Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 1

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1 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 1 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal

2 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeiner Teil 4 2. Abkürzungsverzeichnis 6 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 8 4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr 9 5. Gefährdungspotenzial Die Stadt Kreuztal Größe, Einwohner, Stadtteile Topographie Verkehrsflächen, Entfernungen, Statistische Angaben Flächen, Nutzungen in Quadratkilometer/Prozent Übersichtskarte bauplanungsrechtlicher Innenbereich Stadt Kreuztal Industrie-/Gewerbegebiete Wohngebiete Kindergärten, Schulen, Hallen, Heime und soziale Einrichtungen Besondere Gebäude, Betriebe und Einrichtungen ( 6 FSHG) Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Wassergewinnungsgebiete Löschwasserversorgung Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Kreuztal Wohnbebauung Gewerbe- und Industriegebiete Waldbrände Sonstige Gebäude und Einrichtungen Darstellung von Risikobereichen und Gefahrenschwerpunkten Zusammenfassende Betrachtung Statistik über Einsätze der Feuerwehr Schutzzielfestlegung Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad Schutzziele Soll-Struktur Bereiche/Standortvorgaben Einsatzmittel Einsatzkräfte 71

3 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 3 8. Ist-Struktur Feuerwehrgerätehäuser/-standorte Einsatzmittel Einsatzkräfte Vergleich der Strukturen Feuerwehrgerätehäuser/-standorte Einsatzmittel Einsatzkräfte Maßnahmen Feuerwehrgerätehäuser/-standorte Einsatzmittel Einsatzkräfte/Maßnahmen zur Sicherung des Erreichungsgrades Abschließende Betrachtung Berichtswesen Fortschreibung Impressum 100 Anhang Anlage I Anlage II Anlage III Objektliste der brandschaupflichtigen Gebäude Auszug aus der Alarm- und Ausrückeordnung (Muster) Übersicht Baumaßnahmen / Fahrzeugbeschaffungen Anlage IV Auswertung zeitkritischer Einsätze von Anlage V Angaben über die Erreichung der Schutzziele 2006 & 2007 Anlage VI Angaben über die Erreichung der Schutzziele 2008 Anlage VII Angaben über die Erreichung der Schutzziele 2009

4 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 4 1. Allgemeiner Teil Das Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW S. 122) ist die maßgebende Grundlage zur Regelung und Bemessung der örtlichen Vorsorge für den Bereich des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung. Danach haben die Gemeinden den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr trifft der Gesetzgeber dabei keine konkrete Aussage, die an vorgegebenen Größen und Ausstattungen festgemacht werden kann. Den Gemeinden bleibt es letztlich selbst überlassen, die nach dem FSHG wahrzunehmenden Aufgaben entsprechend den örtlichen Verhältnissen und Gegebenheiten auszufüllen. Kerngedanke dabei ist, den Gemeinden den Gestaltungsraum zu belassen, der es ihnen ermöglicht, Vorsorge(-maßnahmen) in dem Umfang zu treffen, der erforderlich ist, um das örtlich vorhandene Gefährdungspotenzial durch eine entsprechend leistungsfähige Feuerwehr beherrschen zu können. Grundlage hierfür kann nur eine umfassende Planung zur Bekämpfung möglicher Schadenszenarien sein, die ihre gesetzliche Verankerung in 22 Abs. 1 FSHG findet. Danach haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben. Dadurch wird die Bedeutung dieser Aufgabe betont und den Aufsichtsbehörden eine bessere Möglichkeit eröffnet, festgestellte Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung zu erkennen und abzustellen. Brandschutzbedarfspläne sollen enthalten: die Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse), die Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel), die Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der notwendigen Mittel (Ressourcen). Der Brandschutzbedarfsplan dokumentiert die Qualität der Gefahrenabwehr und ist ein Instrument zur transparenten Darstellung der Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr gegenüber den politischen Gremien und Bürgern einer Gemeinde.

5 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 5 Darüber hinaus dient er der mittelfristigen Finanzplanung und stellt eine komplexe Vergleichsstudie zu Feuerwehren anderer Gemeinden dar. Da es wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten keine gesetzlichen Vorgaben mit entsprechenden Regelungen oder Empfehlungen für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplanes gibt, hat sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW) am eine "ad hoc-arbeitsgruppe" gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen angeschlossen haben. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung von Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in NRW. Der Landesfeuerwehrverband NRW hat aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal wurde unter Beachtung dieser Hinweise und Empfehlungen erstellt.

6 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 6 2. Abkürzungsverzeichnis AAO AGBF AGT BAB 4 BAB 45 DLK 23/12 ELW oder ELF FELS FKH FWA FwA-LSG FP FSHG GV. NRW. GW-G GW-L2 HLF 20/16 HTS JF LF 8/6 LF 10/6 Alarm- und Ausrückeordnung Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Atemschutzgeräteträger Bundesautobahn 4 (Kreuztal-Krombach nach Köln) Bundesautobahn 45 (Hagen Wetzlar) Drehleiter mit Korb, 23 m Steighöhe, 12 m Ausladung Einsatzleitwagen Einsatzleitfahrzeug Ferndorf-Eder-Lahn-Straße Feldkochherd Feuerwehranhänger Feuerwehranhänger mit Leichtschaumgenerator Feuerlöschkreiselpumpe Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Gerätewagen Gefahrgut Gerätewagen Logistik Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug mit FP 10/2000 (2000 l pro Minute bei 10bar) und 1600 l Löschwassertank, sowie umfangreiche Beladung zur Technischen Hilfeleistung Hüttentalstraße Jugendfeuerwehr Löschgruppenfahrzeug mit FP 8/8 (800 l pro Minute bei 8 bar) und 600 l Löschwassertank Löschgruppenfahrzeug mit FP 10/1000 (1000 l pro Minute bei 10bar) und 600 l Löschwassertank

7 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 7 LF 16/12 Löschgruppenfahrzeug mit FP 16/8 (1.600 l pro Minute bei 8 bar) und l Löschwassertank LF 20/16 Löschgruppenfahrzeug mit FP 10/2000 (2000 l pro Minute bei 10bar) und 1600 l Löschwassertank LF 16 TS Löschgruppenfahrzeug mit FP 16/8 (1.600 l pro Minute bei 8 bar) und TS 8/8 (800 l pro Minute bei 8 bar) LG LZ MBl. NRW. MTW oder MTF RW 2 - Öl SGV. NRW. SMBl. NRW. St LF SW 2000 TLF 8/18 TLF 16/25 Löschgruppe Löschzug Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen Mannschaftstransportwagen Mannschaftstransportfahrzeug Rüstwagen; Zusatzbeladung: Ölwehr Sammlung Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Sammlung Ministerialblatt Nordrhein-Westfalen Staffellöschfahrzeug mit FP 10/1000 (1000 l pro Minute bei 10bar) und 600 l Löschwassertank Schlauchwagen (2000 m B-Schläuche) Tanklöschfahrzeug mit FP 8/8 (800 l pro Minute bei 8 bar) und l Löschwassertank Tanklöschfahrzeug mit FP 16/8 (1.600 l pro Minute bei 8 bar) und l Löschwassertank TLF 20/25 Tanklöschfahrzeug mit FP 10/2000 (2000 l pro Minute bei 10 bar) und l Löschwassertank TroLA-PG 250 TS 8/8 TSF TSF-W oder K-TLF Trockenlöschanhänger für Pulverlöschgerät mit 250 kg Löschmittelvorrat (PG 250) Tragkraftspritze (800 l pro Minute bei 8 bar) Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug mit 500 l Löschwassertank Kleintanklöschfahrzeug mit 500 l Löschwassertank

8 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 8 3. Darstellung der rechtlichen Grundlagen 1) Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 (GV. NRW. S. 122) 2) Bauordnung Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256/SGV. NRW 232), geändert durch Gesetz vom 13. März 2007 (GV. NRW. S. 133) 3) Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW), RdErl. d. Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport v. 12. Oktober 2000 bis zum 31. Dezember II A 3-100/85 (MBl. NRW. S. 1432) 4) Sonderbauverordnung vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 682) Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (SchulBauR), Erlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 29. November II A (MBl. NRW S.1608) geändert durch Runderlass am 15. November 2005 (MBl. NRW. S. 1310). 5) Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten - Prüfverordnung NRW (PrüfVO NRW) vom 24. November 2009 (GV. NRW. S. 723) 6) Erlasse Brandschutztechnische Ausstattung und Verhalten in Schulen bei Bränden, gem. Runderlass des Innenministeriums - V D und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung /09 vom 12. November 2009 (MBl. NRW. S. 2130) 7) Schutzzieldefinition der AGBF Das Gutachten des Rechtsamtes der Landeshauptstadt Düsseldorf vom führt aus, dass die Schutzzieldefinition der AGBF NRW als anerkannte Regel der Technik angesehen werden und zu einer haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann. Siehe dazu auch: Empfehlungen zum Brandschutz für Flugplätze in Nordrhein-Westfalen und andere Sonderbauten für große Menschenansammlungen, Bericht - Teil I und II. Unabhängige Sachverständigenkommission beim Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen zur Prüfung von Konsequenzen aus dem Brand auf dem Rhein-Ruhr-Flughafen Düsseldorf, Juli 1997.

9 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 9 4. Darstellung der Aufgaben der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass ein Großteil der Aufgaben per Gesetz auf die Feuerwehr übertragen ist. Die nachfolgenden Aufgaben werden von der Feuerwehr wahrgenommen: Bekämpfung von Schadenfeuern Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen (Unter Hilfeleistung ist vorrangig die Rettung von Menschenleben und nachgeordnet auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann, zu verstehen.) Stellung von Brandsicherheitswachen (bei Veranstaltungen, bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen.) Aufklärung der Bevölkerung über - das Verhalten bei Bränden - den sachgerechten Umgang mit Feuer - das Verhüten von Bränden - die Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Schutzplänen für besonders gefährliche Objekte Unterstützung der Einsatzleitung bei Großschadensereignissen Beteiligung an der Brandschau Durchführung von Übungen (Erprobung der Leistungsfähigkeit) Mitwirkung im Zivilschutz Beteiligung/Anhörung im baurechtlichen (Genehmigungs-)Verfahren Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf Wasserflächen Technische Hilfeleistung z.b. - Türöffnungen - Gestellung von Fahrzeugen und Geräten

10 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 10 Amtshilfe für Behörden z.b. - Beseitigung von Verkehrshindernissen - Hilfeleistung mit Einsatzfahrzeugen (DLK, RW, TLF usw.) Abwehrender Brandschutz z.b. - Erstellung von Einsatz- und Objektplänen für besondere Objekte Vorbeugender Brandschutz z.b. - Beratungstätigkeiten, Planbesprechungen - Brandschutz- und Räumungsübungen, Unterweisungen, Schulungen - Überprüfung Löschwasserentnahmestellen - Wartung und Pflege von Hydranten im Auftrag der Stadtwerke - Überprüfung von (Aufstell-)Flächen für die Feuerwehr - Beteiligung bei der Aufschaltung von Brandmeldeanlagen - Abnahme und Kontrolle von Brandmeldeanlagen Aus- und Fortbildung z.b. - Grundausbildung, Truppmann, Truppführer, Sonder-/Fachausbildung (ABC-Lehrgänge, Maschinisten) Technische Logistik z.b. - Mitwirkung bei der Ausschreibung von Fahrzeugen und Geräten - Wartung, Pflege, Prüfung von Fahrzeugen und Geräten Wartung von Atemschutzgeräten Prüfung von Steigleitungen Freiwillige Aufgaben z.b. - Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen) - Leistungsnachweise (CTIF-Wettkämpfe, Wettkämpfe im Ausland) - Begleitung von Umzügen (z.b. Martinszug) - Verteilung von Informationen an Haushalte

11 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Gefährdungspotenzial 5.1. Die Stadt Kreuztal Stadtteil Kreuztal mit Fritz-Erler-Siedlung, Schul- und Sportzentrum, Innenstadt, HTS- Anbindung und Eisenbahnanlagen

12 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Größe, Einwohner, Stadtteile Die Stadt Kreuztal in ihrer heutigen Struktur ist nach der kommunalen Neugliederung im Jahre 1969 aus dem ehemaligen Amt Ferndorf entstanden. Zum Stadtgebiet gehören die Ortschaften: - Bockenbach - Burgholdinghausen - Buschhütten - Eichen - Fellinghausen - Ferndorf - Junkernhees - Kredenbach - Kreuztal - Krombach - Littfeld - Mittelhees - Oberhees - Osthelden - Stendenbach Die Gesamtfläche der Stadt Kreuztal beträgt 70,98 qkm und teilt sich wie folgt auf: Waldflächen 59,93 % landwirtschaftlich genutzte Flächen 14,75 % Wohn- und Baugebiete 14,88 % Verkehrsflächen 7,28 % sonstige Flächen 3,16 % Die Stadt hat eine Ausdehnung von 12 km in Nord-Süd-Richtung und 11 km in Ost-West-Richtung, wobei die Länge der Stadtgrenze 48 km beträgt.

13 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 13 Die Stadt Kreuztal ist Mittelpunkt des nördlichen Siegerlandes und grenzt an die Städte und Gemeinden: nördliche Richtung: südliche Richtung: westliche Richtung: östliche Richtung: Stadt Olpe / Gemeinde Kirchhundem Stadt Siegen Stadt Freudenberg / Gemeinde Wenden Stadt Hilchenbach / Stadt Netphen Kreis Siegen-Wittgenstein Die Entfernungen vom Stadtmittelpunkt zu den o.g. Stadt- bzw. Gemeindegrenzen betragen: Olpe / Kirchhundem 7,5 / 11,2 km Freudenberg / Wenden 5,3 / 4,6 km Siegen 4,2 km Hilchenbach / Netphen 5,0 / 5,1 km

14 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 14 Die Einwohnerzahl der Stadt Kreuztal beträgt zum Stichtag Diese verteilt sich auf die einzelnen Stadtteile wie folgt: Bockenbach 442 Burgholdinghausen 26 Buschhütten Eichen Fellinghausen Ferndorf Junkernhees 251 Kredenbach Kreuztal Krombach Littfeld Mittelhees 58 Oberhees 74 Osthelden 646 Stendenbach 661 Bezogen auf das Stadtgebiet beträgt die Einwohnerdichte ca. 436 Einwohner je qkm Topographie Die mittlere Höhenlage in der Stadt Kreuztal beträgt 350 m ü. NN. Der "Hohe Wald" in Burgholdinghausen stellt mit 655 m ü. NN den höchsten Punkt des Stadtgebietes dar. Der niedrigste Punkt mit 260 m ü. NN liegt im Stadtteil Buschhütten. Ein besonders markanter Punkt ist der 618 m hohe "Kindelsberg" mit Aussichtsturm und Restaurant. Die Stadtmitte liegt 275 m ü. NN.

15 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 15 Bedingt durch diese Höhenlagen muss in der Winterzeit im gesamten Stadtgebiet mit Schnee- und Eisglätte gerechnet werden Verkehrsflächen, Entfernungen, Statistische Angaben Kreuztal ist Knotenpunkt dreier Bundesstraßen (B 54, B 508 und B 517) sowie der Landstraße 908. Direkte Anbindung an die BAB 45 (AS Siegen) und an die BAB 4 (AS Krombach / AK Olpe Süd) besteht über die B 54 Hüttentalstraße (HTS). Auf dem Gebiet der Stadt Kreuztal befindet sich keine Bundesautobahn. Das Straßennetz ist insgesamt 213 km lang. Von den Hauptverkehrsstraßen abgesehen, ist in der Stadt Kreuztal fast flächendeckend Tempo 30 angeordnet. Im Stadtteil Kreuztal befindet sich die einzige Fußgängerzone des gesamten Stadtgebietes. Darüber hinaus sind in einzelnen Stadtteilen Verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen. Die durch Kreuztal führende B 54 (HTS) verbindet Kreuztal mit dem Oberzentrum Siegen, mit der A 45 über die Auffahrt Siegen, sowie mit der A45 und A 4 durch das Autobahnkreuz Olpe Süd. Das Tempolimit beträgt auf diesem Teilstück 80 bzw. 100 km/h. Die B 54 (HTS) verläuft durch die Stadtteile Buschhütten, Kreuztal, Fellinghausen, Eichen und Krombach. Auf- bzw. Abfahrten befinden sich in Krombach, Kreuztal und Buschhütten. Auf der Krombacher Höhe geht die B 54 (HTS) in die A 4 über. Durch die Stadtteile Burgholdinghausen, Littfeld, Krombach, Stendenbach, Eichen, Kreuztal und Buschhütten verläuft eine elektrifizierte Trasse der Deutschen Bahn AG von Hagen nach Siegen. Die "Rothaarbahn" von Siegen nach Bad Berleburg führt ab Kreuztal über einen nicht elektrifizierten Streckenabschnitt durch die Stadtteile Ferndorf und Kredenbach. Haltestationen sind in Eichen, Ferndorf, Kredenbach, Kreuztal und Littfeld vorhanden. In Kreuztal und Buschhütten befinden sich ein Verschiebebahnhof und ein Containerterminal zur Verladung großer und sperriger Güter sowie von Gefahrgütern. An der Grenze von Burgholdinghausen zur Gemeinde Kirchhundem befindet sich ein Eisenbahntunnel mit einer Länge von 674 m. Durch die nördlichen Stadtteile (Burgholdinghausen, Littfeld, Krombach und Eichen) fließt die "Littfe". Diese mündet in Kreuztal in die "Ferndorf", welche aus den östlichen Stadtteilen (Kredenbach und Ferndorf) kommend weiter durch Buschhütten führt und schließlich das Stadtgebiet verlässt. Größere (stehende) Gewässer sind in den einzelnen Stadtteilen nicht vorhanden.

