Hinweise für Studierende im Studiengang Master of Education (MEd)

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1 Prüfungsausschuss Master of Education (MEd), Der Vorsitzende Hinweise für Studierende im Studiengang Master of Education (MEd) Diese Hinweise gelten für Studierende, die zum Wintersemester 2013/14 ihr Studium aufnehmen möchten. Das Aushangbrett des Prüfungsausschusses befindet sich vor dem Raum E 032. Dort hängt auch der allgemeine Teil der Prüfungsordnung aus. Die fachspezifischen Anlagen sind bei den jeweiligen Fächern erhältlich (siehe Liste der Prüfungsbeauftragten). Prüfungsbeauftragte für die einzelnen Fächer Fach Englisch Bildungswissenschaften Erziehungswissenschaft Pädagogische Psychologie Biologie Gestaltendes Werken/ Design Erdkunde Deutsch Geschichte Katholische Theologie Kunst/ Kunstpädagogik Mathematik Musik Philosophie Politik Sachunterricht Sozialwissenschaften Soziologie Sport Wissenschaft von der Politik Beauftragte/r Dieter Koch/Teresa Pham Prof. Dr. Kathrin Dedering Prof. Dr. Martin Schweer Prof. Dr. Norbert Pütz Dr. Stefan Scheuerer Prof. Dr. Martina Flath Prof. Dr. Jochen A. Bär Prof. Dr. Claudia Garnier Prof. Dr. Raimund Lachner Bernd Selle Prof. Dr. Martina Döhrmann Prof. Dr. Theo Hartogh Dr. Karsten Berr Prof. Dr. Karl-Heinz Breier Prof. Dr. Steffen Wittkowske Prof. Dr. Peter Nitschke Dr. Stephan Sandkötter Prof. Dr. Iris Pahmeier Prof. Dr. Peter Nitschke Die Prüfungsbeauftragten der einzelnen Fächer sind für die Prüfungsorganisation in ihrem Fach zuständig und sorgen für die Bekanntmachung der Wiederholungsprüfungen (Termine, Örtlichkeiten); geben Auskünfte über fachspezifische Prüfungsangelegenheiten. Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 1 von 11

2 An- und Abmeldungen zu Prüfungen: Jedes Modul schließt mit einer Prüfungsleistung ab, entweder als Modulprüfung oder in Form mehrerer Modulteilprüfungen. Für jede Prüfungsleistung müssen Sie sich anmelden. Dafür wird in der Regel in der Lehrveranstaltung von der/dem Lehrenden ein Formblatt (Prüfungsliste) zur Verfügung gestellt, in das Sie sich bitte eintragen. Ihre so erfolgte Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis 24 Stunden vor Prüfungsbeginn möglich und muss der Prüferin/dem Prüfer mindestens 24 Stunden vor dem Prüfungsbeginn schriftlich vorliegen (Eingang auf dem Postweg/ -Zugang). Eine Nichtteilnahme trotz Anmeldung wird als durchgefallen gewertet, es sei denn, es liegt eine Krankmeldung (ärztliches Attest) vor. Die Anmeldung zur Prüfung sollte möglichst spät erfolgen (etwa 2-3 Wochen vor dem Prüfungstermin), weil Sie dann besser beurteilen können, ob Sie sich der Prüfung auch wirklich unterziehen wollen. Die Abmeldung wird durch einfache Streichung von der Anmeldeliste vorgenommen. Die oder der Lehrende lässt Studierende durch ihre/ seine Unterschrift auf der Anmeldeliste zur Prüfung zu. Nicht zur Prüfung zugelassene Studierende werden mit Rechtshilfebescheid schriftlich vom Lehrenden benachrichtigt. Anwesenheit in Lehrveranstaltungen In den Lehrveranstaltungen der Universität Vechta besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht. Aber: die regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend an denjenigen Lehrveranstaltungen die durch aktive Teilnahme bestimmt (Seminare mit Referaten, Übungen im Labor, Projektveranstaltungen, fach- und schulpraktische Veranstaltungen) oder die teilnahmebeschränkt sind. Eine Anwesenheitspflicht besteht weiterhin während des Praktikums bzw. während der Praxisphasen und bei Exkursionen. Für die Erfüllung der Anforderungen des Kontaktstudiums (z. B. tutorielle Begleitung von Lehrveranstaltungen, auch in Form von E-Learning-, Internetforen) ist ebenfalls die regelmäßige aktive Teilnahme verpflichtend. Zeitplan: Termine für den Master of Education bei Abschluss im Sommersemester 2014 (Stand: ) Semesterbeginn Auftakttage Meldung zur M.Ed. - Arbeit bis Fachpraktikum Schreibzeit MEd-Arbeit Beginn Veranstaltungszeit SoSe Veranstaltungsfreie Zeit zu Pfingsten Meldung zur Masterprüfung bis Ende Veranstaltungszeit MEd Prüfungszeit für das lfd. Semester Durchführung MEd-Prüfung Wdhprüf. für das lfd. Semester Termin der Zeugnisübergabe voraussichtlich Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 2 von 11

