Kurier. Auf Stadtplanungstour Neue Veranstaltungsreihe ab 31. März Auf ein Wort: 3. Tour. 2. Tour. 1.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kurier. Auf Stadtplanungstour Neue Veranstaltungsreihe ab 31. März Auf ein Wort: 3. Tour. 2. Tour. 1."

Transkript

1 Foto: Thomas Ludwig Kurier Amtsblatt der Stadt Gotha Nr Jahrgang 22. März 2012 Auf Stadtplanungstour Neue Veranstaltungsreihe ab 31. März Tour Tour Wer zurzeit mit offenen Augen durch Gotha geht, bemerkt, an allen Ecken und Enden wird gebaut. Stadt-Bad, Winterpalais, Herzogliches Museum und Perthes Forum sind die Großbaustellen der Stadt. Zum Barocken Universum wurde bereits umfangreich informiert. Aber auch kleine Baustellen, interessante Planungen und Projekte prägen das Gesicht Gothas schon maßgeblich oder verändern es in Zukunft. Um interessierten Bürgern einen Einblick in geplante Vorhaben, neue Entwicklungstendenzen in verschiedenen Stadtquartieren und zukünftige Projekte zu geben, plant die Stadt Gotha ein neues Angebot Bürgerbeteiligungsund Stadtplanungstouren. Diese werden einmal im Quartal immer samstags unter fachkundiger Führung des Stadtplanungsamtes in verschiedenen Bereichen zu ausgewählten Themen angeboten. Treffpunkt ist das Informationsbüro der Innenstadtinitiative in der Schwabhäuser Straße 21. Begonnen wird diese Veranstaltungsreihe mit der 1. Tour am zum Thema Genial Zentral Bauen in Gothas Innenstadt. Weitere Termine und Themen sind Folgende. Die 2. Tour zur Entwicklung des Mohrenviertels ist für den und die 3. Tour in diesem Jahr am , Neues nördlich der Altstadt vorgesehen. Die Stadt Gotha freut sich auf ein reges Interesse an dieser neuen Form von Bürgerbeteiligung. 3. Tour Aus dem Inhalt Amtlicher Teil Bekanntmachungen u. Satzungen Seiten 3 5 Nichtamtlicher Teil Wahlinformation Seiten 6 8 Seniorenseite Seite 9 Vereinsangebote Seite 10 Kinder- u. Jugendseite Seite 12 Informationen über gefährliche Tiere Seite 13 Auf ein Wort: Immer wieder stellen sich Menschen die kluge Frage: Was war zuerst? Das Ei oder das Huhn? Noch nie habe ich eine überzeugende Antwort gehört. Also ging ich auf Spurensuche und wussten Sie schon Gotha ist eine Stadt des Eis. Überall kann man sie entdecken, nicht nur in den leckeren Eiergerichten, die unsere Kinder so lieben. Im Tierpark Gotha sind immer wieder Eier zu bestaunen, die eine der 730 Tierarten dort abgelegt hat. Ich kenne fleißige Gothaerinnen die Binseneier basteln oder sogar Eier in verschiedenen Größen mit Sehenswürdigkeiten der Stadt verzieren. Wer in die Sammlungen der Stiftung Schloss Friedenstein eintaucht, findet gleichermaßen kunstvolle und seltene Eier. Im Museum der Natur sind nicht nur Eier unserer gefiederten Freunde, sondern auch von Krokodil oder Pinguin zu bestaunen. Besonders herausragende Ei-Kostbarkeiten zeigt die Kunstkammer Gotha. Straußeneier mit der Darstellung des afrikanischen Kontinents oder mystischen Gestalten verzaubern das Publikum. Man kann also sagen, das Ei gehört zu Gotha, wie der Humor seiner Bürger. Keiner kannte besser diesen Humor als Fritz Koch-Gotha, der uns mit seinen Zeichnungen in der Häschenschule das populärste deutsche Kinderbuch zur Osterzeit schenkte. In seinem zweiten Buch Häschen klein ging allein beantwortet er unsere Frage nach dem, was zuerst war, das Ei oder das Huhn auf folgende Art und Weise: Ostereier lernt er färben und er durfte keins verderben, doch er malte alle schön. Onkel sprach: Was muss ich sehn! Ei, wie malt der Bursch manierlich! Und wie schreibt er fein und zierlich! Ja, er hat, wie man es nennt, zum Osterhasen viel Talent. Das schönste Ei legt er beiseit, es kommt die liebe Osterzeit, und wo ein Osterei auch steckt, die Kinder haben s gleich entdeckt.! Also alles klar, zuerst war der Osterhase, dann das Ei und dann das Huhn. Alles Ei, Ei und schöne Ostern Ihr

2 Seite 2 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Genial Zentral In Gothas Altstadt vollziehen sich kontinuierlich positive Veränderungen. Immer mehr unbebaute Grundstücke finden Bauinteressenten, die die Vorzüge des Wohnens in der Innenstadt zu schätzen wissen. Speziell in der Schwabhäuser Straße gibt es verschiedene gute Beispiele, die seit Beginn des Pilotvorhabens Genial Zentral Unser Haus in der Stadt entstanden sind. Ob moderner Kubus oder klassisches Satteldachhaus, es bieten sich vielfältige Möglichkeiten. Sechs junge Familien mit insgesamt 15 Kindern haben in der Schwabhäuser Straße ihren Lebensmittelpunkt gefunden. Aber nicht nur mit Kindern lässt es sich in der Innenstadt gut leben. Die Nähe zum Park, kurze Wege zu öffentlichen Einrichtungen, Einkaufsmöglichkeiten, zur Arbeit oder kulturellen Angeboten sind Aspekte, die für alle Generationen bei der Wahl ihres Wohnstandortes interessant sind. Das Teilgebiet östlich der Schlossergasse wird durch die Stadt Gotha derzeit intensiv zur Bebauung vorbereitet. Gemeinsam mit dem Architekten Professor Mann, Preisträger des Architekturwettbewerbes, erfolgte die Konkretisierung des Wettbewerbsentwurfes, die Kosten wurden überarbeitet und die Vorbereitung der Gründstücke hat begonnen. Auf den Grundstücken werden 3 Einfamilienhäuser entstehen. Für interessierte Gothaer und mögliche Bauinteressenten findet am im Informationsbüro der Stadt Gotha in der Schwabhäuser Straße 21 um Uhr die Vorstellung des Projektes statt. Sandreinigung auf städtischen Spielplätzen Seit Mitte März werden auf 25 öffentlichen und städtischen Spielplätzen innerhalb des Stadtgebietes und der Ortsteile die Spielsand- und Fallschutzbereiche gereinigt und neuer Sand eingebaut. Die Reinigung der Flächen erfolgt mittels mechanisch-biologischer Tiefenreinigung nach dem patentierten SANDMASTER-Verfahren, das im Wesentlichen auf einer gründlichen biologisch-mechanischen Tiefenreinigung (TÜV-geprüft!) mit gleichzeitiger Belüftung basiert. Dabei werden Unrat jeder Art, wie z. B. Glasscherben, Flaschenverschlüsse, Zigarettenkippen und dergleichen, schon ab einer Partikelgröße von 8 mm nahezu vollständig ausgesondert. Wenn es die Schütttiefe zulässt, kann die Reinigungsmaschine im Dauerbetrieb Sandschichten bis zu einer Tiefe von max. 40 cm reinigen. Auf Grund der patentierten Filtrationstechnik werden auch Tierexkremente und die darin enthaltenen Parasiten wie z. B. Wurmeier und Spulwürmer ausgefiltert. Die Kosten für die Sandreinigung betragen rund Lionsclub Gotha übergibt Spende Aus den Händen von Horst Steinig, dem Präsidenten des Lions-Club-Gotha, wurde am 9. März 2012 eine Spende in Höhe von 800 Euro an das Schul- und Jugendamt der Stadtverwaltung Gotha übergeben. Ein Teil diese Summe wird für die Osterferienfahrt am 4. April 2012 in den Leipziger Zoo verwendet. Dank dieser Spende kann das Schul- und Jugendamt vielen Kindern aus sozial schwachen Familien nicht nur einen erlebnisreichen, sondern auch einen unbekümmerten Tag ermöglichen. Weiterhin unterstützt der Lions-Club-Gotha mit dem Restbetrag, Programmpunkte in den Ferienfreizeiten 2012, die durch das Schul- und Jugendamt geplant und realisiert werden. Ein herzliches Dankeschön übermittelte die Beigeordnete der Stadt Gotha, Marlies Mikolajczak, allen Mitgliedern des Lions-Clubs im Namen der Kinder und Jugendlichen. Wir sind über das stetige soziale Engagement im Kinder- und Jugendbereich sehr froh. Wir blicken auf eine gute Zusammenarbeit zurück. Ich erinnere an die Finanzierung einer Ferienfreizeit im Herbst 2010 zum Waldhof Finsterbergen, die für die Teilnehmer ein unvergessenes Erlebnis war. Die Mitglieder des Lions-Clubs sind Horst Steinig, Präsident (rechts), und Manfred Lehniger (Mitte). Kooperationsvereinbarung unterzeichnet Die Stadtbibliothek Heinrich Heine Gotha schloss am 9. März 2012 Kooperationsvereinbarungen mit allen sieben staatlichen Grundschulen der Stadt Gotha, um die Zusammenarbeit mit diesen Institutionen weiter auszubauen. Ziel der Kooperation ist die Förderung von Lese-, Medien und Informationskompetenz bei Schülerinnen und Schülern. Somit steht der Bibliotheksbesuch auf dem Stundenplan. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstützt diese Zielstellung. Die Stadtbibliothek Heinrich Heine Gotha verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: Ausleihe von Medienboxen, Teilnahme einer Mitarbeiterin der Stadtbibliothek als Jury- Mitglied bei den Vorlesewettbewerben, Führungen, Einführungen, Unterstützung von Projekttagen, Veranstaltungen wie Lesungen, Buchvorstellungen/Lektüreempfehlungen Verpflichtung der Schulen: Gewährleistung der Teilnahme der Schüler der Klassen 1 4 an Bibliotheksführungen bzw. -einführungen, Nutzung des Veranstaltungsangebotes der Bibliothek, Durchführung von Projekttagen, Benennung einer Lehrkraft als Ansprechpartner. Bereits vor Abschluss der Verträge wurden zwei Veranstaltungen organisiert. Der diesjährige Stadtschreiber Reinhard Griebner war in der Kinderbibliothek und erzählte, wie die Geschichten zwischen die Buchdeckel kommen. Im Juni lösen Kinder gemeinsam mit echten Detektiven einen Einbruch in der Stadtbibliothek und überführen den Einbrecher anhand seiner am Tatort hinterlassenen Spuren. Weitere Veranstaltungen wie Lesenächte, Comic- Workshops etc. sind bereits in Planung. Für die Bibliothek der Stadt Gotha sind für das Haushaltsjahr 2012 Mittel in Höhe von insgesamt Euro eingeplant. Auf dem Foto sind die Schulleiterinnen hinten v.l.n.r. Sylvia Arpasi, Kästnerschule; Andrea Friedrich, Löfflerschule, Annett Kreuzahler-Roth, Hansenschule; Christine Wagner, Siebleben, Anja Scharff, Brüder-Grimm-Schule; Anita Musa, Bechsteinschule und vorn v.l.n.r. Stefanie Härter, Reyherschule; Beigeordnete Marlies Mikolajczak und Bibliotheksleiterin, Nicole Strohrmann

3 Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 3 Öffentliche Ausschreibung Verpachtung eines gärtnerisch nutzbaren Grundstückes. Die Stadt Gotha ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Gotha, Flur 28, Flurstück 337 mit einer Größe von 600 m 2. Dieses Grundstück kann zur gärtnerischen Nutzung ab dem angepachtet werden. In der Örtlichkeit bildet o. g. städtisches Grundstück mit dem westlich angrenzenden Flurstück 338/0 mit einer Größe von 600 m 2, welches sich im Privatbesitz befindet, eine Einheit und ist zwingend mit anzupachten. Die Stadtverwaltung Gotha ist nicht verpflichtet an einen bestimmten Bieter zu verpachten. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Hoffmann, Abteilung Liegenschaften, Tel. (03621) zur Verfügung. Kreuch Oberbürgermeister Bei Anpachtung des städtischen Grundstückes ist demzufolge sowohl ein Pachtvertrag mit der Stadt Gotha als auch mit dem jeweiligen Eigentümer des Flurstückes 338/0 abzuschließen. Bei Abschluss des Pachtvertrages über das städtische Grundstück erhält der neue Pächter gleichfalls den Pachtvertrag über das private Grundstück 338/0 zu gleichen Konditionen. Beschreibung der städtischen Pachtsache: Das o. g. städtische Grundstück 337/0 ist mit einem unterkellerten massiven, teilweise möblierten Gartenhaus bebaut. Das Gartenhaus steht zu ¾ auf städtischem Grundstück und zu ¼ auf dem privaten Grundstück. Das Gartenhaus ist während der Laufzeit des Pachtvertrages durch den Pächter instand zuhalten. Das Inventar ist vom Pächter zu übernehmen. Der Pachtzeitraum beläuft sich jeweils auf ein Pachtjahr mit möglicher Verlängerung um jeweils ein Jahr. Ein Pachtjahr läuft vom bis zum des Folgejahres. Der Pachtzins ist im Voraus für das laufende Pachtjahr bis jeweils zum des Jahres zu zahlen. Mindestgebot: 0,47 /m 2 /Jahr Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe einer Jahrespacht fällig, die bei vollständiger Vertragserfüllung bei Ende der Pachtzeit wieder zur Auszahlung kommt. Des Weiteren sind vom Pächter die auf das jeweilige Grundstück anfallenden Nebenkosten (u. A. Grundsteuern) zu tragen. Beschreibung des privaten Grundstückes: Das private Grundstück 338/0 ist zusätzlich zu dem o. g. ¼ Gartenhaus noch mit einer Gartenlaube und einem Geräteschuppen bebaut. Die baulichen Anlagen nebst Inventar sind während der Laufzeit des Pachtvertrages durch den Pächter instand zuhalten. Der Pachtzeitraum beläuft sich jeweils auf ein Pachtjahr mit möglicher Verlängerung um jeweils ein Jahr. Ein Pachtjahr läuft vom bis zum des Folgejahres. Der Pachtzins ist im Voraus für das laufende Pachtjahr bis jeweils zum des Jahres zu zahlen. Der jährliche Pachtzins beträgt mindestens 0,47 /m 2. Bei Vertragsabschluss ist eine Kaution in Höhe einer Jahrespacht fällig, die bei vollständiger Vertragserfüllung bei Ende der Pachtzeit wieder zur Auszahlung kommt. Des Weiteren sind vom Pächter die auf das jeweilige Grundstück anfallenden Nebenkosten (u. A. Grundsteuern) zu tragen. Das Gebot ist eigenhändig zu unterschreiben und bis zum , Uhr im verschlossenen Umschlag mit deutlicher Kennzeichnung Gebot für die Anpachtung des Grundstückes in der Flur 28, Flurstück 337/0 und 338/0 bei der Stadtverwaltung Gotha, Abteilung Liegenschaften, Frau Hoffmann, Ekhofplatz 24 bitte bis zum Stichtag nicht öffnen! einzureichen. Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag, dem 03. April 2012 um Uhr findet im Volkspark-Stadion Gotha die 41. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Volkspark-Stadion Gotha statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden 2. Bestätigung und Ergänzungen zur Tagesordnung 3. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit 4. Protokollkontrolle und Bestätigung des Protokolls der Sitzung vom Einbringung der Jahresrechnung 2011 und Beschlussfassung zur Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt 6. Beratung und Beschlussfassung zur Weiterführung der Bandenwerbung durch den FSV Wacker 03 Gotha und Abführung von Einnahmen an den Zweckverband 7. Informationen zu den Veranstaltungen Informationen der Geschäftsstelle 9. Sonstiges Der Sitzungstermin wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Gotha, den gez. K.Gießmann Verbandsvorsitzender

