STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG HEIDELBERG

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1 STAATLICHES SEMINAR FÜR DIDAKTIK UND LEHRERBILDUNG HEIDELBERG Praxissemester Alle Studierenden, die ab Wintersemester 2000/2001 ein Studium mit dem Ziel des Lehramts an Gymnasien aufgenommen haben, müssen als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ein Praxissemester absolvieren. Zum Praxissemester gehören in der Regel ein Praktikum an einer Schule, sowie der Besuch der parallel dazu stattfindenden Begleitveranstaltungen in Pädagogik und den Fachdidaktiken der Studienfächer an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung. Während des Praxissemesters bleibt man an der Universität immatrikuliert. Eine Beurlaubung wegen des Praxissemesters ist nicht möglich. Um Ihnen den Überblick über den Verlauf des Praxissemesters zu erleichtern, haben wir hier einige Informationen und Antworten auf häufig Fragen zusammengestellt. Themenübersicht Ausbildungsmöglichkeiten und Anmeldeverfahren Zeitrahmen Praktikum an der Schule Begleitveranstaltungen durch das Seminar Teilnahmepflicht Pläne Seminarbescheinigung Ansprechpartner Bestimmungen des Kultusministeriums

2 Ausbildungsmöglichkeiten und Anmeldeverfahren Das Praktikum kann an einem allgemeinbildenden Gymnasium Baden-Württembergs mit Begleitveranstaltungen durch ein Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung absolviert werden. Bei der Wahl der Schule sind Sie nicht an den Studienort oder dessen Einzugsbereich gebunden. Ein Praktikum in einem anderen Bundesland ist aber nicht möglich. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz an einer Schule ist nur im Online-Anmeldeverfahren möglich. Sie erreichen diese Internetseite unter Die Anmeldung ist 2010 nur in der Zeit vom 21. Februar (Freischaltung um 0.00 Uhr) bis zum 15. Mai eines Jahres möglich. Die Internetseite zum Online-Anmeldeverfahren enthält eine Reihe wichtiger Informationen über das Praxissemester, die jederzeit verfügbar sind. Es empfiehlt sich deshalb, sich schon vor dem Anmeldezeitraum auf dieser Internetseite zu informieren. Studentinnen und Studenten, die von einer Schule die Zusage für einen Praxissemesterplatz erhalten haben, werden automatisch von dieser Schule für die Begleitveranstaltungen beim Seminar angemeldet. Es ist deshalb keine gesonderte Anmeldung durch die Praktikantinnen und Praktikanten erforderlich. Eine praktische Tätigkeit von mindestens sechs Monaten als "assistant teacher", "assistant" etc im Ausland kann auf Antrag beim Landeslehrerprüfungsamt als Ersatz für den praktischen Teil des Praxissemesters anerkannt werden. Studentinnen und Studenten, denen eine solche vergleichbare sonstige Schulpraxis (z.b. als assistant teacher oder in einem Vorbereitungsdienst für ein anderes Lehramt) als Ersatz für das Schulpraxissemesters anerkannt wurde, müssen sich direkt beim Sekretariat des Seminars für diese Begleitveranstaltungen anmelden. Die Anmeldung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn sie ebenfalls im Zeitraum vom 21. Februar bis zum 15. Mai beim Seminar vorliegt. Die Genehmigung des Landeslehrerprüfungsamtes, dass die Auslandstätigkeit als praktischer Teil des Praxissemesters anerkannt wird, kann noch später nachgereicht werden. Es ist auch möglich, das Praxissemester an einer anerkannten deutschen Auslandsschule zu absolvieren. Die Voraussetzungen und eine Liste der anerkannten Auslandsschulen finden Sie im Internet. (Klicken Sie einfach auf die markierten Begriffe.) Die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen an einem Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung ist in diesem Fall verpflichtend. Diese Veranstaltungen können vor oder nach dem Praktikum an der deutschen Schule im Ausland besucht werden.

