Berufsausbildung im Einzelhandel
|
|
- Gitta Wetzel
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Berufsausbildung im Einzelhandel Der Einzelhandel eröffnet die Möglichkeit zwischen verschiedenen Ausbildungsberufen in verschiedenen Fachrichtungen zu wählen. Immer ist es eine Entscheidung für die Vielseitigkeit: Mitarbeiter im Einzelhandel planen Einkäufe, ermitteln welche Waren fehlen und wissen, wo sie sie bestellen können wickeln Einkäufe ab, holen z. B. Angebote ein und arbeiten eng mit den Kollegen aus Einkauf, Verkauf und Lager zusammen nehmen Waren an, stellen z. B. fest ob Transportschäden oder Mängel vorliegen, erfassen die Wareneingänge organisieren die sachgerechte Lagerung der Waren, kontrollieren den Warenbestand auf Menge und Qualität, wirken bei Lagerstatistiken mit bereiten den Verkauf vor und zeichnen z. B. Waren aus oder überprüfen die Vollständigkeit des Warenangebots beraten ihre Kundinnen und Kunden, stellen sich auf deren Wünsche ein und nehmen z. B. Reklamationen (Beschwerden) entgegen und bearbeiten sie kennen die gesetzlichen Bestimmungen z. B. aus dem Kaufvertragsrecht, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Ladenschlussgesetz usw. kalkulieren Verkaufspreise, kassieren, stellen Quittungen und Rechnungen aus, erstellen Kassenberichte wirken bei Werbemaßnahmen mit und gestalten z. B. Verkaufsräume, platzieren die Waren, organisieren Sonderaktionen Mitarbeiter im Einzelhandel arbeiten für Fachgeschäfte des Einzelhandels ( z.b. Sportwarengeschäfte, Bekleidungsgeschäfte, Einrichtungshäuser, Gartencenter, Lebensmittelgeschäfte, usw. ) Supermärkte Kaufhäuser Discounter Dort werden sie in der Regel auch ausgebildet. 1. Ausbildungsbeschreibung und Ausbildungsdauer Die Ausbildung findet an den Lernorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule statt. Die Ausbildung dauert im Bildungsgang Verkäufer/Verkäuferin 2 Jahre, im Bildungsgang Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 3 Jahre. Eine Verkürzung der Ausbildung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 2. Arbeitsgebiete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel sind beratend, dispositiv und verkaufsfördernd in den betrieblichen Bereichen Einkauf, Lager und Verkauf tätig. Sie beherrschen Informations- und Kommunikationssysteme.
2 3. Gegenstände der Berufsausbildung ( Fähigkeiten und Kenntnisse nach Ausbildungsrahmenplan ) Verkäufer/Verkäuferin 1. Der Ausbildungsbetrieb 2. Information und Kommunikation 3. Warensortimente 4. Grundlagen von Beratung und Verkauf 5. Servicebereich Kasse 6. Marketinggrundlagen 7. Warenwirtschaft 8. Grundlagen des Rechnungswesens 9. Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit Warenannahme Beratung und Verkauf Kasse Marketing Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 1) Der Ausbildungsbetrieb 2) Information und Kommunikation 3) Warensortimente 4) Grundlagen von Beratung und Verkauf 5) Servicebereich Kasse 6) Marketinggrundlagen 7) Warenwirtschaft 8) Grundlagen des Rechnungswesens 9) Einzelhandelsprozesse 10) Eine im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheit Warenannahme Beratung und Verkauf Kasse Marketing 11) Drei im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten Beratung, Ware, Verkauf Beschaffungsorientierte Warenwirtschaft Warenwirtschaftliche Analyse Kaufmännische Steuerung und Kontrolle Marketing IT-Anwendungen Personal
