Herzlich Willkommen! Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung
|
|
- Thilo Blau
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Herzlich Willkommen! Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung
2 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich in Bayern Fortentwicklung FAG 2016
3 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerische Kommunen im Ländervergleich Bertelsmann Stiftung: In keinem anderen Bundesland nahmen die Kommunalhaushalte eine vergleichbar positive Entwicklung. 3
4 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerische Kommunen im Ländervergleich 4
5 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerische Kommunen im Ländervergleich 5
6 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Reformen zugunsten des ländlichen Raums Einwohnergewichtung (2013) Mindestinvestitionspauschale Stabilisierungshilfen 6
7 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Externes Gutachten (FiFo) nicht 1:1 umsetzbar wichtige Erkenntnisse u. Reformansätze 7
8 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Bewährte Elemente bleiben Demografiefaktor Strukturschwächeansatz Sonderschlüsselzuweisungen 8
9 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Einnahmeseite (Steuerkraft) Nivellierungshebesatz 10% auf übersteigenden Teil => Gerechtere Erfassung der Einnahmen 9
10 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Bedarfsseite (Ausgangsmesszahl) Unverändert bleiben: Einwohnergewichtung Ansatz für Kreisfreiheit Strukturschwächeansatz 10
11 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Aktuelle Reform Schlüsselzuweisungen Bedarfsseite (Ausgangsmesszahl) NEU: Änderung Sozialansatz Neu: Kinder in Tageseinrichtungen 11
12 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich
13 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich
14 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich
15 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich
16 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich
17 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich
18 Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Kommunaler Finanzausgleich 2016 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
19 Hans-Peter Mayer, Direktor Der kommunale Finanzausgleich in Bayern Stand: 15. Oktober 2015
20 Finanzausgleich in Bayern Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verbessert der Staat die Finanzausstattung der drei kommunalen Ebenen (Ziel: Zurverfügungstellung ausreichender Mittel für die Aufgabenerfüllung) = vertikaler Ausgleich regelt der Staat die Finanzierung der Landkreise und Bezirke durch Umlagen werden unterschiedliche Einnahmemöglichkeiten der einzelnen Kommunen entsprechend ihres Bedarfs zu einem gewissen (hohen) Grad ausgeglichen = horizontaler Ausgleich werden kommunale Investitionen unterstützt werden die Kommunen durch staatliche Leistungen bei der Finanzierung laufender Aufgaben entlastet Hans-Peter Mayer 20
21 Finanzausgleich in Bayern Ziele des kommunalen Finanzausgleichs Ziele 1. fiskalische 2. verteilungspolitische Aufstockung der Finanzen der Kommunen durch Leistungen des Staats Angemessene Aufgabenerfüllung durch die Kommunen Angemessene Finanzverteilung unter den kommunalen Ebenen und zwischen den einzelnen Kommunen Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in ganz Bayern Hans-Peter Mayer 21
22 Finanzausgleich in Bayern Verfahren zur Festlegung des Gesamtumfangs des kommunalen Finanzausgleichs 1. Forderungsschreiben der kommunalen Spitzenverbände in Bayern 2. Amtschefgespräch (Vertreter Finanz- und Innenministerium, Vertreter der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern) seit 1. Januar 2010 Art. 23 FAG Entwurf des Finanzausgleichs eines Haushaltsjahres ist vor der Beschlussfassung der Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zu erörtern Zur Vorbereitung des Gesprächs und der Behandlung im Landtag dient ein festes Programm stets gleich aufbereiteter Datengrundlagen Vergleichende Darstellung der Finanzentwicklung von Staat und Kommune anhand von bestimmten aussagekräftigen Haushaltseckdaten (10 Jahres-Zeitraum) Schätzung auf Basis der kommunalen Rechnungsstatistik zur verbleibenden freien Spitze der Gemeinden (Mittel die Gemeinden zur Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben verbleiben) Ergänzt um einen Ausblick auf die zu erwartenden Einnahmen und auf bedarfsprägende Umstände für Staat und Kommunen im kommenden Haushaltsjahr Hans-Peter Mayer 22
