Flughafen Köln/Bonn GmbH Gebühren- und Entgeltordnung

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1 Flughafen Köln/Bonn GmbH Gebühren- und Entgeltordnung Stand: Charlie Golf November Köln Bonn Airport Cologne Bonn Airport [1]

2 [Inhaltsverzeichnis] [2]

3 Inhalt Seite [01. Aviation] 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG 1.2. Zentrale Infrastruktur 1.3. Nutzungsentgelt für das Betanken 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung [05] [19] [23] [27] [02. Non-Aviation] 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich 2.2. Kommunikationseinrichtungen 2.3. Versorgungsleistungen [31] [36] [40] [03. Flughafensicherheit] 3.1. Ausweis- und Sicherheitsüberprüfung 3.2. Sicherheitsschulungen [46] [50] [04. Sonstiges] 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 4.2. Film- Fotoarbeiten 4.3. Besucherservice 4.4. Serviceleistungen Tiertransporte [54] [80] [83] [86]

4 [01. Aviation] 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG 1.2. Zentrale Infrastruktur 1.3. Nutzungsentgelt für das Betanken 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung [4]

5 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG 1.1 Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Genehmigung durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig ab: Ansprechpartner: Herr Martin Dall Geschäftsbereichsleiter Controlling / Logistik Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) martin.dall@koeln-bonn-airport.de Herr Markus Faßbender Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) markus.fassbender@koeln-bonn-airport.de [5]

6 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG A. Lande- und Startentgelte Die Luftfahrzeughalter haben für jede Landung und jeden Start ihrer Luftfahrzeuge auf dem Flughafen Köln/Bonn ein Entgelt (Lande- bzw. Startentgelt) an den Flughafenunternehmer zu entrichten. [1] Das fixe Lande- und Startentgelt bemisst sich unabhängig von den jeweiligen Einsatzkriterien nach dem höchsten in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abfluggewicht des Luftfahrzeuges (MTOM*). Erfolgt die Landung oder der Start des Luftfahrzeuges in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr (Ortszeit), so werden unabhängig vom tatsächlichen Höchstabfluggewicht kg als Berechnungsuntergrenze zugrunde gelegt. Eine Reduzierung des Höchstabfluggewichtes gemäß Airplane Flight Manual (AFM) wird nur anerkannt, sofern sie der FKB** mindestens 4 Monate vor Beginn einer neuen Flugplanperiode mitgeteilt wird. Als Nachweis ist ein entsprechendes Zertifikat des Luftfahrtbundesamtes oder einer anderen Zulassungsbehörde vorzulegen. Jede Erhöhung des in den Zulassungsunterlagen verzeichneten Abfluggewichtes des Luftfahrzeuges ist der FKB unverzüglich mitzuteilen. Reine Frachtmaschinen erhalten an den Tagen Montag bis Freitag, falls der Start und die Landung zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr (Ortszeit) stattfinden, eine Reduktion von 25% auf den Tagespreis des fixen Lande- und Startentgeltes. Zusätzlich sind zu entrichten: [2] [3] [4] ein Emissionsentgelt je Landung ein Lärmentgelt je Landung und je Start, unterschieden nach Tag/Nacht (Lärmklasse 1 bis 11) ein variables Landeentgelt, das sich nach der Zahl der bei der Landung an Bord befindlichen Fluggäste richtet * ** Das MTOM ist nachzuweisen durch das AFM - Basic Manual-Section for weight limitations. Bis zur Vorlage dieser Unterlage wird das höchste bekannte MTOM dieses Flugzeugtypes zugrunde gelegt. Rückwirkende Erstattungen erfolgen nicht. Flughafen Köln/Bonn GmbH [6]

7 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG zu [1] Fixes Lande- und Startentgelt Der nach dem Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Lande- und Startentgeltes wird unter Berücksichtigung der Bedingungen der ICAO Annex 16, Band 1 sowie des LSL (Lärmschutzforderungen für Luftfahrzeuge, Bekanntmachung des Luftfahrtbundesamtes vom ) ermittelt und beträgt: Für Kleinflugzeuge bis 2,0 to. MTOM inklusive emissionsabhängigem Entgelt Für nicht-strahlturbinengetriebene Luftfahrzeuge und Hubschrauber je Landung und je Start bis 1,2 to. Höchstabfluggewicht über 1,2 bis 2,0 to. Höchstabfluggewicht bis 2,0 to. die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap. 6 (-4dB(A)**), Kap. 8, Kap. 10 bzw. den LSL, Kap. VI.2.4,Kap. VIII, Kap. X entsprechen*) die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap. 6 bzw. den LSL, Kap.VI.2.3 entsprechen*) die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.6 (-4 db(a)**), Kap.8, Kap. 10 bzw. den LSL Kap. VIII, Kap. X entsprechen*) die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap. 6 entsprechen*) ohne Lärmzeugnis nach ICAO Annex 16, Band 1 oder den LSL 2,75 9,75 8,25 21,25 37,50 * Luftfahrzeuge entsprechen den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1; Kap. 6, 8, 10 oder LSL sofern für sie anhand von Herstellerangaben oder vergleichbarer Unterlagen einer Zulassungsbehörde im Einzelfall nachgewiesen wird, dass die nach Kapitel 6, 8, 10 sowie LSL zugelassenen Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Maßgebend für die Entgeltberechnung ist die Vorlage des entsprechenden Lärmzertifikates der Luftfahrtbehörde des Staates, in dem das Luftfahrzeug zugelassen ist, durch den Luftfahrzeughalter vor dem Start. Erfolgt keine Vorlage des entsprechenden Nachweises, so werden die Entgelte gemäß der höchsten bekannten Werte des Flugzeugtyps (MTOM/ICAO Annex 16) berechnet. ** Die Grenzwerte des ICAO Annex 16, Band 1, Kapitel 6 müssen um mindestens 4 db(a) unterschritten werden. [7]

8 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Für Luftfahrzeuge über 2,0 to. MTOM: Passagier-/ und Post-Fluggeräte Für strahlturbinengetriebene Luftfahrzeuge sowie für nicht-strahlturbinengetriebene Luftfahrzeuge und Hubschrauber über 2 to. MTOM Bei Flügen mit Zulassung nach ICAO Annex 16, Band 1 ohne Zulassung nach die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap. 3 entsprechen*) und die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.3, Kap.5, Kap.6(-4dB(A)**), Kap.8, Kap.10 bzw. den LSL Kap.III, Kap.V Kap. VI.2.4,Kap.VIII, Kap. X.2.4. entsprechen*) die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.2 entsprechen*) und die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.6 bzw. den LSL Kap.VI2.3 X.2.3. entsprechen*) ICAO Annex 16, Band 1 oder den LSL Basiswert für Landung und für Start pro to. Wert je angefangene to. MTOM nach linear-degressiven Entgeltlistenverfahren In Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h In Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 2,00 3,60 Von 06:00 bis 22:00h 8,00 Von 06:00 bis 22:00h 15,00 Nicht in Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h Nicht in Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 3,00 5,00 Von 22:00 bis 06:00h 25,00 Von 22:00 bis 06:00h 40,00 Degressionswert für Landung und für Start pro to. MTOM bis 400 to. MTOM In Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h In Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 0, ,00641 Von 06:00 bis 22:00h 0,01795 Von 06:00 bis 22:00h 0,02725 Nicht in Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h Nicht in Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 0, ,00991 Von 22:00 bis 06:00h 0,05455 Von 22:00 bis 06:00h 0,08225 [8]

9 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Für Luftfahrzeuge über 2,0 to. MTOM: Cargo-Fluggeräte Für strahlturbinengetriebene Luftfahrzeuge sowie für nicht-strahlturbinengetriebene Luftfahrzeuge und Hubschrauber über 2 to. MTOM Bei Flügen mit Zulassung nach ICAO Annex 16, Band 1 ohne Zulassung nach die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap. 3 entsprechen*) und die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.3, Kap.5, Kap.6(-4dB(A)**), Kap.8, Kap.10 bzw. den LSL Kap.III, Kap.V Kap. VI.2.4,Kap.VIII, Kap. X.2.4. entsprechen*) die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.2 entsprechen*) und die den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kap.6 bzw. den LSL Kap.VI2.3 X.2.3. entsprechen*) ICAO Annex 16, Band 1 oder den LSL Basiswert für Landung und für Start pro to. Wert je angefangene to. MTOM nach linear-degressiven Entgeltlistenverfahren In Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h In Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 2,20 2,80 Von 06:00 bis 22:00h 9,00 Von 06:00 bis 22:00h 17,00 Nicht in Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h Nicht in Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 3,50 5,50 Von 22:00 bis 06:00h 30,00 Von 22:00 bis 06:00h 45,00 Degressionswert für Landung und für Start pro to. MTOM bis 400 to. MTOM In Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h In Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 0, ,00641 Von 06:00 bis 22:00h 0,01795 Von 06:00 bis 22:00h 0,02725 Nicht in Bonusliste enthalten Von 06:00 bis 22:00h Nicht in Bonusliste enthalten Von 22:00 bis 06:00h 0, ,00991 Von 22:00 bis 06:00h 0,05455 Von 22:00 bis 06:00h 0,08225 [9]

10 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Endpreisermittlung des fixen Lande- und Startentgeltes: Endpreisermittlung pro Luftfahrzeug 1 ) (Basiswert Landung + (Degressionswert Landung x (400 MTOM))) x MTOM + (Basiswert Start + (Degressionswert Start x (400 MTOM))) x MTOM 1 ) -Preis mit kaufmännischer Rundung. Bei Fluggerät über 400 to. wird nur der jeweilige Basissatz angewandt. *) Strahlturbinen-Luftfahrzeuge entsprechen den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kapitel 2 und Kapitel 3, sofern für sie anhand von Herstellerangaben oder vergleichbarer Unterlagen einer Zulassungsbehörde im Einzelfall nachgewiesen wird, dass die nach Kapitel 2 und Kapitel 3 zugelassenen Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Luftfahrzeuge entsprechen den Bedingungen von ICAO Annex 16, Band 1, Kapitel 6, 8, 10 oder den LSL sofern für sie anhand von Herstellerangaben oder vergleichbarer Unterlagen einer Zulassungsbehörde im Einzelfall nachgewiesen wird, dass die nach Kapitel 6, 8, 10, sowie den LSL zugelassenen Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden. Maßgebend für die Entgeltberechnung ist die Vorlage des entsprechenden Lärmzertifikates der Luftfahrtbehörde des Staates, in dem das Luftfahrzeug zugelassen ist, durch den Luftfahrzeughalter vor dem Start. Erfolgt keine Vorlage des entsprechenden Nachweises, so werden die Entgelte gemäß der höchsten bekannten Werte des Flugzeugtyps (MTOM/ICAO Annex 16) berechnet. **) Die Grenzwerte des ICAO Annex 16, Band 1, Kapitel 6 müssen um mindestens 4 db(a) unterschritten werden. Bonusliste Bonusliste in der jeweils gültigen Fassung gemäß BMV. Derzeit alle Flugzeugtypen bis 25 to. MTOM sowie A 300 A 310 A 318 A 319 A 320 A 321 A 330 A 340 A 380 B 717 B (reengined mit 3 Tray-Triebwerken) B bis -900 B B 757 B 767 B 777 B 787 CL 90 CRJ 700 Dash F 100 F 70 Gulfstream IV und V BAe 146 / Avro RJ-Serie DC / MD 11 DC 8-70 TU 204 EM 170 / 175 ERJ 190 / 195 IL-76TD90, IL-96 MD 90 AN74 Wenn für Strahlflugzeuge anhand von Lärmzeugnissen nachgewiesen wird, dass diese die Anforderungen nach ICAO Annex 16 Kap. 4 erfüllen, werden diese vom Flughafenunternehmer als Bonuslisten-Luftfahrzeug behandelt, auch wenn dieser Flugzeugtyp auf der Bonusliste des BMV aus dem Jahr 2003 nicht explizit verzeichnet ist. [10]