3 3. Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin, Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Nr. Lernfelder Gesamt 1 Das Einzelhandelsunternehmen erkunden und präsentieren Verkaufsgespräche kundenorientiert führen Kunden im Servicebereich Kasse betreuen Waren präsentieren Werbung und den Verkauf fördern Waren beschaffen Waren annehmen, lagern und pflegen Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und durchführen Besondere Verkaufssituationen bewältigen Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen Ein Unternehmen gründen und entwickeln Summe Berufsschulunterricht Der Unterricht wird als Teilzeitunterricht an bis zu zwei Wochentagen nach folgender Verteilung angeboten: 1. Ausbildungsjahr: 1. Berufsschultag mit 6 2. Berufsschultag mit 8 2. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag mit 8 3. Ausbildungsjahr: 1 Berufsschultag mit 8
4 6. tafel des Berufsschulunterrichts Die Auszubildenden der beiden Bildungsgänge des Einzelhandels werden in gemeinsamen Klassen unterrichtet. Der Berufsschulunterricht ergibt sich aus der folgenden tafel in den maximal drei Ausbildungsjahren: Berufsbezogene Lernbereiche Lernbereich: Verkauf und Marketing Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 2 Verkaufsgespräche kundenorientiert führen 80 4 Waren präsentieren 40 5 Werben und Verkauf fördern Besondere Verkaufssituationen bewältigen Mit Marketingkonzepten Kunden gewinnen und binden 40 Summe der Lernbereich: Kaufmännische Handelstätigkeit Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 1 Das Einzelhandelsunternehmen präsentieren 80 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen 80 6 Waren beschaffen 80 7 Waren annehmen, lagern und pflegen 80 8 Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren 60 9 Preispolitische Maßnahmen vorbereiten und 40 durchführen Summe der Lernbereich: Einzelhandelsprozesse Nr. Bezeichnung des Lernfeldes Ausbildungsjahr 11 Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern Personaleinsatz planen und Mitarbeiter führen Ein Einzelhandelsunternehmen leiten und führen 80 Summe der 200 Der Unterricht im Wahlpflichtbereich findet integrativ im Lernfeldunterricht statt. Es werden dort Inhalte der Lernfelder vertiefend unterricht.
5 Berufsübergreifende Lernbereiche Bezeichnung des Lernbereichs Ausbildungsjahr Englisch Politik Summe Abschlussprüfung Die Prüfung gliedert sich in eine schriftliche und mündliche Prüfung und erstreckt sich auf die o.g. Fertigkeiten und Kenntnisse des Rahmenlehrplans sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist (Rahmenlehrplan s.o.). Verkäufer/Verkäuferin Schriftliche Prüfung: Prüfungsfach Inhalte Zeit 1. Verkauf und Marketing (Anteil 50 %) 2. Warenwirtschaft und Rechnungswesen (Anteil 30 %) 3. Wirtschafts- und Sozialkunde (Anteil 20 %) - Verkauf, Beratung und Kasse - Warenpräsentation und Werbung - Warenannahme und -lagerung - Bestandsführung und -kontrolle - rechnerische Geschäftsvorgänge - Kalkulation - Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt 90 Minuten 60 Minuten 60 Minuten Mündliche Prüfung Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches an einer von zwei zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln kann. Eine der spätestens zur mündlichen Prüfung festgelegten Wahlqualifikationseinheiten ist Grundlage für die Aufgabenstellung. Der im Berichtsheft dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen, das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten. Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit "mangelhaft" und in den übrigen Prüfungsbereichen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit "mangelhaft" bewerteten Prüfungsbereiche die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Bereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten. Bestehensregelung Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens ausreichend (50 Punkte) ist. das fallbezogene Fachgespräch mindestens ausreichend ist zwei der drei schriftlichen Prüfungsbereiche mindestens ausreichend bewertet wurde kein ungenügend in einem der Prüfungsbereiche erreicht wurde.
