Blatt. Im Haus meines Vaters sind viele Wohnungen Dokumentarfilm in Essenheimer Kirche. Zum Jahresausklang zeigt der Essenheimer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Blatt. Im Haus meines Vaters sind viele Wohnungen Dokumentarfilm in Essenheimer Kirche. Zum Jahresausklang zeigt der Essenheimer"

Transkript

1 Nachrichten mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm, der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken-Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm Blatt Nr. 49 Donnerstag, den 6. Dezember Jahrgang Im Haus meines Vaters sind viele Wohnungen Dokumentarfilm in Essenheimer Kirche Zum Jahresausklang zeigt der Essenheimer Kunstverein in seiner Reihe Dokumentar-Film-Kunst am Donnerstag, 13. Dezember um 20 Uhr in der ev. Kirche Essenheim den Dokumentarfilm Im Haus meines Vaters sind viele Wohnungen von Hajo Schomerus. Im Herzen Jerusalems liegt die Grabeskirche, an der überlieferten Stelle des Grabes Jesu. Sechs christliche Konfessionen leben dort seit Jahrhunderten Tür an Tür unter einem Dach. Keineswegs immer friedlich. Die einzelnen Glaubensgemeinschaften wachen nämlich verbissen und oft raubeinig über ihre Anteile und Rechte. An Festtagen geraten sich zudem oft die Prozessionen gegenseitig in die Quere und die Gläubigen aus aller Welt verkeilen sich ineinander. Eine muslimische Familie verwahrt seit der osmanischen Zeit den Schlüssel zur Kirche und schließt die Haupttür morgens auf und abends zu, wenn die Großaufgebot von Franziskanermönchen am Palmsonntag in der Grabeskirche Ausgefallene Saunaaufgüsse im Rheinhessen-Bad Am Sonntag, 16. Dezember, kommen im Nieder-Olmer Rheinhessen-Bad alle Sauna-Freunde voll auf ihre Kosten. Beim Advents-Sauna Event werden für nur 7,50 EUR tolle und außergewöhnliche Erlebnis- Aufgüsse angeboten. Los geht es um 16 Uhr. Gestartet wird mit einem Bratapfel-Aufguss, zu dem Obst gereicht wird. Um 17 Uhr gibt es dann einen ausgefallenen Glühwein-Aufguss, wobei die Gäste in diesem Zeitraum wahlweise noch einen Punsch oder einen Glüh wein erhalten. Eine Stunde später gibt es um 18 Uhr einen Lebkuchen- Aufguss mit Gebäck, bevor ab 19 Uhr bis zum Schluss Slivovitz auf Eiswürfel angeboten wird. Ende ist um 20 Uhr. Mit dem vorweihnachtlichen Sauna Event möchte die Verbandsgemeinde Nieder-Olm ihren Gästen etwas Besonderes zum Jahresausklang anbieten. Im pauschalen Eintrittspreis in Höhe von 7,50 EUR ist neben der Benutzung der Sauna mit dem erst in diesem Jahr fertig gestellten Außenbereich selbstverständlich auch der Zugang zum Rheinhessen-Bad inbegriffen. Nähere Infos zum Sauna Event sowie zum Rheinhessen-Bad finden Interessierte im Internet unter Infos gibt es auch per Telefon unter 06136/6462. Text/Plakat: G. F. Pilgerströme verebbt sind. Nur die Mönche bleiben in der Kirche und beten vor dem Grab. Die Kirche verwandelt sich dann in einen ruhigen, mystischen Ort der Hingabe und der Sehnsucht. Hajo Schomerus beobachtet respektvoll, neugierig, staunend und manchmal mit einem Augenzwinkern das Leben an diesem hochemotionalen Ort des Christentums. Der Film bekam den Preis der deutschen Filmkritik und das Prädikat Besonders wertvoll. Nach der Vorführung Gespräch mit dem Filmemacher. Der Eintritt ist wie immer frei. Text: R. B. Foto: Copyright: Hajo Schomerus/ZDF Spitze der Verbandsgemeinde Nieder-Olm begrüßt Fahrplanänderungen Siehe Seite 10 Das Heimatmuseum in Klein-Winternheim öffnet seine Pforten am 2. Advent 8. Dezember 2012 von Uhr Siehe Seite 12 Adventskonzerte des Gymnasiums Über 180 Stimmen und Orches - terinstrumente erklingen an zwei Abenden im Rahmen der beiden Adventskonzerte des Gymnasiums Nieder-Olm. In der katholischen Kirche Nieder- Olm präsentieren am 13. und 14. Dezember, jeweils um Uhr, die Chor- und Orchestergruppen des Gymnasiums ihr Können und bereiten besinnliche Stunden in der Vorweihnachtszeit. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist die Aufführung des Oratorio de Noël von Camille Saint-Saëns, das vom Schulchor green vocals zusammen mit einem Oratorienorchester, Harfe, Orgel und professionellen Gesangssolisten aufgeführt wird. Dazu werden die Beiträge von Schul - orchester, Unterstufenchor, Kammerchor und Gesangsklassen zu einem abwechslungsreichen und kurzweiligen Abend beitragen. Der Eintritt bei diesem unvergesslichen musikalischen Ereignis für die ganze Familie ist frei, Spenden sind herzlich willkommen. Text/Plakat: Ro. Bo

2 Seite 2 Amtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Polizei 110 Feuerwehr 112 Polizeiinspektion III Mainz Lerchenberg Telefon / Notarzt/Rettungsdienst/Krankentransport: Telefon Abwasser/Kläranlage: Rufbereitschaft: 0171 / Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz / plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.) Mobilfunknetz (max. 0,42 /Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8:30 Uhr N O T D I E N S T E Bereitschaftspraxen Essenheim, Klein-Winternheim, Nieder-Olm, Ober-Olm, Sörgenloch und Zornheim Bereitschaftspraxis Mainz Hildegardstraße 2, Mainz Telefon Jugenheim und Stadecken-Elsheim: Bereitschaftspraxis Ingelheim Turnerstraße 23, Ingelheim Telefon Beide Praxen sind wie folgt geöffnet: Fr Uhr bis Mo 7.00 Uhr Werktags Uhr bis 7.00 Uhr Mi Uhr bis Do 7.00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst im Kreis Mainz-Land: (0,12 Euro/Min.) Tel / Wochenend-Notfalldienst: von Freitag Uhr bis Montag 8.00 Uhr An Feiertagen von 8.00 bis 8.00 Uhr des folgenden Tages Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr Uhr, Sa. und So Uhr und Uhr DRK-Sozialstation in der VG Nieder-Olm und Umgebung Häusliche Pflege und hauswirtschaftl. Versorgung Telefon / Kinderbetreuung in Notsituationen Telefon / Bezirksbeamte der Polizei: Klein-Winternheim, Ober-Olm, Mz.-Marienborn: Bläsius, POK, Polizeiinspektion III, Mainz-Lerchenberg / Nieder-Olm, Sörgenloch, Zornheim: Wagner, PHK Außenstelle in der VG Nieder-Olm, Telefon / Ober-Olm, Stad.-Elsheim, Essenheim u. Jugenheim, Triller, PK / oder Polizeiinspektion III, Regerst. 10, Mainz-Lerchenberg / Notruf für misshandelte Kinder KV Mainz-Bingen, Telefon / Außerhalb der Dienstzeiten Notruf über die zuständige Polizeidienststelle Kinder-Tagespflege / Dorothee Mitra, Katrin Koril, Sandra Klein kindertagespflege@mainz-bingen.de Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst: Telefon 06135/6500 außerhalb der Dienstzeit Rufweiterschaltung. G O T T E S D I E N S T E Katholische Gottesdienste: Klein-Winternheim: So 11 Uhr Familiengottesdienst. Mi 7 Uhr Rorategot tesdienst. Do 18 Uhr Rosenkranzgebet; Uhr Vesper; 19 Uhr Eucharistiefeier. Nieder-Olm: Fr Uhr Haltestelle. Sa Uhr Taufe des Kindes Leonie Beller; Uhr Eucharistiefeier in ital. Sprache; Uhr Adventsmusik; Uhr Eucharistiefeier. So Uhr Adventsmusik; Uhr Eucharistiefeier; 17 Uhr DJK-Adventskonzert. Mo Uhr Haltestelle. Di Uhr Ökum. Gottesdienst in der Seniorenresidenz. Mi Uhr Haltestelle. Do Uhr Wort-Gottes-Feier; Uhr Adventskonzert des Gymnasiums Nieder-Olm. Ober-Olm/Essenheim: Fr 7 Uhr Frühschicht, anschl. Frühstück im Haus St. Valentin; 15 Uhr KLJB- Kinderkino im Haus St. Martin, Essenheim. Sa 15 Uhr Eucharistiefeier, Valentinuskapelle, anschl. Adventsnachmittag im Haus St. Valentin. So 9.30 Uhr Eucharistiefeier f. d. Pfarrgemeinde; 18 Uhr Ökum. Adventsandacht in Essenheim, ev. Kirche. Mo 7 Uhr Laudes, 18 Uhr Rosenkranz u. Vesper (alle Sk). Di Uhr Rosenkranzgebet; 18 Uhr Eucharistiefeier. Mi 15 Uhr Adventsnachmittag der Senioren; 18 Uhr Rosenkranzgebet; Uhr Eucharistische Anbetung. Do 7 Uhr Laudes (Sk). Sörgenloch: So 9.15 Uhr Adventsmusik; 9.30 Uhr Familiengottesdienst. Di 18 Uhr Eucharistiefeier. Mi 17 Uhr Adventsandacht der Kinder (für alle Kinder der Pfarrgruppe). Stadecken-Elsheim/Jugenheim: Sa 12 Uhr Elsheim, Taufe. Mo 20 Uhr Elsheim, Haus Mauritius, Adventsmeditation Ja, ich glaube. Di in Elsheim: 19 Uhr Eucharistiefeier; 20 Uhr Kirchenchorprobe im Haus Mauritius. Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Mo-Do 9-12 Uhr, Pfarramt Tel. Nr Unsere Pfarrgemeinde im Internet: Zornheim: Fr 17 Uhr Rosenkranzgebet (Bartholomäushaus). Sa Uhr Adventsmusik; 18 Uhr Eucharistiefeier. So 17 Uhr Adventskonzert (Zornheimer Musikfreunde). Di 18 Uhr Lobpreis. Mi 6 Uhr Frühschicht; 18 Uhr Eucharistiefeier. Do Uhr Kinderkirche. Evangelische Gottesdienste: Essenheim: Fr Uhr Babygruppe Wingertswichtel. So 18 Uhr Ökum. Adventsandacht. Mo Uhr Konfirmandenunterricht. Di Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro; 15 Uhr Seniorennachmittag (siehe Hinweis!). Mi 14 Uhr Gemeindestammtisch; Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum, Raiffeisenstr. 2; 19 Uhr Frauenkreis. Do Uhr Öffnungszeiten Pfarrbüro. Jugenheim: So 10 Uhr Gottesdienst, gestaltet von den Konfirmanden. Mo 17 Uhr Singstars, 18 Uhr Next Generation, beide im Vorraum der Gemeindehalle; 18 Uhr Offener Jugendtreff im Rathaus; Uhr Ev. Kirchenchor im Gemeindehaus in Partenheim. Di Weih nachtsfeier des Café Turmhahn im Grünen Baum. Mi 9.30 Uhr Krabbelgruppe im ev. Gemeindehaus mit Frau Zahn. Nieder-Olm: Reguläre Öffnungszeiten Gemeindebüro: Di-Fr 9-12 Uhr, Do Uhr. Fr 9.30 Uhr Krabbelgruppe im EGZ, Info: Frau Nina Biermann- Rohmer, Tel Sa 10 Uhr Krippenspielprobe, ev. Kirche; 15 Uhr Chorprobe Ev. Kirchenchor im EGZ; 16 Uhr Kleinkindgottesdienst, ev. Kirche. So 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; 18 Uhr Führer- und Älterenrunde der Pfadfinder im EGZ. Mo Uhr Pfadfinder: Sippe Fangorn; 20 Uhr Ev. Kirchenchor. Di 10 Uhr Gottesdienst Selztalschule, ev. Kirche; Uhr Seniorennachmittag: Wir feiern Geburtstag und Weihnachten mit musikalischer Begleitung von Frau Johansson (letzter Seniorennachmittag in 2012); Uhr Ökum. Gottesdienst Seniorenresidenz (Pfr. Stroh); Uhr Pfadfinder: Horte Gwalhir. Mi Uhr Pfadfindergruppe Horte Lórien im EGZ. Do Konfirmandenunterricht: Uhr Gruppe 1, Uhr Gruppe 2, jeweils im Pfarrsaal, Pariser Str. 44; Uhr Pfadfinder: Horte Gimli und Sindarin. Ober-Olm/Klein-Winternheim: Fr Uhr Adventlicher Seniorennachmittag, ev. Kirche O.-Olm, Gemeindehaus. So 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und musik. Begleitung, ev. Kirche K- W. Mo Uhr Treffen der Wühlmäuse (Kleinkinder im Alter von 1-2 J.) Gemeindehaus, ev. Kirche O.-Olm. Di 20 Uhr Kirchenvorstandssitzung, Gemeindehaus O-Olm. Do Konfirmandenunterricht, Gemeindehaus Ober-Olm: Uhr Gruppe I, Uhr Gruppe II; 18 Uhr Sprechstunde Pfr. Dahmer, Gemeindehaus Ober-Olm. Stadecken-Elsheim: Fr 19 Uhr Stadecken, Offener Advent. Sa Uhr MLH, Konfirmanden-Unterricht. So Uhr Stadecken, Gottesdienst mit Taufe (Dekanin Stegmann). Di9-12 Uhr Öffnungszeit Pfarrbüro, MLH, Schulstr. 10, Tel.: 06130/6425; Probe Selztalspatzen: Uhr Mini s (Kinder ab 5 J., Kl.), Uhr Maxi s (3.+4. Kl.), Uhr Probe Jugendsinggruppe (ab 6. Kl.), Uhr Offener Jugendtreff, alle im MLH; 19 Uhr Stadecken, Offener Advent; 20 Uhr MLH, Probe Cantare. Mi 9-12 Uhr Öffnungszeit Pfarrbüro, MLH; 19 Uhr Stadecken, Offener Advent; 20 Uhr Probe Ev. Kirchenchor Stadecken, Burg Stadeck. Do 19 Uhr Stadecken, Offener Advent. Zornheim: Fr 10 Uhr Krabbelkreis II; 15 Uhr Flötengruppe (n. Absprache); 15 Uhr Club für Kids (6-10 J.). Sa Uhr in Ebersheim: Musizierstunde f. Kinder v. 4-6 J. (14tägig n. Absprache); 15 Uhr Weihnachtsfeier in der Teestube für Senioren. So Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Pfr. Wallrabenstein). Di 20 Uhr Kirchenchor. Mi 9.30 Uhr Krabbelkreis I; Uhr Pfarrbürostunde; 17 Uhr Konfirmandenunterricht; Uhr Jugendtreff (nur Konfis); Uhr Jugendtreff (Ex-Konfis). Do 20 Uhr in Zornheim: Glaube und Gesellschaft. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst Schatzinsel (3-10 J.) und Fischlis (10-14 J.) So 10 Uhr; Kreis Junger Erwachsener Di 20 Uhr Kontakt Fam. Löffler Tel ; Seniorentreff Fr Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z. d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos bei Gemeinschaftspastor Matthias Löffler, Tel Termine im Internet:

3 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Amtlicher Teil Seite 3 VG Nieder-Olm Öffentliche Ausschreibung nach VOB, Teil A, 3 Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / 6 90 Fax: / rathaus@vg-nieder-olm.de Bürgermeister: Ralph Spiegler Sprechzeiten: Verwaltung Mo, Di, Do 08:30 12:30 Uhr Di 14:00 19:00 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sprechzeiten: Bürgerbüro Mo, Do 08:30 16:00 Uhr Di 08:30 19:00 Uhr Mi 08:30 12:30 Uhr Fr 07:00 12:30 Uhr Sa 09:30 11:30 Uhr Behindertenbeirat: Vorsitzende Anna-Gracia Schade Telefon / Stellvertr. Vorsitzende Diana Faller Telefon / Seniorenbeirat Vorsitzender Rudolf Thielemann Telefon / r.thielemann@tele-connect.de Ernst-Ulrich Mahr, Zornheim Telefon / u.mahr@gmx.net Karin Schneider, Zornheim Telefon / karin.e.schneider@t-online.de Bankverbindungen: Sparkasse Mainz Konto BLZ Mainzer Volksbank Konto BLZ Sparkasse Rhein-Nahe Konto BLZ Postbank Ludwigshafen Konto BLZ Einladung Hiermit lade ich zu einer öffentlichen/nicht - öffentlichen Sitzung ein. Gremien: Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Sitzungstermin: Donnerstag, , 17:30 Uhr Ort: Pariser Str. 110, Nieder-Olm Raum: Ratssaal Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde Beratung und Beschlussfassung: 2. Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Wirtschaftsplan der Verbandsgemeinde Nieder-Olm für das Haushaltsjahr 2013 a) Übertragung von Ermächtigungen im Ergebnishaushalt und Informationen über die Übertragung von Ermächtigungen im Finanzhaushalt in das Haushaltsjahr 2013 gemäß 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) b) Beschlussfassung über den Haushalt 3. Nutzung von Räumlichkeiten der Grundschule Zornheim für eine Kindergartengruppe der katholischen Kindertagesstätte hier: Beendigung der Nutzung - Zahlung eines Abgeltungsbetrages 4. Nahwärmeverbund Grundschule/Haybachhalle Klein-Winternheim - Contracting Angebot 5. Feuerwehrgerätehaus Nieder-Olm - Am Engelborn Anbau einer Atemschutzwerkstatt und Umbaumaßnahmen im Bestand Auftragsvergabe: Architektenleistungen 6. Teilflächennutzungsplan Windkraft der Verbandsgemeinde Nieder-Olm - 2. Änderung hier: Offenlegungsverfahren sowie erneutes verkürztes Offenlegungsverfahren gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit 4 a Abs. 3 BauGB Bauvorhaben: Straßenendausbau Längs der Mainzer Straße Klein-Winternheim Bauherr: Ortsgemeinde Klein-Winternheim Planung und Bauleitung: Ing.-Gesellschaft Weiland AG, Mareuil-le-Port-Platz Zornheim, Tel /9541-0, Fax 06136/ Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm schreibt im Namen der Ortsgemeinde Klein-Winternheim zur Durchführung oben genannter Maßnahme Folgendes öffentlich aus: Gewerk a) Beschluss über die eingegangenen Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB b) Beschluss über die Anregungen im Rahmen der Offenlage gemäß 3 Abs. 2 BauGB c) Satzungsbeschluss gemäß 10 BauGB 7. Grundschule Nieder-Olm - Neubau einer Mensa 1. Auftragsvergabe Ingenieurleistungen für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) 2. Auftragsvergabe Architektenleistungen der Leistungsphasen 3 9 Information: 8. Informationen über Verträge gem. 33 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) 9. Verschiedenes Ralph Spiegler Bürgermeister Sitzung zur Verbandsversammlung Am Mittwoch, dem , 16:00 Uhr, findet eine Sitzung zur Verbandsversammlung im Ratssaal des Verwaltungsgebäudes, Sant Ambrogio-Ring 33, Oppenheim mit folgender Tagesordnung statt. Öffentlicher Teil: 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Mitteilungen 3. Anfragen Leistungsumfang Straßenbau 1600 m² Bankette auskoffern 1600 m² Planum herstellen 1600 m Randabschlusssteine 8/30/ m² wasserdurchlässige bit. Tragschicht 950 m Pflasterrinne 3-zeilig, b= 30 cm 100 m Betonbordsteine 5400 m² Betonsteinpflaster, d= 10 cm Vorgesehener Arbeitsbeginn: Ende Feb. /Anfang März 2013 Zuschlags- und Bindefrist: Sicherheitsleistungen: 5 v. H. der Bruttoauftragssumme Zahlungsbedingungen: gem. 16 VOB/B Die Angebotsunterlagen sind schriftlich bis zum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Pariser Str. 110, Nieder-Olm, Tel /69143, Fax 06136/ , umwelt@vg-nieder-olm.de, anzufordern. Der Anforderung (auch per Fax) ist die Einzahlungsquittung mit Bankstempel vorzulegen (Kopie). Die Schutzgebühr i. H. v. 15,00 ist auf das Konto bei der Sparkasse Mainz (BLZ ) zu überweisen. Bar- und Scheckzahlungen sind nicht erwünscht; eine Rückerstattung der Schutzgebühr ist ausgeschlossen. Bei der Einzahlung ist dringend die Vorgangsnummer und der Verwendungszweck anzugeben. Der Versand der Unterlagen erfolgt ab Die Submission findet am um Uhr im Rathaus der VG Nieder-Olm, Pariser Str. 110, Sitzungszimmer, statt. Die Angebote müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Teilnehmen dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten. Es werden nur Bieter berücksichtigt, die den Nachweis erbringen, dass sie vergleichbare Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben und über qualifizierte Fachkräfte sowie über die technische Ausrüstung für die Durchführung der Arbeiten verfügen. Nachprüfstelle gem. 31 VOB/A: Nieder-Olm, i.v. Erwin Malkmus 1. Beigeordneter Kreisverwaltung Mainz-Bingen Georg-Rückert-Str.11, Ingelheim Nichtöffentlicher Teil: 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Mitteilungen 3. Anfragen Oppenheim, gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher Information zur Räumund Streupflicht Fahrbahnen und Gehwege richtig von Eis und Schnee befreien Alle Jahre wieder muss im Winter auch in unseren Regionen mit Schnee- und Eisglätte auf den Fahrbahnen und Gehwegen gerechnet werden. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die allgemeine Räum- und Streupflicht in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm durch Satzung grundsätzlich den Anliegern übertragen worden ist, die durch eine öffentliche Straße erschlossen werden, oder die an sie angrenzen. Wenn die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen durch Schneefälle erschwert wird, dann ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener und festgetretener Schnee ist außerdem durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist dabei so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwasser nicht beeinträchtigt wird. Auch Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten.

