Wir heissen Sie herzlich willkommen in der Gemeinde Glarus Nord!
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- Magdalena Bruhn
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1 . Wir heissen Sie herzlich willkommen in der Gemeinde Glarus Nord! Das Oberseetal ist eine Perle in unserem idyllischen Naherholungsgebiet Für R e s e r v a t i o n e n für den Zelt- und Campingplatz melden Sie sich bitte unter folgender Adresse: Gemeinde Glarus Nord Liegenschaftsverwaltung Gemeindehaus Oberurnen Kontaktperson: Elvira Weiss Tel.: liegenschaften@glarus-nord.ch Bei spontanen Übernachtungen verwenden Sie bitte (die im Restaurant, beim Campingplatz und in der Rautialphütte) aufliegenden Einzahlungsscheine mit den zu entrichtenden Gebühren gemäss Preisliste. 1 / 7
2 Näfels, Oberseealp Stand: 30. Mai 2011 Schwimmbad WC weitere Plätze für Camper Gottesdienstplatz Kehricht 2 / 7
3 Näfels, Rautialp Kochhütte Schlafraum, 10 Matratzen 3 / 7
4 Campingplatz - Ordnung Oberseetal 1 Dieser Campingplatz ist im Eigentum der Gemeinde Glarus Nord und wird vom Bereich Liegenschaften verwaltet. 2 Das Campieren auf diesem Platz ist vom 1. Mai bis 30. September gestattet. Vor dem 1. Mai und nach dem 30. September ist das Campieren im ganzen Oberseetal verboten. Freies Übernachten ohne Zelt und dergleichen ist ebenfalls gebührenpflichtig. Die Taxe wird pro Person erhoben. 3 a) Beim Campingplatz Auen kann auch ausserhalb der Umzäunung bis hin zur Müllerschwammrunse (kleiner Bach), wenn das Vieh auf den oberen Stafeln weidet, gezeltet werden. Westlich der Müllerschwammrunse ist jegliches Zelten verboten. Auf der Spielwiese beim Schwimmbad darf ebenfalls nicht gezeltet werden. (Privatplatz) b) Für Wohnwagen und Campingfahrzeuge steht der Platz auf der Niederseealp zur Verfügung. Dieser kann jeweils ab dem 1. Mai eingerichtet werden. 4 Für Schäden an Zelten und Autos, die durch Vieh verursacht werden, sind die Besitzer und nicht die Gemeinde haftbar. 5 Die Camper sind verpflichtet die WC-Anlagen zu benützen. Der Wald ist kein WC! Der Kehricht ist vom Zelter selbst zu entsorgen. 6 Der Zeltplatz ist immer sauber und in Ordnung zu halten. Die Benützung der Kapelle (Unterstand) zu Campingzwecken ist verboten. 7 Es ist verboten, Hunde auf dem Zeltplatz frei herumlaufen zu lassen. Andernfalls wird die Jagdpolizei diesbezüglich eingreifen. Ebenso muss der Hundekot vom Tierhalter entsorgt werden. 8 Ab Uhr ist auf allen Plätzen Nachtruhe einzuhalten. 9 Die Lautstärke von Radios und Tonbänder ist so zu wählen, dass Nachbarn und Touristen nicht belästigt werden. Das Benützen von Verstärkeranlagen ist verboten! 10 Das Entfernen von Brennholz bei Alphütten oder bei Ferienhäusern ist verboten. Dürres Brennholz darf in den Wäldern gesammelt werden. 11 Das Erstellen von Wasserleitungen zu den Zelten ab den bestehenden Brunnenröhren ist nicht gestattet. 12 Den Weisungen des verantwortlichen Campingchefs oder dessen Stellvertreter, die sich ausweisen können, ist unbedingt Folge zu leisten. Falls diesen Weisungen nicht nachgelebt wird oder die Bestimmungen dieses Reglements missachtet werden, können die Zelter sofort vom Platz verwiesen werden. ACHTUNG Das Bewaten und Befahren des Obersees ist gefährlich. Nichtschwimmern ist das Baden gänzlich untersagt. Die Gemeinde lehnt bei Unfällen jede Haftung ab. 4 / 7
5 Gebühren a) Tagestarif (eine Übernachtung) - pro Einheit (Zelt) Fr * - freies Übernachten ohne Zelt Fr * pro Person und Nacht - Schüler und Lehrlinge Fr jährig - Kinderzelte (nur für Familien gültig) gratis b) Wochentarif - pro Einheit ab 5. Tag Fr * - Schüler und Lehrlinge jährig Fr Wochentarif ab 7. Woche Fr c) Saisonplätze (pro Einheit Zelt/Camping- oder Wohnwagen) - ab mind. 12 Wochen Fr (Auswärtige) * Fr (Ortsansässige) d) Kurtaxen (für Auswärtige) - pro Saison Kurtaxe Fr Beherbergungstaxe Fr Tagestaxe pro Person ab 16 Jahren Kurtaxe Fr * inkl. Kurtaxe Auskünfte Saisonplätze: Gruppenzeltplätze: Für Interessenten von Saisonplätzen gibt der Bereich Liegenschaften (Tel ) gerne Auskunft. Für Gruppen und Vereine stehen keine Zeltplätze im Oberseetal zur Verfügung. Im Juli 2011 Gemeinde Glarus Nord Bereich Liegenschaften 5 / 7
6 6 / 7
7 Wir freuen uns, die schöne Natur- und Bergwelt zu geniessen! 7 / 7
Der Forstraum im Untergeschoß gehört der Ortsbürgergemeinde und dient der Forstwirtschaft.
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