Trinkwasser- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2010
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- Harry Sommer
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1 Trinkwasser- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2010 Regina Burr Zur Gestaltung der Preise für Trinkwasser und Abwasser ergingen im zurückliegenden Jahr zwei wichtige Gerichtsurteile: Am 2. Februar 2010 hielt der Bundesgerichtshof (BGH) es für rechtens, dass die Kartellbehörden in Hessen in die Preisgestaltung durch privatrechtlich geführte (Private WVU) eingreifen dürfen. Und der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verfügte mit seinem Urteil vom 11. März 2010, dass die Berechnung der Abwassergebühren nicht mehr allein an den Frischwasserverbrauch geknüpft sein darf. Beide Urteile führten 2010 noch nicht zu großen Veränderungen bei den Trink- und Abwasserpreisen. Der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser lag in Baden-Württemberg am 1. Januar 2010 bei 4,16 Euro. Das waren 10 Cent mehr als Diese Steigerung um 2,5 % liegt im langjährigen Mittel seit Im vorliegenden Beitrag werden die bestehenden Entgeltmodelle, die Entwicklung der Preise sowie die regionalen Unterschiede auch im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Rechtsformen der Versorgungsunternehmen betrachtet. Weiterhin gedämpfter Anstieg der Trink- und Abwasserpreise Der durchschnittliche Gesamtpreis je Kubikmeter (m³) Trink- und Abwasser im Land ist 2010 gegenüber dem Vorjahr um 10 Cent auf 4,16 Euro (Stand 1. Januar 2010) gestiegen. Diese aktuelle Preissteigerung der Kubikmeterentgelte um 2,5 % entspricht damit dem langjährigen Mittel seit Im Zeitablauf lag der Preisanstieg in den Jahren seit 2001 mit durchschnittlich 7 Cent deutlich niedriger als in den 90er-Jahren (1991 bis 1999) mit Preissteigerungen von im Durchschnitt 15 Cent pro Jahr. Mit einer Steigerung um knapp 18 % lag die Entwicklung der Kubikmeterpreise für Trink- und Abwasser in den letzten 10 Jahren leicht unter der allgemeinen Preissteigerung der Lebenshaltungskosten von rund 19 %. In mehr als der Hälfte aller Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg stieg der Gesamtpreis für einen Kubikmeter Trink- und Abwasser Datenquellen und Datenaufbereitung Die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte wird seit 2007 bundesweit auf Grundlage des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) vom August 2005 durchgeführt. Diese alle 3 Jahre durchgeführte Erhebung erfasst das Berichtsjahr und die 2 vorausgegangenen Jahre. Bis 2006 wurden die Wasser- und Abwasserentgelte in Baden- Württemberg im Auftrag des Umweltministeriums erhoben. In den Jahren, in denen die Bundesstatistik nicht durchgeführt wird, erfolgt die Erhebung aus Gründen der erforderlichen Aktualität weiterhin im Auftrag des Umweltministeriums Baden-Württemberg. Damit liegen die Entgelte weiterhin jährlich vor. Grundlage hierfür ist die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft 2009 (FrWw). Die Erhebung erfasst die Haushaltstarife der Städte und Gemeinden zum 1. Januar des jeweiligen Jahres. Der Trinkwasserpreis enthält im Allgemeinen eine Umsatzsteuer von 7 %. Da in Baden-Württemberg die Abwasserbeseitigung noch voll - ständig in kommunaler Hand liegt, wird auf den Abwasserpreis keine Mehrwertsteuer erhoben. Zur Berechnung der Durchschnittswerte werden die erhobenen Wasser- und Abwasserentgelte der Städte und Gemeinden über die Einwohnerzahl gewichtet. im Vergleich zu 2009 nicht, in 6% aller Gemeinden ist er sogar gesunken. In 44 % aller Gemeinden wurde der Preis gegenüber 2009 angehoben. Gründe für erhöhte Entgelte sind in der Regel Kostensteigerungen, hauptsächlich durch Investitionen, zum Beispiel in die Sanierung von Leitungsnetzen, Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder Kläranlagen (Einbau zusätzlicher Reinigungsstufen, zum Beispiel Stickstoff- und Phosphatelimination). Die vom Land gewähr- Regina Burr ist Sachgebietsleiterin im Referat Umweltbeobachtung, Ökologie, Umweltökonomische Gesamtrechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. 31