4 Seite 4 Amtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 m von Schnee zu räumen. Zu beachten ist, dass Schnee und Eis von privaten Grundstücken nicht auf die öffentlichen Gehwege und Fahrbahnen geschafft werden dürfen. In der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Streupflicht erstreckt sich bei Glätte auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Bei Straßen mit einer geringeren Breite als 4,00 m, die keinen Gehweg haben, hat die Schneeräumung und das Bestreuen so zu erfolgen, dass, gemessen von der Straßenmitte aus, jeweils 1,50 m Straßenbreite in Richtung Straßenrand geräumt und bestreut werden. Besonders wichtig ist, dass das Bestreuen mit abgestumpften Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl, Granulat) erfolgt. Salz oder sonstige auftauende Stoffe sind grundsätzlich verboten: ihre Verwendung ist nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist und an besonders gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefäll- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten, erlaubt. In diesen Fällen ist die Verwendung von Streusalz auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen, dass während der allgemeinen Verkehrszeiten auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und den besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. Die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen werden von den jeweiligen Ortsgemeinden bzw. der Stadt Nieder-Olm geräumt und gestreut. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm, Fachbereich Umwelt und Verkehr, Telefon: / oder Zudem finden Sie die Straßenreinigungssatzung Ihrer Ortsgemeinde bzw. der Stadt Nieder-Olm im Internet unter Dort klicken Sie zunächst in der linken Spalte auf den Button Verbandsgemeinde. Sie erhalten daraufhin in der linken Spalte eine Liste der einzelnen Ortsgemeinden bzw. der Stadt Nieder-Olm. Nach entsprechender Auswahl erscheint in der Mitte der Homepage die Möglichkeit Satzungen auszuwählen, unter anderem auch die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Abteilung Bauen, Umwelt und Verkehr Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück Bad Kreuznach, Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde - Rüdesheimer Str , Telefon: 0671/ , Telefax: 0671/ dlr-rnh@dlr.rlp.de, Internet: Flurbereinigungsverfahren Partenheim Projekt II Az.: HA5.1 Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse Im Flurbereinigungsverfahren Partenheim Projekt II, Landkreis Alzey-Worms, sind die Maßnahmen gemäß dem Plan nach 41 FlurbG weitestgehend abgeschlossen worden. Dadurch hat sich das Wertverhältnis einzelner Flächen zu den übrigen wesentlich verändert. Daher müssen die geänderten Flächen neu bewertet werden. Hierbei sind die Maßstäbe der übrigen Wertermittlung beizubehalten. 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Klein-Winternheim für das Jahr 2012 vom Der Gemeinderat hat auf Grund von 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBl. S 57), folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden gegenüber erhöht/ nunmehr bisher vermindert festgesetzt um auf 1.IM ERGEBNISHAUSHALT der Gesamtbetrag der Erträge auf , , ,00 der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf , , ,00 der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf , , ,00 2. IM FINANZHAUSHALT die ordentlichen Einzahlungen auf , , ,00 die ordentlichen Auszahlungen auf , , ,00 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf , , ,00 die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf , , ,00 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf , , ,00 die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0, , ,00 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , , ,00 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , , ,00 der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf , , ,00 der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf , , ,00 die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf , , ,00 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird nicht verändert. 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 4 Steuersätze Die Steuersätze werden nicht geändert. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 5 Gebühren und Beiträge Die Sätze der Gebühren für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen ( 7 des Kommunalabgaben - gesetzes) und der Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen ( 8 des Kommunalabgabengesetzes) werden nicht geändert. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 6 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorvorjahr) betrug ,90. Der Stand des Eigenkapitals zum (Haushaltsvorjahr) beträgt ,43 und bis zum (Haushaltsjahr) ,43. 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall Euro überschritten sind. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. 8 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 3.000,00 sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Keine Änderung gegenüber der Haushaltssatzung. Fortsetzung nächste Seite

5 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Amtlicher Teil Seite 5 Hinweis: Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den 2 und 3 der Nachtragshaushaltssatzung sind erteilt/nicht erteilt. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom bis während den Dienststunden im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Straße 110, Zimmer 202, öffentlich aus. Klein-Winternheim, den Gez. Granold Ortsbürgermeisterin Die Nachweisungen über die Ergebnisse dieser Nachbewertung liegen gemäß 32 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), am Mittwoch, dem , von bis Uhr, im Rathaus, Schmiedgasse 7 in Partenheim, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. In der gleichen Zeit werden Beauftragte der Flurbereinigungsbehörde zur Auskunftserteilung anwesend sein. Der Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß 32 Satz 2 FlurbG wird anberaumt auf Mittwoch, den , um Uhr, ebenfalls im Rathaus, Schmiedgasse 7 in Partenheim, zu dem die Beteiligten hiermit geladen werden. Einwendungen gegen die Ergebnisse der Nachbewertung können von den Beteiligten in diesem Anhörungs- und Erläuterungstermin oder sollen schriftlich bzw. zur Niederschrift innerhalb von 14 Tagen ab dem Anhörungstermin bei der Flurbereinigungsbehörde in Bad Kreuznach, Rüdesheimer Str , Bad Kreuznach, erhoben werden. Die Frist ist keine gesetzliche Ausschlussfrist. Sie dient lediglich der Verfahrensbeschleunigung. Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Nachbewertung gemäß 32 Satz 3 FlurbG festgestellt. Die vor Durchführung der Maßnahme am gemäß 32 Satz 3 FlurbG festgestellten Ergebnisse der Wertermittlung des Alten Bestandes bleiben für die Berechnung der Abfindungsansprüche weiterhin gültig. Die Ergebnisse der Nachbewertung bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung 1. der Landabfindungen und Geldausgleiche sowie 2. der Geld- und Sachbeiträge, nachdem die Feststellung der Nachbewertung unanfechtbar geworden ist. Lässt sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten, so muss der Flurbereinigungsbehörde von diesem eine ordnungsgemäße Vollmacht vorgelegt werden. Die Unterschrift des Vollmachtgebers muss von einer dienstsiegelführenden Stelle (z.b. Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung oder Ortsbürgermeister) beglaubigt sein. Entsprechende Vollmachtsformulare, soweit diese noch nicht zugesendet wurden, sind im Termin von der Flurbereinigungsbehörde erhältlich und können auch nachgereicht werden. Im Auftrag gez. Frank Schmelzer (Gruppenleiter) Essenheim Hauptstraße Essenheim Telefon: / Fax: / gemeinde@essenheim.de Ortsbürgermeister: Hans-Erich Blodt rathaus@essenheim.de Bürozeiten: Carmen Heinze Mo u. Mi 08:00 10:00 Uhr Di u. Do 16:30 19:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Di u. Do 17:00 19:00 Uhr Seniorenvertretung: Ursula Senftleben / Hans-Anton Wolf / Burghard Arnold (Seniorensicherheitsberater) / Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nicht - öffentlichen Sitzung ein. Gremium: Gemeinderat der Ortsgemeinde Essenheim Sitzungstermin: Dienstag, 11. Dezember Uhr Ort: Rathaus der Ortsgemeinde Raum: Ratssaal Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil Beratung und Beschlussfassung 1. Einwohnerfragestunde 2. Prüfung der Jahresrechnung für das Rechnungsjahr 2011 gemäß 110 GemO in Verbindung mit 114 GemO 3. Jahresabschluss Zustimmung zur Jahresrechnung für das Jahr über die Entlastung des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Essenheim für das Jahr 2011 der Beigeordneten der Ortsgemeinde Essenheim, Herrn Schott und Herrn Richter über die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Spiegler, für das Jahr 2011 der Beigeordneten der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Herrn Malkmus, Herrn Moschner und Frau Förster, für das Jahr Nachtragshaushaltsplan der Ortsgemeinde Essenheim für das Jahr Kita Lindenstraße hier: Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro 6. Kita Lindenstraße Vergabe Projekt Statik, Schallschutz und Wärmeschutz 7. Festsetzung von Beiträgen für den Wegebau für das Haushaltsjahr Festsetzung von Beiträgen für die Kosten der Weinbergshut für das Haushaltsjahr Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm 5. Änderung hier: Zustimmung gem. 67 Abs. 2 GemO 10. Bebauungsplan Domherrngärten Teil 2 und 3. Änderung Domherrngärten der Ortsgemeinde Essenheim hier: a) Beschlüsse über die Auswertungen der Anregungen aus dem 2. Offenlegungsverfahren gem. 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. 4a Abs. 3 BauGB b) Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB 11. Verschiedenes/Informationen B) Nichtöffentlicher Teil Beratung und Beschlussfassung 1. Bauanträge 2. Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten 3. Verschiedenes Hans-Erich Blodt, Ortsbürgermeister Schulstraße Jugenheim Telefon: / Fax: / rathaus@jugenheim-rheinhessen.de Ortsbürgermeister: Herbert Petri Bürozeiten: Elvira Frey, Hildegund Heucher Mo u. Do 16:00 bis 19:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo u. Do 18:00 19:30 Uhr Seniorenvertretung: Dieter Schilling / Klaus Link / Seniorentreff Do ab Uhr im Vorraum der Sport- und Gemeindehalle Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse Siehe Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Hauptstraße Klein-Winternheim Telefon: / Fax: / rathaus@klein-winternheim.de Ortsbürgermeisterin: Ute Granold (MdB) Telefon: / Beigeordneter: Christian Pierzina Telefon: / Beigeordneter: Horst Wassermann Telefon: / Beigeordnete: Daniela Gerstel Telefon: / Bürozeiten: Karin Holzhauser Alexandra Silz Mo 09:30 11:30 Uhr Di 17:00 19:00 Uhr Fr 16:00 17:30 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeisterin Di Fr 17:30 19:00 Uhr 16:00 17:30 Uhr und nach Vereinbarung Seniorenvertretung: Roswitha Fischer / Hans-Peter Broy / Jugendvertretung: Felix Geibel / Pariser Straße Nieder-Olm Telefon: / und Fax: / stadt@nieder-olm.de Stadtbürgermeister: Dieter Kuhl Bürozeiten: Elke Ettlich, Tatjana Preuß Mo, Do und Fr 09:00 12:00 Uhr Di 09: Uhr und 16:00-18:00 Uhr Sprechzeiten: Stadtbürgermeister Di Sprechzeiten: Mo Jugenheim Klein-Winternheim Nieder-Olm 16:00 18:00 Uhr 1. Beigeordneter Hans-Dieter Heinermann (Bauen und Verkehr) 17:00 18:00 Uhr (Bitte Hintereingang des Rathauses benutzen)

6 Seite 6 Amtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Sprechzeiten: Sprechzeiten: Di Beigeordneter Klaus Knoblich Kultur, Vereine, Sport, Partnerschaften, Stadtmarketing, Umwelt und Landwirtschaft nach Terminvereinbarung Beigeordneter Thomas Blechschmidt (Kommunale Wirtschaftsförderung, gewerbliche Entwicklung, Liegenschaften) 17:00-18:00 Uhr und nach Terminvereinbarung Seniorenvertretung: Alexander Swetlitschkin / Marliese Espenschied / Eberhard Erler / Jugendvertretung: Can Dogan / Ober-Olm Kirchgasse Ober-Olm Telefon: / Fax: / Gemeindebuero@Ober-Olm.de Ortsbürgermeister: Heribert Schmitt Bürozeiten: Manuela Schmitt Mo u. Fr 17:00 18:30 Uhr Vertretung: Stephanie Schiak Di Uta-Maria Schmidt 10:30 Uhr 12:30 Uhr Vertretung: Elvia Leschinski Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo u. Fr Di u. Mi 17:00 18:30 Uhr 18:00 19:00 Uhr (nach tel. Vereinbarung) Telefon: / Heribert.Schmitt@Ober-Olm.de heribertschmitt@t-online.de 1. Beigeordneter Winfried Labenz (Bauangelegenheiten) Telefon: / Winfried.Labenz@Ober-Olm.de Beigeordnete Renate Wiedenhöft (Umwelt, Verkehr und Ortsverschönerung, Einteilung der Gemeinde - arbeiter, Verwaltung Friedhof und Ulmenhalle) Telefon: / renate.wiedenhoeft@ober-olm.de Beigeordneter Felix Kolb Telefon: / Felix.Kolb@Ober-Olm.de Seniorenvertretung: Beate Bär / Senioren-/Bürgersprechstunde: jeden 2. Dienstag im Monat 10:30-11:30 Uhr im Rathaus Seniorenbeirat VG: Dr. Kurt Agsten / Karl-Heinz Schöneberger / Sörgenloch Place de Ludes Sörgenloch Telefon: / Fax: / rathaus@gemeinde-soergenloch.de Ortsbürgermeister: Dr. Frieder März Weinbergstraße Sörgenloch Telefon: / Beigeordneter: Wolfgang Kraus An der Oberhecke Sörgenloch Telefon / Beigeordneter: Wendelin Sieben Mainzer Straße 28 a Sörgenloch Telefon: / Bürozeiten: Irmtraut Kessel Mo 17:00 19:00 Uhr Di - Do 10:00 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mo 17:00 19:00 Uhr Seniorenvertretung: Maria Metz / Jugendvertretung: Tim Schmidt / Stadecken-Elsheim Auf der Langweid Stadecken-Elsheim Telefon: / Fax: / gemeinde@stadecken-elsheim.de Ortsbürgermeister: Hermann Müller 1. Beigeordnete: Claudia Lörsch Beigeordnete: Erika Doll Beigeordneter: Walter Strutz Bürozeiten: Petra Wehrland-Döß Mo 08:30 12:00 Uhr Mi 08:30 12:00 Uhr und Uhr Fr 08:30 12:00 Uhr Sprechzeiten: Ortsbürgermeister Mi 16:00 18:00 Uhr Fr 09:00 11:00 Uhr Seniorenvertretung: Rudolf Thielemann / Annemie Singer / Jugendvertretung: Pascal Bayer / Ladung zur Auslegung und zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Nachbewertungsergebnisse Siehe Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Straßensperrung Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, anlässlich des Weihnachtsmarktes am kommenden Sonntag, den wird die Portstraße, der Kirchenthing sowie die Burggrabenstraße von 10:00 Uhr bis 21:00 Uhr gesperrt. Wir bitten um Verständnis. Hermann Müller Ortsbürgermeister Einladung Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen/nicht-öffentlichen Sitzung ein. Gremium: Bauausschuss Sitzungstermin: Montag, den 10. Dezember 2012 Sitzungsort: Ratssaal Sitzungsbeginn: Uhr A) Öffentlich: 1. Dorfplatz Elsheim Information 2. Zwergenhaus - Auftragsvergaben Ausbau Fenster und Türen Flächenkonzept Energiekonzept 3. Haus des Kindes Auftragsvergabe Heizungs- und Elektroanlagen 4. Bebauungsplan "Hinter Woog/Östlich Ortsringweg" der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim a. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB b. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 1 BauGB 5. Bebauungsplan Leimenkaute III 2. Änderung vom der Ortsgemeinde Stadecken- Elsheim a. Beschluss über die Auswertung aus der Offenlage gem. 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteilung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB i.v.m. 13a Abs. 1 BauGB b. Satzungsbeschluss gem. 10 BauGB 6. Bebauungsplan Gewerbegebiet Elsheim Teil 1 3. Änderung vom der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim c. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB d. Antrag zur Änderung des FNP 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, Teilplan Elsheim 7. Errichtung von Parkplätzen am Burggraben Planvorstellung 8. Verkehrssituationen 9. Mitteilungen 10. Verschiedenes B) Nicht-Öffentlich: 11. Grundstücksangelegenheiten 12. Vertragsangelegenheiten 13. Bauanträge / Bauvoranfragen 14. Mitteilungen 15. Verschiedenes Hermann Müller Ortsbürgermeister Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim vom Der Gemeinderat von Stadecken-Elsheim hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird: 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die im Gebiet der Gemeinde Stadecken-Elsheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. 2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde. (2) Er dient der Bestattung derjenigen Personen, die a) bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, b) ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder c) ohne Einwohner zu sein, nach 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. 3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) vgl. 7 BestG. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten (Sondergräber) erlischt, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsoder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Reihen- oder Urnenreihengrabstätten Bestatteten werden, falls die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Wahl- oder Urnenwahlgrabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten den Nutzungsberechtigten, bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten soweit möglich einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt.

7 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Amtlicher Teil Seite 7 (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts. 4 Gliederung der Friedhöfe 1. Ortsteil Stadecken a) Alter Teil: Abteilungen 1, 2 und Nord In diesen Abteilungen sind Einzel-, Doppel-, Mehrfachgrabstätten, Kindergrabstätten für Einfach- und Vertieftbestattungen ausgewiesen. Urnenbeisetzungen sind in diesen Grabstätten möglich. Abteilung 3 In Abteilung 3 werden Kinder-, Urnenerdgrabstätten und Urnennischen in der Urnenwand ausgewiesen. b) Neuer Teil: Abteilungen 4 und 5 In diesen Abteilungen sind Einzel- und Doppelgrabstätten für Einfach- und Vertieftbestattungen ausgewiesen. Urnenbeisetzungen sind in diesen Grabstätten möglich. 2. Ortsteil Elsheim a) Alter Teil: Abteilung A und B In diesen Abteilungen sind Einzel-, Doppel-, Mehrfachgrabstätten, Kindergrabstätten für Einfach- und Vertieftbestattungen ausgewiesen. Urnenbeisetzungen sind in diesen Grabstätten möglich. b) Neuer Teil: Abteilung C, D und E In den Abteilungen C und D sind Einzel-, Doppel-, Kinder- und Urnengrabstätten ausgewiesen für Einfach- und Vertieftbestattungen. Kindergrabstätten sind in Abteilung C und Urnengrabstätten in Abteilung D ausgewiesen. In Abteilung E sind Wiesengräber ausgewiesen. Urnenbeisetzungen sind auch in Einzel-, Doppeloder Wiesengrabstätten möglich. 2. Ordnungsvorschriften 5 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. 6 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art, sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) Druckschriften zu verteilen, e) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, g) Tiere ausgenommen Blindenführhunde mitzubringen, h) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. i) Gewerbsmäßig zu fotografieren, es sei denn, aa) ein entsprechender Auftrag eines Nutzungsberechtigten liegt vor oder bb) die Friedhofsverwaltung hat zugestimmt. Für das Verwaltungsverfahren gilt 6 Abs. 1 Satz 2 und 3 entsprechend. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. 7 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof, vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen, der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. Auf das Verwaltungsverfahren finden die Bestimmungen über die Genehmigungsfiktion nach 42a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist nach 42a Abs. 2 Satz 1 VwVfG vier Wochen beträgt. Das Verfahren kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten vom , GVBl. S. 355, in der jeweils geltenden Fassung abgewickelt werden. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann entzogen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. 3. Allgemeine Bestattungsvorschriften 8 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Für die Beisetzung von Aschen gilt 15 Abs. 4. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrab - stätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. 9 BestG) in einer Urnenreihengrabstätte beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, ein Elternteil mit seinem nicht über 3 Jahre alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 3 Jahren in einem Sarg bestattet werden. 9 Särge (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. 10 Grabherstellung (1) Die Gräber werden von dem Friedhofspersonal bzw. den Beauftragten der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erd oberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Bei Tiefgräbern ( 14 Abs. 3) beträgt die Tiefe bis zur Grabsohle 2,30 m. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kos ten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. 11 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen beträgt 30 Jahre. Die Ruhezeit für Aschen und bei Gräbern von Verstorbenen im Alter bis zu 5 Jahren beträgt 20 Jahre. 12 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde im ersten Jahr der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten oder an dem dafür vorgesehenen Friedhofsteil würdig umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind bei Umbettungen aus Reihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten die Verantwortlichen nach 9 Abs. 1 BestG, bei Umbettungen aus Wahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten der jeweilige Nutzungsberechtigte. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. Grabstätten 13 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Reihengrabstätten, b) Wahlgrabstätten, c) Urnengrabstätten als Reihen- und Wahlgrabstätten, d) Ehrengrabstätten, e) Wiesengrabstätten, f) Kindergrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. 14 Reihengrabstätten (1) Reihengrabstätten sind Grabstätten (Einzelgräber) für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden schriftlich zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechts an der Reihengrabstätte ist nicht möglich. (2) Es werden eingerichtet: a) Einzelgrabfelder für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr, b) Einzelgrabfelder für Verstorbene ab vollendetem 5. Lebensjahr. 15 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Es wird eine Urkunde, die Beginn und Ende des Nutzungsrechts enthält, ausgestellt. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten, als Einfach- oder Tiefgräber vergeben.

8 Seite 8 Amtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann nur einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen. Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. (9) Das Nutzungsrecht an unbelegten Grabstätten kann jederzeit, an teilbelegten Grabstätten erst nach Ablauf der letzten Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine Rückgabe ist nur für die gesamte Grabstätte möglich. (10) Bei Rückgabe von Wahlgrabstätten wird an den Nutzungsberechtigten die für die Wahlgrabstätte gezahlte Gebühr unter Berücksichtigung der verbleibenden, auf volle Jahre abgerundeten Nutzungszeit anteilig zurückerstattet. 16 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenreihengrabstätten, b) in Urnenwahlgrabstätten, Urnenstelen, Urnenwänden, c) in Reihengrabstätten, d) in Wahlgrabstätten (einstellig) bis zu 4 Aschen. (2) Urnenreihengrabstätten sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden. (3) In einer Urnennische (Sondergrabstätte Urnenwand) dürfen zwei Aschekapseln mit Überurne oder drei Aschekapseln beigesetzt werden. Die Vergabe der Urnennischen erfolgt der Reihe nach. (4) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (5) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. 17 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 5. Gestaltung der Grabstätten 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. 6. Grabmale 19 Gestaltung der Grabmale (1) Die Grabmale müssen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung nachstehenden Anforderungen entsprechen: a) Findlinge, findlingsähnliche, unbearbeitete, bruchrauhe, grellweiße und tiefschwarze Steine sind nicht zugelassen. b) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Alle Steine müssen allseitig und gleichmäßig bearbeitet sein, 2. alle Bearbeitungsarten sind zulässig, außer Politur, 3. Politur ist nur als gestalterisches Element für Ornament und Schrift erlaubt, sofern sie nicht überwiegt, 4. die Grabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein, sie dürfen keine Sockel haben. (2) Auf Grabstätten für Erdbestattung sind Grabmale mit folgenden Maßen zulässig: 1. Stehende Grabmäler dürfen nicht höher als 1,20 m für Erwachsene und 0,70 m für Kinder sein. Dabei darf das Verhältnis Breite zur Höhe 1:1,5 bis 1:2,5 betragen. (3) Urnenstelen, Urnenwand 1. Auf den Verschlussplatten der Urnennischen sind die Namen, Geburts- und Todesjahr des Verstorbenen anzubringen. Es sind nur gravierte Schriften zulässig. Bei der Auswahl der Schriften ist darauf zu achten, dass die Größe, der Schrifttyp und das Design der Buchstaben mit der Verschlussplatte ein würdiges Gesamtbild ergibt. 2. Nicht zulässig ist das Anbringen und Aufstellen von weiteren Grabausstattungen wie Kerzen, Blumen, Vasen, Ornamenten, Bildern oder sonstigen Verzierungen. Zusätzliche Grabausstattung darf nur auf der davor aufgestellten Blumenbank aufgestellt bzw. abgelegt werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Gegenstände durch das Friedhofspersonal ohne Rücksprache entfernt. (4) Wiesengräber 1. Die Grabfläche wird von der Gemeinde angelegt, mit Rasen eingesät und während der Nutzungsdauer unterhalten. 2. Eine Grabbepflanzung oder gärtnerische Gestaltung der Grabfläche ist nicht zulässig. 3. Das Anlegen und Auslegen von Grabschmuck (Kränze, Gebinde, Schalen etc.) ist nicht gestattet. 4. Wiesengräber dürfen nur mit einer ebenerdigen Grabplatte von max. 40 x 50 cm versehen werden. Aufgesetzte Schriftzeichen sind nicht gestattet. 5. Grabeinfassungen sind nicht zulässig, ebenso die Auslegung von Trittplatten oder das Bestreuen mit Kies oder Splitt. (5) Die Gemeinde kann Ausnahmen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 3 und auch sonstige bauliche Anlagen zulassen, soweit er es unter Beachtung des 18 für vertretbar hält. 20 Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen sind der Friedhofsverwaltung anzuzeigen mit der Erklärung, dass das Vorhaben der gültigen Friedhofssatzung entspricht. (2) Der Anzeige sind beizufügen der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. (3) Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Vorlage der vollständigen Anzeige begonnen werden, wenn seitens der Friedhofsverwaltung in dieser Zeit keine Bedenken wegen eines Verstoßes gegen die Friedhofssatzung geltend gemacht werden. Vor Ablauf des Monats darf begonnen werden, wenn die Friedhofsverwaltung schriftlich die Übereinstimmung mit der geltenden Friedhofssatzung bestätigt. (4) Das Vorhaben ist erneut anzuzeigen, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Einreichen der Anzeige errichtet bzw. geändert worden ist. 21 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. 22 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst. Verantwortlich dafür ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, wer den Antrag auf Zuteilung der Grabstätte ( 13) gestellt hat; bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder von Teilen davon gefährdet, ist der für die Unterhaltung Verantwortliche (Abs. 1) verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.b. Umlegen von Grabmalen) treffen, wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. 24 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte, das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird. 23 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten, nach Ablauf der Nutzungszeit bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal/und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. 7. Herrichten und Pflege der Grabstätten 24 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des 18 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung ist bei Reihen- und Urnenreihengrabstätten der Inhaber der Grabzuweisung (Verantwortlicher gemäß 9 BestG), bei Wahl- und Urnenwahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte verantwortlich. (3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Reihen- und Urnenreihengrabstätten müssen innerhalb sechs Monaten nach der Bestattung, Wahlund Urnenwahlgrabstätten innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. (6) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln ist nicht gestattet. 25 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen.