6 Kauffrau/ Kaufmann im Einzelhandel Am 1. Juli 2009 trat die Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel in Kraft. Durch diese Verordnung wird das bisherige Prüfungsmodell der punktuellen Prüfung mit Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine zeitlich gestreckte Prüfung erprobungsweise abgelöst. Durch die Erprobungsverordnung für den Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel entfällt eine Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung wird zu unterschiedlichen Zeiten als Teil 1 und Teil 2 durchgeführt. Teil 1 der Abschlussprüfung wird am Ende des zweiten Ausbildungsjahres abgelegt. Dieser Teil 1 ist jetzt mit den schriftlichen Prüfungsbereichen der Abschlussprüfung der Verkäufer/-innen identisch. Teil 2 der Prüfung wird am Ende der Ausbildung abgenommen. Prüflinge im Ausbildungsberuf Verkäufer/ Verkäuferin müssen gemäß der Ausbildungsordnung von 2004 nach wie vor eine Zwischenprüfung und im Rahmen der Abschlussprüfung auch das "Fallbezogene Fachgespräch" absolvieren. Sie können sich jetzt aber die Ergebnisse ihrer schriftlichen Abschlussprüfung als Teil 1 der Prüfung zum Beruf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel anrechnen lassen, wenn sie diesen weiterführenden Abschluss erlangen möchten. Für den Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel entspricht Teil 1 der gestreckten Prüfung der Prüfung für Verkäufer/Verkäuferinnen, allerdings ohne die mündliche Prüfung, die Bestandteil des 2. Teils ist. Teil 2 der Abschlussprüfung enthält zwei Prüfungsbereiche: den schriftlichen Prüfungsbereich Geschäftsprozesse im Einzelhandel und den mündlichen Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" Im Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" wird die Prüfung in Form von praxisbezogenen Aufgaben oder Fällen schriftlich abgenommen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er fachliche, wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge bezogen auf Kernprozesse des Einzelhandels von Einkauf und Sortimentsgestaltung über logistische Prozesse bis zum Verkauf und Unterstützungsprozesse wie Rechnungswesen, Personalwirtschaft, Marketing und IT-Anwendungen versteht und Sachverhalte analysieren sowie Lösungsmöglichkeiten zu Aufgabenstellungen entwickeln kann.
7 Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" Der Prüfungsausschuss legt dem Prüfling zwei Aufgaben vor, aus denen dieser eine zur Bearbeitung auszuwählen hat. Grundlage für die Aufgabenstellung ist eine der drei zu Beginn der Ausbildung festgelegten Wahlqualifikationseinheiten. Anhand der vom Prüfling gewählten Aufgabenstellung wird das Fachgespräch geführt. Bei den auf die Wahlqualifikationseinheiten bezogenen Aufgaben soll gezeigt werden, dass kunden- und serviceorientiert gehandelt sowie betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst werden können. Außerdem soll der Prüfling nachweisen, dass er über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten und über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Bei Aufgaben zur Wahlqualifikationseinheit "Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit" soll zusätzlich zu den oben aufgezählten Kompetenzen gezeigt werden, dass Risiken und Chancen einer Existenzgründung eingeschätzt, die Marktsituation beurteilt und unternehmerische Entscheidungen vorbereitet werden können. Bestehensregelung Die Prüfungsbereiche in Teil 2 der Abschlussfächer sind Sperrfächer und müssen beide mit einem ausreichenden Ergebnis bestanden werden. Das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 muss ausreichend sein. Das Endergebnis der Prüfung steht erst nach Abschluss von Teil 2 fest. Alle Ergebnisse gehen entsprechend ihrer Gewichtung in die Gesamtnote ein. Da die Teile 1 und 2 der Prüfung als einheitliche Prüfung zu begreifen sind, kann der Teil 1 der Abschlussprüfung nicht eigenständig wiederholt werden, da er Teil der gesamten Abschlussprüfung ist und das Endergebnis erst nach Teil 2 festgestellt wird. Die beiden Prüfungsbereiche in Teil 2 der Abschlussprüfung, der schriftliche Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" und der mündliche Prüfungsbereich "Fallbezogenes Fachgespräch" sind Sperrfächer. Der Prüfling muss also jeweils in beiden Prüfungsbereichen ein mindestens ausreichendes Ergebnis erreichen. Auch das Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 insgesamt muss mindestens ausreichend sein, was aber erst am Ende der Ausbildung beurteilt werden kann. Schlechte Prüfungsleistungen aus Teil 1 der Abschlussprüfung können nicht ausgeglichen werden. Allerdings kann eine mündliche Ergänzungsprüfung im schriftlichen Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse im Einzelhandel" im Teil 2 auf Antrag des Prüflings durchgeführt werden, wenn die dort erbrachte Leistung schlechter als "ausreichend" bewertet wurde und wenn die Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten. Die mündliche Ergänzungsprüfung hat eine Dauer von 15 Minuten. 8. Zuständigkeit für die Berufsausbildung Berufsbild, Ausbildungsrahmenplan, tafel Regionales Berufsbildungszentrum Heinrich-Rieper-Straße Plön Tel.: / Fax: / 1743 Berufsausbildungsverhältnis, Vertragsangelegenheiten IHK Kiel Bergstraße Kiel Tel.: 0431 /
Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin
Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Verkäufer/Verkäuferin Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969
MehrVerordnung. ab 01. Oktober 2007 bis 31. Juli 2012 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2270 vom 04. September 2007)
über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)
MehrVerordnung. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung
über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel Kauffrau im Einzelhandel (EzHdlAusbErprV)
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
Verordnung über die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Vom 16. Juli 2004 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.
MehrI n h a l t s ü b e r s i c h t
über die Berufsausbildung zum Verkäufer / Verkäuferin und zum Kaufmann im Einzelhandel / zur Kauffrau Im Einzelhandel 1 vom 16. Juli 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 38 vom 26. Juli
MehrKaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel
Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Gestreckte Abschlussprüfung für Ausbildungsverhältnisse ab 01.07.2009 Am 24.03.2009 wurde die neue Erprobungsverordnung im Ausbildungsberuf Kaufmann/ Kauffrau
MehrGestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel www.schwaben.ihk.de
Gestreckte Abschlussprüfung Kaufleute im Einzelhandel Inhalte Kaufleute im Einzelhandel Kompetenzen Auswahl: 3 aus 8 Modulen (à 3 Monate) A U S B I L D U N G Kernkompetenzen profilgebende Beratung, Ware,
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
über die Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel vom 14. Februar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 28. Februar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation / zur Kauffrau für Marketingkommunikation 1
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für / zur Kauffrau für 1 vom 31. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17 vom 13. April 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrAusbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung zum Fachpraktiker im Verkauf / zur Fachpraktikerin im Verkauf Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses
MehrKaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau im Einzelhandel Inhalte: 1. Prüfungsablauf schriftlich und mündlich 1.1 Einladung zur Prüfung 2. Prüfungsaufgaben 2.1 Gebundene Aufgaben 2.2 Ungebundene Aufgaben 2.3 Handlungsorientierte
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung / zur Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Spedition und / zur Kauffrau für Spedition und vom 26. Juni 2004 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1902 vom 28. Juni 2004) Auf Grund des 25 Abs.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum. Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur Kauffrau für Tourismus und Freizeit TourKfmAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Tourismus und Freizeit/zur
MehrAusbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe
Ausbildungsordnung für die Berufsausbildung zur Verkaufshilfe Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 22. Juni 2006 erlässt die Industrie- und Handelskammer Aachen als zuständige Stelle
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing / zur Kauffrau für Dialogmarketing 1 vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.