2 ten Zuschüsse für Investitionsausgaben hängen von einer kostendeckenden Preisgestaltung und der Überschreitung bestimmter Preisschwellen ab. Dies führt mitunter vor Beginn der Maßnahmen zu einem Preisanstieg bis zu dieser Grenze. Umgekehrt werden bei einer Kosteneinsparung die erzielten Überschüsse auch an die Verbraucher weitergegeben und es kommt zu Gebührensenkungen. Abwasser teurer als Trinkwasser Von den insgesamt 4,16 Euro je Kubikmeter Trink- und Abwasser entfallen 1,91 Euro auf das Trinkwasserentgelt (Schaubild 1). Für einen solchen Betrag kann man zum Beispiel 3 Liter eines günstigen Mineralwassers im Supermarkt (1,50 2,50 Euro) kaufen. Gegenüber 2009 ist die Gebühr für einen Kubikmeter Trinkwasser im Landesdurchschnitt um 4 Cent gestiegen. Bezogen auf die einzelnen Gemeinden wurde die Kubikmetergebühr in nur 20 % aller Gemeinden erhöht. Bei der überwiegenden Mehrzahl der Gemeinden blieb er konstant oder ging zurück. Der Kubikmeter Abwasser kostete 2010 die priva ten Haushalte durchschnittlich 2,25 Euro, 6 Cent mehr als Knapp 7 % aller Gemeinden erhoben einen niedrigeren Abwasserpreis als Bei einem Drittel aller Gemeinden erhöhte er sich. Die Gebühr für die Entsorgung und Behandlung eines Kubikmeters Abwasser liegt seit Mitte der 90er-Jahre im Mittel über dem Preis für die Bereitstellung und Lieferung von Trinkwasser (Schaubild 2). Ursache war vor allem der nach 1995 verstärkte Ausbau der Kläranlagen mit weitergehenden Reinigungsstufen. In dieser Zeit ist der Kubikmeterpreis für Abwasser spürbar stärker gestiegen als der für Trinkwasser. Gegen Ende der 90er-Jahre hat sich der steigende Trend sowohl beim Trinkwasser als auch beim Abwasser erkennbar abgeschwächt. In den letzten 10 Jahren wurde die Abwasser- und auch die Trinkwassergebühr um jeweils durchschnittlich 3 Cent pro Jahr erhöht. Im Jahr 2010 fiel die Steigerung beim Abwasser wieder höher aus als beim Trinkwasser. Dies liegt wohl auch daran, dass im Bereich Trinkwasser zwischenzeitlich ein hoher Standard erreicht wurde, während beim Abwasser weiterhin hohe Investitionen anstehen bzw. durchgeführt werden. Aktuell liegt das Abwasserentgelt im Mittel um 34 Cent je Kubikmeter über dem Trinkwasserentgelt. Große Preisunterschiede zwischen den Gemeinden Nicht zuletzt aufgrund der erheblichen regionalen Strukturunterschiede weichen die Gebühren für die Bereitstellung und Entsorgung von Trinkwasser beziehungsweise Abwasser in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landes deutlich voneinander ab. So betrug die gesamte Kubikmetergebühr in Ummendorf im Landkreis Biberach mit 1,94 Euro nur ein Viertel des Gesamtentgeltes in Widdern (8,09 Euro) im S1 Kubikmeterpreise*) für Trink- und Abwasser in Baden-Württemberg seit 1979 EUR/m³ 4,5 4,0 Abwasser Trinkwasser 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0, *) Jeweils am 1. Januar des Jahres. Nach Einwohnern gewichtet in brutto. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
