Teil A: Hinweise für die Projektträger

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1 Teilnehmenden-Fragebogen zum Projekt Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Teil A: Hinweise für die Projektträger Teil B: Hinweise für die Teilnehmenden Teil C: Erklärung der Teilnehmenden Teil D: Fragebogen Teil E: Ausfüllhinweise / Definitorisches Teil A: Hinweise für die Projektträger Der folgende Fragebogen dient der Erfassung der Gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für ESF-Interventionen gemäß Anhang I der Verordnung VO (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember In den Ausfüllhinweisen unter Teil E sind zu den einzelnen Datenfeldern die aktuellen definitorischen Klärungen beigefügt, auf die sich die ESF-Bundes- und Länderressorts verständigt haben. Grundsätzlich sind alle Indikatoren nach Anhang I der Verordnung VO (EU) Nr. 1304/2013 vom 17. Dezember 2013 auf der Ebene der einzelnen geförderten Teilnehmenden/Organisationen zu erheben. Die Programmverantwortlichen Richtliniengeber/Programmumsetzenden Stellen sind insbesondere für die Erhebung der gemeinsamen unmittelbaren Ergebnisindikatoren durch die Projektträger verantwortlich. Diese Verpflichtung ist im Zuwendungsbescheid/Weiterleitungsvertrag festzuhalten. Die Teilnehmerdaten (hier: Teilnehmenden-Fragebögen und Berichtsstatistik) müssen der Verwaltungsbehörde im BMAS zu festgelegten Stichtagen über das IT-System übermittelt werden. Die Erhebung der gemeinsamen längerfristigen Indikatoren erfolgt durch die Evaluierung, wobei die Evaluatoren Zugang haben müssen zu den Postleitzahlen der Teilnehmenden. Bei den im Fragebogen rot markierten Kern-Indikatoren (Indikatoren zum Arbeitsmarktstatus, zum Alter, zum Bildungsstand und zum Geschlecht) akzeptiert die EU-Kommission keine unvollständigen oder fehlenden Angaben. Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass der jeweilige Teilnehmende nicht in die Berichterstattung gegenüber der EU- Kommission aufgenommen und somit eine Projektteilnahme nicht gefördert werden kann. Gleichwohl können die Teilnehmenden für die besonders schützenswerten und sensiblen Daten bezüglich Grad der Behinderung, Migrationshintergrund/Ethnie oder weitere Benachteiligungen/Beeinträchtigungen gemäß dem deutschen Bundesdatenschutzrecht und gemäß Artikel 8 der Direktive 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung dieser Daten widersprechen. Die EU-Kommission akzeptiert bei einem Widerspruch dennoch die Förderfähigkeit der Projektteilnahme, wenn der nachhaltige Versuch zur vollständigen Datenerhebung nachgewiesen wird (vgl. Guidance Document Monitoring and

2 Evaluation of European Cohesion Policy, S. 16). Dieser Nachweis erfolgt über die Dokumentation der Einwilligung bzw. Nichteinwilligung (s. Teil C dieser Basisversion). Bitte unterstützen Sie als Projektträger/-verantwortliche/r die Teilnehmenden beim Ausfüllen des Fragebogens, bitte informieren Sie die Teilnehmenden über die datenschutzrechtlichen Zusammenhänge und bitte gehen Sie auf alle entstehenden Fragen ein. Aufgrund der Bestimmungen der Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013 und VO (EU) Nr. 1304/2013 ist die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und - nutzung gegeben (vgl. 4 Bundesdatenschutzgesetz). Der Teilnehmende ist vom Projektträger über diese Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit, über die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung sowie über die Empfänger dieser Daten zu unterrichten. Die Teilnahme am Projekt/an der Maßnahme selber ist als Gewährung von Rechtsvorteilen zu werten (vgl. Simitis: Bundesdatenschutzgesetz, 7. Aufl., S. 412), für deren Gewährung (Teilnahme am Projekt) wiederum die Erteilung dieser Auskünfte eine Voraussetzung im Sinne einer Obliegenheit ist. Hierauf ist der Teilnehmende hinzuweisen.

