Auftrag zur Durchführung der Evaluation im Rahmen eines Projektes

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1 Öffentliche Ausschreibung Auftrag zur Durchführung der Evaluation im Rahmen eines Projektes Auftraggeber: pro familia Bundesverband e.v., Stresemannallee 3, Frankfurt am Main Jutta Güldenpfennig, Bundesgeschäftsführerin Kontakt für fachliche Auskünfte und formale Fragen: pro familia Bundesverband, Stresemannallee 3, Frankfurt am Main Projektleitung Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln Alexandra Ommert, Tel Bieterfragen können erst ab dem Art des Unternehmens: Fachverband, gemeinnütziger Verein, Vereinsregister VR 5685 Art und Umfang der Leistungen: Der pro familia Bundesverband beabsichtigt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Vergabe eines Auftrags zur Konzeption und Durchführung der Evaluationsmaßnahmen im Rahmen des dreijährigen Projektes Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Kostenübernahme, Informationen und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen. Auftragsdauer bzw. Fristen zur Durchführung des Auftrags Beginn: Ende: Aufteilung in Lose: Aufteilung in 2 Lose. Ein Angebot für beide Lose ist möglich. Ablauf der Angebotsfrist: Das Angebot muss bis zum um Uhr bei pro familia eingegangen sein. Der geschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot Evaluation pro familia Bundesverband e.v. Projektleitung Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln Stresemannallee Frankfurt am Main Mit dem Angebot sind alle geforderten Unterlagen unterschrieben einzureichen. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind hiermit vollständig veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden nicht verschickt. Die Bindefrist endet am Vergabe- und Vertragsunterlagen: Anlage 1: Leistungsbeschreibung Anlage 2: Auftragsbedingungen pro familia Anlage 3: Ehrenwörtliche Erklärung Veröffentlicht am: unter Hessische Ausschreibungsdatenbank und 1

2 Anlage 1: Leistungsbeschreibung A) Auftragsgegenstand und allgemeiner Hintergrund der Ausschreibung pro familia engagiert sich für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte. Unter dem Dach des pro familia Bundesverbands befinden sich 16 selbstständige Landesverbände mit 180 Beratungsstellen. Der pro familia Bundesverband bereitet ein dreijähriges Projekt Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln. Kostenübernahme, Informationen und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen vor, an dem sieben lokale pro familia Beratungsstellen beteiligt sein werden. Sie werden Zugänge zu Kostenübernahmen für berechtigte Frauen ermöglichen, Beratungen durchführen und mit Arztpraxen und Apotheken zusammenarbeiten. Die Projektleitung veröffentlicht Fachinformationen, führt Fachveranstaltungen durch und betreut eine Internetseite. Alle Angebote werden mit Unterstützung von Öffentlichkeitsarbeit bekannt gemacht und erklärt. Für die Evaluation aller wesentlichen Bestandteile des Projektes werden externe Institute beauftragt. Die einzelnen Bestandteile der Evaluation werden in zwei Lose aufgeteilt. Dies begründet sich fachlich: Das erste Los beinhaltet die quantitative Erfassung von Daten, das zweite Los beinhaltet die qualitative Befragung von verschiedenen Akteuren. Ein Angebot von einem Bieter für beide Lose ist möglich. Bei allen evaluierenden Maßnahmen werden wissenschaftliche Beratung, wissenschaftliche Konzeption und Entwicklung von sozialwissenschaftlichen Erhebungsinstrumenten, Datenerhebung, Datenauswertung, die Erstellung von wissenschaftlichen Berichten sowie die Einbeziehung von multimethodischen und partizipativen Verfahren von den externen Instituten erwartet. Die Konzeption der Evaluation ist nach den wesentlichen Projektzielen auszurichten. Die evaluierenden Maßnahmen begleiten das Projekt über die gesamte Laufzeit, das heißt sie beginnen am , die Erhebung muss am abgeschlossen sein. Bis zum muss der Abschlussbericht vorliegen. Die Relevanz der Evaluationsbausteine wird für die Erreichung der Projektziele unterschiedlich gewichtet (in der Tabelle nach % angegeben) 2