11 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Incentivierung Airbus A330, Boeing , Boeing 777 Beim Einsatz eines Airbus A330, einer Boeing oder einer Boeing 777 wird ein Nachlass auf das fixe Lande- und Startentgelt (gemäß Punkt [1], Seite 7) in Höhe von 40 % im 1. Jahr 20 % im 2. Jahr 10 % im 3. Jahr ab dem erstmaligen Einsatz dieses Flugzeugtypes gewährt. Diese Incentivierung ist gültig ab dem und findet Anwendung auf Starts und Landungen nach 22:00 Uhr und vor 6:00 Uhr (Ortszeit). Außerhalb der vorgenannten Zeiten gilt folgender Nachlass: 15 % im 1. Jahr zu [2] Emissionsentgelt Das emissionsbezogene Entgelt beträgt 3,00 je ausgestoßenem Kilogramm Stickoxidäquivalent (= Emissionswert) im standardisierten Lande- und Startvorgang (Landing and Take- Off-Zyklus/LTO) eines Luftfahrzeuges. Die Abrechnung erfolgt pro Landung. Die notwendigen Angaben zu Luftfahrzeug- und Triebwerkstypen werden anhand einer anerkannten Flottendatenbank ermittelt. Die Ermittlung des Emissionswertes erfolgt unter Anwendung der ERLIG 1-Formel auf der Grundlage zertifizierter Stickoxid- (NOx) und Kohlenwasserstoff- (HC) -Emissionen pro Triebwerk im LTO-Zyklus gemäß Vorschrift ICAO Annex 16, Volume II. Berechnungsformel: NOx, Luftfahrzeug [kg] = (Anzahl Triebwerke x Mode Zeit [s] x Treibstoffverbrauch [kg/s] x Emissionsfaktor [g /kg]) / 1000 Sofern die Triebwerksemissionen für HC pro LTO-Zyklus den Zertifizierungswert von 19,6 g/ kn überschreiten, wird der entsprechende NOx -Wert des Luftfahrzeugs mit einem Faktor a multipliziert: a = 1; wenn DpHC/Foo <= 19,6 g/kn a = (DpHC/Foo) / 19,6 g/kn ; wenn DpHC/Foo > 19,6 g/kn mit amax = 4. Stickoxidäquivalent (Emissionswert) des Luftfahrzeugs = a x NOx des Luftfahrzeugs. Der Emissionswert wird bis zur dritten Dezimale berücksichtigt. [11]

12 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Grundlage für die Ermittlung der Emissionswerte sind die ICAO-Datenbank für Turbofan- und Jet-Triebwerke 2 und die Datenbank der FOI Swedish Defence Research Agency für Turboprop- Triebwerke 3. Sollten in diesen Emissionsdatenbanken für einen Triebwerkstypen keine oder abweichende Einträge vorhanden sein, so wird unabhängig von den jeweiligen Einsatzkriterien der höchste verzeichnete Emissionswert angesetzt. Wenn für ein Flugzeug keine oder widersprüchliche Triebwerksinformationen vorliegen, wird der höchste bekannte Emissionswert dieses Flugzeugtyps zugrunde gelegt. Sofern ein Triebwerk in keiner der verfügbaren Emissionsdatenbanken enthalten ist und auch kein Standardtriebwerk angesetzt werden kann, wird das Triebwerk anhand der Studie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) vom 28. Februar 2005 bewertet. Der Einsatz eines Triebwerktyps mit niedrigeren Emissionswerten (zum Beispiel durch unterschiedliche UID-Nummern oder durch eine re-rated gekennzeichnete Version eines Triebwerks) ist dem Flughafenunternehmer durch Vorlage des AFM in Verbindung mit dem entsprechenden ICAO-Zertifikat oder dem Herstellernachweis nachzuweisen. Solange dies nicht nachgewiesen ist, legt der Flughafenunternehmer der Entgeltberechnung jeweils den höchsten Emissionswert zugrunde, der für den Luftfahrzeug- beziehungsweise Triebwerkstyp bekannt ist. Jede Erhöhung oder Reduzierung der Emissionswerte des Luftfahrzeugs gemäß AFM, ICAO- Zertifikat oder Herstellernachweis ist dem Flughafenunternehmer unverzüglich mitzuteilen. Für Bewegungen, für die nachträglich erhöhte Emissionswerte festgestellt werden, können Entgelte nachberechnet werden; verminderte Werte werden unverzüglich berücksichtigt, sobald sie nachgewiesen und überprüft werden konnten. Es erfolgen keine rückwirkenden Erstattungen. Achtung: Fluggeräte >2to. bis 6 to. MTOM werden unabhängig vom jeweiligen Triebwerk pauschal mit 2,00 emissionsbezogenes Entgelt je Landung berechnet. 1 ERLIG = Emission Related Landing Charges Investigation Group, ECAC 2 ICAO = Aircraft Engine Emission Database ( 3 FOI = Swedish Defence Research Agency Database ( aspx) [12]

13 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG zu [3] Lärmentgelt Zusätzlich wird je Landung und je Start - unterschieden nach Tag und Nacht - ein Lärmzuschlag nach den folgenden Lärmklassen 1 bis 11 erhoben: Lärmklassen 1 bis 11 Klasse 1 < 66,0 db(a) Cessna 150, Cessna 152, Cessna 172R, Cessna 175, Cessna 177, Cessna 182, PA46, PA46T, Pilatus PC-9M, Pilatuis PL12, andere < 2to Klasse 2 66,1-68,0 db(a) ATR , Beechraft 33, Beechraft 35, Beechraft 90, Canadair CL-600 Challenger, Canadair Regional Jet, Cessna 340, Cessna 404, Cessna 412, Cessna 414, Cessna 441, Cessna 500, Cessna 525, Cessna 560 Citation V, Cessna 560 XL Citation Excel, DASH 5, DASH 8-100, DASH 8-300, DASH 8-400, Dornier 328, Dornier 328J, Embraer 120 ER, Embraer 145 LR, Embraer EMB-135 Klasse 3 68,1-70,0 db(a) Airbus A 318, Airbus A 319, ATP Advanced Turboprop, ATR 72, BAE 146, BAE , BAE , BD-700 Global Express, Beechcraft 40, Boeing B 712, Boeing B /-700, Cessna 650 Citation VII, Dassault-Breguet Falcon 10/20, EM 170, Fokker F27, Fokker F70, Gulfstream 4/5, HS25-700/800, Learjet 31-60, PA 31/42/46/60, SW 3/4 Klasse 4 70,1-72,0 db(a) Airbus A 320, Airbus A 321, Boeing B /-300, Dassault-Breguet Falcon 50/90, Embraer 195, Fokker F100, Lockheed Electra, McDonnell-Douglas MD90, Piaggio P.180 Avanti, SW 2, sowie alle Hubschrauber Klasse 5 72,1-74,0 db(a) Boeing B /-500/-800, Boeing B /-300, C160 Transall Klasse 6 74,1-76,0 db(a) Airbus A , Airbus A 310, Airbus A /-300, Airbus A 340, Boeing B , Ilyuschin IL-76 RE (reengined), Lockheed Hercules Klasse 7 76,1-78,0 db(a) Airbus A 300 Frachter, Antonov-26, Antonov-30, Boeing, B , Boeing B /-300 Klasse 8 78,1-80,0 db(a) Boeing B , McDonnell-Douglas DC8-70/-72 Klasse 9 80,1-82,0 db(a) Boeing B 747SP, Lockheed Tristar L101, McDonnell-Douglas DC-10-10, McDonnell-Douglas DC-10-30, McDonnell-Douglas DC8-50/-52, McDonnell-Douglas MD11, McDonnell-Douglas MD80, McDonnell-Douglas MD81, McDonnell-Douglas MD82, McDonnell-Douglas MD83, McDonnell-Douglas MD87, McDonnell-Douglas MD88, Tupolev-134, Tupolev TU-154M Klasse 10 82,1-84,0 db(a) Antonov-124, Antonov-22 Antheus, Boeing B 707, Boeing B /-200/-300, Boeing Sentry Avacs, Ilyuschin IL-76 (altes Triebwerk), Ilyuschin IL-86, Ilyuschin IL-96 Klasse 11 > 84,1 db(a) Bac , F4 Phantom, Mig 29, MRCA Tornado [13]

14 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Lärmzuschlag je Lärmklasse Tag Nacht Fluggerät der Lärmklasse 1 : Fluggerät der Lärmklasse 2 : Fluggerät der Lärmklasse 3 : Fluggerät der Lärmklasse 4 : Fluggerät der Lärmklasse 5 : Fluggerät der Lärmklasse 6 : Fluggerät der Lärmklasse 7 : 10,00 17,50 32,50 40,00 47,50 75,00 112,50 Fluggerät der Lärmklasse 8 : 150,00 25,00 37,50 52,50 62,50 87,50 125,00 225,00 325,00 Fluggerät der Lärmklasse 9 : 187,50 462,50 Fluggerät der Lärmklasse 10 : 250,00 575,00 Fluggerät der Lärmklasse 11 : 312,50 737,50 Die Zuordnung des Fluggerätes erfolgt auf Basis von mittleren Maximalpegeln beim Start am Messpunkt 6 (Lohmar) der letzten 3 bis 6 Jahre. Hier nicht aufgeführte Fluggeräte werden auf der Basis vorgelegter Lärmzeugnisse nach billigem Ermessen eingestuft, bis dem Flughafenunternehmer ausreichende Messergebnisse vorliegen. Eine Überprüfung der Eingruppierung in die elf Lärmklassen erfolgt jährlich zum 01. Januar. zu [4] Variables Landeentgelt nur für Passagier-/Postfluggeräte Der variable Teil der Landeentgelte, der sich nach der Zahl der bei der Landung des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Passagiere bemisst, beträgt 0,28. Sonstiges Die in Absatz A[1] genannten Gebühren ermäßigen sich bei Schul- und Einweisungsflügen bei Luftfahrzeugen mit einem Höchstabfluggewicht bis kg um 40 % über kg um 55 % In der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (Ortszeit) beträgt die ermäßigte Gebühr mindestens 2,75. Schulflüge sind Flüge, bei denen ein ziviler Flugschüler im Rahmen seiner Ausbildung bei einem genehmigten Ausbildungsbetrieb (Luftfahrtschule) Bedingungen erfliegt, die zur Erlangung eines zivilen Luftfahrtscheins oder einer Berechtigung im Sinne der Prüfordnung für Luftfahrtpersonal notwendig sind. [14]

15 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG Einweisungsflüge sind Flüge, die zur fliegerischen und technischen Einweisung von zivilen Luftfahrern dienen; Die einzuweisenden Luftfahrer müssen im Besitz einer gültigen Erlaubnis für Luftfahrzeugführer sein; Der Einweisende muss sich an Bord des benutzten Luftfahrzeuges befinden. Der nach dem Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeuges bemessene Teil des Lande- und Startentgeltes ist auch bei einer Bodenberührung mit unmittelbar anschließendem Beschleunigen und Starten des Luftfahrzeuges zu entrichten. Bei Notlandungen wegen technischer Störungen am Luftfahrzeug oder wegen ausgeübter oder angedrohter Gewaltanwendung ist sofern der Flughafen nicht ohnehin planmäßig Zielflughafen ist - kein Lande- und Startentgelt zu entrichten. Ausweichlandungen sind keine Notlandungen. B. Passagierentgelt Zusätzlich zu den Lande- und Startentgelten ist ein Entgelt zu entrichten, das sich nach der Zahl der bei der Landung des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Passagiere (inkl. Transit und Transfer) bemisst. Dieses beträgt a) sofern der vorausgegangene Start des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens inkl. der Länder Bulgarien, Kroatien, Großbritannien, Irland, Rumänien und Zypern erfolgt ist 6,95 b) sofern der vorausgegangene Start des Luftfahrzeuges auf einem Flugplatz außerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens erfolgt ist 8,40 je Fluggast. In der Zahl der bei der Landung des Luftfahrzeuges an Bord befindlichen Fluggäste werden Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz nicht einbezogen. Kappungsgrenze Liegt die Auslastung einer Airline in einem Kalenderjahr über 80 %, wird für jeden Passagier oberhalb der 80 % - Marke 1,08 zurückerstattet. Die Auslastung errechnet sich aus der Summe der ankommenden Passagiere dividiert durch die Summe der angebotenen Sitzplätze. Die Erstattung erfolgt in der Regel im 1. Quartal des Folgejahres. [15]

