralten Waldes, der sich einst zwischen Steimbke und Wenden erstreckte. Der Wald fiel im 19. Jahrhundert einem Vorläufer der Flurbereinigung zum Opfer; nur der Stremelbaum blieb stehen warum, ist nicht sicher: Eventuell diente der Baum als Landmarke für Vermesser. Die Rotbuche soll ein Alter von rund 300 Jahren erreicht haben. Nach dem Zweiten Weltkrieg rückten ihr Anwohner auf der Suche nach Brennholz mit Axt und Säge zu Leibe; zwei Blitzschläge gaben dem Baum den Rest. Die Gemeinde pflanzte in direkter Nachbarschaft eine junge Rotbuche. Das freut vor allem Besucher, von denen viele das Bäumchen für einen Abkömmling des noch immer beeindruckenden Baumrestes halten. 26

27 Alte Schule Sonnenborstel Schon 1741 gab es in Sonnenborstel einen Schulmeister, und die wohlhabenden Bauern des Dorfes errichteten vermutlich um diese Zeit das kleine Fachwerkgebäude im Ortskern als Schule. In späterer Zeit als Friedhofskapelle genutzt, wurde die alte Schule in den Jahren 2000/01 saniert und dient heute als Dorfgemeinschaftshaus. In Rodewald gibt es in den Sommermonaten auch verschiedene Aktionen zum Thema Landleben in alter Zeit : Torfstechen beispielsweise oder Getreideernte vor 100 Jahren. Das ganze Jahr über sieht man eine Ausstellung zur bäuerlichen Kultur, Wohnkultur, Hauswirtschaft, Handel und Handwerk der vergangenen Jahrhunderte. Heimatmuseum Rodewald Nicht weit von der einzigen großen Kreuzung in Rodewald liegt - von Nienburg kommend rechts das Heimatmuseum. Das geräumige Fachwerkhaus bietet einen Einblick in das ländliche Leben der vergangenen Jahrhunderte. Das Heimatmuseum Rodewald empfängt Sie jeden Sonntag von 15 Uhr bis 17 Uhr in der Dorfstraße 3 in Rodewald. Kontakt: Hr. Weier Tel: 05074/

28 Freilichtbühne Stöckse In einem Wäldchen an der Straße zwischen Nienburg und Stöckse liegt die Bühne des Vereins Freilichtbühne Stöckse. Im Sommer werden dort an mehreren Wochenenden plattdeutsche Theaterstücke aufgeführt. Spielzeit von Juli bis September Zum Alten Teich 5, Stöckse. Kontakt: Herr Borsdorf, Tel: 05026/85 69 Ahrbecker Mühle in Wenden Über die Geschichte der Mühle sind nur relativ wenige Daten bekannt. Sie wurde 1870 in Wenden aufgebaut und ist zuerst in der Preußi- schen Landesaufnahme von 1898 verzeichnet. Es handelt sich jedoch um eine der ältesten erhaltenen Windmühlen in Niedersachsen. Erwiesen ist, dass sie umgesetzt und nicht neu gebaut worden ist. Der mündlich überlieferte ehemalige Standort Rheinland ist durch eine dendrochronologische Untersuchung widerlegt, da in dieser nachgewiesen wurde, dass die wichtigsten konstruktiven Hölzer des Mühlenkastens Eckstiele und Kopfbänder einheitlich 1666 geschlagen worden sind und aus hiesiger Region stammen. Das im Hammer angegebene Datum 1681 ist wahrscheinlich das Baujahr der Mühle. 28

29 Das Besondere an der Mühle ist, dass sie mit drei Mahlgängen ausgerüstet ist, dem großen und kleinen Mahlgang sowie einem Graupengang. Der Müller Heinrich Ahrbecker betrieb die Bockwindmühle bis 1929.Die Restaurierung der Bockwindmühle wurde 2005 abgeschlossen. Besichtigung der Mühle nach telefonischer Vereinbarung, sonst nur Außenbesichtigung. Kontakt Herr Könemann, Tel: 05026/84 82 Giebichenstein in Stöckse In der Krähe, dem Waldgebiet am Ortsrand, liegt in etwa einem Kilometer Entfernung, dicht am Stöckser See, der Giebichenstein. Als einer der größten Findlinge Norddeutschlands hat er mit seinen 7,5 Metern Höhe und 330 Tonnen Gewicht schon seit jeher die Menschen fasziniert. Das belegen nicht zuletzt die steinzeitlichen Fundstücke aus der direkten Umgebung sowie die angrenzenden Hügelgräber. 29