16 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 16 Die Länge des Wasserleitungsnetzes beträgt 207 km, die des Kanalnetzes 241 km. Nachfolgend werden die Verkehrsstärken auf den klassifizierten Straßen des Stadtgebietes dargestellt: Erläuterung: < = durchschnittliche KFZ pro 24 Stunden im Jahresmittel Die farbigen Abstufungen stellen Straßenabschnitte dar, die vom Verkehrsaufkommen innerhalb abgestufter Größenkategorien vergleichbar sind. Quelle: Landesbetrieb Straßen NRW; Stand 2005 Die Entfernungen von der Hauptkreuzung (B 508/ B 517/ L 908) als zentralem Punkt zu den einzelnen Stadtteilen, Siedlungen und Stadtgrenzen können der Übersichtskarte der nächsten Seite entnommen werden. Die einzelnen Symbole/Markierungen bedeuten: Stadtgrenze Rahrbacher Höhe 11,8 km Krankenhaus und Siedlungen (hochhausähnliche Gebäude) Stadtteil Fritz-Erler-Siedlung 2,0 km Littfeld 6,8 km Hauptverkehrskreuzung (B 54, B 508, B 517 und L 908)

17 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 17 Krombacher Höhe 8,1 km Rahrbacher Höhe 11,8 km Burgholdinghausen Burgholdinghausen 8,4 km Littfeld 6,8 km Krombach Littfeld 4,9 km Krombach Stendenbach 3,5 km Girkhauser Höhe 5,1 km Bockenbach 3,2 km Osthelden 4,5 km Eichen Eichen 3,2 km Fritz-Erler- Siedlung 2,0 km Krankenhaus 5,6 km Stadtgrenze Hilchenbach 5,6 km Junkernhees 2,9 km Oberhees 5,3 km Kreuztal Fellinghausen 1,4 km Mittelhees 4,0 km Buschhütten 2,5 km Ferndorf Kredenbach Kölsbachsiedlung 4,3 km Kredenbach 4,5 km Unglinghauser Höhe 5,7 km Stadtgrenze Freudenberg 5,9 km Stadtgrenze Siegen 3,6 km

18 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Flächen, Nutzungen in Quadratkilometer/Prozent Unterschieden nach Nutzungsarten gibt die nachfolgende Tabelle bezogen auf die einzelnen Stadtteile und deren Anteil an der Gesamtfläche einen Überblick zu den Flächen der Stadt Kreuztal. Die Flächen- und Prozentangaben wurden zum Teil gerundet. Stadtteil Burgholdinghausen Buschhütten Eichen, Bockenbach, Stendenbach Fellinghausen Ferndorf Kredenbach Kreuztal Krombach Littfeld Mittelhees, Oberhees Osthelden, Junkernhees Gesamtfläche qkm % 13,72 19,33 5,96 8,39 6,71 9,45 3,96 5,58 6,99 9,85 5,23 7,37 4,59 6,47 6,39 9,00 8,51 11,99 3,77 5,31 5,15 7,26 Wohn- und Baugebiete Verkehrsflächen Waldflächen landwirtschaftlich genutzte Flächen sonstige Flächen qkm % qkm % qkm % qkm % qkm % 0,08 0,58 0,33 2,41 12,82 93,44 0,35 2,55 0,14 1,02 1,79 30,03 0,91 15,27 2,47 41,44 0,52 8,72 0,27 4,53 1,52 22,65 0,68 10,13 2,76 41,13 1,55 23,10 0,20 2,98 0,70 17,68 0,28 7,07 1,95 49,24 0,98 24,75 0,05 1,26 1,32 18,88 0,42 6,01 4,00 57,22 1,14 16,31 0,11 1,57 0,99 18,93 0,40 7,65 3,20 61,19 0,37 7,07 0,27 5,16 1,74 37,91 0,46 10,02 1,96 42,70 0,23 5,01 0,20 4,36 1,11 17,37 0,45 7,04 3,60 56,34 1,04 16,28 0,19 2,97 0,95 11,16 0,49 5,76 5,18 60,87 1,78 20,92 0,11 1,29 0,09 2,39 0,30 7,96 1,72 45,62 1,11 29,44 0,55 14,59 0,27 5,24 0,45 8,74 2,88 55,92 1,40 27,18 0,15 2,91 Die Prozentangaben beziehen sich jeweils auf die Gesamtfläche des Stadtteils!

19 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Übersichtskarte bauplanungsrechtlicher Innenbereich Stadt Kreuztal Maßstab 1 :

20 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Industrie-/Gewerbegebiete Die Stadt Kreuztal ist eine Industriestadt mit einer vielfältigen, zum Teil stark exportorientierten Industrie, deren Schwerpunkt als Folge der geschichtlichen Entwicklung in der Eisen- und Blechverarbeitung sowie im Maschinenbau liegt. Industriestandorte finden sich fast im gesamten Stadtgebiet und sind durch die Ansiedlung kleiner, mittelständischer und großer Betriebe gekennzeichnet. Im Bereich der Stadt Kreuztal sind folgende größeren Industriegebiete/- standorte ausgewiesen: Ortsteil Littfeld/Krombach Eichen Buschhütten Ferndorf/Kredenbach Industriegebiet/-standort "Littfetal" Produktionsstätte der "ThyssenKrupp Steel Europe AG" "Backeswiese", Setzer Straße "Ferndorftal" und Produktionsstätte des " ThyssenKrupp Steel Europe AG" Einordnung der Kreuztaler Betriebe nach Branchen: Handel/Dienstleistung Land-/ Forstwirtschaft Eisen-/ Metallverarbeitung Baugewerbe/- bedarf Nahrung/Genussmittel Sonstige verarbeitende Gewerbe

21 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Wohngebiete Die einzelnen Stadtteile sind von einer ein- bis zweigeschossigen Wohnhausbauweise geprägt. In den Stadtteilen Kreuztal und Buschhütten befinden sich mit der "Fritz- Erler-Siedlung" und der "Kölsbachsiedlung" Baubereiche mit hochausähnlichen Gebäuden mittlerer Höhe. Weitere Wohngebäude mittlerer Höhe sind in Fellinghausen im Bereich "Zum Hohlen Stein / Bogenstraße" und im Innenstadtbereich vorhanden. Ansammlungen von Mehrfamilienhäusern befinden sich in den Bereichen "Liesewald" in Buschhütten, "Hagener Straße", "Stählerwiese" und "Dörnberg" in Kreuztal, "Hagener Straße" in Eichen, "Talstraße / Auf der Aue" in Krombach und "Gerberstraße / Spielweg" in Littfeld. Darüber hinaus stehen im Stadtgebiet vereinzelt weitere Gebäude mittlerer Höhe, die hier nicht gesondert aufgezeigt werden, da es sich überwiegend um Einzelobjekte handelt. Bedingt durch die historische Entwicklung der Stadt Kreuztal grenzt die Wohnbebauung in einzelnen Bereichen unmittelbar an die dort vorhandenen Industrie- und Gewerbebauten. Denkmalgeschützte Wohngebäude befinden sich in allen Stadtteilen. Vereinzelt stehen Bauernhöfe in den Außenbereichen der bebauten Ortslagen.

22 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Kindergärten, Schulen, Hallen, Heime und soziale Einrichtungen Kindergärten/-tageseinrichtungen: Im Gebiet der Stadt Kreuztal gibt es 21 Kindertagesstätten/-horte. Kindertagesstätten/-horte (nach Stadtteilen) Kinder AWO-Kindertagesstätte Littfeld 22 Städtischer Kindergarten Littfeld 47 Städtischer Kindergarten Krombach 45 AWO-Kindertagesstätte Eichen 38 Familienzentrum Eichen Kita Regenbogen Eichen 79 Städtischer Kindergarten Kunterbunt Eichen 24 Kindertagesstätte "Dreslers Park" Kreuztal 33 AWO-Kindertagesstätte Kreuztal 24 Kinderhort "Villa Schübel" Kreuztal 40 Städt. Kindergarten Fritz-Erler-Siedlung Kreuztal 68 Städtischer Kindergarten Hessengarten Kreuztal 69 Städtischer Kindergarten Zum Wäldchen Kreuztal 57 Städtischer Kindergarten Osthelden 33 Evangelische Kindertagesstätte Fellinghausen 56 Städt. Kindergarten Ferndorfer Knirpse Ferndorf 59 Städtischer Kindergarten Maluma Ferndorf 25 AWO-Kindertagesstätte Kredenbach 65 AWO-Kindertagesstätte Buschhütten 25 Evangelische Kindertagesstätte Buschhütten 27 Städtischer Kindergarten -In der Molzkaute- Buschhütten 40 Städtischer Kindergarten -Alte Schulstraße- Buschhütten 50

23 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 23 Schulen: In der Stadt Kreuztal gibt es insgesamt 14 Schulgebäude. Herausragender Standort ist das Schulzentrum "Stählerwiese" in Kreuztal mit insgesamt 3 weiterführenden Schulformen sowie einem angeschlossenen Sportzentrum. Schulen (nach Stadtteilen) Schüler Ev. Grundschule Littfeld 109 Grundschule Krombach 89 Grundschule Eichen 109 Hauptschule Eichen 272 Gemeinschaftsgrundschule Kreuztal 250 Kath. Grundschule Kreuztal 175 Ernst-Moritz-Arndt-Realschule Kreuztal 582 Städtisches Gymnasium Kreuztal 510 Clara-Schumann-Gesamtschule Kreuztal 693 Grundschule Fellinghausen 176 Kindelsbergschule Ferndorf 95 Grundschule Kredenbach 165 Grundschule * Buschhütten 136 Hauptschule Buschhütten * Buschhütten geschl. * Die Grundschule Buschhütten wird derzeit zur integrativen Grundschule um- und ausgebaut. Während dieser Bauphase wird das ehemalige Hauptschulgebäude vorübergehend als Grundschule genutzt.

24 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 24 Hallen: Neben der im Stadtteil Kreuztal vorhandenen "Stadthalle" gibt es - verteilt über das Stadtgebiet - eine Vielzahl an Mehrzweck- und Sporthallen, die auch für kulturelle Veranstaltungen genutzt werden können. Mehrzweckhallen (nach Stadtteilen) Krombachhalle Vereinsturnhalle Stadthalle Otto-Flick-Halle Turnhalle Turnhalle Turn- und Festhalle Krombach Eichen Kreuztal Kreuztal Fellinghausen Kredenbach Buschhütten Sporthallen (nach Stadtteilen) Schulturnhalle Ev. Grundschule Vereinsturnhalle Schulturnhalle Grundschule Schulturnhalle Hauptschule Dreifachturnhalle Zweifachsporthalle Schulturnhalle Ernst-Moritz-Arndt-Realschule Schulturnhalle Gemeinschaftsgrundschule Schulturnhalle Kath. Grundschule Schulturnhalle Grundschule Schulturnhalle Kindelsbergschule Schulturnhalle Hauptschule Sonstige (Hallen-)Gebäude (nach Stadtteilen) Werksgasthaus der "ThyssenKrupp Steel Europe AG" Littfeld Littfeld Eichen Eichen Kreuztal Kreuztal Kreuztal Kreuztal Kreuztal Fellinghausen Ferndorf Buschhütten Eichen

25 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 25 Heime und soziale/medizinische Einrichtungen: In den verschiedenen Stadtteilen sind folgende Heime und soziale bzw. medizinische Einrichtungen vorhanden: Heime und soziale/medizinische Einrichtungen Plätze/Betten Senioren-Wohnpark Kreuztal-Krombach Krombach 62 Hans-Georg-Vitt-Seniorenzentrum AWO Kreuztal 126 Haus der Diakonie Martin-Luther-Straße Kreuztal (Wohnungen) 10 Altenpension "Hadem" Kreuztal 20 Senioren-Wohngruppe Haus Hadem (Wohnungen) Kreuztal 2 Haus Ernsdorfstraße (Wohnungen) Kreuztal 23 Haus Ernsdorfstraße Wohngemeinschaft für Demenzkranke Kreuztal 12 Ev. Krankenhaus "Bernhard-Weiss- Klinik" Kredenbach 150 AWO-Wohnheim für Behinderte Buschhütten 39 Kinderhospiz "Villa Dorothee" Buschhütten 10 Sonstige Einrichtungen (nach Stadtteilen) Wohnanlage "Ligno-Park" Kreuztal Besondere Gebäude, Betriebe und Einrichtungen ( 6 FSHG) Die Tabelle auf der nachfolgenden Seite enthält eine zahlenmäßige Aufstellung der im Stadtgebiet vorhandenen Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine Großzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Bei diesen Gebäuden und Einrichtungen sind nach 6 FSHG regelmäßig Brandschauen durchzuführen. In der Stadt Kreuztal werden diese durch eine Privatfirma durchgeführt. Die hierzu erstellte Objektliste ist im Anhang - Anlage I - beigefügt.

26 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 26 Sonderobjekte Gewerbe- objekte Großgaragen 3 Ausstellungsobjekte Verwal- tungs- Objekte 2 1 Ver- kaufs- objekte Hochhausähnliche Objekte 8 30 Unterrichtsobjekte Versammlungsobjekte Übernachtungsobjekte Pflege- und Betreuungsobjekte Stadtteil Bockenbach Burgholdinghausen Buschhütten Eichen Fellinghausen Ferndorf Junkernhees Kredenbach Kreuztal Krombach Littfeld Mittelhees Oberhees Osthelden Stendenbach

27 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Waldgebiete, Naturschutzgebiete, Wassergewinnungsgebiete Rund 43 qkm des Stadtgebietes sind Waldflächen. Dabei macht die Fichte den überwiegenden Baumbestand aus. Langfristig wird die Umwandlung in mehr Laub- bzw. Mischwald angestrebt. Die Waldflächen in den einzelnen Stadtteilen sind größtenteils über ausgebaute Waldwege zu befahren. Bedingt durch den bis ins 20. Jahrhundert betriebenen Bergbau sind in den Stadtteilen Burgholdinghausen, Ferndorf, Kredenbach, Kreuztal und Littfeld zahlreiche Teiche vorhanden, die seinerzeit dem Grubenbetrieb dienten und heute zur Löschwasserentnahme bei Waldbränden genutzt werden können. Nachfolgende Naturschutzgebiete sind in der Stadt Kreuztal ausgewiesen: Nr. Ortsteil Bezeichnung Größe Burgholdinghausen/ 1 Grubengelände Littfeld 138 ha Littfeld 2 Krombach Oberes Breitenbachtal 19,7 ha 3 Krombach Elsbergsiepen 8,2 ha 4 Kredenbach Loher Tal 82,2 ha 5 Fellinghausen Erzebachtal 8,6 ha 6 Osthelden Berghäuser Bachtal 15,5 ha N 1 Naturschutzgebiet Grubengelände und Wälder bei Burgholdinghausen Größe: 138,0 ha Lage: Östlich Littfeld N 2 Naturschutzgebiet Oberes Breitenbachtal Größe: 19,7 ha Lage: Westlich Littfeld N 3 Naturschutzgebiet Elsbergsiepen Größe: 8,2 ha Lage: Nördlich Krombach

28 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 28 N 4 Naturschutzgebiet Loher Tal Größe: 82,2 ha Lage: Nördlich Kredenbach N 5 Naturschutzgebiet Erzebachtal Größe: 8,6 ha Lage: Nördlich Fellinghausen N 6 Naturschutzgebiet Berghäuser Bachtal Größe: 15,5 ha Lage: Südwestlich Osthelden Wassergewinnungsgebiete sind in der Stadt Kreuztal für die öffentliche Wasserversorgung nicht vorhanden. In den nördlichen Stadtteilen Littfeld, Krombach und Eichen befinden sich jedoch einige Tiefbrunnen bzw. Wasserentnahmestellen, die von den dort ansässigen Brauereien betrieben werden.

29 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Löschwasserversorgung Nach 1 Abs. 2 S. 1 FSHG sind die Gemeinden verpflichtet, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Löschwasserversorgung sicherzustellen. Der Löschwasserbedarf kann dabei aus dem öffentlichen Wassernetz und aus offenen Gewässern gedeckt werden. In der Stadt Kreuztal besteht ein flächendeckendes Wasserleitungsnetz. Gespeist wird dieses über eine Transportleitung von der Breitenbachtalsperre. Darüber hinaus kann im Bedarfsfall Wasser aus der Obernautalsperre bezogen werden. Der notwendige Wasserdruck wird durch vorhandene Hochbehälter und Druckerhöhungsstationen erzielt. Die Wasserentnahme erfolgt mittels Unterflur- und Überflurhydranten, wobei letztere zur Zeit eine Ausnahme darstellen. In den einzelnen Stadtteilen stellt sich die Löschwasserversorgung über das öffentliche Wasserleitungsnetz wie folgt dar: Burgholdinghausen: Burgholdinghausen verfügt über Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 400 l/min. Littfeld: In Littfeld sind überwiegend Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 800 l/min vorhanden. Im Ortskern (Altenberger Str.) stehen zum Teil l/min zur Verfügung. Krombach: In Krombach sind im Industriegebiet "Littfetal" sowie im Bereich der Ortsdurchfahrt B 54 überwiegend Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von l/min vorhanden. Im Ortskern sind 800 l/min verfügbar und in den Außenbereichen werden vereinzelt 400 bzw. < 400 l/min erreicht. Bockenbach / Eichen / Stendenbach: In den Bereichen "Stendenbacher Weg", "Struthbornweg" und "Am Alten Hahn" stehen durchgängig Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von l/min zur Verfügung. Überwiegend sind 800 l/min verfügbar, wohingegen in den Außenbereichen zum Teil nur 400 bzw. < 400 l/min erreicht werden.