16 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG C. Sicherheitsentgelt Zusätzlich zu den Lande- und Startentgelten ist ein Sicherheitsentgelt zu entrichten, das sich nach der Zahl der bei dem Start an Bord des Luftfahrzeuges befindlichen Fluggäste bzw. Fracht- oder Postmenge bemisst. Das Sicherheitsentgelt beträgt 1,27 je Fluggast. Das Sicherheitsentgelt für abfliegende Fracht/Post beträgt 1,27 je angefangene 100 kg. Dieses Entgelt gilt auch für abfliegende Fracht/Post in Passagierflugzeugen. D. Abstellentgelte Die Luftfahrzeughalter haben für die Abstellung ihrer Luftfahrzeuge auf dem Flughafen ein Abstellentgelt an den Flughafenunternehmer zu entrichten. Die Höhe des Abstellentgeltes wird nach dem zugelassenen Höchstabfluggewicht des Luftfahrzeuges sowie einer Überschreitung der durchschnittlichen Abfertigungsdauer (DUABF) bemessen. Das Abstellentgelt beträgt bei einer Blockzeit, welche die durchschnittliche Abfertigungsdauer je Luftfahrzeugkategorie (LFZ-Kategorie) überschreitet, je angefangene Stunde und je to. MTOM zu den aufgeführten Zeiten: LFZ-Kategorie 1 < 25 MTOM 2 < 100 MTOM 3 < 140 MTOM 4 < 200 MTOM 5 < 300 MTOM 6 < 425 MTOM 7 > 425 MTOM DUABF 01:00 01:30 02:00 02:30 03:00 04:00 05:00 07:00-09:00h 17:00-20:00h und 22:00-05:00h 0,34 je angefangene Stunde und MTOM In der restlichen Zeit: (jeweils Ortszeit CGN) 0,24 je angefangene Stunde und MTOM Die Höchstbemessung für 24 Stunden beträgt: 2,20 je angefangene 24 Stunden und MTOM Entscheidend für die Berechnung der Peak oder Non-Peak Preise ist jeweils jede angefangene Abstellstunde nach Überschreiten der DUABF. Nach Überschreitung dieser ist der Flughafen berechtigt, dem abgestellten Fluggerät eine den Erfordernissen angemessene Position zuzuweisen. Folgt die Airline nicht der Aufforderung der FKB, so erhöht sich das Abstellentgelt auf das 3-fache. Das Abstellentgelt ist vor dem Start in Euro zu entrichten. In besonderen Fällen kann es nach vorheriger Vereinbarung mit dem Flughafenunternehmer nachträglich entrichtet werden. Für die Abstellung von Luftfahrzeugen, die voraussichtlich eine Dauer von mehr als 30 Tagen umfasst, kann zwischen den Luftfahrzeughaltern und dem Flughafenunternehmer vor Beginn der Abstellung ein Mietvertrag geschlossen werden. [16]

17 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG E. Luftschiffe und Heißluftballons Für die Benutzung des Flughafens mit Luftschiffen und Heißluftballonen ist ein Ankermastentgelt und ein Lande- oder Startentgelt zu entrichten. Luftschiffe Das Ankermastentgelt wird für die Errichtung eines Ankermastes erhoben und beträgt je angefangene 24 Stunden 135,00. Der Berechnungszeitraum beginnt mit der Errichtung des Ankermastes und endet mit seinem Abbau. Das fixe Lande- und Startentgelt bemisst sich nach dem Höchstabfluggewicht des Luftschiffes und errechnet sich gemäß Kapitel 3/Bonusliste (Seite 6 Entgeltordnung) je angefangene kg des Höchstabfluggewichtes. Heißluftballone Für den Start eines Heißluftballons werden pauschal 12,50 berechnet. F. Allgemeine Bedingungen und Gültigkeit Alle Entgelte sind vor dem Start in Euro zu entrichten; in besonderen Fällen kann das Entgelt nach vorheriger Vereinbarung mit dem Flughafenunternehmer nachträglich entrichtet werden. Alle Entgelte unterliegen dem Umsatzsteuergesetz gemäß 10 Absatz I. Der Entgeltschuldner hat daher die Umsatzsteuer zusätzlich zu entrichten, sofern keine Befreiung nach dem Umsatzsteuergesetz vorliegt. Diese Entgeltordnung ist in der Fassung vom gültig. [17]

18 [01. Aviation] 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG 1.2. Zentrale Infrastruktur 1.3. Nutzungsentgelt für das Betanken 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung [18]

19 1.2. Zentrale Infrastruktur 1.2. Zentrale Infrastruktur * Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig ab: Ansprechpartner: Herr Martin Dall Geschäftsbereichsleiter Controlling / Logistik Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) martin.dall@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de * Zentrale Infrastruktur gemäß gültiger Flughafenbenutzungsordnung (FBO) [19]

20 1.2. Zentrale Infrastruktur A. Positionsentgelt MTOM Einheit Entgelt bis bis bis < < < < < < < < < < < < < 2 to. 6 to. 10 to. 15 to. 25 to. 40 to. 50 to. 60 to. 100 to. 125 to. 170 to. 200 to. 250 to. 300 to. 425 to. 425 to. 26,60 76,00 110,40 134,80 214,50 302,40 346,80 475,10 542,70 721,60 885,80 968, , , , ,10 Die Berechnung der Positionsentgelte erfolgt für die Nutzung einer Park- und/oder Abfertigungsposition für den Zeitraum der durchschnittlichen Abfertigungsdauer (DUABF). Nach Überschreiten der DUABF werden Parkentgelte gemäß B. der jeweils gültigen Landeentgeltordnung fällig. Flugzeugklasse MTOM < 25 to. < 100 to. < 140 to. < 200 to. < 300 to. < 425 to. > 425 to. Dauer in h 01:00 01:30 02:00 02:30 03:00 04:00 05:00 [20]

21 1.2. Zentrale Infrastruktur B. Zentrales Infrastrukturentgelt (ZI) 1. Passagierflüge/Ferry-Ereignisse 2. Frachflüge/Postflüge MTOM Einheit Entgelt Passagierflüge Entgelt Fracht-/Postflüge bis 6 to. 19,30 41,30 bis 10 to. 29,80 57,20 < 15 to. 50,40 66,60 < 25 to. 50,40 66,60 < 40 to. 55,20 87,80 < 50 to. 60,10 112,80 < 60 to. 66,80 139,90 < 100 to. 74,10 144,80 < 125 to. 87,90 159,30 < 170 to. 118,20 217,50 < 200 to. 136,50 235,10 < 250 to. 152,50 257,40 < 300 to. 152,50 282,80 < 425 to. 179,50 306,00 < 425 to. 209,70 333,10 Für Mischverkehre (Passage/Fracht, Ferry/Fracht etc.) wird jeweils der halbe Infrastruktursatz berechnet. 3. PRM - Entgelt Zur Finanzierung der Hilfeleistung gem. EU-Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität ist im gewerblichen Luftverkehr ein PRM-Entgelt (persons with reduced mobility) zu entrichten. Das PRM Entgelt beträgt 0,30 netto je abfliegendem Passagier. Maßgeblich ist die Anzahl der beim Start an Bord befindlichen Fluggäste. In die Zahl der beim Start an Bord befindlichen Fluggäste werden nicht einbezogen: Kinder unter 2 Jahren ohne Anspruch auf eigenen Sitzplatz. 4. Counter-Gebühr Code Leistung Einheit Entgelt 2837 Benutzung der Fluggast- und Abfertigungsschalter (Counter) je Einsteiger 0,19 Benutzung der Fluggast- und Abfertigungsschalter (Counter) Mindestentgelt 15,20 [21]

22 [01. Aviation] 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG 1.2. Zentrale Infrastruktur 1.3. Nutzungsentgelt für das Betanken 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung [22]

23 Nutzungsentgelt für das Betanken 1.3. Nutzungsentgelt für das Betanken Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Immobilien gültig ab: Ansprechpartner: Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [23]

24 Nutzungsentgelt für das Betanken A. Nutzungsentgelt für das Betanken Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 3389 Betanken je Liter 2,00 Der am Tage der Leistung gültige Satz der Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht eine Umsatzsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz vorliegt. Maßgeblich für die Umsatzsteuerbefreiung ist der Rechnungsempfänger. [24]

25 WINTERDIENST FOTO [25]

26 [01. Aviation] 1.1. Entgeltordnung nach 19b (1) LuftVG 1.2. Zentrale Infrastruktur 1.3. Nutzungsentgelt für das Betanken 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung [26]

27 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig ab: Ansprechpartner: Herr Arnd Marienhagen Bereichscontrolling Vertrieb Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße 12, Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) arnd.marienhagen@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [27]

28 1.4. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung A. Nutzungsentgelt für die Flugzeugenteisung Code Leistung/Gerät Geräte inklusive Bedienung Enteisungsvorgang Enteisungsvorgang Enteisungsvorgang Spezifikation Einheit Entgelt an Flugzeugen bis 25 to. je Vorgang 341,30 an Flugzeugen bis 100 to. je Vorgang 795,90 an Flugzeugen über 100 to. je Vorgang 1.020, Bei Anforderung und Bereitstellung von Enteisungsgerät ohne Leistungserbringung werden 50% der Preis-Codes 813, 906 oder 4462 berechnet Post Anti-Icing Check alle Flugzeuge je Vorgang 30,00 Materialien 1005 Enteisungsmittel Safewing MP II je Liter 3, Enteisungsmittel inkl. Entsorgung / Barpreis Safewing MP II je Liter 4, Enteisungsmittel Safewing MP I je Liter 4, Enteisungsmittel inkl. Entsorgung / Barpreis Safewing MP I je Liter 5, Wasser für Enteisung heiß je Liter 0,14 Der am Tage der Leistung gültige Satz der Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht eine Umsatzsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz vorliegt. Maßgeblich für die Umsatzsteuerbefreiung ist der Rechnungsempfänger. [28]

29 WINTERDIENST FOTO [29]

30 [02. Non-Aviation] 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich 2.2. Kommunikationseinrichtungen 2.3. Versorgungsleistungen [30]

31 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik und Flughafensicherheit gültig ab: Ansprechpartner: Frau Gabrijela Mlaker Leiterin Abrechnung Debitoren Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) gabrijela.mlaker@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [31]