9 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Amtlicher Teil Seite 9 (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 8. Leichenhalle 26 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.b. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge der an einer nach seuchenrechtlichen Bestimmungen meldepflichtigen Krankheit Verstorbenen sollen in einem besonderen Raum der Leichenhalle aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Leichen bedürfen zusätzlich der vorherigen Zustimmung des Amtsarztes. 9. Schlussvorschriften 27 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Im Übrigen gilt diese Satzung. 28 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. 29 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt ( 5 Abs. 1), 3. gegen die Bestimmungen des 5 Satz 1 verstößt, 4. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt ( 6 Abs. 1), 5. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt ( 11), 6. die Bestimmungen über zulässige Maße für Grabmale nicht einhält ( 20 Abs. 2 und 3), 7. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert ( 21 Abs. 1 und 3), 8. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt ( 24 Abs. 1), 9. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält ( 22, 23 und 25), 10. Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmittel verwendet ( 25 Abs. 6), 11. Grabstätten entgegen 26 mit Grababdeckungen versieht, 12. Grabstätten vernachlässigt ( 27), 13. die Leichenhalle entgegen 28 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 2 betritt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- EUR geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom (BGBl. I S. 481) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung. 30 Gebühren Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofs und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. 31 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom , zuletzt geändert und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Stadecken-Elsheim, den Hermann Müller Ortsbürgermeister 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren Aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom (GVBl. S. 153) in der derzeitig gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim in seiner Sitzung am folgende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim vom beschlossen: 1 2 der Friedhofsgebührensatzung ändert sich wie folgt: 2 Reihengrabstätten 1. Überlassung einer Reihengrabstätte (Einzelgrabstätte) an Berechtigte nach der Friedhofssatzung auf die Dauer von 30 Jahren für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab 555,00 2. Überlassung einer Reihengrabstätte (Einzelgrabstätte) im neuen Teil des Friedhofes an Berechtigte nach der Friedhofssatzung auf die Dauer von 30 Jahren für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab 620,00 3. Überlassung einer Reihengrabstätte an Berechtigte nach der Friedhofssatzung auf die Dauer von 20 Jahren für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 285,00 4. Überlassung einer Urnenreihengrabstätte auf die Dauer von 20 Jahren 817,00 5. Überlassung einer Urnennische für die Dauer von 20 Jahren 726,00 6. Überlassung einer Wiesengrabstätte (Einzelgrabstätte) an Berechtigte nach der Friedhofssatzung auf die Dauer von 30 Jahren für Verstorbene vom 5. Lebensjahr ab 555, Friedhofsgebührensatzung ändert sich wie folgt: 4 Ausheben und Schließen der Gräber 1. Gebühren für das Ausheben und Schließen a) eines Grabes für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr sowie für Totgeburten 460,00 b) eines Grabes für Verstorbene vom vollendeten 5. Lebensjahr ab 600,00 c) eines Urnengrabes 100,00 2. Zuschlag für Vertieftbestattungen zu 4 Abs. 1 a) und b) 115,00 3. Zuschlag für eine Stunde zusätzlicher Stemmarbeit 37,00 4. Gebühr für das Öffnen und Schließen einer Urnennische 35,00 5. Bedeckung der Grabstelle mit Trauerflor 31,00 6. Gestellung von 4 Sargträgern 130,00 7. Bei Geschwistern unter einem Jahr, die zur gleichen Zeit in einem gemeinsamen Sarg beigesetzt werden, werden die Gebühren nach 4 Abs. 1 a) nur einfach erhoben. 3 Diese 3. Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Stadecken-Elsheim, den Hermann Müller Ortsbürgermeister Zornheim Kirschgartenstraße Zornheim Telefon: / Fax: / gemeindeverwaltung@zornheim.de Ortsbürgermeister: Dr. Werner Dahmen Bürozeiten: Manuela Becker Mo 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Mi 10:00 12:00 Uhr und 17:30 19:00 Uhr Do, Fr 10:00 12:00 Uhr Sprechzeiten: Mo, Mi Sprechzeiten: Ortsbürgermeister 17:30 19:00 Uhr 1. Beigeordneter Otto Baum (Bauen, Verkehr) nach Vereinbarung Beigeordnete Rita Trapp (Jugend, Senioren, Sozial, Kultur und Sport) Seniorenvertretung: Ernst-Ulrich Mahr / Karin Schneider / Jugendvertretung: Oliwia Litwinski / Einladung Ich lade Sie zu einer öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung ein. Gremium: Gemeinderat der Ortsgemeinde Zornheim Sitzungstermin: Mittwoch, den um Uhr Ort: Gemeindehof Raum: Ratssaal Tagesordnung: Beratung und Beschlussfassung: Öffentlicher Teil: 1. Vollzug der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz Verpflichtung neuer Ausschussmitglieder Beratung Beschlussfassung 2. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Nieder-Olm 5. Änderung - Zustimmung gemäß 67 Abs. 2 GemO Beratung Beschlussfassung 3. Friedhof der Ortsgemeinde Zornheim Bau einer zweiten Urnenwand Beratung Beschlussfassung 4. Übernahme der Räumlichkeiten der Ortsgemeinde in der Grundschule Zornheim durch die VG-Verwaltung Nieder-Olm Beratung Beschlussfassung 5. Lindenplatzgestaltung Planung Auftragsvergabe Beratung Beschlussfassung 6. Kündigung und Neuabschluss des Vertrags für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung Beratung Beschlussfassung 7. Eilentscheidung Vergabe eines Auftrags für die Installation eines Geländers am kommunalen Kindergarten Information Kenntnisnahme 8. Festsetzung von Beiträgen für die Kostendeckung der Weinbergshut für das Haushaltsjahr 2013 Beratung Beschlussfassung 9. Ergänzungen 10. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil: 11. Ergänzungen 12. Mitteilungen und Anfragen Dr. Werner Dahmen Ortsbürgermeister Ende amtlicher Teil

10 Seite 10 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 ANichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Verbandsgemeinde Infos Ihrer Verbandsgemeinde Spitze der Verbandsgemeinde Nieder-Olm begrüßt Fahrplanänderungen Ralph Spiegler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm, begrüßt die vom Omnibusverkehr Rhein-Nahe (ORN) angekündigten Änderungen des Liniennetzes, welche ab dem 9. Dezember mit dem Wechsel zum Winterfahrplan in Kraft treten. Durch die kommenden Veränderungen seien im Sinne der Fahrgäste viele Fehler ausgebügelt worden, die man durch die Neuerungen im vergangenen Jahr begangen hatte. Es ist erfreulich, dass der ORN auf die Wünsche der Kunden eingegangen ist und auf die Kritik reagiert hat, so Spiegler. Bereits die kurzfristig seit März umgesetzten Korrekturen haben für die Pendler Erleichterungen gebracht, doch erst jetzt kann man von einem guten und in sich schlüssigen Konzept sprechen, ergänzt der Erste Beigeordnete Erwin Malkmus. Als besonders positiv empfinden Spiegler und Malkmus, dass die Anbindung Essenheims an Nieder-Olm bestehen bleibt und mit der Linie 66 nach wie vor eine hervorragende Möglichkeit angeboten wird, das Selztalcenter zu erreichen. Lobend erwähnen beide auch die Wiedereinführung der Direktverbindungen von Ingelheim nach Nieder-Olm sowie die verbesserten Bedingungen am Schulstandort Nieder-Olm. Trotz der zahlreichen Erleichterungen gelte es jedoch, das Buslinienkonzept noch weiter zu optimieren. Vielleicht sollte man den Endhaltepunkt der Linie 75 überdenken, schlägt Spiegler vor. Anstatt ausschließlich den Hauptbahnhof anzufahren, sei es aus seiner Sicht sinnvoll, abwechselnd auch beim Höfchen Halt zu machen. Dies sei wichtig, um direkt in der Stadtmitte aussteigen zu können. Eine leicht geänderte Linienführung könne außerdem dafür sorgen, dass die Kliniken so wie früher direkt erreichbar wären. Diese Anregung sollte im Zusammenhang mit dem Vorschlag des ÖPNV-Vereins und der MVG bezüglich der erweiterten Linienführung der Linie 71 mit einer gedrittelten Aufsplittung dieser Linie erfolgen. Schließlich müsse auch etwas bei der Anbindung von Ober-Olm geschehen, denn die dort bestehenden Verbindungen seien alles andere als gut. Auch die Ober-Olmer Bürgerinnen und Bürger sollten vom guten Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs ebenfalls profitieren können, sagt Erwin Malkmus. G. F. Vereinsleben Gelungener Start in die Kampagne Am ging s rund in der Domherrenhalle in Essenheim, denn die Guggemusik Die Donnergugger e.v. feierten mit vielen Freunden den Start der Fastnachtskampagne Fetzige Musik, lustige Spiele und nicht zuletzt Michael Das Weichei Müller und Dieter Meisenzahl sorgten für eine super Stimmung. Auch das Damenballett Die Muttis aus Dienheim und ein Double des King of Pop, Michael Jackson heizten dem Publikum ein. Es hat allen riesigen Spaß gemacht, berichtet Maic Apitz, 2. Vorsitzender des Vereins. Wir freuen uns sehr auf die Kampagneneröffnung im nächsten Jahr. Als nächstes konzentrieren wir uns aber auf die Vorbereitungen für unseren Maskenball im Januar. Der Maskenball der Donnergugger findet am 26. Januar 2013 zum zweiten Mal in der Domherrenhalle in Essenheim statt. Los geht s um 19:11 Uhr. Karten und Informationen gibt es auf Na. Ap. Was sonst noch Ablesung der Stromzähler in Nieder-Olm und Zornheim Im Auftrag der EWR Netz GmbH werden im Zeitraum vom in Nieder-Olm und in Teilen von Zornheim die Stromzähler abgelesen. Die Ableser Margarete Steffan ( ), Maria Janz ( ) und Cornelia Janz ( ) stehen telefonisch für die Nieder-Olmer Kunden zur Verfügung. Für Zornheim sind die EWR-Mitarbeiter unter zu erreichen. Als Ihr Energienetzbetreiber ist die EWR Netz GmbH zuständig für die Ablesung Ihrer Zähler - unabhängig davon, von welchem Energielieferant Sie Ihre Energie beziehen. Bitte unterstützen Sie deshalb die EWR-Mitarbeiter und ermöglichen Sie den problemlosen Zugang zum Zähler. Um die berufstätigen Kunden anzutreffen, wird auch in den frühen Abendstunden sowie am Wochenende abgelesen. K. K. Dezembertermine der Astronomischen Arbeitsgemeinschaft Mainz 9.12., 11:30 Uhr, Café Forster im Naturhistorischen Museum Mainz: Adventsbrunch 9.12., 14:30 Uhr, Naturhistorisches Museum Mainz: Der Sternenhimmel im Januar, Februar und März. Vortrag von Dr. Bernhard Schröck , 17:00 Uhr, Paul Baumann- Sternwarte: Beobachtungsabend , 18:30 Uhr, Naturhistorisches Museum Mainz: Ein antiker Planetencomputer - Der Mechanismus von Antikythera. Vortrag von Prof. Dr. Bruno Deiss (Universität Frankfurt am Main). O. Ni. Wenn der Alltag zu viel wird Haushaltsnahe Dienstleister stellen sich vor Das Kompetenzzentrum mit Pflegestützpunkt in der Pariser Straße 104 in Nieder-Olm lädt am von Uhr ein zum Tag der offenen Tür. Alle Bürger/innen sind daher herzlich eingeladen, sich in vorweihnachtlicher Atmosphäre in den Räumlichkeiten des Kompetenzzentrums natürlich kostenfrei über das Angebot der regionalen Anbieter haushaltsnaher Dienstleistungen zu informieren und mit den Anwesenden ins Gespräch zu kommen. Lassen Sie sich gegen 17 Uhr im Rahmen eines Vortrages zum Thema Barrierefreiheit für Mobilitäts- und Sinneseingeschränkte Menschen in Gebäude und Umgebung von Diplom-Ingenieur Heinrich Mockenhaupt, Sachverständiger für Barrierefreiheit, darüber informieren, wie durch Veränderungen des Wohnfeldes und durch den Einsatz technischer Hilfsmittel das Leben in der eigenen Häuslichkeit erleichtert und somit länger möglich werden kann. Bei Tee und Gebäck stehen Ihnen zudem die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums und des Pflegestützpunkts bei Fragen rund um das Thema Pflege, häusliche Betreuung und regionale Angebotsstrukturen (Essen auf Rädern, etc.) gerne zur Verfügung! Nutzen Sie die Gelegenheit zum unverbindlichen persönlichen Austausch! Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich! Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes gerne unter 06136/3369 oder 06136/ und des Kompetenzzentrums unter 06136/ zur Verfügung! J. Ca. Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration Die nächste Sprechstunde des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Mainz-Bingen findet am Donnerstag, 13. Dezember von 17 bis 18 Uhr in der Kreisverwaltung Mainz- Bingen in Ingelheim, Georg-Rückert- Straße 11, in Raum 001 (EG) statt. Das Beiratsmitglied Mustafa Karadeniz ist während der Sprechzeit telefonisch erreichbar unter 06132/ Zö. Stille, Gesang und Gebet Siehe unter Stadecken-Elsheim, Rubrik Was sonst noch. Essenheim Infos Ihrer Gemeinde Essenheimer Nikolausmarkt 2012 Liebe Essenheimer Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Kinder! Hiermit möchte ich Sie recht herzlich zum Essenheimer Nikolausmarkt am Samstag, 8. Dezember ab Uhr an den Essenheimer Dalles einladen. Die Essenheimer Vereine bieten, wie jedes Jahr, allerlei Köstlichkeiten für den Gaumen sowie Bücher, Deko-Artikel und vieles mehr. Auch in diesem Jahr nehmen wieder viele Künstlerinnen und Künstler an unserem Nikolausmarkt teil, die Ihnen ihre Kunstwerke im Ausstellungsraum des Kunstforums sowie im Rathaus präsentieren. Im Foyer des Rathauses dürfen die Kinder, unter Beaufsichtigung des Elternausschusses der Kindertagesstätte, sich mit Bastel- und Klebearbeiten beschäftigen. Um Uhr ist es dann soweit! Es findet wieder ein Nikolausumzug statt. Die Kinder sollen gemeinsam mit dem Nikolaus und ihren Laternen durch die Straßen ziehen. Auch in diesem Jahr ist der Treffpunkt am Platz vor dem Feuerwehrgerätehaus. Die Wegstrecke führt die Wackernheimer Straße hinauf bis zum Seniorenwohnheim. Dort sollen die Bewohner mit einigen Weihnachtsliedern erfreut werden. Der Umzug zieht dann weiter durch die Berg - straße und die Kirchstraße hinunter bis zum Dalles. In Essenheim gehört es zur Tradition, dass der Nikolaus im Anschluss an den Umzug Bubeschenkel an die Kinder verteilt. Liebe Essenheimerinnen und Essenheimer, ich wünsche Ihnen und uns allen, einen geselligen Nachmittag mit Ihren Familien und vielen Freunden, in vorweihnachtlicher Atmosphäre. Hans-Erich Blodt Ortsbürgermeister Sport Spvgg Essenheim 1886 e.v. - Abt. Fußball Aktive TSG Hechtsh. II - Spvgg I ausgefallen Italcub Mainz I - Spvgg II 2:0 (2:0) Erster Schneefall! Das Spiel TSG Hechtsheim II - Spvgg Essenheim I musste zur Überraschung aller abgesagt werden. 3 cm Neuschnee in Essenheim, kaum etwas in Nieder-Olm und so gut wie nichts in Stadecken. Also auf nach Hechtsheim, Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de

11 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Nichtamtlicher Teil Seite 11 in der Stadt ist ja üblicherweise noch weniger. Doch in Hechtsheim angekommen, rieb man sich die Augen, 8cm geschlossene Schneedecke ließen kein Spiel zu. Der Schiedsrichter sagte die Partie sofort ab. Blieb noch die 2. Mannschaft, die in Laubenheim problemlos spielen konnte. Leider hatten die einen schlechten Tag erwischt und unterlagen dem cleveren Italclub. Vorschau: Heimspiele 12:30 Uhr Spvgg Essenheim II - FC Livingroom Mainz I; 14:30 Uhr Spvgg Essenheim I - FC Ingelheim 07 I U.G. Spvgg Essenheim 1886 Abt. Jugendfußball Rückblick: E2-Jug. FVgg. 03 Mombach - Spvgg Essenheim 3:3 E1-Jug. TSG Drais - Spvgg 0:10, B-Jug. TSV Zornheim - Spvgg 2:4 B-Jug. SG Saulheim/Partenheim - Spvgg Essenheim 3:2 C1-Jug. SV Ober-Olm/Essenheim - FSV Oppenheim 0:3 C2-Jug. SV O-Olm/Essenh. spielfrei D1-Jug. 1. FC Willy Wacker Hechtsheim - SV Ober-Olm/Essenheim 4:0 Das war der letze Spieltag vor Weihnachten. Die Rückrunde beginnt Ende Februar K. Geß. SpVgg. Essenheim 1886 e.v. - Abt. Tischtennis Ergebnisse der Woche: Essenheim 1 - TSG Drais 9:4 Essenheim 2 - TTSG Bingen-Münster- Sarmsheim 2 9:6 Essenheim 4 - TTC Bubenheim 3 3:9 Essenh. Damen 2 - TTC Bubenh.4 3:7 TTC Bubenh. Jug. - Essenheim 6:2 J. W. Sportkegeln - SG KSG Mainz/Goldene Neun Essenheim Die Damenmannschaft gewann zuhause gegen den TSV Carlsberg mit 59 Kegel. Unsere besten Spielerinnen waren U. Duhr mit 436, R. Flakowski mit 420 und K. Schott 417 Holz. Die 1. Mannschaft gewann ebenfalls zuhause mit 194 Kegel gegen die TSG Kaiserslautern 2. Die besten Ergebnisse erzielten A. Schulz mit 932, C. Birkheimer mit 927 und R. Brunn mit 917 Holz. Die 3. Mannschaft verlor gegen die WH Essenheim mit 47 Kegel. Die besten Spieler waren S. Streck mit 834, H. Ohl mit 826 und E. Flakowski mit 820 Holz. Die 4. Mannschaft verlor leider ebenfalls gegen den KC Union Ingelheim mit 215 Kegel. F. Zimprich mit 407, R. Schilling mit 396 und T. Schleicher mit 395 Holz erzielten die besten Ergebnisse. L. Str. Vereinsleben Kindertanzen SGE (3 Gruppen) ab 2 1/2 bis 11 Jahre Willst du Tanzen und Spaß haben? Hast du Lust auf gute Laune und tolle Musik? Dann bist du bei uns genau richtig! Treffpunkt: Alte Schule, Straße der Champagne 6, 1. Stock, montags, genaue Termine bitte auf Anfrage (in den Ferien kein Unterricht) von: 2 ½ - 4 Jahren 15:30-16:30 Uhr von: 4-6 Jahren 16:30-17:30 Uhr ab: 7 Jahren 17:45-18:45 Uhr Schnupperstunde jederzeit möglich, nähere Infos Tel.: 06136/ Letzte gemeinsame Kindertanzstunde für 2012 ist am Montag, 10. Dezember, die 1. Tanzstunde für 2013 findet am Montag, 14. Januar statt, nähere Infos Tel.: 06136/ An.Kl. SGE - Weihnachtsfeier Zur diesjährigen Weihnachtsfeier am 14. Dezember, Uhr, Vereinsheim, lädt die Sportgemeinschaft Essenheim 1974 e.v alle Vereinsmitglieder recht herzlich ein. Anmeldungen bis spätestens 10. Dezember nehmen gerne Brunhilde Hub, Tel /88626 oder Renate Wolf, Tel /87536 entgegen. D. H. Jahresabschlussfeier der Spielvereinigung 1886 Liebe Mitglieder, bevor wir in der Adventszeit die besinnlichen Stunden im Kreise der Familie genießen, möchten wir es nicht versäumen, Sie zusammen mit Ihrem Partner zur diesjährigen Jahresabschlussfeier am Samstag, 15. Dezember um 19 Uhr in die Domherrnhalle am Sportgelände einzuladen. Um besser planen zu können, bitten wir um kurze Rückmeldung an folgende Adressen: Carmen Heinze, Tel / , mail: carmen.heinze@spvgg-essenheim.de oder Claudia Seeland, Tel /923347, mail: claudia.seeland@spvgg-essenheim.de C. H. Wir laafe!!! Wir, die Esemer Hefdbidsel, führen am unsere diesjährige Winterwanderung durch. Warm eingepackt und mit guter Laune treffen wir uns um Uhr am Finther Weg und wandern durch das Oberfeld und den Ober-Olmer Wald. Über zahlreiche Teilnahme freuen wir uns. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Mo. Ha. Wir bitten um Beachtung!!! Geänderter Annahmeschluss Weihnachten 2012 letzte Ausgabe in 2012 Erscheindatum: Do., / KW 51 Annahmeschluss für: redaktionelle Beiträge Donnerstag, / 12 Uhr Was sonst noch KLJB KinderKino Das KLJB KinderKino ist mit einem Überraschungsfilm unterwegs. Wie immer gibt es eine Pause mit zum Film passenden Spielen. Nach dem 2. Teil des Films findet ein Filmgespräch statt, um die spannendsten, traurigs - ten und natürlich auch die schönsten Stellen zu besprechen; zum Abschluss gibt es noch eine passende Bastelaktion. Eingeladen sind alle Kinder ab 2. Schuljahr. Kosten: 2 Euro für KLJB- Mitglieder bzw. 3,50 Euro für Nicht- Mitglieder. Nähere Infos zum KinderKino unter Termin: Freitag, 7.12., Uhr, Haus St. Martin, Käferbeinstraße. Kri. Gemeindebücherei lädt ein Zum Nikolausmarkt am laden wir Sie alle herzlich ein auf unserem Bücherflohmarkt in der Gemeindebücherei zu stöbern und vielleicht so noch das ein oder andere Weihnachtsgeschenk zu erwerben. Nach dem Nikolausumzug haben die Kinder die Möglichkeit sich von unserer Vorleserin Marlene mit dem Bilderbuchkino Warten aufs Christkind von der Vorfreude auf das nahende Weihnachtsfest begeistern zu lassen. Beginn um Uhr in der Bücherei im Kunstforum. Wir möchten Sie auch noch einmal auf unsere zusätzlichen Öffnungszeiten dienstags, Uhr, hinweisen. In den Weihnachtsferien ist unser letzer Ausleihtag Donnerstag, und im neuen Jahr freuen wir uns, Sie ab Dienstag, wieder begrüßen zu dürfen. Es erwarten Sie viele neue, spannende Bücher und Hörbücher. mkg Seniorennachmittag mit Programm Der Seniorennachmittag im Dezember findet statt am Dienstag, 11. Dezember, Uhr, mit Adventsandacht mit Pfarrer Meister. Die Ev. Mauritius- Gemeinde Essenheim lädt herzlich hierzu ein! Haw. Jugenheim Sport Kantersieg für den TuS In der Heimbegegnung gegen das Schlusslicht Fidelia Ockenheim II legte der TuS los wie die Feuerwehr. Nach drei Minuten stand es bereits 2:0, Luff und Priester nutzen jeweils die Vorbereitung von Kai Scholles. Ockenheim 1. Ausgabe 2013 Vertrauen Sie dem Fachmann Ihr Altgold ist Geld wert! Barankauf bei Raiffeisenplatz Saulheim Tel. ( ) Fax konnte dann sogar verkürzen, doch die Mannschaft blieb anschließend wieder am Drücker. Zweimal Autenheimer, Albersmann, Huff und Loch schraubten das Ergebnis bis zur Pause auf 7:1. Auch nach dem Wechsel war der Torhunger der Mannschaft von Coach Andi Autenheimer längst noch nicht gestillt. Zwei weitere Treffer von Patrick Autenheimer, erneut Albersmann und Huff, zweimal Diego Flores sowie Patrick Friedel und Nici Engel machten den höchsten Sieg seit vielen Jahren für den TuS perfekt. Am kommenden Sonntag kommt es nun auswärts zum Spitzenspiel gegen Tabellenführer Gau-Algesheim II - Anstoß um 12:30 Uhr. Al. We. Vereinsleben Weihnachtsfeier der TuS Der TuS Jugenheim wird am Samstag, ab 18 Uhr (Einlass ab 17 Uhr) in der Sport- und Gemeindehalle seine Jahresabschlussfeier mit großer Tombola durchführen. Unsere Sportler bieten wieder ein buntes Programm, das die Leistungsbreite im Verein abbildet. Wir würden uns freuen, viele Mitglieder und interessierte Mitbürger an diesem Abend begrüßen zu dürfen. Vorstand TuS Jugenheim Erscheindatum: Do., / KW 2 Annahmeschluss für: redaktionelle Beiträge Montag, / 12 Uhr M. Ma. Was sonst noch Rheinhessen liest in der VHS Jugenheim Rheinhessen liest ist ein Kulturevent besonderer Art. Wenn Wein und Kultur zusammentreffen, werden Veranstaltungen zu Ereignissen wie jüngst in Jugenheim.