3 Umfang von Prüfungsleistungen: Der zeitliche Aufwand für die Erbringung der Prüfungsleistung bzw. zu deren Vorbereitung muss sich an den Credit Points (CP) orientieren. Für schriftliche Prüfungsleistungen gelten durch Beschluss des Prüfungsausschusses folgende Umfänge: Schriftliche Ausarbeitung zu einem gehaltenen Referat: ca. 10 Seiten Schriftliche Hausarbeit (ohne Referat): ca. 15 Seiten Master-Arbeit: ca. 70 Seiten Bei Gemeinschaftsarbeiten erhöhen sich die Seitenzahlen entsprechend. Achtung: Bei gemeinschaftlich erstellten Modulprüfungsleistungen muss die Einzelleistung deutlich erkennbar und einzeln archivierbar sein. Eine abgegebene schriftliche Prüfungsleistung kann nicht nachgebessert werden. Eine Herausgabe an die Studierenden darf nicht erfolgen. Bei Nichtbestehen muss entweder eine neue Arbeit angefertigt werden oder es erfolgt eine mündliche Prüfung über das Gesamtgebiet des Stoffes, der in der zugehörigen Lehrveranstaltung behandelt wurde. Die Entscheidung über die Art der neuen Prüfungsleistung treffen die Lehrenden. Jede schriftliche Arbeit muss folgende Erklärung enthalten: Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektronischer Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektronischer Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Ich versichere, dass die vorliegende Arbeit in dieser oder ähnlicher Form noch nicht veröffentlicht wurde und noch keinem anderen Prüfungsausschuss/Lehrenden zur Bewertung vorgelegt worden ist. Ich erkläre mich mit der Prüfung der der Arbeit zugrunde liegende(n) Datei(en) mithilfe eines geeigneten Programms einverstanden. Datum, Unterschrift Schriftlich erbrachte Prüfungsleistungen müssen i.d.r. spätestens 4 Wochen nach Abgabe bewertet sein. Die Noten werden in anonymisierter Form von den Lehrenden per Aushang bekannt gegeben (Matrikelnummer und Note am Aushangbrett des jeweiligen Faches bzw. Veröffentlichung in Stud.IP). Art der Prüfungsleistung Die Art der zu erbringenden Prüfungsleistung (Referat, Hausarbeit, Klausur etc.) ist in den fachspezifischen Anlagen festgelegt. Bei Mehrfachnennungen entscheidet die/ der Lehrende. Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 3 von 11