32 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich A. Sicherheitsleistungen Fahren und Parken (Plaketten und Transponderkarten) Befahren bzw. Parken im Vorfeld-Sicherheitsbereich mit Transponderkarten und Vorfeldplaketten 1. Nutzer mit motorisierten Firmen-/Privatfahrzeugen (ohne Abfertigungsspezialgeräte) [a] Tarif für Fahrzeuge der Fluggesellschaften / Mitarbeiter Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Farbe: gelb, gelb weiß, grün rot, grün, grün gelb 3104 Jahresgültigkeit für Pkw bis 5 Sitze pro Plakette 462, Jahresgültigkeit Monatsgültigkeit für übrige für Pkw bis 5 Sitze pro Plakette pro Plakette 804,00 60, Monatsgültigkeit für übrige pro Plakette 90, Ausgabe einer Ersatzplakette pro Plakette 14, Verlust von Vorfeldplaketten pro Plakette 35,90 [b] Tarif für Fahrzeuge der übrigen Firmen / Mitarbeiter (ohne 1 [a] ) Code Leistung / Gerät Farbe: gelb, gelb weiß, grün rot, grün, grün gelb Spezifikation Einheit Entgelt 5033 Jahresgültigkeit für Pkw bis 5 Sitze pro Plakette 924, Jahresgültigkeit für übrige pro Plakette 1.617, Monatsgültigkeit für Pkw bis 5 Sitze pro Plakette 120, Monatsgültigkeit für übrige pro Plakette 180, Ausgabe einer Ersatzplakette pro Plakette 14, Verlust von Vorfeldplaketten pro Plakette 35,90 Der Versicherungsnachweis für die Berechtigung das Vorfeld zu befahren, ist bei der Antragstellung der Plakette vorzulegen. [32]

33 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich 2. [a] Parken innerhalb des Sicherheitsbereichs (jedoch außerhalb des Vorfeldbereiches) Pkw Tarif pro Fahrzeug Mitarbeiter/-innen von Fluggesellschaften, die gewerblich Passagiere und/oder Fracht befördern Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 3108 Jahresgültigkeit 348, Monatsgültigkeit 47,85 1:30 Std./Min. frei je angefangene Std. 2, Tag (je Tag) 14, Tag (1 Woche) 43,68 jede weitere Woche 43, Verlust von Parkcodekarten pro Vorgang 35,90 [b] Übrige Mitarbeiter/-innen (ohne 2 [a] ) Code Leistung / Gerät Entgelt Jahresgültigkeit Monatsgültigkeit 1:30 Std./Min. je angefangene Std Tag (je Tag) Tag (1 Woche) jede weitere Woche 576,00 57,60 frei 2,92 14,56 43,68 43,68 [c] LKW ohne Anhänger (auf Anfrage) [d] Lkw-Anhänger oder andere Fahrzeuge (außer Pkw) (auf Anfrage) Bei einer Jahres- und Monatsgültigkeit wird die Gebühr zu Periodenbeginn fällig. Bei Zahlungsverzug von 14 Tagen werden die Berechtigungen automatisch gesperrt. Wir behalten uns vor, das Verzeichnis der Entgelte jederzeit zu ändern und/oder zu erweitern. Der am Tage der Gestattung gültige Satz der Umsatzsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. [33]

34 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich B. Mitarbeiterparken außerhalb des Sicherheitsbereiches Die Berechnung der monatlichen und jährlichen Nutzung erfolgt unter der Maßgabe der nachfolgend aufgeführten Preisstufen. Preise jeweils zzgl. der aktuellen Mwst, derzeit 19%. Die Codierung der Parkberechtigung erfolgt auf einen FKB-Dauerausweis. Code Leistung Spezifikation Einheit Entgelt Jährliche Zahlung im Voraus nach Rechnungslegung 3979 P5, P6*, P2d* <2.400 h / Jahr 365, <3.600 h / Jahr 730,00 P2c * <2.400 h / Jahr 460,00 <3.600 h / Jahr 920,00 Monatliche Zahlung per Bankeinzug 4697 P5, P6*, P2d* <200 h / Monat 36, <300 h / Monat 73, P2c * <200 h / Monat 46, <300 h / Monat 92,00 Monatliche Zahlung per Bankeinzug / Rechnungsstellung** 4913 P3 ohne Limit 100,00 * Begrenztes Kontingent ** Gültig nur für Selbstzahler und Mitarbeiter von Airlines 4914 Erstellung einer Parkcodekarte pro Codekarte 33,61 sofern kein FKB-Dauer- ausweis vorhanden ist Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flughafen Köln/Bonn GmbH für das Parken außerhalb des Sicherheitsbereiches. Veröffentlicht unter [34]

35 [02. Non-Aviation] 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich 2.2. Kommunikationseinrichtungen 2.3. Versorgungsleistungen [35]

36 2.2.Kommunikationseinrichtungen 2.2. Kommunikationseinrichtungen Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig ab: Ansprechpartner: Frau Roswitha Dunkel Leiterin Services Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) roswitha.dunkel@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [36]

37 2.2.Kommunikationseinrichtungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Entgelt monatl. einmalig Anschlussarten Vollamtsberechtigter Anschluss 33, Halbamtsberechtigter Anschluss 33, Nichtamtsberechtigter Anschluss 22, ISDN-Anschluss 33, Zusätzliche Rufnummer 2, Voic 2, Kopfhörergarnitur 7, Telefonapparate Digitalapparat Display+Freisprecheinrichtung 4223 Digitalapparat Display+Freisprecheinrichtung 4225 Funktionstasteneinheit DBY 409 Analoges Telefon 8,18 12,78 5,11 2, Einmalige Gebühren Einrichtungskosten Telefon, Fax u. Datenleitungen 69, Einrichtungskosten für selbsttätige Rufweiterschaltung 33, Einrichtungskosten Voic 33, Einrichtungskosten externe Rufumleitung 33, Verlegung eines Anschlusses 33, Sonderschaltung (z. B. Num-Lock etc.) 33, Sonderprogrammierung 69, Änderung von Sonderprogrammierungen 33, Wechsel der Anschlussart 33, Kupfer- Datenleitungen Datenleitung bis 250 m 6, m 8, m 10, m 20, über m 30, LWL- Datenleitungen LWL-Duplex-Leitung bis 250 m 18, m 25, m 30, m 61, über m 92,03 [37]

38 2.2.Kommunikationseinrichtungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Entgelt monatl. einmalig Leistungen Einrichtungskosten für Datenleitung pauschal 69,02 zu Punkt 4 +5 Einrichtungskosten für Datenleitung nach Aufwand 2958 Umschalten von Datenleitungen 33, LAN-Port 52, Einrichtungskosten Verlegung von Ports 25,00 25,00 8. FIDS wird nach Aufwand berechnet 2911 FIDS-Zusatzseite 5,00-10,00 [38]

39 [02. Non-Aviation] 2.1. Fahren und Parken im Sicherheitsbereich 2.2. Kommunikationseinrichtungen 2.3. Versorgungsleistungen [39]

40 2.3. Versorgungsleistungen 2.3. Versorgungsleistungen Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig: Ansprechpartner: Herr Thomas Mehlenberg Leiter Hochbauanlagen Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) thomas.mehlenberg@koeln-bonn-airport.de Herr Martin Dall Geschäftsbereichsleiter Controlling / Logistik Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) martin.dall@koeln-bonn-airport.de [40]

41 2.3. Versorgungsleistungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Strom Wirkarbeitspreis (exkl. Netzentgelte, netzseitige Umlagen, Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie Strom- und Umsatzsteuer in ihrer zum Abnahmezeitpunkt jeweils gültigen Höhe) je kwh 8,76 ct 4861 Notstrom Notstrom Arbeitspreis (exkl. Netzentgelt, Abgaben und Steuern) je kwh 11,30 ct 4950 EEG-Umlage je kwh 6,88 ct Wärme Arbeitspreis Grundgebühr inkl. Netznutzung je MWh je kw 77,01 76, Kälte Arbeitspreis Grundgebühr inkl. Netznutzung je MWh je kw 94,87 80, Klima je m 2 /Monat 7, Teilklima je m 2 /Monat 6, Teilklima nur Heizung je m 2 /Monat 3, Teilklima nur Kühlung je m 2 /Monat 4, Belüftung je m 2 /Monat 1, Trinkwasser Trinkwarmwasser Grundgebühr inkl. Netznutzung und Abwassergebühren Grundgebühr inkl. Netznutzung und Abwassergebühren je m 3 je m 3 5,95 14, Pönale für Blindarbeit sofern vorgesehen je kvarh 1,00 ct Pauschale für den Zugang zu Messstellen luftrechtlicher unter Beachtung sicherheits- und Verpflichtungen* je Vorgang 227,95 * Dies beeinhaltet: Ausstellung eines Tagesausweises, Sicherheitsüberprüfung, Lotsenfahrten, Begleitung und Abnahme Die Beantragung eines Tagesausweises hat mind. 48 Stunden im Voraus zu erfolgen. [41]

42 2.3. Versorgungsleistungen Preisblatt Netznutzung Strom der Flughafen Köln/Bonn GmbH gültig ab dem Die Netznutzungsentgelte verstehen sich zuzüglich der nachfolgend aufgeführten Umlagen und Abgaben. Die Umlagen und Abgaben des vorgelagerten Netzbetreibers sind Höchstsätze und werden nach Maßgabe des Lieferantenrahmenvertrages bzw. Netznutzungsvertrages mit den Netznutzungsentgelten in Rechnung gestellt. Alle Entgelte und Preisbestandteile verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe, derzeit 19%. Entnahmestellen mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer <2.500 h/a Jahresbenutzungsdauer >2.500 h/a Netzentgelt Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis / (kw a) ct / kwh / (kw a) ct / kwh Entnahme aus Mittelspannung (MSP) 17,16 5,62 152,14 0,22 Entnahme aus Umspannung (MSP/NSP) 18,76 5,66 85,56 2,99 Entnahme aus Niederspannung (NSP) 43,91 8,27 175,34 3,01 Messstellenbetrieb Messstellenbetrieb / a Messung in Mittelspannung (MSP) 967,30 Messung in Umspannung (MSP/NSP) 967,30 Messung in Niederspannung (NSP) 730,55 Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Netzentgelt Arbeitspreis ct / kwh Entnahme aus Niederspannung (NSP) 9,30 Messstellenbetrieb / a Messstellenbetrieb 10,28 Messstellenbetrieb (inkl. Wandler) 37,58 Umlage nach KWK-Gesetz Für nichtpriviligierte Letztverbräuche Aufschlag ct / kwh 0,438 Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV* Jahresverbrauch Aufschlag kwh ct / kwh Für die Letztverbräuche der Letztverbrauchskategorien A' ,388 Für die Letztverbräuche der Letztverbrauchskategorien B' ab ,050 Für die Letztverbräuche der Letztverbrauchskategorien C' ab ,025 Umlage gemäß 17 f EnWG Jahresverbrauch Aufschlag kwh ct / kwh Für die Letztverbräuche der Letztverbrauchskategorien A' ,028 Für die Letztverbräuche der Letztverbrauchskategorien B' ab ,038 Für die Letztverbräuche der Letztverbrauchskategorien C' ab ,025 Umlage gemäß 18 Abs. 1 AbLaV Für Stromentnahmen Aufschlag ct/kwh 0,006 * Mit Beschluss vom (Az. EnVR 25/13) hat der BGH die Regelung zum Umlegeverfahren in 19 Abs. 2 StromNEV für nichtig erklärt. Allerdings hat sich der BGH darauf gestützt, dass eine Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber zeitnah eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage schafft. Vor diesem Hintergrund wird die 19 StromNEV-Umlage von uns vorläufig weiter erhoben. [42]