3 B) Umfang der Arbeiten Los 1: Quantitativ ausgerichtete Evaluationsmaßnahmen Das erste Los besteht aus folgenden Bestandteilen: 1.1. Expertise zum Bedarf für Kostenübernahme von Verhütungsmitteln bundesweit 5% des Gesamtvolumens Gewünscht ist eine Recherche und bundesweite Untersuchung, wie hoch in Kommunen die Nachfrage im Rahmen der bestehenden Kostenübernahme-Projekte ist. Außerdem soll insgesamt der potenzielle Bedarf aufgrund von demographischer Daten und Sozialdaten erfasst und ausgewertet werden. Die Expertise soll zu den folgenden Fragen Auskunft geben: Wie viele potenziell anspruchsberechtige Personen gibt es bundesweit? Welche Kriterien sind für diese Beurteilung relevant. Ziel der Expertise ist es, durch die Verknüpfung der recherchierten Daten eine Einschätzung der bundesweiten Situation zu erhalten, die bisher noch nicht vorliegt. Zudem sollen realistische Kennzahlen entwickelt werden, an denen die tatsächlichen Kontakte und Kostenübernahmen im Projekt gemessen werden können. Die Expertise soll noch in 2016 abgeschlossen werden. Aufgaben Literaturrecherche, Datenbankrecherche Identifikation von Kriterien Auswahl der notwendigen demographischen Daten, Kennzahlen Auswertung der Daten und Rechercheergebnisse, Schlussfolgerungen Verfassen eines publizierfähigen Endberichts 1.2. Quantitative Erfassung der Dienstleistungen im Projekt 24% des Gesamtvolumens Aufgabe ist das kontinuierliche Erfassen der Dienstleistungen in den 7 Projektstandorten, um die Angebote zu verbessern und bedarfsgerecht zu gestalten. Es sollen die Kontakte der Projektmitarbeitenden mit KlientInnen, mit Arztpraxen, Apotheken und anderen MultiplikatorInnen erfasst und Ergebnisse dieser Kontakte abgefragt werden. Ziel ist es, Erkenntnisse über Bedarfe der finanziellen Unterstützung, über die Bedingungen für die Sicherstellung der Wahlfreiheit und selbstbestimmter Entscheidungen in diesem Kontext, über die Funktionalität des Verfahrens (ist es niedrigschwellig, leicht verstehbar, diskriminierungssensibel) und die Wirksamkeit der Öffentlichkeitsarbeit (sind die Materialien für die Zielgruppen ansprechend, sind die richtigen Informationswege ausgewählt etc.) zu gewinnen. Aus den Ergebnissen sollen Kriterien für eine gute Praxis zur Kostenübernahme von verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln in Zusammenhang mit menschenrechtsbasierter, diskriminierungssensibler und individueller psychosozialer Beratung und gut verständlichen Informationen zu Verhütung und für eine gute Praxis in der Zusammenarbeit mit Arztpraxen und Apotheken entwickelt werden. Die Evaluation soll auch erfassen, inwiefern die folgenden Anforderungen erreicht wurden: Stärkung der KlientInnenrechte, gute Verstehbarkeit der Informationen für die Zielgruppen, Diskriminierungssensibilität der Angebote. Die Evaluierenden Maßnahmen beginnen am und werden bis zum andauern. Bis zum muss ein ausführlicher Abschlussbericht vorliegen. Im Einzelnen bedeutet das: 3