4 Notenskala und Notenberechnung: Die Notenvergabe erfolgt immer mit einer Kommastelle. Bei Einzelnoten sind folgende Notenstufen möglich: 1,0 1,3 sehr gut 1,7 2,0 2,3 gut 2,7 3,0 3,3 befriedigend 3,7 4,0 ausreichend 5,0 nicht ausreichend Achtung: Für die Übermittlung an das Prüfungsamt sind nur die hier angegebenen Notenstufen bzw. die daraus zusammengesetzten Noten anzugeben. Eine Prüfung muss mindestens mit 4,0 bewertet werden, um als bestanden zu gelten. Bei zusammengesetzten Noten (z.b. mündl. Prüfung vor 2 Prüferinnen/Prüfern) ergibt sich die Note aus dem Durchschnitt der Einzelnoten; dabei können sich auch Noten ergeben, die von der o.a. Skala abweichen; z.b.: 2,0 / 3,0 = 2,5 Die Prüfungsleistung gilt nur dann als bestanden, wenn beide Prüfer die Leistung mit mindestens ausreichend bewertet haben. Bei errechneten Noten wird nur die erste Stelle hinter dem Komma ausgewiesen, der Rest wird abgeschnitten (nicht auf- oder abrunden!). Beispiel: 3,0 + 3,3 = 6,3 : 2 = 3,15. Dies wird als 3,1 angegeben. Alle Modulnoten gehen (gewichtet) in die Endnote (MEd-Zeugnis) ein. Auch nicht bestandene Prüfungsleistungen werden dem Akad. Prüfungsamt gemeldet, weil diese in die elektronische Karteikarte der Studierenden eingetragen werden müssen. Weitergabe von Prüfungsunterlagen an das Akad. Prüfungsamt: Alle Prüfungen müssen dokumentiert werden. Die dabei erstellten Prüfungsunterlagen (auch schriftliche Leistungen wie Referatsausarbeitungen, Hausarbeiten, Klausuren etc.) gehen an das Akademische Prüfungsamt. Ist eine Archivierung der Prüfungsleistungen nicht möglich (z.b. erstellte Skulpturen oder andere sperrige oder vergängliche Produkte ), so ist an deren Stelle eine Text- und Fotodokumentation den Prüfungsakten beizufügen. Mündliche Prüfungen: Mündliche Prüfungen dauern i.d.r. 20 Minuten und werden von einer(m) Prüfer(in) und einer(m) fachkundigen Beisitzer(in) abgenommen; (diese[r] führt das Protokoll); die Note wird von beiden gemeinsam festgesetzt (2 Noten, errechneter Durchschnitt). Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 4 von 11

5 Wiederholung von Prüfungen: Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zwei Mal wiederholt werden. (Die 2. Wiederholungsprüfung ist i.d.r. eine mündliche Prüfung). Bei schriftlichen nicht bestandenen Hausarbeiten oder Referatsausarbeitungen ist die erste Wiederholungsprüfung entweder eine erneute Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung, die den Stoff der Lehrveranstaltung umfasst. Die entsprechende Form wird durch die/den Lehrenden festgelegt. Für diese Wiederholungsprüfung muss man sich bei der/dem Lehrenden bzw. der/dem Modulverantwortlichen anmelden. Die 2. Wiederholungsprüfung ist i.d.r. eine mündliche Prüfung, die frühestens nach drei Monaten und spätestens im nächsten Prüfungszeitraum stattfindet. Der Termin wird vom Prüfungsamt festgelegt, bei dem man sich zuvor auch anmelden muss. Ist auch die zweite Wiederholungsprüfung nicht bestanden, so kann dieses Fach nicht weiter studiert werden. Einsichtnahme in Prüfungsleistungen Die Lehrenden sind verpflichtet, den Studierenden Termine zur Einsicht in die Klausuren oder Hausarbeiten anzubieten und die erteilten Noten zu besprechen. Eine Herausgabe der Unterlagen erfolgt jedoch nicht. Gestaltung des Studiums Neben den beiden Fächern sowie dem Bereich Bildungswissenschaften gibt es zwei Wahlpflichtmodule. In der Regel haben diese die Bezeichnung WMM. Weitere Wahlpflichtmodule (mit den Bezeichnungen der jeweiligen Fächer) sind in einigen Fächern den fachspezifischen Anlagen zu entnehmen. Dies ist der Fall, wenn zwischen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen unterschieden wird. Die im Wahlpflichtbereich zu belegenden Module können frei gewählt werden. Studierende, die den Schwerpunkt Grundschule anstreben, müssen das Modul WMM-1 Erstunterricht (Erstrechnen/Schriftspracherwerb) besuchen. Studierende mit dem Schwerpunkt Hauptschule sowie Studierende im MEd Realschule können beide Module aus dem Angebot frei wählen. Fachpraktikum Im Studiengang Master of Education ist ein Fachpraktikum abzulegen. Für das Fachpraktikum müssen Sie sich beim Praktikumsbüro des Zentrums für Lehrerbildung anmelden. Sie besuchen im Wintersemester ein Vorbereitungsseminar, zu dem Sie sich in einem Ihrer beiden Unterrichtsfächer anzumelden haben. Das Fachpraktikum wird betreut und das Modul mit 7 CP und einer Note bewertet. Termine, Merkblätter und die Praktikumsordnung finden Sie auf der Webseite des Praktikumsbüros. Sprachanforderungen Bis zur Meldung zur Masterprüfung muss gem. Studienordnung des Studienfaches Englisch ein Semester Studium im englischsprachigen Ausland bzw. ein durchgehender dreimonatiger Aufenthalt im englischsprachigen Ausland nachgewiesen werden. Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 5 von 11