4 6 9 Seite 4 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Amtlicher Teil Einladung zur Einwohnerversammlung in Gotha-Nord Die nächste Einwohnerversammlung gemäß 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet am Donnerstag, dem 19. April 2012 von ca Uhr im Gemeinschaftshaus Goldbacher Siedlung in der Goldbacher Straße 44 in Gotha statt. Tagesordnung: 1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner der Stadt Gotha können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, dem schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Hauptmarkt 1, Gotha einreichen. Anfragen können auch per an ob-assistentin@gotha.de oder per Fax an 03621/ gesandt werden. gez. Kreuch Oberbürgermeister Einladung zur Einwohnerversammlung im Ortsteil Gotha-Siebleben Die nächste Einwohnerversammlung gemäß 15 Absatz 1 Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit 4 der Hauptsatzung der Stadt Gotha findet zu dem nachfolgenden Termin statt: Ortsteil Gotha-Siebleben, Dienstag, den 24. April 2012, von bis Uhr, im Saal 4 Jahreszeiten Tagesordnung: 1. Information des Oberbürgermeisters über Stadtangelegenheiten, insbesondere Angelegenheiten den Ortsteil betreffend 2. Beantwortung von Anfragen Gothaer Bürgerinnen und Bürger Einwohner des Ortsteils Gotha-Siebleben können Anfragen bis spätestens zum Dienstag, den schriftlich bei der Stadtverwaltung Gotha, Büro des Oberbürgermeisters, Referat 012, Hauptmarkt 1, Rathaus, Gotha einreichen. Anfragen können auch per an ortschaften-senioren@gotha.de oder per Fax an 03621/ gesandt werden. Knut Kreuch Oberbürgermeister Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die Verfügung ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs gegeben. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung der Verfügung im Amtsblatt der Stadt Gotha Rathaus Kurier schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24 in Gotha zu erheben. Gotha, gez. Kreuch Oberbürgermeister Amtliche Bekanntmachung Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BauGB 3, Abs. 1 Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 Am Friedhof in Boilstädt gem. BauGB 2 beschlossen. Das Plangebiet ist ca ha groß und umfasst Teile der Grundstücke Gemarkung Boilstädt, Flur 1, Flurstücke 82, 84, 183 und 179. Gleichzeitig ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan zu ändern. Planungsabsicht ist die Schaffung von Wohnbauflächen am östlichen Ende der Straße Am Friedhof und somit eine Abrundung der Bebauung am östlichen Ortsrand. Der Bebauungsplan wird nach BauGB 2 mit Umweltbericht erarbeitet. Die Umgrenzung des Plangebietes und Unterlagen aus denen sich die Öffentlichkeit zu den Zielen und Zwecken und über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann, werden zur Einsicht vom 02. April April 2012 im Stadtplanungsamt, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Zimmer 307 Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 12 und Uhr Donnerstag von 9 12 und Uhr Freitag von 9 12 bereit gehalten. Siegel Die vollständige Verfügung mit Begründung und Lageplänen kann während der Dienststunden bei der Stadtverwaltung Gotha, Tiefbauamt, Abteilung Straßenverwaltung, Zimmer 421, Ekhofplatz 24, Gotha eingesehen werden. Äußerungen können während dieser Frist vorgebracht werden. Sie werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Billigungsbeschluss getroffen. Allgemeinverfügung gez. Kreuch Oberbürgermeister Widmung /4 In der Gemarkung Gotha wird der in der Anlage gekennzeichnete Radweg von Gotha-Töpfleben in Richtung Günthersleben-Wechmar (Flur 22, noch zu vermessende Teilflächen aus den Flurstücken 127, 167, 168, 170, 169/1, 169/2, 171, 172) gemäß 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG) vom Mai 1993 gewidmet. Die Straße wird entsprechend ihrer Bedeutung der Straßengruppe sonstige öffentliche Straße gemäß 3 (1) Punkt 4 ThürStrG zugeordnet und ist auf die Verkehrsarten Fußgängerverkehr und Radverkehr beschränkt. Die Widmung des Radweges hat der Stadtrat der Stadt Gotha in seiner Sitzung am (B 26/09) beschlossen /1 Am Friedhof Jägergasse / /3 18b 18a 181/3 181/2 181/4 182/ /1 700 Stadt Gotha, Ortsteil Boilstädt Anlage Bebauungsplan "Am Friedhof" in Boilstädt M 1 : Gotha im Dezember 2011 U Anlage Lagepläne 1 und 2 des zu widmenden Rad/ Gehweges /1 173/ /2 0!"#D#3%3*D00,.6@!"#$%&'"()%"*&'+),-),#./.%)"$)0!"#,*./."*&'+),-),# EF9GFEGHI9GJGKKJLMNO; 123,*%)*"4,.5./ :)'".../...;,!<.=>8?@.A.?6@.B6 184/2 +#(:C0!"#D#3%3*D00,6@<$,

5 Amtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 5 Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr Mit Beschlussvorlage 357/11 hat der Stadtrat der Stadt Gotha am die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. 2. Die Haushaltssatzung wurde am bei der Rechtsaufsichtsbehörde gem. 21 Abs. 3 ThürKO vorgelegt. 3. Zu der beschlossenen Haushaltssatzung wird mit Bescheid der Rechtsaufsichtsbehörde vom 15. März 2012 folgende Genehmigung erteilt: 1. Gem. 63 Abs. 2 ThürKO wird der im 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen i.h.v ,00 zweckgebunden, zur Sanierung und Erweiterung des Stadtbades Gotha, Bohnstedtstraße zum Sport- und Familienbad rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. 2. Der im 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von ,00 wird gemäß 59 Abs. 4 ThürKO rechtsaufsichtlich genehmigt. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2012 nicht. 3. Der Bescheid ist dem Stadtrat zur Kenntnis zu geben. 4. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Auslagen werden nicht erstattet. 5. Die Bekanntmachung erfolgt am im Rathauskurier. 6. Der Haushaltsplan wird gemäß 57 Abs. 3 ThürKO in der Zeit vom bis während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Kreuch Oberbürgermeister Haushaltssatzung der Stadt Gotha für das Haushaltsjahr 2012 Auf der Grundlage der 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (Thür- KO) erlässt die Stadt Gotha folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird auf festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf festgesetzt. 4 Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuern a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 420 v.h. 2. Gewerbesteuern nach dem Gewerbeertrag 400 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt. 2. Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung nach 10 Thür- GemHV beginnen ab Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Gotha, Stellenausschreibung Die Stadt Gotha Stadt mit Zukunft sucht zum frühest möglichen Zeitpunkt 2 Hausmeister (Bereich Schulen) Diese Stellen sind Vollzeitstellen (40 Stunden) zunächst befristet für 6 Monate auf Probe, danach unbefristet. Aufgabengebiete: Lfd. Überwachung der zur Betreuung übergebenen Objekte u. Einrichtungen (Gebäude, Spielplätze, Außenanlagen, Elektro- u. Gasanlagen etc.) auf ordnungsgem. Zustand, Sauberkeit und Sicherheit unter Beachtung von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln usw. Planung und Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten Beseitigung baulicher Schäden/Mängel wie Putzschäden, Entfernung v. Verschmutzungen an Wänden, Decken, Malerarbeiten etc. Instandhaltungs- u. Wartungsarbeiten im Bereich HLS Kontrolle und Wartung der elektrischen Anlagen und Geräte Verantwortung für die Reinigung und Pflege der Spielflächen u. Außenanlagen und Erfüllung der Anliegerpflichten wie Winterdienst Anleitung und Kontrolle des zugeordneten Personals Überwachung und Kontrolle von Bau- bzw. Instandsetzungsarbeiten und Reinigungsleistungen durch Fremdfirmen auf Vertragserfüllung Erfüllung operativer Tätigkeiten (Herrichten von Räumen zu best..anlässen, Schließdienste, Transporte etc.) Persönliche Voraussetzungen: abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen handwerklichen Beruf (Elektriker,Installateur, Schlosser, Schreiner oder Maurer) und langjährige Erfahrungen handwerkliches Verstehen und Können und Fähigkeit zur selbständigen Durchführung kleinerer Instandsetzungsarbeiten flexible Einsatzfähigkeit, unbedingte Zuverlässigkeit aufgrund seiner Vertrauensstellung, Ordnungssinn und Einfühlungsvermögen, insbesondere beim Umgang mit Kindern und Jugendlichen Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften Führerschein C1E Eingruppierung: Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 3 und 5 TVöD. Die Bewerbungen sind bis zum an die Stadtverwaltung Gotha, Haupt- und Personalamt, Postfach , Gotha zu richten. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wird um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet. gez. Kreuch Oberbürgermeister (Siegel) Stadt Gotha Kreuch Oberbürgermeister

6 Seite 6 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Kommunalwahlen 2012 in Thüringen Informationen für Wählerinnen und Wähler in der Stadt Gotha 1. Welche Wahlen finden am 22. April 2012 in Gotha statt? Am werden folgende Wahlen gleichzeitig durchgeführt: die Wahl des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Stadt Gotha die Wahl des Landrates des Landkreises Gotha 2. Wer kann bei den Kommunalwahlen am 22. April 2012 wählen? Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Bürger der Europäischen Union, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (z. B. durch Strafurteil) und die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens 3 Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind. Das Wahlgebiet für die Wahl des Oberbürgermeisters ist die Stadt Gotha und für die Wahl des Landrates der Landkreis Gotha. Nur derjenige kann sein Wahlrecht ausüben, der von der Stadtverwaltung in einer Aufstellung der wahlberechtigten Bürger, dem Wählerverzeichnis, eingetragen ist oder eine besondere Bescheinigung über das Wahlrecht für die Wahl des Oberbürgermeisters bzw. die Wahl des Landrates erhalten hat. Die Verwaltungsbehörde wird jedem Wahlberechtigten bis zum eine Wahlbenachrichtigung übersenden. Diese bestätigt die Eintragung in das Wählerverzeichnis, enthält Angaben über die Wahlberechtigung zu den verschiedenen Kommunalwahlen, informiert über die Adresse des Wahlraums und enthält Hinweise zur Möglichkeit der Briefwahl. Wer sich für wahlberechtigt bei den Kommunalwahlen in der Stadt Gotha hält, aber bis zum keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird rechtzeitig vor der Wahl in den Verwaltungsräumen der Stadtverwaltung Gotha, Neues Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, zur Einsichtnahme bereit gehalten, damit es von den Wahlberechtigten bis zum auf seine Richtigkeit geprüft werden kann. Auf die öffentliche Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählverzeichnis in der örtlichen Tagespresse wird Bezug genommen. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis zu diesem Zeitpunkt bei der Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Einwendungen erheben. Die näheren Einzelheiten zu den Einsichtsmöglichkeiten ergeben sich aus der öffentlichen Bekanntmachung. Nach dem kann ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beim Wahlleiter der Stadt Gotha einen Wahlschein beantragen, wenn er nachweist, dass er die Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses ohne Verschulden versäumt hat (z. B. längere Reise, Krankenhausaufenthalt) oder wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind. 3. Wer kann bei den Kommunalwahlen gewählt werden? Oberbürgermeister kann jeder Wahlberechtigte werden, der am Wahltag mindestens 21 Jahre alt ist und im Übrigen nicht vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen ist (Verlust der Wählbarkeit). Die Bewerber für das Oberbürgermeisteramt müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, ob sie wissentlich mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben und dass sie mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte, insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden sind. Zusätzlich müssen sie erklären, dass ihnen nicht die Eignung für eine Berufung in das Beamtenverhältnis fehlt. Bewerber für das Amt des hauptamtlichen Oberbürgermeisters der Stadt Gotha müssen ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Gotha haben. In einem solchen Fall muss die Wählbarkeit des Bewerbers durch eine Bescheinigung der Wohnsitzgemeinde nachgewiesen werden. 4. Wie wird man Bewerber für die Kommunalwahlen? Die Parteien und Wählergruppen wählen in einer Versammlung ihrer im jeweiligen Wahlgebiet wohnenden Mitglieder die wählbare Person, die sie zur Wahl stellen wollen und reichen einen Wahlvorschlag beim Wahlleiter der Stadt Gotha (Oberbürgermeisterwahl) bzw. beim Wahlleiter des Landkreises (Landratswahl) unter Verwendung der amtlichen Formulare ein. Für die Oberbürgermeisterwahl können sich auch einzelne Personen selbst als Einzelbewerber zur Wahl vorschlagen. Die Wahlvorschläge wurden bis zum beim Wahlleiter der Stadt Gotha (Oberbürgermeisterwahl) bzw. des Landkreises (Landratswahl) eingereicht. Die näheren Einzelheiten sind der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Gotha bzw. des Wahlleiters des Landkreises, der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, zu entnehmen. Über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl hat der Wahlausschuss der Stadt Gotha für die Oberbürgermeisterwahl und der Wahlausschuss des Landkreises für die Landratswahl zu entscheiden. Die als gültig zugelassenen Wahlvorschläge werden spätestens am öffentlich bekannt gemacht. 5. Wie wird gewählt? 5.1. Wie wird bei der Oberbürgermeisterwahl und der Wahl des Landrates vorgegangen? Bei der Wahl des Oberbürgermeisters hat der Wähler stets nur eine Stimme. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten gültigen Stimmen erhalten haben. Die Stichwahl findet nach den gesetzlichen Bestimmungen am zweiten Sonntag nach dem Wahltag am statt. Bei der Verfahrensweise der Wahl wird nach der Zahl der zugelassenen Wahlvorschläge unterschieden Mehrere Wahlvorschläge Sind mindestens zwei Wahlvorschläge zugelassen worden, werden diese auf dem Stimmzettel vorgedruckt. Der Wähler vergibt dann seine (einzige) Stimme durch Kennzeichnung eines Wahlvorschlags. Streichungen gelten hierbei nicht als Stimmabgabe. Beispiel: A Partei Meier, Erika! B Partei Müller, Karl " Meier erhält die Stimme. Beispiel: A Partei Meier, Erika " B Partei Müller, Karl " Es erfolgte keine Stimmabgabe. Streichungen stellen keine Stimmabgabe dar, ein anderer Bewerber wurde nicht angekreuzt. Die Stimmabgabe ist ungültig Ein oder kein Wahlvorschlag Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden, kann der Wähler diesen durch Ankreuzen annehmen oder den Wahlvorschlag streichen und an dessen Stelle eine andere wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf in den Stimmzettel eintragen. Ist kein Wahlvorschlag zugelassen worden, so vergibt der Wähler seine Stimme durch die Eintragung einer wählbaren Person (Name, Vorname, Beruf) auf dem amtlichen Stimmzettel. Da bereits mehrere Parteien und Wählergruppen Wahlvorschläge für die Kommunalwahl

7 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 7 am 22. April 2012 eingereicht haben, trifft dieses Wahlverfahren für die Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha voraussichtlich nicht zu. 5.4 Was geschieht bei der Stimmabgabe im Wahlraum? Stimmabgabe Die Stimmabgabe erfolgt bei der Wahl am in der Zeit von bis Uhr im Wahlraum ohne Wahlumschlag und zwar wie folgt: Ein Mitglied des Wahlvorstands überprüft die Wahlberechtigung für jede Wahl anhand der Wahlbenachrichtigung (Lichtbildausweis ist ebenfalls zulässig) oder des Wählerverzeichnisses. Ist der Wähler nicht persönlich bekannt, kann sich des Wahlvorstand den Ausweis zeigen lassen (der Wähler sollte also die Wahlbenachrichtigungskarte und seinen Personalausweis zur Wahl mitnehmen). Der Wähler erhält einen Stimmzettel für jede Wahl, zu der er berechtigt ist. Der Wähler begibt sich allein in die Wahlkabine, kennzeichnet dort den Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen nicht erkennen können, wie er gewählt hat (bedruckte Seite nach innen). Mehrere Stimmzettel sind einzeln zu falten. Der Wähler geht an den Tisch des Wahlvorstands, nennt seinen Namen (und evtl. die Anschrift) bzw. übergibt die Wahlbenachrichtigungskarte. Ein Mitglied des Wahlvorstands gibt die Wahlurne frei sobald festgestellt wurde, dass der Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Der Wähler wirft den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und gibt die Wahlbenachrichtigungskarte als Nachweis der Wahlberechtigung für eine eventuell stattfindende Stichwahl wieder zurück. Ein Wähler kann sich bei der Wahl der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen, wenn er des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch eine körperliche Beeinträchtigung an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist. Er muss dem Wahlvorstand den Grund zuvor bekannt geben. Der Wähler entscheidet, wer Vertrauensperson sein soll, es kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies erforderlich ist. Die Hilfeleistung muss sich jedoch auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers beschränken. Der Wahlvorstand weist die Stimmabgabe eines Wählers zurück, wenn der Wähler das Wahlgeheimnis bei der Kennzeichnung oder Abgabe des Stimmzettels verletzt (z. B. durch Kennzeichnen oder Falten des Stimmzettels außerhalb den Wahlkabine oder wenn der Stimmzettel so gefaltet ist, dass sichtbar wird wie der Wähler gewählt hat), der Wähler den Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal versehen hat, der Wähler keinen amtlichen Stimmzettel benutzt hat oder außer dem Stimmzettel einen weiteren Gegenstand in die Wahlurne legen will. Hat der Wähler sich auf seinem Stimmzettel verschrieben oder diesen versehentlich unbrauchbar gemacht oder ist seine Stimmabgabe vom Wahlvorstand zurückgewiesen worden, kann er die Aushändigung eines neuen Stimmzettels verlangen, nachdem er den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstands zerrissen hat Ungültige Stimmabgabe Die gesamte Stimmabgabe ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt worden ist, den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen unzulässigen Zusatz oder Vorbehalt enthält (Achtung: Nicht alle Streichungen machen die Stimmabgabe ungültig; nur Hinzufügen). Weitere Erläuterungen zum Wahlverfahren gibt der Wahlleiter in der Wahlbekanntmachung und am Wahltag zur Stimmabgabe der Wahlvorsteher. Zudem enthalten die Stimmzettel Hinweise zur Stimmabgabe. 5.5 Welche Besonderheiten gibt es bei der Briefwahl? Wer mittels Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Ein Wahlschein wird nur auf Antrag, der an den Wahlleiter der Stadt Gotha (Stadtverwaltung Gotha, Wahlbüro, Hauptmarkt 1, in Gotha) zu richten ist, erteilt, wenn eine Person zwar nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, aber dennoch wahlberechtigt ist oder im Wählerverzeichnis eingetragen ist, jedoch den Wahlraum am Wahltag aus bestimmten Gründen (z. B. wegen Krankheit oder Urlaubsreise) nicht aufsuchen kann. Ein Wahlschein kann auch von einem anderen beantragt werden, wenn er hierzu vom Wahlberechtigten bevollmächtigt ist. Die schriftliche Vollmacht ist mit dem Wahlscheinantrag nachzuweisen. Der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte. In der Regel können Wahlscheine nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl (bzw. Stichwahl), Uhr, beantragt werden (nur in Ausnahmefällen, z. B. wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein auch am Wahltag bzw. Stichwahltag bis Uhr beantragt werden). Der Antrag ist vom Wähler zu unterschreiben. Bei Versenden auf dem Postweg sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten; anfallende Portokosten trägt der Absender. Ein Wahlschein kann auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, oder durch sonstig dokumentierte elektronische Übermittlung beantragt werden. Eine telefonische Beantragung des Wahlscheines ist nicht möglich. Näheres zur Beantragung von Wahlscheinen ergibt sich aus der öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis der Stadt Gotha und zur Beantragung von Wahlscheinen. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen werden frühestens ab dem erteilt. Sie werden dem Wahlberechtigten an die Anschrift seiner Hauptwohnung übersandt oder können amtlich überbracht werden, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Briefwahlunterlagen ergibt. Holt der Wahlberechtigte den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen persönlich ab, so hat er die Möglichkeit an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben (der Wähler sollte den Personalausweis mit sich führen). Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen auch an einen anderen als den Wahlberechtigten ausgehändigt werden, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Der Empfangsberechtigte darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten und hat dies gegenüber der Stadtverwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Der Empfangsberechtigte hat sich auf Verlangen auszuweisen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert der Wahlberechtigte jedoch glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl bzw. Stichwahl, Uhr, ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erteilt werden. Jeder Wahlberechtigte, der einen Wahlschein erhält, kann nur auf dem Wege der Briefwahl wählen (also nicht am Wahltag im Wahlraum). Der Briefwähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet den/die Stimmzettel; legt den/die Stimmzettel in den gemeinsamen gelben Stimmzettelumschlag für die verbundenen Kommunalwahlen und verschließt diesen; dann unterschreibt der Wähler, die auf dem Wahlschein abgedruckte Versicherung an Eides Statt unter Angabe des Ortes und des Datums; der Wähler steckt den Wahlumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag und verschließt diesen; der Wähler übersendet oder überbringt den Wahlbrief an die darauf angegebene Stelle; der Wähler muss dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bzw. Stichwahltag bis zum Ende der Wahlhandlung, also bzw , Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ankommt. Nimmt der Wahlberechtigte die Möglichkeit in Anspruch, bei Abholung der Briefwahlunterlagen an Ort und Stelle die Briefwahl auszuüben, muss sichergestellt sein, dass der/die Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden kann/können. Die zuständigen Bediensteten der Stadt Gotha nehmen die Wahlbriefe entgegen und halten sie bis zum Wahltag unter Verschluss.