12 Seite 12 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Hartholzbriketts - Pellets - Rindenbriketts - Anfeuerholz!! JETZT AUCH MIT LIEFERSERVICE!! Dr. Thomas Persdorf hat dort aus seinem noch unveröffentlichten Roman Entlang des Großen Krieges gelesen und dabei die zahlreichen Zuhörer von Anfang an in seinen Bann gezogen. In dem als Manuskript vorliegenden Roman erzählt er die Geschichte des jungen Quintus Schneefahl in der Zeit des ersten Weltkrieges, ein Leben mit großen Leidenschaften, besonderen Bekanntschaften und unerwarteten Ereignissen. Durch die geschickte Auswahl der Textstellen gelang es dem Autor, die Zuhörer in die Zeit des großen Krieges mitzunehmen. Sowohl mit ernsten als auch mit humorvollen Passagen konnte er das Publikum begeistern. Musikalisch begleitet wurde Thomas Persdorf von seinem Sohn Cornelius. Die vorgetragenen Texte erhielten durch dessen musikalische Interpretation eine Intensität, die das Publikum begeisterte. He. Ge. Weihnachtsmarktjubiläum ein Highlight Bei frostig winterlichen Temperaturen fand der Jugenheimer Weihnachtsmarkt, den der SPD Ortsverein seit nunmehr 25 Jahren organisiert, im Jubiläumsjahr viel Zuspruch. Nicht nur die Zahl der Aussteller hatte deutlich zugenommen, sondern gerade auch die Angebote für die Kinder wie die riesige Hüpfburg fanden viel Anklang. So freute sich Vorsitzender Steffen Wolf vor der weihnachtlichen Kulisse im Rathaushof zahlreiche Besucherinnen und Besucher, Kinder und Ehrengäste begrüßen zu können. Er dankte allen, die in den 25 Jahren mitgemacht und dafür gesorgt haben, dass der Weihnachtsmarkt aus dem Jahresprogramm der Gemeinde Jugenheim nicht mehr wegzudenken ist. Die Musikfreunde 2001 Jugenheim umrahmten den Einzug des Nikolaus, der bei den kleinsten Besucherinnen und Besuchern wie in jedem Jahr viel Begeisterung auslöste. Die von den Anbietern herrlich dekorierten Stände luden zu einem Rundgang ein und lieferten eine Vielzahl von Ideen für mögliche Weihnachtsgeschenke. Den Mittelpunkt bildete traditionell der Glühweinstand. Der unter fachkundigen Anleitung von Manfred Loch und Wolfgang Wildner zubereitete Glühwein fand auch im Jubiläumsjahr eine breite Zustimmung und viel Lob von den Gästen. Für das leibliche Wohl sowie für alkoholfreie Getränke war bestens gesorgt. Text/Foto: St. Wo. Klein-Winternheim Infos Ihrer Gemeinde Klein-Winternheimer Weihnachtsmarkt Alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde und natürlich auch auswärtige Gäste laden wir herzlich zum dies - jährigen Weihnachtsmarkt am Sonntag, den 9. Dezember von 15 bis 20 Uhr auf dem Andreasplatz ein, sich mit uns auf die kommenden Festtage einzustimmen. Der Nikolaus, der sich gegen Uhr angekündigt hat, wird für die Kinder ganz gewiss eine kleine Überraschung mitbringen. Der Musikverein übernimmt dabei die musikalische Umrahmung. Für das leibliche Wohl ist selbstverständlich wieder bestens gesorgt. Auch gibt es wieder Anregungen und Angebote für Geschenke zum bevorstehenden Weihnachtsfest. Ute Granold Ortsbürgermeisterin Sport 2. Zumba-Party des TV Am 8. Dezember findet von 15:00 bis 18:00 Uhr die 2. Zumba-Party des TV Klein-Winternheim in der Haybachhalle statt. 2 engagierte Zumbatrainer bieten Ihnen 3 Stunden Zumba zu schweißtreibenden südamerikanischen Rhythmen, verbunden mit Hip- Hop, Bauchtanz und klassischen Fit - ness-elementen. Für Essen und Getränke wird bestens gesorgt, außerdem wird der Zumba-Shop vor Ort sein. Eintritt wird erhoben (Kinder/Jugendliche bis 16 Jahren sind frei). Anmeldungen bei Sandra Schneider (Zumbatrainerin), unter oder telefonisch unter 06136/ S. Lin. Vereinsleben Das Heimatmuseum öffnet seine Pforten am 2. Advent, 8.12., von Uhr Das Heimatmuseum Klein-Winternheim beherbergt zurzeit neben der Dauerausstellung eine temporäre Ausstellung zum Thema Sport. In der Dauerausstellung sind Funde aus dem Tertiär, aus keltischer und römischer Epoche ebenso zu besichtigen wie Haushaltsgegenstände und Werkzeuge von Klein-Winternheimer Bauern und Handwerkern. Auch eine komplette Schusterwerkstatt und eine Schmiede wird vorgestellt. Zu den bereits bestehenden Exponaten wird bis zum Jahresende ein Gemeinschaftsprojekt des Geschichtsvereins und des Turnvereins gezeigt. 40 Jahre Olympia München und 25 Jahre TV Klein-Winternheim wurden für diese Sonderausstellung aufgearbeitet. Von der Olympiade 1972 sind Originalunterlagen und eine Plakatserie ebenso ausgestellt wie auch Dokumente über das Olympia-Attentat. Der Turnverein zeigt sowohl seine Aktivitäten als Breitensportverein in den letzten 25 Jahren als auch Dokumente, Exponate und Bilder, die die Geschichte der Turnvereine seit 1848 in Klein-Winternheim veranschaulichen. Da die Sonderausstellung nur noch bis zum Jahresende zu sehen ist, besteht am 2. Advent parallel zum Weihnachtsmarkt die letzte öffentliche Möglichkeit, das Museum zu besuchen. Bis Ende 2012 können sich aber gerne Gruppen und Einzelpersonen anmelden. Rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 06136/88743 oder 06136/ Informationen über die beiden Vereine finden Sie unter aktive-in-der-region/geschichts vereinklein-winternheim und tri Zusammen macht Musik dreifach Spaß Ein großartiges Konzert vor vollem Haus. Am vergangenen Sonntag wollte die Schlange der hereinströmenden Menge gar kein Ende nehmen. Die Sänger von Black&White, dem Jugendchor des MGV Klein-Winternheim sowie die jungen Musiker des Jugendorchesters und die Minis aus dem Musikverein trauten ihren Augen nicht. Schon vor dem Konzert wurden sie so für die harte Arbeit und die vielen Proben belohnt und motiviert. Stolz liefen sie ein und füllten die Bühne mit Chor und Orchester bis in den letzten Winkel aus. Einen fulminanten Start legten die beiden Gruppen mit dem gemeinsam interpretierten Song Halleluja hin. In weiteren Stücken konnten die einzelnen Register bzw. einzelne Musiker des Jugendorches - ters ihr Können beweisen. Und auch die Kleinsten konnten mit großer Leis - tung überzeugen. Ein Highlight bot Erinnerung an Zirkus Renz, bei dem Leonard Meier die Klanghölzer des Xylophons in einem atemberaubenden Tempo erklingen ließ. Auch der Chor glänzte mit treffenden Harmonien und Soli, welche zum ersten Mal auch von männlichen Stimmen mit Bravour vorgetragen wurden. Black&White zeigten ihr Können in einem weiten Spektrum an Musikrichtungen - ausgehend von leisen Klängen, wie Fields of Gold über Klassiker bis hin zum vollen Gospelsound in Here I am to worship war alles dabei. Viel Applaus gab es auch für die Piratengruppe rund um Jörg von den Steinen, die die Melodien aus Fluch der Karibik mit einem Seeräuberauftritt verschönten. Einen würdigen Abschluss bot das Stück We are the Champions, welches von allen drei Gruppen zusammen zum Besten gegeben wurde. Der Dirigent des Jugendorchesters, Konrad Meier, sowie der Minis, Ingmar Kreibohm als auch die Leiterin von Black&White, Silke Schöne, konnten mehr als zufrieden mit der Darbietung ihrer Gruppen sein. Vielen Dank an das Publikum dieses Abends und ihre großzügigen Geldspenden. Diese werden in beiden Vereinen der Jugendarbeit zugute kommen. Einen besonderen Dank an den Brezelspender Dr. Otto Hey. Der Musikverein wird auch beim Weihnachtsmarkt im Ort am Sonntag, 9.12., auftreten und den Besuchern heiße Gulaschsuppe anbieten. Dazu Eierund Glühwein. E. Ec. Kunst / Kultur Feste / Feiern Verbandsgemeinde Nieder-Olm Essenheim , Uhr Nikolausmarkt Auf dem Dalles Klein-Winternheim , Uhr Männerchor und Kinderchor Rasselbande des MGV Klein-Winternheim Adventskonzert Andreaskirche , Uhr Klein-Winternheimer Weihnachtsmarkt Andreasplatz Ober-Olm , Uhr Theatergruppe des TV Jubiläumsvorstellung Rumpelstilzchen Essenheimer Straße 19 Zornheim , Uhr KiZ Initiative Kultur in Zornheim Der rheinhessische Mozart - eine Begegnung Gast: Organist Prof. Hans Joachim Bartsch kath. Kirche , Uhr Musikfreunde Zornheim Vorweihnachtliches Kirchenkonzert kath. Kirche Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen finden Sie unter Was sonst noch Tombola auf dem Weihnachtsmarkt Am 9. Dezember findet auf dem Klein- Winternheimer Weihnachtsmarkt die alljährliche Tombola des katholischen Kindergartens St. Franziskus statt. Die Helfer der Tombola haben bei vielen regionalen Unternehmen wieder tolle Sachpreise organisiert. Dem Hauptgewinner winkt eine Reise nach Berlin, die von der Klein-Winternheimer Bürgermeisterin Ute Granold persönlich überreicht wird. Der gesamte Erlös der Tombola kommt den Kindern des Kindergartens direkt zugute. Lose können ab Uhr auf dem Weihnachtsmarkt auf dem Andreasplatz vor der Pfarrkirche St. Andreas gekauft werden. S. Wer. Nieder-Olm Sport Letzter Heimspieltag des Jahres Zum letzten Mal im Jahr 2012 bittet die djk Nieder-Olm alle Basketball-Freunde zum Heimspiel-Tag in die Heinz- Kerz-Halle. Am empfangen zunächst die Regionalliga-Damen den BC Wiesbaden zum Rhein-Main- Selz-Derby (15.30 Uhr), im Anschluss

13 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Nichtamtlicher Teil Seite 13 Verbandsgemeinde Nieder-Olm , Uhr 1.FCK - Fanclub Rheinsender-Teufel Wolfsheim Weihnachtsfeier Weinhaus Engel Alzeyer-Straße 7 Grolsheim Essenheim , Uhr Ortsgemeinde Laternenumzug Treffpunkt: Platz am Feuerwehrgerätehaus , Uhr Reit- und Fahrverein Weihnachtsmärchen Merlin und der Weihnachtsmann Reithalle Im Klotzklauer Jugenheim , Uhr LandFrauenVerein Weihnachtsfeier Sport- und Gemeindehalle Vereinsraum Klein-Winternheim , Uhr Ortsgemeinde Fahrt zum Michelstädter Weihnachtsmarkt für Seniorinnen und Senioren Abfahrt am Elxlebener Platz Nieder-Olm , Uhr SPD Ortsverein Stammtisch Nieder-Olmer Weinstube , Uhr Stadt Nieder-Olm Weihnachtsfeier für Seniorinnen und Senioren Ludwig-Eckes-Halle Einlass Uhr Ober-Olm Kath. Pfarrgemeinde Uhr Festgottesdienst in der Valentinuskapelle anschl. Adventsnachmittag im Haus St. Valentin , Uhr TV 1848 Ober-Olm Weihnachtsfeier Vereinshalle Essenheimerstraße gastiert der MTV Gießen (17.30 Uhr) in Nieder-Olm und bittet die Drachen zum Korbball der Herren. Dabei wollen sich die Nieder-Olmer selbst ein Geschenk unter den Christbaum legen und gegen die direkten Konkurrenten wichtige Punkte einfahren. Das ist vielleicht der wichtigste Heimspieltag des Jahres, weil wir zwei Siege wirklich gut gebrauchen könnten, erklärt djk-abteilungsleiter Sven Labenz und hofft auf zahlreiche Zuschauer. Los geht es ab Uhr, für gute Verpflegung ist bestens gesorgt. Der Eintritt von 2 ist für die Jugendarbeit des Sportvereins gedacht. Sv. L. Handball - JSG Saulheim/ Nieder-Olm Ergebnisse: Budenheim - JSG m. B1 33:32 Bitburg - m. A1 40:31 Kirn - m. A2 29:22 Veranstaltungen , Uhr Seniorenteam Pfarrei St. Martin Ober-Olm/Essenheim Adventsnachmittag für Seniorinnen und Senioren Haus St. Valentin Sörgenloch , Uhr TuS Sörgenloch Zumba-Party Horst-Schlager-Halle , Uhr SPD Ortsverein Fahrt zum Deidesheimer Weihnachtsmarkt Treffpunkt am freien Platz , Uhr Gemeinde Sörgenloch Seniorentreff Rathaus, Mehrzweckraum Stadecken-Elsheim , Uhr Förderverein der Grundschule Stadecken-Elsheim (Adam-Elsheimer-Grundschule) Außerordentliche Mitgliederversammlung im Film- und Feierraum der Grundschule , Uhr Seniorenvertretung und Gemeindeverwaltung Vorweihnachtlicher Nachmittag für Seniorinnen und Senioren Selztalhalle Mehrzweckraum , Uhr LandFrauenVerein Elsheim Ausflug zum Deidesheimer Weihnachtsmarkt Treffpunkt Bushaltestelle an der kath. Kirche Zornheim LandFrauenVerein , Uhr Weihnachtsfeier Sportklause , 8.30 Uhr Besuch des Weihnachtsmarktes in Straßburg Abfahrt an der Endhaltestelle Hahnheimer Straße Bretzenheim - m. C1 29:20 w. B - Bodenheim 14:6 Bretzenheim - m. C2 20:23 Kirn - m. C3 42:21 w. D1 - Bretzenheim 10:18 Bretzenheim - m. E2 w. E2 - Bretzenheim 2:25 w. E1 - Bodenheim 3:23 O.-Hilbersheim - m. D1 17:23 w. D2 Bodenheim 22:4 Vorschau: : WHH: m. B1 - Bretzenheim : RHA: m. E2 - Zotzenheim 11.30: RHA: m. D2 - Nierstein 13.00: RHA: m. A1 - Schifferstadt 10.00: HKH: m. C1 - Osthofen I 11.10: HKH: m. C2 - Osthofen II 10.30: WHH: m. D1 - Rhein-Nahe 11.45: WHH: m. E1 - Meisenheim A.V. Widrige Umstände bei JSG-A-Jugend-Niederlage Oberligahandballer verlieren zu acht in Bitburg Die längste Auswärtsfahrt der Saison stand von Beginn an unter keinem gu - ten Stern und so verwundert es nicht, dass die JSG Saulheim/Nieder-Olm mit einer 31:40-Niederlage aus Bitburg zurückkehrte. Verletzungs- und krankheitsbedingt fehlten gleich sechs Stammspieler. Trotz dieser Rückschläge spielte die JSG in den ersten 15 Minuten zum Teil sehr ansehnlichen und hochklassigen Handball. So hatte man den Gegner gut im Griff und konnte selbst im Angriff durch gelungene Spielzüge Akzente setzen. Nach 5 Minuten stand es 4:2, ehe man nach weiteren fünf Minuten den 5:5-Ausgleich kassierte. In den folgenden Minuten konnte man das Spiel noch ausgeglichen gestalten, aber bis zur Halbzeit geriet die JSG mit 15:21 in Rückstand. Die zweite Halbzeit war ein Spiegelbild der ersten und so konnten die tapferen Acht die Niederlage nicht verhindern. Es hilft nichts, wir müssen nach vorne schauen und uns auf die lösbare Aufgabe gegen Schifferstadt an diesem Sonntag konzentrieren, sagte der gut aufgelegte Torhüter Daniel Schmitt nach der Partie. Spieler: Daniel Schmitt; Julian Weber (7), Luca Lange (7), Tom Wieland (4), Torsten Schmitt (4), Maximilian Wrede (4), Jonas Kahle (4), Bastian Hanses (1) Mi. Ku. FSV Nieder-Olm Ergebnisse: Jahreskonzert des Bläserchors TSV Zornheim - FSV ausgefallen FSV II - 1. FC Schwabsburg 2:0 A1 SV Alem.Waldalgesheim 0:5 FSV Alem. Laubenheim - D1 0:3 TuS Wörrstadt - D2 1:1 Vorschau: FSV Nieder-Olm - SV Gimbsheim 14:30; FSV II - Vitesse Mayence Mainz 12:00 Uhr. B. Ber. Aller guten Dinge......sind 3! Die Rede ist nicht nur vom 1. Herrenteam des TTC, die gegen DJK Büdesheim II nach einem 6:8 Rückstand durch Hubert Jonetzko sowie das Doppel Schmitt/Faust zum dritten Mal in Folge ein 8:8 Unentschieden erreichte und damit eine kleine Serie im Kampf um den Klassenerhalt in der Bezirksliga Nord eröffnete, die Rede ist vielmehr auch von Michael Keber, der bei den Vereinsmeisterschaften zum dritten Mal in Folge als Champion von der Platte ging (2. Platz: Hubert Jonetzko, 3. Platz: Chris - Mit dem festlichen Konzertmarsch Arsenal von Jan Van de Roost begrüßte der Bläserchor unter der Leitung von Nico Leikam am vergangenen Samstagabend sein Publikum anlässlich des diesjährigen Jahreskonzerts. Über 400 begeis - terte Zuhörer fanden den Weg in die Ludwig-Eckes-Festhalle in Nieder- Olm, um die Früchte der Arbeit der Musiker und Musikerinnen in den vergangenen Wochen und Monaten auszukosten. So konnten die Zuhörer unter anderem die Hitze der Montanas del Fuego spüren, als der Bläserchor musikalisch die Feuerberge der Insel Lanzarote beschrieb und mit dem Eroberer Dschingis Kahn den Ansturm der mongolischen Reiterheere erleben. Durch das Programm führten Lara Bruck, Lucas Berndhäuser und Lara Hartz. Auch der Nachwuchs kam nicht zu kurz. Unter der Leitung von Lea Weisrock vollbrachte der Jugendbläserchor beachtliche musikalische Leistungen. So führten sie die bekannten Popsongs Sombody that I used to know von Gotye, Rolling in the deep von Adele sowie die Balade Irish dreams auf. Nach der Pause fackelte der Bläserchor nochmal mit Tokio Adventure und der Filmmusik zu Pirates of the Caribbean ein Feuerwerk ab. Das Resümee: Ein rundum gelungener Konzertabend. Das fanden auch die Zuhörer und verlängerten das Konzert um zwei Zugaben. Text: S.G./Bild: M.B.