3 Landkreis Heilbronn. Die maximale Preisdifferenz zwischen den Kommunen sank dabei im Vergleich zu 2009 um 12 Cent auf 6,15 Euro je Kubikmeter. S2 Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser*) in Baden-Württemberg 2009 und 2010 Streubreite der Kosten Für die beträchtlichen Preisunterschiede zwischen den Städten und Gemeinden gibt es vielfältige Gründe und Ursachen, die beim regio nalen Preisvergleich berücksichtigt werden müssen. 1 Wichtige Einflussgrößen sind beispielsweise die Qualität der Wasserressourcen, die Geologie und Geografie des Einzugs-, Versorgungs- und Entsorgungsgebietes, Alter und Zustand des Leitungsnetzes, der Aufbereitungsanlagen sowie die Anzahl und der Zustand von Vorratsanlagen. EUR/m³ 8,20 8,09 Höchster Kubikmeterpreis für Trink und Abwasser Kubikmeterpreis für Trink und Abwasser (gewichteter Mittelwert) Streubreite, innerhalb der der Trinkund Abwasserpreis von 90 % aller Gemeinden liegt Streubreite, innerhalb der der Trinkund Abwasserpreis von 50 % aller Gemeinden liegt Daneben beeinflusst auch die Siedlungsstruktur des Versorgungsgebietes die Preisfest legung. Die Abwassergebühren in Verdichtungs- und Ländlichen Räumen unterscheiden sich beispielsweise aufgrund der unterschiedlichen Anzahl und Ausbaugröße von Kläran lagen, der Länge des Kanalnetzes sowie dem Volumen der erforderlichen Regenwasser behandlungsanlagen. Dabei führen Investi tionen zur Sanierung bzw. zum Neubau solcher An lagen zwangsläufig zu einem An stieg der Gebühren, da Wasser- und Abwasserpreise kos tendeckend kalkuliert werden müssen. 5,83 4,84 4,27 3,72 2,96 6,03 4,99 4,39 3,87 2,97 Preisniveau, das von der Hälfte aller Gemeinden überschritten und von der anderen Hälfte unterschritten wird Trinkwassergebühren nach der Rechtsform der Versorger Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Wasser- und Abwasserentgelte wird immer wieder auch die Frage nach dem Einfluss der Rechtsform der tätigen Unternehmen gestellt. Die Wasserversorgung der 10,7 Mill. Einwohner Baden-Württembergs in Gemeinden erfolgte zum Stand 1. Januar 2010 durch insgesamt (WVU). Die Wasserabgabe in den Gemeinden verteilt sich auf folgende Unternehmensformen: Es sind Regie- und Eigenbetriebe der Gemeinden, öffentlich bestimmte Unternehmen in privater Rechtsform (GmbH, AG etc.) hier privates WVU genannt sowie Zweckverbände. Mehr als 98 % aller Gemeinden mit fast 59 % aller Einwohner werden durch Regie- oder Eigen betriebe der Gemeinden mit Wasser versorgt. In 83 Gemeinden mit zusammen 4,2 Mill. Einwohnern erfolgt die Wasserversorgung der Bürger durch 76 private WVU, in 32 Gemeinden (0,2 Mill. Einwohner) sind insgesamt 14 Zweckverbände zuständig. Der Preis für den Kubikmeter Trinkwasser liegt 2010 in Gemeinden, die durch ein privates 1, ,94 *) Ohne Gemeinden, die ausschließlich eine gesplittete Abwassergebühr erheben. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg WVU versorgt werden, im Durchschnitt bei 2,05 Euro/m³ und damit um 21 Cent höher als in den durch Regie- oder Eigenbetriebe der Kommunen versorgten Gemeinden (Tabelle 1). Das Abwasser ist allerdings in den Gemeinden, die durch einen Regie- oder Eigenbetrieb einer Kommune versorgt wurde, mit 2,48 Euro je Kubikmeter um 61 Cent höher als in den durch ein privates WVU versorgten Gemeinden. Diese unterschiedlichen Relationen stützen die These, dass die Preisunterschiede nicht in erster Linie auf die Rechtsform des WVU zurückgeführt werden können, sondern zusätzlich nach der Lage und Größe der jeweils versorgten Gemeinden zu differenzieren ist. Tatsächlich sind die privaten Versorger überproportional in Verdichtungsgebieten tätig. Vier von fünf Gemeinden, die durch private Niedrigster Kubikmeterpreis für Trink- und Abwasser 1 Vgl. Heitzmann, Diana/ Schmauz, Sabine: Trinkwasser- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2008 in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 08/
