ESF : Informationen für Träger zur Datenerhebung bei Schülern

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1 Diese Hinweise gelten für die Projektteilnahme von Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereichs 1 und ggf. der gymnasialen Oberstufe. Der Fragebogen für Schüler enthält nur Fragen, die für diese Zielgruppe relevant sind. So sind z.b. Fragen zum Arbeitsmarktstatus hier nicht enthalten. Der Fragebogen für Schüler ist in jedem Fall bei Projekten für die o.g. Zielgruppe im Förderbereich des Kultusministeriums zu verwenden. In anderen Förderbereichen können Projektträger diesen vereinfachten Fragebogen einsetzen, sofern sich ihre ESF-Projekte an die o.g. Zielgruppe richten. In diesem Falle sind dann auch die spezifischen Informationen für Schüler zur Datenerhebung sowie die Informationen für Träger zur Datenerhebung bei Schülern zu verwenden. 1 Hintergrund und Rechtsgrundlage der Datenerhebung Entsprechend der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 5. Dezember 2014 Datenschutz an öffentlichen Schulen wird bei Teilnehmenden zwischen 16 und 18 Jahren vom Vorliegen der nach Datenschutzurecht für die Einwilligung in die Erfassung, Verarbeitung und Weiterleitung der Daten erforderlichen Einsichtsfähigkeit ausgegangen. Die Datenerhebung dient der Erfassung der Gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren für ESF-Interventionen gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013. Grundsätzlich sind alle diese Indikatoren auf der Ebene der einzelnen geförderten Teilnehmenden zu erheben. Für die Erhebung der gemeinsamen unmittelbaren Ergebnisindikatoren nach Projektende sind Sie als Projektträger verantwortlich. Diese Verpflichtung ist deshalb im Zuwendungsbescheid festgehalten (Nr. 6.2 NBest-P-ESF-BW). Die Erhebung der in der Verordnung genannten gemeinsamen längerfristigen Indikatoren (sechs Monate nach Teilnahme, werden nur bei Schülerinnen und Schülern der Abgangsklassen erhoben) erfolgt durch die Evaluierung des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik. Bei allen Fragen außer denen zu Soziales (8) akzeptiert die EU-Kommission keine unvollständigen oder fehlenden Angaben. Unvollständige oder fehlende Angaben führen dazu, dass der jeweilige Teilnehmende nicht in die Berichterstattung gegenüber der EU- Kommission aufgenommen werden darf und somit auch nicht zu den mit der EU-Kommission vereinbarten Zielwerten beitragen kann. Da es hierdurch zu sanktionsbehafteten Zielwertverfehlungen kommen kann, möchten wir Sie bitten, beim Ausfüllen der Kernfragen im Fragebogen und in der Upload-Datei besondere Sorgfalt walten zu lassen. Gegen die Angabe von Daten zu 8 Soziales bezüglich Grad der Behinderung, Migrationshintergrund oder sonstiger Benachteiligungen, die gemäß dem Datenschutzrecht des Bundes bzw. des Landes und gemäß Artikel 8 der Richtlinie 95/46/EG vom 24. Oktober 1995 Stand: Seite 1

