Brandschutzordnung. 2. Brandschutzorganisation, Brandschutzbeauftragte

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1 BG / BRG Zell am See Karl-Vogt-Straße Zell am See Tel.: / Brandschutzordnung 1. Aufgaben der Brandschutzordnung Die Brandschutzordnung dient - der Verhütung des Entstehens und des Weitergreifens von Bränden - der Unterweisung hinsichtlich des richtigen Verhalten im Brandfalle - der Sicherstellung einer wirksamen Brandbekämpfung - der Verhinderung bzw. Einschränkung einer Gefährdung von Menschen und Sachwerten in der Schule - die Brandschutzordnung gilt auch für alle anderen möglichen Katastrophenfälle An dieser Stelle wird auf die besondere Verantwortung jedes einzelnen Lehrers für die Sicherheit der ihm anvertrauten Schüler hingewiesen. 2. Brandschutzorganisation, Brandschutzbeauftragte Funktion Name 1 Direktion Dir. HR Mag. HOCHHOLD Rainer 2 Brandschutzbeauftragter Mag. KLING Michael 3 stv. Brandschutzbeauftragter Mag. HERZOG Roland 4 Sekretariat LEIXNERING Erika Den genannten Personen (1,2,3) obliegt die Überwachung und Einhaltung dieser Brandschutzordnung. Der zugeteilte Schulwart des Bundesschulzentrums als Brandschutzwart unterstützt die Brandschutzorgane in ihren Aufgaben. Alle den Notfall betreffenden Weisungen dieser Personen sowie aller anderen Lehrpersonen (Verantwortlichen) sind unverzüglich zu befolgen. Ebenso sind ihnen alle Wahrnehmungen von Mängeln auf dem Gebiet der Brandsicherheit bekannt zu geben. Im Notfall gilt die personelle Gliederung bzw. Einteilung nach dem Organigramm Notfall. Aufgabe der Brandschutzbeauftragten (im pädagogischen Bereich) - einmal jährlich die nachweisliche Information des Lehr- und Schulpersonals hinsichtlich der Brandschutzordnung im Auftrag der Schulleitung durchführen - die Regelung des Verhaltens im Brandfall der während des Schulbetriebes / außerhalb des Schulbetriebes (Vereine, etc.) im Schulbereich Anwesenden - die Veranlassung und Mitwirkung bei der Durchführung von Räumungsübungen - die Führung des Brandschutzbuches - die Anbringung der Anschlagblätter "Verhalten im Brandfall" und Sammelplatz in den n; Brandschutzordnung und Brandschutzpläne liegen in der Direktion und bei den BSB (Brandschutzordner) auf