8 Seite 8 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Bei der Briefwahl werden vom Wahlvorstand Wahlbriefe zurückgewiesen, wenn der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist, dem Wahlbriefumschlag kein gültiger Wahlschein beiliegt, dem Wahlbriefumschlag kein amtlicher Wahlumschlag beigefügt ist, der Stimmzettel sich außerhalb des Wahlumschlags befindet, der Wahlbriefumschlag nicht verschlossen ist, der Wahlbriefumschlag mehrere Wahlumschläge, aber nicht eine gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides Statt versehener Wahlscheine enthält, der Wähler oder die Vertrauensperson die vorgeschriebene Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat, der Wahlschein erkennbar nicht amtlich hergestellt ist, ein Wahlumschlag benutzt worden ist, der das Wahlgeheimnis gefährdet oder der Wahlumschlag einen fühlbaren Gegenstand enthält. Die Einsender der zurückgewiesenen Wahlbriefe werden nicht als Wähler gezählt. Ihre Stimmen gelten als nicht abgegeben. 6. Wählerbeeinflussung während der Wahl Während der Wahlhandlung ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zum Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise, insbesondere durch Umfragen oder Unterschriftensammlungen, sowie jede Behinderung oder erhebliche Belästigung der Wähler verboten. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Stimmabgabe ist vor Ende der Wahlhandlung ebenfalls verboten. 7. Wahlergebnis Nach dem Ende der Wahlhandlung ermittelt der Wahlvorstand das Ergebnis der Wahl für den Stimmbezirk (dies ist eine Unterteilung des Wahlgebiets). Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich, jeder Interessierte kann hierbei zuschauen. Der Wahlvorstand meldet das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl und der Wahl des Landrates dem Wahlleiter. Er übergibt die Wahlniederschrift zusammen mit den sonst noch erforderlichen Unterlagen (z. B. Stimmzettel) nach Abschluss aller Arbeiten dem Wahlleiter. Der Wahlleiter legt die Wahlniederschriften und Unterlagen dem zuständigen Wahlausschuss vor, dessen Vorsitzender er ist, bzw. leitet die Niederschriften nebst Anlagen der Wahl des Landrates an den Landkreis weiter. Der Wahlausschuss prüft aufgrund der Wahlniederschriften der Wahlen zum Oberbürgermeister jedes Stimmbezirks die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl und stellt das Wahlergebnis für die Stadt Gotha fest. Die Sitzungen der Wahlausschüsse sind ebenfalls öffentlich. Das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis für die Wahl wird sodann öffentlich bekannt gemacht. Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben, stellt der Wahlausschuss fest, zwischen welchen beiden Bewerbern die Stichwahl stattfindet. An der Stichwahl nehmen die beiden Bewerber teil, die bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Eine ggf. notwendige Stichwahl findet am 2. Sonntag nach dem Wahltag, also am statt. Für die Stimmenabgabe am Wahltag gelten die oben beschriebenen Verfahrenweisen entsprechend. 8. Stimmberechtigung zur Stichwahl und Briefwahl zur Stichwahl Neu geregelt im Thüringer Kommunalwahlgesetz ist, dass zur Stichwahl nur derjenige Wähler wahlberechtigt ist, der auch schon für die erste Wahl wahlberechtigt war. Ebenso neu geregelt wurde, dass Briefwahlunterlagen für die Stichwahl schon vor der ersten Wahl beantragt werden können. Die Unterlagen (Wahlschein zur Stichwahl, Wahlbrief, Stimmzettelumschlag und Stimmzettel) werden dann nur im Falle einer Stichwahl, also nicht vor dem , versandt. 9. Wahlanfechtung Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses anfechten. Die Anfechtung muss schriftlich gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde erfolgen und ist zu begründen. Dies ist bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden das zuständige Landratsamt Kommunalaufsicht und bei den kreisfreien Städten und Landkreisen das Thüringer Landesverwaltungsamt. Die Anfechtung kann nur darauf gestützt werden, dass bei der Wahl die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung (Wahlvorschriften) verletzt wurden. Die jeweiligen Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung brauchen hierbei jedoch nicht genannt zu werden. Allerdings müssen die Tatsachen (also das betreffende Geschehen), die einen Wahlrechtsverstoß begründen, innerhalb der o. g. Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde entscheidet in der Regel innerhalb von drei Monaten über die Wahlanfechtung. Stellt die Rechtsaufsichtsbehörde Fehler im Wahlergebnis fest, ist die Feststellung des Wahlergebnisses zu berichtigen. Bei erheblichen Wahlrechtsverstößen, die geeignet sind, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen, erklärt die Rechtsaufsichtsbehörde die Wahl für ungültig. Weist die Rechtsaufsichtsbehörde die Anfechtung zurück, kann der Anfechtende Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Sollten Sie weitere Fragen zur Kommunalwahl 2012 haben, können Sie sich jederzeit an den Wahlleiter der Stadt Gotha persönlich oder an das Wahlbüro bei der Stadtverwaltung Gotha, Hauptmarkt 1 in Gotha wenden. Informationen zur den Wahlen am finden Sie auch im Internet, dort unter Wahlen, Kommunalwahlen, Wahl des Oberbürgermeisters, auf der Homepage der Stadt Gotha. Status- und Funktionsbezeichnungen im o. g. Text gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. gez. M. Langenhan Wahlleiter Earth Hour 2012 WWF Deine Stunde für unseren Planeten Am 31. März 2012, um Uhr ist WWF Earth Hour Dann werden wieder tausende Städte rund um die Welt für eine Stunde die Beleuchtung bekannter Gebäude und Sehenswürdigkeiten ausschalten. Millionen Menschen werden zu Hause für 60 Minuten die Lichter ausmachen. Gemeinsam werden sie nicht nur ein starkes Zeichen für den Schutz unseres Planeten setzen, sondern vor allem zeigen, dass wir unser Klima und unsere Umwelt erfolgreich schützen können, wenn jeder einen Beitrag leistet. Die Stadt Gotha beteiligt sich in diesem Jahr am in der Zeit von Uhr bis Uhr an dieser Aktion. Während dieser Stunde werden die Außenbeleuchtung des Schlosses Friedenstein, der Wasserkunst, des Hauptmarktes, des Historischen Rathauses sowie das Neue Rathaus abgeschaltet. Darüber hinaus beteiligen sich die Margarethenkir-che und der ÖPNV Terminal am Bahnhofs-vorplatz. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sind aufgerufen, sich zahlreich an der Aktion zu beteiligen, um ein Zeichen zu setzen. Auch alle Gothaer Unternehmen werden gebeten, entsprechend ihrer Möglichkeiten zu prüfen, wie sie sich in dieser Aktion einbringen können. Nähere Infos zur Teilnahme und zu Fragen geben: Frau Hellmann und Herr Gläßer, Büro Lokale Agenda 21, Neues Rathaus Gotha, Tel / und -735, agenda21@gotha.de

9 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 9 Nächste Bürgersprechstunde des Oberbürgermeisters Oberbürgermeister Knut Kreuch ist stets um eine kontinuierliche und persönliche Kommunikation mit den Bürgern bemüht und bietet dafür regelmäßig Termine an, an denen Gothaer Bürger ohne Voranmeldung mit ihm ins Gespräch kommen können. Diese Termine werden gern genutzt, um Probleme vorzutragen, Ideen zu äußern, Anregungen zu geben oder auch nur die private Meinung kundzutun. Die zweite Bürgersprechstunde im Jahr 2012 findet am Donnerstag, den 29. März, diesmal von bis Uhr im Büro des Oberbürgermeisters, im Rathaus am Hauptmarkt statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Tag mit dem Oberbürgermeister sprechen möchten, sind herzlich eingeladen. Da keine Anmeldung erfolgt, muss entsprechend der Besucherzahl eine gewisse Wartezeit eingeplant werden. Teilnehmer der 5. Seniorenakademie spenden für Kinder der Stadt Die Stadt Gotha veranstaltet jährlich eine Seniorenakademie als Gemeinschaftsprojekt zwischen Stadt, Urania Kultur- und Bildungsverein und Seniorenbeirat mit sehr großem Erfolg und stetig wachsendem Interesse. Während der Veranstaltungen der Seniorenakademie wird der aktiven Generation, die bereits aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, weiterhin die Möglichkeit gegeben, sich zu bilden und viel Neues und Wissenswertes zu lernen. Dies geschieht nach Anmeldung immer montags im Bürgersaal des Rathauses in einer Unterrichtseinheit von 2 x 45 Minuten und einer 15-minütigen Pause. In dieser Pause kommt man gemeinsam gern ins Gespräch und kann währenddessen Getränke der Gothaer Brauerei Oettinger genießen, denn dieses Unternehmen ist seit der letzten Seniorenakademie auch mit im Boot und sponsert alle Pausengetränke. Auf Anregung einer Teilnehmerin wurde im Verlauf der letzten Seniorenakademie 2010/2011 eine Spendenbüchse aufgestellt, wo jeder der möchte, einen kleinen Obolus als Dankeschön für die Pausenversorgung einwerfen kann. Dabei sind am Ende der letzten Akademie ca. 30 zusammen gekommen. Mit diesem Betrag hat eine Gruppe des Kindergartens Sternenzauber einen Ausflug in den Gothaer Tierpark gemacht und danach wurden die Bilder dieses schönen Nachmittages zu einer eindrucksvollen Wandzeitung zusammen gesetzt und den Seniorinnen und Senioren präsentiert. Aufgrund dieser Wandzeitung spendeten die wissbegierigen Studentinnen und Studenten der 5. Seniorenakademie umso fleißiger, denn nun wussten Sie, wofür dieses Spendengeld eventuell verwendet wird. So kamen ganze 262 zusammen. Damit wird das Reggio-Kinderhaus aus Siebleben mit den Kindern in Kutschen in den Gothaer Tierpark fahren und in der Kita Sonnenblume, in der Bendastraße, wird eine Sinnes-Aktions-Wand für die Krippenkinder gekauft. Damit können die Kleinsten der Einrichtung Ihren Tastund Sehsinn entdecken und fördern. Am fand die Abschlussveranstaltung der Akademie statt und die 300 Teilnehmer bekamen zu dieser Gelegenheit auch gleich mitgeteilt, wohin das Spendengeld diesmal ging. Herzlichen Dank auf diesem Weg an die Brauerei, an die Teilnehmerin, die diese Spenden erst ins Leben rief und natürlich an die vielen spendebereiten Teilnehmer. Man kann nur hoffen, dass sich diese schöne Aktion in den nächsten Akademien fortsetzt. Herzliche Glückwünsche allen Jubilaren des kommenden Monats, besonders jedoch zum 70., 75., 80., 85. und ab 90. Geburtstag: Ella Voigt (92), Harry Holl (85), Rosalinde Horny (80), Liselotte Kellermann (85), Waltraut Ritter (80); Horst Jetschny (75), Ronald Weiland (85); Heinz Aschenbach (80), Anneliese Herz (90), Ursel Mälzer (80), Martin Schäfer (90); Martha Große (97), Reinhard Landeck (70), Bernhard Olbrisch (70); Ruth Mader (91), Else Grimm (80), Bettina Junior (85), Helga Nußbicker (75), Ursula Schneider (70); Mechthild Ehlers (70), Winfried Jordan (75), Maria Kühltau (80); Herbert Gattinger (80), Maria Gräbedünkel (70), Svetlana Hilz (75); Werner Born (91), Karl-Heinz Dille (80), Eckehart Döbler (70), Helga Fischer (70), Renate Fischer (70), Hella Hollstein (85); Ursula Finke (85), Manfred Höhnisch (70), Willy Jonas (85), Anneliese Krebs (85), Hella Lang (70), Karin Leßel (70), Sieglinde Strickrodt (70), Ingeborg Zwanziger (80); Walter Kühr (91), Lidia Pinnecker (94), Edgar Amhof (75); Reiner Amthor (70), Ursula Reher (75), Hannelore Riede (70); Irmgard Alm (80), Monika Blum (70), Irmgard Hofmann (70); Peter Barth (70), Rudolf Buchholz (75), Renate Kühn (75), Irmgard Lechner (70); Gerda Becker (106), Ilse Gauch (91), Dieter Greiner (75), Sophie Herold (90), Wolfgang Schiller (75); Dr. Arno Lehmann (93), Gisela Gröning (70), Horst Pach (75), Wolfgang Preuß (70), Gerda Quenzler (70), Wolfgang Winter (75); Bernd Franke (70), Waltraud Grimm (75), Otto Hauser (85), Charlotte Makareinis (75), Christa Reinhardt (70), Georg Schäffer (85), Jutta Wiefel (80), Margot Zapfe (90); Irmgard Brauer (75), Reinhold Franz (75), Renate Primas (75), Irene Reif (85), Christel Ulrich (85), Sigrid Werner (80), Edgar Wiederhold (75); Margareta Rösel (92), Edith Geyer (70), Dieter Kalb (70), Hildegard Köhler (75), Reini Rudloff (80), Klaus Scharr (75), Gertrud Werner (75), Siegrid Wietschel (75); Gertrud Dille (91), Hedwig Oberländer (92), Liselotte Waldeck (95), Rita Backhaus (70), Sigrid Steinbrück (75), Liselotte Waldeck (95); Ingeborg Gorff (75), Hans-Jürgen Malt (70), Waltraud Möller (75), Gerhard Pittag (85), Klaus-Dieter Schlechtweg (70), Gerhard Thiede (70), Ingeborg Vogel (75); Rudolf Fuchs (91), Gottfried Wackwitz (94), Ursula Zerbst (91), Renate Händel (80), Dieter Hoyer (75), Eckart Pilling (75), Armin Schirrmacher (80), Erdmute Trümper (70); Klaus Feuerpfeil (70), Ewald Göring (80), Christel Herfurth (75), Egon Loose (70), Siegfried Matthieß (70), Hannelore Paschold (75), Lucie Pruchnewski (90), Klaus Schatz (75), Eduard Steinbrenner (70); Rosemarie Abraham (70), Gerlinde Gröscho (70), Waltraud Lange (85), Werner Seidel (90); Beatrix Münster (92), Eva Merkert (75), Dieter Rohbock (70), Fred Sievert (75); Gertrud Bäcke (92), Ilse Kretschmer (94), Werner Brosig (75), Renate Ellerbrake (75), Irmgard Gössel (80), Christa Gramm (80), Rosemarie Meitzner (70), Luise Walther (90); Irene Fenk (92), Ursula Gerken (91), Charlotte Goldmann (96), Lisbeth Nitsche (96), Hildegard Wiesel (91), Gisela Alban (70), Hannelore Bauer (70), Renate Dziallas (70), Dieter Geutebrück (70), Helga Wabersich (80); Günter Bucksch (80), Ella Dieser (75), Hildegard Güth (90), Günter Horn (80), Brigitte Scholz (70), Uta Wettstein (70), Lothar Zack (80); Elfriede Bertulat (75), Ruth Claus (75), Jenny Krüger (85); Ortrud Nagel (92), Uwe Albrecht (70), Franz Kemper (80), Hans-Joachim Unke (70) Gratulationen werden traditionell zu den Seniorengeburtstagen zwischen 70 und 90 Jahren im 5-Jahres-Rhythmus und ab dem 90. Geburtstag jährlich veröffentlicht. Senioren, die diese öffentliche Gratulation im Rathaus-Kurier und in den Gothaer Tageszeitungen nicht wünschen, werden gebeten, im Bürgerbüro im Neuen Rathaus am Ekhofplatz 24 eine Datenübermittlungssperre einzurichten, soweit sie diese nicht schon eingerichtet haben. Sprechstunde und Sitzung des Seniorenbeirats Die nächste öffentliche Sprechstunde des Seniorenbeirates findet am Mittwoch, dem , um Uhr im Büro des Seniorenbeirates, im Rathaus, Zimmer 1.03 und am gleichen Tag im gleichen Zimmer um Uhr die öffentliche Sitzung des Seniorenbeirates statt.