MehrVerkäufer/-in & Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Berufsschule Verkäufer/-in & Kaufmann/-frau im Einzelhandel REGIONALES KOMPETENZZENTRUM FÜR DIENSTLEISTUNGSBERUFE EUROPASCHULE Mit Kunden umgehen Berufsbild Die Auszubildenden beider Ausbildungsberufe
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel/zur Kauffrau im Einzelhandel vom 14. Januar 1987 (BGBI. I S. 153 vom 22. Januar 1987) Aufgrund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.
MehrNeuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel. Auszüge aus dem Bildungsplan
Neuordnung Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel Auszüge aus dem Bildungsplan Stundentafel Pflichtbereich 1.Jahr 2. Jahr 3. Jahr Religion / Ethik 1 1 1 Deutsch 1 1 1 Gemeinschaftskunde
MehrGestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12.
Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten im Einzelhandel Informationsveranstaltung Neue und neu geordnete Berufe 2009 DIHK am 12.12. 2008 Dr. Hella Lüth 1 Gestreckte Abschlussprüfung bei den Kaufleuten
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen VersFinKfAusbV Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen
MehrVom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 870 vom 29. März 2005)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen /zur Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen Vom 22. März 2005 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr (VerkKfmAusbV) "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Eisenbahn-
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung. zum Buchhändler und zur Buchhändlerin. vom 15. März 2011
über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin vom 15. März 2011 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 11 vom 21. März 2011) Auf Grund des 4 Absatz 1 in Verbindung mit 5 des
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Marketingkommunikation/ zur Kauffrau für Marketingkommunikation*) vom 31. März 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 17, ausgegeben zu Bonn
MehrKaufmann/-frau im Einzelhandel
Kaufmann/-frau im Einzelhandel Kaufmann/-frau im Einzelhandel Erprobungsverordnung ab 1. August 2009 4. Juni 2009 Joachim Rauber / Klaus Schmitt 1 Kaufmann/-frau im Einzelhandel Gestreckte Abschlussprüfung
MehrVom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 1262 vom 28. Juni 2001)
Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft Vom 25. Juni 2001 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt
MehrNeuordnung und Erprobungen
Neuordnung und Erprobungen 1. 16. Juli 2004 Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel Pflicht-
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Dialogmarketing/ zur Kauffrau für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23.
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing
über die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing zur Gestalterin für visuelles Marketing vom 30. Juni 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund
MehrAusbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel
Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann im Einzelhandel / Kauffrau im Einzelhandel Ausbildungsbereich: Industrie und Handel Struktur des Ausbildungsberufs Monoberuf mit Pflicht- und Wahlbausteinen; ferner
MehrKaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement Start: 1. August 2014 1 IHK in Zahlen (Stand 31.12.2012) 144.715 Mitgliedsunternehmen 22.053 eingetragene Ausbildungsverhältnisse 8.783 neu eingetragene Berufsausbildungsverträge
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin
Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin Vom 28. Februar 1997 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 396 vom 6. März 1997), geändert durch die Verordnung vom z. Juli 2002 (abgedruckt
MehrKaufmann/Kauffrau für Büromanagement - Neuordnung der Büroberufe
Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement - Neuordnung der Büroberufe Was ist neu? Aus 3 mach 1: Ausbildungsberufsbezeichnung: Kaufmann/-frau für Büromanagement Ausbildungsdauer: 3 Jahre Inkrafttreten: 1. August
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 1. Lernfeld 1: Den Einzelhandelsbetrieb erkunden und präsentieren... 13 1.1 Lern- und Arbeitstechniken... 13 1.2 Wirtschaftliche Grundlagen... 15 1.3 Funktionen und
MehrKaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel
Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Schwerpunkte in der Praxis Waren verkaufen, Service- und Kundendienstleistungen Verkaufspreise kalkulieren Qualitätsstandards sichern Markt
MehrEin Service der juris GmbH - www.juris.de - Eingangsformel. Inhaltsübersicht. EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: 16.07.2004.
Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:
MehrEingangsformel. Inhaltsübersicht. EzHdlAusbV. Ausfertigungsdatum: 16.07.2004. Vollzitat:
Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/ Fachlageristin Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Sozialversicherungsfachangestellten/zur Sozialversicherungsfachangestellten*) Vom 18. Dezember 1996 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969
MehrBerufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel
Berufsausbildung zum/zur Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Kaufmann/-frau im Groß- und Außenhandel Fachrichtung Großhandel Schwerpunkte in der Praxis Waren verkaufen, Service-
MehrE N T W U R F. vom... 2004. Inhaltsübersicht
E N T W U R F Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel (VO-EH) in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und * ) Stand: 02.04.2004 vom... 2004 Inhaltsübersicht ERSTER TEIL GEMEINSAME
MehrInformationen zur Ausbildung zur / zum
werner heisenberg schule Berufliche Schulen Königstädter Str. 72-82 65428 Rüsselsheim Tel.: 06142 / 9 10 30 Fax.: 06142 / 9 10 31 11 www.whs-ruesselsheim.de Informationen zur Ausbildung zur / zum Verkäuferin
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur. Servicekraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrKaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015
Herzlich willkommen! Kaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015 1 von 19 Kaufmann/-frau für Büromanagement Update 2015 Eckdaten des KBM Struktur des KBM Wahlqualifikationen Berufliche Schulen Prüfung
MehrGestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!?
Gestreckt, gedehnt, prozessbegleitend!? Aktuelle Tendenzen in der Prüfungsgestaltung und -durchführung Chart No. 1 Prüfungen: Eine der wichtigsten Aufgaben der IHKs: 10.000.000 erfolgreiche IHK-Prüfungen
Mehr1806 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 38, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2004
806 Bundesgesetzblatt Jahrgang 004 Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 6. Juli 004 Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit. vom 21. Mai 2008
über die Berufsausbildung zur vom 21. Mai 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 21 vom 31. Mai 2008) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrEin Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de. Eingangsformel. Inhaltsübersicht.
Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbV Ausfertigungsdatum: 16.07.2004 Vollzitat:
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau Vom 23. Juli 2002(abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2764 vom 26. Juli 2002) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung
MehrInformationen zum neuen Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement
Informationen zum neuen Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement im Rahmen des Ausbilder/-innen-Treffens der Staatlichen Berufsschule Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck, 20. November 2014 Aus
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten / zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing
über die Berufsausbildung zur vom 23. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 25 vom 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005
MehrVerordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin
Verordnungüber die Berufsausbildung zum Hauswirtschafter/zur Hauswirtschafterin Vom 30. Juni 1999 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.2des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl. I.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen / zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen )
über die Berufsausbildung zum Kaufmann / zur Kauffrau ) vom 17. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 22. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*)
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicefachkraft für Dialogmarketing*) vom 23. Mai 2006 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 25, ausgegeben zu Bonn am 31. Mai 2006) Auf Grund des 4 Abs.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin
über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker / zur Holzmechanikerin vom 25. Januar 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 5 vom 30. Januar 2006) Auf Grund des 4 Abs. 1 in Verbindung mit 5
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung zum Bürokaufmann/zur Bürokauffrau Vom 13. Februar 1991 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 425 vom 20. Februar 1991) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrVerordnung. vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 72 vom 17. Dezember 2013)
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement / zur Kauffrau für Büromanagement (Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung BüroMKfAusbV) vom 11. Dezember 2013 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt
MehrTourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) Intention der Neuordnung 2 Caroline Prangenberg, Ausbildungsberaterin Berufsbezeichnung
MehrVerordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998