2 Aufgabe der Brandschutzbeauftragten (im baulich, betrieblichen Bereich) - die Durchführung von Eigenkontrollen nach TRVB N die Meldung der festgestellten Mängel an die jeweilige Direktion, welche die Meldung an den Schulerhalter weiterleitet und somit die Behebung veranlasst - die regelmäßige Überprüfung des Brandalarmplanes, der Brandschutzordnung sowie des Brandschutzplanes auf Aktualität und nötigenfalls die Veranlassung von Änderungen über die jeweilige Direktion - die Führung des Brandschutzbuches/Kontrollbuches 3. Vorhandene Brandschutzeinrichtungen 3.1. Sirene / Druckknopfmelder Druckknopfmelder im gesamten Gebäude in rotem Gehäuse (Stiegenhäuser, Gänge, bei Ausgängen lt. Brandschutzplan) 3.2. Brandrauchentlüftung Brandrauchentlüftungsklappen im Fluchtstiegenhaus (Turnsaaltrakt) 3.3. Brandschutztüren Brandschutztüren zwischen den einzelnen Brandabschnitten. Die Auslösung für die Türschließung im Brandfalle erfolgt automatisch über die Brandschutzanlage oder örtliche Rauchgasmelder an den Türen Löschgeräte / Handfeuerlöscher Eine ausreichende Anzahl an Löschern je Stockwerk, frei zugänglich in den Gängen. Die Aufstellungsorte der Feuerlöscher sind durch rote Symbole gekennzeichnet. Bei Gefahrenstellen (z.b. Kustodiate, Werksäle) sind Handfeuerlöscher in nächster Nähe angebracht. 4. Vorbeugende Maßnahmen 4.1. Ordnung und Sauberkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Brandschutz. Die diesbezüglichen Bestimmungen in der Hausordnung des BRG Zell am See, Aufenthalt in den n, nraumgestaltung usw., sind zu beachten Das bestehende Rauchverbot am gesamten Schulgelände ist zu beachten Mit Ausnahme von Unterrichtsexperimenten unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen ist das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten. Vorschriften, die hinsichtlich Druckgasbehälter, Handhabung und Lagerung entflammbarer und/oder explosiver Materialien, Entsorgung von Feuerungsrückständen oder das Buffet gelten, sind einzuhalten Die Verwendung von Kerzen etc. kann vom Brandschutzbeauftragten gestattet werden. Dabei ist auf nichtbrennbare Unterlagen und den nötigen Abstand zu brennbaren Materialien zu achten. Weiters kann eine zeitliche Beschränkung vorgesehen werden (z.b. Advent). Jede Art von Kerzen oder offenem Licht sind ständig von Personen zu beobachten und müssen beim Verlassen des Raumes ausgelöscht und vor unbefugter Inbetriebnahme gesichert werden Die Verwendung von Einzelheiz- und Kochgeräten sowie von Wärmestrahlern ist verboten, ausgenommen hiervon sind Teeküchen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des BSB, unter Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsbestimmungen (z.b. Abstände zu brennbaren Gegenständen, nichtbrennbare Unterlage, nach Betriebsschluss Netzstecker ziehen), zulässig.

3 4.6. Feuerarbeiten (Schweißen, Löten, Trennschleifen,...) dürfen nur im Einvernehmen mit der Schulleitung (Freigabeschein) unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen - nach Möglichkeit in der unterrichtsfreien Zeit - durchgeführt werden. Ausgenommen hiervon sind die dafür vorgesehenen und entsprechend eingerichteten Werkstätten (Werksäle, Schulwarträume) Die elektrischen Anlagen und Heizungsanlagen sind vorschriftsmäßig zu betreiben und zu erhalten. Lagerungen aller Art, ob brennbar oder nichtbrennbar an ungeeigneten Orten (Gänge, Heizungsräume, Fluchtwege und sonstige Verkehrswege) sind verboten. Änderungen und/oder Reparaturen an elektrischen Anlagen dürfen nur durch hierzu befugte Personen vorgenommen werden Das Lagern von brennbaren festen, flüssigen und gasförmigen Stoffen in unzulässiger Menge (höchstzulässige Lagermenge beachten!) oder an unzulässigen Stellen ist verboten Anfallende brennbare Abfälle (Reinigung, Buffet, Werkräume, Funktionssäle, etc.) sind spätestens nach Betriebs-/Unterrichtsschluss in die dafür vorgesehenen Abfalllagerräume bzw. Container zu verbringen. Werden brennbare Flüssigkeiten verwendet (z.b. Reinigungsmittel, Chemikalien), so müssen diese in entsprechenden Sicherheitsbehältern aufbewahrt werden. Mit brennbaren Flüssigkeiten getränkte Lappen (Reinigungstücher, etc.) sind in eigenen dichtschließenden Sicherheitsabfallbehälter zu sammeln Löschgeräte (Löschdecken und tragbare Feuerlöscher) dürfen auch vorübergehend weder verstellt, der Sicht entzogen (z.b. durch darüber aufgehängte Kleidung oder Dekorationsmaterial), noch missbräuchlich von den vorgeschriebenen Aufstellplätzen entfernt oder zweckwidrig verwendet werden Hinweiszeichen, die den Brandschutz und Fluchtwege betreffen, und Sicherheitsleuchten dürfen nicht der Sicht entzogen, beschädigt oder entfernt werden Durch das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrräder oder Motorrädern/Mopeds am Schulgelände dürfen Flucht- und Rettungswege sowie die Flächen für die Feuerwehr (Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen) nicht behindert werden Die Inbetriebnahme von Verkehrsmitteln aller Art ist im Brandfall nur auf Anweisung in zwingenden Fällen (z.b. Explosionsgefahr) erlaubt Brandschutztüren müssen in vollem Umfang freigehalten werden. Ein Aufkeilen dieser Türen ist verboten Flucht- und Verkehrswege sind in voller Breite freizuhalten. Alle ins Freie führenden Türen und Zauntore zum Sammelplatz (Sportplatz) müssen während des Schulbetriebes unversperrt sein Bei Unterrichtsschluss sind alle Bediensteten und in der Schule tätigen Personen verpflichtet, täglich für die Abschaltung der von Ihnen verwendeten elektrischen Geräte zu sorgen Dekorationsgegenstände für Veranstaltungen müssen aus mindestens schwer brennbaren (B1), schwach qualmenden (Q1) und nicht tropfenden (Tr 1) Materialien (gem. ÖNORM B 3800 und B 3820) bestehen. Ausgenommen hievon sind Ausschmückungen in geringem Umfang Im Ernstfall hat jeder Bedienstete Maßnahmen lt. Aushang (bzw. Notfallordner) Verhalten im Brandfall zu setzen. 5. Alarmierung 5.1. Die Alarmierung wird ausgelöst durch: - alle Bediensteten und in der Schule tätigen Personen

