Geben Sie Ihrem Vermögen einen neuen Sinn. Das Stiftungsmanagement der Commerzbank

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1 Geben Sie Ihrem Vermögen einen neuen Sinn Das Stiftungsmanagement der Commerzbank

2 Stiftungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft. Als gemeinnützige Stiftungen kümmern sie sich um wohltätige Zwecke, fördern etwa Kunst und Kultur oder zahlen als wissenschaftliche Stiftungen auf die Freiheit der Forschung ein. Sie können kirchlichen Zwecken dienen oder als mildtätige Stiftungen zum Beispiel notleidenden Menschen helfen. Neben diesen ideellen Werten kann eine von Ihnen gegründete Stiftung aber weitaus mehr bieten: Sie bewahrt auf Dauer Ihr Lebenswerk und setzt in Ihrem Namen Ihr gesellschaftliches Engagement sowie Ihren Einsatz für konkrete Ziele dauerhaft fort. Auch für Unternehmer sind Stiftungen eine attraktive Möglichkeit, das Lebenswerk ganz in ihrem Sinne weiterzuführen. Aus gutem Grund wurden in Deutschland in den letzten Jahren durchschnittlich über 900 Stiftungen pro Jahr neu gegründet.

3 Ihr Name lebt weiter Ihr Vermögen auch Wenn auch Sie ein Anliegen haben, das Sie speziell fördern möchten, oder wenn Sie einfach mehr erfahren wollen über die finanziellen und steuerlichen Vorteile einer Stiftung, dann stehen wir Ihnen mit unseren Experten des Stiftungsmanagements jederzeit zur Verfügung mit Kapitalmarkt- Know-how und umfassender Erfahrung aus über 35 Jahren erfolgreicher Stiftungsberatung und -betreuung. Wir begleiten Sie von der Planung über die Umsetzung bis zum operativen Geschäft. Gerne übernehmen wir für Sie neben der Verwaltung des Stiftungsvermögens das organisatorische Management sowie die gesamte Rechnungslegung der Stiftung. Die Commerzbank bietet Ihnen das Wissen einer auf Stiftungsvermögen spezialisierten und auf kontinuierliches Wachstum ausgerichteten professionellen Vermögensverwaltung. Für diesen Erfolg stehen beispielhaft unsere Commerzbank Stiftungen, das Commerzbank Stiftungszentrum und insbesondere die von uns betreuten Kundenstiftungen. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen! Ihr Michael Kohl Bereichsleiter Vermögensverwaltung Commerzbank AG

4 Welche Werte liegen Ihnen besonders am Herzen? Sei es, dass Sie bestimmte Bereiche fördern möchten wie zum Beispiel Kunst, Wissenschaft, Jugend- oder Altenhilfe, dass es Ihnen um den Erhalt Ihres Vermögens geht oder darum, Ihr erfolgreich aufgebautes Unternehmen nach Ihren Vorstellungen weiterführen zu lassen. Welcher Idee Sie sich auch verschrieben haben: Eine Stiftung verleiht ihr Ewigkeit. Von Anteilseignern unabhängig Stiftungen verfolgen mithilfe eines Vermögens einen vom Stifter festgelegten Zweck und stellen in Deutschland die einzige Organisationsform dar, die vollkommen unabhängig von Anteilseignern oder Mitgliedern handelt. Ihr alleiniges gesetzlich vorgeschriebenes Organ ist der Stiftungsvorstand, der aus mindestens einer Person besteht und die Stiftung nach außen vertritt. Stiftungen gehören niemandem, können also weder veräußert noch von anderen Organisationen übernommen werden. Ihre Existenz ist auf Dauer angelegt und lässt sich mit guter Planung für die Ewigkeit sichern. Ihre Idee stiftet den Sinn Ihr Vermögen führt zum Ziel Am Anfang Ihrer Stiftung steht Ihre Idee, das Ziel, das Sie damit verwirklichen möchten. Die Umsetzung erfolgt dank des von Ihnen festgelegten Stiftungsvermögens: Es besteht aus einem Grundstock, der ungeschmälert erhalten bleiben muss und den Ertrag liefert, mit dem der Stiftungszweck erfüllt wird. Hinzukommen können Zustiftungen in den Vermögensgrundstock, Spenden und Rücklagen im gesetzlich zulässigen Rahmen. Sach- oder Geldwerte, wie etwa Barvermögen, Wertpapiere, Immobilien und Kunstsammlungen, können ebenso zu diesem Grundstockvermögen gehören wie Patente, Lizenzen oder Urheberrechte. Je höher das Stiftungskapital und damit die erzielbaren Erträge, desto größer ist der Handlungsspielraum für eine erfolgreiche und wirkungsvolle Umsetzung des Stiftungszwecks. Gemeinsinn wird belohnt Wird eine Stiftung als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung anerkannt, ist sie von der Erbschaft-, Schenkung- und auch Körperschaftsteuer befreit. Darüber hinaus können Sie persönlich als Stifter das eingebrachte Vermögen steuerlich geltend machen. Dauerhaft in Erinnerung bleiben Auch für die Nachfolgeregelung eröffnen Stiftungen attraktive Möglichkeiten. Durch die Wahl eines entsprechenden Stiftungsnamens können Sie Ihrem Familiennamen ein Denkmal setzen und Ihr Lebenswerk fortbestehen lassen, zum Beispiel wenn Sie keine Kinder haben oder Ihre Kinder diese Aufgabe nicht wahrnehmen möchten.» Machen Sie Ihr Anliegen unsterblich «