2 besonders schützenswert sind, kann der Teilnehmende oder sein gesetzlicher Vertreter widersprechen. In diesem Falle ist bei Frage 8 "Ich möchte die Fragen zu "Soziales" nicht beantworten." anzukreuzen. Wenn alle anderen Fragen beantwortet wurden, können die Teilnehmenden auch dann in die Berichterstattung gegenüber der Europäischen Kommission aufgenommen werden. Für die Datenerhebung gilt grundsätzlich: Aufgrund der Bestimmungen der Verordnungen (EU) Nr. 1303/2013 und Nr. 1304/2013 ist die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung gegeben (vgl. 4 Bundesdatenschutzgesetz bzw. 4 Landesdatenschutzgesetz). Bitte informieren Sie die Teilnehmenden und gegebenenfalls deren gesetzliche Vertretungsberechtigte über die Zulässigkeit, die Rechtmäßigkeit und die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie über die Empfänger dieser Daten. 2 Vorgehen bei der Datenerhebung Die Datenerhebung sollte in folgenden Arbeitsschritten durchgeführt werden: a) Ausfüllen des Fragebogens zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Projekteintritt. Auch unter 16-Jährige können grundsätzlich den Fragebogen selbst ausfüllen. Bitte beurteilen Sie aber selbst, ob in der teilnehmenden Gruppe der Fragebogen besser von den gesetzlichen Vertretern ausgefüllt werden sollte. Unterstützen Sie die Teilnehmenden oder gegebenenfalls ihre gesetzlichen Vertretungsberechtigten beim Ausfüllen und gehen Sie auf alle Fragen ein. Teilnehmende ab 16 Jahre unterschreiben den Fragebogen selbst; bei Teilnehmenden unter 16 Jahren muss die gesetzliche vertretungsberechtigte Person unterschreiben. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fragebogen ist bei den Projektunterlagen aufzubewahren. Das Ende der Aufbewahrungsfrist teilen wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt mit. Personen, zu denen die notwendigen persönlichen Pflichtangaben das sind alle Angaben mit Ausnahme der unter Ziffer 8 abgefragten nicht vorliegen, können von der Teilnahme an der Maßnahme ausgeschlossen werden. Aufgrund der strikten Vorgaben der EU können solche unvollständigen Fragebögen nur in Einzelfällen toleriert werden. Wir bitten Sie daher, unbedingt auf das vollständige Ausfüllen der Fragebögen zu achten. Nur vollständig ausgefüllte Datenzeilen können hochgeladen werden! b) Übertragung der Angaben aus dem Fragebogen jedes Teilnehmenden in jeweils eine Zeile der Upload-Tabelle: Die interne Codierung des Teilnehmenden muss eindeutig und auf dem Fragebogen und in der Upload-Tabelle identisch sein. Sie können die Upload-Tabelle jederzeit in ZuMa (Zuschuss-Management) hochladen. Den Zugang zu ZuMa und die Tabellenvorlage (endgültige Upload-Tabelle) sowie ausführliche Informationen zum Vorgehen und das Handbuch zu den einzelnen Arbeitsschritten finden Sie auf dem ZuMa-Portal der L-Bank: Die Upload-Tabelle sollte möglichst quartalsweise neu hochgeladen werden. Bei jedem neuen Upload werden bereits hochgeladene Dateien komplett überschrieben. Stand: Seite 2