4 T1 Trink- und Abwasserpreise in Baden-Württemberg 2010*) in den Raumkategorien des Landesentwicklungsplans Baden-Württemberg Gegenstand der Nachweisung Einheit Insgesamt Verdichtungsräume 1) WVU versorgt werden, liegen in Verdichtungsgebieten (Verdichtungsräume insgesamt, Randzonen um die Verdichtungsräume, Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum), während die Verteilung bei den Regie- und Eigenbetrieben nahezu umgekehrt ist. Drei von fünf Gemeinden liegen hier im ländlichen Raum im engeren Sinne, während dies bei den privaten WVU nur für eine von fünf Gemeinden gilt. Nach Gemeindegrößenklassen betrachtet, liegt der Preis für Trinkwasser in Gemeinden unter Einwohnern bei Versorgung durch einen Regie- oder Eigenbetrieb im Durchschnitt bei 1,83 Euro je m³, bei Versorgung durch ein privates WVU sind es 2,04 Euro je m³. Umgekehrt liegt der Kubikmeterpreis in Gemeinden über Einwohnern bei privatem Versorger mit 2,10 Euro um 20 Cent niedriger als bei Versorgung durch einen Eigenbetrieb. Einfluss der Fixkosten auf die Gebühren Ländlicher Raum im engeren Sinne Gemeinden Insgesamt Anzahl Regie- und Eigenbetriebe der Gemeinden Anzahl des privaten Sektors Anzahl Trinkwasserpreis Insgesamt EUR je m³ 1,91 1,93 1,85 Regie- und Eigenbetriebe der Gemeinden EUR je m³ 1,84 1,83 1,84 des privaten Sektors EUR je m³ 2,05 2,05 2,03 Abwasserpreis Insgesamt EUR je m³ 2,25 2,08 2,72 Regie- und Eigenbetriebe der Gemeinden EUR je m³ 2,48 2,32 2,74 des privaten Sektors EUR je m³ 1,84 1,82 2,53 *) Am 1. Januar ) Verdichtungsräume insgesamt, Randzonen um die Verdichtungsräume insgesamt sowie Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum. Die Kalkulation der Preise für Wasser und Abwasser umfasst zahlreiche verschiedene Kostenbereiche, die teils verbrauchsabhängig (verkaufte Wassermengen) teils aber fix, das heißt unabhängig von der verteilten Wassermenge entstehen. Der Fixkostenanteil beträgt deutlich mehr als die Hälfte der Entstehungskosten für die Wasserver- und Abwasserentsorgung. In allen Gemeinden des Landes werden die Kosten in erster Linie über ein verbrauchsabhängiges Entgelt für den Trinkund Abwasserverbrauch gedeckt. Der Wasserverbrauch sank aber in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich. Bei vorgeschriebener Kostendeckung führt dies ohne Änderung des Gebührenmodells tendenziell zu höheren Preisen je Kubikmeter. Durch eine teilweise Umlegung der Kosten auf eine fixe Entgeltkomponente, meist als Grundgebühr bezeichnet, wird die Kostendeckung auf eine breitere Grundlage gestellt. Diese wird zusätzlich zur verbrauchsabhängigen Gebühr erhoben und als Festbetrag monatlich oder auch jährlich in Rechnung gestellt. In Gemeinden Baden-Württembergs (97 %) wird für die Trinkwasserversorgung eine vom Wasserverbrauch unabhängige Grundgebühr erhoben. Diese beinhaltet neben einem Fixkostenanteil unter anderem auch die Bereitstellung der Wasserzählereinrichtung und die Kosten der amtlichen Eichung. Die übrigen 31 Gemeinden (gut 3 %) im Land erheben nur eine Kubikmetergebühr und keine Grundgebühren. Gibt es in einer Gemeinde eine Trinkwassergrundgebühr, so beträgt sie im Durchschnitt 2,58 Euro im Monat (Tabelle 2). Der dazugehörige durchschnittliche Preis für einen Kubikmeter Trinkwasser liegt mit 1,91 Euro dennoch um 4 Cent höher als in den Gemeinden ohne Grundgebühr. Eine getrennte monatliche Abwassergrundgebühr ist erstmals im Jahr 1995 eingeführt Die Abwassergebühren können von den Städten und Gemeinden nach zwei verschiedenen Maßstäben erhoben werden. Zum einen durch eine Einheitsgebühr, die nach dem Frischwasserverbrauch (m 3 ) berechnet wird und sowohl die Kosten der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswasserentsorgung enthält. Zum anderen durch eine gesplittete Abwassergebühr, welche nach den zwei Kostenträgern Schmutzwasser und Niederschlagswasser differenziert. Bei diesem Verfahren berechnet sich die Schmutzwassergebühr nach dem entsprechenden Frischwasserverbrauch (m 3 ) und die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelter oder sonstiger Grundstücksfläche. 34