30 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 30 Kreuztal: Im Stadtteil Kreuztal sind in den Bereichen "Waldstraße", "Breslauer Straße", "Ratzebuschstraße" und "Zum Erbstollen" Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von l/min verfügbar. Am "Dörnberg" stehen l/min und in der "Fritz-Erler-Siedlung" durchgängig 800 l/min zur Verfügung. In den übrigen Bereichen - einschließlich Stadtmitte - sind Hydranten mit entnehmbaren Löschwassermengen zwischen 800 und l/min vorhanden. Ferndorf: Überwiegend sind in den Wohngebieten 800 l/min verfügbar, wobei im Bereich der "Kindelsbergstraße" l/min und entlang der "Marburger Straße" l verfügbar sind. Vereinzelt sind Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von 400 bzw. < 400 l/min vorhanden. Kredenbach: Im Stadtteil Kredenbach sowie im Industriegebiet "Ferndorftal" stehen durchgängig Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von l/min zur Verfügung. Darüber hinaus ist im Bereich der Kläranlage der Stadt Hilchenbach ein Überflurhydrant mit ca l/min vorhanden. Fellinghausen: In Fellinghausen stehen überwiegend Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von l/min sowie in den Bereichen "Auf dem Hainchen" und "Zum Hohlen Stein" von 800 l/min zur Verfügung. Junkernhees / Osthelden: In den Stadtteilen Junkernhees und Osthelden sind Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von durchgängig 800 l/min vorhanden, vereinzelt werden l/min erreicht. Mittelhees / Oberhees: Entlang der "Heesstraße" von Junkernhees bis Mittelhees werden l/min entnehmbare Löschwassermenge erreicht. In den Seitenbereichen und in Oberhees stehen 800 bzw. 400 l/min zur Verfügung. Buschhütten: In Buschhütten stehen durchgängig Hydranten mit einer entnehmbaren Löschwassermenge von l/min zur Verfügung. Vereinzelt werden 800 l/min erreicht.

31 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 31 Bei dieser Erhebung wurden kleinräumige Bereiche mit abweichenden Löschwasserentnahmemengen über Hydranten nicht gesondert aufgeführt. Soweit in den Stadtteilen vereinzelt noch Versorgungsdefizite mit Löschwasser über das öffentliche Wasserleitungsnetz bestehen, werden diese sukzessiv durch das Städtische Wasserwerk behoben. Daneben kann im Stadtgebiet je nach Witterungslage und Jahreszeit Löschwasser aus offenen Gewässern wie Teichanlagen und Fließgewässern mit Staubereichen entnommen werden. Auf den Übersichtskarten der nachfolgenden Seiten sind die vorhanden Teichanlagen und Fließgewässer der einzelnen Stadtteile sowie die über das öffentliche Wasserleitungsnetz möglichen Löschwasserentnahmemengen einzelner Bereiche grafisch dargestellt.

32 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 32 Stadtteile Littfeld und Burgholdinghausen Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute < Stadtteil Nr. Teichanlage Burgholdinghausen Littfeld 1 Dickenbruch (Saugstelle) verschiedene Hydranten 2 Neue Weiher / Kleffweiher / Langenbachsweiher 3 Feuerlöschteich im Langenbachstal 4 Grube Viktoria 1 Grube Altenberg 2 Weiher am Hohensteiner Haus (Hütte) 3 Schießstand Littfeld 4 Limbachstraße Weiher Alte Silberhardt Straße Richtung Kindelsberg 5

33 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 33 Stadtteile Krombach und Eichen Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute < Stadtteil Nr. Teichanlage Nr. Teichanlage Krombach Eichen 1 Freibad Krombach 2 Fischteich Oberseifen 3 Kirchenweiher 4 Schießstand Krombach 5 Teichanlage unterhalb Brauerei verschiedene Hydranten 1 Stendenbach 2 Im Struthwald (Waldteich) 3 Am Sonnenhang 4 Freibad Eichen 5 Am Alten Hahn 6 Attenbach 7 Ickenbach (Schützenheim) 8 Walzwerk Eichen

34 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 34 Stadtteil Kreuztal Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute < verschiedene Hydranten Stadtteil Nr. Teichanlage/Sperre Nr. Teichanlage/Sperre 1 am Wirtschaftsweg Ferndorf/Kreuztal 2 Schmelzweiher Kreuztal 3 Fischteich Oberseifen

35 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 35 Stadtteile Ferndorf und Kredenbach 1 7 Stadtteil Stadtgebiet I Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute < verschiedene Hydranten Stadtteil Nr. Teichanlage/Sperre Nr. Teichanlage/Sperre Ferndorf Kredenbach 1 oberhalb Hütte Waldesruh 2 Freibad Ferndorf 3 Aherhammer 4 Irlenhecke 5 Dallnstraße 6 Irlenhof 7 Bienenweiher 1 Loher Weiher 2 Nordstraße 3 Freibad Kredenbach I Sperre Kellershain (am Ferndorfbach)

36 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 36 Stadtteile Fellinghausen, Osthelden, Junkernhees, Mittelhees und Oberhees Stadtteil Stadtgebiet Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute < Stadtteil Nr. Teichanlage Nr. Teichanlage Osthelden/ Junkernhees Mittehees/ Oberhees 1 oben in der Robach 2 Am Steinbruch 3 Ostheldener Straße 4 Roberts Weiher verschiedene Hydranten 5 Berghäuser Weiher 6 Schloss Junkernhees 7 An der K 26 in Richtung Buchen 8 oberhalb Verbindungsweg Junkern-/Mittelhees 1 oberhalb Hof Wurmbach 2 Golfplatzgelände 3 Berghäuser Weg/Heesstraße 4 oberhalb Heestalhof 5 Ortseingang Oberhees

37 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 37 Stadtteil Buschhütten 1 III 2 3 Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute < Stadtteil Nr. Teichanlage Nr. Teichanlage/Sperre Buschhütten 1 Blefa Gelände 2 Freibad Buschhütten verschiedene Hydranten 3 Stockbornstraße III Sperre Firma Otto (am Ferndorfbach) Besonderes Augenmerk bei der Löschwasserversorgung gilt der Stadtmitte im Bereich der Fußgängerzone "Marburger Straße", da wegen der zum Teil geschlossenen und mehrgeschossigen Bauweise im Brandfall ein hoher Löschwasserbedarf erforderlich werden kann. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die entnehmbaren Löschwassermengen im Bedarfsfall. Die verschiedenen Kreise stellen unterschiedliche Versorgungszonen dar.

38 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 38 Dadurch ist gewährleistet, dass die angegebenen Löschwasserentnahmemengen pro Hydrant und Versorgungszone erreicht werden. Norden Marburger Straße Hagener Straße Dreslers Park Ziegeleifeld Siegener Straße Schulzentrum Stählerwiese Heesstraße Löschwasserentnahmemengen Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute Symbol Liter / Minute <

39 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 39 Neben den Löschwasserentnahmemöglichkeiten über Hydranten, kann zusätzliches Löschwasser aus der "Ferndorf" zur Brandbekämpfung im Innenstadtbereich entnommen werden: Norden

40 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Risiken und Feuerwehreinsätze in der Stadt Kreuztal Wohnbebauung Hochhausähnliche Gebäude In den Wohngebieten "Fritz-Erler-Siedlung" und "Kölsbachsiedlung" stehen insgesamt 33 hochhausähnliche Gebäude mittlerer Höhe. Im Stadtteil Fellinghausen sind im Bereich "Zum Hohlen Stein / Bogenstraße" insgesamt 8 größere Wohngebäude von zum Teil mittlerer Höhe vorhanden. Darüber hinaus stehen im Stadtgebiet vereinzelt weitere Wohngebäude mittlerer Höhe sowie die unter Punkt genannten Ansammlungen von Mehrfamilienhäusern. Wegen der Höhe dieser Wohnobjekte kann im Brandfall der Einsatz der zentral im Feuerwehrgerätehaus Kreuztal stationierten Drehleiter als "zweiter Rettungsweg" erforderlich werden, weshalb gerade die zuvor genannten Siedlungen und Wohnbereiche einer besonderen Planung für den möglichen Einsatzfall bedürfen. Darüber hinaus sind vorbeugende Brandschutzmaßnahmen zu ergreifen. So unterliegen diese Gebäude zum Teil der Brandschau nach 6 FSHG. Durch die Beseitigung eventueller baulicher Mängel und die Sensibilisierung der Bewohner wird eine präventive Brandabwehr möglich. Durch ordnungsbehördliche Maßnahmen muss gewährleistet sein, dass mögliche Einsätze bei Schadenslagen ohne äußere Behinderungen durchgeführt werden können. Dies kann beispielhaft durch die Anordnung von Verund Gebotsregelungen nach der Straßenverkehrsordnung geschehen. Innenstadtbereich Der Innenstadtbereich zeichnet sich durch eine teilweise mehrgeschossige und geschlossene Bauweise im Stadtzentrum aus. Damit verbunden besteht im Schadensfall die Gefahr einer schnellen Brandausbreitung, was aus feuerwehreinsatztaktischen Gesichtspunkten Berücksichtigung finden muss. Besondere Aufmerksamkeit bei der Einsatzplanung sind dem Seniorenwohnheim und den Mehrfamilienwohnhäusern im Bereich "Ziegeleifeld / Marburger Straße" sowie dem an den Innenstadtbereich angrenzenden Schulzentrum mit mehreren Schulgebäuden und Sportstätten einzuräumen. Darüber hinaus fließen im Stadtzentrum die Hauptverbindungstangenten aus den umliegenden Städten und Gemeinden zusammen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Innenstadtbereich im Einsatzfall vom nächstgelegen Feuerwehrgerätehaus Kreuztal nur über die L 908 (Siegener Straße) angefahren werden kann, die in Höhe des Rathauses durch die Bahnstrecke in Richtung Bad Berleburg gequert wird.

41 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 41 Für die alarmierten Einsatzkräfte kann dies bei geschlossenen Schranken zu "Wartezeiten" führen. Gleiches gilt für einen Großteil der Feuerwehrangehörigen des Löschzugs Kreuztal für die Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus Kreuztal. Aufgrund dessen wurde für den Löschzug Kreuztal ein weiterer Standort in der Waldstraße eingerichtet, um eine schnellere Einsatzbereitschaft für das nahegelegene Schulzentrum, die Fritz-Erler-Siedlung, die HTS- Anschlussstelle Kreuztal und den nördlichen Innenstadtbereich zu erreichen Gewerbe- und Industriegebiete Teilweise befinden sich Industriebetriebe und -anlagen in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten. Für die Bekämpfung möglicher Schadenslagen sind daher entsprechende Einsatzpläne auszuarbeiten. Die notwendigen technischen Geräte und Fahrzeuge, welche eine optimale Einsatzabwicklung ermöglichen und gerade den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen, sind vorzuhalten. Betriebe, die aufgrund von Produktionsabläufen oder der Lagerung und Vorhaltung bestimmter Stoffe bzw. Materialien nach der Störfallverordnung zu beurteilen sind, werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch die Bezirksregierung Arnsberg Umweltverwaltung Siegen und Staatliches Amt für Arbeitsschutz Siegen einer gesonderten Betrachtung und Einsatzplanung für mögliche Schadenslagen unterzogen, welche sich in entsprechenden Einsatz- und Schutzplänen niederschlagen. Für andere "besonders gefährliche Objekte" nach 24 FSHG sind Sonderschutzpläne durch den Kreis Siegen-Wittgenstein zu erstellen, wobei in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Abgrenzungskriterien zu sonstigen Betrieben festzulegen sind. Große Bedeutung kommt bei der Einsatzplanung für Industriebetriebe neben der Brandbekämpfung auch dem Umgang mit chemischen und radioaktiven Stoffen zu. So müssen entsprechende Sensoren und Warngeräte optimiert vorgehalten und notwendige Schutzvorkehrungen für die Einsatzkräfte und die Bevölkerung getroffen werden. Unter Punkt "Darstellung von Risikobereichen und Gefahrenschwerpunkten" werden einzelne Industriebereiche/-standorte in den verschiedenen Stadtteilen betrachtet. Der Produktionsstandort der "ThyssenKrupp Steel Europe AG" in Eichen verfügt als einziger des gesamten Stadtgebietes über eine eigene Werkfeuerwehr. Hierdurch ist eine wirksame Bekämpfung möglicher Schadenslagen bereits im Entstehungsstadium möglich, da die Angehörigen der Werkfeuerwehr direkt verfügbar sind und über detaillierte Produktions- und Ortskenntnisse verfügen.

42 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Waldbrände Waldbrände stellen gerade zur Sommerzeit eine erhebliche Gefahr dar. Neben den durch leichtsinnigen Umgang mit Feuer verursachten Waldbränden stellen die in Waldgebieten verlaufenden Bahnlinien ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar, weshalb wasserführende Löschfahrzeuge unabdingbar sind Sonstige Gebäude und Einrichtungen An der Grenze zur Gemeinde Kirchhunden befindet sich im Stadtteil Burgholdinghausen ein Eisenbahntunnel mit einer Länge von 674 m. Für dieses Objekt sind u.a. wegen möglicher Defizite bei der Löschwasserversorgung und technischen Ausstattung der Feuerwehr mit z.b. Langzeitatemschutzgeräten und (Schienen-)Transportfahrzeugen besondere Einsatzplanungen für mögliche Schadenslagen unter Beachtung des "Rahmenplanes für einen Alarm- und Einsatzplan Eisenbahn" - Runderlass des Innenministeriums NRW vom erforderlich. Insofern sollte hier ein gebietsübergreifender Sonderschutzplan unter Beteiligung der Nachbargemeinde Kirchhundem und der beiden Kreisverwaltungen Olpe und Siegen-Wittgenstein angestrebt werden Darstellung von Risikobereichen und Gefahrenschwerpunkten Neben allgemeinen Risiken und Gefahren bestehen folgende Risikobereiche und Gefahrenschwerpunkte im Stadtgebiet: Ev. Krankenhaus, Bernhard-Weiss-Klinik in Kredenbach Alten- und Pflegewohnheime in Buschhütten, Kreuztal und Krombach hochhausähnliche Gebäude in Kreuztal, Buschhütten und Fellinghausen Schulzentrum Kreuztal sowie Schulen und Kindertagesstätten in allen Stadtteilen Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe und Gaststätten in allen Stadtteilen Einkaufszentren und Kaufhäuser in Buschhütten, Eichen, Kredenbach, und Kreuztal Handwerksbetriebe verteilt über das Stadtgebiet Gewerbegebiete in Buschhütten, Eichen, Ferndorf, Kredenbach, Krombach und Littfeld

43 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 43 Tankstellen, Autohäuser und Kfz-Werkstätten verteilt über das Stadtgebiet Landwirtschaftliche Betriebe verteilt über das Stadtgebiet Erdgasversorgungseinrichtungen verteilt über das gesamte Stadtgebiet Einzelne Gewerbe- und Industriebetriebe/-bereiche mit zum Teil besonderen Gefahren und Risiken: Buschhütten: Baumarkt Verpackungsunternehmen Verschiedene Gewerbebetriebe auf dem ehemaligen Gelände der Fa. OTTO. Spedition und Lagerung Walzwerk- und Maschinenbau Eichen: Stahl- und Blechverarbeitung, Oberflächenbehandlung Brauerei Spedition und Lagerung Fellinghausen: Spedition und Lagerung Großreinigung Holzverarbeitung Ferndorf: Stahl- und Blechverarbeitung, Oberflächenbehandlung Lackherstellung Landhandel Holzverarbeitung/-Lagerung Kredenbach: Holzverarbeitung Kfz.-Recyclingbetrieb Werkzeugherstellung Metallverarbeitung Möbelhaus/-Lager Kläranlage

44 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 44 Kreuztal: Bahnhof/Containerterminal Blechverarbeitung Oberflächenbearbeitung Kläranlage Krombach: Brauerei Möbelhaus Holzverarbeitung Entsorgungsfachbetrieb Lackiererei Littfeld: Stahlverarbeitung Holzverarbeitung Lackherstellung Buntmetallverarbeitung Verkehrswege: Elektrifizierte Eisenbahnstrecke Hagen Siegen Tunnel Burgholdinghausen - Rahrbach Bahnhof Kreuztal Güterbahnhof Kreuztal Verschiebebahnhof Buschhütten Eisenbahnstrecke Siegen Bad Berleburg Bundes-, Landes- und Kreisstraßen (zum Teil mit Unfallschwerpunkten): B54/HTS B 508 B 517 B 517 L 714 L 729 L 729 L 908 Krombacher Höhe - Dillnhütten Kreuztal - Kredenbach Kreuztal - Rahrbacher Höhe HTS - Kreuztal (Hauptkreuzung) Girkhauser Höhe - Junkernhees Kredenbach - Richtung Unglinghausen Krombach - Krombacher Höhe Kreuztal - Oberhees

45 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 45 L 908 K 26 K 28 K 28 Kreuztal - Dillnhütten Junkernhees - Richtung Buchen Buschhütten - Richtung Obersetzen Buschhütten - Sohlbach In der nachfolgenden Übersichtskarte sind die Risikobereiche und Gefahrenschwerpunkte des Stadtgebietes grafisch dargestellt. Dabei wurden folgende Risikostufen eingeteilt: Grün = geringer Gefährdungsgrad Orange = mittlerer Gefährdungsgrad Rot = hoher Gefährdungsgrad

46 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 46 Burgholdinghausen Littfeld Krombach Eichen Kredenbach Ferndorf

47 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Zusammenfassende Betrachtung Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kreuztal ergeben sich aufgrund des zuvor dargestellten Gefährdungspotenzials unterschiedlichste Anforderungen für die Bereiche Brandbekämpfung, Technische Hilfeleistung und Gefahrguteinsätze. Auch wenn die Stadt Kreuztal bisher von Großschadenslagen verschont worden ist, können Schadenszenarien, wie z. B. der Großbrand in einem Industriebetrieb, die Feuerwehr schnell an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit führen. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist dabei, dass Feuerwehreinsätze wegen unterschiedlichster Produktions- und Herstellungsverfahren und durch die Verwendung verschiedenster Materialien und (Inhalts-)Stoffe häufig nur unter Atemschutz möglich sind. Bei möglichen Schadenslagen in Wohngebäuden kann neben der reinen Brandbekämpfung die einhergehend vorzunehmende Personenrettung erforderlich werden. Diese gestaltet sich häufig sehr schwierig und ist gerade in Wohnbereichen mit Hochhäusern bzw. hochhausähnlichen Gebäuden oft nur unter Einsatz der Drehleiter möglich. Im Hinblick auf den stetig zunehmenden Straßenverkehr sind Technische Hilfeleistungen bei Verkehrsunfällen zu nennen. Hierfür bedarf es einer umfassenden Ausstattung der Feuerwehr mit technischen Hilfs- und Rettungsgeräten, die eine schnellstmögliche Bergung verunfallter Personen ermöglichen. In diesem Zusammenhang darf auch der auf Schiene und Straße stattfindende Güterverkehr nicht verkannt werden, wo in Unglücksfällen ggf. der Einsatz unter Vollschutz erforderlich werden kann. Unter Berücksichtigung der verschiedensten denkbaren Schadenslagen und der daraus möglichen Verknüpfung bzw. Entstehung weiterer Ereignisse und Gefahrensituationen, stellt deren Bekämpfung eine große Herausforderung an die Feuerwehr dar. Erreicht werden kann dies nur im Rahmen einer umfassenden Einsatzplanung und durch die Optimierung der Einsatzgeräte und -kräfte. Als äußerst sinnvoll ist unter dem Aspekt der örtlichen Verhältnisse die gewachsene Struktur von 9 Löschgruppen zu betrachten, die - verteilt über das Stadtgebiet - eine Gewähr für schnelle und umfassende Hilfeleistung im Schadensfall bieten.