5 Eine Sonderform stellt die Familienstiftung dar. Sie dient nach dem Stiftungszweck überwiegend dem Wohle der Mitglieder einer oder mehrerer bestimmter Familien. Da sie also in der Regel nicht dem Gemeinwohl nutzt, genießt sie meist auch keine Steuervorteile. Andererseits unterliegt sie nicht bzw. nur teilweise der stiftungsrechtlichen Aufsicht; und das Finanzamt muss an der Planung ebenfalls nicht beteiligt werden. Sogenannte unselbstständige Stiftungen empfehlen sich zur Aufnahme kleinerer Vermögen oder wenn eine Stiftung überwiegend fördernd tätig sein soll. Sie sind nicht rechtsfähig und zählen zum Treuhandvermögen eines vom Stifter ausgewählten Treuhänders. Steuerlich werden sie ebenso begünstigt wie rechtlich selbstständige Stiftungen, stehen aber im Gegensatz zu diesen nicht unter stiftungsrechtlicher Aufsicht. In ihrer Handhabung sind unselbstständige Stiftungen deshalb regelmäßig flexibler und deutlich kostengünstiger sowohl bei der Gründung als auch beim laufenden Verwaltungsaufwand. Als vertrauensvoller Treuhänder steht Ihnen die CommerzStiftungsTreuhand GmbH gerne zur Verfügung.

6 »Was wollen Sie erreichen? Ihr Konzept schafft die Grundlage «

7 Zehn Schritte zu Ihrer persönlichen Stiftung Haben Sie sich zu einer Stiftungsgründung entschieden, stellen sich Fragen zum Stiftungsvermögen. Art und Höhe des zu übertragenden Vermögens sowie gesetzliche Vorschriften zum Vermögenserhalt in einer Stiftung sind zu beachten. Wir unterstützen Sie dabei und begleiten Sie auch im Anschluss mit Fachwissen und Erfahrung Schritt für Schritt auf dem Weg zum Ziel: 1. Das Stiftungskonzept Jede Idee braucht zu ihrer Verwirklichung ein tragfähiges Konzept. Darin halten Sie zu Beginn fest, was Sie erreichen wollen und wem bzw. welchem Zweck Ihre Stiftung dienen soll. Möchten Sie eigene Projekte fördern oder vielleicht lieber andere steuerbegünstigte Organisationen unterstützen? 2. Der Stiftungszweck Zulässig ist im Grunde jeder Zweck, der dem geltenden Recht entspricht und das Gemeinwohl nicht gefährdet. Eingeschränkt ist diese Gestaltungsfreiheit bei einer steuerbegünstigten Stiftung. Deren Zweck muss nach den gesetzlichen Vorgaben als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich anerkannt sein. Als gemeinnützig gilt allein die selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf geistigem, materiellem oder sittlichem Gebiet. Gefördert werden können hierbei unter anderem Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur sowie der Sport. Mildtätig ist eine Stiftung dann, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Da eine Stiftung auf Dauer angelegt ist, formulieren Sie den Stiftungszweck möglichst so, dass er auch in einem sich wandelnden Umfeld sinnvoll und umsetzbar bleibt. Ist Ihre Stiftung erst einmal errichtet, lässt sich ihr Zweck nur unter erschwerten Bedingungen ändern. 3. Die Stiftungsorganisation Das einzige gesetzlich vorgeschriebene Organ der Stiftung ist der Vorstand als ihr rechtlicher Vertreter. Er kann aus einer oder mehreren natürlichen Personen bestehen, sollte aber auf jeden Fall im Hinblick auf seine Größe den Anforderungen des konkreten Stiftungszwecks genügen. Empfehlenswert ist ein mehrgliedriger Vorstand mit einer ungeraden Mitgliederzahl. Ob Sie weitere Organe einrichten, beispielsweise einen Stiftungsbeirat oder ein Kuratorium, steht Ihnen offen. 4. Name und Sitz Ihrer Stiftung Bei der Namensgebung sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt: Phantasienamen sind ebenso möglich wie der