4 Aufgaben: Entwicklung eines Systems zur Abfrage (Fragebögen) zur Erfassung und Auswertung der Arbeit an den 7 Projektstandorten (KlientInnenkontakte, Kontakte mit Arztpraxen und Apotheken sowie anderen institutionellen MulitplikatorInnen, Anzahl und Art der Verhütungsmittel etc.). Die zu entwickelnden Fragebögen sollen von den Projektmitarbeitenden vor Ort nach jedem Kontakt ausgefüllt werden. Hierbei sollen forschungsethische Fragen in der Entwicklung beachtet werden. Entwicklung eines Fragebogens zur Erfassung der Ergebnisse und Erfahrungen in der Kontaktaufnahme mit Arztpraxen und Apotheken. Aus der Evaluation sollen gute und schlechte Vorgehensweisen und notwendige Qualifizierungsbedarfe ersichtlich werden können. Die zu entwickelten Fragebögen sollen von den Projektmitarbeitenden vor Ort nach jedem Kontakt ausgefüllt werden. Hierbei sollen forschungsethische Fragen in der Entwicklung beachtet werden. Entwicklung eines Benchmarking Systems, mit dem die jeweiligen Zwischenergebnisse im Verhältnis betrachtet werden können Entwicklung möglichst zeitsparender und datenschutzrechtlich unbedenklicher Formen der Abfrage und Datenübermittlung. Entwicklung einer strukturierten und grafisch aufbereiteten Darstellung der jeweiligen Zwischenergebnisse und Berichtsform, die über den gesamten Projektzeitraum ausgewertet werden (geplanter Rhythmus: Zwischenergebnisberichte mit Zahlen und grafischer Auswertung: quartalsweise, jeweils einen zusammenfassenden Bericht am Jahresende, einen Abschlussbericht) Online-Feedbackbogen für KlientInnen 5% des Gesamtvolumens Ziel dieses Evaluationsbausteins ist es, KlientInnen eine freiwillige und anonyme Form der Rückmeldung zum Angebot zu ermöglichen. Er soll Kenntnisse zur Zufriedenheit des Angebotes liefern,erkenntnisse über Hürden im Zugang, Bedarfe, demographische Daten und die Funktionalität des Verfahrens (ist es niedrigschwellig, leicht verstehbar, diskriminierungssensibel) liefern. Der Online-Feedbackbogen soll zum bis zum zur Verfügung stehen. Bis zum muss der Abschlussbericht vorliegen. Im einzelnen bedeutet das: Aufgaben: Projektleitung / Konzeption / wissenschaftliche Beratung für den Online-Feedbackbogen Entwicklung eines Online-Feedbackbogens für KlientInnen, Entwicklung eines Analyserasters. Er soll Kenntnisse zur Zufriedenheit des Angebotes liefern, Erkenntnisse über Hürden im Zugang, Bedarfe, demographische Daten und die Funktionalität des Verfahrens (ist es niedrigschwellig, leicht verstehbar, diskriminierungssensibel) liefern und mindestens ein freies Textfeld für die Rückmeldung enthalten. Datenschutzrechtliche unbedenkliche Umsetzung Auswertung der Fragebögen über den gesamten Projektzeitraum und Bereitstellung eines Berichts über die jeweiligen Ergebnisse (geplanter Rhythmus: Zwischenergebnisberichte quartalsweise). Die Fragen sollen leicht verständlich sein und möglichst in einfacher Sprache entwickelt werden. Die Möglichkeit der Arbeit mit Icons/Grafiken soll einbezogen werden, um Frauen mit wenig Deutschkenntnissen eine Beteiligung zu ermöglichen. 4