3 Zeitrahmen Blockform Das Praxissemester in Blockform dauert in der Regel 13 Wochen. Dabei werden Ferien nicht mitgerechnet. Das Praxissemester 2010/2011 beginnt am (oder je nach Kurseinteilung) und endet am (letzter Tag an der Schule). Wenn zwischen Ihnen und der Schule nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwartet Sie die Schule am Montag, den 13. September 2010, zur Begrüßung und Vorstellung im Kollegium. (Empfehlung des Seminars Heidelberg) Modulform Modul I beginnt ebenfalls am und endet am mit Beginn der Vorlesungen zum Wintersemester. Wenn zwischen Ihnen und der Schule nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erwartet Sie die Schule am Montag, den 13. September 2010, zur Begrüßung und Vorstellung im Kollegium. (Empfehlung des Seminars Heidelberg) Modul II beginnt am und endet am Im kommenden Praxissemester wird der erste Abschnitt der Modulform nur vier Wochen dauern. Das Praxissemester wird also zu einem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem gerade die ersten eigenständigen Unterrichtsstunden gehalten wurden. Die Schulen dürfen die Bestätigung über die erfolgte Schulpraxis nur ausstellen, wenn auch im Modul 13 Wochen erreicht sind. Im kommenden Praxissemester werden diese 13 Wochen in der Modulform nur erreicht, wenn die Faschingswoche nicht komplett unterrichtsfrei ist. Bei Schwierigkeiten entscheidet die Schule in Absprache mit dem Praktikanten/der Praktikantin, wie die noch fehlende Zeit erreicht werden kann. Achtung: Die begleitenden Seminarveranstaltungen beginnen bereits in der letzten Ferienwoche. Je nach zugewiesenem Kurs findet die ganztägige Einführungsveranstaltung am Donnerstag, den , bzw. am Freitag, den statt. Die Zeitpläne für das Praxissemester werden voraussichtlich Mitte Juli 2010 den Praktikantinnen und Praktikanten per Rundmail mitgeteilt und auf der Homepage des Seminars veröffentlicht.

4 Praktikum an der Schule Inhalt und Umfang Ihrer Tätigkeit an der Schule wird durch die Verwaltungsvorschrift vom 18. Juli 2001 geregelt. Die Tätigkeit an der Schule umfasst die Begleitung von Unterricht (Hospitation) und zusätzlich die eigene Unterrichtstätigkeit bzw. Teilen von Unterrichtsstunden (Hausaufgabenabfrage, Einführung neuer Vokabeln, Betreuung einer Gruppenarbeitsphase etc.). Als Leitlinie gilt ein Gesamtumfang von mindestens 130 Stunden, davon (mindestens) 30 Unterrichtsstunden mit eigenen Unterrichtsanteilen, die im Verlauf des Praxissemesters die Übernahme ganzer Unterrichtsstunden ausgedehnt wird. Der Anteil der eigenen Unterrichtsstunden kann über die 30 Stunden hinaus erhöht werden, bei entsprechender Reduzierung der Hospitationsstunden. Die Hospitationen und die eigenen Unterrichtserfahrungen sollten möglichst unterschiedliche Klassenstufen und alle Ihre Studienfächer umfassen. In regelmäßig stattfindenden Sitzungen mit der Ausbildungslehrerin / dem Ausbildungslehrer Ihrer Schule werden Inhalte der Ausbildung, Planung und Durchführung von Unterricht, das Abfassen von Unterrichtsentwürfen, organisatorische Fragen usw. besprochen. Die Ausbildungslehrer beraten und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Tätigkeit in der Schule. Soweit möglich sollten Sie an allen schulischen Veranstaltungen wie Konferenzen, Elternabende etc. teilnehmen. Über rechtliche Fragen, wie etwa die Geheimhaltungspflicht, informieren Sie die Ausbildungslehrer bzw. die Schulleitung vor Ort. Wenn sich die Gelegenheit bietet, sollten Sie an Exkursionen, Sportfesten, Schulfeiern etc. teilnehmen, denn diese Aktivitäten gehören zum Schulleben und damit zum Tätigkeitsfeld eines Lehrers. Da das Praxissemester einen Teil des Referendariats vorwegnimmt, müssen Sie zu Beginn der Referendarzeit auf Ihre Erfahrungen aus dem Praxissemester greifen können. Deshalb ist es notwendig, dass Sie Ihre Hospitationen und Ihre eigenen Unterrichtsstunden dokumentieren und reflektieren. Dieser Praktikumbericht bleibt in Ihren Händen, ist aber verpflichtender Bestandteil Ihres Praktikums. In einem Abschlussbericht werden Sie Ihre eigenen Unterrichtserfahrungen (Vorbereitung und Durchführung von Unterrichtsstunden, Umgang mit den Schülern, Fortschritte, Erfolge und Probleme) zusammenfassend beschreiben, sowie Ihre Beobachtungen und Erfahrungen in Ihrer neuen Rolle in der Schule reflektieren. Dieser Bericht ist zusammen mit dem Abschlussgespräch mit Ihren Ausbildungslehrkräften oder der Schulleitung ein wichtiges Instrument, um die Eigenbeobachtung und die Fremdbeobachtung miteinander zu vergleichen und Ihnen Entscheidungshilfen für Ihre Berufswahl zu geben. Die Abschlussberatung soll Ihnen Auskunft über Ihre Befähigung zum Lehrberuf geben. Die schriftliche Zusammenfassung ist nur für Sie persönlich bestimmt. Sie ist weder Bestandteil der Anerkennung Ihres Praktikums noch Voraussetzung für das weitere Studium oder das Referendariat. Trotzdem sollten Sie auf der Grundlage dieses Gespräches und Ihrer eigenen Erfahrung Ihre Eignung für den Lehrberuf gründlich prüfen, um gegebenenfalls Fehlentscheidungen bei der Berufswahl rechtzeitig zu korrigieren.