8 eigene (Familien-)Name, ggf. unter Hinzufügung des Stiftungszwecks. Der Sitz ist maßgebend für das auf die Stiftung anzuwendende, landesspezifisch geregelte Stiftungsrecht. 5. Das Stiftungsvermögen Wie sieht die optimale Vermögensausstattung einer Stiftung aus? Generell gilt: Je höher das Stiftungsvermögen ist, desto besser lässt sich der Stiftungszweck erfüllen. Stiftungsbehörden erkennen bereits Stiftungen mit vergleichsweise niedrigen Vermögen als rechtsfähig an, dennoch sind höhere Summen empfehlenswert. Schließlich dürfen in der Regel nur die Erträge aus der Vermögensanlage ausgeschüttet werden, beispielsweise Zins- und Dividendeneinkünfte. Ebenso können Wertpapierdepots oder Immobilien das Stiftungsvermögen verstärken, selbst wenn sie ggf. erst zu späterer Zeit der Stiftung zufallen sollen. Bei kleineren Vermögen empfiehlt sich die Errichtung einer unselbstständigen Treuhandstiftung. Als weitere Möglichkeit bietet die Zustiftung in eine bestehende Stiftung eine sinnvolle Alternative zur eigenen Errichtung. Wir beraten Sie gerne in der Frage, welche Form für Ihr Engagement am besten geeignet ist. 7. Errichtung durch das Stiftungsgeschäft Mit dem Stiftungsgeschäft erklären Sie Ihren verbindlichen Willen, eine rechtsfähige Stiftung zu errichten und hierzu einen Teil Ihres Vermögens einem bestimmten Zweck zu widmen. Rechtsgrundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in den jeweiligen Landesstiftungsgesetzen zu finden. Das Stiftungsgeschäft muss schriftlich abgefasst und vom Stifter unterzeichnet sein. Bei der Stiftung von Todes wegen gelten die Formvorschriften des Erbrechts: Das Stiftungsgeschäft muss in der letztwilligen Verfügung enthalten sein; die Vermögenszuwendung erfolgt durch Erbeinsetzung, Vermächtnis oder mittels einer Auflage. 8. Anerkennung der Stiftung Rechtsfähigkeit erlangt die Stiftung mit ihrer staatlichen Anerkennung. Dafür zuständig ist die je nach Stiftungssitz verantwortliche Aufsichtsbehörde. Sie prüft den Anerkennungsantrag auf eine ausreichende Vermögensausstattung und die Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen. Auch das Finanzamt will in den Anerkennungsprozess eingebunden werden. Bei steuerbegünstigten Stiftungen untersucht es, inwieweit die Stiftungssatzung die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt. 6. Ausfertigung der Stiftungssatzung Die Stiftungssatzung beinhaltet den Namen der Stiftung, ihren Sitz und Zweck. Sie benennt die Vermögenshöhe, die Stiftungsorganisation sowie die Einzelheiten, die nach den Stiftungsgesetzen der Bundesländer festzulegen sind. Eine spätere Änderung der Satzung kann nur unter bestimmten Umständen, mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde und des Finanzamtes, erfolgen und sie kann auch abgelehnt werden. Die Satzung ist wesentlicher Bestandteil des Stiftungsgeschäfts. 9. Vermögensübertragung und -sicherung Nach der Anerkennung ist das im Stiftungsgeschäft festgelegte Vermögen auf die Stiftung zu übertragen und angemessen anzulegen. Dabei stehen zwei Aspekte im Vordergrund: der gesetzliche Grundsatz, nach dem das Stiftungsvermögen in seinem Bestand ungeschmälert und dauerhaft zu erhalten ist, und der Inflationsschutz. Als Anleger mit Ewigkeitsanspruch blickt eine Stiftung also ganz besonderen Herausforderungen entgegen. Nicht allein die Höhe des Stiftungsvermögens bestimmt, wie gut» Schritt für Schritt zum Ziel wir begleiten Sie gerne «