48 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Statistik über Einsätze der Feuerwehr Einsatzstatistik der Feuerwehr Brände davon: Kleinbrände a) Kleinbrände b) Mittelbrände Großbrände Technische Hilfeleistungen davon: Gefahrgut Öl Verkehrsunfälle Sonstige Einsätze Fehlalarmierungen davon: blinde Alarme böswillige Alarme Brandmeldeanlagen Gesamteinsatzzahl Veränderung in Stück Veränderung in % Veränderung in Stück i. d. l. 10 Jahren Veränderung in % i. d. l. 10 Jahren ,38% 82 74,18% ,42% ,22% ,24% ,92% ,44% ,40% ,37% ,22% ,63% %

49 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Schutzzielfestlegung Die Stadt Kreuztal hat gemäß dem FSHG eigenständig Schutzziele zu definieren und über das gewünschte Sicherheitsniveau in ihrem Stadtgebiet selbst zu entscheiden. Die Schutzziele beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll und können sich durchaus im "Soll" und "Ist" unterscheiden. Für das "Soll" ist letztlich eine politische Entscheidung erforderlich. Bei der politischen Meinungsfindung sollte dabei im Hinblick auf die Schutzzielfestlegung grundsätzlich den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund) für "Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten" gefolgt werden. Hierzu ist anzumerken, dass die KGSt auf der Grundlage der Einführung "Neuer Steuerungsmodelle" in den Kommunen einen "Produktkatalog Feuerwehr" erstellt hat, wonach die AGBF für die Produkte "Brandbekämpfung" und "Technische Hilfeleistung" nachfolgende Qualitätskriterien für ein Standardisiertes Schadensereignis festgelegt hat: Hilfsfrist (Ziffer 6.1.) Funktionsstärke (Ziffer 6.2.) Erreichungsgrad (Ziffer 6.3.) Diese Empfehlungen erfordern taktische Anpassungen an die örtlichen Gegebenheiten sowie an das festgelegte Sicherheitsniveau im Feuerwehrbereich der jeweiligen Stadt. Standardisiertes Schadensereignis Im In- und Ausland gilt als "kritisches" Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In deutschen Städten ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen (= Kritischer Wohnungsbrand/ Standardisiertes Schadensereignis). Da die Qualitätskriterien für das Produkt "Brandbekämpfung" auch für das Produkt "Technische Hilfeleistung" hinreichend sind, kann sich diese Betrachtung auf den "Kritischen Wohnungsbrand" beschränken.

50 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 50 Alarmierungsablauf im Schadensfall Die nachfolgende Grafik stellt den zeitlichen Ablauf von der Brandentdeckung bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen im Schadensfall dar. Die eingesetzten Werte basieren auf statistischen sowie wissenschaftlichen Auswertungen bzw. Untersuchungen und sind für den "Kritischen Wohnungsbrand" unabdingbar. Ereignis/Tätigkeit Dauer Zeitablauf Brandausbruch Brandentdeckung 0 min Notruf 112 3,5 min 3,5 min Alarmierung Notrufabfrage 1,5 min Ausrücke- und Anfahrtzeit 8,0 min 5,0 min H i l f s f r i s t Zeitschiene Eintreffen Schadensort Erkundung der Einsatzstelle und Durchführung von Einsatzmaßnahmen 4,0 min 13,0 min 17,0 min

51 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Hilfsfrist Die zeitkritische Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Nach der Bundesstatistik ist die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung). Nach wissenschaftlichen Untersuchungen liegt die Reanimationsgrenze für Rauchgasvergiftungen bei ca. 17 Minuten (siehe Abbildung). Quelle: ORBIT-Studie Kapitel Bild 915: CO Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit von der Verbrenndauer Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem "Flash-Over" (Rauchgasexplosion) liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten

52 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 52 Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell wie nachfolgend dargestellt zusammen: Zeitpunkt 1 Brandausbruch 2 Brandentdeckung 3 Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.) 4 Beginn der Notrufabfrage in der zuständigen Notrufabfragestelle 5 Alarmierung der Einsatzkräfte 6 Ausrücken der Einsatzkräfte 7 Eintreffen an der Einsatzstelle 8 Erteilung des Einsatzauftrages 9 Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen Zeitabschnitt > Entdeckungszeit > Meldezeit > Aufschaltzeit > Gesprächs- und Dispositionszeit > Ausrückezeit > Anfahrtzeit > Erkundungszeit > Entwicklungszeit Zur Definition der Hilfsfrist eignen sich jedoch nur solche Zeitabschnitte, die von der Feuerwehr beeinflussbar und dokumentierbar sind. Hierunter fallen: die Gesprächs- und Dispositionszeit, die Ausrückezeit sowie die Anfahrtzeit. Deshalb wird die Hilfsfrist folgendermaßen definiert: Die Hilfsfrist ist die Zeitdifferenz zwischen dem Beginn der Notrufabfrage - möglichst ab der ersten Signalisierung des ankommenden Notrufes - in der Notrufabfragestelle und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. In Ermangelung genauer statistischer Daten wird angenommen, dass beim "Kritischen Wohnungsbrand" in Städten die Entdeckungs-, die Melde- und die Aufschaltzeit ca. 3,5 Minuten sowie die Erkundungs- und Entwicklungszeit ca. 4 Minuten betragen. Die Hilfsfrist setzt sich zusammen aus folgenden Zeitabschnitten: 1,5 Minuten für die Gesprächs- und Dispositionszeit sowie 8 Minuten für die Ausrücke- und Anfahrtzeit.

53 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Funktionsstärke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor sehr personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim "Kritischen Wohnungsbrand" mindestens 15 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Diese 15 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 9 Funktionen in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim "Kritischen Wohnungsbrand" die ersten 9 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13 Minuten nach der Alarmierung) müssen vor einem möglichen "Flash- Over mindestens 15 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. Ereignis/Tätigkeit Dauer Zeitablauf Brandausbruch Brandentdeckung 0 min Notruf 112 3,5 min 3,5 min Alarmierung der Einsatzkräfte Notrufabfrage 1,5 min 5,0 min Ausrücke- und Anfahrtzeit für 9 Funktionen 8,0 min Zeitschiene Eintreffen von 9 Funktionen zusätzlich mögliche Ausrücke- und Anfahrtzeit für weitere 5,0 min 13,0 min Eintreffen von weiteren 6 Funktionen 6 Funktionen 18,0 min

54 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 54 Neben den Vorgaben der AGBF, finden zur Beurteilung der Funktionsstärke einer Feuerwehr nachfolgende Standards Anwendung: Die Bezirksregierung Köln hat mit Verfügung vom für Freiwillige Feuerwehren eine Funktionsstärke von 9 Funktionen in 8 Minuten und zusätzlichen 6 Funktionen nach weiteren 5 Minuten nach der Alarmierung festgelegt. Im Rahmen eines Arbeitskreises der Kreisbrandmeister des Regierungsbezirks Arnsberg sowie Vertretern der Bezirksregierung wurde ein Verfahren zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren aufgestellt (Niederschrift über die Dienstbesprechung des Bezirksbrandmeisters vom ). Dabei wurden die "Erwartungswerte bei der Überprüfung" im Hinblick auf die "Stärke" unter Ziffer wie folgt festgelegt: 1:8 Feuerwehrkräfte in 8 Minuten und zusätzlich 1:5 Feuerwehrkräfte in insgesamt 13 Minuten nach Auslösung der Alarmierung. Das Universaleinsatzfahrzeug der Feuerwehr ist das Löschgruppenfahrzeug, welches neben den Gerätschaften zur Menschenrettung, Technischen Hilfeleistung und Brandbekämpfung eine Mannschaftsstärke von 1:8 (= 9 Funktionen) transportieren kann. Insofern ist hierdurch bereits eine maximale Kapazität zur Beförderung von 9 Feuerwehreinsatzkräften mit einem Löschgruppenfahrzeug innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten vorgegeben. Für die nachfolgenden Betrachtungen zum "Kritischen Wohnungsbrand" wird eine Funktionsstärke von 1:8 Feuerwehrkräften in 8 Minuten und weiteren 1:5 Feuerwehrkräften nach insgesamt 13 Minuten zugrunde gelegt (= insgesamt 15 Feuerwehrkräfte).

55 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Erreichungsgrad Unter dem "Erreichungsgrad" wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen "Hilfsfrist" und "Funktionsstärke" eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.b. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze diese Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht. Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, die den zuständigen Löschzug bzw. die Löschgruppe teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Stadtgebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes und den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Um für eine Stadt den Erreichungsgrad festzulegen und zu bewerten, sind auch interkommunale Vergleiche erforderlich. Aus fachlicher Sicht wird derzeit ein Erreichungsgrad von 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen. Bei solch einer Zielsetzung wird man jedoch zwangsläufig unterschiedliche Ergebnisse zwischen Berufsfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren feststellen müssen, weshalb eine Stadt letztlich ihren Erreichungsgrad individuell unter Beachtung o.g. Kriterien festlegen muss. Für die Stadt Kreuztal wird daher ein Erreichungsgrad von mindestens 80% als realistische Zielsetzung für möglich gehalten. Dies bedeutet, dass in der Hilfsfrist von 8 Minuten eine Gruppe mit 9 Funktionen in mindestens 4 von 5 Einsätzen (80%) am Einsatzort tätig werden kann. Dieser Erreichungsgrad erscheint gerade unter den später noch ausführlich zu behandelnden Gesichtspunkten "Tageserreichbarkeit" und "Erreichbarkeiten im Stadtgebiet (Einsatzradien)" angemessen.

56 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Schutzziele Für die Stadt Kreuztal werden unter Beachtung der vorherigen Ausführungen folgende Schutzziele für verschiedene Einsatzlagen festgelegt: 1) Kritischer Wohnungsbrand 9 Funktionen mit einem Löschfahrzeug innerhalb von 8 Minuten und weitere 6 Funktionen nach weiteren 5 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 80 %. 2) Technische Hilfeleistung 9 Funktionen mit einem Hilfeleistungs-/ Löschfahrzeug mit Technischen Hilfeleistungssatz innerhalb von 12 Minuten und weitere 6 Funktionen mit einem Löschfahrzeug mit Technischem Hilfeleistungssatz in weiteren 7 Minuten mit einem Erreichungsgrad von 65 %. Bei diesem Schutzziel wurden die Entfernungen zwischen möglichen Einsatzorten und den Standorten der Hilfeleistungssätze zur Technischen Hilfeleistung berücksichtigt (siehe Punkt Verkehrsflächen, Entfernungen, Statistische Angaben).

57 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Soll-Struktur Die Soll-Struktur beschreibt den Bedarf an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad für ein standardisiertes Schadensereignis (z.b. Kritischer Wohnungsbrand). Sie gründet sich somit auf diesen Qualitätskriterien und dem zuvor festgelegten Schutzziel. Notwendige Grundlage für die Darstellung der Soll-Struktur ist die Erfassung des Gefährdungspotenzials und eine Risikoanalyse. Aus der Festlegung des Schutzziels ergeben sich der Personalbedarf über die Mindesteinsatzstärke der Einheiten und der maximale Einzatzbereich der jeweiligen Einheiten über die Hilfsfrist und die Durchschnittsgeschwindigkeit bei der Einsatzfahrt. Daraus folgen die Zahl und Lage der notwendigen Standorte Bereiche/Standortvorgaben Unter Berücksichtigung des unter Punkt 6 festgelegten Schutzziels zum "Kritischen Wohnungsbrand" und dem in der Stadt Kreuztal vorhandenen Gefährdungspotenzial muss sichergestellt sein, dass innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten die ersten 9 Funktionen der Feuerwehr am Schadensort eintreffen und mit den Einsatzmaßnahmen beginnen können. Hierbei ist zu beachten, dass die verbleibende Zeit für die Anfahrt zur Einsatzstelle innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten stark abhängig ist von weiteren Faktoren. So werden ca. 3,0 Minuten für die Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus und ca. 1,0 Minuten für das Umkleiden und die Fahrzeugbesetzung benötigt. Für die Anfahrt zur Einsatzstelle verbleiben somit ca. 4,0 Minuten.

58 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 58 Um festlegen zu können, welche Stadtteile und Bereiche innerhalb dieser Zeit angefahren werden können, muss zunächst ermittelt werden, welche durchschnittliche Geschwindigkeit für eine Alarmfahrt realistisch erscheint. Dabei ist zu beachten, dass diese Geschwindigkeit maßgeblich von topographischen, witterungs- und verkehrsbedingten Einflüssen abhängt. Unter Abwägung dieser Kriterien wird man von einer durchschnittlichen A- larmgeschwindigkeit von 35 km/h ausgehen können. Bei einer durchschnittlichen Alarmgeschwindigkeit von 35 km/h können innerhalb von 4 Minuten maximal 2,3 km zurückgelegt werden. Für die Festlegung möglicher Feuerwehrstandorte sind neben der maximalen Fahrtstrecke im Einsatzfall u.a. folgende Gesichtspunkte von Bedeutung: Industriestandorte/-gebiete Topographie Einwohnerzahl/-dichte Wohngebiete Verkehrsflächen Gefährdungspotenzial Entfernungen Flächennutzungen Risikobereiche und Gefahrenschwerpunkte Qualitätskriterien (Hilfsfrist, Funktionsstärke, Erreichungsgrad) Schutzziele Danach lässt sich das Stadtgebiet von Kreuztal in 5 Bereiche aufteilen, die sich insgesamt wiederum aus mehreren kleinräumigeren Bereichen zusammensetzen: Bereich Stadtteil 1 Kreuztal (mit Fritz-Erler-Seidlung) 2 Buschhütten (mit Kölsbachsiedlung) 3 Fellinghausen, Junkernhees, Mittelhees, Oberhees, Osthelden 4 Bockenbach, Burgholdinghausen, Eichen, Krombach, Littfeld, Stendenbach 5 Ferndorf, Kredenbach Zur Verdeutlichung dieser Bereiche wird auf die Grafik der nächsten Seite verwiesen.

59 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 59 Burgholdinghausen 4 Littfeld Krombach 3 Eichen 1 Kredenbach Ferndorf 2 5

60 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 60 Bereich 1 Kreuztal ist gemessen an der Einwohnerzahl der größte Stadtteil. Insbesondere ist hier die "Fritz-Erler-Siedlung" mit rund Einwohnern und mehreren hochhausähnlichen Gebäuden zu nennen. Daneben bestehen besondere Risiken im Innenstadtbereich mit Kauf-Center, Seniorenwohnheimen und Geschäfts-/Mehrfamilienhäusern. Weitere Gefahrenschwerpunkte stellen das Schul- und Sportzentrum "Stählerwiese", der Knotenpunkt der 4 Hauptverbindungstangenten zu den umliegenden Städten und Gemeinden, der Bahnhofsbereich sowie einzelne Industriebetriebe in relativer Nähe zum Stadtzentrum dar. Bereich 2 Im Stadtteil Buschhütten befinden sich als Gefahrenschwerpunkte die "Kölsbach-Siedlung", der Verschiebebahnhof, ein Baumarkt, eine Verpackungsfirma sowie mehrere Unternehmen in der ehemaligen Firma Otto und die Industriegebiete "Backeswiese" und Setzer Straße". Eine Besonderheit in diesem Bereich stellt die HTS dar. In Buschhütten besteht eine Anschlussstelle in Richtung Kreuztal-Fellinghausen bzw. Siegen-Geisweid. Bereich 3 Die Stadtteile Fellinghausen, Junkernhees, Mittelhees, Oberhees und Osthelden gehören zum "Heestal". In Fellinghausen befinden sich größere Wohngebäude von zum Teil mittlerer Höhe, eine Spedition und eine Großwäscherei. Daneben sind hier und in Junkernhees mittelständische metallverarbeitende Betriebe ansässig. Letztlich ist das Heestal jedoch von überwiegend ländlicher Struktur gekennzeichnet. In Kreuztal-Fellinghausen bestehen HTS-Auffahrten in Richtung Buschhütten und Krombach sowie HTS-Abfahrten in Richtung Stadtmitte bzw. Fellinghausen. Bereich 4 In den Stadtteilen Eichen, Krombach und Littfeld befinden sich Industriestandorte/-gebiete mit zum Teil erheblichen Gefahrenpotenzialen (z.b. Entsorgungsfachbetrieb, Lackfabrik). Daneben sind in Krombach eine Großbrauerei und ein Altenwohnheim sowie in Eichen ein Betrieb für Oberflächenbehandlung und eine Regionalbrauerei vorhanden. In Burgholdinghausen befindet sich ein Eisenbahntunnel zur angrenzenden Gemeinde Kirchhundem. Am Ortsausgang Krombach an der Grenze zum Kreis Olpe bestehen Auffahrten zur B54 (HTS) in Richtung Kreuztal und zur BAB 4 Richtung AK Olpe Süd sowie Abfahrten auf den Zubringer zur L 908 in Richtung Krombach und Altenkleusheim (Kreis Olpe).