4 - Trainer / verantwortliche Personen außerhalb der Schulzeit im Gebäude befindlichen Gruppen / Vereine 5.2. Die Alarmierung wird ausgelöst mittels: - Druckknopfmelder (ausgenommen stille Alarmierung: Chemieunfall, Bombendrohung, Schießerei, anderen Gefahren bei der Flucht) 5.3. Die Alarmierung zur Räumung erfolgt über: - Ertönen des Alarmierungssignals (Sirene und / oder lang anhaltender Glockenton) - durch ausgesandte Melder in die n- / Funktionsräume 5.4. Alarmierung der Einsatzkräfte erfolgt nicht über die Brandmeldeanlage, dies muss gesondert durchgeführt werden. - während der Unterrichtszeit durch die Schulleitung / Brandschutzbeauftragten (Notfallmappe) - bei nicht Anwesenheit der Schulleitung / Brandschutzbeauftragten durch einen nlehrer (Notfallmappe) - Trainer / verantwortliche Personen außerhalb der Schulzeit im Gebäude befindlichen Gruppen / Vereine (über Feuerwehr-Notruf 122) 6. Verhalten im Brandfall In allen Gefahrensituationen gilt: RUHE bewahren! 6.1. Information an die Schüler, kurze und prägnante Anweisungen! 6.2. Information der Schulleitung, Lehr- und Verwaltungspersonal! 6.3. Elektrische Koch- und Heizgeräte, Geräte mit offener Flamme in Labors (Physik, Chemie, Biologie) und Werkräumen und dgl. abstellen, Behälterventile schließen! 6.4. Vergewissern, ob Fluchtwege ohne Gefährdung zu begehen sind! 6.5. Stiegenhäuser und Fluchtwege sind vor Verqualmung zu schützen. In das Stiegenhaus führende Türen sind zu verschließen, die Stiegenhausfenster (Rauchabzug) sind zu öffnen. Menschen, die zufolge verqualmter Fluchtwege nicht mehr ins Freie gelangen können, haben im nächstgelegenen Raum die Fenster zu öffnen und sich den Einsatzkräften durch Zuruf bemerkbar zu machen. Bei Dunkelheit sind die Räume nach Möglichkeit zu beleuchten Aufzüge im Brandfall nicht benutzen 6.7. Im Gebäude: Türen und Fenster des Brandraumes schließen 6.8. Schulgebäude klassenweise auf den vorgesehenen, kürzesten Fluchtwegen (Änderungen können notwendig sein und liegen im Ermessen des Lehrers) in Richtung Sammelplatz (Sportplatz > Westhälfte) verlassen, Aufstellungsordnung (lt. Beschilderung: 1. n ganz hinten, 8. n ganz vorne) beachten 6.9. Schulleitung, Brandschutzorgane, Ersthelfer, Vertrauenslehrer aus der Gruppenaufsicht lösen und in Notfallgliederung übernehmen Notfallgliederung lt. Organigramm Notfall einnehmen BSB, BSW: Kontrolle der Brandmeldeanlage. Der Feuerwehr die Zufahrten und Zugänge öffnen, die Feuerwehr einweisen und falls schon bekannt - auf ev. vermisste Personen hinweisen; Personen am Betreten des Gebäudes hindern Ist eine ohne Aufsicht, wird durch den Sammelplatzkoordinator (grüne Weste) eine Aufsichtsperson zugeteilt oder eine Mitbetreuung veranlasst!