43 2.3. Versorgungsleistungen Konzessionsabgabe (sofern relevant) ct/kwh Tarifkunden ( kwh) 2,39 Sonderkunden (ab kwh) 0,11 Letztverbrauchskategorien gemäß KWK-G Letztverbrauchskategorie A': Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle weniger als 1 Gigawattstunde beträgt. Letztverbrauchskategorie B': Für Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt. Bedingung: Letztverbraucher, die die Begünstigung in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom melden. Letztverbrauchskategorie C': Für Letztverbraucher als Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder als Unternehmen des schienengebundenen Verkehrs bzw. Eisenbahninfrastrukturunternehmen, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle mehr als 1 Gigawattstunde beträgt. Bedingung: Letztverbraucher, die die Begünstigung in Anspruch nehmen wollen, müssen dem zuständigen Netzbetreiber bis zum 31. März des auf die Begünstigung folgenden Jahres den im vorangegangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogenen und selbstverbrauchten Strom melden. Letztverbraucher als Unternehmen des produzierenden Gewerbes müssen ebenfalls nachweisen, dass die Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 % des Umsatzes überstiegen haben. Entgelte Monatsleistungspreise Für Netznutzer mit einer zeitlich begrenzten hohen Leistungsaufnahme, der in der übrigen Zeit eine deutlich geringere bzw. keine Leistungsaufnahme gegenüberstehen, bietet die Flughafen Köln Bonn GmbH alternativ zum Jahresleistungspreissystem eine Abrechnung auf Basis von Monatsleistungspreisen nach 19 Abs. 1 StromNEV an. Der Monatsleistungspreis in /Monat für die Nutzung des Netzes ergibt sich als Summe der beiden Produkte: - Monatshöchstleistung [kw] x Monatsleistungspreis [ /kw/monat] sowie - Monatsarbeit [kwh] x Arbeitspreis [ct/kwh]. Netzentgelt Leistungspreis 1) Arbeitspreis / kw ct / kwh Entnahme aus Mittelspannung (MSP) 25,36 0,22 Entnahme aus Umspannung (MSP/NSP) Entnahme aus Niederspannung (NSP) 14,26 29,22 2,99 3,01 1) Leistungspreis - maßgebend ist die höchste Leistung des jeweiligen Monats Die Preise gelten zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zzgl. Mehrkosten aus der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, zzgl. Mehrkosten einer Offshore-Haftungsumlage nach 17f Abs. 5 EnWG, zzgl. Mehrkosten aus einer Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten gem. 13 Abs. 4a und 4b EnWG und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe, Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die genannten Umlagen und Entgelte sind im allgemeinen Preisblatt der Flughafen Köln Bonn GmbH ausgewiesen. Code Leistung Spezifikation Einheit 4786 Pönale für Blindarbeit sofern vorgesehen je kvarh 4937 Sonderzählerstandsermittlung je Vorgang Entgelt 1,00 ct 25, Pauschale für den Zugang zu Messstellen im Sicherheitsbereich unter Beachtung sicherheits- und luftrechtlicher Verpflichtungen* je Vorgang 227,95 * Dies beeinhaltet: Ausstellung eines Tagesausweises, Sicherheitsüberprüfung, Lotsenfahrten, Begleitung und Abnahme Die Beantragung eines Tagesausweises hat mind. 48 Stunden im Voraus zu erfolgen. [43]

44 [44]

45 [03. Flughafensicherheit] 3.1. Ausweis - und Sicherheitsprüfung 3.2. Sicherheitsschulungen [45]

46 3.1. Ausweis- und Sicherheitsüberprüfung 3.1. Ausweis- und Sicherheitsprüfung Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik und Flughafensicherheit gültig ab: Ansprechpartner: Frau Melanie Leistner Leiterin Zentrale Ausweisstelle Registration Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) melanie.leistner@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [46]

47 3.1. Ausweis- und Sicherheitsüberprüfung A. Ausweis und Sicherheitsprüfung [a] Ausweise Code Leistung Einheit Tagesausweis Verwaltungsaufwand für bestellte, aber nicht abgeholte Ausweise Zeitausweise Jahresausweis mit Codierung (maximal 12 Monate) ohne Lichtbild, pro Stück pro Vorgang pro Karte Entgelt netto 11,76 13,87 23,95 Dauerausweise mit Codierung pro Stück 33, nicht fristgerechte Rückgabe eines Ausweises pro Vorgang 19, nicht fristgerechte Rückgabe eines Ausweises durch Privatperson pro Vorgang 19, Verlust von Ausweisen pro Vorgang 33, Verlust von Ausweisen durch Privatperson pro Vorgang 33, Verlust von Fahrgenehmigungen pro Vorgang 28, Ausweishülle zusätzliche Codierung von Ausweisen pro Vorgang pro Stück pro Vorgang 2,52 2, Listenerstellung über vorbereitete SI-Ausweise pro Liste 8,00 [b] Sicherheitsprüfung (gemäß LuftSiG / LuftSiGebV) Code Leistung Einheit Entgelt netto Sicherheitsprüfung (einfach) pro Person und Vorgang 39, Aufwendige Sicherheitsüberprüfung pro Person und Vorgang 69, Ablehnung / Widerruf Stornierungen pro Person und Vorgang pro Person und Vorgang 130,00 39, Bearbeiten von Fremd-Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) pro Person und Vorgang 8,00 [47]

48 [48] [47]

49 [03. Flughafensicherheit] 3.1. Ausweis - und Sicherheitsprüfung 3.2. Sicherheitsschulungen [49]

50 3.2. Sicherheitsschulungen 3.2. Sicherheitsschulungen nach LuftSiSchulV Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik und Flughafensicherheit gültig ab: Ansprechpartner: Herr Rainer Weisel Leiter Qualitätssicherung Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) rainer.weisel@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [50]

51 3.2. Sicherheitsschulungen A. Sicherheitsschulung VO (EU) 2015/1998 Modulsystem Code Leistung Einheit Entgelt netto Andere Personen als Fluggäste mit unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen je Person - Dauer 4 UE 55, Stornogebühr zu Artikel 3707 je Person und Vorgang 8, Bearbeiten einer Fremdschulung je Person und Vorgang 10, Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachung und Streifengänge beim Flugplatzbetreiber je Person - Dauer 27 UE 885, Nachschulung zu Artikel 4428 je Person - Dauer 3 UE 55, Sicherheitsbeauftragter beim bekannten je Person - Dauer 34 UE 885,00 Lieferanten Basisschulung je Person 27,50 [51]

52 WINTERDIENST FOTO [52] [51]

53 [04. Sonstiges] 4.1 Sonderleistungsverzeichnis 4.2 Film- Fotoarbeiten 4.3 Besucherservice 4.4 Serviceleistungen Tiertransporte [53]

54 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 4.1 Sonderleistungsverzeichnis Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig ab: Ansprechpartner: Herr Martin Dall Geschäftsbereichsleiter Controlling / Logistik Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) martin.dall@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [54]

55 [Inhaltsverzeichnis] [55]

56 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Inhalt Seite 1. Flugzeugabfertigung [58-61] a. Fahrzeuge und Geräte inklusive Bedienung b. Geräte ohne Bedienung c. Personal d. Materialien e. Sonstige Leistungen und Bereitstellungen 2. Technische Dienste [62-63] a. Gestellung von Fahrzeugen inklusive Fahrer b. Fahrzeuge und Geräte ohne Fahrer und Bedienung c. Personal d. Sonstige Leistungen und Bereitstellungen 3. Verwaltungsdienste [64] a. Gestellung von Fahrzeugen inklusive Fahrer b. Fahrzeuge und Geräte ohne Fahrer und Bedienung c. Personal d. Sonstige Leistungen und Bereitstellungen 4. Schulungs- /Ausbildungsdienstleistungen [65-67] a. Personal b. Rechnungs- / Mahnwesen c. Sonstige Leistungen 5. Sicherheitsleistungen [68] 6. Leistungen der Werkfeuerwehr [69-71] a. Fahrzeuge und Geräte b. Personal c. Materialien d. Unfalltransporte e. Bergungsgeräte f. Sonstige Leistungen 7. Diverse Leistungen a. Gepäckaufbewahrung / Terminalservice b. Lounges c. Waschhalle d. Verwaltungsentgelt für Ausschreibungen e. Nutzungsentgelt für die Bushaltestelle f. Gewerbliche Nutzung der landseitigen Infrastruktur g. Abfallartenkatalog [74-78] [56]

57 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Sonderleistungsverzeichnis Die nachfolgend aufgeführten Sonderleistungen (SL) werden auf Anforderung, soweit verfügbar und die Voraussetzungen für eine Lieferung und Leistung gegeben sind, durchgeführt. Nachfolgend aufgeführte Preisliste gilt nur für Vertragspartner der Flughafen Köln/Bonn GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Leistung besteht nicht, soweit keine vertraglichen Verpflichtungen vorliegen. Durchgeführte Lieferungen und Leistungen, die in diesem Verzeichnis nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Mindestberechnungseinheit ist die genannte Berechnungseinheit. Es werden jeweils angefangene Einheiten berechnet. Soweit bei der Gestellung von Geräten und Fahrzeugen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Preis die Gestellung der Bedienung oder des Fahrers enthalten ist, erfolgt eine gesonderte Berechnung über die Inanspruchnahme von Personal. Der am Tage der Leistung gültige Satz der Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht eine Umsatzsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz vorliegt. Das im Internet veröffentlichte Sonderleistungsverzeichnis, entspricht nicht immer der letztgültigen Fassung. Diese im Zweifelsfall bitte beim Köln Bonn Airport anfordern. [57]

58 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 1. Flugzeugabfertigungsdienste [a] Fahrzeuge und Geräte inklusive Bedienung Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 814 Gabelstapler bis 5,0 to. 1/4 Stunde 21, Gabelstapler über 5,0 to. 1/4 Stunde 29, Lifter bis 7,5 to. 1/4 Stunde 40, Lifter über 7,5 to. 1/4 Stunde 98, Förderband 1/4 Stunde 25, Schlepper bis 14,0 to. Anhängelast 1/4 Stunde 18, Schlepper über 14,0 to. Anhängelast 1/4 Stunde 24, Flugzeugschlepper (ohne Vor-/ Nachbereitung der Position) bis 75 to. MTOM 1/4 Stunde 62, Flugzeugschlepper (ohne Vor-/ Nachbereitung der Position) über 75 to. MTOM 1/4 Stunde 114, Servicetreppen 1/4 Stunde 19,60 Fäkalienwagen inkl. chemische Zusätze 1286 Klasse 1-2 je Vorgang 67, Klasse 3 je Vorgang 73, Klasse 4 je Vorgang 86, Klasse 5 je Vorgang 95, Klasse 6 je Vorgang 105, Wasserwagen inkl. erforderliche Wassermenge Klasse 1-2 je Vorgang 63, Klasse 3 je Vorgang 70, Klasse 4 je Vorgang 76, Klasse 5 je Vorgang 80, Klasse 6 je Vorgang 85, Passagierbus bis 50 Plätze pro Fahrt 48, Passagierbus GPU über 50 Plätze mobil pro Fahrt je 1/4 Stunde 60,90 21, GPU stationär je 1/4 Stunde 21, Startluftgerät pro Anlassvorgang und Gerät je 1/4 Stunde 142, Heizgerät / Belüftungsgerät je 1/4 Stunde 45,95 [58]

59 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 3527 Kehrsaugmaschine ohne Aufbau je 1/4 Stunde 25, Flutlichtanlage je 1/4 Stunde 20, Lotsendienst Schleppvorgang ohne FKB-Gerät je 1/4 Stunde 15, Personenbeförderung bis 8 Fahrgäste pro Fahrt 16, Crew-/Passagiertransport bis 8 Fahrgäste pro Fahrt 16, Personenbeförderung sonstige Fahrten pro Fahrt 22,90 Alle Transporte innerhalb des Flughafengeländes 1180 Passagierhublifter je 1/4 Stunde 22,70 [b] Geräte ohne Bedienung Bedienung wird zusätzlich berechnet Code 817 Leistung / Gerät Fluggasttreppe Spezifikation Einheit Entgelt bis 3,80 m je 1/4 Stunde 18, Fluggasttreppe über 3,80 m je 1/4 Stunde 24, Gepäckanhänger bis 1,5 to. je 1/4 Stunde 2, Gepäckanhänger bis 1,5 to. pro angef. 24 Std. 26, Dolly / Anhänger 10 Fuß / LD 1 - LD 3 je 1/4 Stunde 3, Dolly / Anhänger 10 Fuß / LD 1 - LD 3 pro angef. 24 Std. 39, Dolly / Anhänger 20 Fuß je 1/4 Stunde 6, Dolly / Anhänger 20 Fuß pro angef. 24 Std. 62,90 [c] Personal Code 3558 Leistung / Gerät Verkehrsbetriebsleiter Spezifikation Einheit Entgelt je 1/4 Stunde 19, Verkehrsleiter vom Dienst je 1/4 Stunde 19, Mitarbeiter Terminalservice je 1/4 Stunde 14, Oberlader oder Einweiser je 1/4 Stunde 14, Sektionsleiter Abfertigung je 1/4 Stunde 18, Lader je 1/4 Stunde 12, Flugzeugreiniger je 1/4 Stunde 12, Ramp Agent je 1/4 Stunde 14, Mitarbeiter BM je 1/4 Stunde 14, Mitarbeiter BM Sonderstunden je 1/4 Stunde 14,85 [59]