5 Begleitveranstaltungen durch das Seminar Die Begleitveranstaltungen durch das Staatliche Seminar für Didaktik und Lehrerbildung umfassen 48 Stunden Pädagogik / Pädagogische Psychologie und jeweils acht Stunden Fachdidaktik in Ihren beiden Fächern. Die 48 Stunden Pädagogik / Pädagogische Psychologie werden auf eine ganztägige Einführungsveranstaltung (Beginn 9:15 Uhr bis 17:15 Uhr) und zehn Sitzungen von jeweils vier Stunden Dauer aufgeteilt. Die vierstündigen Sitzungen d.h. 4 mal 45 Minuten Sitzungen finden nachmittags statt und beginnen in der Regel in der zweiten Unterrichtswoche nach den Sommerferien in Baden-Württemberg Schulferien, nicht Semesterferien. Wegen der großen Anzahl von Praktikantinnen und Praktikanten werden mehrere Kurse verteilt auf mehrere Wochentage angeboten. Die Einteilung der einzelnen Person in die Kurse erfolgt durch das Seminar. Die Sitzungen Ihres Kurses finden mit Ausnahme der Einführungsveranstaltung stets am gleichen Wochentag statt, so dass die Ausbildungsschule und Sie planen können. Die acht Stunden Fachdidaktik werden in der Regel auf drei Sitzungen zwei dreistündige und eine zweistündige Veranstaltung aufgeteilt, die über den gesamten Zeitraum des Praxissemesters verteilt werden. Über die Verteilung entscheiden die Kursleiter in der Regel sind die ersten beiden Sitzungen dreistündig und die letzte zweistündig. Auch wenn Sie eine Dreifachkombination studieren, ist nur die Teilnahme an zwei Fachdidaktiken vorgesehen. Dadurch entstehen Ihnen keine Nachteile bei der Bewerbung für das Referendariat. Unabhängig von der Teilnahme an den fachdidaktischen Begleitveranstaltungen können und sollen Sie in allen drei Fächern Unterrichtserfahrung in der Schule sammeln. Sollten Sie die Teilnahme auch an der Fachdidaktik Ihres dritten Faches wünschen, so wenden Sie sich bitte an das Seminar (siehe Kontaktadressen). Wir werden Ihnen entgegenkommen, falls die Teilnahme nicht zu Terminüberschneidungen mit den Veranstaltungen in den anderen Fächern führt. Die Terminliste für die Begleitveranstaltungen wird Ihnen in der Regel etwa Mitte Juli per Mail zugesandt und gleichzeitig im Internet veröffentlicht.

6 Teilnahmepflicht Das Praktikum an der Schule und die Teilnahme an den Begleitveranstaltungen des Seminars sind verpflichtend, da sie ein Bestandteil des zukünftigen Referendariats sind. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass sonstige Aktivitäten, wie beispielsweise die Fortführung des Studiums, die Teilnahme an Exkursionen der Universität, das Anfertigen von Hausarbeiten oder eventuelle Nebenverdiensttätigkeiten hinter Ihren Verpflichtungen im Praxissemester stehen müssen. Unentschuldigtes Versäumnis führt zum Versagen der Teilnahmebestätigung. Regelung für Fehlzeiten Für die maximal zulässigen Fehlzeiten gilt die folgende landesweite Regelung: Im Falle einer Erkrankung, die ggfs. durch ein Attest nachzuweisen ist, werden Versäumnisse von zwei Tagen am Seminar bzw. bis zu zwei Wochen an der Schule akzeptiert. Versäumnisse durch Erkrankungen von drei Tagen am Seminar bzw. bis zu drei Wochen an der Schule können in außergewöhnlichen Fällen nach einer Einzelfallprüfung noch akzeptiert werden. Die Entscheidung trifft die Seminarleitung bzw. die Schulleitung. Auf jeden Fall sollte versucht werden, die versäumten Tage bzw. Sitzungen beim 2. Modul oder im nächsten Jahr nachzuholen. Bei Versäumnissen, die über diesen Rahmen hinausgehen, kann das Praxissemester nicht anerkannt werden. Wichtiger Hinweis Die oben wiedergegebene Fehlzeitenregelung gilt für Erkrankungen und kann nicht als Anspruch auf zwei Tage "Urlaub" bei Seminarveranstaltungen oder zwei Wochen in der Ausbildungsschule interpretiert werden. Bei Krankheit entschuldigen Sie sich bitte telefonisch oder schriftlich (spätestens nach drei Tagen) bei Ihrer Schule und im Seminar, sofern Begleitveranstaltungen des Seminars davon betroffen sind. Falls Sie für ein wichtiges Vorhaben beurlaubt werden wollen, nehmen Sie bitte rechtzeitig vorher Kontakt mit der Schule, dem Seminar oder direkt mit der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter auf, um eine mögliche Freistellung abzusprechen. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer eine Veranstaltung versäumen, müssen Sie sich selbst über eine eventuelle Veränderung von Ort oder Zeit der nächsten Veranstaltung informieren. Wichtiger zusätzlicher Hinweis Da der zeitliche Umfang der fachdidaktischen Begleitveranstaltungen mit acht Stunden pro Fach sehr gering ist, kann die Bescheinigung über den Besuch der Begleitveranstaltungen nicht erteilt werden, wenn zwei Fachdidaktiksitzungen versäumt wurden. Da in vielen Fächern mehrere Parallelkurse angeboten werden, gibt es aber vielleicht die Möglichkeit, eine wegen Erkrankung versäumte Sitzung zeitnah nachzuholen bzw. bei Beurlaubung vorab in einem Parallelkurs zu besuchen. Dazu ist eine umgehende Kontaktaufnahme mit dem Seminar erforderlich.

