Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz am Hafen, Hagen im Bremischen, OT Sandstedt
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- Florian Becker
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1 Gebührensatzung für den Wohnmobilstellplatz am Hafen, Hagen im Bremischen, OT Sandstedt Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) vom (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) in der jeweils geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen in seiner Sitzung vom folgende Satzung beschlossen: 1 Rechtscharakter, Nutzungsberechtigte 1. Der Wohnmobilstellplatz wird als öffentliche Einrichtung von der Gemeinde Hagen im Bremischen betrieben. Der Stellplatz darf ausschließlich zum vorübergehenden Abstellen von Wohnmobilen für touristische Zwecke und damit auch zu vorübergehenden Aufenthalt der damit reisenden Personen genutzt werden. Die Satzung gilt für die Nutzung der durch Hinweistafeln gekennzeichneten Stellplätze und ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände des Stellplatzes aufhalten. 2. Der Stellplatz ist ausschließlich für Wohnmobilisten mit verkehrstüchtigen und zugelassenen Fahrzeugen frei gegeben. Nicht zugelassenen sind auf diesem Platz PKW, Wohnwagen (Wohnanhänger), Motorräder, Reisebusse, Zelte sowie Verkaufsanhänger. Nutzungsberechtigt ist nur, wer die Nutzungsgebühr nach Maßgabe des 5 dieser Satzung entrichtet hat. 2 Öffnungszeiten Der Platz ist vom bis geöffnet. Die maximale Aufenthaltsdauer ist je Wohnmobil auf drei Tage beschränkt. 3 Verhalten auf dem Platz 1. Das Abstellen der Fahrzeuge hat auf den dazu ausgewiesenen Flächen zu erfolgen. Ordnung und Sauberkeit sind Pflicht aller Benutzer. Alle Anlagen sind schonend zu behandeln. 2. Toiletten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ausguss der Entsorgungssäule entleert werden. 3. Die Entsorgung von Abwasser hat über den eingelassenen Ausguss im Boden zu erfolgen. Schmutzwasser darf nicht in die Umwelt gelangen. Das Entsorgen von Abwässern außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen ist strafbar und wird geahndet.
2 4. Das Aufnehmen von campingähnlichen Aktivitäten ist untersagt (offenes Feuer, Spannen von Wäscheleinen, Waschen und Duschen im Freien etc.). 5. Mit Rücksicht auf den angrenzenden Campingplatz sowie auf andere Wohnmobilisten sind Lärmbelästigungen, wie z.b. Türen schlagen, laute Musik und laute Unterhaltungen zu vermeiden. In der Zeit von Uhr dürfen Geräte nur in Zimmerlautstärke innerhalb des Wohnmobils betrieben werden. Der Betrieb von Stromaggregaten ist verboten. 6. Hunde und andere Haustiere sind auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Von diesen verursachten Verunreinigungen sind umgehen durch die Tierhalter zu beseitigen. 7. Der Stellplatz ist nach Benutzung sauber zu verlassen. 5 Gebühren 1. Für die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes wird eine Benutzungsgebühr erhoben, die die Unterhaltungskosten des Wohnmobilstellplatzes decken sollen. Gebührenpflichtig ist jeder jeweilige Wohnmobilnutzer. Mehrere Nutzer haften als Gesamtschuldner. Die Benutzungsgebühr wird fahrzeugbezogen, unabhängig von der Anzahl der mitreisenden Personen, erhoben. Sie beträgt je Fahrzeug für einen Tag 5,00 Euro 2. Die Gebühr wird mit Abstellen des Wohnmobils fällig. Sie ist im Voraus für die gesamte Parkdauer bei der von der Gemeinde autorisierten Person zu entrichten. Der übergebene Parkschein ist von außen gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe des Wohnmobils auszulegen. 3. Die Benutzungsgebühr beinhaltet das Abstellen des Wohnmobils für die entsprechend bezahlte Dauer. 4. Für die Frischwasserversorgung steht ein Automat zur Verfügung. Die Wasserentnahme ist gegen Münzeinwurf möglich. Dasselbe gilt für die Stromentnahme. 6 Hausrecht 1. Die Gemeinde Hagen im Bremischen bzw. die von ihr beauftragten Personen üben auf dem Gelände das Platzrecht aus. Die Benutzer/innen haben den Anweisungen des beauftragten Personals unverzüglich Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungs- und Gebührensatzung kann ein Platzverweis ausgesprochen werden. 2. Kommt der/die Nutzer/in dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Gemeinde Hagen im Bremischen berechtigt, die Räumung durchführen zu lassen. Die hierbei