60 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [d] Materialien Code 804 Leistung / Gerät Urbaktol Spezifikation Einheit Entgelt inkl. Entsorgung 1/4 Liter 4, Zurrseil Meter 0, Zurrösen 1,9 to. Zugkraft 4 Stück 6, Zurrstrapse 6 m Stück 43, Zurrstrapse 9 m Stück 47, Holzbohle 40 x 140 mm Meter 3, Holzbalken 100 x 100 mm Meter 4, Abdeckfolie 6 *300 m /1.800 qm Rolle 120, Ölaufsaugmittel inkl. Entsorgung kg 3, Abdeckfolie 600 qm Rolle 80, Ballastsack inkl. Füllung Stück 15,70 [e] Sonstige Leistungen und Bereitstellungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 1413 Vorabend - Check-In pro Gepäckstück 2, Transitführung durch Schichtführer je Vorgang Terminaldienste / BVS Durch Luftverkehrsgesellschaften, deren autorisierte Vertreter oder örtliche Behörden veranlasste Gepäckidentifizierung. Klasse 1-2 je 1/2 Stunde 58,40 189, Klasse 3 je 1/2 Stunde 511, Klasse 4 je 1/2 Stunde 664, Klasse 5 je 1/2 Stunde 800, Klasse 6 je 1/2 Stunde 950,00 Zollkontrolle/Vorführung von hereinkommendem Gepäck 3175 Klasse 1-2 je 1/2 Stunde 26, Klasse 3 je 1/2 Stunde 34, Klasse 4 je 1/2 Stunde 39, Klasse 5 je 1/2 Stunde 46, Klasse 6 je 1/2 Stunde 51, Sperrgut Ver-/Entladung je Stück 9, Begleitung von Kindern (bis 12 Jahre) je Vorgang 23,35 [60]

61 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Benutzung der Lärmschutzanlage für Triebwerksprobeläufe 1428 Fluggerät mit Propeller-Antrieb bis 5,7 to. MTOM je angefangene Stunde 36, Fluggerät mit Propeller-Antrieb bis 25,0 to. MTOM je angefangene Stunde 53, Fluggerät mit Propeller-Antrieb über 25,0 to. MTOM je angefangene Stunde 79, Fluggerät mit Jet-Antrieb bis 25 to. MTOM je angefangene Stunde 119, Fluggerät mit Jet-Antrieb bis 100 to. MTOM je angefangene Stunde 172, Fluggerät mit Jet-Antrieb bis 175 to. MTOM je angefangene Stunde 210, Fluggerät mit Jet-Antrieb bis 250 to. MTOM je angefangene Stunde 248, Fluggerät mit Jet-Antrieb über 250 to. MTOM je angefangene Stunde 293,80 [61]

62 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 2. Technische Dienste [a] Gestellung von Fahrzeugen inklusive Fahrer Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 882 PKW / PKW-Kombi sowie Transit 1/2 Stunde 26, Tankwagen 1/2 Stunde 48,50 Andere Geräte auf Anfrage bzw. Anforderung [b] Fahrzeuge und Geräte ohne Fahrer und Bedienung Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 3616 Unimog 1/2 Stunde 3622 Hebebühne Wumag hydraulisch Stunde 4436 ohne Bedienung je Std Geländestapler Claas hydraulisch Pauschalen Arbeitsgeräte für längerfristige Vermietungen nach Absprache mit dem Leiter Geräte-/Fahrzeugtechnik/TG Stunde 1 Bediener 118,30 Stunde 2 Bediener 175,50 ohne Bediener je Std. 91, Allrad-Knicklader CAT hydraulisch Stunde 4435 ohne Bedienung je Std Hako-Mäher 1/2 Stunde 3620 Hako-Trac mit Rotationsmäher 1/2 Stunde 32,80 93,00 40,00 122,40 64,50 5,10 20, Handmotorsäge 1/2 Stunde 824 Hochdruckreiniger ohne Reinigungsmittel 1/2 Stunde 3376 Hochdruckreiniger ohne Reinigungsmittel 1/4 Stunde 9,10 12,00 6,00 [62]

63 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [c] Personal Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 3353 Ingenieur oder Abteilungsleiter 1/2 Stunde 3420 Handwerker Elektrotechnik 1/2 Stunde 3422 Handwerker Fördertechnik 1/2 Stunde 3421 Handwerker Haustechnik 1/2 Stunde 3307 Handwerker Sonstige Gewerke 1/2 Stunde 4077 Handwerker Land-/Forstwirtschaft 1/2 Stunde 4078 Handwerker TK-Systeme 1/2 Stunde 4079 Handwerker Fahrzeug-/Gerätetechnik 1/2 Stunde 3711 Handwerker Nachrichtentechnik 1/2 Stunde 4082 Handwerker Servicetechniker 1/2 Stunde 3786 Fahrer 1/2 Stunde 41,60 32,00 32,00 32,00 24,00 32,00 32,00 34,50 32,00 32,00 24, Fahrer mit Personenbeförderungsschein 1/2 Stunde 24, Diagnose, Leckagesuche und Erneuerung Klimamittel ohne Reperaturmaterialien Vorgang 93,20 [d] Sonstige Leistungen und Bereitstellungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 3997 Chloren Wasser/Wasserwagen je Vorgang 175, Betriebsmittelprüfung (DGUV V3) 1-phasige Geräte je Stück 6,65 Minimum 50, Betriebsmittelprüfung (DGUV V3) 3-phasige Geräte je Stück 7,65 Minimum 50, Lackierarbeiten 1/2 Stunde 50,00 [63]

64 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 3. Verwaltungsdienste [a] Personal Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 3353 Abteilungsleiter 1/2 Stunde 2154 Hausmeister 1/2 Stunde 41,60 26,20 [b] Rechnungs-/Mahnwesen Code Leistung / Gerät Mahngebühren Entgelt 3201 Mahnung (Stufe 1) 3202 Mahnung (Stufe 2) 3203 Mahnung (Stufe 3) 0,00 7,50 15,00 [c] Sonstige Leistungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Fotokopien ab 10 Stck. Preis auf Anfrage 1323 DIN A3 pro Stück 0, DIN A4 pro Stück Plotter Ausdrucke ab 10 Stck. Preis auf Anfrage 0, Flugzeughalterfeststellung DIN A3 pro Stück 1325 DIN A4 pro Stück Inland / je Anfrage 3195 Flugzeughalterfeststellung Ausland / je Anfrage 10,90 5,50 32,90 65,60 [64]

65 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 4. Schulungs-/Ausbildungsdienstleistungen [a] Personal Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Ausbilder: 2557 Trainer Intern 1/2 Stunde 41, Seminarleiter Extern pro Tag 780,00 [b] Schulungsräume/- einrichtungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 2582 Raummiete Schulungs-/Besprechungsraum bis 4 Std. 71, Raummiete Verzurraum inkl. Verzurrmaterial bis 8 Std. 189, Raummiete bis 8 Std. 138, Raummiete inkl. Beamer/Overhead-Projektor bis 4 Std. 97, Raummiete inkl. Beamer/Overhead-Projektor bis 8 Std. 189,00 Raummiete für PC Schulung MS-Office bis 8 Personen auf Anfrage Bewirtung bei allen Schulungen in unseren Räumlichkeiten auf Anfrage erhältlich. [c] Lehrgänge/Unterweisungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Unterweisung Befahren der Vorfelder englisch je Teilnehmer 41,60 83, Prüfungsfahrt englisch je Teilnehmer 28,30 56, Nicht rechtzeitige Absage Kurse 2567 und/oder 2568 je Teilnehmer 39, Wiederholung Unterweisung je Teilnehmer 41,60 Befahren der Vorfelder 4238 Nicht rechtzeitige Absage je Teilnehmer 25,10 Kurs 4237 [65]

66 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 3766 Unterweisung Richtiges Verhalten je Teilnehmer 31,40 auf dem Vorfeld 3798 Nicht rechtzeitige Absage je Teilnehmer 16,60 Kurs Ausbildung Flugzeugabfertiger je Teilnehmer 1.098,00 A3 IHK Theorie 4245 Seminar geprüfter Flugzeugabfertiger A 4 IHK Praxis mindestens 10 Teilnehmer je Teilnehmer 1.298, Ausbildung Gabelstaplerfahrer 3 Tage - je Teilnehmer 585,00 mindestens 3 Teilnehmer 2575 Lehrgang Palettenbau 2 Tage - je Teilnehmer 309,00 mindestens 5 Teilnehmer 2577 Sprechfunklehrgang Befahren 5 Tage - je Teilnehmer 1.948,00 der Flugbetriebsflächen mindestens 2 Teilnehmer Ausbildung zum Flugzeugschlepper-Fahrer 2579 LFZ bis 150 to. MTOM 10 Tage - je Teilnehmer 3.750,00 maximal 2 Teilnehmer 2580 LFZ über 150 to. MTOM zusätzlich 5 Tage je Teilnehmer 1.875, Hubschlepper alle LFZ Klassen je Teilnehmer 1.948,00 nur mit Lizenz 4504 Ausbilung Lift / Highloader bis 5 Tage je Teilnehmer 1.875,00 8 to Ausbilung Lift / Highloader bis 5 Tage je Teilnehmer 1.875,00 14 to Ausbildung Grundkurs AC 20 Tage je Teilnehmer 2.850,00 Abfertigung 4266 Ausbildung Grundkurs 10 Tage je Teilnehmer 1.330,00 Frachtumschlag 4050 Ausbildung Grundkurs 5 Tage je Teilnehmer 682,50 Gepäckdienst 3846 Tagesschulung Fahrzeuge und 10 Tage je Teilnehmer 195,00 Geräte (mind. 4 Teilnehmer) 4250 Ausbildung Selbstfahrende Treppen 5 Tage je Teilnehmer 975, Ausbildung Brückenfahren 7 Tage je Teilnehmer 1.948, Ausbildung Lärmschutzanlage je Teilnehmer 195,00 [66]

67 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 4106 Unterweisung Gastankstelle max. 4 Teilnehmer je Teilnehmer 4506 Jahreswiederholungsschulung PC-Unterweisung je Schulung (Präsenz oder webbasiert) 4253 Seminar Sprengstoffgesetz für Befähigung nach 20 Sprengstoffgesetz je Teilnehmer 4254 Seminar PC Unterweisung SAM bis 4 Std. je Teilnehmer 4255 Ausbildung Verzurren 1 Tag je Teilnehmer Ladungssicherung / Luftverkehr 4256 Ausbildung Ladungssicherung/Straße 2 Tage VDI2700 je Teilnehmer 4257 Wiederholung Ausbildung 2 Tage VDI2700 je Teilnehmer Ladungssicherung/Straße Winterdienstausbildung IATA - Einweisung Richtiger Umgang mit Gefahrgut in der Abfertigung Lagerung / Verladung IATA-Lehrgang DGR mit Zertifikat inkl. Prüfung (Vollkurs) Tage je Teilnehmer Tage Aufbauseminar je Teilnehmer 4258 Nach Personengruppe 1 3 Tage je Teilnehmer Versender ohne radioaktiv 3666 IATA Schulung je Teilnehmer alle Personengruppen 4259 Nach Personengruppe 5/8 je Teilnehmer 4260 Nach Personengruppe 12 je Teilnehmer 4302 Ausbildung Check-In-Schalter mind. 4 Teilnehmer je Teilnehmer Englisch Kurse Sonstige PC-Schulungen 41,60 38,00 439,00 63,00 130,00 496,00 248,00 auf Anfrage auf Anfrage auf Anfrage 772,00 497,00 497,00 127,00 127,00 127,00 60,90 auf Anfrage auf Anfrage Hinweis für alle Lehrgänge, Seminare und Unterweisungen Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl behält die Flughafen Köln/Bonn GmbH sich vor, den Kurs abzusagen und einen neuen Termin anzubieten. [67]