9 eine Stiftung ihren Zweck erfüllen kann. Auch die Wahl der geeigneten Vermögensanlage ist entscheidend für die langfristige Existenz und Leistungskraft Ihrer Stiftung. 10. Aufnahme der Stiftungstätigkeit Ist die Stiftung anerkannt und sind ihre Organe eingesetzt, kann sie mit der eigentlichen Arbeit beginnen und je nach Stiftungszweck zum Beispiel Projekte ausschreiben oder fördern, Auszeichnungen und Stipendien vergeben. Sie kann Menschen in Not helfen, Kindern und Jugendlichen eine Perspektive geben, kranken Menschen eine angemessene medizinische Versorgung sichern oder eine soziale Absicherung im Alter gewähren. Auch Ihre ganz eigene Idee lässt sich möglicherweise über eine Stiftung nachhaltig verwirklichen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Vorstellungen und Ziele in einer dauerhaft erfolgreichen Stiftungsarbeit umzusetzen. Bei allen Schritten und Fragen stehen wir Ihnen mit unseren Spezialisten des Stiftungsmanagements kompetent zur Seite. Regelmäßige Überprüfung Jährlich überprüfen die Stiftungsaufsichtsbehörden und die Finanzämter rechtsfähige Stiftungen anhand der einzureichenden Jahresberichte. So stellen sie sicher, dass der Stifterwille auch tatsächlich umgesetzt wird und die Stiftung mögliche Steuerbegünstigungen zu Recht genießt. Der Kontakt zu den Behörden und die Erstellung des Jahresberichts kann mit viel Arbeit verbunden sein gerne übernehmen wir dies für Sie.

10 » Auch Förderer werden gefördert «

11 Gute Taten belohnt der Staat Ist Ihre Stiftung als steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung anerkannt, fällt für sie weder Erbschaft- noch Schenkung- oder Körperschaftsteuer an. Darüber hinaus können Sie als Stifter Ihre Zuwendungen im Gründungsjahr und in den Jahren darauf in bestimmtem Umfang steuerlich nutzen, indem Sie in Ihrer Steuererklärung einen Sonderausgabenabzug nach 10 b Einkommensteuergesetz geltend machen. Im Einzelnen ergeben sich nach derzeitiger Rechtslage folgende Vergünstigungen im Jahr der Stiftungsgründung und in den Folgejahren: Beispielrechnung Die Ausstattung der Beispielstiftung hat eine Höhe von Euro. Die Einkünfte des Stifters beliefen sich im Gründungsjahr auf Euro. Danach ergibt sich folgender Sonderausgabenabzug: Euro Zustiftungshöchstabzug bei Gründung Euro (20 Prozent von Euro Einkünften) = Euro Sonderausgabenabzug Bei Spenden an steuerbegünstigte Körperschaften: Pro Jahr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Ein - künfte des Jahres oder bei Unternehmen vier Tausendstel der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewandten Löhne und Gehälter Unbegrenzter Vortrag möglich Im Gründungsjahr könnte der Stifter Euro als Sonder ausgaben steuerlich geltend machen und den darüber hinausgehenden Betrag von Euro variabel auf die nächsten Veranlagungs zeiträume verlagern. Wie Sie in solchen Fällen optimal vorgehen, erläutert Ihnen Ihr Steuerberater. Bei Zustiftungen in den Vermögensstock bzw. bei Gründung einer steuerbegünstigten Stiftung: Bis zu 1 Million Euro pro Person Verteilung auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre möglich (nur für Privatpersonen). Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine erneute Inanspruchnahme möglich.