5 6.13. Vollzähligkeit der Schüler (nlisten lt. Aushang) auf Sammelplätzen feststellen, Zusammenführung von nteilungen! Anwesenheits- und (Un-)Vollzähligkeitsmeldung an Sammelplatzkoordinator/in (grüne Weste) melden unterrichtsfreie Zeit (Pause): die aufsichtführenden Lehrer überwachen die Räumung der Gänge und n, die Lehrer der vorhergegangenen Unterrichtsstunde übernehmen die Anwesenheits- und (Un-)Vollzähligkeitsmeldung am Sammelplatz. Bei Nichtanwesenheit dieser wird durch den Sammelplatzkoordinator (grüne Weste) eine Aufsichtsperson zugeteilt oder eine Mitbetreuung veranlasst Bei einer notwendigen Alarmierung (und Räumung) außerhalb der Öffnungszeiten des Sekretariats bzw. Nichtanwesenheit der Schulleitung / eines Brandschutzorgans übernimmt ein kundiger Lehrer (n.e. dienstältester Lehrer) die Räumungsorganisation (Anleitung im Notfallkoffer im Konferenzzimmer). Die Notfallnummern sind über alle Telefonanlagen anwählbar Konferenzzimmer: Notfallkoffer mitnehmen Kustodiat BSP: Erste Hilfe-Tasche mitnehmen Schularzt: Erste Hilfe/Notfallausrüstung mitnehmen Verwaltungspersonal und Lehrer, die bei Alarmauslösung nicht unterrichten, müssen im Gebäude anwesende schulfremde Personen (z.b. Eltern, Handwerker, etc.) aus dem Haus führen und den Sammelplatz aufsuchen, dürfen diesen nicht verlassen und bilden den Personalpool für Notfallmaßnahmen Schulgebäude erst nach Freigabe (Feuerwehr Brandschutzbeauftragte) erneut betreten Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen können, dem Einsatzleiter der Feuerwehr und / oder einem Brandschutzbeauftragten bekannt geben Benützte Feuerlöscher und sonstige Brandschutz-/Melder-/Löscheinrichtungen an Schulleitung und/oder Brandschutzbeauftrage melden Information an die dienstvorgesetzte Stelle/Behörde (Landesschulrat für Salzburg) über ein besonderes Ereignis. 7. Im Katastrophenfall: Falls ein Verlassen des Schulgebäudes nicht bzw. nur unter Gefahr (z.b. Rauchentwicklung, Hitze, giftige Dämpfe, Bombendrohung, Schießerei, ) möglich ist: - im Raum verbleiben, Türen und Fenster schließen (Türspalt abdichten)! - sich (den Einsatzkräften) durch Öffnen einzelner Fenster bemerkbar machen! - Unter keinen Umständen allein die verlassen oder einzelne Schüler wegschicken! 8. Maßnahmen bei einem Brand Verhalten im Brandfall 8.1.Alarmieren / Verständigen - telefonische / persönliche Benachrichtigung der Schulleitung, BSB - Einschlagen des Druckmeldeknopfes, ev. Betätigen der Handsirene - Alarmierung der Feuerwehr NOTRUF Retten / Flüchten - kürzest möglichen Fluchtweg wählen - n / Schüler ohne Aufsicht übernehmen (von Lehrer der Nachbarklasse)