68 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 5. Sicherheitsleistungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Sicherheitsdienste während der Bodenzeiten von Luftfahrzeugen gemäß Auflagen des Luftfahrtbundesamtes (LuftVG 20 a) Bereitstellung Aufsicht an der LFZ-Position mit Funkkontakt zur SI-Zentrale 3556 Bereitstellung Si Personal Angestellter im Ordnungsdienst je angefangene 1/2 Std Sicherheitskonzept Events im Sicherheitsbereich o. ä. je 1/2 Stunde 3264 Lotsenfahrten/Begleitung von je 1/2 Stunde Fahrzeugen/Personen im/in den Luftsicherheitsbereich 2037 Schadensaufnahme für Dritte pro Dokument (nicht in der Luftfracht) 25,10 50,50 37,50 65,90 Öffnen/Schließen von Räumen pro Vorgang nach Aufwand Öffnen/Schließen von Hallen oder Hangars pro Vorgang nach Aufwand 5031 Verwaltungsaufwand diverse Leistungen pro Vorgang 4, VIP Vorfeldabholung pro Vorgang 189,00 [68]

69 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 6. Leistungen der Werkfeuerwehr Leistungen der Werkfeuerwehr werden auch dann berechnet, wenn es zur Durchführung des Auftrages am Einsatzort nicht kommt, weil ein Anlass für den Einsatz nicht mehr besteht oder die Alarmierung widerrufen wurde. [a] Fahrzeuge und Geräte Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 835 Einsatzleitwagen / KdoW / MTF ohne Bedienung 1/2 Stunde 841 Flughafenlöschfahrzeug ohne Bedienung 1/2 Stunde 844 Drehleiter ohne Bedienung 1/2 Stunde 846 Wechselladerfahrzeug ohne Bedienung und Abrollbehälter 1/2 Stunde 45,20 226,10 151,20 44, Ölspurbeseitigungsfahrzeug ohne Bedienung 1/2 Stunde 852 Gerätewagen Logistik 2 ohne Bedienung 1/2 Stunde Hilfeleistungslöschfahrzeug Rettungstreppe 1213 Atemschutzgerät ohne Bedienung 1/2 Stunde Motorsäge Deckelfass 120 l ohne Bedienung 1/2 Stunde 1/2 Stunde 1/2 Stunde pro Stück 1211 Einsatzpauschale für sonstige ohne Bedienung pro Ersatz Geräte 56, Gerätewagen Logistik 1 ohne Bedienung 1/2 Stunde 24,90 ohne Bedienung 28,20 157,90 112, Abrollbehälter Wasser/Schaum ohne Bedienung 1/2 Stunde 50, Abrollbehälter Schaum ohne Bedienung und Schaummittel 1/2 Stunde 11, Abrollbehälter Sonderlöschmittel ohne Bedienung und Löschmittel 1/2 Stunde 31, Abrollbehälter Gefahrgut ohne Bedienung 1/2 Stunde 28, Abrollbehälter Rettung ohne Bedienung 1/2 Stunde 21, Abrollbehälter Mulde ohne Bedienung 1/2 Stunde 1, Abrollbehälter Betreuung ohne Bedienung 1/2 Stunde 14, Messgeräte True-/ First Defender ohne Bedienung 1/2 Stunde 116, Chemikalienschutzanzug Form 3 ohne Bedienung 1/2 Stunde 4, Be- und Entlüftungsgeräte ohne Bedienung 1/2 Stunde 4, Notstromaggregat ohne Bedienung 1/2 Stunde 13,70 49, Tauchpumpe ohne Bedienung 1/2 Stunde 2, Schmutzwasserpumpe Chiemsee ohne Bedienung 1/2 Stunde 5, Nasssauger ohne Bedienung 1/2 Stunde 6,70 ohne Bedienung ohne Bedienung 9,10 53,80 37,30 [69]

70 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [b] Personal Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 4609 Mitarbeiter höherer Dienst 1/2 Stunde 4608 Mitarbeiter gehobener Dienst 1/2 Stunde 4607 Mitarbeiter mittler Dienst 1/2 Stunde 834 Brandwache / Brandsicherheitswachdienst 1/2 Stunde 41,60 39,00 36,40 36,40 [c] Verbrauchsmaterialien Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 975 Bindemittel "UniSafe" inkl. Entsorgung pro kg 974 Bindemittel "Chemsorb" inkl. Entsorgung pro kg 1012 Reinigungsmittel "Bioversal" inkl. Entsorgung pro Liter 4859 Schaummittel RE Healing Foam pro Liter 973 Löschpulver BC pro kg 18,90 6,50 25,10 8,70 4, Löschpulver Glutbrand pro kg 3275 Einwegschutzanzug pro Stück 5, Kohlendioxid pro kg 1,20 36, Feuermelderscheibe pro Stück 8,80 [d] Rettungsdienstliche Leistungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Innerhalb des Stadtgebietes Köln (längerfristige Verträge zu 1208 und 999 möglich) 1208 Rettungstransport inkl. Medikamente pro Person / pro Einsatz für 2. Person 999 zzgl. km bei Transporten pro km 832 Bestellung RTW ohne Nutzung 1/2 Stunde auf Anfrage / nach Vertrag 2,50 63,20 Begleitpersonen können unentgeltlich mitgenommen werden, falls ausreichend Plätze zur Verfügung stehen. Hieraus kann eine Haftung der Flughafengesellschaft nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Organen der Flughafengesellschaft bzw. deren Bediensteten hergeleitet werden. [70]

71 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [e] Ausbildungen Code Leistung / Gerät Einheit 1050 Handhabung Feuerlöscher je Teilnehmer 4965 Ausbildung zum Brandschutzhelfer je Teilnehmer 4966 Praxistraining Feuerlöschübung je Teilnehmer 4967 Brandschutzschulung für Dritte je Teilnehmer Entgelt 55,00 190,00 55,00 55,00 [f] Sonstige Leistungen Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt 1062 Öffnen / Schließen von Räumen außerhalb pro Einsatz der Dienstzeiten 60, Vorsätzliches oder böswilliges Auslösen von Alarm 959 Füllen CO 2 -Flasche 130 g pro Füllung 960 Füllen CO 2 -Flasche 300 g pro Füllung 961 Füllen CO 2 -Flasche 6 Kg pro Füllung 833 Tankschutz 1/2 Stunde 4970 Freimessen pro Einsatz pro Einsatz 1.091,40 25,60 29,30 56,90 149, Begrüßungsfontänen für Flugzeuge 1/2 Stunde 516, Einlagerung ins Havarielager pro Tag 81, Prüfung Feuerlöscher pro Stück 21,30 40,00 [71]

72 4.1. Sonderleistungsverzeichnis 7. Diverse Leistungen [a] Gepäckaufbewahrung / Terminalservice Preise in Brutto Code Leistung / Gerät 2472 Preise für Gepäckaufbewahrung je Stunde je Stück 1 Std. 2 Std. 3 Std. 4 Std. 5 Std. 6 Std. 7 Std. 8 Std Std. > 24 Std. 1 Stück 1,50 2,00 2,50 3,00 3,50 4,00 4,50 5,00 5,50 2 Stück 3,00 4,00 5,00 6,00 7,00 8,00 9,00 10,00 11,00 3 Stück 4,50 6,00 7,50 9,00 10,50 12,00 13,50 15,00 16,50 5,50 pro Stück pro Tag 4 Stück 6,00 8,00 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,00 22,00 Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit 3226 Safe Depot / Hinterlegung maximale Aufbewarung: 6 Wochen pro Woche Entgelt 5, Fundsachen Brieftasche, Reisepass, Personalausweis je Stück 15,00 EC-/Kreditkarte je Stück 5,00 Schlüssel je Stück 10,00 Uhr, Schmuck, Brille je Stück 15,00 Bekleidung je Stück 8,00 Computer, Kamera, Video je Stück 20,00 Handy, Telefon, MP3, ipod je Stück 12,00 Koffer, Reisetaschen, Rucksäcke je Stück 18,00 Elektrogeräte je Stück 10,00 Sperrige Gegenstände je Stück 18,00 nicht aufgeführte Fundsachen je Stück 10,00 [72]

73 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt brutto 2484 Aufbewahrung Sondergepäck Kindersitz, Römersitz, Vollschale, Maxi Cosi je Stück/Woche 10,00 Kinderwagen, Buggy je Stück/Woche 10,00 Rollstuhl je Stück/Woche 15,00 Sperrgepäck je Stück/Woche 27,50 Hundebox je Stück/Woche 10,00 Sitzkeil (pauschal, max. 4 Wochen) je Stück/Woche 5,00 Sonstige je Stück/Woche 10, Garderobe je Stück/Tag 0,50 Paketannahme je Stück 10, Kopierservice je Stück 0, Telefax Service 1.Seite (Senden) 2, jede weitere Seite 1, Telefax Service Empfangen je Seite 0,50 Namensschild drucken je Stück 2, Porterservice zzgl. MA Terminal Service je Gepäckstück bzw. zzgl. MA Gepäckdienst 3222 Porterservice ab 10 Gepäckstücken 3223 Porterservice je Sperrgepäck 2482 Rush Gepäck Stück / angef. Tag 3232 Terminalservice (Mitarbeiter) 4487 Gepäckdienst (Mitarbeiter) je 1/4 Std je 1/2 Std 2,60 2,10 4,20 2,60 17,20 31, Gate-Buffet je Vorgang 101, Bearbeitung von Fundsachen BG je Vorgang 4, Gate-Service je Vorgang 49, Mietgebühr für Tische je Tisch 11, Abräumen der Gepäckbänder inkl. Transport zum Lost & Found-Schalter je Gepäckstück 3,00 [73]

74 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [b] Lounges Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt A) Airport Business Lounge max. 3 Stunden je Passagier 15,50 B) Köln Bonn Airport Lounge je Vorgang bis 2 Stunden bis 5 Personen über 5 bis 10 Personen über 10 bis 20 Personen über 20 bis 30 Personen über 30 bis 50 Personen über 50 bis 80 Personen 135,00 165,00 225,00 285,00 350,00 400,00 jede weitere Stunde 32,50 C) Lounge 2/3 je Vorgang bis 2 Stunden bis 5 Personen über 5 bis 10 Personen über 10 bis 20 Personen über 20 bis 30 Personen über 30 bis 50 Personen über 50 bis 80 Personen über 80 bis 120 Personen 135,00 165,00 225,00 285,00 350,00 400,00 480,00 jede weitere Stunde 32,50 [c] Waschhalle Code Leistung / Gerät Spezifikation Einheit Entgelt Waschen Programm WH 1 je Vorgang 6, Waschen Programm WH 2 je Vorgang 8, Waschen Programm WH 3 je Vorgang 10, Hochdruckreiniger je 15 Minuten 6, Fahrzeuginnenreinigung max. 30 Minuten je Vorgang 11,90 [74]