61 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 61 Bereich 5 Über die Stadtteile Ferndorf und Kredenbach erstreckt sich das Industriegebiet "Ferndorftal". Insgesamt sind in diesen Stadtteilen Firmen mit zum Teil erheblichen Gefahrenpotenzialen vorhanden (z.b. KFZ-Recyclingbetrieb, Lackfabrik). Darüber hinaus befinden sich in Kredenbach ein Einkaufszentrum sowie ein Krankenhaus. Unter dem Aspekt Schutzziel für den "Kritischen Wohnungsbrand" ist für den Bereich 3 eine gesonderte Analyse notwendig, die sich aus den zuvor genannten Kriterien sowie den Einwohnerzahlen ergibt und für die nachfolgenden Ausführungen von grundlegender Bedeutung ist. Hierzu ist zunächst die Betrachtung der einzelnen Stadtteile anhand der Einwohnerzahlen und der Einsatzradien der bereits bestehenden Feuerwehrstandorte notwendig, wenngleich dies nach den Vorgaben der AGBF grundsätzlich erst unter dem nachfolgenden Punkt "Ist-Struktur" zu erfolgen hat. Unter Zugrundelegung einer maximalen Anfahrtstrecke von 2,3 km wären durch die bereits bestehenden Feuerwehrstandorte folgende Zonen/Stadtteile abgedeckt: Bereich 1 Feuerwehrhaus Stadtteil Einwohner Kreuztal Leystr. Kreuztal Wache Waldstr. Kreuztal (einschl. Fritz-Erler-Siedlung) Bereich 2 Feuerwehrhaus Stadtteil Einwohner Buschhütten Buschhütten (einschl. Kölsbachsiedlung) Bereich 3 Feuerwehrhaus Stadtteile Einwohner Fellinghausen Fellinghausen (einschl. Wohnbereich "Zum Hohlen Stein") Junkernhees 251 Osthelden Osthelden 646

62 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 62 Bereich 4 Feuerwehrhaus Stadtteile Einwohner Bockenbach 442 Eichen Eichen Stendenbach 661 Krombach Krombach Littfeld Burgholdinghausen 26 Littfeld Bereich 5 Feuerwehrhaus Stadtteile Einwohner Ferndorf Ferndorf Kredenbach Kredenbach Nicht erreicht würden danach in der Hilfsfrist von 8 Minuten die Stadtteile Mittelhees mit 58 und Oberhees mit 74 Einwohnern! Gemessen an der Gesamteinwohnerzahl von macht dies einen Anteil von 0,43 %. Das Heestal ist in den Bereichen Junkernhees, Mittelhees und Oberhees mit insgesamt 389 Einwohnern - was einem Anteil von 1,26 % der Gesamteinwohnerzahl entspricht - im Vergleich zu den anderen Stadtteilen sehr dünn besiedelt. Darüber hinaus sind dort keine besonderen Gefahrenpotenziale vorhanden. Unter Abwägung der zuvor festgelegten Schutzziele im Verhältnis der vorhandenen Einwohnerzahl zur Gesamtbevölkerung der Stadt Kreuztal sowie unter dem Aspekt eines geringen Gefährdungspotenzials wird keine Notwendigkeit für einen gesonderten Feuerwehrstandort im Heestal festgestellt. Insofern stimmen die erforderlichen "Soll-Standorte" mit den bereits bestehenden Feuerwehrstandorten unter Beachtung der eingangs zu diesem Punkt aufgeführten Kriterien überein!

63 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 63 Bereich Stadtteil / Feuerwehrstandort 1 Kreuztal (Leystr. und Waldstr.) 2 Buschhütten 3 Fellinghausen, Osthelden 4 Eichen, Krombach, Littfeld 5 Ferndorf, Kredenbach Zur Verdeutlichung dient die Grafik der nächsten Seite. Hierzu ist anzumerken, dass sich die Einsatzradien der einzelnen Feuerwehrstandorte tatsächlich überschneiden. Erreichungsradius Defizitärer Bereich Feuerwehrstandorte/-gerätehäuser Löschgruppe/-zug F LG Eichen

64 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 64 Littfeld F LG Littfeld Krombach F LG Krombach LG Osthelden F Eichen F LG Eichen F F Ferndorf LG Kredenbach Kredenbach F F LG Fellinghausen LZ Kreuztal F LZ Kreuztal LG Ferndorf F LG Buschhütten

65 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 65 Aufgrund der vorhandenen Feuerwehrstandorte sowie unter einsatztaktischen und geographischen Gesichtspunkten bietet sich eine Zugbildung für die v.g. Bereiche - entsprechend den bereits bestehenden Strukturen - an. Für die Bereiche 2 "Buschhütten" und 3 "Heestal" stellt dabei die HTS eine Besonderheit dar, die zu einer gemeinsamen Zugbildung dieser Standorte führt. Nach Fertigstellung des HTS-Teilstücke zwischen Siegen-Geisweid und Kreuztal-Krombach sowie der weiterführenden BAB 4 nach Wenden (Kreis Olpe) wurden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal einzelne Streckenabschnitte zugewiesen. Für die Technische Hilfeleistung waren daher unter dem Aspekt der schnellstmöglichen Erreichbarkeit geeignete Standorte festzulegen. Auf- und Abfahrten befinden sich in Buschhütten, Kreuztal-Fellinghausen und Kreuztal-Krombach. Wegen der Nähe der bereits bestehenden Feuerwehrstandorte wurden die Streckenabschnitte wie folgt zugeordnet: Auffahrt Buschhütten in Richtung Kreuztal: Auffahrt Kreuztal in Richtung Buschhütten: Auffahrt Buschhütten in Richtung Geisweid: Auffahrt Kreuztal in Richtung Krombach: Zubringer Krombach und BAB 4 in Richtung Köln: LG Buschhütten LG Fellinghausen LG Buschhütten LZ Kreuztal LG Krombach Darüber hinaus sind auf der HTS höhere Alarmgeschwindigkeiten möglich, weshalb auch unter den Gesichtspunkten der unterstützenden Einsatztätigkeiten und der Einsatzleitung im Schadensfall eine Zusammenführung der Bereiche 2 und 3 in Form des Löschzugs II den notwendigen Erfordernissen Rechnung trägt. Insgesamt sind danach folgende Löschgruppen/-züge erforderlich: Bereich Stadtteil / Feuerwehrstandort Löschzug 1 Kreuztal I 2 / 3 Buschhütten Fellinghausen, Osthelden II 4 Eichen, Krombach, Littfeld III 5 Ferndorf, Kredenbach IV

66 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 66 Burgholdinghausen 4 Littfeld Krombach Eichen 3 1 Kredenbach Ferndorf 5 2 II

67 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Einsatzmittel Unter diesem Punkt wird der planerische Bedarf an Einsatzfahrzeugen und Geräten für die zuvor ermittelten Standorte festgelegt. Als Mindestausstattung für jeden Standort ist mittelfristig ein Löschgruppenfahrzeug anzustreben. Die Ausstattung der einzelnen Löschgruppen mit zumindest "LF 10/6"- Löschgruppenfahrzeugen bietet die Gewähr einer umfassenden Einsatz- und Hilfeleistung für unterschiedlichste Einsatzlagen im gesamten Stadtgebiet. Das bisher vorhandene Tanklöschfahrzeuge "TLF 8/18" ist zu gegebener Zeit durch ein "TLF 10/20" Tanklöschfahrzeug zu ersetzen. Der vorhandene Schlauchwagen "SW 2000" ist ein mittlerweile ein Landesfahrzeug und zu gegebener Zeit - nach Möglichkeit - im Rahmen von Beschaffungsmaßnahmen des Bundes zu ersetzen. Für den sicheren und geordneten Transport in möglichen Schadenslagen ist die Beschaffung eines Gerätewagens Logistik (GW-L) zum Transport von Atemschutzgeräten und -flaschen sowie zum Heranführen von feuerwehrtechnischen Geräten jeder Art erforderlich. Des Weiteren soll dieses Fahrzeug zur Ausbildung der Führerscheinbewerber der Klasse C herangezogen werden. Als Fahrzeug kommt ein handelsüblicher (Planen/Spriegel-) LKW in Betracht. Letztlich sollte die Ausstattung der Feuerwehrstandorte mit entsprechenden Einsatzfahrzeugen unter den bereits zu Punkt 7.1. genannten Gesichtspunkten erfolgen. Strukturelle Veränderungen wie z.b. die im Planfeststellungsverfahren befindliche Südumgehung (B 508n) Kreuztal, die geplante Ferndorf-Eder-Lahn- Straße (FELS) und das geplante interkommunale Industriegebiet Landhecke Wenden/Kreuztal sind rechtzeitig zu berücksichtigen und ggf. zusätzlich erforderliche Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen umzusetzen. Die Jugendfeuerwehr sollte für Ausbildungszwecke mit einem geeignetem Löschfahrzeug ausgestattet werden. Zurzeit verfügt die Jugendfeuerwehr über ein LF 16 und einen MTW zur Personenbeförderung. Für Übungen ist die JF zusätzlich auf Fahrzeuge der aktiven Wehr angewiesen. Der aktuell notwendige Bedarf an Einsatzfahrzeugen ist auf der nachfolgenden Seite tabellarisch dargestellt. Die grau unterlegten Felder entsprechen dabei nicht dem "Ist-Bestand". Das für die Jugendfeuerwehr vorgesehene "LF" wird bei der "Soll-Ermittlung" nicht gesondert aufgezeigt.

68 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 68 Löschfahrzeuge bisher Löschzug Stadtteil / Löschgruppe Fahrzeuge vorhanden LF 16/12 Kreuztal LF 20/16 (Allrad) I (Allrad) Kreuztal St LF 10/6 TSF II III IV Buschhütten Fellinghausen Fellinghausen Osthelden Eichen Krombach Littfeld Ferndorf Kredenbach LF 20/16 (Allrad) TLF 20/25 (Allrad) TSF TSF LF 10/6 (Allrad) KTLF LF 16/12 (Allrad) HLF 20/16 (Allrad) TLF 16/25 (Allrad) St LF 10/6 (Allrad) TSF TLF 10/20 (Allrad) TLF 8/18 LF 20/16 (Allrad) LF 10/6 (Allrad) St LF 10/6 (Allrad) LF 16 TS Einsatzleitung Einsatzleitung Stadtteil / Löschgruppe Fahrzeug Wehrführung KdoW LZ I Kreuztal ELF LZ II Buschhütten ELF LZ III Krombach ELF LZ IV Ferndorf ELF

69 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 69 Sonderfahrzeuge Löschzug Stadtteil / Löschgruppe Fahrzeuge I Kreuztal HLF 20/16 RW-2 DLK II Buschhütten FKH Eichen SW 2000 III Eichen GW-L *) MTW MTW IV Ferndorf GW-G *) zusätzliches (Neu-)Fahrzeug Funkgeräte An Funkgeräten besteht folgender Bedarf: Standort DIGI FUNK: MRT Fahrzeuggeräte/ Festeinbaugeräte DIGI FUNK: HRT Handfunkgeräte Wehrführung 2 2 Feuerwehrgerätehaus Kreuztal 2 1 Zugführer 0 8 LG Buschhütten 3 6 LG Eichen 3 8 LG Fellinghausen 2 8 LG Ferndorf 4 10 LG Kredenbach 2 8 LZ Kreuztal 6 14 LG Krombach 4 11 LG Littfeld 2 6 LG Osthelden 1 4 Summe: 31 86

70 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 70 Atemschutz Für den Bereich Atemschutz ergibt sich unter Berücksichtigung der vorgesehenen "Fahrzeug-Soll-Ausstattungen" der einzelnen Feuerwehrstandorte (einschließlich "GW-AS") folgender Gesamtbedarf: Artikel Anzahl Atemschutzgeräte 79 Composit-Flaschen 48 Stahlflaschen 155 zusätzliche Atemschutzmasken 34 Die Beschaffung von Composit-Flaschen ist für die Ausstattung von Rettungstrupps und für Langzeit-Atemschutzeinsätze erforderlich. Sonstige Geräte Sonstige Einsatzgeräte sind wie folgt erforderlich: Hydraulische Rettungsgeräte Standort Anzahl Aggregat Kreuztal 2 Schere Kreuztal 2 Spreizer Kreuztal 2 Aggregat Krombach 2 Schere Krombach 2 Spreizer Krombach 2 Aggregat Buschhütten 1 Schere Buschhütten 1 Spreizer Buschhütten 1 Pumpen Standort Anzahl TS 8/8 Buschhütten 1 TS 8/8 Eichen 1 TS 8/8 Fellinghausen 1 TS 8/8 Ferndorf 1 TS 8/8 Kredenbach 2 TS 8/8 Kreuztal 2 TS 8/8 Krombach - TS 8/8 Littfeld 1 TS 8/8 Osthelden 2

71 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 71 Stromerzeuger Standort Anzahl Tragbarer Stromerzeuger Buschhütten 1 Tragbarer Stromerzeuger Eichen 2 Tragbarer Stromerzeuger Fellinghausen 1 Tragbarer Stromerzeuger Ferndorf 1 Tragbarer Stromerzeuger Kredenbach 1 Tragbarer Stromerzeuger Kreuztal 2 Tragbarer Stromerzeuger Krombach 1 Tragbarer Stromerzeuger Osthelden Einsatzkräfte Nach dem FSHG ist für die Besetzung von Feuerwehrfahrzeugen keine Reserve vorgeschrieben. Gleichwohl wird in der anerkannten Kommentierung zu 9 FSHG -Arten der Feuerwehr- eine Reserve von 200 % für notwendig erachtet, um im Alarmfall eine ausreichende Anzahl von Feuerwehrleuten gewährleisten zu können. Inwieweit diese Zielgröße aussagekräftig ist, wird zwischenzeitlich auch seitens der Bezirksregierung in Frage gestellt (Niederschrift zur Dienstbesprechung der Bezirksregierung vom ). Danach muss ein eigener "Personalausfallfaktor" ermittelt werden, für dessen Bestimmung wiederum verschiedenste Kriterien von Bedeutung sind. Insgesamt wird für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kreuztal eine Reserve von 150 % als ausreichend erachtet und für die nachfolgenden Betrachtungen zugrunde gelegt. Ausgangspunkt für die Ermittlung des notwendigen Feuerwehrpersonals ist die jeweilige Normbesatzung der unter Punkt 7.2. festgelegten Feuerwehreinsatzfahrzeuge. Normbesatzung Lösch- und Sonderfahrzeuge Fahrzeugtyp Personen LF 20/16 9 HLF 20/16 9 LF 10/6 9 StLF 6 TLF 16/25 6 TLF 10/20 3 RW 2 3 DLK

72 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 72 GW-L 6 SW GW-G 2 Danach ergibt sich folgender Personalbedarf: Löschfahrzeuge Löschzug Stadtteil / Löschgruppe Bedarf Einsatzkräfte 150 % (100 %) I Kreuztal 61 (48) Buschhütten 23 (18) II Fellinghausen 38 (30) Osthelden 23 (18) Eichen 23 (18) III Krombach 45 (36) Littfeld 23 (18) IV Ferndorf 23 (18) Kredenbach 38 (30) Sonderfahrzeuge Löschzug Stadtteil / Löschgruppe Bedarf Einsatzkräfte 150 % ( 100 %) I Kreuztal 9 (6) III Eichen 23 (18) IV Ferndorf 5 (4) Gesamtbedarf Fahrzeuge Feuerwehrangehörige 150 % ( 100 %) Löschfahrzeuge 297 (234) Sonderfahrzeuge 37 (28) Summe 334 (262) Für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kreuztal ergibt sich somit ein rechnerischer Gesamtbedarf von 338 (262) Einsatzkräften.

73 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Ist-Struktur Die Ist-Struktur beschreibt den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad für ein standardisiertes Schadensereignis (z.b. kritischer Wohnungsbrand). Hierzu sind das vorhandene Personal und Material zu ermitteln und die vorhandenen organisatorischen Strukturen aufzuzeigen Feuerwehrgerätehäuser/-standorte Im Stadtgebiet sind folgende Feuerwehrstandorte vorhanden: Löschzug I Feuerwehrgerätehaus (Stadtteil / Löschgruppe) Kreuztal Straße Leystr. 1 Waldstr. 20 Buschhütten Buschhüttener Str. 91 II Fellinghausen Weidener Str. 1 Osthelden Blashütte 14 Eichen Hagener Str. 142 III Krombach Herrenwiese 6 Littfeld Grubenstr. 31 IV Ferndorf Ferndorfer Str. 72 Kredenbach Kellershain 6 Die Lage der vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser/-standorte, die Einsatzradien der 4 Löschzüge und die nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbaren Stadtteile sind in den Grafiken unter Punkt 7.1. dargestellt. Wegen der Überschneidung einzelner Einsatzradien sind diese auf der nachfolgenden Seite nochmals für die einzelnen Löschgruppen/-züge entlang der klassifizierten Straßen grafisch dargestellt.