12 Ihr Anliegen ist unser Auftrag» Große Pläne brauchen einen starken Partner «Damit sich Ihre Stiftung ganz in Ihrem Sinne entwickelt, stehen wir Ihnen mit umfassenden Leistungen zur Seite. Stiftungsmanagement Im Rahmen unseres Stiftungsmanagements unterstützen wir Stifter und Stiftungsorgane durch die Begleitung der Gremiensitzungen, wir bereiten Anträge auf, verfassen Zuwendungsbestätigungen, übernehmen für Sie den Zahlungsverkehr und die Korrespondenz mit Behörden. Bei der Rechnungslegung steuern wir die laufende Buchführung und erstellen Ihnen in Zusammenarbeit mit einem renommierten Steuerberater eine professionelle Bilanz. Zudem setzen wir die vom Stiftungsvorstand gefassten Beschlüsse in die Tat um. Leistungen für Treuhandstiftungen Bei der Entscheidung für eine unselbstständige Stiftung steht Ihnen die CommerzStiftungsTreuhand GmbH eine hundertprozentige Tochterunternehmung der Commerzbank für Gründung, Betreuung und Verwaltung als Treuhänder von Stiftungsvermögen zur Verfügung. Sie übernimmt die komplette Stiftungsverwaltung und leitet satzungsgemäß einmal im Jahr die Erträge an die von der Stiftung begünstigten Institutionen weiter. Ebenso sorgt sie für die Erstellung der Jahresberichte, durch die der Stifter und auch das Finanzamt die notwendige Transparenz erhalten. Stiftungsportfolios Das Stiftungsvermögen ist das Fundament Ihrer Stiftung. Aus seiner Anlage werden die Erträge zur Erfüllung des Stiftungszwecks erzielt. Für eine ausgewogene Anlage, die konservativ genug ist, den Anforderungen an eine Stiftung gerecht zu werden und gleichzeitig genügend Erträge erzielt, um den Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können, empfehlen wir Ihnen unsere speziellen Stiftungsport-

13 folios. Sie beruhen auf einem konservativ ausgestalteten Grundgerüst, das Ihr Stiftungsvermögen dauerhaft, auch in Krisenzeiten, gegen Verluste absichert. Hinzu kommt eine breite Palette von Anlageinstrumenten, mit denen sich attraktive Renditen erzielen lassen: Anleihen, Immobilienfonds oder auch Aktien. Als Stifter oder Stiftungsvorstand können Sie zwischen verschiedenen Risikoklassen wählen und sie der Stiftung vorgeben. In jeder Risikoklasse steht das Stiftungsportfolio für eine durchweg hohe Anlagequalität und Kontrolle und somit für die Sicherheit des Stiftungsvermögens. Das bestätigt auch ein Blick zurück, denn gegen die Marktturbulenzen der vergangenen Jahre haben sich die von uns betreuten Stiftungsvermögen gut behauptet. Fragen Sie Ihren Betreuer, welche Möglichkeiten die Commerzbank Vermögensverwaltung für Stiftungen bereithält.

14 Wir sind für Sie da Mehr als 300 Stiftungen vertrauen unserem umfassenden Leistungsangebot rund um die Gründung und das Management von Stiftungen bereits seit über 35 Jahren. Gerne unterstützen wir auch Sie dabei, Ihrem Vermögen oder Teilen davon eine neue Bedeutung und somit einen neuen gesellschaftlichen Stellenwert zu geben. Nutzen Sie unsere speziell auf die Besonderheiten von Stiftungsvermögen abgestimmten Anlagekonzepte. Profitieren Sie von dem Wissen erfahrener Berater und Spezialisten, die in enger Zusammenarbeit Lösungen entwickeln, die Ihren ganz persönlichen Erwartungen entsprechen. Wir begleiten Sie von der Planung über die Anerkennung der Stiftung und darüber hinaus, verwalten Ihr Stiftungsvermögen professionell nach Ihren Vorgaben und den stiftungsspezifischen Anforderungen und unterstützen Sie gerne beim Management Ihrer Stiftung. Bei allen Fragen stehen wir Ihnen mit unseren Spezialisten des Stiftungsmanagements kompetent zur Seite.

15 Impressum Abgeschlossen im Dezember 2013 Für die Erstellung dieser Ausarbeitung ist das Wealth Management der Commerzbank AG verantwortlich. Die Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Kein Angebot; keine Beratung. Diese Information dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder eine individuelle Anlageempfehlung dar noch ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten. Diese Ausarbeitung ersetzt nicht eine individuelle anleger- und anlagegerechte Beratung.

16 Commerzbank AG Nachlass- und Stiftungsmanagement Gallusanlage Frankfurt am Main klimaneutral natureoffice.com DE gedruckt

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