3 entstehenden Kosten sind vom/von der Nutzer/in zu tragen. Der/die Nutzer/in bleibt in solchen Fällen zur Zahlung des festgesetzten Benutzungsentgeltes verpflichtet. 7 Haftung 1. Die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes der Gemeinde Hagen im Bremischen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung der Nutzer/innen. Der/die Nutzer haften für sämtliche schuldhafte, d.h. vorsätzliche oder fahrlässig verursachte Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bestimmungen der Nutzungsordnung verursacht werden. 2. Der/die Betreiber/in haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall von Strom oder Trinkwasserversorgung sowie Schäden, die durch andere Nutzer/innen oder sonstige Dritte entstehen. 3. Bei Unfällen und Schäden tritt eine Haftung der Gemeinde Hagen im Bremischen nur ein, wenn ein vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verschulden der Gemeinde Hagen im Bremischen oder ihrer Bediensteten nachgewiesen werden kann. 4. Minderjährige Kinder sind durch ihre Eltern stets zu beaufsichtigen. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften bei Verletzung der Aufsichtspflicht die Eltern 8 Zuwiderhandlungen 1. Mit einer Geldbuße bis zu kann belegt werden, wer dieser Satzung zuwider handelt: Wer entgegen 1 dieser Satzung andere Fahrzeuge als Wohnmobile abstellt. Wer entgegen 3 dieser Satzung verstößt Wer entgegen 4 den Wohnmobilstellplatz nutzt, ohne die Benutzungsgebühr zu entrichten 2. Soweit eine Zuwiderhandlung gegen die Satzung, auch gegen andere Bestimmungen verstößt, die dafür eine Strafe oder Geldbuße vorsehen, finden diese Bestimmungen Anwendung. 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Hagen, den Gemeinde Hagen im Bremischen L.S. Andreas Wittenberg Bürgermeister
4 Erste Satzung vom zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindeeigenen Campingplätze in Sandstedt und Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen, Landkreis Cuxhaven, vom Aufgrund der 10, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom (Nds. GVBl. S.576) in der zur Zeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Hagen im Bremischen in seiner Sitzung am folgende Änderungssatzung beschlossen: Artikel I Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindeeigenen Campingplätze in Sandstedt und Rechtenfleth der Gemeinde Hagen im Bremischen, Landkreis Cuxhaven, vom wird wie folgt geändert: 3 (Fälligkeit und Entrichtung der Gebühren) erhält folgende Fassung: (1) Die Gebühren sind grundsätzlich zum 01. März des Jahres im Voraus fällig und zu entrichten. (2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 6 Absatz 1, 2 und 3 (Gebührentarif) erhalten folgende Fassung: (1) Saison-Dauercamping: a) 80 qm Platz je Saison 530 (inkl. Nebenkosten) b) 100qm Platz je Saison 580 (inkl. Nebenkosten) c) 150qm Platz je Saison 645 (inkl. Nebenkosten) d) 150qm Platz (Wasserplatz) je Saison 695 (inkl. Nebenkosten) e) Stellplatz für Boote, Anhänger, Trailer bis zu einer Länge von fünf Metern je Saison 50 f) Stellplatz für Boote, Anhänger, Trailer ab einer Länge von fünf Metern je Saison 80 (2) Monatscamping a) 80 qm Platz je Monat 200 (inkl. Nebenkosten) b) 100qm Platz je Monat 210 (inkl. Nebenkosten) c) 150qm Platz je Monat 220 (inkl. Nebenkosten) d) 150qm Platz (Wasserplatz) je Monat 240 (inkl. Nebenkosten)
5 (3) Tages- und Durchgangscamping (je Übernachtung): Hier handelt es sich um die bisherigen Gebühren: a) Tageskarte je Erwachsener 7,00 b) Tageskarte je Kind (8 bis 17 Jahre) 3,00 c) Tageskarte je Wohnwagen, Wohnmobil, Caravan, Hauszelt 4,00 d) Tageskarte je großer Pavillion (6 x 3 m) 4,00 e) Tageskarte je kleiner Pavillion (3 x 3 m) 3,00 f) Tageskarte je Zelt, klein 2,00 g) Tageskarte je Hund 1,50 h) Tageskarte Besucher des Campingplatzes 3,00 i) Tageskarte Boot-Liegeplatz Strand (Gastliegeplatz) 5,00 Die Satzung tritt am in Kraft. Artikel II Hagen, den Gemeinde Hagen im Bremischen L.S. Andreas Wittenberg Bürgermeister
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