3 Teil B: Hinweise für die Teilnehmenden Das Projekt Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften (kurz: Passgenaue Besetzung), an dem Sie teilnehmen wollen, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Zur Gewährung dieser Mittel ist es notwendig, dass bestimmte Informationen von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Angaben werden vor allem benötigt, damit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seinen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Erfüllt das BMAS diese Pflichten nicht oder nur ungenügend, drohen finanzielle Rückforderungen auch von bereits zugewiesenen Mitteln. Aus diesem Grund können keine Personen gefördert werden, zu denen die notwendigen Angaben nicht vorliegen. Grundlage dieser Datenerhebung und deren Verarbeitung und Nutzung sind verbindliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013 und VO (EU) Nr. 1304), die im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz stehen. Die Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission beinhalten Daten zur aktuellen Förderung, aber auch Angaben zur Wirksamkeit der eingesetzten Fördermittel über die Dauer der Förderung hinaus. Daher werden auch nach Ihrer Teilnahme am Projekt ggf. noch Daten zu Ihrer beruflichen Situation erhoben. Der Träger dieses Projekts ist mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der notwendigen Daten beauftragt und hierbei zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Die erhobenen Daten werden ausschließlich anonymisiert weitergeleitet an: - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde/Zwischengeschaltete Stelle (Ansprechpartner: Herr Michael Smolka michael.smolka@bafa.bund.de - Tel.: ), - den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als zentrale Leitstelle (Ansprechpartner: Herr Andreas Werner werner@zdh.de Tel.: ), - das mit der Evaluation/Bewertung der Förderprogramme zu beauftragende Institut - das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als verantwortliches Bundesministerium (Ansprechpartner: Herr Heinz Ackermann heinz.ackermann@bmwi.bund.de Tel.: ), - an die ESF-Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Ansprechpartner: Arnold Hemmann esf@bmas.bund.de). Dabei ist sichergestellt, dass nur ein namentlich benannter und berechtigter Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beim Projektträger, beim BAFA, beim ZDH, bei dem mit der Evaluation/Bewertung des Förderprogrammes zu beauftragenden Institut, beim BMWi und beim BMAS einen Zugriff auf die personenbezogenen Informationen hat. Die erneute Zuordnung der Namens- und Adressangaben zu den Merkmalsdaten ist nur zu dem Zweck gestattet, zwingend notwendige Prüfungen und Nacherhebungen im Rahmen

4 von Bewertungsstudien zur ESF-Förderung durchführen zu können (Evaluation). Ansonsten liegen die Merkmalsdaten nur in anonymisierter Form vor. Dies bedeutet, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des Teilnehmenden-Fragebogens gemacht haben, ohne Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse verwendet werden. Ihre personenbezogenen Daten werden 5 Jahre nach Ende des Förderprojekts automatisch gelöscht/vernichtet. Voraussetzung für die Durchführung der beschriebenen Datenerhebung, -verarbeitung und - nutzung ist, dass Sie über diese Zusammenhänge informiert sind und mit ihnen einverstanden sind. Erst durch Ihre Einwilligung ermöglichen Sie die Förderung durch die Europäische Union und somit Ihre Teilnahme am Projekt. Bei Fragen sowohl zu diesen datenschutzrechtlichen Hinweisen als auch beim Ausfüllen des Fragebogens und bei Fragen zu der folgenden Erklärung hilft Ihnen Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in beim Projektträger weiter. Bei den im Fragebogen rot markierten Kern-Indikatoren (Indikatoren zum Arbeitsmarktstatus, zum Alter und zum Geschlecht) akzeptiert die EU-Kommission keine unvollständigen oder fehlerhaften Angaben. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen dazu, dass eine Projektteilnahme nicht möglich ist.