Verordnung Über die Berufsausbildung zum Forstwirt/ zur Forstwirtin Vom23. Januar 1998 Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14.August196g(BGBI. 1 S. 1112),der zuletzt gemäß Artikel 35 der Sechsten
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe Vom 13. Februar 1998 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 351 vom 18. Februar 1998) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August
MehrVerordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik
Verordnung über die Berufsausbildung im Lagerbereich in den Ausbildungsberufen Fachlagerist/Fachlageristin und Fachkraft für Lagerlogistik Vom 26. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1887
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau
über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann / Werkfeuerwehrfrau vom 07. Juli 2009 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 39 vom 10. Juli 2009) Auf Grund des 6 des
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation/zur Kauffrau für Bürokommunikation Vom 22. Oktober 1999 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2067 vom 29. Oktober 1999) Auf
MehrKaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote
Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit Prüfungsstatistik Bestehensquote Prüfungstermin Bundesweit Berlin Sommer 2009 93,5 % (von 476) 82,5 % (von 40) Winter 2009/2010 97,8 % (von 181) 93,9 % (von
MehrHerzlich willkommen. im Haus der Handelskammer Bremen
1 Herzlich willkommen im Haus der Handelskammer Bremen 2 Tagesordnung 1. Kurze Einführung in das Berufsbild 2. Wahlqualifikationen 3. Prüfungswesen 4. Beschulung 5. Verschiedenes / Austausch Ende der Veranstaltung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen Vom 17. Juni 2002 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil I S. 2335 vom 2. Juli 2002) (Auszug) Fachkraft für Abwassertechnik Auf Grund
MehrNeuordnung der Berufsausbildung. Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement
Neuordnung der Berufsausbildung Kaufmann für Büromanagement und Kauffrau für Büromanagement Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation (3 Jahre) Konzept Büroberufe bisher Bürokaufmann/Bürokauffrau (3 Jahre)
MehrVerordnung. über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft
über die Entwicklung und Erprobung der Berufsausbildung in der Automatenwirtschaft Ausführung für den Ausbildungsberuf zur vom 08. Januar 2008 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 1 vom 11.
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/ zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen / zur Kauffrau für Versicherungen vom 17. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 24 vom 22. Mai 2006) (inklusive der Ersten zur
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement BüroMKfAusbV Büromanagementkaufleute-Ausbildungsverordnung vom 11. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4125),
MehrZeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
Zeitliche und sachliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der zeitliche und sachlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin *) Vom 25. Januar 2006 Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit 26 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1
über die Berufsausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton / zur Mediengestalterin Bild und Ton 1 vom 26. Mai 2006 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 26 vom 09. Juni 2006) Auf Grund des 4
MehrKaufmann und Kauffrau für Büromanagement - Der neue Büroberuf
Kaufmann und Kauffrau für Büromanagement - Der neue Büroberuf Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung Koordinierungsstelle der Wirtschaft Das Kuratorium der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung
MehrVerordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen. Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel
Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel in der Fassung vom 5. Mai 009 Bestell- 607b Verordnung über die Erprobung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung
Verordnung über die Berufsausbildung Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Fassung vom 16. Juli 2004 Inhalt: - Verordnung über die Berufsausbildung - Ausbildungsrahmenplan - Sachliche und
MehrNeuordnung Kaufmann/-frau für Büromanagement
Neuordnung Kaufmann/-frau für Büromanagement Seite 2 Seite 3 Seite 4 Ausbildungsrahmenplan Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse u. Fähigkeiten Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln: 1. Ausbildungsbetrieb,
MehrEingangsformel. 1 Struktur und Gegenstand der Erprobung. 2 Struktur der Berufsausbildung. EzHdlAusbErprV 2009. Ausfertigungsdatum: 24.03.
Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im Einzelhandel in dem Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel EzHdlAusbErprV
MehrIHK-PRÜFUNGS-NEWS. Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum
IHK-PRÜFUNGS-NEWS Ihr Ansprechpartner E-Mail Tel. Stefan Kastner stefan.kastner@nuernberg.ihk.de 0911/1335-331 Datum 19.06.2007 Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel (AO 2006) (Zwischenprüfung) Nr.