6 Masterarbeit: Die Bearbeitung der Masterarbeit setzt ein fortgeschrittenes Stadium des Studiums voraus und soll deshalb nicht vor Ablauf der Vorlesungszeit des ersten Fachsemesters aufgenommen werden. Die Masterarbeit ist entweder in einem der beiden Fächer oder im Bereich Bildungswissenschaften zu schreiben. Die Arbeit hat in der Regel eine empirische (d.h. schulbezogene) Ausrichtung. Die Wahl des Faches/Bereiches ist unabhängig von der BA-Arbeit. Ausnahme: Sachunterricht. Wenn in diesem Fach eine Masterarbeit geschrieben wird, ist die Arbeit in der Regel auf den Sachunterricht und nicht auf das Bezugsfach zu konzentrieren. Die Studierenden suchen sich eine Lehrende oder einen Lehrenden ihrer Wahl zur Betreuung der Masterarbeit. Das Thema der Masterarbeit wird von einem Mitglied der Hochschullehrergruppe oder einer Privatdozentin/einem Privatdozenten festgelegt (Erstprüferin/Erstprüfer). Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des Faches. Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag des Faches weiteren an der Universität Vechta hauptamtlich Lehrenden befristet das Recht einräumen, als Erstprüfer/in zu fungieren. Mindestens eine Prüferin/in bzw. ein Prüfer muss ein Mitglied der Hochschullehrergruppe oder Privatdozentin bzw. Privatdozent sein. Die Anmeldung erfolgt im Akademischen Prüfungsamt per Formular, das auf den Seiten des Prüfungsamtes zum download zur Verfügung gestellt wird. Das Formular ist von den Studierenden auszufüllen und vom Studierenden und vom Betreuer (Erstprüferin/Erstprüfer) der Arbeit sowie von der Zweitprüferin/dem Zweitprüfer zu unterschreiben. Anschließend ist das Anmeldeformular an das Akademische Prüfungsamt zurückzugeben. Die Studierenden erhalten von dort das Thema der Arbeit und die Bearbeitungsfrist schriftlich zugestellt. Die fertige Masterarbeit ist fristgerecht im Akademischen Prüfungsamt abzugeben. Soll die Masterarbeit in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule durchgeführt werden, bedarf es hierzu der schriftlichen Zustimmung des Prüfungsausschusses. Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt drei Monate, auf Antrag kann diese Zeit auf höchstens 4,5 Monate erhöht werden (siehe dazu den Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist der Masterarbeit M.Ed. samt Anhängen auf den Seiten des Prüfungsamtes und des Prüfungsausschusses MEd). Verlängerungen können aufgrund von Krankheit, wissenschaftlichen oder sonstigen Gründen erfolgen. In jedem Fall soll aber eine Rücksprache mit der Erstprüferin/dem Erstprüfer erfolgen. Zudem sind die Gründe, die zur Verlängerung der Bearbeitungsfrist innerhalb der Bearbeitungszeit geltend gemacht werden können, unverzüglich beim Akademischen Prüfungsamt zu melden. Die Bearbeitungszeit verlängert sich dann entsprechend. Die Masterarbeit ist in dreifacher gebundener Ausfertigung sowie in dreifacher maschinenlesbarer Form (CD-ROM, doc- oder pdf-format) beim Prüfungsamt einzureichen. Die Masterarbeit muss ein Deckblatt mit den erforderlichen Angaben analog zu anderen schriftlichen Ausarbeitungen sowie die folgende Versicherung (als letzte Seite) enthalten: Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und unter Benutzung keiner anderen Quellen als der genannten (gedruckte Werke, Werke in elektronischer Form im Internet, auf CD und anderen Speichermedien) verfasst habe. Alle aus solchen Quellen wörtlich oder sinngemäß übernommenen Passagen habe ich im Einzelnen unter genauer Angabe des Fundortes gekennzeichnet. Quellentexte, die nur in elektronischer Form zugänglich waren, habe ich in den wesentlichen Auszügen kopiert und der Ausarbeitung angehängt. Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 6 von 11