5 Teil C: Einwilligungserklärung des Teilnehmenden Diese Einwilligungserklärung, einschließlich Name und Anschrift, muss durch den Projektträger nach Abschluss des Projekts vom Fragebogen abgetrennt und getrennt von den personenbezogenen Daten/Angaben im Teilnehmenden-Fragebogen aufbewahrt werden. Die Durchführung dieses ESF-Projekts/des ESF-Programms ist ohne eine Förderung durch die Europäische Union nicht möglich. Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Europäische Union und somit auch für eine Teilnahme am ESF-Projekt/am ESF-Programm ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des folgenden Fragebogens. Die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung und den hierzu entwickelten Fragebogen ergibt sich durch die Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013 und VO (EU) Nr. 1304/2013. Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Durchführung des ESF- Bundesprogramms/ des ESF-Projekts Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften (kurz: Passgenaue Besetzung) und umfasst auch die personenbezogenen Daten zum Grad der Behinderung, zum Migrationshintergrund und zu den sonstigen Beeinträchtigungen (für diese Daten besteht ein Widerspruchsrecht). Bei den im Fragebogen rot markierten Kern-Indikatoren (Indikatoren zum Arbeitsmarktstatus, zum Alter und zum Geschlecht) akzeptiert die EU-Kommission keine unvollständigen oder fehlerhaften Angaben. Unvollständige Angaben führen dazu, dass eine Projektteilnahme nicht möglich ist. 1. Ich fühle mich ausreichend über die Bedeutung der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung meiner personenbezogenen Daten aus dem folgenden Fragebogen informiert und bin mit der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung meiner personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken der Durchführung, Bewertung und Evaluation des ESF-Programms auch nach Abschluss meiner ESF-Förderung einverstanden; dies beinhaltet auch die Kontaktaufnahme durch die hierzu autorisierten Evaluatoren. ja nein 2. Ich bin damit einverstanden, dass zu Zwecken der Bewertung und Evaluation der ESF-Programme (längerfristige Ergebnisse) die im Rahmen dieses Fragebogens erfassten personenbezogenen Daten auch durch bereits vorhandene personenbezogene Daten bei der Bundesagentur für Arbeit ergänzt werden. ja nein 3. Meine Einwilligung bezieht sich auch auf die Daten zum Grad der Behinderung, zum Migrationshintergrund und zu sonstigen Beeinträchtigungen: ja nein (Widerspruch zu Abfragen A, E, F, G, H, I & K)

6 Name, Vorname des/der Teilnehmenden: Straße, Hausnummer: Postleitzahl: Wohnort: Telefonnummer: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Ort, Datum: Unterschrift des/der Teilnehmenden: (im Falle von Teilnehmenden unter 14 Jahren: Unterschriften der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters)

7 Teil C: Fragebogen Teilnehmenden-Fragebogen zum Projekt Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Von den am Projekt teilnehmenden Ausbildungssuchenden auszufüllen bzw. zu erfragen: A. In welchem Monat/Jahr begann Ihre Beratung / Ihr Matching? Monat Jahr B. Welches Geschlecht haben Sie? 1. weiblich 2. männlich C. Wie alt sind Sie? (entscheidend ist der Tag des Beratungsbeginns) 1. nicht älter als 24 Jahre 2. zwischen 25 und 54 Jahren Jahre oder älter (bitte Frage K beachten) D. Was machen Sie zurzeit? Mehrfachantworten möglich 1. erwerbstätig (= sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Mini-Jobber) a) Arbeitnehmer/in (=Arbeiter/in, Angestellte/r, Berufssoldat/in) b) in betrieblicher Berufsausbildung c) selbständig 2. arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter a) langzeitarbeitslos (<25 Jahre = über 6 Monate hinweg arbeitslos gemeldet) b) langzeitarbeitslos (>25 Jahre = über 12 Monate hinweg arbeitslos gemeldet) c) Ich beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) d) Ich beziehe Arbeitslosengeld II (ALG II) 3. nicht erwerbstätig (= weder arbeitslos gemeldet noch erwerbstätig) a) arbeitssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit und beziehe kein Arbeitslosengeld b) in schulischer oder außerbetrieblicher Berufsausbildung (Berufsfachschule, rein schulische Ausbildung mit Praktikumsanteil) c) in beruflicher Weiterbildung d) in sonstiger Aus- und Weiterbildung, z.b. in einer durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter geförderten Qualifizierungsmaßnahme e) nicht in schulischer oder beruflicher Aus- oder Weiterbildung (z. B. Schüler/in an einer allgemein bildenden Schule, freiwillig Wehrdienstleistende/r, FSJler/in, Vollzeitstudierende/r, Hausmann/-frau, in Vollzeit in Elternzeit) E. Gehören Sie einer in Deutschland anerkannten Minderheit an? (anerkannte Minderheiten = Sinti und Roma, Friesen (nur in Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und Sorben (nur in Sachsen und Brandenburg))