10 Seite 10 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Vereinsförderung groß geschrieben Die Förderung von Sport- und Kulturvereinen, in denen Gothaerinnen und Gothaer ehrenamtlich tätig sind, ist für die Residenzstadt von großer Bedeutung. Die Stadt Gotha würdigt mit der Auszahlung von Fördermitteln das soziale Engagement der Gothaer Vereine. Sie sind wichtiger Bestandteil der Gothaer Kultur- und Soziallandschaft. Im Haushaltsbeschluss des Stadtrates für 2012 wurde trotz einer Verringerung der Zuweisungen an die Stadt das Finanzvolumen der freiwilligen Leistungen, die der Sport- und Kulturförderung zu Gute kommen, beibehalten. Nach Genehmigung des Haushaltsplanes der Stadt Gotha durch die Rechtsaufsichtsbehörde und die amtliche Veröffentlichung können nun die Fördermittel für die Gothaer Vereine und Verbände ausgereicht werden. Dazu liegen bereits jetzt schon zahlreiche Anträge vor. Im Bereich Gesundheit, Sport, Erholung/ Sportförderung und der Unterhaltung der Eigenen Sportstätten sieht der Haushaltsplan für das Jahr 2012 Ausgaben in Höhe von insgesamt Euro vor. Dazu kommen weitere rund 3,5 Millionen Euro für investive Maßnahmen. Im Bereich Theater, Konzerte, Musikpflege, sollen zuzüglich der Zuschüsse der Kulturvereine und Kulturprojekte, Euro eingesetzt werden. In der nächsten Stadtratssitzung am 28. März 2012 wird der 2. Bericht über Sportförderung in der Stadt Gotha vorgelegt, der umfangreich über die Ergebnisse in diesem Bereich Auskunft geben wird und zugleich mit einem Ausblick aufwartet. Osterspaziergang durchs Tierheim Am Ostermontag, dem 9. April 2012 lädt das Tierheim Gotha-Uelleben von 14 bis 18 Uhr zu einem Osterspaziergang ein. Um 14 Uhr wird der Oberbürgermeister Knut Kreuch gemeinsam mit Mitarbeitern des Tierheims über die Anlage führen. Anschließend richtet der Tierschutzverein Stadt und Landkreis Gotha e. V. eine Kaffeetafel aus. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich gemeinsam mit dem Oberbürgermeister auf die Spuren der Tiere zu begeben. Für die Kinder unter den Spurensuchern wird es zusätzlich kleine Osterüberraschungen geben. Vereinsangebote im April 2012 Thüringer Arbeitsloseninitiative Soziale Arbeit Gotha e.v. Di, Wanderung nach Eisenach Fahrt nach Wutha Wanderung: Mosbach gr. Drachenstein Weinstraße Herzogseichen Breitengescheid nach Eisenach, TP: Uhr Hbf. Gotha, Abfahrt: Uhr Hopperticket Di, Wanderung um Catterfeld Fahrt mit den Auto s nach Catterfeld (Sportplatz Ruine) Wanderung: Wiederkommeshög Kirschallee Roth Engelsbach Candelaber zum Ausgangspunkt, TP: Uhr Coburger Platz (Auto s) nach Catterfeld Di, Wanderung um Reinhardsbrunn Fahrt von Gotha zu den Reinhardsbrunner Teichen, von dort Rundwanderung, TP: Uhr Hbf. Gotha/Waldbahn oder eigene Anfahrt Di, Stadtführung in Arnstadt, TP: Uhr Coburger Platz Autos Freundeskreis Leinakanal e.v , Uhr Treffpunkt Bürgerturm, Vortrag von Dipl.-Ing.(FH) Horst Koch Der Bürgerturm ein imposantes Stahlbauwerk, Uhr Vereinstreffen in der Gaststätte Berggarten Klub Galletti, Jüdenstraße 44 Di, , Reisen Sie mit Ute Stadelhofer durch die Welt, Australien Teil 2 Cooks grüne Ostküste, Was hat Ernst-Wilhelm Arnoldi mit der Bildung zu tun? Referent: Prof. Dr. Hans-Joachim Schröder, Eintritt: Mitglieder 1,50 / Nichtmitglieder 2,50, in Kooperation mit der URANIA Gotha Do, , Schloss Friedenstein unterwegs, Mitarbeiter stellen sich vor, Eintritt: Mitglieder 1,50 / Nichtmitglieder 2,50 Di, , Buchlesung im Klub Galletti, in Kooperation mit der Bücherstube Hannah Höch und der Stadt- und Kreisbibliothek Heinrich Heine, Landolf Scherzer liest: Madame Zhou und der Fahrradfriseur Der Thüringer Autor auf dem Spuren des chinesischen Wunders, der Kinder von Tschernobyl und der letzten Helden der Arbeit, Eintritt: Mitglieder 1,50 / Nichtmitglieder 2,50 Do, , Beratung für blinde und sehbehinderte Bürger, Blinde, Sehbehinderte u. Senioren Gruppenzusammenkunft Sa, , Ostertanz mit dem Behringer, Eintritt: Mitglieder 3,50 / Nichtmitglieder 4,50 Di, , Frauenschicksale um 1800 Der Vortragszyklus stellt Frauen vor, die in Gotha geboren oder auf unterschiedliche Weise mit der Residenzstadt verbunden waren. Die Nachwelt hat einigen von ihnen bislang nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die sie verdienen. Die biografischen Studien wollen kluge und liebenswerte Persönlichkeiten aus dem Dunkel der Geschichte hervorholen. Teil 5: Partnerschaft aus Leidenschaft Therese Forster-Huber, geb. Heyne ( ) Ehefrau und Mutter, Schriftstellerin u. Redakteurin, Referentin: Gisa Steguweit, Eintritt: Mitglieder 1,50 / Nichtmitglieder 2,50, in Kooperation mit der URANIA Gotha Do, , Erste Hilfe Was gehört in eine Hausapotheke und wie verhält man sich in Notfällen? In Kooperation mit dem VdK Hessen-Thüringen Di, , Die vergessenen Frauen von Buchenwald, Vortrag von Frau Dr. Irmgard Seidel Do, , Tanz mit Rudi, Eintritt: Mitglieder 3,50 / Nichtmitglieder 4,50 Sa, , Treffen der Gehörlosen Mo, , Musikalisches LiteraturCafé mit Uwe Zerbst, Ausflüge in die Heimat Orte Thüringer Dichter und Musiker vorgestellt, Eintritt: Mitglieder 1,50 / Nichtmitglieder 2,50 Spielvereinigung Siebleben 06 e.v. Am 18. April 2012 findet auf dem Sportplatz in Siebleben ein Freundschaftsspiel zwischen der Spielvereinigung Siebleben 06 (Landesklasse) und dem FC Rot-Weiß Erfurt (3. Liga) statt. Anstoß ist Uhr. Für dieses besondere Fußballereignis in unserer Region hoffen wir natürlich auf reges Interesse. Deshalb führen wir im Zeitraum vom 02. April bis 16. April 2012 in folgenden Einrichtungen innerhalb der Stadt Gotha einen Kartenvorverkauf zu vergünstigten Preisen durch: Werksverkaufsstellen der Thüringer Land Wurst- und Schinkenspezialitäten GmbH, Harjestr. 9 (am Roller) und Gleichenstraße 01; im Landgasthof Vergißmeinnicht, Weimarer Straße 116; im Hotel Best Western Der Lindenhof, Schöne Aussicht 5 (Rezeption) Karten können vor dem Spiel an der Abendkasse käuflich erworben werden. URANIA, Brühl 4 Mi, , Uhr Gotha, Jüdenstr. 1, Reisebüro sonnenklar.tv, URANIA-Vortrag Grumbach Ritter oder Verbrecher Referent: Prof. Dr. Jochen Schröder Do, , Uhr, Treffpunkt Schlosskasse, URANIA-Museumsreihe FUNDSTÜCK(e) Entdeckungen auf Schloss Friedenstein Mi, , Uhr Gotha, Jüdenstr. 1, Reisebüro sonnenklar.tv, URANIA-Bildvortrag Belauschte Natur, Referent: Horst Theuerkauf Sa, , Uhr URANIA-Frühlingswanderung Großer Hörselberg mit Dr. Wolfgang Klug Um Anmeldung wird gebeten! Verband der Behinderten Di, Einkauf nach Absprache Di, Fahrt zum Forsthaus Thiemsburg Mi, Fahrt zur Krombacher Brauerei Di, Familiennachmittag

11 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 11 Schiedsstellen der Stadt Gotha neu besetzt Der Stadtrat hat in seiner Januarsitzung 2012 die ehrenamtlichen Schiedsleute der Stadt Gotha für die drei Schiedsbezirke gewählt. Für den Schiedsbezirk 1 (Mitte, Nord, Oststadt) ist Margret Mörtz, für den Schiedsbezirk 2 (Weststadt, West, Sundhausen) ist Jana Meister und für den Schiedsbezirk 3 (Süd, Siebleben, Ost, Boilstädt, Uelleben) ist Michael Widder zuständig. Die Schiedsstellen sind für alle Einwohner Gothas Ansprechpartner. Der Weg zur Schiedsstelle kann bei einer ganzen Reihe von zivilrechtlichen Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art und strafrechtlichen Streitigkeiten wie beispielsweise Beleidigung, üble Nachrede, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu einer guten, kostengünstigen und schnellen Lösung führen. Die Verfahrensgebühren liegen zwischen 20 und 50 Euro und sind damit wesentlich günstiger als Gerichtskosten. Nicht zuständig ist die Schiedsstelle z. B. für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie Testamentsachen, Nachlassangelegenheiten, register- und grundbuchrechtliche Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen, soweit diese nicht Zahlungsansprüche betreffen, ferner nicht für Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten. Aufgabe des Schlichtungsverfahrens ist es, die gütliche Beilegung einer streitigen Rechtsangelegenheit durch Abschluss eines Vergleichs zwischen den Beteiligten zu erreichen. Das geschieht, indem die Schiedsstelle die zerstrittenen Parteien ins Gespräch kommen lässt, denn viele können ihre zwischenmenschlichen Probleme nur deshalb nicht lösen, weil sie miteinander nicht mehr reden. Vor der Schiedsstelle gibt es keine Gewinner und keine Verlierer. Es wird eine auf Verständnis aufbauende Einigung angestrebt. Sitz aller Schiedsstellen ist das Lucas-Cranach-Haus, Hauptmarkt 17, Zimmer Die Sprechzeiten der Schiedsleute werden in den nächsten Ausgaben des Rathaus-Kuriers veröffentlicht. Telefonisch sind die Schiedsstellen unter / erreichbar Termine können auch über das Bürgertelefon vereinbart werden. Der Schriftverkehr mit den Schiedspersonen ist nur unter der Anschrift des Sitzes zu führen. Weitere Informationen zur Arbeit der Schiedsstellen finden Sie unter de/th Infos zum Biometrischen Personalausweis Häufigster Grund, weshalb Bürger das Bürger- Büro aufsuchen, ist die Beantragung oder Änderung eines Personalausweises. Der neue Ausweis hat das Format einer Kreditkarte und besitzt zahlreiche Sicherheitsmerkmale. Hierzu gehören unter anderem Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheits-faden und Hologramme. Der Bundespersonalausweis ist 10 Jahre gültig und kostet 28,80 Euro. Für Personen unter 24 Jahren ist er nur 6 Jahre gültig und kostet 22,80 Euro. Der Personalausweis enthält einen Computerchip, der berührungslos durch moderne Funktechnologie lesbar ist. Der Chip erfüllt bis zum Ende der Ausweisgültigkeit abnutzungsfrei seine Funktion. Das Auslesen kann nur mit speziellen Lesegeräten erfolgen. Freiwillig können in den neuen Personalausweis zwei Fingerabdrücke aufgenommen werden. Die Speicherung der Fingerabdrücke im neuen Personalausweis wird noch sehr wenig genutzt, obwohl die Daten gegen unberechtigtes Auslesen besonders geschützt sind. Die freiwillige Speicherung dient einzig und allein der eindeutigen Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Ausschließlich hoheitliche Stellen, wie zum Beispiel die Polizei, dürfen Lichtbild und Fingerabdrücke zur Überprüfung der Echtheit nutzen. Der biometrische Personalausweis kann auch online genutzt werden. Welche Daten bei der Nutzung der Onlinefunktion übertragen werden, entscheidet der Ausweisinhaber letztlich per Mausklick selbst. Die eigentliche Übermittlung von Daten muss grundsätzlich durch die Eingabe der persönlichen PIN freigeschaltet werden. Enthaltene Daten sind: Vor- und Familienname, Geburtstag und Geburtsort, Anschrift, Altersbestätigung, Wohnortbestätigung usw.. Mit der Onlinefunktion ist ein zukünftiges Ausweisen im Internet oder an Automaten möglich. Einige Einsatzmöglichkeiten sind Online-Shops, Banken aber auch Behörden. In Verbindung mit der persönlichen 6-stelligen PIN kann die Identität des Ausweisinhabers bei Onlinediensten und Behörden, die die Funktion unterstützen, sicher und zuverlässig belegt werden. Die Authentifizierung des Dienstanbieters erfolgt über ein sogenanntes staatliches Berechtigungszertifikat, so dass ein Abfangen der Nutzerdaten mithilfe von gefälschten Webseiten (Phishing) nicht mehr möglich ist. Weiterhin ist der neue Personalausweis für die Nutzung der elektronischen Signatur vorbereitet. Diese elektronische Unterschrift ist der persönlichen eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Damit wird es möglich, Dokumente und Verträge online zu unterzeichnen. Zur Nutzung dieser Dienste am heimischen PC ist ein spezielles Kartenlesegerät nötig. Diese Geräte werden kostenpflichtig angeboten. Fazit: Der neue Personalausweis bietet eine Fülle an Möglichkeiten für die moderne Online- Gesellschaft. Er entwickelt sich von einem reinen Ausweisdokument zum multifunktionalen Authentifizierungswerkzeug. Wobei das Hauptaugenmerk immer auf dem Schutz der persönlichen Daten liegen sollte und jeder Nutzer wissen muss, was er preisgeben kann und will, einen sicheren und virenfreien Computer vorausgesetzt. Derzeit lassen leider nur etwa 6 % diese Onlinefunktion freischalten. Bänke in der Reparatur Sicherlich hat der eine oder andere Gothaer schon bemerkt, dass auf mehreren Bänken im Stadtgebiet seit einiger Zeit die Latten fehlen. Grund hierfür sind Pflege und Reparaturarbeiten durch die Mitarbeiter des Garten-, Park- und Friedhofsamtes. Im Rahmen ihrer Tätigkeit im Freiwilligen Ökologischen Jahr haben eine junge Frau und zwei junge Männer in den vergangenen sechs Wochen von ca. 50 Bänken auf den städtischen Spielplätzen und einigen Grünflächen die alten Banklatten abmontiert, repariert, teilweise erneuert und neu gestrichen. Die neue Farbgebung wurde mit einer speziellen osmotischen atmungsaktiven und lange haltbaren Farbe in einem warmen gelb-orangen Ton vorgenommen. Ab der kommenden Woche werden die aufgefrischten Latten wieder auf die Bänke geschraubt, damit diese rechtzeitig zum Beginn des Frühjahrs von den Bürgern und Gästen der Stadt zum Ausruhen und Verweilen genutzt werden können. Im Zuge dieses Projektes mussten leider auch 2 Papierkörbe auf der Grünfläche an der Hohen Straße und im Kirchgarten in Siebleben abgebaut werden, da in diesen stetig und ausschließlich Hausmüll entsorgt wurde, der in die Restmülltonne der Haushalte gehört. Literaturkreis Das Frauenzentrum im Brühl 4 lässt den viel-geliebten Literaturkreis wieder aufleben. Wie gewohnt findet er regelmäßig einmal monatlich am dritten Donnerstag des Monats im großen Cafe im Frauenzentrum, Brühl 4 in Gotha statt. Am um Uhr trafen sich die Literaturfreundinnen zum ersten Literaturkreis in diesem Jahr. Für diesen ersten und auch weitere Literaturkreise wurde Gothas neuer Stadtschreiber und Kurd-Laßwitz-Stipendiat Reinhard Griebner gewonnen. Beim ersten Treffen haben alle interessierten Freundinnen die Möglichkeit, in gemeinsamer Gesprächsrunde mit Reinhard Griebner ihre gewünschten Themen, Interessen und Vorschläge für die folgenden Literaturkreise einzubringen. Für den nächsten Literaturkreis im Monat April 2012 konnte bereits Johanna Schalitz als Referentin gewonnen werden. Das Motto dieser Veranstaltung ist ein Reisebericht über das Adlergebirge. Frau Schalitz wird hier über ihre eigenen Erlebnisse und Eindrücke dieser Reise berichten. Die Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums freuen sich auf eine zahlreiche Teilnehmerinnen und wünschen unterhaltsame Stunden.

12 Seite 12 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil 20. Jahrestag Am jährt sich die Verleihung des Namens Ludwig Bechstein für die Gothaer Grundschule zum 20. Mal. An diesem Abend haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von Uhr bis Uhr die Möglichkeit, das Schulhaus zu besichtigen. Outdoor-Fitness Man sieht sie durch den Park laufend oder am Kinderwagen turnend. In Gotha etabliert sich ein Outdoor-Fitness-Programm für Mütter mit Kind und Kinderwagen, das Mütter nach der Schwangerschaft wieder in Form bringt. Trainiert wird unter fachkundiger Anleitung an der frischen Luft, ganz ohne Babysitter. Der Kinderwagen wird dabei zum Sportgerät. Der Kurseinstieg ist jederzeit möglich! Wer sich gern sportlich Indoor mit Baby betätigen möchte, kann Pilates mit Baby ausprobieren. Weiter Infos und Anmeldung unter Christina Baumbach oder im Gothaer Mehrgenerationenhaus des Lebensart e.v. Sportveranstaltungen des KSB im April Am 14. April tagen die Übungsleiter in der Myconiusschule in der Bürgeraue. Mach s mit, mach s nach, mach s besser ist das Motto des Kindergartenaktionstages am 18. April. Etwa vierzig Kindergärten aus dem Landkreis Gotha kämpfen dabei um den Titel Sportlichste Kindereinrichtung. Auch Erzieher müssen sich in diesem Wettbewerb beweisen. Zum 19. Gothaer Citylauf durch die Innenstadt starten Jung und Alt am 29. April. Angebote Kinder- und Jugendtreffs Städtische Jugendarbeit Gotha Tel. (036 21) Fax (036 21) BIG PALAIS Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstraße / Bernhard Krollmann, Ines Klein, Sven Kerber Öffnungszeiten: Di, Do, Fr, Sa Uhr Mi Uhr FERIENPROGRAMM , Uhr Tagesfahrt / Leipziger Zoo , Uhr Ostern im Big Palais Ostereiersuche im Park, anschließend Osterfeuer , Uhr Brettspiele-Olympiade , Uhr Kinderdisco , Uhr Basketball-Turnier Nähere Infos im Klub! PROJEKTE Fahrradselbsthilfewerkstatt samstags Uhr KINDERKLUB Spielenachmittag mittwochs Uhr Basteln Do Sa Uhr FIT & FUN Fitnesstraining Do u. Sa, Uhr männl. + weibl. Jugendliche GAMES Autorennbahn 6 Bahnen und 45 m lang! donnerstags ab Uhr COMPUTER Info-Point Im Internet surfen (Std. 0,30 ) Di Uhr, Mi Uhr, Do Sa Uhr Computer for Kids, ab 4 Jahre dienstags ab Uhr SCHULE & BERUF Jobsuche & Bewerbungen Wir helfen euch gern. Sprecht mit uns! Kinder- und Jugendtreff Siebleben Gleichenstraße 1 A, Ronny Lehmann, Jens Heerda Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr FERIENPROGRAMM SIEBLEBEN , Uhr WII-Spiele-Olympiade , Uhr Sportspiele , Uhr Disco , Uhr Frühjahrsbrunch mit Osterkörbchensuche , Uhr Hobbyküche , Uhr Kinderbowling , Uhr Sportspiele Nähere Infos im Klub! KINDERKLUB Große Klötzchen-Olympiade , ab Uhr Kinder-Klettball-Klubmeisterschaft , ab Uhr GAMES Spieleabend donnerstags, Uhr DAS GEHT AUCH NOCH Kochecke ab Uhr Hobbyküche ab Uhr Kinder- und Jugendtreff Sundhausen Am Anger 7, / Marina Bechler, Thomas Kühn Öffnungszeiten: Di Fr Uhr Sa Uhr FERIENPROGRAMM , Uhr TABB s , Uhr Maxxi s Spielewelt , Uhr Rumpelburg , Uhr Kreative Küche , Uhr Thüringentherme Nähere Infos im Klub! PROJEKTE Sagen und Geschichten Wo der Hund begraben ist? , Uhr KINDERKLUB SUNDHAUSEN Spielen, Basteln, Backen und... Dienstag bis Samstag ab Uhr DAS GEHT AUCH NOCH Kochecke jeden Tag möglich ZELLE Kinder- und Jugendtreff Zelle Werner-Sylten-Straße / Maik Kreutzburg, Rina Kühn Öffnungszeiten: Mo Fr Uhr FERIENPROGRAMM , Uhr Spielnachmittag , Uhr Line Dance , Uhr Pyjamaparty mit Übernachtung im Klub , Uhr Spielenachmittag , Uhr Line Dance , Uhr Wunschbasteltag , Uhr Musikprojekt Nähere Infos im Klub! PROJEKTE Musikprojekt donnerstags ab Uhr Gesunde Lebensweise , Uhr Graffitiprojekt 19. & , Uhr KINDERKLUB Kochecke , Uhr Wikingerspiel , Uhr Spiel- und Lesenachmittag montags jeweils Uhr FIT & FUN Line Dance montags ab Uhr DAS GEHT AUCH NOCH Fun-Freitag-Kochen, Spielen, Allerlei ab Uhr Grillabend , ab Uhr