14 Seite 14 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 tian Ambach) und damit den Wanderpokal auf Dauer in der heimischen Vitrine platzieren kann. Die Rede ist drittens von Leon Görg, der an der Seite von Torsten Seibert im Endspiel gegen Kevin Wang und Hubert Jonetzko die Vereinsmeisterschaft im Doppel errang, sich bei den Kreismeisterschaften in Bodenheim in der B-Klasse ohne Satzverlust in die Siegerliste eintrug und auch die Doppelkonkurrenz (an der Seite von Leonhard Meier vom RSV Klein-Winternheim) gewann. Beste Voraussetzungen also für die am 8. und 9. Dezember anstehenden Jahrgangsmeisterschaften des RTTV. Wo. Ke. Vereinsleben Weihnachtsfeier des GV Liederkranz 1946 e.v. Am Samstag, , feiert der Gesangverein Liederkranz 1946 e.v. um 19 Uhr seine Weihnachtsfeier im Restaurant Zum Häus chen. Der Vorstand würde sich freuen möglichst vielen Mitglieder begrüßen zu können. Damit der Nikolaus, der sein Kommen angesagt hat, für jeden ein Geschenk dabei hat, bitten wir um eine kurze telefonische Anmeldung bei der Schriftführerin K. Debo, Tel.: Weitere Informationen über den Liederkranz erhalten Sie immer aktuell auf unserer Homepage K. D. Positive Entwicklungen bei der djk Positive Entwicklungen konnte djk- Vorsitzender Ralf Winkler vermelden, als er die Mitglieder des rheinhessischen Sportvereins, unter ihnen auch Ehrenvorsitzender Dr. Hans-Valentin Kirschner, zur jährlichen Generalversammlung begrüßte. So kann der christlich geprägte Verein nicht nur einen leichten finanziellen Überschuss für das Kalenderjahr 2011 verzeichnen, sondern freut sich auch über einen Zuwachs bei den Mitgliedern sowie einen neuen 2. Vorsitzenden. Hildegard Becher und Sven Labenz berichteten ebenfalls Positives aus den beiden Abteilungen. So bietet der Freizeitsport Angebote für alle Alters - klassen, vor allem Yoga, Pilates und Qi Gong-Kurse werden neben dem Angebot Zumba verstärkt wahrgenommen. Gut aufgestellt präsentiert sich auch der Basketballsport in Nieder- Olm. In allen Altersklassen sind die Drachen von der U12 bis zur U19 sowie in insgesamt acht Seniorenteams bis zur Regionalliga vertreten. Als neuer 2. Vorsitzender wurde Chris - tian Zürcher durch die anwesenden Mitglieder einstimmig gewählt. Der 54- jährige Jurist aus Stadecken-Elsheim ist aktiver Freizeitsportler bei der djk und weiß seine Tochter in der U15- Mannschaft der Basketballer gut untergebracht. Sv. L. Öffentlicher Bücherschrank aufgestellt Die beiden Initiatorinnen beim Anmalen des Schrankes Foto: St. Wo. Initiiert von Sabine Klein und Anita Petri lädt nun auch in Jugenheim ein öffentlicher Bücherschrank Bürgerinnen und Bürger und natürlich auch Kinder zur kostenlosen Bücherausleihe ein. Der Schrank wurde angepasst und aufgestellt von den Gemeindearbeitern und findet sich nun direkt neben dem Eingang des CAP-Marktes in der Mainzer Straße. Der Schrank ist immer zugänglich und geöffnet, ausgeliehen werden kann somit jederzeit ohne Anmeldung, ohne Ausweis und immer kostenlos. Man kann an Ort und Stelle schmökern oder ein Buch mit nach Hause nehmen, es gibt keine Ausleihfristen, man kann das Buch zurückbringen, aber auch behalten oder ein anderes einstellen. Die Pflege und Betreuung des Schrankes werden die beiden Initiatorinnen übernehmen, wir bitten aber auch alle Nutzer einen Blick auf den Schrank zu haben, so dass kein Schund eingestellt oder Vandalismus betrieben wird. Wir wünschen uns eine rege Nutzung und danken allen, die sich künftig an dieser Idee beteiligen. Zur offiziellen Einweihung am Samstag, dem um 15:00 Uhr möchten wir Sie hiermit herzlich einladen. Herbert Petri Ortsbürgermeister Landfrauen schmücken Weihnachtsbaum Helferinnen und Helfer nach der gelungenen Schmückaktion Foto: St. Wo. Ein besonders schöner Weihnachtsbaum schmückt in diesem Jahr den malerischen Marktplatz unter der Martins Kirche in Jugenheim. Bürgermeister Herbert Petri bedankte sich bei allen, die an dem Gelingen beteiligt waren - allen voran den Jugenheimer Landfrauen, die mit selbstgebastelten Weihnachtsdekorationen das Schmücken übernommen hatten. Für die Auswahl des Baumes im Ober Olmer Wald, den Transport und das Aufstellen waren die Gemeindearbeiter unter der Regie des Beigeordneten Karl-Heinz Degreif verantwortlich. Ebenso für das Aufhängen der neuen LED Lichterkette, die seitens der Gemeinde spendiert wurde. Insbesondere in den Abendstunden wird der Platz nun in eine stimmungsvolle vorweihnachtliche Atmosphäre getaucht, die zu einem Verweilen an dem Marktplatz einlädt. Herbert Petri Ortsbürgermeister Lions-Lesung mit Ursula Niehaus Für Dienstag, 15. Januar 2013, 19 Uhr, lädt der Lions Club Nieder-Olm in Kooperation mit der Stadtbücherei zur Autorenlesung mit Ursula Niehaus in die Schmiede Wettig ein. Die in Ingelheim lebende Bestsellerautorin wird aus ihrem aktuellen Buch Die Tochter der Seidenweberin lesen. Die Zuhörer erwartet ein spannender historischer Roman mit realem Kern. Wie in ihren anderen Romanen auch macht Niehaus eine Frau, die wirklich im Mittelalter gelebt hat, zur Protagonistin und erweckt sie damit wieder zum Leben. Obendrein stellt sich die Wahl-Ingelheimerin den Fragen ihrer Zuhörer. Kostproben aus einem Weingut runden den Abend ab. Der Reinerlös der Veranstaltung fließt zu gleichen Teilen der Stadtbücherei Nieder-Olm und dem in Wiesbaden beheimateten Kinderhaus Zwerg Nase zu, das Familien mit behinderten Kindern Entlastung und Hilfe bietet. Karten gibt es ab sofort im Vorverkauf in der Buchhandlung Hauck, bei BiNO und in der Stadtbücherei Nieder-Olm. G. Z. Was sonst noch Ablesung der Stromzähler in Nieder-Olm und Zornheim Siehe unter Verbandsgemeinde, Rubrik Was sonst noch. Infos der Ev. Kirchengemeinde Nieder-Olm Anhalten - innehalten! Inmitten der hektischen Weihnachtszeit bieten Ihnen die ökumenischen Haltestellen, die vom Dezember jeweils montags, mittwochs und freitags um Uhr in der Kapelle an der katholischen Kirche in Nieder-Olm stattfinden, eine kleine Oase der Ruhe. Kleinkindergottesdienst Die Ev. Kirchengemeinde Nieder-Olm lädt alle Kinder von 0-5 Jahren samt Begleitung herzlich am Samstag, 8. Dezember um Uhr in die evangelische Kirche zum Kleinkindergottesdienst ein. Stern von Bethlehem wird diesmal unser Thema sein. Das Kindergottesdienstteam freut sich schon auf das Singen, Spielen und Beten mit euch. Fahrdienst für ältere Kirchenbesucher Für die älteren oder gehbehinderten Gemeindeglieder der Ev. Kirchengemeinde Nieder-Olm kann am 16. Dezember 2012 der nächste Fahrdienst zum Gottesdienst in Anspruch genommen werden. Interessierte Gemeindeglieder melden sich bitte bis Freitag, 14. Dezember, Uhr im Gemeindebüro, Tel /2469, an. Der darauf folgende Fahrdienst wird am 6. Januar 2013 angeboten. C.Wag. Adventsmarkt im kath. Kindergarten Nieder-Olm Er war ein umwerfender Erfolg, dieser erste Adventsmarkt, den der kath. Kindergarten St. Georg veranstaltet hat. Keiner der fleißigen Helfer hatte auf solch ein großes Interesse zu hoffen gewagt. Die vielen Stunden Arbeit im Vorfeld der Veranstaltung haben sich gelohnt und somit wächst das Spendenkonto für den Umbau des kath. Kindergartens weiter an. Der Verkauf der vielfältigen und zum Teil empfindlichen handwerklichen Dinge fand im Kindergartengebäude statt. Glühwein, Kinderpunsch, Kaffee, Kuchen und Waffeln konnten stimmungsvoll im Freien an Stehtischen verzehrt werden. Während sich die Erwachsenen nett unterhielten, nutzten die Kinder den Außenbereich des Kindergartens, um sicherzustellen, dass auch die nächste Waschmaschinenladung gut gefüllt sein wird. Besonders gefreut hat uns die Verbundenheit der ehemaligen Kindergartenkinder, ihren Eltern und Großeltern. Wir danken allen Besuchern für das Interesse an unserem Kindergarten! Übrigens beteiligt sich der kath. Kindergarten am Lebendigen Adventskalender. Am 13. Dezember öffnet sich um Uhr im Hof des Kindergar- Ihre s an die Redaktion des Nachrichtenblattes senden Sie an: redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de

15 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Nichtamtlicher Teil Seite 15 tens ein Adventsfenster. Sie sind herzlich eingeladen, eine kurze Zeit mit uns innezuhalten und sich zu besinnen. Text/Foto: St. E. Jahrgang 1940 N.-Olm Die Wanderer des Jahrgangs treffen sich zur letzten Wanderung 2012 am Montag, um am Parkplatz der Ludwig-Eckes-Halle. Abschluss ist gegen Uhr im Häus chen, Nieder-Olm. U. Sc. Ober-Olm Infos Ihrer Gemeinde Vorweihnachtliche Feier mit den Ober-Olmer Senioren Die Gemeinde lädt zur vorweihnachtlichen Feier mit den Ober-Olmer Senioren am Samstag, 15. Dezember 2012, 14:30 Uhr, in die Ulmenhalle herzlich ein. Teilnehmen können alle Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben mit ihren Ehegatten sowie jüngere alleinstehende Personen und die Heimbewohner der Seniorenresidenz. Die Feier wird in diesem Jahr vom Quartett-Verein 1863 Ober-Olm gestaltet. Anmeldung unter Telefon 06136/8040 oder 06136/ Einladungen mit Anmeldeabschnitt wurden in die Haushalte verteilt. Heribert Schmitt Ortsbürgermeister Kunst / Kultur Jubiläumsvorstellung der Theatergruppe Die Theatergruppe des Turnvereins 1848 Ober-Olm e.v feiert ihr 30-jähriges Bestehen und lädt Groß und Klein zur Jubiläumsvorstellung ein. Gespielt wird das Märchen Rumpelstilzchen, mit dem die Gründerpantomimen 1982 ihren ersten Auftritt hatten. Vorhang auf heißt es beim TV Ober-Olm, Essenheimer Str. 19, am 10. Dezember um 18 Uhr. Für Speis und Trank ist gesorgt. Der Eintritt ist frei. An. Ma. Sport Gelungener Jahresabschluss für C-Juniorinnen Zum Jahresende hin stand mit der Begegnung gegen die TSG Bechtheim nochmal eine lösbare Aufgabe bevor. Trotz des Fehlens einiger Spielerinnen legten die Ober-Olmerinnen gleich los wie die Feuerwehr. Eddi Griebling und Annika Bertsch stellen mit ihren Treffern bereits nach wenigen Minuten die Weichen auf Sieg. Amina Zaoui zog erneut im Mittelfeld glänzend die Fäden und sorgte mit einem lupenreinen Hattrick und einem weiteren Treffer bereits zur Halbzeit für die Vorentscheidung. Beim 4:0 wurde sie dabei mus - tergültig mit einem Traumpass von Tessa Bollmann in Szene gesetzt. Die Abwehr mit Johanna Arend, Nastasja Kaletta und Lucie Ehlers ließ auch in der Folgezeit kaum Offensivaktionen der Gäste zu. Die wenigen Chancen, die sich die Bechtheimerinnen erarbeiteten, wurden allesamt durch die gut agierende Ersatztorhüterin, Sarah Maskow, zunichte gemacht. Mit fortlaufender Spieldauer schalteten die Gastgeber ein bis zwei Gänge zurück, ohne aber die Kontrolle über das Spiel aus der Hand zu geben. Ein weiterer Treffer von Amina rundete das schön anzusehende Spiel vor zahlreichen Zuschauern ab. O. A. Vereinsleben Weihnachtsfeier des TV Hiermit laden wir alle großen und kleinen Mitglieder des Turnvereins 1848 Ober-Olm e.v. herzlich ein zur Weihnachtsfeier am um Uhr in der Vereinshalle, Essenheimer Straße. Die Theatergruppe hat das Theaterstück Rumpelstilzchen einstudiert und die Tanzmäuse wollen mit ihrem Auftritt das Warten auf den Nikolaus verkürzen. Wir freuen uns darauf, mit unseren Mitgliedern einen schönen Adventsonntag bei Kaffee und Kuchen verbringen zu können. Das Theaterstück wird am Montag, 10. Dezember, um Uhr wiederholt. Hierzu sind auch Nichtmitglieder herzlich eingeladen. E. Ka. Gestern, heute, morgen, wir feiern Fastnacht ohne Sorgen... Unter diesem Motto findet am die schon zur Tradition gewordene Saalfastnacht beim Turnverein Ober-Olm statt. Karten können ab sofort bei Andrea Oehl, Tel /89942 bestellt werden. E. Ka. Was sonst noch Jahrgang 1939 Wir treffen uns zum Ausflug am Sonntag, 9. Dezember um 9:30 Uhr an der Haltestelle an der Apotheke. SL Sternsinger gesucht! Die Aktion Dreikönigssingen wird im nächsten Jahr am Sonntag, 6. Januar in der Pfarrgemeinde St. Martin Ober- Olm durchgeführt. Die Kinder werden in sechs Gruppen durch die Straßen unterwegs sein und um Spenden für notleidende Kinder in der dritten Welt bitten. Alle Kinder und Jugendliche ab dem 3. Schuljahr dürfen sich engagieren und treffen sich ab sofort jeden Sonntag nach dem Hochamt in der Kath. Kirche zur Einteilung und zum Üben. Bitte die verschiedenen Gottesdienstzeiten beachten! Los geht s am kommenden Sonntag nach dem Gottesdienst, der um 9.30 Uhr beginnt. Nähere Informationen erteilt gerne Christine Sparrenberger unter der Rufnummer oder sparrenberger@web.de Ch. Sp. Sörgenloch Infos Ihrer Gemeinde Vorankündigung - Umleitung und Halteverbot wegen Weihnachtsmarkt Aus Anlass des Sörgenlocher Weihnachtsmarktes am wird die Ortsdurchfahrt ab 10 Uhr gesperrt Der PKW-Verkehr wird innerörtlich umgeleitet. Busse werden über den Betonweg Wethbach umgeleitet und die Bushaltestellen an die Ecke Mainzer Straße/Am Kirschgarten und Ecke Schornsheimer Weg/Neugasse verlegt. Wegen der Umleitung ist für folgende Straßen ein Halteverbot am von 8.00 bis Uhr angeordnet: Dörrgasse, Gutenbergstraße, Schlossgasse, Am Kirschgarten, An der Oberweide, Neugasse. Wir bitten dringend um Beachtung! Dr. Frieder März Ortsbürgermeister Stadecken-Elsheim Infos Ihrer Gemeinde Nicht vergessen: Vorweihnachtliches Beisammensein......der Stadecken-Elsheimer Senioren Kinder teilen mit Kindern Kindergartenkinder spenden Kleidung und Spielsachen JETZT Geld sparen mit neuen Fenstern und Rollladensanierung Die Kinder des Katholischen Kindergartens Haus der Großen-Kleinen- Leute in Zornheim haben sich zu St. Martin intensiv mit ihren Erzieherinnen dem Thema Teilen gewidmet. Um es noch greifbarer und für die Kinder verstehbarer zu machen, sollten diese aus ihren Spielsachen und Kleidungsstücken ein Teil heraussuchen, das sie bedürftigen Kindern schenken, es mit ihnen teilen möchten. Eine kleine Delegation mit Kindergartenleiterin Ulla Schmitz (r.) überbrachte nun die Sammelstücke dem Projekt der katholischen Kirche Leben Teilen, genauer gesagt der Kleiderkammer Nieder-Olm. Andrea Schmitt (Mitte) nahm die Spenden mit Freude entgegen und bedankte sich ganz herzlich für diese tolle Idee, bei der Kinder anderen Kindern ein Freude machen und dabei lernen, wie wichtig miteinander teilen ist. Text/Foto: A. Pos. am nächsten Donnerstag, 13. Dezember um 15:00 Uhr in der Rheinhessenstube der Selztalhalle. Rudolf Thielemann Seniorenvertretung Kunst / Kultur Adventskonzert des MGV Elsheim 1861 e.v. Der MGV 1861 Elsheim e. V. lädt Sie alle herzlich zu seinem diesjährigen Adventskonzert ein. Die ev. Paulskirche in Elsheim öffnet am dritten Adventssonntag, 16. Dezember, ihr Portal, und ab Uhr erklingen weihnachtliche Töne. Erleben Sie ein besinnliches und vielseitiges Programm, dargeboten vom Männergesangverein 1861 Elsheim e. V. zusammen mit den Gastchören Cantare, Chorioso und dem Kammerchor Elsheim unter der Gesamtleitung von Michael Voll. Der Eintritt ist frei. Ihre Spende haben wir für das Kinderhospiz Bärenherz in Wiesbaden vorgesehen. Während des Konzerts werden die Pfadfinder des Stamm Greifenklau das Friedenslicht aus Bethlehem überbringen. Sie dürfen das Licht mit einer mitgebrachten Kerze gerne zu sich nach Hause mitnehmen. Wir freuen uns auf Sie. MP KiStE-Lesekreis Beim nächsten Treffen des KiStE-Lesekreises am Montag, 21. Januar 2013, Uhr in der Burg Stadeck (Scheune) beschäftigen sich die Teilnehmer/innen mit dem Buch Das Haus an der Moschee von Kader Abdolah. KiStE (Kultur in Stadecken- Elsheim) lädt alle Lesefreunde ein zu diskutieren und Meinungen und Eindrücke zu der Lektüre auszutauschen. Neueinsteiger und Lesebegeisterte sind herzlich willkommen. Die Teilnehmer/Teillnehmerinnen können auch ein Lieblings- oder anderes interessantes Buch mitbringen und vorstellen. He. Bu. Sport Volleyball-Regionalliga Spitzenspiel um die Herbstmeisterschaft Die Volleyballfans erwartet am Sonntag, 9.12., in der Gymnasiumhalle in Nieder-Olm um 15:00 Uhr ein Volleyball-Highlight in der Regionalliga. Im Spitzenspiel der Regionalliga erwartet der Tabellenzweite TSVgg Stadecken-Elsheim den punktegleichen Tabellenersten TV Holz aus dem Saarland. Beide Teams haben erst ein Spiel verloren. Der Spieltag entscheidet über die Herbstmeisterschaft. W. O. FitnessMix - Neustart Ab Donnerstag, beginnen die neuen FitnessMix-Kurse bei der TSVgg 1848 Stadecken-Elsheim e.v.

16 Seite 16 Nichtamtlicher Teil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Rainer Schlitzer Metallbaumeister Raiffeisenstraße Klein-Winternheim Telefon Mobil-Tel Fax Kursinhalt: Verbesserung der allgemeinen Kondition, Stabilisierung des Herz- Kreislaufsystems, Kräftigungsübungen für spezielle Muskelgruppen (z.b. Bauch, Rücken), Stretching. Kursleitung: Aerobic-Trainerin Gabi Schmelzer. Die Kurse finden von Uhr und von Uhr in der Grundschulturnhalle statt. Die Kurse sind kostenpflichtig. Anmeldung: Direkt im Kurs oder bei Pia Sinock, Tel /6192, verwaltung-kurse@tsvgg-stadeckenelsheim.de Ra. Kl. Vereinsleben Die Geschenkidee mit doppelter Freude Kartenvorverkauf des ECV startet Am Sonntag, , startet der Kartenvorverkauf des Elsheimer Carneval Vereins für die Sitzungen am 9. und 10. Februar In der Zeit zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sind die Karten unter den Telefonnummern (06130) und (06130) bestellbar. Machen Sie sich und anderen eine Freude: eine Überraschung zum Fest und viel Spaß bei den für ihren närrischen Hochgenuss bekannten Sitzungen des ECV. Erleben Sie ursprüngliche rheinhessische Fastnacht, gemacht aus Herz und Verstand eines lebendigen Brauchtumsvereins mit eigenen Aktiven und einer großen idealis tischen Helferschar. Th. Hi. Was sonst noch Der Jahrgang 1943/ fährt am Dienstag, 11. Dezember mit dem Bus zum Weihnachtsmarkt nach Trier. Es sind noch einige wenige Plätze frei. Auch Gäste sind herzlich willkommen. Info und Anmeldung Tel /488. Ha. St. Stille, Gesang und Gebet Das monatliche Taizé-Gebet findet am um 19 Uhr in der Peterskirche in Stadecken statt. Im Rahmen des Offenen Advents hören und singen die Besucher Lieder aus der ökumenischen Bruderschaft in Fankreich. M. Hum. Zornheim Infos Ihrer Gemeinde Für Frieden und Völkerverständigung Bei der Sammlung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. haben die Zornheimer Bürgerinnen und Bürger insgesamt 651,02 Euro gespendet. Mit diesen Spenden werden u. a. Gräber der Gefallenen des ersten und zweiten Weltkrieges erhalten und gepflegt. Außerdem führt er junge Menschen in nationalen und internationalen Jugendcamps zusammen und leistet auch so seit Jahren einen praktischen Beitrag für die Völkerverständigung. Die Ortsgemeinde Zornheim unterstützt diese Arbeit, die dem Frieden und der Völkerverständigung dient. Unser Dank gilt den Spender(innen) und besonders der Jugendabteilung des TSV, der Katholischen Jugend und der Jugendfeuerwehr Zornheim, die diesen Betrag in ihrer Freizeit gesammelt haben. Rita Trapp, Beigeordnete Kunst / Kultur Vorweihnachtliches Kirchenkonzert der Musikfreunde Zornheim Anlässlich des 40-jährigen Jubiläums des Vereins soll in diesem Jahr etwas Besonderes dargeboten werden. Am Sonntag, 9. Dezember um Uhr, unternimmt das Orchester unter der Leitung von Gerhard Blüm in der kath. Kirche St. Bartholomäus Zornheim eine Reise durch verschiedene Zeitepochen der Musikgeschichte. Der Eintritt ist frei. Die Musikerinnen und Musiker der Musikfreunde Zornheim 1972 e.v. freuen sich auf Ihren Besuch. Si. La. Sport TSV Zornheim Abt. Fußball Wochenergebnisse TSV E2 - VFB Bodenheim E3 12:0 TSV E1 - TSV Mommenheim E1 4:2 TSG Bretzenheim C2 - TSV C-Jug 4:3 Die Fee der Kita Zauberschloss Nieder-Olm lädt zum Verweilen ein Es war einmal eine kleine Fee namens Mathilda, die wohnt in der Kita Zauberschloss Nr. 11a. Zur Adventszeit will sie die Kinder dort glücklich machen und möchte ihnen Freude schenken mit viel Lachen. Sie sinnt, sie grübelt, sie überlegt und fragt nach: Was benötigen die Kinder der Kita im Haus Nr. 11a? Mehr Platz zum Spielen und Toben im Freien, ganz klar! Einen supertollen Spielplatz von Naturspur! Oh ja!! Deshalb sendet Mathilda ihre fleißigen Helfer aus, um am von Uhr vorm Wasgau-Haus Waffeln, Plätzchen, Kerzen, Glühwein und Kinderpunsch an zahlreiche Besucher zu verkaufen einzig mit dem Wunsch: Dass die Kinder der Kita Zauberschloss Nr. 11a auf Naturs Spuren spielend weilen können - zeitnah. Drum, liebe Leut, besucht unseren Stand am Achten ab zehn, denn nichts ist schöner, als Kinder glücklich zu sehn. Text/Foto: D. Ker. Emilie Pozaroszczyk feiert 90. Geburtstag Jedermann in Sörgenloch kannte Emilie Pozaroszczyk, und natürlich auch jede Frau und jedes Kind, führte sie doch bis 1992 zusammen mit ihrer Schwester ein Lebensmittelgeschäft und eine Gastwirtschaft. Beides gibt es heute in Sörgenloch nicht mehr. Geblieben ist ein Stammgast, der 92-jährige Philipp Wettig, auf dem Foto neben der Jubilarin, die am 28. November ihren 90. Geburtstag feierte, zu dem ihr als Vertreter der Verbandsgemeinde Nieder-Olm Erwin Malkmus, als Vertreter des Ortsbürgermeisters Wolfgang Kraus sowie Sohn Reinhard und Enkelin Meike gratulierten. Text/Foto: AS TSV D-Jug - Spvgg Harxh. D-Jug 0:0 TSV II Mombach 03 ausgefallen TSV I - FSV Nieder-Olm I ausgefallen Vorschau: So., 9.12.: 14:30 Uhr UDP Mainz I - TSV Zornheim II; 14:30 Uhr SG Nieder- Wiesen/Oberwiesen I - TSV Zornheim I St. Wie. Vereinsleben Festlicher Jubiläumsball Gelungener Abschlussevent der Freiwilligen Feuerwehr Zornheim Am letzten Samstag veranstaltete die Freiwillige Feuerwehr Zornheim zum Abschluss ihres Jubiläumsjahres einen festlichen Ball in der Turn- und Mehrzweckhalle in Zornheim. Viele Gäste waren gekommen, um zusammen mit weiteren Feuerwehren der Verbandsgemeinde einen stimmungsvollen Abend zu begehen. Der Jubiläumsball war gleichzeitig der Kameradschaftsabend der Verbandsgemeindefeuerwehren, und so folgten neben dem öffentlichen Publikum und der Zornheimer Feuerwehrfamilie auch zahlreiche Ehrengäste und Wehrleute aus der Verbandsgemeinde der herzlichen Einladung. Wehrführer Stephan Schlösser begrüßte zusammen mit Verbandsgemeindebürgermeister Ralph Spiegler, dem Landesfeuerwehrverband vertreten durch Dietmar Frondorf und Wehrleiter Hans-Dieter Heinermann aus Nieder-Olm das gut gelaunte Publikum. Dietmar Frondorf überreichte im Namen des Landesfeuerwehrverbandes Hans-Dieter Heinermann für seine Verdienste im Feuerwehrwesen das silberne Feuerwehrabzeichen und Ralph Spiegler ehrte ihn mit einer Urkunde anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums im Dienste der Feuerwehr. Die Tanzkapelle The Holidays sorgte den ganzen Abend über für schöne und abwechslungsreiche Tanzmusik. Zwischendurch genossen die Gäste neben dem normalen Getränke- und Essensangebot auch leckere Cocktails. Im festlich geschmückten Saal herrschte den ganzen Abend über eine frohe und gesellige Stimmung, so dass auch die letzte Veranstaltung im Jubiläumsjahr der Zornheimer Feuerwehr als ein echter Erfolg verzeichnet werden kann. Dem Männergesangverein MGV an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die Bewirtung. Höhepunkt war sicherlich der Auftritt der Fashions vom Zornheimer Carnevalsverein, die ebenso wie das Tanzmariechen Michelle Klein mit einer gekonnten Tanzeinlage das Publikum begeisterten. Abschließend bleibt nur zu sagen, dass dieses Jahr für alle Beteiligten ein sehr arbeitsreiches, aber auch ein sehr schönes und gelungenes Jubiläumsjahr gewesen ist. An dieser Stelle sei im Namen der Wehrführung und des Vorstands nochmals allen Kameraden, Kameradinnen und den vielen Helfern für ihren umfangreichen Einsatz, ihre Ideen und deren Umsetzung gedankt. Ohne sie wäre ein Jubiläum in diesem Umfang nicht möglich gewesen. Do. K. Was sonst noch Sternsingeraktion am in Zornheim Segen bringen, Segen sein Liebe Mädchen und Jungen, wenn ihr euch als Sternsinger an der größten Lebensrettungsaktion von Kindern für