MehrEinzelhandelskaufmann/-frau. Ausbildungsordnung. Ausbildungsordung für den Ausbildungsberuf
Ausbildungsordnung Ausbildungsordung für den Ausbildungsberuf Einzelhandelskaufmann/-frau Du hast eine Frage? Willst du noch mehr Wissen, dann wende dich an das Team von Go Textile! per E-Mail an job@go-textile.de
MehrVom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000:
1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur
MehrRechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003
Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten
MehrDer neue Büroberuf: Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement (KBM)
Der neue Büroberuf: Kaufmann/ Kauffrau für Büromanagement (KBM) Renninger, 01/ 2014 - zukünftig Deutschlands größter Ausbildungsberuf! - 2011 = 86 253 eingetragene BAV IHK/HWK/öD (Quelle DIHK) IHK Neubrandenburg:
MehrNEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen. Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10.
NEUORDNUNG des Berufbildes Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistungen Informationsveranstaltung der IHK Saarland am 10. Mai 2004 1 Ausbildungsberufsbezeichnung: Ausbildungsbereich: Kaufmann/-frau
MehrWirtschaftsförderung LÜBECK
Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Bürokommunikation Kaufleute für Bürokommunikation erledigen innerbetrieblich Sekretariats- sowie Assistenzaufgaben und übernehmen bereichsbezogene kaufmännisch-verwaltende
MehrAllgemein Warum musste die Ausbildung zum Buchhändler novelliert werden? Wer war an diesem Neuordnungsprozess beteiligt?
Allgemein Warum musste die Ausbildung zum Buchhändler novelliert werden? Die alte Verordnung stammt noch aus dem Jahr 1998. Die Anforderungen des Buchmarktes an seine Mitarbeiter und somit an die Ausbildung
MehrVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien AVMedKfAusbV Ausfertigungsdatum: 15.05.1998 Vollzitat: "Verordnung über die Berufsausbildung
MehrVerordnung. über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/ zur Physiklaborantin
über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/ zur Physiklaborantin vom 30. Januar 1996 (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 9 vom 14. Februar 1996) Auf Grund des 25 des Berufsbildungsgesetzes
MehrNeuordnung der Büroberufe. Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf
Neuordnung der Büroberufe Informationen zum Novellierungsverfahren und zum neuen Ausbildungsberuf Historie 1989/92: 3 Büroberufe entstanden: Bürokaufmann/-frau, Kaufmann/-frau für Bürokommunikation und
MehrAssistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen
Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung von behinderten Menschen nach 9, 66 Berufsbildungsgesetz Assistent in sozialen Einrichtungen Assistentin in sozialen Einrichtungen vom 19. Mai 2009 Die Industrie-
MehrVom 23.11.1987, BGBl. I S. 2392 BGBl. III 806-21-1-147. Änderungen seit dem 1.10.2000:
1 Verordnung über die Berufsausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten/zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten/zur
MehrVerordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen Vom 9. Juli 2004 (abgedruckt im Bundesgesetzblatt Teil 1 S. 1502 vom 13. Juli 2004) Auf Grund des 25 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrVerkäufer/Verkäuferin Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
AUSBILDUNG GESTALTEN Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 1. überarbeitete Auflage AUSBILDUNG U GESTALTEN Verkäufer/Verkäuferin Kaufmann im Einzelhandel/ Kauffrau im Einzelhandel Herausgeber:
MehrVERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG
146 VERZEICHNIS AUSGEWÄHLTER BESCHLÜSSE ZUR BERUFLICHEN BILDUNG Titel: Empfehlung für eine Ausbildungsregelung Fachpraktiker im Verkauf/Fachpraktikerin im Verkauf gemäß 66 BBiG/ 42m HwO Ausschuss: Hauptausschuss
Mehr2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007
2270 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 20. September 2007 Verordnung über die Erprobung abweichender Ausbildungs- und Prüfungsbestimmungen in der Berufsausbildung im
Mehr