8 F. Haben Sie einen Migrationshintergrund, weil Sie entweder nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurden und 1950 oder später zugewandert sind oder eingebürgert worden sind oder Ihre Eltern oder ein Elternteil nach Deutschland zugewandert oder ausländischer Herkunft sind/ist? G. Haben Sie eine anerkannte Behinderung? (anerkannte Behinderung = Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 %) H. Sind Sie in irgendeiner anderen Weise benachteiligt? (z.b. Analphabetismus, Dyskalkulie, Drogenabhängigkeit, Vorstrafe/n o.ä.) I. Leben Sie in einem ländlichen Gebiet (= dünn besiedeltes Gebiet (< Einwohner), das nicht unmittelbar an ein dicht besiedeltes Gebiet angrenzt)? J. Welche Bildungsabschlüsse haben Sie? Mehrfachantworten möglich 1. Ich gehe noch zur allgemeinbildenden Schule 2. Hauptschulabschluss 3. Berufsvorbereitungsjahr 4. mittlere Reife / Realschulabschluss 5. Berufsgrundbildungsjahr 6. betriebliche Lehre / Ausbildung, Berufsfachschule, sonstige schulische Berufsausbildung 7. Abitur / Fachhochschulreife a) auf dem 1. Bildungsweg (z.b.(fach-)gymnasium, Gesamtschule, Fachoberschule) b) auf dem 2. Bildungsweg (z.b. Kollegschule, Abendgymnasium) 8. Meister / Meisterin 9. (Fach-)Hochschulabschluss / Promotion 10. keinen Schulabschluss 11. keine abgeschlossene Berufsausbildung 12. Ich bin Studienabbrecher/in K. Sind Sie über 54 Jahre alt, (langzeit-)arbeitslos oder nicht erwerbstätig und ab solvieren derzeit keine schulische oder berufliche Aus- oder Weiterbildung? Vielen Dank!