17 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Nichtamtlicher Teil Seite 17 Die Seniorenvertreter der Stadt Nieder-Olm luden ein......und über 60 Bürgerinnen und Bürger kamen zu Mundart-Vortrag mit Musik Alexander Swetlitschkin, Marliese Espenschied und Eberhard Erler begrüßten zusammen mit Stadbürgermeis - ter Dieter Kuhl im Jean-Metten-Zimmer des Restaurants Zur alten Brennerei in der Ludwig-Eckes- Festhalle mehr als sechzig Gäste, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Dieter Kuhl gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass dieses 1. Seniorentreffen, organisiert von den Vertretern des Seniorenbeirates, so großen Anklang gefunden hatte. Deshalb wird er weiterhin die enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der Stadt Nieder-Olm im Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde suchen und sagte: Gerade im Dialog mit den Seniorinnen und Senioren selbst, lernt man deren Bedürfnisse und Anliegen kennen und kann somit Vorschläge, die die Lebensqualität der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt erhöhen, zielgenau umsetzen. Stellvertretend für seine Mitstreiter erläuterte Erler die Aufgaben des Seniorenbeirates und ging konkret auf das ein, um was man sich in den zurückliegenden Wochen gekümmert hat: z.b. wurden auf Spazierwegen weitere Bänke aufgestellt, das barrierefreie Nieder-Olm und die Ausrichtung der Seniorenkerb konnten unterstützt werden, es wurden generationsübergreifend drei Boule-Spiel-Nachmittage mit großer Resonanz durchgeführt und die Arbeit im Seniorenbeirat ist mit neuen Ideen maßgeblich beeinflusst worden. Darüber hinaus wurde die Infobroschüre der Stadt Nieder-Olm Senioren, mitten im Leben! gemeinsam entworfen und kommt in der Stadt zur Verteilung. Bei Kaffee und Kuchen unterhielt musikalisch Roland Rosemann. Birgit Blum und Sebastian Schersch von der örtlichen Musikschule begeisterten mit klassischen Vorträgen von Wolfgang Amadeus Mozart und Franz- Anton Hoffmeister. Einen besonderen Höhepunkt dieses Nachmittags stellte zweifelsohne aber der Mundart-Vortrag von Fritz Kleemann dar, der uns aus seinem Repertoire, auch durch das Nachrichtenblatt bekannte Texte, vortrug und großen Beifall erntete. Am Ende dieser harmonischen Veranstaltung stand fest, dass eine ähnliche Begegnung im nächsten Jahr wiederholt werden sollte. Ein herzliches Dankeschön ging an alle Sponsoren und Helfer. Text: eno/foto: E.H.Nowak Diamantene Hochzeit von Josef und Maria Best Wir lieben uns heute noch genauso wie vor 60 Jahren. Das sagte Josef Best aus Ober-Olm, als er am 28. November mit seiner Frau Maria die Diamantene Hochzeit feierte. Sein ehrenamtliches Engagement aber erwähnte er nicht, beispielsweise dass er sich seit Jahren für die Sache des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge engagiert. Das tat dafür Ortsbürgermeister Heribert Schmitt, der zusammen mit Erwin Malkmus als Vertreter der Verbandsgemeinde, Adam Schmitt als Vertreter des Landkreises und Pfarrer Ulrich Dahmer dem Jubelpaar gratulierte, auf dem Foto zusammen mit den nächsten Angehörigen aus drei Generationen. Text/Foto: AS Kinder beteiligen wollt, laden wir euch herzlich zu unserem Info-Treff am Samstag, um 10 Uhr ins Bartholomäushaus ein. Ihr könnt euch auch telefonisch unter der Nummer bei C. Gsimbsl bzw bei E. Kumher anmelden. Die Aktion ist für alle Kinder ab Grundschulalter offen, nicht nur für katho - lische. Wir freuen uns auf euch! Das Sternsingerteam C. Gsimbsl, E. Kumher, H. Pengel E. Kum. Ablesung der Stromzähler in Nieder-Olm und Zornheim Siehe unter Verbandsgemeinde, Rubrik Was sonst noch. Adventsfeier in der Teestube für Senioren Am Samstag, 8. Dezember, von bis Uhr findet die diesjährige Adventsfeier der Teestube im Ev. Gemeindezentrum Zornheim statt. Beate Zehrfeld und Ursula Kraus laden zu einem geselligen, adventlichen Nachmittag bei Kaffee, Kuchen und Musik herzlich ein und freuen sich sehr über viele Gäste aus der Gemeinde. Sollte ein Fahrdienst erforderlich sein, wird um Anruf unter den Tel.-Nrn /44805 oder gebeten. R. Eg. Glaube und Gesellschaft Die Vortrags- und Gesprächsreihe Glaube und Gesellschaft wird fortgesetzt am Donnerstag, um Uhr im Ev. Gemeindezentrum, Nieder- Olmer-Straße 3. Das Thema heißt Afghanistan in der Vergangenheit. Ein Land der Toleranz der Völker, Kulturen und Religionen. Referent: Dr. Winfried Rathke, Geisenheim. Aktuelle Informationen zur Vortragsund Gesprächsreihe auf den Internetseiten der Kirchengemeinden und Fragen an Pfr. i. R. Horst Scheffler, Tel / H. Sch. Advent im Bürgercafé Am gestaltet das Team des Bürgercafés das Adventfenster. Dies ist auch die letzte Öffnung in diesem Jahr. Zu Kaffee und Kuchen, weihnachtlichem Gebäck, Glühwein und Kinderpunsch und einem kleinen adventlichen Programm im Gemeindehof laden wir herzlich ein. Das Bürgercafé öffnet wieder am Ihr Bürgercafé-Team Sy. Gl. Ende nichtamtlicher Teil für die Verbandsgemeinde Nieder-Olm Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekannt - machungen der Verbandsgemeinde Nieder-Olm und der Ortsgemeinden Essenheim, Jugenheim, Klein- Winternheim, Ober-Olm, Sörgenloch, Stadecken- Elsheim, Zornheim und der Stadt Nieder-Olm. Auflage Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm Pariser Straße 110, Nieder-Olm Telefon / 69-0 Fax / rathaus@vg-nieder-olm.de Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, Wörrstadt Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Geschäftsleitung: Sieglinde Dessinger Telefon / Fax / dessinger@oppenheimer-druckhaus.de Druck Rontax P.O.S. Solutions GmbH Kaiserstr. 68, Alzey Verantwortlich für den nichtamtlichen redaktionellen Teil Oppenheimer Druckhaus GmbH Elvi Bechtolsheimer Telefon / Verantwortlich für den Anzeigenteil Oppenheimer Druckhaus GmbH Sieglinde Dessinger Telefon / Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hinge - wiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz. Anzeigenannahme im Verlag Telefon / / Telefax / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Uhr Kleinanzeigen Montag, Uhr Redaktionsschluss: Montag, Uhr Gültige Mediadaten vom Redaktion Telefon / Telefax / redaktion@nachrichtenblatt-nieder-olm.de Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Nieder-Olm Schreibwaren Sauer Bahnhofstraße 2 Impressum Das Nachrichten-Blatt erscheint wö chent lich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht er scheint (z.b. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bear - beitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Auf nahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch auf gegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es be steht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung einge gangener Un ter - la gen. Ange sichts der Fülle von Einsendungen be - halten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung ver - öffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektro - nische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,75 Euro + MwSt (kstpfl. Text)

18 Seite 18 Anzeigenteil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de BRAUT+ABEND-MODEN Ihnen zuliebe nur mit Termin Alzey, Am Damm 2 Tel / (gew.) (49/1) Karosseriebau & Lackiererei Jürgen Felz fachgerechte Karosserieinstandsetzung und Kfz-Lackierung, zeitwertgerechte Reparaturen incl. 2 Jahren Garantie, Schadenskalkulation und Hilfe bei Unfallschäden, Unfall- und Reparaturersatzfahrzeuge. Tel / (gew.) Keppentaler Weg 13 im Gewerbepark, Wörrstadt Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa nach VB (49/2) Probleme mit der Heizung??? Meisterbetrieb mit 24 h Notdienst: Wartung, Reparatur und Austausch aller Fabrikate.Fachbetrieb für Holzpellet- und Solaranlagen. Warzas-Wärmekonzepte Schornsheim Tel / (gew.) (49/3) METALLBAU MATZNER DIE Stahl- und Edelstahlspezialisten! Wir produzieren für Sie in hoher Qualität und zu annehmbaren Preisen: Geländer, Zaun und Toranlagen, Carports, Balkone, Überdachungen, Treppen u.v.m. in Stahl, Edelstahl + Glasausführung. Testen Sie uns und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. Tel / (gew.) Fax / Tel / (49/4) Computerfrust? Nicht mehr lange! Computerservice, Netzwerke, Home-Service u.v.m. Auch am Wochenende! Computerservice Romig DV-Kaufmann Tel / (gew.) (49/5) Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden. Vermeidung von Schimmel und Geruch. Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw. Tel / (gew.) info@techno-2000.com (49/6) Kfz Barankauf auch mit Unfall Bitte Alles anbieten! Zahle bis EUR 100,- für Ihr Schrottauto. Tel / (gew.) Tel / jederzeit, auch am Wochenende (49/7) Seniorenumzüge A-Z für Jung und Alt Entrümplungen, Haushaltsauflösungen. Tel / (gew.) (49/8) Mit Erfolg ins Berufsleben Bewerbungsbilder nur vom Profi Photo Nagel, Wörrstadt Ober-Saulheimer Str. 6 Tel / (gew.) Ohne Termin - sofort mitnehmen. Wir machen es perfekt! Von 9-19 Uhr (49/9) COMPUTERSERVICE seit 2004 Wir reparieren Computer. Wir verkaufen Computer + Zubehör. Wir helfen bei Computerproblemen. Mo-Fr von 9.00Uhr bis 18.00Uhr Termine nach Vereinbarung. Rufen Sie an! Tel / (49/10) Panne.? an Ihren Elektro-Hausgeräten, Kleingeräte - Großgeräte - alles rund um die Küche. Rufen Sie einfach Tel / (gew.) Wir sind für Sie da!! Fa.Schrauth und Partner Haustechnik in Wörrstadt (49/11) Kaufe alle KFZ jeder Zustand zu fairen Preisen Hausbesuch, Abmeldeservice, Barabwicklung, Schrottautos bis EUR 100,-. Tel / (gew.) auch WE (49/12)!!! Küchen Schäfer!!! Brauchen Sie eine neue Küche oder eine Reparatur- bzw. einen Montageservice? Wir sind für Sie da! Pariser Straße Wörrstadt Tel / (gew.) (49/13) Wildbret aus der Region direkt vom Jäger küchenfertig vom Eichenhof Familie Rutsch Portstr.15, Stadecken-Elsheim Tel / (gew.) Tel / freitags: Uhr samstags: Uhr (49/14) Kabel Deutschland TV, Internet + Telefon-Flat Kostenlose Beratung vor Ort. Kundenberater Wolfgang Malina Tel / (gew.) (49/15) Sprachreisen für Schüler London (Kl. 5-13) und USA (New York / Florida, ab Kl.10). Persönliche Betreuung durch erfahrene Lehrerin in den Oster- bzw. Sommerferien. Privates Lehrinstitut Ellen Henrichs Oppenheimer Str.28, Nieder-Olm Tel / (gew.) (49/16) WEINBERGSRODUNG NEU: Farmax Spatenfräse Stockroden und Spaten in Saulheim und Umgebung. Tel / (gew.) Tel / (49/17) 2 Metallschränke mit abschließbaren Glasschiebetüren, H.1,95m, B.1,20m, T.0,40m, Stck. EUR 200,-. Tel / oder / (49/18) KFZ-BARANKAUF Suche für Export alle Pkws, Busse, Geländewagen, Firmenwagen, auch mit Unfall, Motorschaden. Tel / (gew.) (49/19) Playmobil zu verkaufen Haus/komplette Einrichtung/Wohnmobil/Van/diverse Figuren/Holzpuppenbett blau + natur/ Jugendbett gelaugt, geölt mit Lattenrost, Kopf-/ Fußteil verstellbar. Tel / (49/20) Farbfernseher Grundig Color Television ST70-270IDTV, Bildgröße 50 x 40 cm, voll funktionsfähig für EUR 80,- VHB zu verkaufen. Tel / (49/21) Rotes Trecking-Damenfahrr. 28 Zoll, Marke Bulls vermisst seit Belohnung. Tel / (49/22) 4 Winterkompletträder für 5er BMW E39, original BMW LM- Felgen, 7Jx15, Reifen 205/65R15 M+S, EUR 260,- kpl. Tel / (49/23) Erfahrene Lymphdrainage-Therapeutin hat noch freie Termine in ihrer Praxis. Auch Hausbesuche. Massagepraxis Ira Küster Tel / (gew.) (49/24) Zu verschenken! Laufgitter von Geuther Modell: Lucy 80x102 cm, 3-fach höhenverstellbar, gepolsterter Boden. Tel / (49/38) Englischkenntnisse verbessern Refresher Course Di Uhr, Conversation Course Di Uhr, 20 Std. EUR 145,-. Einzeltraining nach Vereinbarung auch Sa. Priv. Lehrinstitut E.Henrichs Oppenheimer Str.28, Nieder-Olm Tel / (gew.) (49/25) Musikunterricht als Weihnachtsgeschenk! Professioneller Gesangs- & Instrumentalunterricht. Musikschule Achim Wendling Saulheim Nähere Informationen unter: Tel / (gew.) Tel / Achtung ab 2013 neue Adresse! Am Goldberg 4, Saulheim (49/26) Adventsspecial Sonntag, 9. Dezember Uhr Vorverkauf bis 7. Dezember ,- danach 12,- Anmeldung: Michaela Straten Lust auf mehr? Zumba-Instruktorin montags Uhr dienstags Uhr donnerstags Uhr (max. 50 Teilnehmer) Ober-Saulheimer Str Wörrstadt Weihnachts-Special - Lassen Sie sich verwöhnen: Mon amie - Weltneuheit Collarium 10 Behandlungen statt EUR 180,- jetzt nur EUR 119,- 20 Behandlungen statt EUR 360,- jetzt nur EUR 199,- Gültig bis Auch ideal zum Verschenken! Und: Drehen Sie in der Adventszeit unser Glücksrad - jede Farbe ein Gewinn! Beauty-Solar-Sonnenland Friedrich-Ebert-Str.48-50, Wörrstadt Tel / (gew.) (49/27) Heimtrainer mit CD Anlei. zu verkaufen, EUR 60,-. Tel / (49/28) Hübsche Ikea-Küche komplett wg. Umbau von privat zu verkaufen. Alle Möbel, (Regale, Schränke) u. Elektrogeräte, (Backofen, Abzugshaube, Ceranfeld, Spülmaschine, Kühlschrank m. Eisfach) Preis EUR 700,-, komplett f. Selbstabholer, Besichtigung ab sofort, verfügbar ab Tel: / Tel / (49/29) WR ContiWinterContact 195/65 R15 91T, Felgen 6JX15H2 ET 47, Profil 6,5-7mm, VHB EUR 250,-. Tel / (49/30) Suche alte Holzweinsteigen Tel / (49/31) 4 Winterreifen Fulda 195/65 R T mit 5 Loch-Stahlfelgen 6J 15H2, plus Radkappen. Tel / (49/32) Garten in Gabsheim 725 qm mit Brunnen und Gartenhaus zu verpachten. Tel / Tel / (49/33) Holzspielsachen für Kleinkinder, Babykleidung (Mädchen, Gr.50-92), Buggy (Peg-Perego), preisgünstig abzugeben. Tel / (49/34) Kostenlose Reitbeteiligung biete ich an erfahrene Freizeitreiterin, Stalldienst u. Pferdepflege muss übernommen werden. Gau-Odernheim Tel / (49/35) Verkaufe Bett 1,40x2,00m, Holz, Kieferfarben mit verstellb. Lattenrost, Matratze fast neu, hübsche Kugelfüße, EUR 100,-. Vendersheim. Tel / (49/36) Verkaufe Umzugskartons 45 Stück, EUR 40,-. Vendersheim. Tel / (49/37) Rebpflanzrechte Rheinhessen gesucht, rode ggf. auch Ihre bestockten Rebflächen. Tel / (gew.) (49/39) Zuhause Lust auf Gans Wir kochen für Sie eine Gans, Rotkohl, Knödel dazu 1 Flasche Rotwein, EUR 64,-, bis 26.Dez.12 Partyservice Resch Wörrstadt Zum Oberfeld 1 Tel / (gew.) (49/40) Gitterboxen verzinkt 500/ 380 leer und mit verschiedenen Flaschen zu verkaufen. Tel / (49/41) Weinberge in Gau-Heppenheim zu verpachten. Tel / (49/42) Ente vom Grill mit Klößen und Rotkohl Samstag und Sonntag auf Vorbestellung. Chez Patty`s Neustaße 2 Wallertheim Tel / (gew.) (49/43) BMW 316i Limousine 2. Fahrzeughalter, 103tkm, 73kW/100 PS, Benziner, 7,8L /100km, rot, EZ 5/91, Automatik, TÜV/AU bis 9/14, ABS, el.fh, Servo, Wegfahrsperre, Feinstaubplakette, grün, Nebelscheinw., el. Außenspiegel, hinten neue Reifen, und viele Neuteile, Endpreis EUR 1.350,-. Tel / (49/44) Mercedes C-Klasse 180 Bj. 94, tief, Extras, 144tkm, technisch sehr gut, metallic, Festpreis EUR 900,-. Tel / ab 18 Uhr (49/45) Müller-Schneidanlage und 2 Felco-Scheren, guter Zustand, zu verkaufen, Pflanzlochzange, Schlagrohr für Stickel, 2 Bindezangen für Jungfeld und diverse landwirtschaftliche Geräte, zu verkaufen. Tel / (49/46) Alte Arbeitssättel für Pferde, sehr gut erhalten und 5 Kummet zu verkaufen. Tel / (49/47) VW Passat Kombi TDI DPF-Highline, DSG, schwarzmet., Bj.07, 174tkm, 170 PS, NR, GW, Vollausstattung, VHB EUR 9.980,-. Tel / Tel / (49/48) ASTROLOGIE Liebe, Beruf, Finanzen - Jahresprognose 2013! Ausführliche persönliche Beratung. Sonderpreise im Advent. Auch als Weihnachtsgeschenk ideal. Astro Planet Tel: / (gew.) (49/49) Toyota Yaris Verso viel Platz durch versenkbare Sitze, EZ 3/00, 112tkm, 86 PS, Benziner, 5-trg., blau-met., ABS, Airbag, el.fh, Servo, ZV, Radio, CD, 8-fach bereift, VHS Ratenzahlung möglich. Tel / Tel / (49/50) Klarinette zu verkaufen, mit Koffer, ideal für Anfänger! VHB EUR 225,-. Tel / Tel / (49/51) Musikunterricht verschenken Geschenkgutscheine bei TAM TAM in Wörrstadt, Saulheim; Flonheim und Alzey! Infos unter: Tel / (gew.) oder im internet: (49/52) Wir schließen zum 15. Dezember 2012! Sport Box Wörrstadt und Wörrstadter Kinderkaufhaus. Bitte holen Sie Ihre Kommissionsware rechtzeitig ab. (49/53) Stellenmarkt Fliesenleger sucht Arbeit Tel / (49/54) Gartenhilfe in Saulheim gesucht. Tätigkeit und Entschädigung nach Absprache. Tel / (49/55) Arbeiter für Beschichtungsund Lackierarbeiten in Wörrstadt gesucht. Vorkenntnisse nicht erforderlich. Tel / (gew.) (49/56) Betreuung gesucht einmal in der Woche. Für unseren 16 Monate alten Sohn suchen wir für dienstags eine zuverlässige und vertrauenswürdige Betreuung. Tel / (49/57) Für unseren Vater (80 J./ in Ober-Olm) suchen wir 3 mal die Woche für je 5 Std. eine Begleitung zu versch. Terminen, Einkaufen, Spaziergang sowie Unterhaltung. Tel / AB (49/58) Interessantes Zusatzeinkommen möglich! 70 Testpersonen zum Testen verschiedener Produkte gesucht. Tel / (gew.) (49/59) Wer hilft mir günstig Wohnzimmer tapezieren? Tel / (49/60) Wir suchen demnächst eine Aushilfe für unser Fahrunternehmen & mobile Alltagshilfen für Einkaufs-/ Arztfahrten, Wohungsreinigung unserer Kunden. Führerschein sowie eigenes Fahrzeug erforderlich. Personenbeförderungschein wäre von Vorteil ist aber kein Muß. Tel / (gew.) Mietwagenunternehmen Plutta & Dienstleistungen rund um den Alltag (49/61) Nebenjob gesucht Bürokaufmann sucht langfristigen Nebenjob auf EUR 400,- Basis. Muss keine Bürotätigkeit sein. Gerne auch Maschinen bedienen oder ähnliches. Stehe werktags zw Uhr zur Verfügung. Kontakt: mkalzey-nebenjob@yahoo.de (49/62) Gau-Odernheim Deutschspr. Putzhilfe für Büro- und Haus 10 Std. wöchentl. auf Minijob-Basis gesucht. Tel / 5 84 (49/63) Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten!