74 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 74 F Burgholdinghausen F Littfeld Krombach F F Eichen F F F F Ferndorf Kredenbach F F

75 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Einsatzmittel Der tatsächlich vorhandene Bestand an Einsatzmitteln der einzelnen Feuerwehrstandorte stellt sich wie folgt dar: Löschfahrzeuge Löschzug Stadtteil / Löschgruppe Fahrzeuge I Kreuztal LF 16 (Allrad) Kreuztal TSF Buschhütten LF 20/16 (Allrad) II Fellinghausen TLF 20/25 TSF Osthelden TSF-W o. K-TLF Eichen LF 16/12 (Allrad) TLF 26/25 Krombach III HLF 20/16 Littfeld TLF 8/18 TSF Ferndorf LF 20/16 (Allrad) IV LF 10/6 (Allrad) Kredenbach LF 16 TS (Allrad) Einsatzleitung Einsatzleitung Standort Fahrzeug Löschzug I Kreuztal ELF Löschzug II Buschhütten ELF Löschzug III Krombach ELF Löschzug IV Ferndorf ELF Sonderfahrzeuge Löschzug Stadtteil / Löschgruppe Fahrzeuge I Kreuztal RW 2 Öl (Allrad) DLK II Buschhütten FKH III Eichen SW 2000 Eichen MTW IV Ferndorf GW-G

76 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 76 Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick zu den (Einsatz-) Fahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal: LZ I II III IV Löschgruppe / Stadtteil Kreuztal Typ Baujahr Buschhütten Fellinghausen TLF 20/25 Fabrikat Kennzeichen DLK SI Iveco-Magirus 1994 LF 16 SI Daimler-Benz 1989 TSF SI Volkswagen 1995 RW 2-ÖL SI Daimler-Benz 1989 ELW 1 SI Ford 1992 TroLA-PG 250 Total 1986 FwA-LSG Total 1980 LF 20/16 SI - FW 2441 Daimler-Benz 2009 ELW 1 SI Daimler-Benz 1995 FKH SI Progress 1980 TS - Anhänger Magirus 1968 TSF SI Daimler-Benz 1992 SI - FW 2233 MAN 2007 Osthelden TSF W SI Daimler-Benz 1998 Eichen LF 16/12 SI Daimler-Benz 2002 Krombach Littfeld Ferndorf Kredenbach SW 2000 SI Daimler-Benz 1980 MTW SI Volkswagen 1992 Geräteanhänger SI Eigenbau 1985 TLF 16/25 SI MAN 2004 HLF 20/16 SI MAN 2006 ELF SI Ford 1992 TLF 8/18 SI Daimler-Benz 1987 TSF SI Volkswagen 1995 Geräteanhänger SI Manderbach 1965 SI - FW LF 20/16 Daimler-Benz GW-G SI Daimler-Benz 1990 ELW 1 SI Daimler-Benz 2000 LF 10/6 SI MAN 2003 LF 16 TS SI Daimler-Benz 1986

77 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 77 LF 16 SI Daimler-Benz 1982 Jugendfeuerwehr MTW SI TOYOTA 1998 Anhänger SI Brenderup 1992 Anhänger SI Boeckmann 1999 Wehrführung KdoW SI TOYOTA 2002

78 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 78 Funkgeräte Der Bestand an Funkgeräten stellt sich wie folgt dar: Standort 4m-Band-Geräte Fahrzeuggeräte/ Festeinbaugeräte 2m-Band-Geräte Handfunkgeräte Wehrführung 2 1 Feuerwehrgerätehaus Kreuztal 2 0 Zugführer 0 4 LG Buschhütten 3 11 LG Eichen 3 11 LG Fellinghausen 2 10 LG Ferndorf 5 11 LG Kredenbach 2 10 LZ Kreuztal 7 23 LG Krombach 4 11 LG Littfeld 2 5 LG Osthelden 1 3 Summe: Atemschutz Ausrüstungsgegenstände im Bereich Atemschutz sind in folgendem Umfang vorhanden: Artikel Anzahl Atemschutzgeräte 82 Composit-Flaschen 20 Stahlflaschen 178 Der Bestand vorhandener Atemschutzmasken wird hier nicht gesondert dargestellt, da diese zur persönlichen Ausrüstung gehören und somit bei jedem Atemschutzgeräteträger der Freiwilligen Feuerwehr vorhanden sind. Die Ausstattung der einzelnen Löschgruppen/-züge mit Atemschutzgeräten ist auf der nächsten Seite tabellarisch dargestellt.

79 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 79 Löschzug Löschgruppe Atemschutzgeräte LZ I Kreuztal 12 Buschhütten 6 Fellinghausen 10 Osthelden 4 LZ II 20 Eichen 8 Krombach 8 Littfeld 7 LZ III 23 Ferndorf 7 Kredenbach 10 LZ IV 17 Atemschutzwerkstatt 10 Gesamt: 82 Sonstige Geräte Sonstige Einsatzgeräte sind wie folgt vorhanden: Hydraulische Rettungsgeräte Baujahr Standort Anzahl Aggregat 1989/2005 Kreuztal 2 Schere 1989/2005 Kreuztal 2 Spreizer 1989/2005 Kreuztal 2 Aggregat 2005 Krombach 2 Schere 2005 Krombach 2 Spreizer 2005 Krombach 2 Pumpen Baujahr Standort Anzahl TS 8/ Buschhütten 1 TS 8/ Eichen 1 TS 8/ Fellinghausen 1 TS 8/ Ferndorf 1 TS 8/8 1979/1986 Kredenbach 2 TS 8/8 1965/1966 Kreuztal 2 TS 8/ Krombach 1

80 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 80 TS 8/ Littfeld 1 TS 8/8 1972/2009 Osthelden 2 Stromerzeuger Baujahr Standort Anzahl Tragbarer Stromerzeuger 2009 Buschhütten 1 Tragbarer Stromerzeuger 2002/2008 Eichen 2 Tragbarer Stromerzeuger 2007 Fellinghausen 1 Tragbarer Stromerzeuger 1997 Ferndorf 1 Tragbarer Stromerzeuger 2003 Kredenbach 1 Tragbarer Stromerzeuger 1989/2006 Kreuztal 2 Tragbarer Stromerzeuger 2004 Krombach 1 Tragbarer Stromerzeuger 1997 Osthelden Einsatzkräfte Für eine fundierte Aussage zu den bestehenden Personalverhältnissen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal sind bei der Ermittlung der verfügbaren Einsatzkräfte besondere Kriterien und Faktoren wie Tageserreichbarkeit zwischen und Uhr, Lage und Ort des Arbeitsplatzes, Alarmierungsmöglichkeit (Digitale Funkmeldeempfänger) und Funktion/Tätigkeit (z.b. Atemschutzgeräteträger) zu beachten. Durch die im Jahre 2006 geänderten AAO's im Kreis Siegen-Wittgenstein und das darin enthaltene Routingverfahren, wurde die große Anzahl von Alarmstichworten eingegrenzt. Es wurden Alarmstichworte definiert, denen die entsprechend benötigten Fahrzeuge oder Gerätschaften hinterlegt sind. Des Weiteren kann das so entsprechende Fahrzeug mit dem für das Fahrzeug vorgesehenen Personal alarmiert werden. Kommt es zu einem zeitkritischen Einsatz, wird das Routingverfahren angewendet. Hier werden die für den Einsatz nach Alarmstichwort benötigten Fahrzeuge gemeindeübergreifend alarmiert. Sollte durch die Tageserreichbarkeit noch Personal fehlen, wird dieses über die hinterlegten Zuständigkeit innerhalb der Gemeinde zugeführt. Des Weiteren werden auch Feuerwehrangehörige anderer Löschgruppen des Stadtgebietes sowie angrenzender Städte und Gemeinden berücksichtigt, die ihren Arbeitsplatz im Stadtgebiet von Kreuztal haben und somit zu einer Verstärkung der Tageserreichbarkeit einzelner Löschgruppen/-züge führen. Insgesamt ergibt sich hieraus ein sehr umfangreiches und kompaktes Alarmierungsgeflecht, welches sich in der Alarm- und Ausrückeordnung für verschiedenste Einsatzlagen niederschlägt.

81 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 81 Ein Auszug aus der Alarm- und Ausrückeordnung ist im Anhang - Anlage II - als Muster beigefügt. Im Jahre 2009 wurde im Kreis Siegen-Wittgenstein die digitale Alarmierung eingeführt. Hier hat jeder Angehörige der Einsatzabteilung einen Digitalen - Funkmeldempfänger (DME) erhalten und ist über diesen kreisweit zu erreichen. Durch die Einführung der Digitalen Alarmierung ist eine noch differenziertere Alarmierung der einzelnen Fahrzeuge über Tag, aber auch in der Nacht möglich. Für die Zukunft muss ein ausreichendes Potential von DME für nachrückende Kräfte vorhanden sein.

82 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 82

83 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 83 Altersstruktur der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal: Alter Männlich / Weiblich Feuerwehrangehörige männlich weiblich Gesamt 59 M MMM MMMMMM MMMMMM MMMM MMMMMM MMMM MMMM MMMMMM MMMM MMMMMM MMMW MMM MMMMM MMMMMMMMMMM MMM MMMMMMMMMM MMMMMMMMM MMMMMMW MMMMMMMMMMM MMMMW MMMMMM MMMMM MMM MMMMMW MMMMMM MMMMMM MMMMM MMMMW MMMMM MMMMMW MMMMMMW MMMMMMMMM MMMMMMMMMMMM MMMMMMMMMM MMMMMMMM MMMMMMMMMMMMMM MMMW MMMMMM MMMMMMMMMMMMWW MMMMW MMMMW Summe:

84 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 84 Ermittlung der Personalentwicklung 2010 Gemeinde Einwohner der Jahrgänge Stadt Kreuztal Feuerwehrangehörige der Jahrgänge die in den nächsten 10 Jahren ausscheiden und ersetzt werden müssen Anteil* 0,7576 0,2475 0,7109 1,3453 1,3187 0,8830 1,3575 0,8511 0,8584 1,1561 * der 60-Jährigen Feuerwehrangehörigen am Jahrgang in Prozent Einwohner der Jahrgänge Anzahl * Zahl ** *** in Summe *** im Jahr * der 18-Jährigen die bei gleichem Prozentsatz in die Feuerwehr gehen können ** der fehlenden 18-Jährigen Jugendlichen, bei gleichem Prozentwert, die bereits in der JF sein sollten *** bereinigte Personalentwicklung durch Berücksichtigung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Löschgruppe/- Jahrgang zug Buschhütten Eichen Fellinghausen Ferndorf Kredenbach Kreuztal Krombach Littfeld Osthelden Summe

85 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 85 Nachfolgend werden Organisation und Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal dargestellt: Stellv. Leiter der Feuerwehr - Ausbildung - Leiter der Feuerwehr Stellv. Leiter der Feuerwehr z.zt. nicht besetzt Fachberater - Arzt, Chemie und Seelsorge - Jugendfeuerwehr Zug I Zug II Zug III Zug IV Technische Hilfeleistung Technische Hilfeleistung Gefahrguteinsätze ELF ELF ELF ELF 2 LG Kreuztal LG Buschütten LG Eichen LG Ferndorf Einsatzkräfte: 54 Einsatzkräfte: 28 Einsatzkräfte: 38 Einsatzkräfte: 30 LF 16 LF 20/16 LF 16/12 LF 20/16 LG Fellinghausen LG Krombach LG Kredenbach Einsatzkräfte: 24 Einsatzkräfte: 29 Einsatzkräfte: 23 TSF TLF 20/25 TLF 16/25 HLF 20/16 LF 16 TS / LF 10/6 LG Osthelden LG Littfeld Einsatzkräfte: 20 Einsatzkräfte: 18 TSF-W TSF / TLF 8/18 LZ I LG Buschhütten Sonderfahrzeuge LG Eichen LZ IV RW 2 / DLK FKH SW 2000 GW-G

86 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 86 Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Kreuztal verfügt zur Zeit über insgesamt 123 ausgebildete und nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen "G 26.3" taugliche Atemschutzgeräteträger. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Löschgruppen/-züge: Löschzug Löschgruppe Atemschutzgeräteträger LZ I Kreuztal 26 Buschhütten 10 Fellinghausen 14 Osthelden 4 LZ II 28 Eichen 18 Krombach 15 Littfeld 8 LZ III 41 Ferndorf 16 Kredenbach 12 LZ IV 28 Gesamt: 123 Die Qualifikation der Einsatzkräfte durch Ausbildung und Teilnahme an Lehrgängen stellt sich wie folgt dar: Einsatzkräfte nach Qualifikation durch Ausbildung und Lehrgänge Grundausbildung Truppführer- Lehrgang Gruppenführer- Lehrgang Zugführer- Lehrgang Lehrgang: Führer von Verbänden Wehrführer- Lehrgang Atemschutz- Lehrgang Gefahrgut- Lehrgang Strahlenschutz- Lehrgang Maschinisten- Lehrgang Technische Hilfe- Lehrgang Sprechfunker- Lehrgang ABC 2 Lehrgang TM TF F III F IV F/B V F VI AS GSG Str.-S Ma. TH Wehrführung *) 1 (+1) 1 (+1) 1 (+1) 1 (+1) 1 (+1) 1 (+1) 1 (+1) (+1) 1 (+1) 1 (+1) 1 Zug I LG Buschhütten LG Fellinghausen LG Osthelden Zug II LG Eichen LG Krombach LG Littfeld Zug III LG Ferndorf LG Kredenbach Zug IV Gesamt: *) Der stellvertretende Wehrführer ist in der Löschgruppe berücksichtigt. Spr.- Fu GSG 2

87 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 87 Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zur Personalstärke nach Dienstgraden: Dienstgrad Stadtteil / Löschgruppe Funktion Wehrführung Feuerwehrfrau-Anwärterin / Feuerwehrmann-Anwärter FFA - FMA Feuerwehrfrau / Feuerwehrmann FF - FM Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann OFF - OFM Hauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann HFF - HFM Unterbrandmeisterin / Unterbrandmeister Brandmeisterin / Brandmeister Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister Brandinspektorin / Brandinspektor Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor Stadtbrandinspektorin / Stadtbrandinspektor UBM BM OBM HBM BI BOI StBI Fachberater Gesamt 1 (1) *) 1 Zug I Kreuztal Buschhütten Fellinghausen Osthelden Zug II Eichen Krombach Littfeld Zug III Ferndorf Kredenbach Zug IV Gesamt *) Der stellvertretende Wehrführer ist in der Löschgruppe berücksichtigt.

88 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Vergleich der Strukturen (Soll / Ist - Vergleich) Im Vordergrund dieser Betrachtung steht die Untersuchung, mit welchem Erreichungsgrad die Feuerwehr in ihrer jetzigen Organisationsform und Ausstattung (personell und materiell) die Qualitätskriterien "Mindesteinsatzstärke" und "Hilfsfrist" der Schutzzielfestlegung zum "Kritischen Wohnungsbrand" erfüllt. Dabei werden Abweichungen zwischen "Soll- und Ist-Struktur" aufgezeigt Feuerwehrgerätehäuser/-standorte Wie unter Punkt 7.1. bereits dargestellt, können die Stadtteile Mittelhees und Oberhees von den nächstgelegenen Feuerwehrstandorten in Fellinghausen und Osthelden bei einer maximalen "Alarm-Anfahrtstrecke" von 2,3 km nicht innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten erreicht werden. Zur Verbesserung dieser defizitären Situation wären die Verlagerung bestehender Standorte (Fellinghausen und/oder Osthelden) oder/und die Errichtung eines neuen Feuerwehrgeräthauses/-standortes denkbar: Verlagerung bestehender Standorte Durch die Verlagerung der Standorte Fellinghausen und/oder Osthelden in den Bereich Junkernhees könnte die Erreichbarkeit der Stadtteile Mittel- und Oberhees innerhalb der Alarmfahrt von 4 Minuten gewährleistet werden. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass zur Zeit nur ein Angehöriger der Löschgruppe Osthelden in Junkernhees wohnhaft ist. Alle anderen Löschgruppenangehörigen wohnen in Fellinghausen bzw. Osthelden. Dies bedeutet, dass bei einer Standortverlagerung zum Teil erheblich längere Anfahrtstrecken zum potenziellen Standort Junkernhees in Kauf genommen werden müssten, was letztlich zu einer Reduzierung der verbleibenden Zeit für die Alarmfahrt von 4 Minuten führen würde und somit effektiv keine Verbesserung hinsichtlich der Erreichbarkeit von Mittel- und Oberhees brächte. Neuer Standort Eine zusätzlicher Feuerwehrstandort in Junkern-, Mittel- oder Oberhees scheidet aus, da hier nicht genügend Feuerwehrangehörige verfügbar sind. Unter Berücksichtigung dieser Fakten und der bereits unter den Punkten 7.1. und 8.1. gemachten Ausführungen sind Lage und Anzahl der bestehenden Feuerwehrstandorte unter Beachtung der Schutzzieldefinition für den "Kritischen Wohnungsbrand" ausreichend und als insgesamt gut zu bewerten.