7 Ich versichere, dass die vorliegende Arbeit in dieser oder ähnlicher Form noch nicht veröffentlicht wurde und noch keinem anderen Prüfungsausschuss/Lehrenden zur Bewertung vorgelegt worden ist. Ich erkläre mich mit der Prüfung der der Arbeit zugrunde liegende(n) Datei(en) mithilfe eines geeigneten Programms einverstanden. Datum, Unterschrift Ist die Masterarbeit im ersten Versuch nicht bestanden, kann sie einmal mit einem neuen Thema in der nächsten Schreibzeit (siehe Termine für das auf den ersten Versuch folgende Semester) wiederholt werden. Vom Studierenden ist innerhalb der bekannt gemachten Anmeldefrist der nächsten Schreibzeit eine erneute Anmeldung im Akademischen Prüfungsamt vorzunehmen. Masterprüfung Die Masterprüfung wird von zwei Prüferinnen/Prüfern durchgeführt. Hiervon muss mindestens eine Prüferin/ein Prüfer Mitglied der Hochschullehrergruppe sein. Nur ein/e Prüferin/ein Prüfer kann sowohl die Masterarbeit prüfen als auch die mündliche Prüfung durchführen. Die Prüferkombination kann sich je nach Wahl der/des Studierenden wie folgt zusammensetzen: - Prüferin/Prüfer aus der Fachwissenschaft eines der beiden Unterrichtsfächer und Prüferin/Prüfer aus den Bildungswissenschaften oder - Prüferin/Prüfer aus der Fachwissenschaft des einen Unterrichtsfaches und Prüferin/Prüfer aus der Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfaches. Ausnahmsweise kann die Prüferkombination sich nach Wahl der/des Studierenden wie folgt zusammensetzen: - Prüferin/Prüfer aus der Fachdidaktik des einen Unterrichtsfaches und Prüferin/Prüfer aus der Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfaches. Diese Ausnahme bedarf der Genehmigung des Prüfungsausschusses. Zusätzlich kann eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulbehörde sowie bei Prüfungen im Fach Katholische Religion eine Vertreterin/ein Vertreter der Kirchenbehörde an der Prüfung teilnehmen. Diese dürfen jedoch keine Prüfungsfragen stellen und nicht an der anschließenden Beratung teilnehmen. Die Masterprüfung ist als mündliche Einzelprüfung mit einer Dauer von 60 Minuten zuzüglich Beratung angelegt. Die Anmeldung zur Masterprüfung erfolgt im Akademischen Prüfungsamt per Formular. Das Formular ist von den Studierenden auszufüllen und vom Studierenden und von den Prüfenden zu unterschreiben. Anschließend ist das Anmeldeformular an das Akademische Prüfungsamt zurückzugeben. Einsicht in die eigene Karteikarte Im Akademischen Prüfungsamt (Frau Falk, Raum R 024) wird für jede(n) Studierende(n) ein Konto über die Credit Points geführt, aus dem alle bislang absolvierten Prüfungsleistungen hervorgehen. Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 7 von 11