9 Teil E: Ausfüllhinweise / Definitorisches Diese Ausfüllhilfe soll Ihnen bei der Beantwortung des Fragebogens helfen. Bitte erörtern Sie offen bleibende Fragen mit dem Projektträger bzw. der Projektleitung. Die Nummerierung der Ausfüllhilfe entspricht der Nummerierung des Fragebogens. Die Ausfüllhilfe basiert auf einer Verständigung der ESF-Verwaltungsbehörden von Bund und Ländern zur Anwendung von einheitlichen Definitionen der gemeinsamen Indikatoren gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) 1304/2013. Zu D.2 und M.: Arbeitslose, auch Langzeitarbeitslose Arbeitslose sind gemäß den Regelungen im Sozialgesetzbuch III Personen, die bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter arbeitslos registriert sind. Personen, die über 12 Monate hinweg arbeitslos waren, sind langzeitarbeitslos. Gemäß Definition der Europäischen Kommission gelten Jüngere unter 25 Jahren als langzeitarbeitslos, wenn sie länger als 6 Monate arbeitslos sind. In einigen Fällen wird die Dauerzählung bei erneutem Zugang in den Status Arbeitslosigkeit fortgesetzt, statt von vorne zu beginnen; folgende Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit sind gemäß Messkonzept der BA-Statistik für die Dauerzählung unschädlich: Teilnahmen an Maßnahmen nach 45 SGB III sowie Unterbrechungen aufgrund von Nicht-Erwerbsfähigkeit (insbesondere Krankheit) bis zu sechs Wochen Dauer (in Anlehnung an die sechs-wochen-frist zum Erlöschen der Arbeitslosigkeitsmeldung nach Unterbrechung sowie die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes im Krankheitsfall). Hingegen führen Abgänge aus Arbeitslosigkeit wegen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, in sonstige arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und in Nichterwerbstätigkeit mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen immer zu einem Ende der Dauerzählung und einem neuen Messbeginn bei erneutem Zugang in Arbeitslosigkeit (sog. schädliche Unterbrechungen). Zu D.1: Erwerbstätige / Arbeitnehmer / Selbstständige Zur Anwendung kommt die Definition der Europäischen Kommission. Erwerbstätige und Arbeitnehmer sind Personen, die einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, also alle abhängig Beschäftigten (Arbeiter/-innen, Angestellte, Beamte, betriebliche Auszubildende, Berufssoldaten), unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt und nicht zeitgleich arbeitslos gemeldet sind sowie alle Selbständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Zu D.3: Nichterwerbstätige Zur Anwendung kommt die Definition der Europäischen Kommission unter Zugrundelegung der nationalen Definition von Arbeitslosigkeit: Personen, die nicht Teil des Arbeitsmarktes sind, also weder arbeitslos gemeldet sind noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dieses beinhaltet freiwillig Wehrdienstleistende sowie Teilnehmende an Freiwilligendiensten, die gegen Entgelt oder zur Gewinnerzielung während

10 der Bezugswoche in gewissem Umfang gearbeitet haben, Schüler/-innen, Vollzeitstudierende und Personen, die sich Vollzeit im Elternurlaub befinden. Arbeitssuchende, die nicht arbeitslos gemeldet sind, gelten ebenfalls als Nichterwerbstätige. Zu E. und F.: Migranten, Personen ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten, einschließlich marginalisierter Gemeinschaften, wie den Roma Es kommen die nationalen statistischen Definitionen (Mikrozensus) zur Anwendung. Eine Person mit Migrationshintergrund ist eine Person, die 1. nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder 2. die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der unter 1. oder 2. genannten Bedingungen erfüllt. Somit gehören auch deutschstämmige Spätaussiedler/innen und deren Kinder zu den Personen mit Migrationshintergrund. Anerkannte Minderheiten in Deutschland sind Sinti und Roma sowie in Brandenburg und Sachsen Sorben, in Schleswig-Holstein Dänen, in Schleswig-Holstein und Niedersachsen Friesen. Bitte Prüfung insb. durch Brandenburg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Zu G.: Menschen mit Behinderung Es kommt die vereinfachte nationale Definition zur Anwendung. Menschen mit Behinderungen sind Personen, die einen Behindertenausweis haben. Zu H: Sonstige benachteiligte Personen Es kommt die vereinfachte nationale Definition zur Anwendung. Sonstige benachteiligte Personen sind Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis haben. Darüber hinaus werden im Rahmen dieses Indikators auch alle anderen Benachteiligungen, die von G. nicht abgedeckt werden, unter diesem Indikator erfasst (z. B. Analphabeten, Drogenabhängige oder Strafgefangene). Zu I.: Personen, die in ländlichen Gebieten leben Zur Anwendung kommt die Definition der Europäischen Kommission. Ländliche Gebiete sind als dünn besiedelte Gebiete gemäß der Klassifizierung des Urbanisierungsgrads (DEGURBA Kategorie 3) zu verstehen, Referenzjahr 2012.

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