19 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Anzeigenteil Seite 19 K L E I N A N Z E I G E N M A R K T Telefon / oder -14 Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Masseur/in oder Physiotherapeut/in gesucht für klassische Sportmassage, 2-3 mal pro Woche, Nähere Informationen unter Tel / (gew.) (49/64) Suche Putzhilfe/ Haushaltshilfe, deutschsprachig, zuverlässig und selbstständig arbeitend, ca. 8 Std./ Woche auf Mini-Job-Basis für Privathaushalt in Mauchenheim. Tel / (49/65) Number one Tabledance and more in Mainz sucht Tänzerinnnen und Bardamen. Arbeitszeit Mo.-Do. 21 bis 4 Uhr. Fr. + Sa. Bis 5 Uhr. Tel / (gew.) Tel / ab 21 Uhr (49/66) Wer hat Mo-Fr-Nachmittag Zeit mit Rocky (Westie-Mix, 15 J. alt) gegen Bezahlung in Partenheim Gassi zu gehen. Interesse: Tel / (49/67) Minijob Haushaltshilfe für gepflegten Privathaushalt in Wörrstadt gesucht, ab Jan. 2013, 2 Vormittage je 3 Std., gute Deutschkenntnisse erbeten. Tel / (49/68) Reinigungskraft für Nieder-Olm gesucht auf EUR 400 Basis. Telefonisch bewerben bei: Frau Bilaloglu Tel / (gew.) (49/69) Immobilien Gesuche / Angebote Sie möchten verkaufen? Wir suchen in Rheinhessen ständig Objekte in allen Preislagen und bieten eine für Sie unverbindliche Beratung und kostenlose Bewertung Ihrer Immobilie an KRON Immobilien, Wörrstadt Tel / (gew.) (49/70) EFH und Hofanwesen dringend gesucht! auch renovierungsbedürftig, Raum Mainz (bis 30 km) für unsere Kunden. Tel / (gew.) DR. KLENSCH-ZIMMER IMMOBILIEN (49/71) Wir helfen bei Verkauf und Vermietung Ihrer Immobilie! Rosenbrock Immobilien Tel / (gew.) Tel / (49/72) Haus in Armsheim zu vermieten. 7ZK2B, Außentoi., 200 qm Wfl., 60 qm Nutzfl., gr. Scheune, Garage, Areal ca. 400 qm, schöner Hofbereich, Vollisolierung, neuwert. Fenster und Ölhzg., EUR 950,- KM + EUR 300,- NK. Tel / (49/73) Gepflegte Whg. in Wallertheim 2 ZKBB, inkl. EBK, Abstellr., Parkpl., an berufstätige 1-2 Pers. Ab zu vermieten, EUR 429,- + NK + KT. Tel / Tel / (49/74) Helle 2 ZKB, Ober-Flörsheim 89qm, großzügig und hell, komplett gefliest, 2 Terrassen + Abstellraum, Sat-TV, ruhige Lage im Neubaugebiet, EUR 440,- + NK + KT, frei ab oder früher, von privat. Tel / (49/75) Lagerrraum trocken und sicher für Möbel, Hausrat oder ähnlichem günstig zu vermieten. Tel / (49/76) Udenheim, schöne 3 ZKB G-WC, ca. 71 qm, ab sofort zu vermieten, 2 Balkone, KFZ-Stellplatz, KM EUR 440,- + NK EUR 75,- + 2 MM KT. Tel / (49/77) Nieder-Ramstädter Diakonie sucht im Klientenauftrag kurzfristig in Jugenheim, Partenheim, Stadecken oder in Wörrstadt 1-2 ZKB, KM max. EUR 285,-, max. 50 qm, möglichst EG. Tel / (49/78) Saulhein, Grundstück 570 qm,(euro 150/qm) VHB zu verkaufen. Tel / Tel / (49/79) Klein-Winternheim 3 ZKBB 1. OG, ca. 100 qm, Mehrfamilienhaus, ab sofort frei, EUR 720,- + NK. Tel / (49/80) 2 ZKB, EG in Armsheim ca. 60 qm, Abstellr., Keller, kl. WE, nur an NR, frei ab , EUR 320,- + NK + KT. Tel / (49/81) Wohn-Oase zum Verlieben Attraktive 3 ZKB mit großem Sonnenbalkon, ca 80 qm, Highlights wie Laminatboden, TL-Bad, gr. Wohnküche, top gepflegt in kl. WE in absolut ruhiger und ansprechender Lage, KM EUR 540,- + NK + KT + CT. Besichtigung nach Absprache. Näheres unter Tel / (49/82) Suche Garage oder Platz in Halle oder Scheune für einen Oldtimer, ganzjährig, trocken, Mindestlänge 6m. Ab 18 Uhr erreichbar unter: Tel / (49/83) Suche Nachmieter für 3 ZKBB in Erbes-Büdesheim, DG, 83qm, EUR 430,- EUR 70,- NK (ohne Gas) zum oder Tel / (49/84) Renovierte Fachwerkmühle Armsheim 3,5 Zi.-Maisonette-Whg., ca. 87 qm Wfl., (ca. 120 qm Grundfl.) Freisitz im Hof, Kellerraum und Schuppen, 2 Pkw-Stellplätze inkl., zu vermieten, Miete EUR 515,- + NK + KT. Tel / (49/85) Traumhaus für die junge Familie Im Herzen von Wörrstadt entstehen massivgebaute Reihenhäuser in kleiner Einheit mit großem Garten zum Preis von Eigentumswohnungen. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin. Ernst Rößel Tel / (gew.) Tel / Landhaus Bauen und Wohnen gmbh (49/86) DHH von privat Neubau in Wörrstadt, 5 ZK, 2 Bäder, Gäste-WC, Keller, Speicher, Balkon, Terrasse mit Garten, 177qm Wfl., 320qm Grdst., EUR 1.100,- + NK. Tel / (49/87) Suche in Klein-Winternheim 3 ZKBB-ETW, ab , von privat zu kaufen oder zu mieten, freundliche Angebote unter: Tel / (49/88) Gau-Odernheim ab ZKD, Diele, Speisekammer, Balkon, Kellerraum, ca. 65 qm, Pkw-Stellpl. u.stellplatz für Zweirad, EUR 360,- + NK + 2 MM KT. Tel / (49/90) Sörgenloch 4 ZKD 75 qm + Balkon, Altbau, ab an NR zu vermieten, EUR 370,- + NK + KT. Tel / (49/91) Wohnen in der Rheinhessichen Schweiz Sehr interessantes, gepfl. EFH mit Vollwärmeschutz, Nebengeb., 350qm Grdst., 140qm Wfl., 6 ZK2B, 2 WE mgl. EUR ,-. IHR IMMOBILIENTEAM Fuge-Bieler-Diehm-Weiß Wörrstadt - Wöllstein Tel / (gew.) (49/92) Stadecken-Elsheim 1 Zi.-Whg., ca. 28 qm, für 1 Pers. (Studenten) EBK, Dusche, Waschmaschine, Kfz-Stellplatz, EUR 280,- warm + KT. Tel / (49/89) Provisionsfrei zu verkaufen/ vermieten, 1 FH, 120 qm Wfl., 2011 saniert, Garage und Nebengebäude, ca. 250 qm Grdst., Nieder-Wiesen, EUR ,- VHB. Tel / (49/93) Astrid Heming Betriebswirtin VWA Michael Heming Dipl. Sachverständiger (DIA) Sörgenloch 2 ZKD 44 qm, EBK, EG, ab an NR zu vermieten, EUR 300,- + NK + KT. Tel / (49/94) Ober-Olm, 3 ZKB, EG 70 qm, in 2 Fam.-Haus, Südseite, Fernsicht, schöne Whg., ab sofort frei, gute Einkaufsmöglichkeiten, Nähe Stadtbushaltestelle, EUR 525,- + NK + KT. Tel / (49/95) Armsheim, ab sofort Bahnhofsnähe, 2 ZKB, Loggia, Keller, Kfz-Stellplatz, 51qm, KM EUR 330,- + NK + KT. Tel / (49/96) Hofreite bzw freist. Haus mit Nebengebäude im Umkreis von Nieder-Olm zum Kauf gesucht. Rosenbrock Immobilien Tel.: / (gew.) Tel / (49/97) Zornheim, Einfamilienhaus ab zu vermieten, 140 qm Wfl., 6 Zimmer, 2 Bäder, Küche, überdachte Terrasse, kl. Abstellraum, Gasheizung, Miete EUR 850,- + NK + KT. Chiffre (49/102) Schlagen Sie zu 5 Zi. Neubau DHH in Wörrstadt, Saulheim, Schwabenheim, Mommenheim, Ebersheim, Ensheim, Gabsheim ab EUR ,-. Der Preis ist eine Sensation Grundstücke ab EUR ,- in Gabsheim, Ensheim, Saulheim, Wörrstadt, Udenheim, Schwabenheim, Schornsheim, Partenheim, Nieder-Olm, Mommenheim. Saulheim Ein Traum wird wahr 4 Zi.-Neubau EFH, 130 qm Wfl., 458 qm Grdst., nur EUR ,-. Schornsheim Im Biergarten wird man Sie vermissen 3 Zi.-DHH, 350 qm gr. Grdst., 100 qm Wfl., inkl. Garage nur EUR ,-. Vendersheim Wen laden Sie zuerst ein 4 Zi.-Dachmaisonette, 100 qm Wfl., 6 Fam.-Haus, nur EUR ,-. Wörrstadt Lassen Sie sich beneiden Renoviertes 4 Zi.-EFH, 130 qm Wfl., inkl. EBK, nur EUR ,-. Zornheim Das gbit es nur einmal 5 Zi,-EFH, 125 qm Wfl., 600 Grdst., EUR 850,- + NK + KT. FRITZ IMMOBILIEN Tel / (gew.) Mo.-Sa. bis 22 Uhr (49/98) Wir suchen für unsere Kundenkartei Wohnungen und Häuser zum Verkaufen oder Vermieten. Angebote bitte an: FRITZ IMMOBILIEN Tel / (gew.) Mo-Sa bis 22 Uhr (49/99) Modernisierte 4 ZKBBWC mit Gartenoption, in Ober-Olm, ca. 130qm Wfl., gut geschnitten, großes TL-Bad, Keller, ruhige Südhanglage, KM EUR 930,- + NK + Garage EUR 50,- + 3 MM KT. Tel / (49/100) Dringend! Ehepaar mit Baby sucht dringend Haus oder Whg. ab 5 Zi. zu kaufen oder mieten, oder Bauplatz ca. 400 qm, in Flonheim und Umgebung, nur von privat. Tel / Tel / (49/101) DHH in Wörrstadt S-W-Lage, ab sofort ohne Makler zu vermieten. Tel / (49/103) Partenheim 2 ZKB 1.OG, Südlage, zu vermieten ohne Makler. Tel / (49/104) Kleinanzeigen... und das ab nur 6,85 *für private Kleinanzeigen Kleinanzeigen privat nur für private Anbieter und Käufer Angebote und Gesuche von Neu- und Gebrauchtartikeln aller Art in haushaltsüblichen Mengen. Tiere gesucht oder zu verschenken. bis 20 Worte 6,85, jedes weitere Wort 0,55 inkl. MwSt. Angebote und Gesuche in den Bereichen Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Bekanntschaftswünsche, Dienstleistungen gesucht bis 20 Worte 10,50, jedes weitere Wort 0,55 inkl. MwSt. Kleinanzeigen gewerblich Angebote und Gesuche in allen Bereichen z.b.: Kfz, Immobilien, Stellenmarkt, Dienstleistungen, Bekanntschaftswünsche, Kursangebote, Landwirtschaft, Verkauf bis 20 Worte 36,-, jedes weitere Wort 1,05 plus MwSt. Ober-Saulheimer Straße Wörrstadt Fax / Kleinanzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Telefon / oder Mo., Di., Do., Fr Uhr Mi. geschlossen Zur korrekten Bearbeitung Ihrer Aufträge benötigen wir immer Ihre vollständige Anschrift und Bankverbindung! Außer bei Barzahlung. Ohne diese Angaben können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten! Annahmeschluss ist Montag, 12 Uhr* * außer bei geändertem Annahmeschluss vor Feiertagen!

20 Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 czibo - Fotolia.com Adventszauber & Weihnachtsvorfreude! WEIHNACHTSBAUM-VERKAUF TÄGLICH ab von Uhr Nordmanntannen jeder Baum 19,95 in Nieder-Olm, Gewerbepark (Einkaufscenter Richtung Stadecken) an der Tankstelle. Adventsangebot: Braeburn-Äpfel kg nur 1,20 Frische Weihnachts - bäume ab Samstag, 8. Dezember aromatische Äpfel frisches Gemüse Eier, Nudeln Obstbrände + Liköre Dosenwurst Wein & Sekt Fürs Fest: Gänse, Enten, Puten Bitte vorbestellen bis 15. Dezember Verkaufszeiten: Mo. - Do.: 9-13 u Uhr Freitag: 9-18 Uhr Samstag: 9-14 Uhr Mittwochnachmittag geschlossen Obsthof ZIMMERMANN ZORNHEIM Nieder-Olmer Straße 9-11 Telefon ( ) Weihnachtsbäume Nordmanntannen zum Selberschlagen Stück Euro am Sa., 15. Dezember 2012, Mi., 19. Dezember 2012 und Sa., 22. Dezember 2012 von Uhr am Wasserhaus Bornheim, Radweg Weihnachtsbaum-Kulturen Heinz Neuberger Flonheim Telefon / Oh Tannenbaum Oh Tannenbaum Oh Tannenbaum Wir öffnen die Tür Am 15. und 16. Dezember von bis Uhr können Sie Ihren Weihnachtsbaum selbst schlagen und mitnehmen. In Schwabenheim bitte der Beschilderung folgen! Ingelheimer Str. Mainzer Str. Kirche Schulstr. Rübenweg Elsheimer Str. Wir freuen uns auf Sie mit einem Glas Glühwein... Lichtenberg und Team

21 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Anzeigenteil Seite 21 czibo - Fotolia.com Mit Freude schenken! Renate von Trentini-Wohn staatlich geprüfte Kosmetikerin GESCHENKGUTSCHEINE für jeden Anlass! lädt Sie ein in das Reich der Entspannung! Am Sonnenhof Nieder-Olm Telefon 06136/ Info@Trentini-Kosmetik.de Entspannung Stressabbau Energiearbeit Wohlbefinden Cosimo Poso Rheingrafenstraße Wörrstadt Tel Fax Vereinbaren Sie Ihren Privattermin telefonisch!!! Individuelle Geschenkgutscheine erhältlich!!! Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit! Shiatsu Fußreflexzonentherapie Energie- und Entspannungsmassagen Verschenken Sie unsere umfangreichen, günstigen Pakete S, M oder L! Bahnhofstraße Nieder-Olm Nur zur Weihnachtszeit: 15,- Karte - für 20,- Sonnen 10er Karte Vibra Fit 109,- 10er Karte Sauna 89,- 10er Karte Kurse 88,- 10er Karte Gerätetraining 88,- 10er Karte Cardiotraining 78,- 2 x ganz in deiner Nähe! reinschnuppern Fressnapf Nieder-Olm Am Giener 23 a ggü. McDonalds Nieder-Olm Tel / Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Sa Uhr Bei uns gibt es Weihnachtsgeschenke für deine TIERISCHEN LIEBLINGE in großer Auswahl! Fressnapf Alzey Karl-Heinz-Kipp-Straße 32 a Alzey Tel / GROSSE AQUARISTIKABTEILUNG IN ALZEY Service der Extraklasse Nutzen Sie die vielen Vorteile unserer Parfümerie Schöne Adventszeit! Persönliche Beratung Unsere freundlichen Fachverkäuferinnen beraten Sie persönlich, individuell und kompetent. Egal, ob Sie ein Geschenk suchen oder sich selbst etwas Gutes tun möchten wir helfen Ihnen, das Richtige zu finden Luxus Testmuster Viele Produkte möchte man gerne erst einmal testen, ehe man sie kauft. Deshalb erhalten Sie bei uns gerne ein Vorab-Muster. (Solange Vorrat reicht) Tipps & Tricks Lernen vom Profi: wir zeigen Ihnen gerne ausführlich wie Sie Pflege- und Kosmetikprodukte optimal anwenden. Luxus-Geschenk-Verpackung Erst eine liebevolle Verpackung macht den Inhalt zu etwas ganz Persönlichem. So macht Schenken Freude! Alzey Am Roßmarkt 4 Tel /10250 Nieder-Olm Pariser Straße 103 Tel /6467 Mainz-Gonsenheim Breite Straße 26 Tel /41914

22 Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Mit Freude schenken! Weihnachtsangebot bis Anmeldung für Führerschein Klasse B 99,- alle Fahrstunden (inkl. Sonderfahrten) je 33,- Vorstellung zur theoret. Prüfung 30,- Vorstellung zur prakt. Prüfung 75,- SAULHEIM Burgunderstr. 2 NIEDER-OLM Pfarrgasse 2 Di Uhr Mo. und Mi. Fr Uhr Uhr Tel / Stilvoll Schreiben Schöner Schenken Suchen Sie ein persönliches WEIHNACHTSGESCHENK? SPORT - UND EHRENPREISE GESCHENK- UND WERBEARTIKEL SONDERANFERTIGUNGEN GRAVUREN Sonnenbergstr Alzey-Heimersheim Tel. ( ) Fax ( ) golypokale@t-online.de Goly Reinhold Wosab POKALE UND MEHR... Weihnachtsmarkt in Stadecken -Elsheim im Burggraben und in der Portstraße Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, sehr verehrte Gäste, am Sonntag, den 9. Dezember 2012 findet der Weihnachtsmarkt der Ortsgemeinde im vorweihnachtlich geschmückten Bereich um die Peterskirche, den Burggraben und die Portstraße im Ortsteil Stadecken statt. Ich lade Sie ganz herzlich ein mit Ihren Kindern, Bekannten und Freunden den Markt mit über 20 beleuchteten Buden und Ständen zu besuchen. Die teilnehmenden Gruppen, Organisationen und privaten Anbieter werden nicht nur Essen und Trinken, sondern auch Geschenkwaren zum nahen Weihnachtsfest anbieten. Für die Kinder wird ein Karussell aufgestellt. In der Peterskirche findet 4 mal am Nachmittag ein Märchen-Bilderbuchkino, veranstaltet vom Elternausschuss des Haus des Kindes, statt, zu dem wir natürlich alle unsere Kinder einladen, die sich sicher auch auf den Nikolaus freuen, der um Uhr kleine Süßigkeiten verteilt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ich wünsche Ihnen, auch im Namen der Beigeordneten der Gemeinde, eine ruhige und besinnliche Adventszeit. Mit herzlichen Grüßen Ihr Hermann Müller Ortsbürgermeister Programm 9. Dezember Advent Uhr Eröffnung des Marktes durch Ortsbürgermeister H. Müller Uhr Märchen-Bilderbuchkino in der Peterskirche Frau Holle Uhr Märchen-Bilderbuchkino in der Peterskirche Dornröschen Uhr Märchen-Bilderbuchkino in der Peterskirche Dornröschen Uhr Märchen-Bilderbuchkino in der Peterskirche Frau Holle Uhr Weihnachtliche Klänge mit dem Blechbläserquartett der CMIKB e.v Uhr Der Nikolaus kommt Uhr Liedvortrag des Evang. Kirchenchors in der Peterskirche Uhr Schließung des Marktes

23 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Anzeigenteil Seite 23 Dachausbau Trockenestrich Gipsständerwände Montage von Holz-, Metall-, Gips- und Mineralfaserdecken Einbau v.g. Fenstern, Türen und Zargen aus Holz und Kunststoff Bodenfliesen, Parkett und Laminatböden Essenheim Im Plaul 2 a Tel.: / Mobil: Gewerbliche Anzeigen Annahmeagentur Beratung/Verkauf Karoline Wieland Mobil / wieland-anzeigen@gmx.de Tel / Fax 06732/ schon unterwegs! Angebot gültig vom 7. bis 13. Dezember Nieder-Olm, Am Woog 9, ( ) 64 88, Fax zzgl. 3,10 Pfand 1 ltr. = 1, Getränke Leitsch Maisel s Weisse 20 x 0,5 l x 0,7 l zzgl. 3,30 Pfand 1 ltr. = 0,48 3. Mineralwasser + Medium 99 Denken Sie an Ihre Weihnachtsgrüße! Mailen Sie Ihre Anzeige an: anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de NATURSCHÖNHEITEN GIBT ES NICHT NUR UNTER MENSCHEN, SONDERN AUCH UNTER MÖBELN. It s a Tree story

24 Seite 24 Anzeigenteil Donnerstag, den 6. Dezember Die rustikale Location für Feste aller Art - auf 150 m 2, die sich auf zwei Ebenen verteilen, haben bis zu 100 Personen Platz!! Schlemmer-Wochenende: 14.,15. Dezember ab 17 Uhr Dezember ab 11 Uhr Wildspezialitäten und andere Köstlichkeiten Reservierung erbeten! Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Familie Christa & Peter Schmitt mit Team Hauptstraße Gabsheim Telefon / Fax 06732/ Für Weihnachtsfeiern noch Termine frei! Zornheimer Bürgerstube NEU RENOVIERT Gastraum bei TASOS Thekenbereich Öffnungszeiten: tägl. außer mittwochs ab 17 Uhr, Sonntag auch von Uhr Zornheim Obere Pfortenstraße 4 Telefon Reservieren Sie frühzeitig für die Feiertage!!! Zornheimer Bürgerstube wird zu einem gemütlichen Restaurant Karipidis Tasos, der seit 4 Jahren Inhaber der Zornheimer Bürgerstuben ist, hat in den vergangenen Monaten sein Lokal eigenhändig renoviert. In griechischem Stil ist ein gemütlicher Gastraum und ein schöner Thekenbereich entstanden. Während der gesamten Renovierungsphase konnte der Betrieb aufrecht erhalten bleiben. Tasos, der gebürtige Grieche, bedankt sich bei seinen Gästen für ihr Verständnis und freut sich, Sie in Zukunft in dem neuen angenehmen Ambiente begrüßen zu dürfen. Denken Sie jetzt schon an Ihre Weihnachtsgrüße! anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Bad Kreuznach Wörrstadt Ingelheim Bosenheimer Straße 213 Ober-Saulheimer Straße 25 Konrad-Adenauer Straße 14 Telefon / Telefon / Telefon / Mo. - Sa bis Uhr Mo. - Fr bis Uhr Mo. bis Sa bis Uhr Sa bis Uhr Angebote der Woche 49/2012 Rinderbrust vom dt. Jungbullen... 1kg 6,48 Schweinerücken ohne Kette am Stück... 1kg 4,98 Zwiebelgulasch... 1kg 4,78 Zigeunerbraten vom mageren Schweinebauch... 1 kg 4,98 Unsere Angebote finden Sie auch unter Wir bitten um Beachtung! Geänderter Annahmeschluss Weihnachten 2012 Fleischwurst g 0,48 Schwartenmagen g 0,68 Aufschnitt gemischt g 0,68 Rinderbockwurst g 0,56 letzte Ausgabe in 2012 Erscheindatum: Donnerstag, / KW Ausgabe 2013 Erscheindatum: Donnerstag, / KW 2 olly-fotolia.com Annahmeschluss für: Rahmenanzeigen Mittwoch, / 16 Uhr Kleinanzeigen und redaktionelle Beiträge Donnerstag, / 12 Uhr Annahmeschluss für: Rahmenanzeigen Freitag, / 12 Uhr Kleinanzeigen und redaktionelle Beiträge Montag, / 12 Uhr Vom 21. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 bleibt unsere Anzeigenannahme und die Redaktion geschlossen.

