Tops & Flops der Präqualifizierung Erfahrungen einer Präqualifizierungsstelle

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1 Tops & Flops der Präqualifizierung Erfahrungen einer Präqualifizierungsstelle Christian Bumiller Leiter der PQS Hilfsmittel Landesvertretung Niedersachsen PQS Hilfsmittel 2013 otop-forum am 14. November 2013 in Dresden

2 Der gesetzliche Auftrag Zulassung bis Vertragsprinzip seit Eignungsprüfung oder Präqualifizierung seit Jede Krankenkasse hat vor Vertragsabschluss zu prüfen, ob der Leistungserbringer die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel erfüllt (Eignung). Präqualifizierung ersetzt fast vollständig die Eignungsprüfung Achtung: Die Präqualifizierung ist keine Lieferberechtigung 2 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek Bildquelle: Druckerei C.H. Beck, 2011

3 Seit Verfahrensbeginn hat der GKV-Spitzenverband 31 Präqualifizierungsstellen benannt!!! (1 entzogen, 1 aufgehört) Leistungserbringer-unabhängige PQS: Leistungserbringer-nahe PQS: Auszug: AfP Im Vergleich dazu: Es gab früher max. 5 Kassenverbände die Zulassungen zur Abgabe von Hilfsmitteln erteilt haben! 3 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

4 Kosten und Leistungsunterschiede Kosten der Präqualifizierung Spielt das Entgelt eigentlich eine so entscheidende Rolle? von 55 bis weit über pro Betriebsstätte Begehungskosten machen PQ teuer Pauschale, Flatrate oder pro Versorgungsbereich weitere Leistungsunterschiede Antrag in Papierform oder Online-Bearbeitung Kompetenz, Erfahrung, Kundennähe Bearbeitungszeiten 4 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

5 Leistungserbringerpotential (gesamt ca ) (eigene Ermittlungen der PQS Hilfsmittel) Sonstige 8200 Apotheken Optiker Hörgeräteakustiker 4500 Sanitätshäuser 5000 Orthopädieschuhmacher 4000 Bundesweit ca (?) präqualifizierte Leistungserbringer (66 %) (Stand ) 5 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

6 Die Baustellen des Präqualifizierungsverfahrens werden nach und nach beseitigt. Ist der Kriterienkatalog vollständig, klar und eindeutig? Gleichwertige Qualifikation Bestandsschutzregelungen für fachl. Leiter Barrierefreiheit Zentralwerkstatt Bildquelle: 6 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

7 Gleichwertige Qualifikation Aufzählung der beruflichen Anforderungen im Kriterienkatalog nicht vollständig und abschließend Entscheidung durch die PQS unter Einbeziehung des GKV-SV Beurteilung im Einzelfall durch den Nachweis von Ausbildungsordnungen, Fort- und Weiterbildungen, Tätigkeitsbeschreibungen Problem: keine einheitliche Vorgehensweise der PQ-Stellen und keine Definition der anzuerkennenden Nachweise Bildquelle: 7 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

8 Bestandsschutzregelungen bezieht sich ausschließlich auf die Anforderungen an den fachl. Leiter Leistungserbringer Zulassung der Krankenkassen/-verbände nachweisen Befristung bis Verlängerung auf Antrag des LE bis u.a. für den Versorgungsbereich 14 F Sauerstofftherapiegeräte (OTM früher berechtigt jetzt nicht mehr) Problem: keine eindeutigen Zulassungsnachweise bislang keine konkreten Nachqualifizierungsmöglichkeiten Bildquelle: 8 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

9 Verlängerung für folgende Versorgungsbereiche 06A Bestrahlungsgeräte 07B elektr. Blindenleitgeräte 07C Blindenhilfsmittel 10B Gehwagen 11A/B Hilfsmittel gegen Dekubitus 12A Hilfsmittel bei Tracheostoma 14A-C/E-G Sauerstofftherapien etc. 19A Krankenpflegeartikel 22B Lifter 24E Augenprothesen aus Kunststoff 27A Sprechhilfen 28A Stehhilfen 32A Therapeutische Bewegungsgeräte 32B CPM-Bewegungsschienen 16A Kommunikationshilfen 17C Hilfsmittel zur Narbenkompression 18A Krankenfahrstühle bis ! 9 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

10 räumliche und sachliche Anforderungen ab Präzisierung der Anforderungen Schleifmaschine und Bohrmaschine durch die Anmerkung mobiles oder stationäres System jeweils Entscheidung des Leistungserbringers vollständige Streichung der Anforderung Gipsbecken z.b. Ganganalyse- statt Laufgangbereich beim VB 08 B Kopie/Bettungseinlagen erforderlich z.b. Bandsäge beim VB 26 A Sitzschalen erforderlich Barrierefreiheit Zentralwerkstatt bei größeren Unternehmen mit Filialbetrieben im Bereich der Orthopädietechnik und Orthopädieschuhtechnik Bildquelle: 10 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

11 Auszug aus den Veränderungen sachlicher Anforderungen 11 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

12 Barrierefreiheit gilt nur bei Neubetrieben Anforderungen des Kriterienkatalogs unter den DIN-Anforderungen Verzicht, wenn Ein- bzw. Umbau nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.b. Denkmalschutz, Statik etc.) Bestätigung durch vereidigten Sachverständigen notwendig - aber Grundanforderungen (Haltegriffe, Toilettensitzerhöhung) sind umzusetzen Problem: keine einheitliche Auslegung der PQ-Stellen Was ist ein Neubetrieb Bildquelle: 12 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

13 Zentralwerkstatt ab Anforderungen des Kriterienkatalogs gelten für alle Betriebsstätten, in denen die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt. in einer oder mehreren Betriebsstätten (Filialen) erfolgt nicht die handwerkliche Fertigung, aber die Maßnahme, Anpassung und Abgabe des handwerklich gefertigten Hilfsmittels: a) ausschließliche Fertigung für die Filialen gesonderte Voraussetzung b) Fertigung für die Filialen und zusätzl. Maßnahme, Anpassung, etc. Problem: Gültigkeit nur bei Orthopädie- und Orthopädieschuhtechnik Meisterpräsenz auch in der Zentralwerkstatt Bildquelle: 13 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

14 Anforderungen an eine Zentralwerkstatt am Beispiel VB 05 E maßgefertigter Leibbinden 14 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

15 Betriebsbegehungen durch die otop AG (579 Begehungen bei der PQS Hilfsmittel; Stand ) Optiker 239 Hörgeräteakustiker 214 Sanitätshäuser 62 Orthopädieschuhmacher copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

16 Vorteile der Präqualifizierung Vermeidung redundanter Eignungsprüfungen eine geeignete Stelle als Ansprechpartner Gewährleistung gleichförmiger Verfahren Zugrundelegung einheitlicher Anforderungen ein Zertifikat für 5 Jahre für alle Kassen Das Präqualifizierungsverfahren hat viele Vorteile für Leistungserbringer und Krankenkassen. 16 copyright, Christian Bumiller, Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek

17 Hab ich gern gemacht 17 Christian Bumiller Fachlicher Leiter der Präqualifizierungsstelle des vdek An der Börse Hannover Tel.: 05 11/ christian.bumiller@pqs-hilfsmittel.de

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