5 Los 2: Qualitativ ausgerichtete Evaluationsmaßnahmen Das Los 2 besteht aus folgenden Bausteinen, die die Befragung von unterschiedlichen Akteuren abdecken sollen. Die Befragungen haben insgesamt das Ziel, Barrieren im Zugang zu den Angeboten zu identifizieren Befragung: Barrieren im Zugang 24% des Gesamtvolumens Ziel dieses Evaluationsbaustein ist es, möglichst breit verortete Erkenntnisse darüber zu gewinnen, warum das Angebot von anspruchsberichtigten Frauen möglicherweise nicht wahrgenommen wird und an welchen Stellen Hürden im Zugang entstehen. Hierbei müssen die 7 Projektstandorte berücksichtigt werden. Dieser Evaluationsbaustein wird voraussichtlich erst einige Monate, nachdem die Beratungsstellen ihre Arbeit aufgenommen haben, in die Erhebungsphase gehen können. Dies wird nicht vor dem sein. Eine Konzeption sollte vorher vorliegen. Die evaluierenden Maßnahmen müssen zum abgeschlossen sein. Der Abschlussbericht muss bis zum vorliegen. Im einzelnen bedeutet das: Aufgabe Projektleitung / Konzeption / wissenschaftliche Beratung für die Befragung. Dazu gehört die Auswahl von geeigneten Verfahren der Befragung im Hinblick auf Niedrigschwelligkeit, leichte Verstehbarkeit und forschungsethischen Fragen Recherche von Zielgruppen und Akquise von möglichen Teilnehmenden an der Befragung. Wir gehen von unterschiedlichen Zielgruppen (institutionelle MultiplikatorInnen, Anspruchsberechtigte, die das Angebot nicht wahrnehmen, KlientInnen, etc.) Berücksichtigung der Schwierigkeit von möglichen Sprachbarrieren in der Befragung Durchführung der Befragungen zum Thema Barrieren im Zugang zu den Dienstleistungen des Projektes. Transkription und Auswertung der Daten Die Ergebnisse ins Verhältnis mit den Projektzielen setzen und Schlussfolgerungen / Handlungsempfehlungen formulieren Berichterstellung und Erstellung von Zwischenberichten 2.2. Befragung Erfahrungen der Kooperationspartner (Arztpraxen und Apotheken) 24% des Gesamtvolumens Ziel dieses Evaluationsbaustein ist es, die Erfahrungen, Bedarfe und Schwierigkeiten der Kooperationspartner zu dokumentieren und daraus zu lernen. Die Kooperationspartner sind Arztpraxen, Apotheken und andere institutionelle MultiplikatorInnen an 7 Projektstandorten. Es geht hier um die Evaluation des Verfahrens der Kostenübernahme, die Qualität der Informationen für die Kooperationspartner und die Identifizierung von Verbesserungsmöglichkeiten des Verfahrens der Kostenübernahme. Dieser Evaluationsbaustein wird voraussichtlich erst einige Monate, nachdem die Beratungsstellen ihre Arbeit aufgenommen haben, in die Erhebungsphase gehen können. Dies wird nicht vor dem sein. Eine Konzeption sollte vorher vorliegen. Die evaluierenden Maßnahmen müssen zum abgeschlossen sein. Der Abschlussbericht muss bis zum vorliegen. Im einzelnen bedeutet das: 5

6 Aufgaben: Projektleitung / Konzeption / wissenschaftliche Beratung für die Befragung der Kooperationspartner. Dazu gehört die Auswahl von geeigneten Verfahren, um die Kooperationspartner zu erreichen Entwicklung von Fragen, ggfs. auch Fragebögen und Analyseraster Durchführung von Interviews, Transkription und Auswertung Die Ergebnisse ins Verhältnis mit den Projektzielen setzen und Schlussfolgerungen / Handlungsempfehlungen formulieren Berichterstellung und Erstellung von Zwischenberichten 2.3. Befragung der Projektmitarbeitenden unter besonderer Berücksichtigung des Videodolmetschens 18% des Gesamtvolumens Ziel dieses Bausteins ist es, die Erfahrungen der Projektmitarbeitenden an den 7 Projektstandorten, die direkt im KlientInnenkontakt arbeiten systematisch zu erfassen. Es soll gefragt werden, wo aus ihrer Sicht Hürden im Zugang bestehen, welche Schwierigkeiten im Verfahren bestehen. Ziel dieses Evaluationsbausteins ist es außerdem, das Instrument Videodolmetschen in Beratungskontexten fachlich einschätzen zu können. Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welche besonderen Qualifikationen BeraterInnen benötigen, um damit umzugehen, welche Anforderungen an eine gute Umsetzung bestehen (technisch, räumlich, zeitlich, etc.) und wie KlientInnen dieses Setting annehmen. Der Einsatz des Videodolmetschens beginnt voraussichtlich zum , sodass die evaluierenden Maßnahmen entsprechend erst danach einsetzen können. Die evaluierenden Maßnahmen müssen zum abgeschlossen sein. Der Abschlussbericht muss bis zum vorliegen. Im einzelnen bedeutet das: Aufgabe Projektleitung / Konzeption / wissenschaftliche Beratung für die Befragung der Projektmitarbeitenden. Dazu gehört die Auswahl von geeigneten Verfahren, um die Ziele zu erreichen Entwicklung von Fragen, ggfs. auch Fragebögen und Analyseraster Durchführung von Interviews, Transkription und Auswertung Die Ergebnisse ins Verhältnis mit den Projektzielen setzen und Schlussfolgerungen / Handlungsempfehlungen formulieren Berichterstellung und Erstellung von Zwischenberichten C) Zeitlicher Ablauf Die Evaluation startet insgesamt am , einzelne Bestandteile können aufgrund des Projektablaufs erst später starten (siehe Beschreibung unter B) und endet am Die Abschlussberichte müssen am vorliegen. Ein großer Teil der Aufgaben muss in den ersten Monaten und teils noch 2016 erbracht werden. D) Zahlungsmodalitäten Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung des Auftragnehmers. 6