89 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 89 Für den LZ Kreuztal wurde im Jahr 2008, bedingt durch die Verkehrsituation in Kreuztal an dem Hauptkreuzung (B 508/B 517/L 908), ein zweiter Standort für das TSF gefunden. Für ca. 15 Personen verringert sich der Anfahrweg zum Standort erheblich und eine Verringerung der Eintreffzeit in dem nördlichen Bezirk des LZ 1 konnte somit erzielt werden. Geringfügige Defizite einiger Feuerwehrgerätehäuser/-standorte wegen keiner direkten Anbindung an Bundes- oder Landesstraßen bleiben dabei außer Betracht. Feuerwehrgerätehäuser Löschzug Standort (Stadtteil / Löschgruppe) Straße Ist Soll Differenz Lage o.k.? I Kreuztal Leystr ja Waldstr ja Buschhütten Buschhüttener Str ja II Fellinghausen Weidener Str ja Osthelden Blashütte ja Eichen Hagener Str ja III Krombach Herrenwiese ja Littfeld Grubenstr ja IV Ferndorf Ferndorfer Str ja Kredenbach Kellershain ja Fazit: Durch die bestehenden Feuerwehrstandorte können insgesamt von Einwohnern der Stadt Kreuztal innerhalb der Hilfsfrist von 8 min erreicht werden. Dies entspricht einem Anteil von 99,57 % Einsatzmittel Nachfolgend werden der "Soll-" und "Ist-" Bestand an Einsatzmitteln gegenüber gestellt:

90 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 90 Einsatzfahrzeuge Fahrzeugtyp/-bezeichnung Soll Ist Differenz Einsatzleitwagen ELF Löschfahrzeuge TSF 0 (1) *) TSF-W LF 10/ St LF 10/ LF 16/ LF 20/ HLF 20/ TLF 10/ TLF 16/ TLF 20/ Hubrettungsfahrzeuge DLK Schlauchwagen SW Rüst- und Gerätewagen RW 2 Öl Sonstige Fahrzeuge GW-G 1 1 GW-L FKH 1 1 MTW *) Ausbildungsfahrzeug für die Jugendfeuerwehr

91 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 91 Funkgeräte Standort MRT Geräte/4m-Band-Geräte Soll Ist Differenz Wehrführung Feuerwehrgerätehaus Kreuztal Zugführer 0 0 LG Buschhütten LG Eichen LG Fellinghausen LG Ferndorf LG Kredenbach LZ Kreuztal LG Krombach LG Littfeld LG Osthelden zusätzliches Zweitgerät ELW Summe: Standort HRT Geräte/2m-Band-Geräte Soll Ist Differenz Wehrführung Feuerwehrgerätehaus Kreuztal Zugführer LG Buschhütten LG Eichen LG Fellinghausen LG Ferndorf LG Kredenbach LZ Kreuztal LG Krombach LG Littfeld LG Osthelden Summe:

92 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 92 Atemschutz Artikel Soll Ist Differenz Atemschutzgeräte Composit-Flaschen Stahlflaschen zusätzliche Atemschutzmasken 25./. *) *) persönliche Ausrüstung (siehe Punkt 8.2. "Einsatzmittel") Sonstige Geräte Hydraulische Rettungsgeräte Soll Ist Differenz Aggregat Schere Spreizer Pumpen Soll Ist Differenz TS 8/ Stromerzeuger Soll Ist Differenz Tragbarer Stromerzeuger 9 9

93 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Einsatzkräfte Die Personalsituation der Feuerwehr stellt sich im "Soll-/Ist-Vergleich" bei einer 150 % Reserve wie folgt dar: Personal Löschzug Löschgruppe Ist Soll 150 % (100 %) Differenz 150 % (100 %) LZ I Kreuztal (54) - 14 (0) Buschhütten (18) + 5 (+ 10) Fellinghausen (30) -14 ( - 6) Osthelden (18) - 3 ( + 2) LZ II (66) - 12 ( + 6) Eichen (36) - 8 ( + 2) Krombach (36) - 16 ( - 7) Littfeld (18) - 5 (0) LZ III (90) - 29 ( - 5) Ferndorf (22) + 2 ( + 8) Kredenbach (30) - 15 ( - 7) LZ IV (52) - 13 ( + 1) Gesamt: (262) - 68 ( + 2) Der Leiter der Feuerwehr wird bei dieser Gegenüberstellung nicht berücksichtigt, da auch bei den vorherigen Betrachtungen keine Zuordnung zu einer Löschgruppe bzw. einem Löschzug vorgenommen wurde. Der tatsächliche Personalbestand der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal ist damit gegenüber dem rechnerischen Bedarf mit einem "Minus" von 68 (+ 2) Einsatzkräften als nicht ausreichend anzusehen. Für die Zukunft ist ein Programm der Mitgliederwerbung und gewinnung zu erstellen um das angestrebte Ziel der 150 % Reserve zu kompensieren.

94 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal Maßnahmen Nach der Erstellung des "Soll-/Ist-Vergleiches" sind unter diesem Punkt Maßnahmen aufzuzeigen, wie die bestehenden Diskrepanzen ausgeglichen werden können. Die nachfolgend unter den Punkten "Standorte / Feuerwehrgerätehäuser" und "Einsatzmittel" beschriebenen Investitionsmaßnahmen sind alle vorbehaltlich ihrer Finanzierbarkeit und einer konkreten Bedarfsprüfung im Rahmen der vorhandenen Einsatzmittel der gebildeten Löschzüge zum vorgesehenen Investitionszeitpunkt umzusetzen Feuerwehrgerätehäuser/-standorte Wie bereits unter Punkt 7.1. "Bereiche / Standortvorgaben" dargestellt, werden durch die in der Stadt Kreuztal bestehenden Feuerwehrstandorte alle Stadtteile mit Ausnahme von Mittel- und Oberhees innerhalb der Hilfsfrist abgedeckt. Die Verlagerung bestehender Standorte brächte für diese beiden Stadtteile keine Verbesserung, da die Anfahrzeiten zu möglichen neuen Standorten innerhalb der Hilfsfrist verlängert würden. Gleiches gilt für den Bau eines zusätzlichen Feuerwehrgerätehauses im Heestal, da entsprechendes Personal nicht verfügbar wäre. Insgesamt sind daher keine grundlegenden Standortmaßnahmen erforderlich. Neben allgemeinen Erfordernissen sind unter Berücksichtigung der Soll- Ausstattung mit Einsatzfahrzeugen (Punkt 7.2. "Einsatzmittel") bei nachfolgenden Feuerwehrgerätehäusern/-standorten (Um-)Baumaßnahmen notwendig: Buschhütten: Durch verstärkten Personalzulauf in der LG Buschhütten sind dort die Kapazitäten des Schulungsraumes, des Umkleideraumes und der sanitären Einrichtungen erschöpft und entsprechen nicht mehr dem heutigen Standard. Hier müsste zeitnah über entsprechende Baumaßnahmen nachgedacht werden.

95 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 95 Kreuztal Durch starke Frosteinwirkungen in den letzten Jahren wurde das Pflaster rund um das Gerätehaus Kreuztal stark geschädigt. Die durch Frosteinwirkungen entstandenen Absenkungen und Aufwölbungen stellen Unfallrisiken dar. Eine Erneuerung des Pflasters hat deshalb eine hohe Priorität. Der notwendige Zeitrahmen für diese Baumaßnahmen ergibt sich aus der nachfolgenden Prioritätenzusammenstellung unter Punkt "Einsatzmittel". Das Feuerwehrgerätehaus Fellinghausen wurden in den letzten Jahren renoviert bzw. umgebaut und verfügt wie die Standorte Eichen, Ferndorf, Kreuztal, Krombach, Littfeld und Osthelden über ausreichende Raum- und Platzkapazitäten. Hinzugekommen ist die neu angemietete Wache Waldstraße die als zusätzlicher Standort für Kreuztal Löschzug I fungiert. Kleinere Umbau- bzw. Renovierungsmaßnahmen werden hier nicht gesondert aufgeführt, da diese im Rahmen der allgemeinen Bauunterhaltung umgesetzt werden Einsatzmittel Unter Beachtung des zuvor festgelegten "Soll-Bestandes" bei den Einsatzfahrzeugen ergibt sich die Erstbeschaffung eines Gerätewagens Logistik zum Transport von Einsatzmitteln sowie zur Ausbildung des Erwerbs der benötigten Fahrerlaubnisse der Führerscheinklasse C. Darüber hinaus stehen bei einer durchschnittlichen Betriebsdauer für Feuerwehreinsatzfahrzeuge von Jahren und einer Gültigkeit des Brandschutzbedarfsplanes von zunächst 5 Jahren einige Ersatzbeschaffungen an. Nachfolgend werden diese tabellarisch unter der Vergabe von Prioritäten dargestellt. Bei der Prioritätenzuweisung wurden die unter Punkt 7.2. getroffenen Aussagen zur notwendigen Ausstattung der Löschgruppen berücksichtigt. Der Ersatz des "SW 2000" der Löschgruppe Eichen erfolgt unter Umständen wieder aus Bundesmitteln. Eine klare Aussage hierzu ist zurzeit noch nicht möglich.

96 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 96 LZ Löschgruppe Typ Baujahr Ersatzzeitraum Kreuztal DLK Priorität Ersatzfahrzeug I LF TSF RW 2 ÖL ELW Buschhütten LF 20/ ELW II Fellinghausen TLF 20/ TSF Osthelden TSF W Eichen LF 16/ SW GW-L MTW III Krombach TLF 16/ HLF 20/ ELW Littfeld TLF 8/ TSF Ferndorf LF 20/ GW-G IV ELW Kredenbach LF 10/ LF 16 TS

97 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 97 Im Funkbereich wird in den kommenden Jahren vom Analog Funk auf Digital Funk umgestellt. Hier ist ein Ersatz der vorhandenen Analog Funkgeräte durch die Digital Funkgeräte notwendig. In dem Bereich Atemschutz wurde in den vergangenen Jahren investiert. Es wurden für jeden Zug 2 Rettungsgeräte und 2 Rettungsgeräte zusätzlich für die LG Fellinghausen angeschafft. Des Weiteren wurden im Jahr 2008 zur Überwachung der AGT die gesamten Geräte auf Telemetrie umgerüstet, so dass in allen 4 ELWs eine elektronische Überwachung jedes einzelnen Geräteträgers möglich ist. Um den Erhalt der Atemschutztauglichkeit zu gewährleisten und neue Atemschutzgeräteträger zu gewinnen müssen entsprechende Fitnessprogramme erarbeitet und angeboten werden. Bei den sonstigen Einsatzgeräten der Feuerwehr sind im Falle einer nicht mehr durchführbaren Reparatur bzw. unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ggf. Ersatzbeschaffungen durchzuführen. Eine Übersicht der insgesamt bis zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes durchzuführenden Investitionsmaßnahmen für die Bereiche "Einsatzfahrzeuge" und "Feuerwehrgerätehäuser/-standorte" befindet sich im Anhang - Anlage III Einsatzkräfte/Maßnahmen zur Sicherung des Erreichungsgrades Derzeit liegt der Erreichungsgrad bei ca. 75 %. Somit sind Maßnahmen erforderlich, die den derzeitigen guten Stand der Freiwilligen Feuerwehr Kreuztal sichern und ggf. ausbauen. Bei der Gesamtpersonalstärke besteht bei der zukünftigen Fahrzeugkonstellation und der zu erwartenden demographischen Entwicklung gegenüber dem rechnerischen Bedarf ein "Minus" von 68 ( + 2) Einsatzkräften. Hier besteht dringender Bedarf die Mitgliederanzahl durch geeignete Maßnahmen wie Werbekampagnen, Schulprojekte, Ehrenamtskarte, Vereinskooperationen etc. zu erhöhen. Insgesamt sind 265 Personen (einschließlich Leiter der Feuerwehr) verfügbar, wodurch sichergestellt ist, dass in der Stadt Kreuztal auch größere Schadenslagen wirksam bekämpft werden können. Wie bei den meisten Freiwilligen Feuerwehren bestehen auch in Kreuztal Defizite bei der Tageserreichbarkeit, die durch das Routing und Gästerekrutierung kompensiert werden. Um generell eine ausreichende und den Einsatzerfordernissen angepasste Verfügbarkeit von Material und Einsatzkräften gewährleisten zu können, sind gerade Veränderungen in der Personalsituation umgehend in die Alarm- und Ausrückeordnung einzuarbeiten.

98 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 98 Für eine Bewertung der unter Punkt 6.4. festgelegten Schutzziele und zur Erfassung der tatsächlich verfügbaren Einsatzkräfte und Funktionen wird zur Zeit die Einsatzdokumentation der Kreisleitstelle herangezogen. Darüber hinaus werden erweiterte Einsatzberichte und auf den Löschfahrzeugen Erhebungsbögen zur Erfassung der Zeitabläufe und unmittelbaren Einsatzbedingungen eingeführt. Zukunftsweisend wird landesweit die Einführung der digitalen Funktechnik angestrebt. Hierbei sind die vorhanden Funkgeräte der analogen Funktechnik zu ersetzen. Zur grundsätzlichen Personalsituation der Feuerwehr ist weiter festzustellen, dass in der Jugendfeuerwehr zur Zeit ca. 85 Jugendliche tätig sind, die in Zukunft zu einer Erhöhung der Personalstärke der aktiven Feuerwehr beitragen werden. Die Jugendfeuerwehr leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchssicherung und ist daher im Rahmen der finanziell bestehenden Möglichkeiten mit erforderlichen Ausbildungsmaterialien und -gerätschaften auszustatten. Um auch zukünftig einen ausreichenden Personalbestand der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kreuztal sicherstellen zu können, sind neben der aktiven Jugendarbeit geeignete Werbemaßnahmen für den Feuerwehrdienst erforderlich. Ein Ansatzpunkt dabei sind Internetseiten der Feuerwehr, die neben feuerwehrspezifischen auch allgemeine Informationen über diverse Veranstaltungen und Aktivitäten enthalten. Darüber hinaus sollten in Zusammenarbeit von Verwaltung und Freiwilliger Feuerwehr geeignete Konzepte für eine aktive Öffentlichkeitsarbeit erstellt werden Abschließende Betrachtung Die Freiwillige Feuerwehr Kreuztal bietet in ihrer Struktur die Gewähr für einen umfassenden Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kreuztal für mögliche Schadenslagen. Dabei ist ein einhundertprozentiges Sicherheitsniveau nicht zu erreichen, was letztlich unter Zugrundelegung der Schutzzieldefinitionen durchaus vertretbar ist.

99 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 99 Nach 13 FSHG haben mittlere kreisangehörige Gemeinden ab Einwohnern grundsätzlich eine hauptamtliche Wache einzurichten. Die Einführung einer hauptamtlichen Wache mit zentralem Standort brächte unter dem Gesichtspunkt der zur Zeit bestehenden Defizite bei der Erreichbarkeit einzelner Stadtteile (Einsatzradius) keine nennenswerten Vorteile, da wegen der topographischen und örtlichen Verhältnisse auch durch eine hauptamtliche Wache keine vollständige Abdeckung des Stadtgebietes möglich wäre. Durch die Vorhaltung einer leistungsstarken Freiwilligen Feuerwehr kann die Bezirksregierung gemäß o.g. Vorschrift eine Ausnahmegenehmigung erteilen. Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan wird daher als Grundlage für diese Genehmigung der Bezirksregierung zugeleitet. 11. Berichtswesen Im Hinblick auf die definierten Schutzziele sollte in regelmäßigen Abständen eine Auswertung der Einsatzberichte und Information der politischen Gremien erfolgen. 12. Fortschreibung Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hat grundsätzlich nach fünf Jahren zu erfolgen. Sofern wesentliche Änderungen eintreten, kann sich ein kürzerer Fortschreibungszeitraum ergeben. Im Hinblick auf die im Planfeststellungsverfahren befindliche neue Verkehrsverbindung B 508n (Südumgehung), einer Teil- Ortsumgehung von Kreuztal (HTS - Querspange B 508), wird spätestens zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser neuen Verkehrsverbindung eine Fortschreibung erforderlich sein.

100 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal 100 Der im Planfeststellungsverfahren befindliche Neubau der B 508 von der B 54 (Hüttentalstraße) - bis nach Kreuztal-Ferndorf verbindet die Ortsteile Kreuztal-Buschhütten und Kreuztal-Ferndorf. Die B 508n soll zur Kraftfahrtstraße gewidmet werden. Sie erhält keine Zufahrten und übernimmt keine Erschließungsfunktionen für die angrenzenden Grundstücke. Die voraussichtliche Fahrbahnlänge beträgt rund 2,5 km. Entsprechende brandschutzbedarfstechnische Planungen sind bereits jetzt bzw. nach einer konkreten Aussage bezüglich des Planfeststellungsverfahrens durchzuführen, damit bei Fertigstellung dieser Südumgehung die erforderliche Einsatzbereitschaft gewährleistet ist. Soweit sich hieraus ggf. zusätzlich erforderlich werdende Investitionsmaßnahmen ergeben kann es zu notwendigen Änderungen bei der im Anhang - Anlage III - vorgesehenen Investitionsmaßnahmen für die Bereiche "Einsatzfahrzeuge" und "Feuerwehrgerätehäuser/-standorte" kommen. 13. Impressum Stadt Kreuztal Der Bürgermeister Siegener Str Kreuztal Der Brandschutzbedarfsplan wurde vom Rat der Stadt Kreuztal am 09. Dezember 2010 beschlossen.