75 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [d] Verwaltungsentgelt für Ausschreibungen Hier eine kurze Aufstellung über Berechnung der Verwaltungsentgelte für Ausschreibungsunterlagen. Die Gebühr deckt nur Kosten für Papier und Versandkosten. Versandgebühren dürfen nur bei Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und nicht bei Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) erhoben werden. Wenn Unterlagen von den Firmen abgeholt werden, entfallen die Versandkosten. Code Artikel Entgelt pro Blatt pro Datenträger kleine Pläne (Stück) mittlere Pläne (Stück) große (gefaltete) Pläne Mindestgebühr je Sendung 0,11 0,42 0,42 0,84 1,68 8, Versandkosten 4182 Versandkosten (ab ca. 80 Seiten) 4183 Versandkosten für mehrere Ordner 1,68 2,52 4,20 [e] Nutzungsentgelt für das Fernbusterminal/P33 Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 4996 Nutzungsentgelt je Halt (max. 20 Minuten) 1,68 je weitere angefangene 15 Minuten 2,10 Hinweis: Das Nutzungsentgelt umfasst allein das Halten zwecks Ein- und Aussteigen von Buspassagieren. Voraussetzung für den Halt ist eine gültige Liniengenehmigung gemäß 42a und 52 PBefG. [f] Gewerbliche Nutzung der landseitigen Infrastruktur Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt 4813 Nutzungsentgelt je Monat 97,00 [75]

76 4.1. Sonderleistungsverzeichnis [g] Abfallartenkatalog (Preisliste) Abfallart AVV-Nr. Abfallart lt. EWC Preis Euro Netto Einheit Code Akku-Säuren * Getrennt gesammelte Elektrolyte aus Batterien und Akkumulatoren 1,79 kg 3128 Altlacke, Altfarben * Farb-/Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 1,53 kg 3129 Altöl (ohne synthetisches Hydrauliköl) * Nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 0,70 kg 3131 Altöl (synthetisches Hydrauliköl) * Synthetische Hydrauliköle x kg 3570 Altreifen PKW/LKW Altreifen 0,44 kg 3132 Altreifen Vollgummi Altreifen 25,00 Stück 4927 Asbest, fest gebunden Baumisch-/Gewerbeabfälle * Asbesthaltige Baustoffe x kg Gemischte Siedlungsabfälle 0,41 kg 3133 Baustoffe ohne schädlichen Verunreinigungen Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, die nicht unter fallen 0,18 kg 3134 Baustoffe mit schädlichen Verunreinigungen * Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten 0,46 kg 3137 Bleiakkus, groß * Bleibatterien 0,30 kg 3135 Bleiakkus, klein * Bleibatterien 0,23 kg 3136 Boden mit schädlichen Verunreinigungen * Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten 0,46 kg 3571 Bremsflüssigkeit * Bremsflüssigkeiten 1,01 kg 3138 Chemikalien, anorganisch und organisch * Laborchemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten, einschließlich Gemische von Laborchemikalien Elektroschrott * Gefährliche Bestandteile enthaltene gebrauchte Geräte mit Aunahme derjenigen, die unter fallen 5,70 kg ,78 kg 3139 Glas/Flachglas Glas 0,23 kg 3141 Glasflaschen (Hohlglas) Verpackungen aus Glas 0,00 kg 3143 Flüssige Brennstoffe (z.b. Fehlbetankung) * Andere Brennstoffe, einschließlich Gemische 1,79 kg 3144 * gefährliche Abfälle x Kalkulation bei Bedarf [76]

77 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Abfallart AVV-Nr. Abfallart lt. EWC Preis Euro Netto Holz unbehandelt, sauber (z.b. Paletten) Kabel ohne schädliche Verunreinigungen Kabel mit schädlichen Verunreinigungen Klinische Abfälle Kühlerflüssigkeit Kunststoffemballagen mit schädlichen Restinhalten Leuchtstoffröhren Lösemittelgemische, halogenfrei Metallemballagen mit schädlichen Restinhalten Verpackungen aus Holz 0,26 kg Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter fallen * Kabel, die Öl, Kohlenteer oder andere gefährliche Stoffe enthalten * Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden 0,12 kg 3572 x kg ,94 kg * Frostschutzmittel die gefährliche Stoffe enthalten 1,05 kg * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher 1,78 kg 3149 Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige 1,13 Stück 3152 Abfälle * Andere Lösemittel und Lösemittelgemische 1,40 kg * Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Einheit Code ,21 kg 3155 Metallschrott Metalle 0,14 kg 3156 Ölabscheider- und * Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/ 1,05 kg 3163 Sandfanginhalte, Wasserabscheidern Schlämme öl- und fettverunreinigte Betriebsmittel * Aufsaug-& Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 1,00 kg 3157 Öl-/Wassergemische * Ölhaltige Abfälle 2,19 kg 3158 Ölfilter * Aufsaug-& Filtermaterialien (einschließlich 1,46 kg 3159 Ölfilter), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Quecksilber * Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige 23,64 kg 3160 Abfälle Spraydosen * Gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern 4,58 kg 3161 (einschliesslich Halonen) Teerhaltige Bitumengemische * Kohlenteerhaltige Bitumengemische 0,09 kg 3174 & Straßenaufbruch * gefährliche Abfälle x Kalkulation bei Bedarf [77]

78 4.1. Sonderleistungsverzeichnis Abfallart AVV-Nr. Abfallart lt. EWC Preis Euro Netto Teerhaltige Produkte * Kohlenteer und teerhaltige Produkte 0,58 Trockenbatterien Überlagerte Nahrungsmittel Nachsortierung gemischt angelieferter Abfälle Nachsortierung gemischt angelieferter Abfälle Klassifizierung von Abfällen und Gefahrgut dto. dto. Entsorgung von Gefahrgütern und Abfällen, die nicht in dieser Aufstellung enthalten sind Andere Batterien und Akkumulatoren Für Verzehr oder Verarbeitung ungeeignete Stoffe Gewerbeabfälle Schadstoffhaltige Abfälle, bei übermäßiger Vermischung ist Ablehnung möglich Ohne EG-Sicherheitsdatenblatt (deutsch) und ohne Herstellerangaben Beratung und Entsorgung nach Bedarf kg Code ,16 kg ,45 kg ,51 pro angef /2 h 54,23 pro angef. 1/2 h Bei vorhandenem EG-Sicherheitsdatenblatt 34,00 pro Abfallart Ohne EG-Sicherheitsdatenblatt (deutsch) Einheit ,00 pro Abfallart 3170 Annahme wird verweigert * gefährliche Abfälle x Kalkulation bei Bedarf Gültig ab 01. Oktober 2015 Preise Netto zzgl. gesetzliche MWSt. Alle Angaben sind freibleibend, Irrtum vorbehalten [78]

79 [04. Sonstiges] 4.1 Sonderleistungsverzeichnis 4.2.Film- Fotoarbeiten 4.3 Besucherservice 4.4 Serviceleistungen Tiertransporte [79]

80 4.2. Film- Fotoarbeiten 4.2 Gestattungsentgelt zur gewerblichen Nutzung von Film- und Fotoarbeiten Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Geschäftsbereich Controlling Logistik gültig ab: Ansprechpartner: Frau Cornelia Krahforst Kommunikation Öffentlichkeitsarbeit Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) cornelia.krahforst@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [80]

81 4.2. Film- Fotoarbeiten A. Gestattungsentgelt Code Leistung / Gerät Einheit Entgelt Fotoaufnahme für gewerbliche Zwecke je angefangene ½ Stunde Tageshöchstsatz 2. Spielfilm-, Fernsehfilm und Werbefilmaufnahmen Betreuung von Film- und Fototeams durch Terminalservice Betreuung von Film- und Fototeams durch Mitarbeiter von SI Betreuung von Film- und Fototeams durch Mitarbeiter des Besucherservices (inkl. Organisation und Planung) je angefangene ½ Stunde Tageshöchstsatz 60,50 470,00 121, ,00 je angefangene ½ Stunde und Person 39,70 je angefangene ½ Stunde und Person 39,70 je angefangene ½ Stunde und Person 48,50 B. Allgemeines Medienbeiträge über den Flughafen, aktuelle Berichterstattung und Reportagen sind entgeltfrei. Fotoaufnahmen und Filme, die ausschließlich für Schulungszwecke der Luftverkehrsgesellschaften hergestellt werden, sind mit 40% zum Punkt 1, 2, 3, 4 zu vergüten. Soweit Sonderleistungen (Gestellung von Fahrzeugen, Lautsprecheranlagen Energieanschlüssen u.a.) in Anspruch genommen werden, erfolgt eine zusätzliche Berechnung gemäß der gültigen Entgeltordnung (Sonderleistungsverzeichnis). Aufnahmen für Werbezwecke, die ausschließlich für die Flughafen Köln/Bonn GmbH gemacht werden, sind gebührenfrei. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der Flughafengesellschaft. Hierunter fallen auch Entgelte für Foto - oder Filmaufnahmen, die von Luftverkehrsgesellschaften und Mietern für Werbezwecke hergestellt werden. Der am Tage der Leistung gültige Satz der Umsatzsteuer wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht eine Umsatzsteuerbefreiung nach dem Umsatzsteuergesetz vorliegt. Maßgeblich für die Umsatzsteuerbefreiung ist der Rechnungsempfänger. [81]

82 [04. Sonstiges] 4.1 Sonderleistungsverzeichnis 4.2 Film- Fotoarbeiten 4.3 Besucherservice 4.4 Serviceleistungen Tiertransporte [82]

83 4.3. Besucherservice 4.3 Serviceleistungen durch den Besucherservice Herausgeber: Flughafen Köln/Bonn GmbH Besucherservice gültig ab: Ansprechpartner: Frau Kristina Vistica Leiterin Besucherservice Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) kristina.vistica@koeln-bonn-airport.de Herr Klaus Mehren Controlling Köln Bonn Airport Flughafen Köln/Bonn GmbH Heinrich-Steinmann-Straße Köln Telefon + 49 (0) Fax + 49 (0) klaus.mehren@koeln-bonn-airport.de [83]

84 4.3. Besucherservice Serviceleistungen durch den Besucherservice Code Leistung Spezifikation Einheit 4878 Tagesführung für Kindergärten je Kind/Schüler Entgelt brutto 4, je Erwachsenem 2 Betreuer kostenlos 8, Tagesführung für Schulen je Kind/Schüler 4, je Erwachsenem 2 Betreuer kostenlos 8, Tagesführung für sonstige soziale Einrichtungen je Kind/Schüler 4, je Erwachsenem 2 Betreuer kostenlos 8, Gruppenführungen je Gruppe 160, Kindergeburtstag je Gruppe 80, Exklusivführungen z. B. Firmenveranstaltungen, Catering je Gruppe auf Anfrage mit Gastropartnern vor Ort, Break-Outs, Meetings 2236 Nachtführungen je Gruppe 400, Sonderführungen Feuerwehr, Wetterdienst, Gepäckhalle je Gruppe 260, Stornogebühren bis 10 Werktage vor Führung bis 24 Stunden vor Führung ab 24 Stunden vor Führung kostenlos 50% 100% 0949 Betreuung durch Mitarbeiter des Besucherservices je angefangene ½ Stunde und Person 48, Abholservice durch den Besucherservice mind. 15 Personen im 25 Kilometer-Umkreis je Person 9,99 ab 25 Kilometer je Gruppe auf Anfrage Hinweis: Bitte beachten Sie auch die Informationen auf unserer Homepage, insbesondere die AGB zu den Besucherführungen. Die Abrechnung findet auf Grundlage der letzten, gesendeten Teilnehmerliste statt. [84]

85 [04. Sonstiges] 4.1 Sonderleistungsverzeichnis 4.2 Film- Fotoarbeiten 4.3 Besucherservice 4.4 Serviceleistungen Tiertransporte [85]

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