6 - Verletzte - oder gefährdete Personen bergen und versorgen - aus Gefahrenbereich bringen - am Sammelplatz melden 8.3. Löschen - Eigene Sicherheit geht vor! - lokale Brände: Handfeuerlöscher einsetzen! - Löschstrahl direkt auf die brennenden Gegenstände richten - Gasflammen durch Absperren der Gaszufuhr löschen - leicht brennbare Gegenstände aus Nähe des Brandes entfernen - Türen des Brandraumes schließen - Einsatzkräfte einweisen, für deren Tätigkeit Platz machen und deren Anordnungen befolgen! - Auf eventuell vermisste oder gefährdete Personen hinweisen! 9. FLUCHTWEGE / ANFAHRTSWEGE GRÜN (bei Räumung ohne erkenntliche Gefahrenquelle!) ROT (Anfahrtswege Feuerwehr, weitere Einsatzkräfte) SAMMEL PLATZ Verwaltungstrakt OG: Verwaltungstrakt EG: ntrakt 2. OG: ntrakt 1. OG: ntrakt EG: PH/CH-Trakt, Bibliothek: Buffet Fluchtstiege West oder Stiegenhaus Hauptausgang Fluchttüre West oder Hauptausgang Fluchtstiegenhaus Ostausgänge (Schilfsiedlung, Rasenplatz) Fluchtstiegenhaus Ostausgänge (Schilfsiedlung, Rasenplatz) Turnsaalausgang (Rasenplatz) Hofausgang (Innenhof) Hofausgang (Innenhof) Der kürzeste Fluchtweg aus dem Gebäude ist an den grünen Richtungspfeilen der Akkuleuchten bzw. an der Fluchtwegkennzeichnung zu erkennen.

7 10. BRANDSCHUTZPLAN / FLUCHTWEGPLAN (Auszug) BG/BRG - Raumplan BSP Erdgeschoß Zeichen W C W C Mittagessen Putzraum Textiler Werksaal TEX TEC Technischer Werksaal BE Schulwart Eingang BG/BRG Garderobe BWZ Buffet Physik PH CH Bibliothek Chemie Biologie Musik Gang Stiegenhaus Räume Eingang /HAS BU ME Fluchtweg 2.Stock Legende EDV 1.Stock Admin Konferenzzimmer Arbeits raum Schularzt Kopierraum Warteraum W C W C Verwaltungstrakt Sekretariat Direktion Lager Kling 2015 Informatik 1 Informatik Informatik 2 Sprechzimmer BMZ 2 Seminar Raum

8 11. Unterweisung der Schüler und Bediensteten, Durchführung von Räumungsübungen 11.1.Zu Beginn jedes Schuljahres ist von der Schulleitung eine Unterweisung der Schüler, Lehrer und Bediensteten über mögliche Gefahren und das Verhalten im Brandfall zu veranlassen Bei Änderungen der Brandschutzordnung, Brandschutzpläne oder anderer sicherheitsrelevanter Maßnahmen sind alle Personen des Schulalltags, schulfremde Personen (Vereine, Gruppierungen die sich im Schulgebäude außerhalb der Unterrichtszeit aufhalten) nachweislich zu informieren In jedem Schuljahr ist mindestens eine Räumungsübung durchzuführen. 12. Erste Hilfe- / Notfallausrüstung / wichtige Einrichtungen - Notfallrucksack / Notfallordner befinden sich: Konferenzzimmer - Brandschutzanlage befindet sich: Serverraum (neben Seminarraum) - Erste Hilfe Kästen befinden sich: Konferenzzimmer (Notfallrucksack), Ärztezimmer, Kustodiate: Biologie, Chemie, Physik, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Sport - Der Gashaupthahn befindet sich: Heizzentrale Schulwartgebäude - Der Wasserabsperrhahn befindet sich: Heizzentrale Schulwartgebäude Vereine, Gruppen außerhalb der Schulzeiten haben selbst für eine Erste Hilfe- Ausrüstung und ein Telefon zur Verständigung der Einsatzorganisation zu sorgen. 13. Mitgeltende Dokumente - Brandschutz-, Feuerwehr- und Notfallordner - Organigramm Notfall - Aushänge Verhalten im Notfall, Fluchtwegpläne, Sammelplatz Datum: Sept Unterschrift: Dir. HR Mag. Rainer Hochhold Unterschrift: Prof. Mag. Michael Kling (BSB) Unterschrift: Prof. Mag. Roland Herzog (BSB) Zur schnelleren und leichteren Verständlichkeit der Brandschutzordnung wurde auf die gendergerechte Ausführung des Textes verzichtet! Die weibliche Form ist der männlichen gleichgesetzt!

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