5 T2 Entgelte*) für die Entsorgung von Abwasser in Baden-Württemberg 2010 nach Abwasserentgeltklassen Entgeltklassen Gemeinden Bevölkerung Abwasserentgelt Niederschlagswasserentgelt Grundgebühr Anzahl % Anzahl % EUR/m³ EUR/m 2 EUR/Monat Gemeinden insgesamt ,25 X X Einheitsgebühr 1) Gemeinden mit Abwasserentgelt und Grundgebühr 86 7, ,1 2,30 2,97 Abwasserentgelt und keine Grundgebühr , ,0 2,40 Nur Grundgebühr Gesplittete Abwassergebühr Gemeinden mit Abwasserentgelt, Niederschlagswasserentgelt und Grundgebühr Abwasserentgelt und Niederschlagswasserentgelt 29 2, ,9 1,57 0,62 *) Jeweils am 1. Januar des Jahres. Nach Einwohnern gewichtet. 2) Gemeinden ohne eine gesplittete Gebühr; inklusive drei Gemeinden, die für Haushalte auch eine freiwillige gesplittete Gebühr anbieten. inzwischen in 86 Gemeinden festgesetzt. In diesen Gemeinden, mit einer mittleren Grundgebühr von 2,97 Euro im Monat, liegt der durchschnittliche Kubikmeterpreis für Abwasser bei 2,30 Euro und damit um 10 Cent niedriger als in den 987 Gemeinden ohne Abwassergrundgebühr. Wie beim Trinkwasser gibt es im Land keine Gemeinde, die ohne Kubikmetergebühr ausschließlich einen pauschalen Betrag, das heißt eine Grundgebühr für das Abwasser erhebt. Einfluss des VGH-Urteils vom 11. März 2010 auf die Entgeltfestlegung Bislang bestand für die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, für Abwasser eine Einheitsgebühr in Abhängigkeit vom Frischwasserverbrauch oder eine gesplittete Abwassergebühr zu erheben (siehe i-punkt). Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Zuordnung der Kosten, die durch die Fassung und Reinigung von Regenwasser entstehen. Die tatsächlich zu reinigende Abwassermenge ist im allgemeinen höher als die beim Letztverbraucher durch den Frischwasserverbrauch anfallende Schmutzwassermenge. Bei der Einheitsgebühr bezogen auf die Frischwasserbezugsmenge werden die Kosten für die Regenwasserentsorgung pauschal auf alle Verbraucher einheitlich umgelegt. Durch die starke Versiegelung der Flächen stieg die in den Kanal eingeleitete Regenwassermenge und somit dieser Kostenanteil. Um eine gerechtere, den Verursacher stärker belas tende Verteilung der Abwasserentsorgungs kosten zu ermöglichen, wird seit Mitte der 90er-Jahre in einzelnen Gemeinden der Regenwasseranteil in Abhängigkeit von der versiegel ten Fläche eines Grundstücks getrennt berechnet. In den 32 Gemeinden mit einer gesplitteten Abwassergebühr liegt 2010 der durchschnittliche Preis je Kubikmeter Abwasser (Schmutzwasser nach Frischwasserbasis) bei 1,57 Euro und beim Niederschlagswasser bei 62 Cent je Quadratmeter versiegelter Fläche. In drei Städ ten ist die gesplittete Gebühr bislang nur bei Grundstücken über Quadratmeter versiegelter Fläche zwingend vorgeschrieben und die anderen Grundstücke können diese Berechnungsweise auf Antrag anwenden. Am 11. März 2010 erging am Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim ein Urteil, auf Grund dessen bei der Berechnung der Abwassergebühren nicht mehr der einheitliche Frischwassermaßstab zugrunde gelegt werden darf. Alle Kommunen im Lande müssen auf ein gesplittetes Modell mit getrennter Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr mit unter schiedlichen Bemessungsgrundlage umstellen. Zur Zeit können knapp 18 % aller Einwohner im Land ihr Abwasser über eine gesplittete Abwassergebühr abrechnen. Die neue Rechtslage wird dazu führen, dass der Anteil der Gemeinden mit einer gesplitteten Abwassergebühr derzeit knapp 3 % in den nächs ten Jahren stark zunehmen wird. Die Niederschlagsgebühr kann durch Flächenentsiegelung reduziert werden. Dies wird in einer Reihe von Städten und Gemeinden durch Fördergelder unterstützt, da diese Maßnahmen die Grundwasserneubildung aus Niederschlägen fördern. Weitere Auskünfte erteilt Regina Burr, Telefon 0711/ , Regina.Burr@stala.bwl.de 35
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