7 E) Qualitätskontrolle Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit der Projektleitung beim pro familia Bundesverband. pro familia behält sich das Recht vor, die Qualität der erbrachten Dienstleistungen während der gesamten Vertragslaufzeit jederzeit selbst zu prüfen oder durch von ihr benannte Einrichtungen / Firmen prüfen zu lassen. F) Vertraglicher Rahmen Das Angebot des Bieters entsprechend der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) ist vollwertiger Vertragsbestandteil. Die Leistungsbeschreibung geht dem Angebot vor. Die Auftragsbedingungen des pro familia Bundesverbands sind integraler Bestandteil der Auftragserteilung. Der Auftragnehmer haftet in jeder Hinsicht (technisch, wirtschaftlich, finanziell und rechtlich) für den mit dem pro familia Bundesverband abgeschlossenen Vertrag. G) Fachliche Leistungsfähigkeit / Angebot Das Angebot muss Folgendes enthalten: Angaben auf welches Los sich das Angebot bezieht Eine Konzeption, in der der Bieter sein Verständnis des Auftrags darlegt, das geplante Vorgehen, seine Arbeitsweise, das vorgeschlagene Forschungsdesign und ggfs. Identifizierung möglicher (forschungsethischer) Schwierigkeiten skizziert Vorschlag für ein Format der Zusammenarbeit mit der Projektleitung Arbeits- und Terminplanung mit geschätztem Arbeitsumfang Ausgefüllter Kostenplan, inkl. vollständige Kostenschätzung der Honorare, Arbeitsmittel und Hard- und Software, die im Zusammenhang mit den einzelnen Arbeiten anfallen. Wenn möglich fügen Sie bitte Informationen bei, wie die Kostenschätzungen von Ihnen berechnet werden. Referenzen und Erfahrungen mit ähnlichen Aufträgen. Auftragserfahrungen (z.b. Referenzen mit ähnlichen Evaluierungsmaßnahmen in sozialen bzw. sozialpolitischen Nonprofit- Bereichen, in der Evaluierung von Angeboten für KlientInnen, im Themenbereich Sexualität, Partnerschaft und Familienplanung, im Bereich Menschenrechte), ggfs. einschlägige Veröffentlichungen in dem Bereich (Publikationsliste) Versicherung, dass die Daten im Projekt sicher und den Datenschutzrichtlinien entsprechend verwahrt werden, nach dem Projekt gelöscht bzw. an pro familia übergeben werden. Bitte geben Sie an, ob Sie Auftraggeber haben, die gewerbsmäßig Verhütungsmittel vertreiben. Informationen über das Projektteam bzw. Projektmitarbeitende Angaben zum Zeitraum der Gültigkeit des Angebots Kontaktdaten der Ansprechpartner mit Firmensitz, Kontoverbindung und ggfs. USt- Identifikationsnummer Ehrenwörtliche Erklärung (Anlage 3) H) Ausschlusskriterien 1. Von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden Bieter, wenn Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen. 2. Die Bieter müssen nachweisen, dass keiner dieser Ausschlussgründe zutrifft. Die Bieter reichen eine ordnungsgemäß unterzeichnete und mit Datum versehene Ehrenwörtliche Erklärung ein, in der sie versichern, dass sie sich nicht in einer der oben genannten Situationen befinden. (Siehe dazu Anlage 3 mit Erläuterungen der genannten Paragraphen.) 7