8 Studierende können nach vorheriger Anmeldung Einblick in ihr Punktekonto nehmen. Darüber hinaus haben die Studierenden jederzeit die Möglichkeit, beim SSC ihr aktuelles Punktekonto per Mail anzufordern. Wünsche zu Korrekturen/Berichtigungen in der Karteikarte sind umgehend schriftlich beim Prüfungsamt anzuzeigen. Weitere Hinweise Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass die Erklärung zum Bestehen der letzten Prüfung zeitnah im Akademischen Prüfungsamt eingereicht wird. Sind 60 CP erreicht in der richtigen Verteilung auf die beiden Fächer (je 9 CP), im Bereich Bildungswissenschaften (9 CP), bei den Wahlmodulen (pro Modul 4 CP), der Master-Arbeit (15 CP), der Master-Prüfung (3 CP) und dem Fachpraktikum (7 CP inkl. Vorbereitungsveranstaltung), so ist der Master-Studiengang abgeschlossen, die MEd-Note wird errechnet und der Studiengang beendet. Von diesem Zeitpunkt an können keine weiteren Studien- und Prüfungsleistungen mehr erbracht werden. Der Abschluss eines 3. Faches wird nicht bestätigt. Zusätzlich erbrachte Leistungen aus einem weiteren Fach werden unter Zusatzleistungen (ohne Berücksichtigung der CP und der Noten für die Gesamtnote) ausgewiesen. Im Wahlpflichtbereich werden die Leistungen in der Reihenfolge der Erbringung (Datum der Prüfungsleistung) verbucht. Eine nachträgliche Verschiebung einer erbrachten Leistung in den Zusatzbereich ist nicht möglich. Wenn Sie eine Leistung aus dem Wahlpflichtbereich nicht im Wahlpflichtbereich sondern im Zusatzbereich verbucht haben wollen, geben Sie dies unbedingt bei der Meldung zur Prüfung auf der Prüfungsliste an. Zur Information finden Sie im Anhang ein Beispiel für die Dokumentation der Studienleistungen. Weitere Auskünfte: Mit Fragen, die sich nicht auf die einzelnen Fächer beziehen, wenden Sie sich bitte an: Zentrale Studienberatung, Fachstudienberatung Für Prüfungsangelegenheiten: An das Akademische Prüfungsamt, Frau Susanne Falk Raum R 024 Tel susanne.falk@uni-vechta.de Für Angelegenheiten, die das Fachpraktikum betreffen An das Praktikumsbüro, Petra Eichmann Raum R 016 Tel zpb@uni-vechta.de Für allgemeine Angelegenheiten Ihres Studiums: An das Zentrum für Lehrerbildung, Florian Schnürer Raum R 047 Tel zflb.med@uni-vechta.de Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 8 von 11

9 oder an den Vorsitzenden des MEd-Prüfungsausschusses Herrn Prof. Dr. Steffen Wittkowske Raum A 109a Tel (Sekretariat Frau Prior, -694, vormittags) steffen.wittkowske@uni-vechta.de Was für Sie zu tun ist: Zu Beginn des Studiums: 1. MEd-Handout lesen! 2. Fachspezifische Anlagen der studierten Fächer lesen! ( gemäß Studienplan studieren!!!) 3. Prüfungsordnung lesen! Bei Problemen: 1. Sofort die/ den jeweilige/ n Dozentin/ en ansprechen. Wenn keine Lösung gefunden wird: 2. Die/ den Prüfungsbeauftragte/ n des Faches ansprechen. Wenn noch immer keine Lösung gefunden wurde: 3. Die/ den MEd-Koordinator/ in ansprechen und ggf. Beschwerde beim Prüfungsausschuss einlegen. Anlage: Beispiel eines Transcript of Records Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 9 von 11

10 Akademisches Prüfungsamt Universität Vechta Studiengang Master of Education Bescheinigung über erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen für Name: Name, Vorname geb. am: xx.xx.19xx Matr.-Nr.: xxxxxx Punktestand: Gesamtnote: CP 1. Fach (9 CP): 2. Fach (9 CP): 3. Fachpraktikum: 4. Bildungswissenschaften (9 CP): Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 10 von 11

11 Pflichtmodule Module SWS Prüfungsform CP Note BWM-1: Planung und Steuerung von Unterricht Theorien des Lehrens und Lernens 2 2 (Allgemeine Didaktik) Soziale Interaktion im Unterricht Seminar aus dem pädagogisch-psychologischem 2 2 Themenspektrum Soziale Inter- aktion im Unterricht BWM-2: Reflexion, Gestaltung und Evaluation 4 4 von Lern- und Bildungsprozessen Pädagogisch-Psychologische Diagnostik Erziehungs- und Bildungsprozesse in 2 2 Schulen Projekt zur Förderung von Lern- und Bildungsprozessen Wahlpflichtbereich (8 CP): Master-Arbeit im Fach (15 CP): Thema der Arbeit Master-Prüfung in den Fächern (3 CP): Vechta, den xx.xx.20xx Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Studiengang Master of Education Hinweise für Studierende im M.Ed., Stand: Seite 11 von 11

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