30 Der Stöckser See Kartoffeldämpfanlage Stöckse Der idyllische Heideteich in direkter Nachbarschaft des Giebichensteins ist ein beliebtestes Ausflugsziel, Anlaufpunkt etlicher Wanderwege und für die lokale Tier-und Pflanzenwelt von Bedeutung. Die Dämpfanlage in Stöckse hat der Landwirt Heinrich Kuhlmann 1962 gemeinsam mit einem Anlagenbetreiber aus einem Nachbarort auf seiner Hofstelle gebaut. Hersteller war die inzwischen erloschene Firma Bruns aus Bad Zwischenahn. Die meisten Besucherinnen und Besucher glauben, das flache Gewässer sei natürlichen Ursprungs, doch dem ist nicht so: Tatsächlich sollte dort einst eine Wochenendhaus-Siedlung entstehen; realisiert wurde indes nur der See. 30 Die Anlage nahm am 24. August 1962 ihren Betrieb auf. Die Kartoffeldämpferei war ein saisonaler landwirtschaftlicher Nebenerwerb. Die Anlage war jährlich vom Beginn der Kartoffelernte ab Ende August

31 über einige Monate bis maximal Mitte Dezember in Betrieb. Die Hochzeit der Kartoffeldämpferei waren die 1960er Jahre. Damals erhielten die Landwirte kurzzeitig sogar eine staatliche Prämie, wenn sie ihre Kartoffeln zum Dämpfen brachten. Doch mit zunehmender Verbreitung industriell gefertigten Kraftfutters nahm die Bedeutung der Dämpfanlagen stetig ab. Nach und nach wurden sie stillgelegt und abgerissen oder sie verfielen. So vergrößerte sich der Einzugsbereich der Stöckser Anlage kontinuierlich. Am Dämpfen interessierte Landwirte nahmen immer weitere Wege auf sich und kamen zuletzt aus einem Umkreis von über 50 Kilometern bis aus dem Raum Soltau oder Minden. Mit einem Treckergespann mit ein oder zwei Anhängern war dies eine langwierige Hin- und Rückfahrt stellte dann auch die Stöckser Anlage als vermutlich letzte ihren Betrieb ein, wurde jedoch nicht abgerissen. Im September und Oktober 2009 wurde die Anlage umfassend und denkmalgerecht restauriert. Terminvereinbarung für Führungen unter Tel: 05026/ Landfrauen Lichtenhorst Info: Frau Hogreve Rethemer Straße Steimbke Tel: 05074/269 Landfrauen Rodewald Info: Frau Wiggers Hauptstraße Rodewald Der letzte Betreiber, Heinrich Kuhlmann jun., hat lediglich einzelne, für Kinder potenziell gefährliche Teile wie die Wasserbecken für das Waschwasser zurückgebaut. 31

32 Für Musikalische In Rodewald Gemischter Chor und Sing & Fun Info: Herr Fick Hauptstraße Rodewald Tel: 05074/202 Männergesangsverein Rodewald Info: Herr Zilke Dorfstraße Rodewald Tel: 05074/ Spielmannszug Rodewald m.b Info: Herrn Bohm Niederstöckener Straße Rodewald Tel: 05074/ In Steimbke Gesangsverein Chor Harmonie Info: Frau Sürie Straße Steimbke Tel: 05165/400 Posaunenchor Lichtenhorst Info: Herr Hogreve Rethemer Straße Steimbke Tel: 05165/ In Stöckse Feuerwehrkapelle Wenden Info: Herr Prigge Heidloh 21 Stöckse/ Wenden Tel: 05026/421 Bildung in der Samtgemeinde Steimbke Außenstelle der Volkshochschule Nienburg in Steimbke Informationen zum Kursplan gibt die VHS-Nienburg Arbeitsstelle Steimbke Hilke Schmidt Steimbke Tel: 05026/17 43 Haus der Begegnung Steimbke Kirchstraße Steimbke Tel: 05026/84 32 Binderhaus Rodewald Binderhaus e.v Dorfstraße Rodewald Tel: 05074/