8 I) Termine: Ende der Angebotsfrist: , Uhr Ende der Bindefrist: Beginn der Leistungsfrist: Ende der Leistungsfrist: J) Bewertungskriterien und Gewichtung 40% Preis 30% Qualität der Konzeption 20% Referenzen und Erfahrungen 10% Zeitplanung (Leistungsfähigkeit im Hinblick auf Zeitrahmen) 8

9 K) Kostenkalkulation Um eine Vergleichbarkeit der Angebote zu gewährleisten, füllen Sie bitte den Kostenplan aus. Zusätzlich legen Sie bitte Ihre eigene Kalkulationsgrundlage bei. Los Expertise Geschätzter Arbeitsaufwand Zu Grunde gelegter Tagessatz/ Stundensatz Kosten Konzeption Entwicklung Bericht Kosten für regelmäßige Auswertung und Bericht, (Abrechnungszeitraum angeben) Sachmittel/ Regiekosten / Sonstiges Kosten Gesamt 1.2. Quantitative Erfassung der Dienstleistun gen im Projekt 1.3. Online- Feedbackbogen Kosten Los 1 gesamt: Los Befragung: Barrieren im Zugang 2.2. Befragung Kooperation spartner 2.3. Befragung Projektmitar beitenden / Videodolmet schen Kosten Los 2 insgesamt: Geschätzter Arbeitsaufwand Zu Grunde gelegter Tagessatz/ Stundensatz Kosten Konzeption Entwicklung Bericht Kosten für Befragung Transkription Auswertung Sachmittel/ Regiekosten / sonstiges Kosten Gesamt 9

10 L) Einzureichendes Angebot Das Angebot ist entsprechend der Leistungsbeschreibung aufzubauen und hat alle Leistungsmerkmale zu enthalten. Das Angebot ist in Deutsch zu verfassen, zu datieren und zu unterzeichnen. Der Bieter hat sich bei der Gestaltung seines Angebots an die in der Leistungsbeschreibung vorgegebene Struktur und geforderten Angaben zu halten. Zu jedem Punkt sind zweifelsfreie Angaben zu machen. Das Angebot muss eine Liste sämtlicher eingereichter Unterlagen enthalten. Das Angebot ist beim pro familia Bundesverband mit allen in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Elementen in schriftlicher Fassung einzureichen (auf dem Postweg oder persönlich). Das Angebot muss bis , Uhr beim pro familia Bundesverband eingegangen sein. Der verschlossene Umschlag ist wie folgt zu beschriften: Nicht öffnen enthält Angebot Öffentlichkeitsarbeit pro familia Bundesverband e.v. Projektleitung Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln Stresemannallee Frankfurt am Main Beachten Sie bitte, dass Ihr Angebot zu allen aufgeführten Punkten Angaben enthält. 10

11 Anlage 2 Auftragsbedingungen pro familia Bundesverband, Stresemannallee 3, Frankfurt am Main 1 Leistungen Der Auftraggeber ist berechtigt, sich jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer wird die Arbeiten/Lieferung/Leistung unter Zugrundelegung des neuesten Erkenntnisstandes von Methoden, Technik etc. durchführen. Er gewährleistet die sachgerechte Sorgfalt. 2 Kosten Mögliche Fremdaufträge werden aus dem vereinbarten Preis gedeckt. Mit dem gezahlten Preis sind alle Ansprüche abgegolten. 3 Versteuerung/Sozialversicherung Die Pflicht zur Versteuerung sowie gegebenenfalls zur Sozialversicherung obliegt dem Auftragnehmer. 4 Sonderleistungen Nachträglich vom Auftraggeber geforderte Leistungen werden nach näherer Vereinbarung gesondert vergütet. 5 Kostenprüfung Kostenprüfungen können auch während der Laufzeit des Auftrages vorgenommen werden. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten alle Prüfungsrechte ein, die nach der VOPR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom in der jeweils gültigen Fassung zulässig sind. 6 VOL/B und VPÖA Soweit in diesen Auftragsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die "Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen -VOL-)" sowie die "VO PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (VPÖA) vom " in der jeweils gültigen Fassung. 7 Abnahme Die Arbeit/Lieferung/Leistung wird von einem Beauftragten, in der Regel ein/e Beschäftigte/r des Auftraggebers, abgenommen. Erst nach der Abnahme beginnt die Zahlungsfrist für die vereinbarte Vergütung. 8 Verschwiegenheitsverpflichtung und Nutzungsrechte 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und internen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Vertrags hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren. 2. Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäfts- und sonstigen Unterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und auf Verlangen nach Ende des Vertragsverhältnisses unverzüglich an den pro familia Bundesverband zurückgeben. Dem Auftragnehmer steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. 3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich, zeitlich sowie inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht an allen urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die in 15 und 88 UrhG 11

