3. Fortschreibung der Anforderungen im Präqualifizierungsverfahren - Neuerungen - Stand
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- Gottlob Krämer
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1 3. Fortschreibung der Anforderungen im Präqualifizierungsverfahren - Neuerungen - Stand
2 Fachliche Leitung: Aufnahme zusätzlicher Berufsbilder Folgende beruflichen Qualifikationen werden mit der 3. Fortschreibung der PQ-Anforderungen mit aufgenommen: Atmungstherapeut/in (Respiratory Therapist) nach dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.v. oder der Deutschen Gesellschaft für pflegerische Weiterbildung br Informatikkauffrau/-mann mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe Informatik B.Eng. mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe Elektrotechnik B.Eng. mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe 2
3 Fachliche Leitung: Aufnahme zusätzlicher Berufsbilder Folgende beruflichen Qualifikationen werden mit der 3. Fortschreibung der PQ-Anforderungen mit aufgenommen: Anlagenmechanikermeister/in für Sanitär-, Heizungs- u., Klimatechnik Installateurmeister/-in (veraltete Berufsbezeichnung), Heizungsbaumeister/-in (veraltete Berufsbezeichnung) mit Zusatzausbildung Barrierefreies Bad-Wohnkomfort für Generationen des ZVSHK Reha-Fachberater (BuFa)mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe Zertifizierte/r Epithetiker/in nach dem Curriculum des dbve und nach dem IASPE mit einer dreijährigen einschlägigen Berufspraxis 3
4 Fachliche Leitung: Aufnahme zusätzlicher Berufsbilder Folgende beruflichen Qualifikationen werden mit der 3. Fortschreibung der PQ-Anforderungen neu aufgenommen: IT-Systemkaufrau/-mann mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis im Fachhandel oder in einer Apotheke mit Hilfsmittelabgabe Spezialisierte Personen für Inhalations- und Atemtherapiegeräte mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufspraxis Spezialisierte Person für Narbenkompression 4
5 Fachliche Leitung: Änderungen in diversen Versorgungsbereichen (VB) In folgenden VB wurden Änderungen in Bezug auf die fachliche Qualifikation vorgenommen: VB 04A, 04B, 10A, 10B, 18A, 19A, 22A, 22B, 28A, 32A, 32B und 33A wird um folgende Qualifikation ergänzt: Reha-Fachberater VB 04B und 33A wird um folgende Qualifikationen ergänzt: Installateur und Heizungsbauer Anlagenmechaniker für Sanitär- Heizungs- u. Klimatechnik VB 07B und 07C wird um folgende Qualifikationen ergänzt: Informatikkauffrau/-mann Informatik B.Eng. Elektrotechnik B.Eng. IT-Systemkauffrau/-mann VB 14A, 14B, 14C,14E, und 14F wird um folgende Qualifikation ergänzt: Schulung und Prüfung der Qualifizierung des fachlichen Leiters für den Versorgungsbereich Inhalations- und Atemtherapiegeräte 5
6 Fachliche Leitung: Änderungen in diversen Versorgungsbereichen (VB) In folgenden VB wurden Änderungen in Bezug auf die fachliche Qualifikation vorgenommen: VB 14F und 14G wird um folgende Qualifikation ergänzt: Atmungstherapeut/in (Respiratory Therapist) VB 17C wird um folgende Qualifikation ergänzt: Teilnahme und Prüfung der Fortbildung Qualifizierungsseminar Narbenkompression 6