13 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 13 Kennzeichnungs- und Versicherungspflicht für Hundehalter Mit Stand vom sind im Stadtgebiet Gotha Hunde steuerlich gemeldet. Davon sind 1646 Hundehalter der Kennzeichnungspflicht durch Mikrochip nachgekommen und haben dies der Abteilung Steuern gemeldet Hundebesitzer haben der Stadtverwaltung Nachweise über eine abgeschlossene Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgelegt. Die Unterlagen wurden der Abteilung Steuern teilweise durch persönliche Vorsprache bzw. auf dem Postweg übergeben. Im Rahmen der Einarbeitung der übergebenen Unterlagen und Daten wurde festgestellt, dass viele Angaben nicht vollständig waren. Aus diesem Grunde weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass bei Vorlage der Versicherungspolice oder des Versicherungsscheins in Kopie erkenntlich sein muss, dass ein Hund versichert ist und die Höhe der Deckungssumme mindestens für Personenschäden und für sonstige Schäden (gem. 2 Abs. 5 ThürTierGefG) beträgt. Für den Chipnachweis gem. 2 Abs. 4 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren ist hierfür entweder die Bescheinigung vom Tierarzt über das Chippen oder eine Kopie vom Impf- oder Heimtierausweis erforderlich. In diesem müssen die Chip- Nr. und die Angaben zum Hund eingetragen sein. Eine wesentliche Erleichterung für die Arbeit in der Abteilung Steuern wäre bei schriftlicher Abgabe der Unterlagen der Vermerk der Steuernummer, damit eine ordnungsgemäße Zuordnung erfolgen kann. Zurzeit liegen auch einige Meldungen vor, die nicht zuordenbar sind. Umsetzung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren Am 16. Juni 2011 hat der Thüringer Landtag das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Tieren beschlossen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes Anfang September letzten Jahres ist im Freistaat das Halten von Tieren, die den Menschen gefährlich werden können, u. a. weil sie aggressiv oder giftig sind, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Erstmals wurde in Thüringen bei Hunden eine Rasseliste aufgenommen. Diese Listenhunde sind der Pit Bull Terrier, der American Staffordshire Terrier, der Staffordshire Bullterrier, der Bullterrier sowie alle Kreuzungen mit diesen Rassen. Außerdem zählen zu gefährlichen Hunden solche, die bei einem Wesenstest auffällig geworden sind. Alle Hundehalter müssen seit Inkrafttreten des Gesetzes eine Haftpflichtversicherung abschließen. Außerdem schreibt das Gesetz vor, dass jeder Hund im Freistaat auf Kosten des Besitzers einen Chip erhält, der ihn letztendlich identifiziert. Die Vollzugsdienstkräfte der Stadt Gotha sowie die Beamten der Polizeiinspektion Gotha werden in den nächsten Wochen verstärkt die Einhaltung der Chippflichtverordnung kontrollieren. Die Hundehalter haben den Nachweis (Marke bzw. Ausweis) mit sich zu führen. Hundehalter, die einen oder mehrere als gefährlich eingestufte Hunde besitzen, müssen älter als 18 Jahre sein und zusätzlich entsprechende Sachkundenachweise erbringen. Außerdem verlangt das Gesetz, diese Hunde zeugungsunfähig zu machen. In der Stadt Gotha haben sich bisher 77 Hundehalter gemeldet. Gegenwärtig sind davon 6 verzogen oder haben ihr Tier abgegeben bzw. konnten den Nachweis erbringen, dass es kein Listenhund ist. Die Stadtverwaltung Gotha erteilte 59 befristete Erlaubnisse unter dem Vorbehalt des Widerrufes bis zum Abschluss der behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung. In 12 Fällen wird noch die Rasse geprüft bzw. läuft die Aufforderung zur Antragstellung. Mit Wirkung vom verlangt der Gesetzgeber, dass jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis besitzen muss. Bis zum konnten 28 Hundehalter einen solchen Sachkundenachweis der Stadtverwaltung Gotha vorlegen. Dies stellt aber kein Verschulden der Hundehalter allein dar, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass nur eine sachkundige Person in Gotha berechtigt ist, einen Sachkundenachweis auszustellen. Im Gesetz ist vorgeschrieben, dass die zuständige Ordnungsbehörde die Erlaubnis lediglich für den Hundehalter mit Sachkunde sowie behördlicher Zuverlässigkeitsprüfung erteilt. Der Hundehalter erhält durch das Gesetz die Verantwortung, seinen als gefährlich eingestuften Hund nur Personen zu überlassen bzw. in Obhut zu geben, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Sollte der Hund an eine andere Person länger als 4 Wochen zur Obhut überlassen werden, muss die Ordnungsbehörde vom Hundehalter informiert werden, d. h., Name und Anschrift dieser Personen sind der Behörde mitzuteilen. Viele Anfragen wurden bezüglich der Unfruchtbarmachung entsprechend 11 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren an die Stadtverwaltung gestellt, u. a. dass Tierärzte sich weigern, Listenhunde zeugungsunfähig zu machen. Ein Absehen von der Durchsetzung der gesetzlichen Kastrationspflicht kann durch die Stadtverwaltung Gotha nicht erfolgen. In diesen Fällen sind die Hundehalter in der Pflicht, einen Tierarzt zu finden, der dem Gesetz Rechnung trägt. Nach Information des Thüringer Innenministeriums ist eine Unfruchtbarmachung nur dann nicht mehr geboten, wenn der Hund zu alt oder krank und deshalb nicht mehr in der Lage ist, sich fortzupflanzen. Dies ist aber ausführlich durch einen Tierarzt zu begründen. Jugendrotkreuz sucht Mitglieder Die Jugendgruppe der DRK-Bereitschaft Siebleben sucht noch junge Leute, die Lust haben, sich sozial zu engagieren. Das Jugendrotkreuz ist offen für alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 bis 27 Jahren, ungeachtet ihrer Religion, Herkunft, ihres Geschlechts oder Sonstigem. Wer Lust hat Erste Hilfe zu lernen und zu praktizieren, Soziale Zusammenhänge verstehen zu lernen (z. B. wie schlichte ich einen Streit?) oder gemeinsamen Spaß drinnen und draußen zu haben, ist beim JRK willkommen. Es werden Ferien und Ausbildungsfreizeiten über das Wochenende angeboten (z. B. wie kann ich mich mit Karte und Kompass im Wald orientieren). Die Mitgliedschaft im Jugendrotkreuz des DRK Kreisverband Gotha e.v. ist beitragsfrei. Die Mitglieder treffen sich jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat ab Uhr in den Räumlichkeiten der DRK-Bereitschaft Siebleben in der Weimarer Str Auf die Kinder und Jugendlichen freuen sich die Betreuerinnen der DRK Bereitschaft Siebleben. Weiter Informationen zum Jugendrotkreuz gibt s unter der drksiebleben@web.de, oder im Internet unter wir tun/jugendrotkreuz. Die Bereitschaft freut sich auf jeden Besuch. Anmeldung zur Osterferienfahrt In den Osterferien findet am Mittwoch, dem 4. April 2012, eine Tagesfahrt nach Leipzig in den Zoologischen Garten statt. Teilnehmen können 40 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren, die von vier erfahrenen Jugendarbeitern betreut werden. Der Teilnehmerbetrag für die Zugfahrkarte und Eintrittskarte beträgt 5,00. Auf einer Fläche von 22,5 ha mit fast 900 unterschiedlichen Tierarten können die Teilnehmer an diesem Tag viel entdecken. Die Hauptattraktionen des Zoos sind das Pongoland (Land der Affen) und die Löwensavanne Makasi Simba. Ein kleiner Höhepunkt für die Kinder ist die Osterkörbchensuche. Anmeldungen sind im Kinder- und Jugendzentrum Big Palais, Schäferstr. 10 möglich. Eventuelle Rückfragen beantworten Frau Klein, Herr Krollmann und Herr Kerber über die Telefonnummer / Die nächste Verkehrsteilnehmerschulung der Kreisverkehrswacht Gotha e.v., findet am Dienstag, , Uhr zum Thema Neues zur STVO in der DEKRA-Niederlassung in Gotha am Luftschiffhafen statt.

14 Seite 14 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Spaß in der Schwimmhalle Kindermeisterschaften Am finden in der Schwimmhalle die 8. offenen Kindermeisterschaften statt. Das öffentliche Schwimmen fällt an diesem Tag aus. Die Sauna ist von Uhr geöffnet. Gothaer Badenacht Am sind alle Badenixen und Wasserratten zur 6. Gothaer Badenacht in die Schwimmhalle eingeladen. Verschiedene Saunaaufgüsse, ein Aquafit-Programm, Chill-out-Musik und eine Bar in der Schwimmhalle laden zu einem entspannten Abend ein. Der Badespaß beginnt um Uhr, Einlass ist ab Uhr. Der Eintritt kostet 5,00. Öffnungszeiten und Angebote der Schwimmhalle Gotha in den Osterferien So, , , Sauna Uhr (Familie) Mo,02.04., Uhr, Sauna Uhr (gemischt) Di, , / / Uhr, Sauna (Frauen) / Uhr (gemischt) Mi, , / / Uhr, Sauna Uhr (gemischt) Do, , / / Uhr, Sauna (Frauen) Fr, , Uhr Karfreitag, Sauna Uhr (Familie) Sa, , Uhr, Sauna Uhr (Familie) So, , Uhr Ostersonntag mit Überraschung, Sauna Uhr (Familie) Mo, , Uhr Ostermontag, Sauna Uhr (Familie) Di, , / / Uhr, Sauna (Frauen) / Uhr (gemischt) Mi, , / / Uhr, Sauna Uhr (gemischt) Do, , / / Uhr, Sauna (Frauen) Fr, , / / ab Uhr Badenacht, Sauna ab Badenacht Sa, , Uhr, Sauna Uhr (Familie) So, , Uhr, Sauna Uhr (Familie) Blutspendetermin DRK Siebleben Der nächste Blutspendetermin des DRK Ortsverbandes Siebleben findet am Freitag, dem 30. März, bis Uhr in der Weimarer Str. 145 statt. Freisportfläche für Gothaer Arnoldi- Gymnasium gemeinsam schaffen Seit längerer Zeit gibt es den Wunsch der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Lehrerschaft und der Elternvertretung des Staatlichen Gymnasiums Arnoldischule zur Schaffung einer Freisportfläche für das Gymnasium. Bis 1980 hatte das Gymnasium seine Sportfläche an der Karl-Schwarz-Straße. Diese Fläche wurde vom Landkreis an die Stadt Gotha übergeben, damit darauf die Schwimmhalle gebaut werden konnte, die 1986 ihre Einweihung erlebte. Die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums erhielten von der Stadt Gotha die Möglichkeit den Westsportplatz (heute Westring- Sportplatz) zu nutzen, wo auch bis heute der Sportunterricht stattfindet. Dieser liegt 15 Minuten von der Schule entfernt. Um das Gymnasium zukunftsfähig aufzustellen, ist das Landratsamt Gotha an die Stadt Gotha herangetreten, um gemeinsam nach einer neuen schulnahen Sportfläche zu suchen. Bisher fanden sich dafür keine Flächen, die eine breite Zustimmung fanden. Darüber hinaus standen Schall- und Emissionsgutachten dem Bauprojekt entgegen. Nun scheint eine Lösung in Sicht. Neueste Gutachten ergaben, dass die von einer Schulsportstätte in der Karl-Schwarz-Straße ausgehenden Belästigungen sehr gering sind, und deshalb auf der alten Fläche eine Sportstätte erbaut werden könnte. Dies findet die Zustimmung der Schüler-, Eltern- und Lehrervertretung. Aus diesem Grunde erklärte Oberbürgermeister Knut Kreuch In Kenntnis dieser neuen Möglichkeit ist die Stadt Gotha bereit, die bis 1980 dem Landkreis Gotha gehörende Fläche an diesen kostenlos zurück zu geben, wenn die Schwimmhalle in der Karl-Schwarz-Straße geschlossen wird. Dies tritt zu dem Zeitpunkt ein, zu dem das neue Stadt-Bad Gotha eröffnet wird. Wenn der Landkreis diese kostenfreie Übergabe annimmt, übergibt die Stadt die Fläche mit der aufstehenden Bebauung. Wir sind bereit mit dem Landkreis Gotha gemeinsam darüber zu reden, wie wir Baufreiheit auf dem Grundstück schaffen versicherte Gothas Stadtoberhaupt, das mit dem Landrat gemeinsam, die Finanzierung in den nächsten Kreishaushalten sichern will. Bürgermeister und Baudezernent Werner Kukulenz hat dieses erfreuliche Ergebnis verhandelt und wird die Gespräche zur Schaffung der Freisportfläche führen. Galletti-Sprüche auf Warte-Ticket im BürgerBüro Im nächsten Jahr jährt sich zum 230. Mal der Beginn seiner wissenschaftlichen Tätigkeit als Gymnasialprofessor in Gotha Johann Georg August Galletti. Berühmt wurde er durch seine Kathederblüten genannten Versprecher, die angeblich von seinen Schülern gesammelt und später als Gallettiana veröffentlicht wurden. Galletti war von 1783 bis 1819 am heutigen Ernestinum als Professor tätig und soll durch seine Kathederblüten bekannter als durch seine wissenschaftliche Tätigkeit geworden sein. Um die ohnehin schon kurze Wartezeit im Bürgerbüro etwas aufzulockern, hatten die Mitarbeiter des Gothaer BürgerBüros im Neuen Rathaus die Idee, auf den Warte-Tickets an den zerstreuten Professor mit seinen Kathederblüten zu erinnern. Alle vier Wochen wird es einen neuen Spruch geben. Interessant ist, ob sie ebenfalls zu Sammelobjekten werden, wie die schon seit sechs Jahren bekannten Galletti-Knöllchen vor dem Gothardusfest. Kurd-Laßwitz-Stipendiat Reinhard Griebner mit gut gefülltem Terminbuch Mitte Februar hat Reinhard Griebner, der Kurd-Laßwitz-Stipendiat 2012, seine insgesamt sechsmonatige Tätigkeit in Gotha aufgenommen und die Stipendiatenwohnung im Brühl 4 bezogen. Der in Berlin lebende Journalist und Autor trat damit die Nachfolge von Christoph Kuhn (2008), Dr. Claudia Engeler (2009), Ursula Muhr (2010) und Agnes Hammer (2011) an. Seitdem hat der 59-jährige Berliner bereits verschiedene Lesungen und Schreibworkshops mit der URANIA veranstaltet und ist den Lesern der Gothaer Tageszeitungen durch seine Kolumnen bereits gut bekannt. Sein Terminkalender ist gut gefüllt. Nach seiner Veranstaltung in der Kinder- und Jugendbibliothek folgten ein weiterer URANIA- Schreibworkshop am und sein Auftritt als Moderator der Veranstaltung Lebensbilder am im Bürgersaal des Rathauses. Für Juni stehen verschiedene Lesungen an, so z. B. bei der URANIA am , in der Kinder- und Jugendbibliothek am , auf Schloss Friedenstein am Am veranstaltet die URANIA mit Reinhard Griebner eine Märchenlesung für Erwachsene. Für den hat die Grundschule Siebleben einen Lesetermin mit dem Kurd-Laßwitz-Stipendiaten vereinbart.