3 c) Nur bei Schülerinnen und Schülern der Abgangsklassen: Übertragung der Kontaktdaten (Ziff. 2 des Fragebogens) in die Kontaktdatentabelle. Eine Nachbefragung von Teilnehmenden sechs Monate nach Ende der Teilnahme führt das mit der Evaluation beauftragte Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik nur bei Schülerinnen und Schülern der Abgangsklassen durch, weil die übrigen Teilnehmenden nach diesem Zeitraum weiterhin die Schule besuchen und folglich in Bezug auf Ausbildung / Arbeit keine Statusveränderung stattgefunden haben kann (vgl. Erläuterung zu Frage 2). d) Spätestens vier Wochen nach dem Projektaustritt der Teilnehmenden sind die Angaben zu den individuellen Ergebnissen der Förderung in der Upload-Tabelle (Spalten AH bis AM) zu erfassen. Dann muss die Upload-Tabelle alle Informationen zu allen Teilnehmenden enthalten und letztmalig hochgeladen werden. 3 Ausfüllhilfe/Definitorisches für die Datenerhebung bei Eintritt in das Projekt mittels des Fragebogens Die Ausfüllhilfe basiert auf einer Verständigung der ESF-Verwaltungsbehörden von Bund und Ländern zur Anwendung von einheitlichen Definitionen der gemeinsamen Indikatoren gemäß Anhang 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013. Alle Informationen, die zu Beginn erhoben werden, beziehen sich auf den individuellen Status bei Eintritt in ihr Projekt, zeitlich also unmittelbar bevor die Teilnahme begonnen wurde. Für die bei Austritt von Ihnen zu erhebenden Informationen sehen die Verordnungen ein Zeitfenster von vier Wochen nach dem individuellen Austritt des betreffenden Teilnehmenden aus Ihrem Projekt vor. Die folgende Nummerierung entspricht der Nummerierung der Fragen im Fragebogen. Frage 1: Die Basisangaben im Kasten müssen von Ihnen ausgefüllt werden. Sie finden die Vorgangsnummer im Schriftverkehr mit der L-Bank sowie im Zuwendungsbescheid. Die interne Codierung dient der eindeutigen Identifikation des Teilnehmenden und kann von Ihnen frei vergeben werden (bspw. eine fortlaufende Nummer). Die interne Codierung muss auf dem Fragebogen, der betreffenden Zeile in der Upload-Tabelle und ggf. in der Kontaktdatentabelle identisch sein! Frage 2: Eine Nachbefragung nach sechs Monaten findet nur bei Schülerinnen und Schülern der Abgangsklassen statt. Nur für diese übertragen Sie bitte die Kontaktdaten in die Kontaktdatentabelle, die Sie unter finden. Bei allen Teilnehmenden müssen hingegen in die Upload-Tabelle Geburtsdatum und Postleitzahl eingetragen werden. Stand: Seite 3

4 Fragen 3,4,5 - Keine Erläuterung erforderlich. Frage 6: Fester Wohnsitz? Es soll hier festgestellt werden, ob der Teilnehmende obdachlos oder von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt betroffen ist. Zur Vereinfachung fallen hierunter ausschließlich obdachlose Personen, d.h. Menschen, die auf der Straße bzw. in Notunterkünften leben. Bei der Angabe einer Adresse ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um eine Kontaktadresse handelt, über die die oder der Obdachlose oder der von Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Betroffene zu erreichen ist. Die Rubrik der Upload-Tabelle Status bei Projekteintritt (Spalten I N) ist für Schülerinnen und Schüler nicht relevant und deshalb im Teilnehmendenfragebogen nicht enthalten. Da die Tabelle gleichwohl vollständig befüllt sein muss, füllen Sie als Projektträger bitte diese Felder aus. Es kommt jeweils nur eine Antwortmöglichkeit infrage: Spalte I erwerbstätig : Spalte J nicht erwerbstätig : Spalte K arbeitslos gemeldet : Spalte L langzeitarbeitslos : Spalte M nicht in schul. Ausbildung oder berufl. Weiterbildung : Spalte N nicht erwerbstätig, aber arbeitssuchend gemeldet : Rubrik Bildungsabschlüsse kann ebenfalls von Ihnen als Projektträger ausgefüllt werden, ohne die Teilnehmenden zu beteiligen, da jeweils nur eine Antwortmöglichkeit infrage kommt: Spalte O besuche aktuell eine allgemeinbildende Schule : Spalten P bis V: Spalte W kein Schulabschluss : Spalte X keine abgeschlossene Berufsausbildung : jeweils Auf nicht mögliche bzw. unlogische Antwortkombinationen weist Sie die Plausibilitätskontrolle der Tabelle jeweils hin. Stand: Seite 4