33 Ehrenamt In fast allen Bereichen des Gemeinwesens ist ein Zusammenleben nur durch das ehrenamtliche Engagement von Mitbürgerinnen und Mitbürgern möglich. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Neben Betreuung von Kindern, Kranken und alten Menschen zählen u. a. dazu: Dienste bei Jugendorganisationen, im Natur- und Umweltschutz, im Tierschutz, in der Bewährungshilfe, Telefonseelsorge, in Caritas oder Diakonie, in Hilfsorganisationen, Umsonstläden, bei der Hausaufgabennachhilfe, als Helfer wie Grüne Damen und Herren in vielen Hospitälern, in der Altenpflege und in Behindertenhilfe-Einrichtungen, in Sport-, Kultur- und anderen Vereinen. Die Freiwilligen Feuerwehren, wichtigste Stütze der aktiven Gefahrenabwehr in Deutschland, haben ausschließlich ehrenamtliche Mitglieder. Auch den Katastrophenschutz der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten größtenteils ehrenamtliche Kräfte. bürgerschaftlich aktiv. Das ergab eine Studie über das Ehrenamt in Niedersachsen aus dem Jahr Ein Ehrenamt gibt die Möglichkeit neue Kontakte zu knüpfen, Sinnvolles zu vollbringen und Geben und Nehmen ins Gleichgewicht zu bringen. Welche Mitbürgerin und welcher Mitbürger fühlt sich nun angesprochen? Wer sich in seiner Freizeit gerne ehrenamtlich engagieren möchte, findet im Internet unter oder Angebote mit unterschiedlichsten Anforderungen. Informationen sind auch im Familien- und Seniorenbüro im Rathaus Steimbke erhältlich. Kaum zu glauben: Jeder zweite Einwohner im Landkreis Nienburg ist 33

34 Was tun nach dem Sterbefall? (Hinweise für Angehörige) Nach einem Sterbefall kommt auf die Angehörigen eine Vielzahl von Aufgaben zu. Hier stehen Sie aber keineswegs vollkommen alleine da. Hilfe und Unterstützung erhalten Sie nicht nur von Ihren Angehörigen, sondern auch von öffentlicher Seite. Ansprechpartner sind das Pfarramt, die Gemeindeverwaltung, die Krankenkassen und das Bestattungsinstitut. Bei einem Sterbefall zu Hause ist zunächst ein Arzt zu benachrichtigen, damit dieser die Todesbescheinigung ausstellen kann. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus wird sie durch die Krankenhausverwaltung ausgestellt. Wenn der Arzt nicht be34 scheinigen kann, dass eine natürliche Todesursache vorliegt, muss die Polizei verständigt werden. Mit der Bestattung wird in der Regel ein Bestattungsinstitut beauftragt. Dort werden Sie genauestens über den weiteren Ablauf informiert und wenn Sie es wünschen, kann das Institut die Erledigung der Formalitäten übernehmen. Die Sterbeurkunde wird beim zuständigen Standesamt ausgestellt. Dazu sind folgende Urkunden vorzulegen: - der Totenschein (im verschlossenen Umschlag) - eine Geburtsurkunde, falls die/ der Verstorbene unverheiratet war

35 - eine Heiratsurkunde, falls die/ der Verstorbene verheiratet war - eine Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil, falls die/der Verstorbene geschieden war oder eine aktuelle Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk - eine Heiratsurkunde sowie die Sterbeurkunde des Ehegatten, falls die/der Verstorbene verwitwet war - der Personalausweis des Verstorbenen - ggf. die Sterbefallanzeige des Krankenhauses Das Standesamt stellt für die Rentenkasse, die Krankenversicherung und für das Pfarramt freie Sterbeurkunden aus, Es ist ratsam 3 5 weitere, jedoch gebührenpflichtige Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu beantragen, da diese von Behörden, Banken und Versicherungen usw. als Nachweis verlangt werden. Weitere wichtige Unterlagen: - Krankenkassenunterlagen (Chipkarte) - Versicherungsunterlagen - Rentenversicherungsnummer/ Rentenanpassungsmitteilung - Bestattungsvorsorgevertrag - Testament, Grabdokumente, Erbschein Angehörige sollten mit dem Bestatter besprechen, welche Angelegenheiten er für sie erledigen soll und was sie selbst übernehmen wollen. Zu den Formalitäten gehören im Einzelnen: - Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt - Terminfestlegung der Beerdigung mit dem Pfarrer/dem Trauerredner - Erwerb oder Wiedererwerb der Grabstelle - Benachrichtigung des Arbeitgebers oder Rententrägers und der Krankenkasse - Beantragung von Beihilfen, Auszahlungen von Versicherungsgeldern, Rentenvorschüssen (3- Monats-Rente) - Rentenanspruch geltend machen - Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen - Unterrichtung, Kündigung oder Ummeldung von Versicherungen, Mitgliedschaften, Wohnung, Abonnements, Telefon, Post, Auto, Strom, Gas, Wasser usw. - Benachrichtigung der Bank des Verstorbenen (Vollmachten für Konten, Daueraufträge, Lastschriftermächtigungen usw.) - Haushaltsauflösung organisieren - Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten. 35

36

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