15 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 15 Ausstellungen und Veranstaltungen der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha im April 2012 Veranstaltungen: Schloss Friedenstein, Ausstellungshalle, Sa, und So, , jeweils Uhr Ostereiermarkt auf Schloss Friedenstein Museum für Regionalgeschichte Di, , 10 Uhr Der goldene Vogel ein Märchen der Brüder Grimm, Zahlreiche Märchen haben die Brüder Grimm gesammelt und herausgegeben. Ein eher unbekanntes Märchen wird nun vorgestellt. Im Anschluss verwandeln sich die jungen Besucher selbst in einen fantastischen Vogel. Anmeldung erforderlich! Heike Faber-Günther und Petra Hill Schlossmuseum, Di, , 11 Uhr Hase, Henne und das Riesenei, Familienführung durch die Kunstkammer auf Schloss Friedenstein. Im Anschluss kann ein Pappmache- Huhn mit Silber verziert werden. Anmeldung erforderlich! Gabriele Roth Museum für Regionalgeschichte, Mi, , 10 Uhr Die Geschichte vom kleinen Osterhasen Felix Reise durch die große weite Welt und gemeinsame Abenteuer. Auf dieser Klangreise kommen unterschiedliche Instrumente zum Einsatz. Anmeldung erforderlich! Heike Faber-Günther und Petra Hill Schlossmuseum, Mi, , 11 Uhr Warum feiern wir Ostern? Die Geschichte des christlichen Osterfestes wird an emotional bewegenden Skulpturen und einem Gemälde erzählt. Dabei geht es um Erlösung, Trost und Auferstehung. Im Anschluss können die Teilnehmer eine Collage gestalten. Für Kinder ab 7 und Erwachsene. Anmeldung erforderlich! Gabriele Roth Museum für Regionalgeschichte, Do, , 10 Uhr Bastelspaß mit dem Osterhas(en) Alle Jahre wieder schwingt der Osterhase seinen Malpinsel. Wer dem Osterhasen bei seiner Arbeit behilflich sein möchte, der kommt einfach ins Museum. Anmeldung erforderlich! Heike Faber-Günther u. Petra Hill Schlossmuseum, Do, , 11 Uhr Geheimnisvoller Rundgang mit österlichen Überraschungen Von geheimnisvollen Türen, Fächern und Truhen Außerdem Besichtigung der Gesindeküche und eines historischen Bades. Anmeldung erforderlich! Gabriele Roth Volkssolidarität Gotha Club Galletti, Do, , 14 Uhr Friedenstein unterwegs Mitarbeiter des Schlosses stellen sich und ihre Arbeit vor Museum für Regionalgeschichte, Di, , 10 Uhr Frühlingserwachen; Die ersten Frühlingsboten, wie Schneeglöckchen oder Krokusse weisen auf den Frühling hin. Gestaltung einer kleinen frühlingshaften Überraschung. Anmeldung erforderlich! Heike Faber-Günther und Petra Hill Schlossmuseum, Mi, bis Fr, , täglich Uhr Kreativ-Kunst-Kurs Von guten Feen und bösen Hexen; In diesem Kreativworkshop, gemeinsam mit dem LAG Jugendkunstschule Thüringen e.v., gestalten die Teilnehmer eine Figur zum Thema Märchen. Teilnahme über gesamten Zeitraum. Anmeldung erforderlich! Gabriele Roth Museum für Regionalgeschichte, Do, , 10 Uhr Schatzkästchen: Nach historischen Vorbildern eine kleine Schmuckschatulle gebastelt. Anmeldung erforderlich! Heike Faber- Günther und Petra Hill Schlossmuseum, Mi, , 15 Uhr Schatzsucher: Mumien und ihre Geheimnisse Die ägyptische Sammlung auf Schloss Friedenstein Was befindet sich in den Sarkophagen? Wie entstand die Sammlung? Gabriele Roth Schloss Friedenstein, Schlosskasse, Do, , 10 Uhr Fundstück Entdeckungen auf Schloss Friedenstein; Stiftung Schloss Friedenstein Gotha in Zusammenarbeit mit Urania Gotha, Karten (3 ): Urania Gotha e.v. und Schlosskasse Museum der Natur, Tiere im Turm, Do, , 19 Uhr Führung: Was machen die Tiere im Turm? Rainer Samietz Schlossmuseum, Kabinett Kirchgalerie, So, , 15 Uhr Führung durch die Sonderausstellung Friedrich der Große in Gotha Zum 300. Geburtstag des Preußenkönigs, Bernd Schäfer Schloss Friedenstein, Festsaal, So, , 17 Uhr Thronsaalkonzert mit Musikern der Thüringen Philharmonie Gotha; Eine Veranstaltung des Freundeskreises Schlossmuseum Gotha e.v. Museum für Regionalgeschichte, Do, , 19 Uhr Führung durch die Sonderausstellung Der dreifach diplomierte Idiot Das Phänomen Erich Spießbach, Thomas Huck Museum der Natur, Schlotheim-Kabinett, Sa, , 14 Uhr Ausstellungseröffnung, Die Tiere des Jahres, bis 26. August 2012 Schlossmuseum So, , 15 Uhr Friedensteins Schätze, Einstimmung auf den Herzog Das Innere Vorgemach, Bernd Schäfer Ausstellungen: Museum der Natur, Schlotheim-Kabinett, Der Javakiebitz noch bis Schloss Friedenstein, Ausstellungshalle, Glanzlichter 2011 noch bis Schlossmuseum, Kabinett Kirchgalerie, Friedrich der Große in Gotha Zum 300. Geburtstag des Preußenkönigs noch bis Museum für Regionalgeschichte und Volkskunde; Der dreifach diplomierte Idiot Das Phänomen Erich Spießbach noch bis NEU! Museum der Natur, Schlotheim-Kabinett, Die Tiere des Jahres bis Eröffnung: Sa, , 14 Uhr Führungen: AUDIOGUIDE-Führung durch Barockräume und Kunstkammer (2,50 ) Gruppenführungen zu unterschiedlichsten Themen auf Anfrage (50 + Eintritt) / (Besucherservice) THÜRINGEN PHILHARMONIE GOTHA Durch Nacht zum Licht Dem Phänomen der Nacht in der Musik widmet sich das kommende A-Anrechtskonzert der Thüringen Philharmonie Gotha am 29. März 2012 um 20 Uhr im Kulturhaus Gotha. Mit der Suite Nr. 2 aus A Midsummer Night s Dream des griechischen Komponisten Periklis Koukos steht die träumerisch-verspielte Seite der Nacht am Beginn des Programms. Anschließend interpretiert der Klangkörper um Chefdirigent Stefanos Tsialis gemeinsam mit der Solistin Katrin Scholz Prokofieffs Violinkonzert Nr. 1 D-Dur. Mit Beethovens 5. Sinfonie c-moll beschließt eines der populärsten Werke der klassischen Musik den Abend und führt den Zuhörer durch Nacht zum Licht. Karten für das Konzert A7 mit dem Titel Und erleuchtet die grauenvolle Nacht sind in der Gotha-Information, Tel / , online über sowie an der Abendkasse erhältlich. Konzerttermine Do., , 10 Uhr, Kulturhaus Gotha Konzert J3 Die Moldau Smetana: Die Moldau; Moderation: Chris-tian Mall; Leitung: Stefanos Tsialis; Karten: Gotha-Information, Tel / , Tageskasse, Tickets können zudem online über www. proticket.de erworben werden. Do., , 20 Uhr, Kulturhaus Gotha Konzert A7 Und erleuchtet die grauenvolle Nacht Koukos: Suite Nr. 2 aus A Midsummer Night s Dream ; Prokofieff: Konzert für Violine und Orchester Nr. 1 D- Dur op. 19; Beethoven: Sinfonie Nr. 5 c-moll op. 67; Solistin: Katrin Scholz, Violine; Leitung: Stefanos Tsialis; Karten: Gotha-Information, Tel / , Abendkasse, Tickets können zudem online über www. proticket.de erworben werden. Fr, , 17 Uhr Margarethenkirche Gotha Konzert C6 Johannes-Passion Bach: Johannes-Passion BWV 245; Solisten: Constanze Backes, Sopran: Susanne Krumbiegel; Alt: Nils Giesecke, Tenor: Johannes Weinhuber; Bass: Matthias Dill, Christus; Chöre: Evangelischer Kinderchor Lebensgeister, Bachchor Gotha; Leitung: Jens Goldhardt; Karten: Margarethenkirche Gotha, Tel / , Abendkasse Mi, , 20 Uhr, Margarethenkirche Gotha Konzert D3 Auch meine Tränen flossen Leo Sandner: Vorspiel III (Uraufführung); Franz Schubert/Anton Webern: Lieder; Wolfgang Amadeus Mozart: Sinfonie Nr. 25 g-moll KV 183; Solis-tin: Ania Vegry, Sopran; Leitung: Juri Lebedev; Karten: Thüringen Philharmonie Gotha, Tel / , Margarethenkirche Gotha Tel / , Abendkasse, Weitere Infos:

16 Seite 16 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Angebote der Kultur Gestalten Freizeit Heike Strumpf / Typgerechtes Outfit: Farbe Make up Stil Image ab , Mi, Uhr Arbeit Beruf EDV Jan Heinrich / Digitalkamera und PC: Erste Schritte ab , Mo, Uhr Systematische und rationelle Büroorganisation ab , Mo, Uhr PC-Einsteiger Erste Schritte am PC für aktive Senioren ab , Mi, Uhr Einzelveranstaltungen Gärtnern im pflegeleichten Wohlfühlgarten am , Do, Uhr Flaschengeschenke dekorieren am , Mo, Uhr Faszinierende Bienenwelt am , Di, Uhr Die Fünf Tibeter Basiskurs am , Sa, Uhr Chinesische Teezeremonie (Kursort Salzmannschule Schnepfenthal) am , Mi, Uhr Organisierte Kriminalität in Deutschland am , Do, Uhr Nähere Infos sind möglich unter / sowie in der Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Gotha, Schützenallee 31 (Eingang gegenüber Hohe Str. 33) und auf Pflegebeginn Rasengrabanlagen Mit der Schaffung von Rasengrabstätten hat die Stadt Gotha dem Wunsch vieler Bürger nach pflegearmen Grabstätten entsprochen. Diese bieten im Gegensatz zur anonymen Urnengemeinschaftsanlage einen direkten Ort des Abschieds mit der Möglichkeit der Verewigung von Namen und Daten des Verstorbenen. Um die Pflege der Rasengrabstätten zu ermöglichen, gibt es jedoch im Unterschied zum Urnenreihengrab Einschränkungen. Nach 19 Friedhofssatzung der Stadt Gotha, ist das Ablegen von Blumen und Gebinden auf Rasengrabstätten erlaubt. Rasengrabstätten werden durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. Ein individuelles Bepflanzen der Rasengrabstätten ist nicht statthaft, das gilt auch für das Aufstellen bepflanzter Schalen. Der erste Pflegegang der Rasengrabstätten im Teil I, Feld 5 und im Teil III, Feld 5, war am Die weiteren Pflegegänge erfolgen wie gewohnt an jedem Mittwoch der geraden Woche bis zum Buß- und Bettag. Die Friedhofsverwaltung empfiehlt, sich bei der Verwendung von Grabschmuck auf die Ablage von Schnittblumen in geringem Umfang zu beschränken. Offene Gärten laden am 17. Juni 2012 ein Die Open Gardens Offene Gärten finden seit 2001 in Thüringen statt und sind seitdem ein fester kultureller Bestandteil im Jahreskalender verschiedener Städte geworden. Die Premiere erfolgte im Jahr 2001 mit nur zwei thüringischen Städten und einem enormen Erfolg mit vielen Besuchern, so dass sich in jedem Jahr weitere Städte anschlossen. So sind es 2012 bereits 17 Städte und Regionen, welche die Offenen Gärten in der Zeit vom 20. Mai bis 24. Juni mit Leben erfüllen wollen. Gotha beteiligt sich seit 2004 an der Veranstaltung. An diesem Tag öffnen Gartenliebhaber die Pforten ihrer privaten Paradiese, um zur Entdeckung ihrer sonst unzugänglichen Gartenwelten einzuladen und die Freude am Pflanzen, Wachsen und Gedeihen mit den Besuchern zu teilen. Es gibt ausreichend Gelegenheit sich auszutauschen und mit praktischen Ratschlägen weiterzuhelfen. Bisher hat dieser Tag immer viel Freude bereitet, einige beteiligten sich bereits mehrfach an den Offenen Gärten. Weitere aufgeschlossene und interessierte Gartenbesitzer in Gotha und in der Umgebung, die Lust haben, sich an der Veranstaltung zu beteiligen und ihren Garten am Sonntag, dem 17. Juni 2011 von Uhr bis Uhr zu öffnen, werden gesucht. Wer Interesse hat, meldet sich bitte beim: Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadtverwaltung Gotha Frau Heß, Tel / ; Fax 03621/ oder per hess.gartenamt@gotha.de. Das nächtliche Gotha mit Gothaer Originalen erkunden Mit Beginn des Frühjahrs werden wieder die allseits beliebten Erlebnisrundgänge durch das nächtliche Gotha angeboten. Jeweils am Freitagabend um 20 Uhr haben Interessenten die Möglichkeit zur Teilnahme an diesen besonderen Führungen. Der Gothaer Nachtwächter lädt seine Gäste am Freitag, und am ein. Mit einer Hellebarde, einer Laterne und einem großen Hut geht er auf seine nächtliche Tour und erzählt Geschichten vom Leben aus vergangenen Zeiten. Viel Spaß garantiert der Rundgang Von Gotha, Italien und einem zerstreuten Professor mit Professor Galletti am Im Gewand eines Schulmeisters zeigt Prof. Galletti seinen Gästen die schönsten Plätze und unterhält mit interessanten Erzählungen gespickt mit Anekdoten und Kathederblüten. Wer es lieber spannend und etwas gruselig mag, sollte sich den vormerken. Unter dem Motto Von Wappen, Königen und einer Hinrichtung oder Was Hauswände erzählen entführt der Herold der Thüringer Landgrafen, Radolf zu Duringen, seine Gäste in das mittelalterliche Gotha. Martin Luther, dessen Familie aus Thüringen stammte, mag in Erfurt studiert haben und auf der Wartburg in Eisenach die Bibel ins Deutsche übersetzt haben, doch Gotha lag ihm besonders am Herzen: 1537 kam er schwer erkrankt vom Schmalkalder Konzil in die Residenzstadt, wo er an einer Nierenkolik litt. Er hütete das Krankenlager in Gotha und verfasste sein erstes Testament. Dort schrieb er: Ich will in Gotha begraben werden. In einer interessanten Stadtführung erfährt man, was Luther mit Gotha verbindet und warum er noch heute auf dem Neumarkt verewigt ist. Wer sich dafür interessiert sollte den Rundgang am nicht verpassen. Alle Erlebnisrundgänge dauern rund anderthalb Stunden und starten vor dem Rathaus jeweils um Uhr. Die Teilnahme kostet 5 pro Person. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl sollten Interessenten die Karten bereits im Vorverkauf in der Tourist-Information am Hauptmarkt 33 erwerben. Restkarten sind am Abend erhältlich. Grabmalsanierung zum 100. Todestag von Bertha Schneyer Am 8. März 2012 jährte sich der Todestag der Wohltäterin Bertha Schneyer zum einhundertsten Male. Die 1830 in Gotha geborene Kaufmannstochter wandte sich nach dem Tode ihres Mannes (1886) gemeinnützigen Tätigkeiten zu und war von 1886 bis 1902 besonders im Frauenfortbildungsverein aktiv. Sie stiftete der Stadt Gotha ihr Hausgrundstück in der Bürgeraue 4 und vererbte der Residenzstadt außerdem Mark für gemeinnützige Zwecke und zum Wohle der Bürger. Anlässlich ihres 100. Todestages wurde zu Ehren von Bertha Schneyers ein Gebinde an ihrem Grabmal im kürzlich umgestalteten Ehrenbürgerhain niedergelegt. Zuvor wurden am Grabmal Bertha Schneyers zudem Reparaturarbeiten durchgeführt, die Abdeckplatte und die zwei Säulen wurden fixiert. Diese Reparaturarbeiten wurden von der Firma Naturstein Gotha GmbH auf Initiative der dort tätigen Steinmetze kostenlos vorgenommen. Im Anschluss reinigten die Mitarbeiter des Garten-, Park- und Friedhofsamtes das Grabmal. Somit hat die Grabstätte der verdienstvollen Bürgerin Bertha Schneyer wieder eine würdevolle Gestalt angenommen.