5 Frage 7 Haushaltssituation Unterhaltsberechtigte/abhängige Kinder sind alle Personen unter 18 Jahren sowie Personen zwischen 18 und 24 Jahren, die wirtschaftlich von ihren Eltern abhängig sind. - Maximal 1 Erwachsener + mindestens 1 Kind ( Alleinerziehenden-Haushalt ) Für alleinerziehende Erwachsene oder wirtschaftlich abhängige Kinder aus dem Haushalt eines/-r Alleinerziehenden lautet die Antwort ja. Der oder die Erwachsene des Haushalts muss nicht die unterhaltspflichtige Person für das oder die Kinder sein! - Haushalt hat mindestens eine/-n Erwerbstätige/-n Erwerbstätige und Arbeitnehmer sind Personen, die einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, also alle abhängig Beschäftigten (Arbeiter/-innen, Angestellte, Beamte, betriebliche Auszubildende, Berufssoldaten), unabhängig davon, ob sie sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt und die nicht zeitgleich arbeitslos gemeldet sind sowie alle Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. - Erwerbslosenhaushalt mit Kind(ern) Bei Erwerbslosenhaushalten mit Kind(ern) handelt es sich um Haushalte, in denen ein oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder leben, in denen kein Mitglied erwerbstätig ist, d. h. alle Mitglieder sind entweder arbeitslos oder Nichterwerbspersonen. Da sich die Förderung ausschließlich an unterhaltsberechtigte Kinder richtet, muss in der Upload- Tabelle immer die Antwort ja angekreuzt werden, wenn im Fragebogen angegeben wird, dass keine Person im Haushalt arbeiten geht. Frage 8 - Migrationshintergrund Personen mit Migrationshintergrund oder ausländischer Herkunft, Angehörige von Minderheiten, einschließlich marginalisierter Gemeinschaften, wie den Roma Es kommen die nationalen statistischen Definitionen (Mikrozensus) zur Anwendung. Eine Person mit Migrationshintergrund ist eine Person, die nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist und/oder die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder eingebürgert wurde. Darüber hinaus haben Deutsche einen Migrationshintergrund, wenn ein Elternteil der Person mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt. Somit gehören auch deutschstämmige Spätaussiedler/innen und deren Kinder zu den Personen mit Migrationshintergrund. In Baden-Württemberg gelten als anerkannte Minderheit nur Sinti und Roma. Stand: Seite 5

6 - Menschen mit Behinderung Es kommt die vereinfachte nationale Definition zur Anwendung. Menschen mit Behinderungen sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben oder einen amtlichen Bescheid über die gleichwertige Feststellung. - Sonstige benachteiligte Personen Diese Antwortmöglichkeit bezieht sich auf alle Benachteiligungen, die unter den anderen Indikatoren nicht abgedeckt werden. Hier werden alle Arten von Teilnehmenden mit Benachteiligungen erfasst, beispielsweise Personen, die mit sozialer Exklusion konfrontiert sind. Weiterhin können hierzu Personen gezählt werden, die einen Abschluss der Grundschule nicht bzw. im Alter von 12 Jahren noch nicht erreicht haben. Weiterhin können sich frühere Insassen von Strafvollzugsanstalten, Drogenabhängige etc. dieser Personengruppe zuordnen. 4 Ausfüllhilfe/Definitorisches für die Erhebung der unmittelbaren Ergebnisse betreffend die Teilnehmenden in der Upload-Tabelle (Spalten AH AK) Informationen über die Teilnehmenden nach Ende der individuellen Teilnahme (auch bei Abbruch bzw. vorzeitigem Ende) sind ausschließlich von Ihnen als Projektträger zu erheben und nur in der Upload-Tabelle (Spalten AH bis AM) festzuhalten. Für Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar nach ihrem Austritt aus dem Projekt weiterhin die Schule besuchen, klicken Sie bitte die folgenden Antworten an: Spalte AH nicht erwerbstätig und auf Arbeitssuche : Spalte AI Aus- oder Weiterbildung (schulisch oder beruflich): Spalte AJ Qualifikation erlangt : Bei erfolgreichem Abschluss des Projekts: Spalte AK in Beschäftigung / Selbständigkeit : Spalten AL und AM: Ende und ggf. Abbruch der Teilnahme? Bitte geben Sie bei Spalte AL das tatsächliche Enddatum der Teilnahme der betreffenden Person an. Bei Spalte AM antworten Sie bitte mit ja, wenn der Teilnehmende Ihr Projekt nicht bis zum individuell vorgesehenen Ende besucht hat. Stand: Seite 6

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