25 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Anzeigenteil Seite 25 Einbruchmeldeanlagen Elektroanlagen Haustechnik Netzwerk Beratung u. Ausführung Beleuchtungstechnik Blitzschutzanlagen Hausgerätetechnik MAINZ Nikolaus-Otto-Straße 2 Tel Fax SAULHEIM Ober-Saulheimer-Straße 35 Tel Fax Pariser Straße Nieder-Olm Telefon / Wir werben für Sie! von der Visitenkarte bis zum Plakat vom Briefpapier bis zum Geschäftsbericht Gestaltung Fotografie Digitaldruck Multimedia CD-Produktion Repro Außenwerbung Ahornweg Armsheim Telefon / Fax / Lauer@wandundraum.de

26 Seite 26 Anzeigenteil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Dachrinnen Dachfenster Fassadenverkleidung Terrassen Reparaturservice Essenheim Tel / KWH-Horn Konkurswarenhandel LAGERVERKAUF Dienstag bis Freitag Uhr Uhr Waren aller Art - 40% bis -70% reduziert. HEIZÖLPREIS STEIGT RAPIDE! Jetzt umsteigen auf Pelletsheizung und 2.400,- Herbert Uhlmann zertif. Biowärme-Installateur Nieder-Wiesen 06736/335 Förderprämie kassieren. Malerbetrieb Manfred Eifinger Fassadenanstrich Beiputz Lackierarbeiten Heinz-Georg Horn Am Kirschgarten Stadecken-Elsheim Telefon Mobil info@kwh-horn.de Malerarbeiten Tapezierarbeiten Bleichstraße Nieder-Olm / Inh.: Moersch Hans-Jürgen Neupforte Saulheim Telefon: / Fax Holzpellets 15 kg nur 3,80 Kaminholzregal nur 79,- Denken Sie jetzt schon an Ihre Weihnachtsgrüße! anzeigen@oppenheimerdruckhaus.de Pannenhilfe Fahrzeugrückführung Abschleppservice Die Ortsgemeinde Zornheim trauert um Herrn Wolfgang Strücker der am 22. November 2012 plötzlich und unerwartet kurz vor Vollendung seines 72. Lebensjahres verstorben ist. Herr Strücker war von 1974 bis 1979 Beigeordneter in der Ortsgemeindeverwaltung Zornheim und von 1979 bis 1984 Mitglied des Gemeinderats. Darüber hinaus gehörte er in der Zeit von 1979 bis 1989 dem Bauausschuss an. Das hervorragende Fachwissen und beispielhafte Engagement sowie das äußerst große Verantwortungsbewusstsein zeichneten Herrn Strücker als hochgeschätzten und allseits anerkannten Kommunalpolitiker aus. Wir verabschieden uns in Dankbarkeit und werden sein Andenken in Ehren bewahren. Dr. Werner Dahmen, Ortsbürgermeister Otto Baum und Rita Trapp, Beigeordnete Zornheim, im Dezember 2012 Als die Kraft zu Ende ging, war s kein Sterben, war s Erlösung. Danke, sagen wir von Herzen allen, die uns in ihrer liebevollen Anteilnahme unterstützten und sich auf so vielfältige Weise mit uns verbunden fühlten. Barbara Truth * Im Namen aller Angehörigen Herta Iancu Günther Truth Nieder-Olm, im Dezember Wir liefern prompt, zuverlässig und preisgünstig Natürlich auch samstags Ihr Altholzentsorger gemäß Altholzverordnung Schnell und preiswert zur eigenen Wellness-Oase Fliesen-, Plattenund Mosaikarbeiten Natursteinverlegung Reparaturdienst Trockenbauarbeiten Komplettbäder (Sanitär, Elektro, usw.) Fliesen T. Wagner Meisterbetrieb G m b H Jugenheim Im Wiesenweg 17 Tel Wörrstadt Telefon / Mobil / Fax / Annahme von Kleinmengen Eisen/Schrott öffentliche Waage

27 Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Anzeigenteil Seite 27 Wir gratulieren Für die Glückwünsche, Geschenke und Blumen anlässlich meines 70. Geburtstages bedankt sich von Herzen Nieder-Olm, im Dezember 2012 Uta Tessmer Essenheim Hans Erich Mossel 70 Jahre Luise Fink 89 Jahre Anna Kämmerer 89 Jahre Jugenheim Christa Badtke 75 Jahre Klein-Winternheim Gerhard Gerwinn 70 Jahre Nieder-Olm Hilde Dörr 86 Jahre Marianne Schreiber 75 Jahre Kurt Peschkes 80 Jahre Ober-Olm Irmgard Behrend 88 Jahre Stadecken-Elsheim Joachim Müller 75 Jahre Elisabeth Singer 89 Jahre Franz Rimpl 85 Jahre Zornheim Heinz Hemming 75 Jahre Wilhelm Simon 88 Jahre Goldene Hochzeit Stadecken-Elsheim Waltraud und Wilhelm Degreif Dankeschön!!! Anlässlich meines 70. Geburtstags haben mich so viele Gratulanten mit ihren Geschenken, Telefonanrufen und Kartengrüßen überrascht, dafür herzlichen Dank. Dem Gesangverein, der Freiwilligen Feuerwehr, dem Musikverein, auch der Familie Berz gilt mein Dank. Ein besonderer Dank gilt meiner Familie und meinen Kindern, die dieses Fest zu einem Besonderen werden ließen. Erwin Schmuck Sörgenloch, im Dezember 2012 Die icas AG sucht zum eine Büroleitung (m/w) in Vollzeit Als Partner der SAP haben wir uns im Wesentlichen auf die Einführung und Weiterentwicklung von mittelstandsgerechten SAP ERP-Lösungen spezialisiert. Unsere Kunden stammen aus den Branchen Fertigung, technischer Handel und der Entsorgungswirtschaft. Sie organisieren und führen das Vorstandssekretariat und unterstützen administrativ die Vorgesetzten und Kollegen. Bereichsübergreifende Mitarbeit in den Bereichen Vertrieb und Marketing, sowie die Organisation und Vorbereitung von Veranstaltungen fallen ebenso in Ihren Tätigkeitsbereich. Sie haben mehrere Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position, verfügen über sehr gute MS-Office-Kenntnisse, sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sowie gute Englischkenntnisse und haben ein verbindliches und gewandtes Auftreten. Daneben sind eine selbstständige, zuverlässige und diskrete Arbeitsweise sowie Teamfähigkeit und Einsatzfreude wichtige Voraussetzungen für Ihre neue Aufgabe. Wir freuen uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen an: icas Consulting und Anwendungssysteme AG, Frau Miriam Weber Im Wiesenweg 3, Jugenheim, Tel.: / , miriam.weber@icas.de, Kleinanzeigen Glückwünsche Danksagungen Hochzeit Geburt Trauer Anzeigenannahme/Mustervorlagen bei Schreibwaren Sauer Nieder-Olm Bahnhofstraße 2 Telefon 06136/ Zugang durch Kleinmarkthalle möglich Öffnungszeiten: Mo - Fr Uhr Sa Uhr Telefonische und digitale Anzeigen - annahme nur im Verlag möglich unter Telefon / o. per Fax unter / anzeigen@oppenheimer-druckhaus.de Herzlichen Glückwunsch Kaas VG Nieder-Olm Taxi / Taxidienst Großraumtaxi Flughafentransfer Krankenfahrten Direkt-Kurierfahrten Trockene Räume im Handumdrehen bei Wasserschäden, Vermeidung von Schimmel und Geruch, Bau- und Estrichtrocknung sowie mobile Heizungen von kw 06136/ info@techno-2000.com ELEKTRO-ZENTRUM-SCHUNATH Privatpakete-Service Öffnungszeiten: Mo. Fr Uhr Samstag 9 13 Uhr durchgehend geöffnet Kostenlose Parkplätze direkt vor der Tür Am Woog Nieder-Olm Telefon / oder Zahnarztpraxis Dr. Hortig Dr. med. dent. Wajiha Hortig im Eckes-Medical-Center / Ärztehaus am Bahnhof Ludwig-Eckes-Allee Nieder-Olm Telefon SCHAUSONNTAG jeden 3. Sonntag im Monat von bis Uhr Außerhalb der gesetzl. Öffnungszeiten keine Beratung und kein Verkauf Armsheim Raiffeisenstr. 17 ( ) ( ) Mainz-Kostheim Hochheimer Str. 44 (06134) Fax Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr Sa., Uhr Wiesbaden Rheinstraße 41 (06 11) Fax Öffnungszeiten: Mo. - Fr., Uhr Sa., Uhr, Mi geschl. Besuchen Sie unsere Bäderstudios oder vereinbaren Sie telefonisch Ihren Beratungstermin!

28 Seite 28 Anzeigenteil Donnerstag, den 6. Dezember 2012 Mailen Sie Ihre Anzeige an:

Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen

Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen Friedhofssatzung der katholischen Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam, Aachen 1 Friedhofszweck (1) Die katholische Kirchengemeinde St. Josef und Fronleichnam betreibt in einem Teil der ehemaligen

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in

Mehr

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1.

Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom in der Fassung der 1. Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Rommerskirchen vom 28.11.2002 in der Fassung der 1. Änderung vom 18. März 2005 INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 3 1 Allgemeines...

Mehr

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom

Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung) vom 01.01.2003 Stadt Harsewinkel Fachbereich 3 Bauen/Städt. Betriebe Tel.: 05247 935-0, Fax: 05247 935-170 Seite 1 von 5 Inhaltsübersicht Präambel

Mehr

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach

Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach 1 von 9 08.06.2011 14:49 drucken Fenster schließen Detail Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Ortsgemeinde Gonbach

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kelberg vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kelberg vom in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kelberg vom 19.03.2009 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.08.2011 Der Ortsgemeinderat von Kelberg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz

Mehr

Friedhofssatzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein

Friedhofssatzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein Friedhofssatzung der Gemeinde Gossersweiler-Stein Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten 5

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wahlbach vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wahlbach vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Wahlbach vom 28.10.1997 Der Gemeinderat von Wahlbach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) zuletzt

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

S a t z u n g über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rhens vom

S a t z u n g über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rhens vom S a t z u n g über die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Rhens vom 28.06.2013 Der Stadtrat Rhens hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) sowie der 2 Absatz 3, 5 Absatz 2 und 6 Absatz 1 Satz 1 des

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm. vom 29. November 1999 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Gemeinde Nieder-Olm vom 29. November 1999 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Nieder-Olm hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

F R I E D H O F S S A T Z U N G. d e r O r t s g e m e i n d e M O R S H A U S E N. vom 20. September 2001

F R I E D H O F S S A T Z U N G. d e r O r t s g e m e i n d e M O R S H A U S E N. vom 20. September 2001 F R I E D H O F S S A T Z U N G d e r O r t s g e m e i n d e M O R S H A U S E N vom 20. September 2001 geändert am 01.03.2005 (1. Änderung) Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Morshausen hat aufgrund des

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark

Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark. mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark AMTSBLATT Amtsblatt für die Gemeinde Wustermark mit den Ortsteilen: Buchow-Karpzow, Elstal, Hoppenrade, Priort, Wustermark Jahrgang 19 Nr. 9 Wustermark, 20.12.2012 www.wustermark.de Jahrgang 19 Nr. 9 20.12.2012

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren. der Ortsgemeinde Kettig. vom 1. März 2007 Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Kettig vom 1. März 2007 1) 2) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde

Mehr

Friedhofssatzung der Stadt Zell (Mosel) vom

Friedhofssatzung der Stadt Zell (Mosel) vom Friedhofssatzung der Stadt Zell (Mosel) vom 15.03.2011 Der Stadtrat von Zell (Mosel) hat am 14.03.2011 auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und

Mehr

Auf den Kommunalfriedhöfen in Ennepetal können Verstorbene im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden.

Auf den Kommunalfriedhöfen in Ennepetal können Verstorbene im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Bestattungsformen und Grabarten Auf den Kommunalfriedhöfen in Ennepetal können Verstorbene im Sarg oder in der Urne beigesetzt werden. Dafür halten wir zahlreiche Grabarten vor, die nachfolgend näher erläutert

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Mehr

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom:

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Undenheim vom: 25.06.1988 1 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der 16, 18 Abs. 3, 32,

Mehr

Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Gau-Algesheim vom 30. August 2012 geändert durch die 1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung 1. 2. 3. 4. 5. aße. Ebertpark 10. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom

Satzung. über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim. vom Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Klein-Winternheim vom 22.02.2002 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Klein-Winternheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994

Mehr

Friedhofssatzung der Gemeinde Weiler bei Bingen vom i. d. F. vom

Friedhofssatzung der Gemeinde Weiler bei Bingen vom i. d. F. vom Friedhofssatzung der Gemeinde Weiler bei Bingen vom 1.6.2009 i. d. F. vom 6.2.2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steimel vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steimel vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steimel vom 03.03.2015 Der Ortsgemeinderat von Steimel hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Stadtgebiet Wegberg (Friedhofsgebührensatzung) vom 22. Dezember 2010 in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 17. März 2015

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Kobern-Gondorf vom 01.01.2011 1. Allgemeine Vorschriften... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Friedhofszweck... 2 3 Schließung und Aufhebung... 2 2. Ordnungsvorschriften... 2

Mehr

S a t z u n g. über die Friedhofsordnung in der Ortsgemeinde Kruft vom

S a t z u n g. über die Friedhofsordnung in der Ortsgemeinde Kruft vom S a t z u n g über die Friedhofsordnung in der Ortsgemeinde Kruft vom 18.11.2015 Der Ortsgemeinderat von Kruft hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006* Der Stadtrat der Stadt Ingelheim am Rhein hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat

Schöfferstadt Gernsheim Der Magistrat Neufassung der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 14/2007 vom 4. April 2007 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der

Mehr

Neufassung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Ludwigslust in den Ortsteilen Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer

Neufassung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Ludwigslust in den Ortsteilen Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer Amtliche Bekanntmachung Neufassung der Friedhofssatzung für die Friedhöfe der Stadt Ludwigslust in den Ortsteilen Niendorf/Weselsdorf, Glaisin und Kummer Auf der Grundlage der Kommunalverfassung für das

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Plein. vom 16. November Inhaltsverzeichnis

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Plein. vom 16. November Inhaltsverzeichnis Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Plein vom 16. November 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steinebach/Sieg vom

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steinebach/Sieg vom Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steinebach/Sieg vom 30.09.2010 Der Ortsgemeinderat von Steinebach/Sieg hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S 419)

Mehr

1. Allgemeine Vorschriften. 1 Geltungsbereich

1. Allgemeine Vorschriften. 1 Geltungsbereich Friedhofssatzung der Gemeinde Reichenwalde Auf der Grundlage der 3 und 28 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, Nr. 19

Mehr

Friedhofssatzung der Gemeinde Budenheim vom 12. Oktober Änderung vom 24. Februar Änderung vom 22. Januar 2014

Friedhofssatzung der Gemeinde Budenheim vom 12. Oktober Änderung vom 24. Februar Änderung vom 22. Januar 2014 Friedhofssatzung der Gemeinde Budenheim vom 12. Oktober 2005 1. Änderung vom 24. Februar 2010 2. Änderung vom 22. Januar 2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Budenheim hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium. Düsseldorf I. Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW beschließt das Katholische Bistum

Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium. Düsseldorf I. Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW beschließt das Katholische Bistum Friedhofssatzung für das Alt-Katholische Kolumbarium Düsseldorf I Aufgrund von 4 des Bestattungsgesetzes NRW beschließt das Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland, Gregor-Mendel-Straße 28,

Mehr

Friedhofssatzung Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Friedhofszweck Schließung und Aufhebung...

Friedhofssatzung Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich Friedhofszweck Schließung und Aufhebung... INHALTSÜBERSICHT: Friedhofssatzung... 2 1. Allgemeine Vorschriften... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Friedhofszweck... 2 3 Schließung und Aufhebung... 2 2. Ordnungsvorschriften... 3 4 Öffnungszeiten... 3 5

Mehr

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg

Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Bückeburg Aufgrund der 1 und 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)

Mehr

Friedhofssatzung der Stadt Herdorf. vom 26. Juni 2003

Friedhofssatzung der Stadt Herdorf. vom 26. Juni 2003 Friedhofssatzung der Stadt Herdorf vom 26. Juni 2003 (in der Fassung der Änderungssatzungen vom 24.05.2006,19.06.2008 und 17..2009) Der Stadtrat Herdorf hat am 25. Juni 2003 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Windberg. Friedhofsordnung

Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Windberg. Friedhofsordnung Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Windberg Friedhofsordnung Die Katholische Pfarrkirchenstiftung Mariä Himmelfahrt in Windberg, Diözese Regensburg/Landkreis Straubing-Bogen, kirchliche

Mehr

Bekanntmachung der. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ohmbach vom

Bekanntmachung der. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ohmbach vom Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Ohmbach vom 27.12.2014 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

F R I E D H O F S S A T Z U N G der Ortsgemeinde Lörzweiler Nichtamtliche Lesefassung vom 23. Juli Allgemeine Vorschriften.

F R I E D H O F S S A T Z U N G der Ortsgemeinde Lörzweiler Nichtamtliche Lesefassung vom 23. Juli Allgemeine Vorschriften. F R I E D H O F S S A T Z U N G der Ortsgemeinde Lörzweiler Nichtamtliche Lesefassung vom 23. Juli 2015 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Lörzweiler

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung v. 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017

Haushaltssatzung der Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom (Fn 1) Haushaltssatzung 4. Stadt Dormagen. für das Haushaltsjahr 2017 vom 06.03.2017 (Fn 1) 1... 2 2... 2 3... 2 4... 2 5... 3 6... 3 7... 3 8... 4 9... 4 Bekanntmachung der 4 Hinweis..... 5 Zuständig: F20 / 20 Fachbereich Finanzen / Allgemeine Finanzwirtschaft Ansprechpartner:

Mehr

Bekanntmachung. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler

Bekanntmachung. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler Bekanntmachung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Dittweiler Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2. Ordnungsvorschriften 4 Öffnungszeiten

Mehr

Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Schwarzenbek

Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Schwarzenbek Straßenreinigung und Winterdienst in der Stadt Schwarzenbek Eine Information zum Straßenreinigungs- und Winterdienstservice und zu den Reinigungs-, Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer /

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010

Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016

Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Friedhofsgebührensatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 8. Dezember 2016 Aufgrund des 4 des Bestattungsgesetzt NRW (BestG NW) ) in der Fassung der Bekanntgabe vom 1. September 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt

Mehr

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden

- 1 - Amtsblatt. für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden - 1 - Amtsblatt für den Landkreis Aurich und für die Stadt Emden Herausgeber: Landkreis Aurich, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich Nr. 1 Freitag, 8. Januar 2016 A. Bekanntmachungen der Gemeinden I N HA L

Mehr

Satzung. über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

Satzung. über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Swisttal vom 20.11.1987* (in der Fassung vom 01.10.2013) Verzeichnis

Mehr

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 23. November 2010

Friedhofssatzung. der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 23. November 2010 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Osann-Monzel vom 23. November 2010 2. Ordnungsvorschriften

Mehr

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom

Mehr

Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-727 Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Gebührenordnung zur Friedhofssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 1 Aufgrund der 5 und

Mehr

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011

Bekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom

GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF. für die Friedhöfe der Stadt Paderborn. vom GEBÜHRENSATZUNG MIT GEBÜHRENTARIF für die Friedhöfe der Stadt Paderborn vom 19.12.2005 unter Einarbeitung der 1. Änderungssatzung vom 19.12.2011, in Kraft ab 01.01.2012 Aufgrund des 7 Abs. 1 i.v.m. 41

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelischen Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen vom 05.03.2013 Die Evangelische Kirchengemeinde Stieghorst-Hillegossen, vertreten durch das Presbyterium,

Mehr

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F

S T A D T F R I E D R I C H S D O R F S T A D T F R I E D R I C H S D O R F H o c h t a u n u s k r e i s Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Friedrichsdorf Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen -1- Friedhofsgebührenordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Erzhausen Auf Grund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Soden-Salmünster Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom 02.04.90 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz und der 16, 18 Abs. 3, 32, 33 Abs. 1 und 38 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow

Friedhofsverwaltung. Friedland Bresewitz Ramelow 1 Friedhofsverwaltung Friedland Bresewitz Ramelow 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Friedland 2 Präambel Auf der Grundlage von 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT:

Friedhofssatzung INHALTSÜBERSICHT: Friedhofssatzung Die Gemeinderäte der Ortsgemeinden Puderbach und Dürrholz haben auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) sowie der 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Niendorf Nach Artikel 25 Abs. 3 Punkt 4. der Verfassung der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland in Verbindung mit 41 der Friedhofssatzung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Marktgemeinde Hilders für die Friedhöfe in Hilders und in den Ortsteilen Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Ulrichstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Melsungen Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung i.d.f. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2007

Mehr

6. Satzung. zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Langelsheim vom 16. Juni Änderungssatzung zur Friedhofssatzung -

6. Satzung. zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Langelsheim vom 16. Juni Änderungssatzung zur Friedhofssatzung - 6. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Langelsheim vom 16. Juni 1994-6. Änderungssatzung zur Friedhofssatzung - Aufgrund der 10, 13 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen

Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Friedhofsgebührenordnung der Stadt Gelnhausen Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel

Mehr

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ratekau

Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ratekau Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ratekau Nach Artikel 15 Abs. 1 Buchstaben f und m der Verfassung der Nordelbischen Ev.-luth. Kirche i.v. m 41 der Friedhofssatzung

Mehr

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss

Mehr

Friedhofssatzung der Stadt Idar-Oberstein vom in der Fassung vom Geltungsbereich 2 Friedhofszweck

Friedhofssatzung der Stadt Idar-Oberstein vom in der Fassung vom Geltungsbereich 2 Friedhofszweck Friedhofssatzung der Stadt Idar-Oberstein vom 17.12.2009 in der Fassung vom 01.12.2010 Der Stadtrat hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese

Mehr

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Hauptsatzung der Ortsgemeinde Horbruch vom 24.03.1995, 1. Änderung durch Satzung vom 07.12.2001 und 2. Änderung durch Satzung vom 29. Juni 2010 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.03.1995 auf

Mehr

F r i e d h o f s s a t z u n g. der Ortsgemeinde St. Sebastian. vom 23.Dezember 2004

F r i e d h o f s s a t z u n g. der Ortsgemeinde St. Sebastian. vom 23.Dezember 2004 F r i e d h o f s s a t z u n g der Ortsgemeinde St. Sebastian vom 23.Dezember 2004 1) 2) 3) 4) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Sankt Sebastian vom 29.09.2006

Mehr

F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom

F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom F r i e d h o f s s a t z u n g der Stadt Mülheim-Kärlich vom 05.01.2011 1) 2) 3) geändert durch die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Mülheim- Kärlich vom 17.03.2011. geändert durch

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung Gemeinde Hohenstein Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 12 09.09.2014 INHALTSVERZEICHNIS 45/2014 1. Nachtragssatzung und Bekanntmachung der 1. Nachtragssatzung der Stadt Delbrück für das Haushaltsjahr

Mehr

Friedhofssatzung der Stadt Betzdorf vom 06. März 2003 zuletzt geändert am

Friedhofssatzung der Stadt Betzdorf vom 06. März 2003 zuletzt geändert am - 1 - Friedhofssatzung der Stadt Betzdorf vom 06. März 2003 zuletzt geändert am 01.01.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 2 Friedhofszweck 3 Schließung und Aufhebung 2.

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Balve vom 22.09.2010 Auf Grund des 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW) in der Fassung

Mehr

Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri Weende

Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri Weende für den Friedhof der Ev.-luth. Kirchengemeinde St. Petri Weende in Göttingen-Weende Gemäß 5 der Rechtsverordnung über die Verwaltung kirchlicher Friedhöfe (Friedhofsrechtsverordnung) vom 13. November 1973

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017

Öffentliche Bekanntmachung. der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 I. Haushaltssatzung der Stadt Warendorf für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung

Mehr

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG

Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG Gemeinde Schöffengrund GEBÜHRENORDNUNG ZUR FRIEDHOFSORDNUNG der Gemeinde Schöffengrund Aufgrund der 5 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung i. d. F. der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S.

Mehr

1. Änderungssatzung zur FRIEDHOFSSATZUNG

1. Änderungssatzung zur FRIEDHOFSSATZUNG 1. Änderungssatzung zur FRIEDHOFSSATZUNG für den FRIEDPARK auf dem Friedhof Heckerhausen, Hauptstraße genannt Friedpark Alter Friedhof Heckershausen der Gemeinde Ahnatal Aufgrund des 5 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung

Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt. G e b ü h r e n o r d n u n g. I. Gebührenpflicht. 1 Gebührenerhebung Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bürstadt Az.: 731-00/02 Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I 1992 S. 534),

Mehr

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht

Inhalt. 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht 1 A 6/6 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der öffentlichen Wege (Räum- und Streupflichtsatzung) Auf Grund von

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - 1 Gebührenpflicht Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Lippstadt - Friedhofsgebührensatzung - Der Rat der Stadt Lippstadt hat auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung

Friedhofsgebührensatzung. Friedhofsgebührensatzung Friedhofsgebührensatzung für die Friedhöfe des Friedhofsverbandes evangelischer Kirchengemeinden in Bad Oeynhausen vom 15. Mai 2012 Der Verbandsvorstand des Friedhofsverbandes evangelischer Kirchengemeinden

Mehr

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten. Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Merkelbach vom 23.08.2011 Der Gemeinderat von Merkelbach hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz

Mehr

Niederschrift. über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sippersfeld

Niederschrift. über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sippersfeld Ortsgemeinde Sippersfeld Niederschrift über die Sitzung des Ortsgemeinderates Sippersfeld Sitzungstermin: Dienstag, 24.11.2015 Sitzungsbeginn: 20:00 Uhr Ort, Raum: Saal "Haus der Vereine", Hauptstraße

Mehr