17 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 17 Straßenbegleitgrün in der Seebachstraße Das Straßenbegleitgrün in der Seebachstraße zwischen Spohrstraße und Hansenstraße wird derzeit durch das Garten-, Park- und Friedhofsamt der Stadt Gotha aufgewertet. Die vorher nicht zufriedenstellende Begrünung wird durch eine Einsaat der Grünstreifen mit einer Blumenmischung ausgetauscht, die für Magerstandorte und Verkehrsinseln im öffentlichen Grün geeignet ist. Vorher wurde maschinell die Oberschicht der Grünstreifen abgetragen, entsorgt und mit einem geeigneten Pflanzsubstrat aufgefüllt. Die Wahl dieser Variante zur Aufwertung der Grünstreifen ist zum Teil der Tatsache geschuldet, dass auf Anfragen der Anwohner eine schnelle Verbesserung des Erscheinungsbildes der Grünstreifen gewünscht war, andererseits musste auf Grund der angespannten Haushaltssituation in der Stadt Gotha eine kostengünstige Variante mit attraktivem Erscheinungsbild gefunden werden. Für die Kenner und Freunde der Pflanzenwelt sollen in der Folge die wichtigsten Pflanzenarten aufgeführt werden, die in der gewählten Blumenmischung vorkommen: Färber-Kamille, Wundklee, Heilziest, Rindsauge, Knäuelglockenblume, Rundblättrige Glockenblume, Kornblume, Gemeine Flockenblume, Skabiosen-Flockenblume, Wirbelsost, Zimbelkraut, Kartäusernelke, Echtes Labkraut und weitere. Um ihr vollentwickeltes Erscheinungsbild zeigen zu können, wird die Blumenmischung ca. 2 Entwicklungsjahre benötigen. Somit wird um etwas Geduld gebeten. Die Anwohner dieses Bereiches wurden zuvor mit einem entsprechenden Informationsblatt über die Maßnahme informiert. Auftragsvergabe für Sanierung des Perthes-Forums Schritt für Schritt nimmt das Barocke Universum, zu dem auch die Depot-, Restaurierungsund Verwaltungsräume des Perthes-Forums gehören, Gestalt an. Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Gotha hat für die Sanierungsleistungen am Perthes-Forum im Februar im Ergebnis der Ausschreibungen insgesamt sieben Aufträge mit einer Gesamtauftragssumme von erteilt. Es handelt sich hierbei um sieben öffentliche Ausschreibungen rund um Abbrucharbeiten, Demontagen von Heiz-, Aufzugs- und Elektrotechnik sowie die Baustelleneinrichtung. Neben Aufträgen an Firmen aus Gotha, Friedrichroda, Bad Langensalza und Witterda, wurden Auftragsvergaben auch an Unternehmen aus Mannheim, Netzschkau und Schönburg erteilt. Die Zentrale Vergabestelle der Stadtverwaltung Gotha ist für Lieferaufträge ab einem Umfang von Auftragswert, Auftragsvergaben für Bauleistungen ab und Planungsleistungen ab zuständig. Neue Gedenktafel für Opfer der Märzkämpfe Mit einer von Schülerinnen und Schülern der 11. Klassen des Gymnasiums Ernestinum gestalteten Gedenkveranstaltung wurde am 16. März in Gotha an die Opfer der Märzkämpfe nach dem Kapp-Putsch am 18. März 1920 gedacht. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde am Gebäude der Hauptpost am Ekhofplatz eine neue Gedenktafel enthüllt. In der jungen Demokratie der Weimarer Republik und des Freistaates Gotha führten im Jahre 1920 Interessenskonflikte zu gewalttätigen Ausschreitungen. Dabei ließen Menschen auch in Gotha am Ekhofplatz und auf den Straßen der Stadt ihr Leben. Zum Gedenken daran soll mit dieser Tafel ein Zeichen für Demokratie und gegen Gewalt gesetzt werden. Nach dem verlorenen 1. Weltkrieg und dem Ende der Monarchie herrschte unter den Menschen Trauer, Not und Existenzangst. Der Versailler Friedensvertrag schrieb die Stärke des deutschen Heeres auf maximal Mann fest. In Folge dessen ereignete sich in Berlin der rechts gerichtete Kapp-Lüttwitz-Putsch gegen die junge Weimarer Republik. In Gotha proklamierte am 9. November 1918 der Gothaer Reichstagsabgeordnete der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (USPD) Wilhelm Bock auf dem Hauptmarkt die Gothaer Republik und erklärte Herzog Carl Eduard für abgesetzt. Fünf Tage später dankte der Herzog ab. Nach dem in Berlin 1920 gescheiterten Putsch kam es im Land zu Unruhen. Um die Republik zu schützen, löste auch in Gotha die USPD-Landesregierung des Freistaates den Generalstreik aus. Am 17. und 18. März 1920 kam es zu Straßenkämpfen zwischen der rechtsgerichteten Reichswehr und der linksgerichteten Arbeiterwehr. Hier wurden zwei Menschen getötet. Insgesamt sind über 90 Opfer zu beklagen. Oberbürgermeister Knut Kreuch bedankte sich beim Gothaer Friedenskreis für das seit vielen Jahren organisierte Gedenken an die Märzkämpfe und bei Bernd Fundheller, der die alte Gedenktafel geborgen und die neue Tafel angebracht hat. Die alte Gedenktafel, ein wertvolles Zeitdokument, wurde dem Museum für Regionalgeschichte zur Sicherung übergeben. Darüber hinaus gilt besonderer Dank auch Dr. Albrecht Luthardt, der als ehemaliger Gothaer und Alternestiner den Blick auf dieses Ereignis geschärft hat. Auf dem Hauptfriedhof wurde zeitgleich zur Veranstaltung am Gebäude der Hauptpost ein Kranz zum Gedenken an die Opfer der Märzkämpfe niedergelegt. Buchlesung Von der Sowjetunion in die Unabhängigkeit Eine Reise durch die 15 früheren Sowjetrepubliken Mo., , Uhr Stadtbibliothek Heinrich Heine Gotha, Friedrichstraße 6 Als DDR-Tourist hat mancher Reisende nicht nur Moskau und Leningrad kennengelernt, sondern auch Kiew, Odessa, Orte auf der Krim oder im Kaukasus, vielleicht Taschkent. Wie lebt man heute dort? Vor zwanzig Jahren ist das Imperium Sowjetunion zer-fallen. 286 Millionen Menschen, die über 150 Völkerschaften angehören, hatten unter dem Mantel der Sowjetideologie 70 Jahre weitgehend friedlich zusammen gelebt. Aus diesem Vielvölkerstaat sind 15 selbständige Staaten hervorgegangen. Die Autoren des Buches, der ostdeutsche Historiker Thomas Kunze und der Schweizer Journalist Thomas Vogel, zeichnen die dramatischen Veränderungen der letzten zwanzig Jahre nach. Sie beschreiben erhalten gebliebene Gemeinsamkeiten und markante Unterschiede. Ihr Buch ist eine Verbindung aus zeitgeschichtlicher Analyse und lebendigem Reisebericht durch alle 15 früheren Sowjetrepubliken. Thomas Vogel kennt die neuen Staaten von vielen Aufenthalten. Thomas Kunze lebt und arbeitet seit 2002 in diesen Ländern. Gemeinsam veranstaltet mit der Landeszentrale für Politische Bildung Thüringen, der Eintritt ist frei. Offenes Beratungsangebot für Väter und junge Männer (bis 27 Jahre), Gothaer Mehrgenerationenhaus in Zusammenarbeit mit dem Diakoniewerk Gotha jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat, Uhr, Kontakt und Anmeldung unter

18 Seite 18 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Frauenzentrum Gotha Brühl 4, Tel oder Montag: Uhr Englischkurs, Uhr Gesprächskreis Menschen mit Depressionen, Uhr Walking, Uhr Gymnastik, Uhr Wirbelsäulengymnastik, Uhr Gesprächskreis Frauen, Uhr Bowling (außer Haus), Uhr SHG Suchtbewältigung, Uhr Bauchtanz Dienstag: Uhr Englischkurs, Uhr Kreativkurs, Uhr SHG Parkinson, Uhr Malkurs, Uhr SHG Suchtbewältigung, Uhr Wirbelsäulengymnastik Mittwoch: Uhr Englischkurs, Uhr Gymnastik, Uhr Beratungshilfe siehe Hinweis I, Uhr Treffen der Naturfreundinnen, jeweils am 2. Mittwoch im Monat, Uhr Gymnastik, Uhr Treffen der Gymnastikgruppe Donnerstag: Uhr Französischkurs, 14-tägig zyklisch ab KW 11, Uhr Gymnastik, Uhr Walking, Uhr Oestoporosegymnastik, Uhr Oestoporosegymnastik, Uhr Gesprächskreis Menschen mit und nach Depressionen, Uhr Qigong, Uhr Yoga, Uhr Aerobic Hinweis I: Die Beratungshilfe umfasst alle Fragen zum ALG 1/II; Prüfung von Bescheiden; Hilfestellung bei der Widerspruchsbearbeitung; Fragen zum SGB II und Hartz IV Hinweis II: Vorübergehend ist das Frauenzentrum Freitags geschlossen. Zusätzliche Veranstaltungen im April Wandertag Ziel: Schweizer Haus Tabarz, Treffpunkt: Uhr Hbf , Uhr Literaturkreis, Großes Café im Frauenzentrum Aktivitäten mit Gothas Partnerstädten Senioren, Jugendliche, Schüler, Mitglieder des Gothaer Stadtrates und der Partnerschaftskomitees sowie Vertreter des öffentlichen Lebens der Residenzstadt Gotha werden in den kommenden Wochen die sehr aktiven Beziehungen zwischen Gotha und seinen Partnerstädten bekräftigen. Das ehrenamtliche Engagement in der Partnerschaftsbewegung spielt schon bei den Vorbereitungen der einzelnen Veranstaltungen eine wesentliche Rolle. Die verschiedensten Gruppierungen engagieren sich vielseitig und geben in Zusammenarbeit mit den Stadtverwaltungen neue Impulse für künftige Begegnungen. Verschiedene Projekte sind derzeit in Vorbereitung. Am 21. und 22. März werden wieder Mitglieder des Seniorenbeirates Salzgitter zu einem Erfahrungsaustausch in Gotha begrüßt. Neben Gesprächen mit dem Seniorenbeirat der Stadt Gotha ist ein Besuch der Städtischen Heime Gotha ggmbh geplant. In der darauf folgenden Woche begeht die Stadt Salzgitter ihr 70-jähriges Bestehen. Die gegenseitigen Austauschprogramme der letzten Jahre haben inzwischen dazu geführt, dass auch Gothas Partnerstädte nicht nur die eigenen, sondern auch Vertreter der anderen Gothaer Partnerstädte in die Treffen einbeziehen. Die kommunale Zusammenarbeit wird durch diese intensive Partnerschaft über nationale Grenzen hinweg gefördert trafen sich in Salzgitter Jugendliche aus Gotha und Kielce, um gemeinsam mit Gleichaltrigen aus Salzgitters Partnerstädten während eines Stadtfestes das Bühnenprogramm zu bereichern. Bereits im letzten Jahr, anlässlich des Städtepartnerschaftstreffens zum Thüringentag in Gotha, sprach Oberbürgermeister Frank Klingebiel eine Einladung nach Salzgitter an die Vertreter aller Gothaer Partnerstädte aus. Am 1. April 2012 wird eine Delegation des Gothaer Stadtrates unter Leitung der Dezernentin Marlies Mikolajczak an den Feierlichkeiten anlässlich dieses Jubiläums teilnehmen und dabei voraussichtlich auf Vertreter aus Kielce, Martin und Romilly-sur-Seine treffen. Eine Interessengemeinschaft für Radsport in Salzgitter hat sich mit der Idee an die Stadtverwaltung Gotha gewandt, auch dem Radsport einen Platz in den Städtepartnerschaftsbegegnungen zu geben und gemeinsame Unternehmungen zu planen. Interessierte Radsportler und Vereine, die per Rad einmal Salzgitter erkunden wollen oder den Gästen Gotha und die Umgebung vorstellen möchten, können sich hierzu bei der Stadtverwaltung Gotha, Frau Duchrau, Telefon , melden. Alljährlich feiert die Stadt Romilly-sur-Seine in Frankreich im April die Ankunft des Frühlings. Der Carnaval durch die Stadt wird zu einem Höhepunkt der Veranstaltungen des Jahres. Vertreter des Städtepartnerschaftskomitees Gotha/Romilly, die mit sehr viel Engagement diese Partnerschaft unterstützen, ein Mitglied der Gothaer Karnevalsgemeinschaft und ein Vertreter der Gothaer Feuerwehr werden gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern von Romilly und den Gästen diesen farbenfrohen Umzug begleiten. Gleichzeitig werden Gespräche zur Teilnahme an der Europeade 2013 in Gotha geführt. Nach langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Komiteevorsitzende hat Nelly Huche ihren Vorsitz im Partnerschaftskomitee Romilly abgegeben. Durch ihr Engagement hat sie zahlreiche Begegnungen im Rahmen der ältesten Gothaer Städtepartnerschaft eindrucksvoll unterstützt. Während des Besuchs in Romilly ist ein Arbeitsgespräch zwischen der neu gewählten Vorsitzenden des Komitees und den Städtepartnerschaftsbeauftragten der Stadtverwaltungen geplant. Ausgangspunkt sind Ideen, Jugendliche noch intensiver in die Partnerschaftsarbeit einzubeziehen. Für Gotha und Romilly wird der Austausch der Jugendfeuerwehren zur Diskussion stehen. Hier können die jungen Gothaer Kameradinnen und Kameraden ihre bereits bestehenden Erfahrungen zu den Begegnungen mit Kielcer Kameraden der Jugendfeuerwehr einbringen. Lebendige Partnerschaften pflegt die Oststadtschule. Bisher unvergessliche Erlebnisse in den Partnerstädten und in Gotha selbst regen zu weiteren Besuchen an. Auch in diesem Jahr wollen Lehrer und Schüler die Schulpartnerschaften mit Schulen aus Salzgitter und Kielce mit Leben erfüllen. Für die Zeit vom 23. bis 27. April sind Schüler aus Kielce nach Gotha eingeladen. Entsprechende Projekte sind bereits geplant und finanzielle Mittel beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk beantragt. Mit der Unterstützung des Schulfördervereins und der Stadtverwaltung Gotha können diese Treffen realisiert werden. Im Juni führen Schüler aus Salzgitter und Gotha ein Projekt zum Thema Mittelalter durch. Hier werden Jugendliche aus Salzgitter in Gotha erwartet. Bitte besuchen Sie unser Frauenzentrum und informieren sich vor Ort über das aktuelle Angebot im Monat April. Es werden noch weitere Kurse angeboten, die entsprechend der Nachfrage bereits im April stattfinden können. Vielen Dank. Bibliothek/Infotheke Das Angebot reicht vom Krimi bis hin zu vielfältiger Fachliteratur. Hilfe in schwierigen Lebenssituationen nach telefonischer Terminvereinbarung Tel / oder

19 Nichtamtlicher Teil Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2011 Seite 19 A N Z E I G E Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Seite 19 Vom Eise befreit sind Strom und Bäche mit uns hinein in den Frühling Das neue Jahr hat uns schon fest im Griff. Und so, wie die Zeit voranschreitet, geht es auch mit unseren geplanten Sanierungsmaßnahmen zügig voran. Allem voran der Neubau am Siebleber Wall 3 und die Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes Siebleber Str. 26. Hier kann man täglich den Baufortschritt beobachten. Andere Maßnahmen sind noch in den Startlöchern und warten auf mildere Wetterbedingungen. Der Frühling naht und mit ihm beginnen dann auch die Arbeiten an den Außenanlagen u.a. in der Humboldtstraße. Aber auch in Geselligkeit und Lebensfreude investieren wir wieder in diesem Jahr. So laden wir unsere Mieter am 31. März zu unserem 2. Osterspaziergang ein. Gemeinsam wollen wir uns den Großen Seeberg vornehmen. Unter fachkundiger Anleitung lernen wir dieses Naturschutzgebiet von seiner botanischen Seite und unter forstwirtschaftlichen Aspekten kennen. Anmeldungen nehmen wir bis zum 26. März entgegen. Möchten Sie weitere Informationen, dann schauen Sie bitte auf unsere Internetseite: und in unsere Mieterzeitung BGG aktuell 1/2012. Hier finden Sie alles ausführlich. Am 10. Mai jährt sich zum 5. Mal die Eröffnung des Clubs 55 plusminus in der August-Creutzburg-Straße. Ein umfangreiches, auf die ganze Familie abgestimmtes Programm, erwartet Sie an diesem Tag. Wir beginnen um 15:00 Uhr mit Musik, Tanz und Unterhaltung vor dem Treff und ab 18:00 Uhr verlegen wir die Party in den Saal. Mit Kaffee und Kuchen, Gegrilltem und Gezapftem wird es auch kulinarisch ein frühlingshaftes Highlight. Im Gustav-Freytag-Treff wird ebenfalls gefeiert. 10 Jahre der Nutzung hinterlassen ihre Spuren und somit gönnen wir ihm ein Facelifting. Innen und außen wird der Pinsel geschwungen, schließlich eine Freisitzfläche vor dem Treff geschaffen und der Name weithin sichtbar an der Fassade montiert. Lassen Sie sich überraschen! Am 19. Juli, quasi zum 11. Geburtstag, laden wir Sie in den neuen alten Treff herzlich ein. Mit jedem Frühling geht auch eine leichte Euphorie einher. Der Wunsch nach Veränderungen steigt mit zunehmender Lichtintensität. Vielleicht auch der nach neuem Wohnraum, und aus diesem Grund gibt es bei uns auch dieses Jahr wieder die Frühlingswochen für Mietstarter. Von März bis Mai seid Ihr dabei so lautet das Motto in diesem Jahr. Mit attraktiven Angeboten sind wir Interessenten bei der Suche nach der eigenen Wohnung behilflich. Wir überreichen einen Materialgutschein über 300 und es muss nur eine halbe Monatsmiete Kaution hinterlegt werden. Am 21. April 2012 nehmen wir uns für Sie besonders viel Zeit. Im Rahmen unserer Aktion Von Tür zu Tür können Sie jede Menge Wohnraum sofort besichtigen. Von der 1-Zimmer- bis zur 4-Zimmer-Wohnung ist alles dabei. Im Fokus steht dieses Mal Gotha-West. Wir werden Ihnen diesen Stadtteil von seiner liebens- und lebenswerten Seite präsentieren. Treffpunkt ist im Club 55 plusminus und los geht s um Uhr. Also, keine Frühjahrsmüdigkeit vortäuschen, sondern beschwingt hinein in den Frühling! WOHNEN IN GOTHA natürlich mit uns! Ihre Baugesellschaft Gotha mbh Baugesellschaft Gotha mbh A.-Creutzburg-Str. 2, Gotha Tel / Vermietungsservice Hauptmarkt 36, Gotha Tel /

