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1 SIA Ordnungen 102 und 103: Haken, Ösen und praktische Lösungen Dr. Patrick Middendorf AM T Rechtsanwälte, Zürich

2 Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB Ausgangspunkt: Planer und BH machen Vertrag Planervertrag! Planer: Planerleistung Bauherr: typ. Entgelt 2

3 Was Sie erwartet: Planerverträge und AVB AVB / SIA / LHO / KBOB Der guten Ordnung halber: Geltung von AVB Interesse halber: Qualifikation Rangordnung Hakelige Bestimmungen Informations- und Abmahnungspflichten Beizug von Dritten Fristen und Termine Haftung und Freizeichnung 3

4 AVB LHO: Keine Geltung ohne Übernahme Der guten Ordnung halber Regelung eines privaten Verbands Frei anpassbar Keine Geltung ohne vereinbarte Übernahme Zugänglichkeit Problem: Mustervertrag SIA ohne AVB / AVB für BH nicht zugänglich 4

5 Der Planervertrag und die Qualifikationsfrage Interesse halber und weil sie praktische Auswirkungen hat. Planervertrag ist kein gesetzlicher Vertragstyp Warum interessiert Qualifikation? Feststellung der anwendbaren (zwingenden) Normen Auswirkungen auf Haftung, Verjährung der Haftung und Beendigung des Vertrags 5

6 Der Planervertrag und die Qualifikationsfrage Reine Planungsleistungen: Werkvertrag Bauleitung: Auftrag Gesamtvertrag: gemischtes Vertragsverhältnis Spaltung Tendenz der zum Rechtsfolgen Auftrag? Auftrag Werkvertrag Auflösung immer nach Art. 404 OR (zwingend) Vergütung (wohl immer) nach Art. 394 III OR 6

7 Widersprüche und Rangordnung 2. Mustervertrag 2.2: Soweit zwischen den hiervor aufgeführten Vertragsbestandteilen ein Widerspruch besteht, ist die Rangfolge gemäss Ziffer 2.1 massgebend. 7

8 Widersprüche und Rangordnung 1.1 Anwendbares Recht und Rangordnung Anwendung Widerspruchsregel setzt Widerspruch voraus! 8

9 Widersprüche und Rangordnung 1.1 Anwendbares Recht und Rangordnung «Keinesfalls angebracht ist es, sich auf die Rangfolge der Vertragsbestandteile zu verlassen, da die Konsequenzen hieraus oft nicht absehbar sind.» Leitfaden zum KBOB-Planervertrag, 2014, S. 5 9

10 Informations- und Abmahnungspflicht und.2: Sorgfalts- und Treuepflicht Umfassende Anzeige- bzw. Informationspflicht Setzt Prüfpflicht voraus Ziff. 2.1 AVB KBOB: «Er zeigt sofort alle Umstände schriftlich an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden könnten.» 11

11 Informations- und Abmahnungspflicht : Abmahnungspflicht 1.5.1: Weisungen Empfehlung: Klare, schriftliche Abmahnung 12

12 Informations- und Abmahnungspflicht Arbeitsergebnisse von Dritten Vgl. Art. 365 III OR und 25 SIA Norm 118 Keine Prüfpflicht betr. Arbeitsergebnisse von Sachverständigen Hinweispflicht nur bei tatsächlich erkannten Mängeln 13

13 Informations- und Abmahnungspflicht : Arbeitsergebnisse von Dritten Hakelig Passt der Prüfausschluss für unsere Planerverträge? Nein. Die speziellen Leistungsbeschriebe gehen bei widerspruchsfreier Auslegung den allgemeinen Regeln in den AVB vor. 14

14 Informations- und Abmahnungspflicht Arbeitsergebnisse von Dritten.72 Hakelig 15

15 Informations- und Abmahnungspflicht : Arbeitssicherheit Koordination mit Art. 104 SIA Norm 118 Gesetzlicher Arbeitsschutz wird Vertragspflicht 16

16 Informations- und Abmahnungspflicht : Arbeitssicherheit Hakelig Gar keine Kontrollpflicht - Prüfungsausschluss Hinweispflicht nur bei tatsächlich erkannten Risiken 17