12 genannten Nutzungsarten sowie die Einwilligung in die Veröffentlichung und Verwertung von Bearbeitungen. Soweit er Dritte mit Arbeiten betraut, muss sich der Auftragnehmer von dem Dritten gleichfalls vertraglich das ausschließliche Nutzungsrecht in dem in den Sätzen 1 und 2 bezeichneten Sinne einräumen lassen. Der Auftragnehmer versichert, dass er allein berechtigt ist, über das Urheberrecht an seinen Arbeitsergebnissen zu verfügen und dass er bisher keine der Rechtseinräumung dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Er stellt den Auftraggeber insoweit von Ansprüchen Dritter frei. 4. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sowie jede sonstige Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenhang mit der Auftragserteilung sind allein dem Auftraggeber vorbehalten. 5. Im Rahmen der Zuwendung gewonnene Erkenntnisse bedürfen zu Ihrer Veröffentlichung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Zuwendungsgebers (pro familia Bundesverband / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). 9 Kündigung 1. Auftraggeber und Auftragnehmer können den Vertrag auch aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: a) Erheblicher Dissens über Gestaltung und Durchführung des Auftrages, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht; b) Leistungsverzug von mehr als zwei Monaten. 2. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm nur anteilige Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen zu, soweit diese Leistungen für den Auftraggeber verwertbar sind. 3. Wird aus einem Grund gekündigt, den weder der Auftraggeber noch der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer die Vergütung für die bis zur Kündigung geleistete Arbeit zuzüglich der Aufwendungen zu, die ihm aufgrund des Vertragsverhältnisses erwachsen. 4. Die bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegenden Arbeitsergebnisse einschl. etwaiger Nutzungsrechte stehen dem Auftraggeber zu (vgl. 8 (3) ebenda). 5. Die Regelungen in 9 VOL/B bleiben hiervon unberührt. 10 Haftungsausschluss Der Auftraggeber darf aufgrund dieses Vertrages Dritten gegenüber nicht verpflichtet werden. Jede Haftung des Auftraggebers gegenüber Dritten für Schäden aller Art aus der Durchführung des Auftrages ist ausgeschlossen. 11 Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Falls der Vertragsgegenstand auch die Bearbeitung personenbezogener Daten beinhaltet, verpflichten Sie sich durch Annahme des Auftrages zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 BDSG. Es ist Ihnen nach dieser Vorschrift untersagt, unbefugt personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Verstöße gegen das Datengeheimnis können nach 44, 43 Absatz 2 BDSG sowie nach anderen Strafvorschriften mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden. 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. 13 Schlussbestimmung 12

13 Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages werden nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt worden ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, soll hiervon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt werden. Vielmehr werden beide Parteien bemüht sein, eine wirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt. 13

14 Anlage 3 Ehrenwörtliche Erklärung Firma/Unternehmen: Vor- und Zuname: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Fax: I. Hiermit wird erklärt, dass die Ausschlussgründe nach 6 Abs. 5 VOL/A (siehe Anlage) bzw. 6 Abs. 4 EG VOL/A und 6 Abs. 6 EG VOL/A (siehe Anlage) zur Kenntnis genommen wurden und diese für den Bieter nicht vorliegen. II. Sollten Unterauftragnehmer zugelassen und beauftragt werden, so wird gewährleistet, dass auch bei diesen die unter I. genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Ort, Datum Vor- und Zuname Unterschrift 14

15 Anlage zur ehrenwörtlichen Erklärung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) Diese Seite muss nicht eingereicht werden. 6 Abs. 5 VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 6 EG Abs. 4 VOL/A Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem 15

16 Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 6 EG Abs. 6 VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber infrage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. 16

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