7 Pläne Die Zeit- und Raumpläne für die Begleitveranstaltungen des Seminars können Sie voraussichtlich ab Mitte Juli auf der Homepage des Seminars einsehen. Bitte informieren Sie vor Beginn der Veranstaltungen über eventuelle Veränderungen der Zeit- und Raumpläne. Das Seminar wird bei Änderungen versuchen, die betroffenen Praktikantinnen und Praktikanten per Mail direkt zu informieren. Dies setzt einerseits voraus, dass Sie uns über Änderungen Ihrer -Adresse in Kenntnis setzten. Da auch dieses Medium, wie die Erfahrung leider zeigt, nicht immer in der gewünschten Schnelligkeit und Zuverlässigkeit arbeitet, können wir Sie von der Pflicht zur eigenen Information über die Homepage des Seminars nicht entbinden.

8 Seminarbescheinigung Ihre Teilnahme an den einzelnen fachdidaktischen Begleitveranstaltungen lassen Sie sich bitte von den Kursleitern in jeder Sitzung bestätigen. Bitte drucken Sie sich das Blatt aus und ergänzen Sie die fehlenden Daten. Teilnahmebestätigung für die fachdidaktischen Begleitveranstaltungen (doc-format) (pdf-format) Geben Sie diesen ausgefüllten Vordruck bei der Kursleiterin bzw. dem Kursleiter Ihres Pädagogikkurses ab, sobald Sie sich die Teilnahme an den fachdidaktischen Begleitveranstaltungen haben bestätigen lassen. Am Ende des Praxissemesters wird Ihnen vom Seminar und der Schule die Teilnahme am Praxissemester bestätigt. Diese Bestätigung müssen Sie dem Landeslehrerprüfungsamt bei der Anmeldung für das Referendariat vorlegen. Teilnahmebestätigung für das Praxissemester (doc-format) (pdf-format)

9 Ansprechpartner An der Schule ist die Ausbildungslehrer / der Ausbildungslehrer Ihr zentraler Ansprechpartner. Bei Fragen zu den Begleitveranstaltungen wenden Sie sich an Frau Munz-Bader (Sekretariat, Iris.Munz-Bader (at) Seminar-GYMSoS-HD.kv.bwl.de ) oder an Herrn Franz Amann. (franz.amann (at) seminar-heidelberg.de) Postanschrift des Seminars Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Quinckestraße Heidelberg Telefon: / -30 Fax: praxissemester (at) seminar-heidelberg.de

10 Bestimmungen des Kultusministeriums Praxissemester und Regelstudienzeit Nach der neuen Wissenschaftlichen Prüfungsordnung vom 13. März 2001 wurde die Regelstudienzeit für Lehramtsstudierende auf Grund des Praxissemesters auf 10 Semester erhöht. Es wird deshalb für die Absolvierung des Praktikums kein Urlaubssemester angerechnet. Reisekosten Anfallende Reisekosten und sonstige Ausgaben können leider nicht erstattet werden. Unfallschutz Für die Praktikanten besteht Unfallschutz gemäß 2 SGB VII. Vorschriften und Handreichungen Aktuelle Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasium (AprOGym) Handreichungen zum Praxissemester

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