20 Seite 20 Rathaus-Kurier Nr. 3/ März 2012 Nichtamtlicher Teil Gothaer Frühjahrsbepflanzung 2012 Mit Beginn des Frühjahrs beginnen die MitarbeiterInnen des städtischen Garten-, Park- und Friedhofsamtes wieder mir der Frühjahrsbepflanzung in der Stadt Gotha. Hauptsächlich werden die Beete an der Wasserkunst und am Bertha-von-Suttner- Platz sowie Schalen und Kübel im Stadtgebiet bepflanzt. Die Frühjahrsblumen werden farblich passend zu den bereits im Herbst gesteckten Zwiebel- und Knollengewächsen gepflanzt. An der Wasserkunst werden die Blumen in Weiß, Gelb und Orange blühen, am Bertha-von-Suttner-Platz wird man blaue, rosa und violette Blumen in diesem Frühling betrachten können. Bereits am wurden die Frühjahrsblumen für die Stadt Gotha in das Garten-, Park- und Friedhofsamt geliefert. Den Auftrag für die Anzucht der Pflanzen erhielt die Gärtnerei Hardy Wetzstein aus Herbsleben. ben. Seit dem werden nun Stück großblumige Stiefmütterchen, Stück Hornveilchen, 500 Stück Vergissmeinnicht und 200 Stück Bellis gepflanzt. Tag der offenen Tür im Stadt-Bad Auf der Internetseite der Badbetreibung Gotha GmbH ist der Baufortschritt am Gothaer Stadt- Bad in der Bohnstedtstraße seit Februar 2011 mit einem Foto des Tages für jedermann miterlebbar. Am Samstag, den 14. April 2012, besteht an einem Tag der offenen Tür für alle Gothaerinnen und Gothaer die Gelegenheit, sich persönlich über die Entwicklung der Sanierungs- und Neubauarbeiten zu informieren. Oberbürgermeister Knut Kreuch lädt in der Zeit von 13 bis 17 Uhr zu einer Baustellenbesichtigung ein. Das Hochbauamt der Stadtverwaltung wird fachkundig über die Entwicklung der Baumaßnahme informieren. Foto: Peter Ließ In der Zeit vom 24. bis 31. März 2012 werden alle Gothaerinnen und Gothaer aufgerufen in einer großen Gemeinschaftsaktion den Gotha-Subbotnik durchzuführen und dem Dreck in der Stadt den Kampf anzusagen. Dabei soll wieder gemeinsam zu Besen und Pinsel gegriffen und mitgeholfen werden, den liegen gelassenen Müll und die Verunreinigungen im Stadtbild zu beseitigen. Oberbürgermeister Knut Kreuch, Bürgermeister Werner Kukulenz und die Beigeordnete Marlies Mikolajczak werden gemeinsam mit den Mitarbeitern der Stadtverwaltung mit gutem Beispiel vorangehen und am Samstag dem 24. März 2012 in einer großen Subbotnik 2012 Gotha räumt auf Aktion ab 8.00 Uhr im Gothaer Stadtgebiet tätig werden. Die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Schulen, Kindertageseinrichtungen, die Vereine, Verbände und die Unternehmen in der Residenzstadt werden von Oberbürgermeister Knut Kreuch aufgerufen, die Aktion unter dem Motto Gotha räumt auf! wieder tatkräftig zu unterstützen und in der Aktionswoche Aufräumaktionen durchzuführen. Alle Bürgerinnen und Bürger Gothas, Besucher und Touristen können sich dann an unserer schönen sauberen, grünenden und blühenden Stadt erfreuen, wenn die Sonnenstrahlen in die Straßencafés und Freiluftgaststätten einladen. Die nächste planmäßige Stadtratssitzung findet am Mittwoch, den 28. März 2012, um Uhr im Bürgersaal des Rathauses statt. Alle Gothaer Bürgerinnen und Bürger sind hierzu eingeladen. Die nächste Ausgabe des Rathaus-Kuriers erscheint am 19. April 2012 Impressum Rathaus-Kurier Herausgegeben von der Stadtverwaltung Gotha, Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Hauptmarkt 1, Gotha Tel / , Fax / presse@gotha.de Verantwortlich für den Inhalt: Oberbürgermeister Knut Kreuch Gesamtherstellung (inkl. Druck): Druckmedienzentrum Gotha GmbH Cyrusstraße 18, Gotha Tel / , Fax / Auflage: Exemplare Der Rathaus-Kurier erscheint einmal monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte der Stadt Gotha verteilt. Ebenfalls ist der Rathaus-Kurier an den Infotheken der Stadtverwaltung und in der Gotha- Information kostenlos erhältlich. Einzelbezug und Abonnement über das o. g. Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gotha gegen Portoerstattung pro Exemplar 0,77 möglich. Der Rathaus-Kurier ist auch online im pdf-format abrufbar. Der Rathaus-Kurier wird auf umweltfreundlichem (chlorfrei gebleichtem) Papier gedruckt.

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Thüringer Ministerium Stand: 7. April 2016 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Bürgermeisterwahlen 2016 Am 5. Juni 2016 wird in den meisten kreisangehörigen

Mehr

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018

Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018 Thüringer Ministerium Stand: 21.03.2018 für Inneres und Kommunales Thüringer Kommunalwahlen Informationen für Wählerinnen und Wähler Wahlen der Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister 2018 Am 15.

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit)

Bekanntgabe der Wählerinnenliste ( 7 Abs. 3 Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit) Vordrucke zur Durchführung der Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit in der Fassung vom 8. November 2005

Mehr

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am

Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am Wahlordnung des Jugendgemeinderats der Stadt Sindelfingen Gemeinderat am 21.04.2015 Die weibliche Form ist der männlichen Form in dieser Wahlordnung gleichgestellt. Allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn 1 Allgemeine Grundsätze Für die Wahl gelten 27 Gemeindeordnung (GO NRW) sowie die 2, 5 Abs. 1, 9 bis 13, 24 bis 27, 29,

Mehr

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN

KAPITEL 9 WAHLEN ZUR MITARBEITERVERTRETUNG MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN MUSTER WAHLAUSSCHREIBEN Der WAHLVORSTAND......, den... WAHLAUSSCHREIBEN 1 Für die MitarbeiterInnen des/ der... ist gemäß 1 MAVG eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Diese Mitarbeitervertretung besteht

Mehr

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008

Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Übersicht zur Vorbereitung der Bürgermeisterwahlen 2008 Vorbemerkungen Die n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger treffen vielfältige Pflichten zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahlen.

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow

Amtsblatt der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow 9. Jahrgang Blankenfelde, 25.04.2014 Nr. 7 Seite 1 Inhalt Seite 1. Wahlbekanntmachung 2 2. Mitteilung über barrierefreie Wahlräume 4 Herausgeber: Gemeinde Blankenfelde-Mahlow,

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Gotha Es werden alle Parteien, Wählergruppen sowie

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt.

S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. S a t z u n g für die Wahl des Jugendrates der Stadt Münster (Wahlordnung Jugendrat) Es werden die allgemeinen Wahlgrundsätze berücksichtigt. Stand: 07.02.2017 Inhalt 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit...

Mehr

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates

1/3. Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates 1 Allgemeine Verwaltung 1/3 Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über die Einrichtung eines Ausländerbeirates Der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz hat am 30. August 1994 auf Grund des 24 und des

Mehr

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20.

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. Vorbemerkungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Vorbereitung der Bürgermeister- und Landratswahlen 2015 Vom 20. November 2014 Die e, n und ihre Organe sowie die Wahlvorschlagsträger

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom Seite 1 von 6 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 26.08.2009 (Durchgeschriebene Fassung: Bei der nachfolgenden Satzung handelt es sich

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte

Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung. für die Wahl der Jugendgemeinderäte Stadt Korntal-Münchingen -Ortsrecht- Wahlordnung für die Wahl der Jugendgemeinderäte Rechtsgrundlagen: 41a GemO Beschluss des Gemeinderats vom 16. Dezember 2008 veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Januar

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Anlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009

Anlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Anlage 2 Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Am Sonntag, den 7. Juni 2009, wählen Sie in Ihrer Gemeinde den Gemeinderat In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Städte und Gemeinden - die kleinste

Mehr

Nr März 2018 INHALT:

Nr März 2018 INHALT: - 35 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt

Mehr

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt.

Wahlbekanntmachung. 1. Am findet die Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz- Ruppin statt. Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin Postfach 15 51, 16803 Neuruppin Ortsteile nach Gebietsänderungsvertrag vom 05.12.1993 Alt Ruppin, Buskow, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Krangen, Lichtenberg,

Mehr

Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13.

Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13. Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13. Oktober 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit

Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit Verordnung der Landesregierung über die Wahl der Beauftragten für Chancengleichheit In der Fassung vom 8. November 2005 (GBl. S. 685) 1 Verfahrensgrundsatz Der Bestellung der Beauftragten für Chancengleichheit

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg. 1 Wahlvorstand Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der WG Lipsia eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung)

GROßE KREISSTADT HERRENBERG. Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) 103.310 GROßE KREISSTADT HERRENBERG Ordnung zur Wahl der ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirats der Stadt Herrenberg (Ausländerwahlordnung) (Gemeinderatsbeschluß vom 2. Juli 1991) 1 Demokratische

Mehr

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg

WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg WAHLORDNUNG für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Torgau eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung

3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung (615) Amtlich 3. Bekanntmachung zu den Wahlen zur Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) Bekanntgabe zur Wahl ( 13 Wahlordnung zur Wahl der Vertreterversammlung und des

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates. der Stadt Iserlohn

Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates. der Stadt Iserlohn Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Iserlohn Der Rat der Stadt Iserlohn hat am 18.02.2014 die nachstehende Satzung beschlossen. I Diese Satzung beruht auf ' 7 der Gemeindeordnung

Mehr

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz

Wahlordnung. Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Wahlordnung Landesverband Hessen e. V. Deutsches Rotes Kreuz Beschlossen von der außerordentlichen Landesversammlung in Gießen am 25.6.2016 1 Wahlausschuss 3 2 Bildung des Wahlausschusses 3 3 Wahlausschreiben

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna

Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Neuwahl des Oberbürgermeisters am 17. Januar 2010 in Pirna Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Pirna hat in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, dem

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach

Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach Wahlordnung für die Wahl des Seniorenbeirates der Stadt Bergisch Gladbach 1 Wahlgebiet Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach. Das Wahlgebiet kann in Stimmbezirke eingeteilt werden. 2 Wahlorgane

Mehr

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg

Synopse Wahlordnung zur Vertreterwahl der Raiffeisenbank München-Süd eg Wahlordnung vom 14.06.1994 Neue Wahlordnung, beschlossen in der Vertreterversammlung am 20. Juni 2016 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 Wahlturnus, Zahl der Vertreter 1 (1) Gemäß 26c Abs. 1 Satz 1 der

Mehr

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis,

Mehr

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3

W A H L O R D N U N G. zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung. 1 Wahlvorstand 2. 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2. 3 Wahlberechtigung 3 W A H L O R D N U N G zur Vertreterversammlung gem. 31 der Satzung Gliederung: Seite 1 Wahlvorstand 2 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 2 3 Wahlberechtigung 3 4 Wählbarkeit 3 5 Wahlvorschläge 3 6 Wahl durch

Mehr

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung

Mehr

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand:

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: 13.07.2009 ÄNDERUNGSJOURNAL Änderungen aktuelle Fassung 13.07.2009 gegenüber

Mehr

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Aufgrund einer Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. hat sich die Landeswahlleitung mit den nachstehenden Ausführungen zu Fragen

Mehr

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat)

Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) Ordnung zur Wahl des Migrantinnen- und Migrantenbeirates der Stadt Freiburg i. Br. (Wahlordnung für den Migrantinnen- und Migrantenbeirat) 1.6 vom 18. November 2014 Aufgrund der 4 Absatz 2, 5 Absätze 2

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Heide 2018 Nr. 4 Mittwoch, 07.02.2018 von Seite 22 bis 26 Inhalt dieser Ausgabe: Keine Veröffentlichung AMTLICHER TEIL NICHTAMTLICHER TEIL Ausschuss für Wirtschaft

Mehr

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG

WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT WAHLORDNUNG Stand: April 2008 Wahlordnung April 2008 WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT Inhaltsverzeichnis Seite 1 Wahlvorstand 7 2 Aufgaben des Wahlvorstandes 7 3 Wahlberechtigung 7 4 Wählbarkeit

Mehr

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig Büro des Landeswahlleiters Stand: 28.10.2013 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 25. 05. 2014 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht

Mehr

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen.

* jetzt 5 Abs. 4 MVG. (3) Die Dienststellen unterstützen den Wahlausschuss bei der Aufstellung der Listen. Wahlordnung zum Mitarbeitervertretungsgesetz der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen (WahlOMVG) vom 25. Januar 1994 (KABl. S. 63), geändert durch Verordnung vom 8. Dezember 2004 (KABl.

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) AMTLICHE BEKANNTMACHUNG der Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge gem. 17 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) B. Wahl der Ortsteilbürgermeister der Ortsteile Boilstädt, Siebleben, Sundhausen

Mehr

Wissenswertes zur Bundestagswahl

Wissenswertes zur Bundestagswahl Wissenswertes zur Bundestagswahl Wahlgrundsätze Gemäß Art. 38 GG werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt.

Landkreis Ravensburg. die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Ortschaftsrats und Wahl des Kreistags statt. Stadt Leutkirch im Allgäu Landkreis Ravensburg Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats, des Ortschaftsrats und der Wahl

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 22.09.2014 3.11 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit 49 a

Mehr

für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994

für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 SATZUNG für die Wahl des Ausländerbeirats (Wahlordnung-Ausländerbeirat) vom 22. August 1994 Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat auf Grund des 24 und des 46 a Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand:

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: kalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: 21.05.2013 1 Abkürzungen: LWL: Landeswahlleiter WKL: Wahlkreisleiter : Stimmkreisleiter LWA: Landeswahlausschuss

Mehr

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008)

Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) Wahlordnung bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg (Fassung 2008) bbg BERLINER BAUGENOSSENSCHAFT eg Pacelliallee 3 14195 Berlin Übersicht 1 - Wahlvorstand 2 - Aufgaben des Wahlvorstandes 3 - Wahlberechtigung

Mehr

(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde

(11) Briefwahlunterlagen Gemeindekirchenratswahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde (11) Briefwahlunterlagen swahl 11. März 2018 in Ihrer Ev.-luth. Kirchengemeinde Erläuterungen für die Ausstellung von Briefwahlscheinen ( 26 GKRWG) 1. Prüfen Sie, ob die Antragstellerin oder der Antragsteller

Mehr

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden.

(3) Der Bezirksausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Richtlinien der Vertreterversammlung der KVN für die Wahlen der Bezirksausschüsse der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen gemäß 12 Abs. 4 der Satzung der KVN in der Fassung der Beschlüsse der Vertreterversammlung

Mehr

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016

Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 Wahlbekanntmachung für die unmittelbaren Wahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten im Wintersemester 2015/2016 gemäß 11 der Wahlordnung der Technischen Universität Clausthal (WO) in der Fassung des Senatsbeschlusses

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

SATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997

SATZUNG. der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates. vom 10. Januar 1997 SATZUNG der Stadt Annweiler am Trifels über die Einrichtung und die Wahl eines Jugendstadtrates vom 10. Januar 1997 Der Stadtrat der Stadt Annweiler am Trifels hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe

Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Deutsche Steuergewerkschaft Landesverband Hessen Die briefliche Stimmabgabe Briefwahl Grundlagen 1 So geht s mit der Briefwahl: 2 Stimmzettel ÖPR Stimmzettel BPR Stimmzettel HPR Die 3 Wahlumschläge ÖPR

Mehr

Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014

Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014 Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2014 aufgrund des 17 der Landkreisordnung

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters Amtliche Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin der Stadt Schmalkalden Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Bürgermeisters 1. In der Stadt Schmalkalden wird am 15.April 2018 ein hauptamtlicher

Mehr

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR

WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR WAHLORDNUNG DER STUDENTENSCHAFT DER HOCHSCHULE DER BILDENDEN KÜNSTE SAAR Die Studentenschaft der Hochschule der Bildenden Künste Saar gibt sich gemäß 44 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden Künste

Mehr

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Terminkalender für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. 03. 2016 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Kleve, 01.10.2009 Laufende Nummer: 08/2009 Wahlordnung zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretung der Hochschule Rhein-Waal Herausgegeben von der Präsidentin

Mehr

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg

WAHLORDNUNG. DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg WAHLORDNUNG DER WOHNUNGSBAUGENOSSENSCHAFT CHEMNITZ-HELBERSDORF eg Wohnungsbaugenossenschaft Chemnitz-Helbersdorf eg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1 Wahlvorstand 4 2 Aufgaben des Wahlvorstandes

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009

AMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG

Mehr

Nr September 2017 INHALT:

Nr September 2017 INHALT: - 96 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 1. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2007 Ausgegeben zu Senden am 11.01.2007 Ausgabe 1 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung

Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus. Wahlordnung Der Ausschuss der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter des Sozialgerichts Trier, bestehend aus Herrn Bernhard Busch Frau Anja Utscheid Herrn Helmut Neuerburg Herrn Eugen Klein hat gemäß 23 SGG am 13.12.2016

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg Wahlordnung für die Wahl der Vertreter zur Vertreterversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Köpenick Nord eg 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern

Mehr

Phase IV Nach der Wahl. Im Folgenden finden Sie Formulare für:

Phase IV Nach der Wahl. Im Folgenden finden Sie Formulare für: Phase IV Nach der Wahl Im Folgenden finden Sie Formulare für: Wahlniederschrift des Wahlvorstandes Wahlniederschrift des Wahlausschusses Kurzmitteilung über das Wahlergebnis So haben wir gewählt Bekanntgabe

Mehr

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel

Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Altmarkkreis Salzwedel Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen im Altmarkkreis Salzwedel Gemäß 19 Abs. 5 Satz 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung

Mehr

Wahlordnung zur Vertreterversammlung

Wahlordnung zur Vertreterversammlung BAUVEREIN RHEINHAUSEN EINGETRAGENE GENOSSENSCHAFT GEGRÜNDET 1919 Wahlordnung zur Vertreterversammlung 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur

Mehr

W A H L O R D N U N G

W A H L O R D N U N G W A H L O R D N U N G für die Wahl der Vertreter bei Wohnungsbaugenossenschaften mit Vertreterversammlung Herausgegeben vom GdW Gesamtverband der Wohnungswirtschaft e.v., Köln Ausgabe 2017 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Wohnungsbaugenossenschaft Neues Berlin eingetragene Genossenschaft 1 Wahlvorstand (1) Zur Vorbereitung

Mehr

Der Bischof von Speyer

Der Bischof von Speyer Der Bischof von Speyer Ordnung für die Wahl der Pfarrgremien im Bistum Speyer (WOPG) 1 Wahlbezirke... 1 2 Wahlausschuss... 1 3 Wählerverzeichnis... 2 4 Wahlvorschläge... 2 5 Kandidatenliste... 2 6 Wahltermin

Mehr

2 Aufgaben des Wahlvorstandes

2 Aufgaben des Wahlvorstandes WAHLORDNUNG 1 Wahlvorstand 1. Zur Durchführung der Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur Vertreterversammlung sowie für alle damit zusammenhängenden Entscheidungen wird ein Wahlvorstand bestellt.

Mehr

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal

Am Sonntag, dem 13. März findet die. Wahllokal Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016 findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. II. Die Gemeinde ist in folgende 17 Stimmbezirke eingeteilt:

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Mehr

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017 W a h l v o r s c h l a g Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter der Stadt Trier bzw. beim Bürgeramt, Am Augustinerhof/Rathaus (Großraumbüro

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil II Verordnungen 28. Jahrgang Potsdam, den 24. Mai 2017 Nummer 30 Zweite Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Mehr