17 Beizug von Dritten Darf der Planer die übernommenen Planerleistungen durch einen Dritten ausführen lassen? Nach Gesetz: Art. 364 II und 398 III OR AVB Keine Anzeige oder schriftliche Zustimmung nötig 18

18 Beizug von Dritten Art. 4 AVB KBOB Beizug setzt schriftliche Zustimmung voraus Alle beigezogenen Dritte sind Hilfspersonen Auch ohne Zustimmung haftet Planer für Beizug nach Art. 101 OR. 19

19 Beizug von Dritten Vgl. LHO 2003, Ziff : Keine Hilfspersonenhaftung? Streichung bedeutet kein Haftungsausschluss. 20

20 Beizug von Dritten Aufgezwungener Subplaner Beim sachverständigen BH: Haftungseinschränkung neu ohne Abmahnung 21

21 Fristen und Termine und Verzug Schuldner- und Gläubigerverzug 1.6: Verzug / Fristverl. und Terminverschiebungen Empfehlung: klare, schriftliche Mahnung 23

22 Haftung des Planers 1.7.1: Erster Satz: «Bei verschuldet fehlerhafter Vertragserfüllung hat der Beauftragte dem Auftraggeber den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen.» Wie Gesetz: Art. 97 OR Uneingeschränkte Haftung für Schlechtleistung 24

23 Haftung des Planers Hakelig Hakelig 25

24 Vorzeitige Vertragsbeendigung 1.10: Vorzeitige Beendigung des Vertrags Art. 377 OR wegbedungen. 30

25 War s das? Wünsche: Probleme ansprechen, offen kommunizieren, klar und schriftlich abmahnen. Haftungseinschränkungen und ausschlüsse unmissverständlich vereinbaren. Mit Freude Bauvorhaben umsetzen. 32

26 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen und Anregungen: Schweizerische Baurechtstagung

27 Verjährungs- und Rügefristen Gesetzliche Regelung 5-jährige Verjährungsfrist: Ansprüche aus Schlechtleistungen, die zu einem Mangel an einem unbeweglichen Werk führen (371 Abs.2 OR) - Unabhängig von Qualifikation 2-jährige Verjährungsfrist: Ansprüche aus mangelhaften Werkleistungen, die nicht zu einem Mangel an einem unbeweglichen Werk führen (371 Abs. 1 OR) 10-jährige Verjährungsfrist: Ansprüche aus Vertragsverletzungen, die nicht Werkleistungen zum Gegenstand haben und nicht zu einem Mangel an einem unbeweglichen Bauwerk führen (Regelverjährung nach 127 OR) 26

28 Verjährungs- und Rügefristen

29 Verjährungs- und Rügefristen 15 AVB KBOB 28

30 Verjährungs- und Rügefristen 15 AVB KBOB, Änderung Stadt Zürich Empfehlung: Sorgfältige Vertragsredaktion 29

31 OR 82 und Verrechnungsverbot

32 Vertretungsbefugnis Art. 9.2 MV: Stellvertretung und Vollmacht Spezielle Vollmacht, für bestimmte Geschäfte, wenn keine erheblichen Nachteile und Interessewert betragsmässig für Einzelfall und insgesamt beschränkt (z.b. CHF und CHF ). Generelle Vollmacht für Verhandlungen mit Behörden 34

33 Vertretungsbefugnis 1.2.3: Vertretung des Auftraggebers.31 Konsequent: Umfang richtet sich nach Vertrag.32 Im Zweifelsfall (?): Weisungen einholen.33 35

34 Vertretungsbefugnis Art. 33 II SIA Norm 118 Empfehlung: Umfang der Vollmacht klären und entsprechend an Unternehmer mitteilen 36

35 Rechenschaft, Unterlagen und Aufbewahrung 1.2.8: Rechenschaftsablegung und Unterlagen: 1.2.9: Aufbewahrung von Dokumenten Empfehlung: klare Vereinbarung Datenformat 9.3 MV: «Datenaustausch und sicherung» 22

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