101 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I - 1 Anlage I Objektliste der brandschaupflichtigen Gebäude in der Stadt Kreuztal

102 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Krankenhäuser nach Sonderbauverordnung Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 1.1/1 Ev. Krankenhaus Kredenbach - Bernhard-Weiss-Klinik - Kredenbach Dr.-Stelbrink-Str Altenwohnheime mit/ohne Pflegeplätze Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 1.2.1/1 Hans-Georg-Vitt- Seniorenzentrum Kreuztal Ziegeleifeld /2 Senioren-Wohnpark Kreuztal-Krombach Krombach Dicke Buche /3 Senioren-Wohngruppe Haus Hadem Kreuztal Zum Leyberg /4 Haus der Diakonie Kreuztal Martin-Luther-Str /5 Haus Ernsdorfstraße Kreuztal Marburger Str. 79 Gebäude mit hilfsbedürftigen minderjährigen Personen (ab 9 Personen) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 1.2.2/1 Kindervilla Dorothee Buschhütten Siegener Str Gebäude für körperlich und geistig behinderte Personen (ab 9 Personen) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 1.2.3/1 AWO Wohnstätte für Menschen mit Behinderung Buschhütten Buschhütten Karl-Carstens-Weg 10

103 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Kindertagesstätten Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 1.3/1 Städtischer Kindergarten - In der Molzkaute - Buschhütten In der Molzkaute 2 1.3/2 Städtischer Kindergarten - Alte Schulstraße - Buschhütten Alte Schulstr /3 Familienzentrum Eichen Kita Regenbogen Eichen Schulstr /4 Städtischer Kindergarten Kunterbunt" Eichen Schulstr /5 Städtischer Kindergarten "Ferndorfer Knirpse" Ferndorf Ferndorfer Str /6 Städtischer Kindergarten "Maluma" Ferndorf Siepenstr /7 Städtischer Kindergarten Hessengarten Kreuztal Hessengarten /8 Städtischer Kindergarten Zum Wäldchen Kreuztal Zum Wäldchen 8 1.3/9 Städtischer Kindergarten "Fritz-Erler-Siedlung" Kreuztal Anemonenweg /10 Städtischer Kindergarten Krombach Herrenwiese 8 1.3/11 Städtischer Kindergarten Littfeld Adolf-Wurmbach-Str /12 Städtischer Kindergarten Osthelden Alter Weg /13 AWO-Kindertagesstätte Littfeld Adolf-Wurmbach-Str /14 AWO-Kindertagesstätte Kreuztal Lohstr /15 AWO-Kindertagesstätte Kredenbach Martinshardtstr /16 AWO-Kindertagesstätte Eichen Südstr /17 AWO-Kindertagesstätte Buschhütten Goetheweg /18 Ev. Kita Fellinghausen Brachestr /19 Ev. Kita Buschhütten Zum Küchenwald /20 1.3/21 Kindertagesstätte "Dreslers Park" Kindertagesstätte "Villa Schübel" Kreuztal Hagener Str. 26 Kreuztal Hagener Str. 31

104 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Beherbergungsbetriebe nach Sonderbauverordnung (ab 9 Betten) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 2.1/3 Hotel Keller Kreuztal Siegener Str /4 Hotel Schloss Junkernhees Junkernhees Heesstr /5 Hotel Zum Anker Krombach Hagener Str /6 Restaurant La Rustica Kreuztal Bahnhofstr /7 Gasthof Belz Junkernhees Heesstr /8 Gasthof Schausten Eichen Eichener Str /9 Gasthof Merje Kredenbach Kredenbacher Str Obdachlosenunterkünfte Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 2.2/1 Städtische Obdachlosenunterkunft Langenau Buschhütten Hüttenstr /3 Städtische Obdachlosenunterkunft Krombach 28 Unter der Hohen Fuhr Krombach 2.2/4 Städtische Obdachlosenunterkunft Ferndorf Ferndorf Zitzenbachstr /6 Städtische Obdachlosenunterkunft Fellinghausen Fellinghausen Zum Hohlen Stein Notunterkünfte Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 2.3/3 Städtische Übergangsunterkunft Buschhütten Weg 14/16 Gerhart-Hauptmann- Buschhütten 2.3/6 Städtische Übergangsunterkunft Krombach 23/25 Hermann-Löns-Str. Krombach 2.3/7 Städtische Übergangsunterkunft Osthelden Osthelden Ostheldener Str. 60/62 2.3/8 Städtische Übergangsunterkunft Kreuztal Kreuztal Moltkestr /9 Städtische Übergangsunterkunft Fellinghausen Fellinghausen Stormstr. 12/14

105 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I /10 2.3/12 2.3/13 Städtische Übergangsunterkunft Krombach Städtische Übergangsunterkunft Ferndorf Städtische Übergangsunterkunft Ferndorf Krombach Unter der Hohen Fuhr 31/33 Ferndorf Zitzenbachstr. 7/9 Ferndorf Zitzenbachstr. 11/ Gebäude mit Bühnen- / Szeneflächen (ab 100 Personen) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 3.1.1/1 Stadthalle Kreuztal Kreuztal Zum Erbstollen /2 Turn- und Festhalle Buschhütten Buschhütten Buschhüttener Str /3 Vereinsturnhalle TV Eichen Eichen Jahnstr /4 Turnhalle Kredenbach Kredenbach Kellershain /5 Krombachhalle Krombach Herrenwiese /6 Otto-Flick-Halle Kreuztal Moltkestr /7 Dreifachsporthalle Kreuztal Kreuztal Hessengarten /8 Zweifachsporthalle Kreuztal Kreuztal Hessengarten / / / / / / / / /17 Schulturnhalle Grundschule Eichen Alte Turnhalle Grundschule Fellinghausen Neue Turnhalle Grundschule Fellinghausen Schulturnhalle Grundschule Kreuztal Schulturnhalle Kath. Grundschule Kreuztal Schulturnhalle Ev. Grundschule Littfeld Schulturnhalle Hauptschule Buschhütten Schulturnhalle Hauptschule Eichen Schulturnhalle Kindelsbergschule Eichen Schulstr. 5 Fellinghausen Schulweg 4 Fellinghausen Schulweg 4 Kreuztal Ziegeleifeld 8 Kreuztal Dr.-Erich-Moning-Str. 17 Littfeld Adolf-Wurmbach-Str. 7 Buschhütten Deichwaldstr. 1 Eichen Eichener Str. 127 Ferndorf Siepenstr. 19

106 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I /18 Schulturnhalle Realschule Kreuztal Hessengarten /19 Vereinsturnhalle TV Littfeld Littfeld Adolf-Wurmbach-Str /20 Gasthof Eichener Hamer Eichen Am Parkplatz /21 Reithalle RFV Kindelsberg Buschhütten Zum Hubensgut Gebäude mit Räumen ab 200 Personen Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 3.1.2/1 Gelbe Villa Dreslers Park Kreuztal Hagener Str / /3 Dorfgemeinschaftshaus Irlenhecken OT Kirchengemeinde Ferndorf Ferndorf Kindelsbergstr. Ferndorf Ferndorfer Str Freiluftsportanlagen (ab Plätze) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 3.1.4/1 Stadion Stählerwiese Kreuztal Am Park 3.1.4/2 Freibad Buschhütten Buschhütten Mattenbachstr. Gebäude mit Bühnen- / Szeneflächen / Filmvorführungen (ab Personen) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 3.2.1/1 Altes Feuerwehrhaus Kreuztal Zum Leyberg /2 Diskothek Mausefalle Kreuztal Marburger Str / /4 Gaststätte Zum Alten Zollhaus Jugendbegegnungsstätte Kreuztal Kreuztal Marburger Str. 137 Kreuztal Moltkestr /5 Jugendtreff Glonk Littfeld Adolf-Wurmbach-Str /6 Jugendtreff Paletti Eichen Eichener Str. 127

107 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I /7 Tanz-Casino Kreuztal Kreuztal Moltkestr /8 Jugendtreff Busch-Hütte Buschhütten Bottenbacher Str /9 Weiße Villa Dreslers Park Kreuztal Hagener Str. 24 Schank- und Speisewirtschaften in mehrfach genutzten Gebäuden, jedoch nicht ebenerdig (ab 50 Personen) Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 3.2.2/1 Gaststätte Haus Hubensgut Buschhütten Zum Hubensgut /3 Gaststätte Zum Heestal Fellinghausen Heesstr /4 Restaurant China Palace Kreuztal Marburger Str /5 Gaststätte Rumpelkammer Kreuztal Siegener Str / /7 Gasthof Dittmann (z. Z. geschlossen) Gasthof Zum Goldenen Löwen Littfeld Hagener Str. 395 Eichen Stendenbacher Weg /8 Gaststätte Kutscherhaus Kreuztal Hagener Str /9 Restaurant Kindelsberg Littfeld Kindelsberg /10 Restaurant Gasthof Hambloch (z. Z. geschlossen) Krombach Olper Str /11 Gaststätte Mojito Kreuztal Bahnhofstr /12 Gaststätte Dolce Vita Kreuztal Bahnhofstr /13 Gaststätte Geronimo s Krombach Hagener Str /14 Gaststätte Der Pub Ferndorf Marburger Str. 158

108 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Schulen nach BASchulR Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 4.1/1 Ernst-Moritz-Arndt- Realschule Kreuztal Hessengarten /2 Hauptschule Buschhütten (z. Z. Grundschule Buschhütten, wegen Renovierung) Buschhütten Deichwaldstr /3 Hauptschule Eichen Eichen Eichener Str /4 Grundschule Buschhütten Buschhütten Alte Schulstr /5 Grundschule Eichen Eichen Schulstr /6 Grundschule Fellinghausen Fellinghausen Schulweg 4 4.1/7 Grundschule Kredenbach Kredenbach Dr.-Stelbrink-Str /8 Grundschule Kreuztal Kreuztal Ziegeleifeld 8 4.1/9 Kath. Grundschule Kreuztal Kreuztal Dr.-Erich-Moning-Str /10 Grundschule Krombach Krombach Herrenwiese 4 4.1/11 Ev. Grundschule Littfeld Littfeld Adolf-Wurmbach-Str /12 Kindelsbergschule Ferndorf Siepenstr /13 Clara-Schumann- Gesamtschule Kreuztal Hessengarten 9 4.1/14 Städtisches Gymnasium Kreuztal Zum Erbstollen Eigenständige Unterrichtsgebäude / -trakte Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 4.2.1/1 Aus- und Weiterbildungszentrum Bau Fellinghausen Heesstr. 47

109 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Hochhausähnliche Gebäude nach Sonderbauverordnung Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 5.1/1 Mehrfamilienwohnhaus Buschhütten Berliner Str /2 Mehrfamilienwohnhaus Buschhütten Tilsiter Str /3 Mehrfamilienwohnhaus Buschhütten Tilsiter Str /4 Mehrfamilienwohnhaus Buschhütten Tilsiter Str /5 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Danziger Str /6 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Danziger Str /7 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Danziger Str /8 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Danziger Str /9 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Danziger Str /10 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Danziger Str /11 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring 6 5.1/12 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring 8 5.1/13 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /14 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /15 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /16 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /17 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /18 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /19 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /20 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /21 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /22 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring 28

110 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I /23 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /24 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Eggersten Ring /25 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /26 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /27 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /28 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /29 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /30 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /31 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /32 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Kattowitzer Str /33 Mehrfamilienwohnhaus Kreuztal Geranienweg 1 5.1/34 Verwaltungsgebäude Achenbach Buschhütten Siegener Str /35 Bürohaus Henkel Buschhütten Siegener Str /36 Mehrfamilienwohnhaus Buschhütten Liesewaldstr /37 Mehrfamilienwohnhaus Buschhütten Liesewaldstr /38 Wohnanlage Ligno Park Kreuztal Ligno Park Geschäftshäuser nach Sonderbauverordnung Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 6.1/1 Extra-Verbrauchermarkt (z. Z. geschlossen) Kreuztal Marburger Str /2 Bekleidungshaus Kressner Kreuztal Siegener Str /3 Möbelhaus Leber Krombach Talstr /5 Zimmermann Möbel SB Kredenbach Marburger Str. 409

111 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I /6 Blumen Risse Buschhütten Sohlbacher Str /7 Geschäftshaus "Peter Ernst" Kreuztal Marburger Str /8 Kaufland Kreuztal Marburger Str /9 Baumarkt Hellweg Buschhütten Siegener Str /10 Thomas Philipps Einkaufsmarkt Kreuztal Siegener Str Gemeinschaftsladenzentren mit mehr als qm Verkaufsfläche Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 6.2/1 Kaufcenter Kreuztal Kreuztal Marburger Str. / Ziegeleifeld 6.2/2 Rathauscenter Kreuztal Kreuztal Marburger Str /3 6.2/3a 6.2/3b 6.2/3c 6.2/3d Einkaufszentrum Kredenbach Einkaufszentrum Kredenbach ALDI Einkaufszentrum Kredenbach Tedox Einkaufszentrum Kredenbach Kressner Einkaufszentrum Kredenbach REWE Kredenbach Marburger Str. 388 Kredenbach Marburger Str. 388 Kredenbach Marburger Str. 388 Kredenbach Marburger Str. 388 Kredenbach Marburger Str Mehrgeschossige Gebäude mittlerer Höhe mit mehr als qm Nutzfläche Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 7.1/1 Verwaltungsgebäude Krombacher Brauerei Krombach Hagener Str /2 Siebau Raumsysteme GmbH - Verwaltungsgebäude Kreuztal Heesstr /3 Rathaus Kreuztal Kreuztal Siegener Str. 5

112 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Großgaragen nach Sonderbauverordnung Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 9.1/1 Tiefgarage Rathaus Kreuztal Siegener Str. / Marburger Str. 9.1/2 Parkgarage Einkaufszentrum Kreuztal Ziegeleifeld 9.1/3 Parkhaus Extra- Verbrauchermarkt Kreuztal Ziegeleifeld Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und Umgang von / mit überwiegend brennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als 800 qm Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer /1 Kessler Plastics GmbH Kredenbach Auwiese /3 SIV Siegerländer Industrieverpackungs GmbH Buschhütten Siegener Str /4 Siplast Ferndorf Kindelsbergstr /5 Coos Recycling Kredenbach Marburger Str /6 Holzhandlung Bald Ferndorf Zu den Ferndorfwiesen 1 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und Umgang von / mit überwiegend nichtbrennbaren Stoffen mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als qm Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer /1 ThyssenKrupp Steel Europe AG Eichen Hammerstr /2 ThyssenKrupp Steel Europe AG Ferndorf Aherweiden /3 Krombacher Brauerei Krombach Hagener Str /4 Eichener Brauerei Eichen Eichener Str /5 VAKO Vakuumbehälter und Apparatebau GmbH & Co. KG Kredenbach Industriestr /6 Spedition Althaus Buschhütten Backeswiese 27

113 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I /7 Spedition Siebel Buschhütten Siegener Str /8 Siegener Verzinkerei Buschhütten Hüttenstr /9 Blefa GmbH & Co. KG Buschhütten Hüttenstr /10 Spedition Siebel Eichen Wendenhof /11 Industriekomplex Backeswiese Buschhütten Alter Fuhrweg /12 Janssen Rohstoffhandel Buschhütten Ladestr /13 Siebau Raumsysteme GmbH Kreuztal Heesstr /14 Schneider & Co. Buschhütten Backeswiese /15 Petri & Schaub Buschhütten Backeswiese /16 Sinner GmbH Ferndorf Aherhammer /17 Krombach Armaturen Kredenbach Marburger Str /18 Spedition Menn Kredenbach Marburger Str /19 Feinblechservice Reifenrath Kredenbach Marburger Str / / /22 Heinrichsglück Maschinenbau Krombacher Brauerei (ehem. Metallbau Münker) ZF Lemförder Metallwaren AG Kredenbach Marburger Str. 425 / 427 Littfeld Hagener Str. 335 / 337 Buschhütten Langenauer Str /24 Logistikzentrum Kredenbach Johannespfad /25 Lummer Rudel Exportverpackung GmbH Kredenbach Marburger Str /26 Martin Freikmann Kredenbach Marburger Str /27 Fa. Christ (z. Z. geschl. wg. Umbaumaßnahmen Kredenbach Marburger Str /28 A. Jung Transporte GmbH Buschhütten Backeswiese /29 Gruber Logistics Buschhütten Backeswiese 9

114 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I - 14 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und Umgang von / mit überwiegend nichtbrennbaren Stoffen jedoch nicht ebenerdig mit einer Brandabschnittsgröße von mehr als 800 qm Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer /1 Lackfabrik Ernst Bub GmbH Ferndorf Marburger Str /2 Kröna-Lacke GmbH Littfeld Hagener Str. 376 Betriebe zur Herstellung, Bearbeitung und Umgang von / mit überwiegend brennbaren Flüssigkeiten, Gasen und Gefahrstoffen, die gemäß VbF / DruckbehälterVO / ChemikalienG / SprengstoffG mit besonderen Brandschutzmaßnahmen durch das StAfA bzw. StUA genehmigt wurden Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer /1 Laukel GmbH Buschhütten Siegener Str / /3 Umwelttechnik Lindenschmidt Eisenbau Krämer - Acetylenlager - Krombach Krombacher Str Kredenbach Karl-Krämer-Str /11 Raiffeisen-Markt Ferndorf Marburger Str /13 Kläranlage Kredenbach Kredenbach Johannespfad /15 Kläranlage Kreuztal Kreuztal Mühlbergstr. 33 Gebäude zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten, die gemäß VbF / DruckbehälterVO / ChemikalienG / SprengstoffG mit besonderen Brandschutzmaßnahmen durch das StAfA bzw. StUA genehmigt wurden Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer /1 Hans Hess Autoteile GmbH Kredenbach Johannespfad Hochregallager Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer /1 Fahrrad Feldmann GmbH Kredenbach Auwiese 4

115 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage I Kirchen und Gebetsstätten Lfd. Nr. Objektbezeichnung Stadtteil Straße, Hausnummer 11.3/1 Ev. Kirche Buschhütten Siegener Str /2 Ev. Kirche Eichen Südhang /3 Ev. Kirche Fellinghausen Hermann-Manskopf- Weg /4 Ev. Kirche Ferndorf Marburger Str /5 Ev. Kirche Kredenbach Eckertswehr /6 Ev. Kirche Kreuztal Martin-Luther-Str /7 Dietrich-Bonhoeffer-Haus Kreuztal Leipziger Str /8 Ev. Kirche Krombach Kirchweg /9 Ev. Gemeindezentrum Littfeld Im Heiligen Seifen /10 Ev. Kirche Osthelden Alter Weg /11 Evang.-kirchliche Gemeinschaft Kreuztal Ginsterweg /12 Kath. Kirche Kreuztal Pfarrstr /13 Kath. Kirche Kreuztal Zum Hammerseifen /14 Kath. Kirche Krombach Krombacher Str /15 Kath. Kirche Littfeld Aspenstr. 1a 11.3/16 Neu-Apostolische Kirche Kreuztal Dörrwiesenstr /17 Siegerland Volksmission Kreuztal Im Plan 3 / /18 Jehovas Zeugen Ferndorf Marburger Str /19 Türkische Moschee Kreuztal Bahnhofstr. 3

116 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage II - 1 Anlage II

117 Brandschutzbedarfsplan der Stadt Kreuztal - Anlage II - 2

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