7 Änderung der Betriebsausstattung/ räumlichen Anforderungen bei einzelnen VB Allgemein: Die Anforderung an eine behindertengerechte Toilette wird um Ein Notsignalknopf ist zu installieren ergänzt Der Laufgang/Ganganalysebereich wird geändert in Laufgang,.. 23C3 Orthesen, industriell hergestellt, mit handwerklicher Anpassung: Die Anforderungen werden reduziert um: Wärmeofen oder Wärmeplatte, Arbeitsplatz für Kunststoffverarbeitung 23D3 Orthesen, industriell hergestellt, mit handwerklicher relevanter Anpassung: Die Anforderungen werden reduziert um: Wärmeofen oder Wärmeplatte, Arbeitsplatz für Kunststoffverarbeitung VB 31C Schuhe industriell hergestellt: Sattler-/ Reparaturnähmaschine, Zuschneide- und Arbeitstisch werden gestrichen. Die Anforderung Wärmeofen oder Wärmeplatte wird ersetzt durch Heißluftgerät VB 31C Schuhe industriell hergestellt: Laufgang entfällt 7
8 Neugruppierung von Versorgungsbereichen und Produkten VB 17A Kompressionsstrümpfe (Bein) (neu: 17A4) wird um die Produkt- Untergruppe Strumpfanziehhilfen ergänzt 8
9 Nachqualifizierungen Nachqualifizierung für fachliche Leitungen, die im Rahmen des Bestandsschutzes präqualifiziert wurden Für die Versorgungsbereiche 10B, 18A, 19A, 22B, 28A, 32A und 32B werden die Nachweise über die erfolgreich abgelegten Prüfungen der drei Module Grundblock, Spezialisierungsblock sowie des Spezialisierungsblocks der Fortbildung Reha-Fachberater der Bundesfachschule für Orthopädietechnik anerkannt. Für die Versorgungsbereiche 14A, 14B, 14C, 14E und 14F werden die Nachweise über die erfolgreich abgelegten Prüfungen der einzelnen Module der Fortbildung Qualifizierung des fachlichen Leiters für den Versorgungsbereich Inhalations- und Atemtherapiegeräte der Medizintechnischen Akademie Esslingen anerkannt. 9
10 Nachqualifizierungen Nachqualifizierung für fachliche Leitungen, die im Rahmen des Bestandsschutzes präqualifiziert wurden Für den Versorgungsbereich 17C wird der Nachweis der Teilnahme und erfolgreich abgelegten Prüfung der Fortbildung Qualifizierungsseminar Narbenkompression der Bundesfachschule für Orthopädie-Technik anerkannt. Fehlende Nachqualifizierungsmöglichkeiten Für die Versorgungsbereiche 06A, 11A, 11B 12A und 27A liegen dem GKV-Spitzenverband keine Nachqualifizierungskonzepte vor. Eine Nachqualifizierung für fachliche Leitungen, die im Rahmen des Bestandsschutzes präqualifiziert wurden, ist daher hier zurzeit nicht möglich 10
11 Sonstige Erläuterungen und Ergänzungen Re-Präqualifizierung Die Eignungskriterien der Empfehlungen nach 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V sind auch für die Re-Präqualifizierungen anzuwenden. d. h. es ist die erneute Vorlage aller Nachweise erforderlich Konkretisierung Nachweis einschlägige Berufspraxis für Inhaber von Betrieben Ist der Inhaber zugleich fachlicher Leiter, so muss dieser die einschlägige Berufspraxis über eine kassenrechtliche Zulassung oder vergleichbare Abgabeberechtigungen oder über eine vertragliche Anerkennung der Eignung durch Krankenkassen für die beantragen Versorgungsbereich nachweisen. 11
12 Sonstige Erläuterungen und Ergänzungen Meisterpräsenz in einer nicht zu präqualifizierenden Zentralwerkstatt Werden in einer nicht zu präqualifizierenden Zentralwerkstatt handwerkliche Tätigkeiten durchgeführt, so müssen die berufsrechtlichen Anforderungen, hier die Eintragung in die Handwerksrollen, nachweislich erfüllt sein Glossar Die Berufsbezeichnungen werden, sofern möglich, konkretisiert. Die Bezeichnungen der staatlich anerkannten bzw. staatlich geprüften Ausbildungen werden im Glossar entsprechend ergänzt. Dies soll die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen erleichtern. 12
13 Nächste Schritte? Eine weitere Fortschreibung des PQ-Kriterienkatalogs ist für das Jahr 2015 angekündigt. 13
Fortschreibung 4 der Empfehlungen gemäß 126 Abs. 1 Satz 3 SGB V Änderungen und Begründungen. Allgemein
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