23 Finanzausgleich in Bayern Verfahren zur Festlegung des Gesamtumfangs des kommunalen Finanzausgleichs 3. Vorgespräch der Präsidenten/Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände in Bayern zur Vorbereitung des Ministergesprächs 4. Ministergespräch zur Konzeption des kommunalen Finanzausgleichs 20 in Bayern Finanzminister, Staatssekretär(e) und Mitarbeiter des Finanzministeriums, Innenminister, Staatssekretär und Mitarbeiter des Innenministeriums, Vorsitzender des Haushaltsausschusses im Landtag Präsidenten/Vorsitzende, Geschäftsführer, Finanzreferenten der kommunalen Spitzenverbände in Bayern Ziel: Vereinbarung der Konzeption des FAG Befassung und Beschluss des Ministerrats Verabschiedung des Entwurfs des jährlichen Finanzausgleichsänderungsgesetzes 6. Verfahren im Bayerischen Landtag zur Verabschiedung des jährlichen Finanzausgleichsänderungsgesetz Unterlagen zur 2. ergänzt um das Ergebnis der Beratungen mit den kommunalen Spitzenverbänden (= Hans-Peter Bestandteil Mayer der Begründung des Gesetzentwurfs) 23
24 Finanzausgleich 2016 Popularklage vom 2. Januar Markt Schmidmühlen, - Markt Wiesau, - Gemeinde Hinterschmiding Antrag Art. 3 Abs. 1 FAG wird für nichtig erklärt Begründung Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts (Art. 11 Abs. 2 Satz 2 BV) und des Gleichheitssatzes (Art. 118 Abs. 1 BV) Einbeziehung der Nebenwohnsitze in die Berechnung der Schlüsselzuweisungen und nicht Anrechnung der Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer bei der Steuer- und Umlagekraft Nicht Anrechnung des kommunalen Anteils am Grunderwerbsteueraufkommen bei der Steuer- und Umlagekraft Verfahren ist derzeit ruhend gestellt Hans-Peter Mayer 24
25 Volumen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern (reine Landesleistungen) in Mio Hans-Peter Mayer 25
26 Blaue Liste Teil 1 Hans-Peter Mayer 26
27 Blaue Liste Teil 2 Hans-Peter Mayer 27
28 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Vereinbarung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs 2013 Änderung des Hauptansatzes wurde erreicht 112 v. H. bis zu höchstens 150 v. H. Ergebnis war dringend notwendiger Einstieg aber seit 1978 ganz erheblich gestiegener Grundbedarf in den Gemeinden Voraussetzung für weitere Veränderungen ist, dass die Auswirkungen durch ein Gutachten untersucht werden Vereinbarung zwischen Finanz- und Innenministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden in Bayern Gemeinsame Beauftragung eines Gutachters Hans-Peter Mayer 28
29 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Ziel: Überprüfung der Sachgerechtigkeit des derzeitigen Verteilungsmodus der Gemeindeschlüsselzuweisungen im bayerischen kommunalen Finanzausgleich Frage: Ist der Verteilungsmodus für die Schlüsselzuweisungen unter Berücksichtigung der sonstigen Finanzausgleichswirkungen entsprechend der Bedarfe der verschiedenen Gemeindegruppen sachgerecht ausgestaltet und versetzt er die Gemeinde in die Lage, ihren Aufgaben angemessen zu erfüllen? Gegenstand der Untersuchung: 1. Ergebnisgerechtigkeit der geltenden Regelungen zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen 2. Systematik des bisher geltenden Verteilungsschlüssels Hans-Peter Mayer 29
30 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Werden die Bedarfe von Gemeinden und Städten durch den Hauptansatz und die geltenden Nebenansätze sachgerecht abgewickelt? Ist die gegenwärtige Steuerkraftberechnung (Höhe der Nivellierungshebesätze bei Grund- und Gewerbesteuer, Anrechnungsmodus bei Einkommen- und Umsatzsteuer) sachgerecht austariert? Hans-Peter Mayer 30
31 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern 1. Zur Steuerkraftberechnung: Sind für alle Gemeinden geltende einheitliche Nivellierungshebesätze bei den Realsteuern sachgerecht? Ist die Höhe der gewählten Nivellierungshebesätze im Zusammenspiel mit der Einwohnergewichtung sachgerecht? Werden ausreichende Anreize zur Stärkung der eigenen Steuerkraft gewahrt? Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Betrag bei der Ermittlung der Steuerkraft unangerechnet zu lassen? Wie wird der Vorschlag beurteilt, einen bestimmten Anteil der Realsteueristeinnahmen über dem Nivellierungshebesatz in die Berechnung mit einzubeziehen? Wie wird der Vorschlag beurteilt, bei der Steuerkraft und der Umlagekraft von Mehrjahresdurchschnitten auszugehen (und parallel dazu auf der Aufgabenseite der Schlüsselzuweisungen bei den Ergänzungsansätzen ebenfalls)? Hans-Peter Mayer 31
32 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern 2. Zur Bemessung der Aufgabenbelastung: Wie wird die Ausgestaltung der Hauptansatzstaffel bis 2012 und ab 2013 bewertet? Werden Einwohnerrückgänge und die Herausforderungen aufgrund des demographischen Wandels angemessen berücksichtigt? Ist das Gewicht der Ergänzungsansätze im Vergleich zum Hauptansatz angemessen? Sind die Ergänzungsansätze ausgewogen, auch im Hinblick auf ihre interkommunale Verteilungswirkung? Kann der Ansatz für Belastung durch Sozialhilfe und durch Grundsicherung für Arbeitssuchende von den tatsächlichen Ausgaben losgelöst und auf andere, die Bedarfe annähernd abbildende Indikatoren umgestellt werden? Gibt es für den Ergänzungsansatz "Strukturschwäche" weitere Kriterien? Werden die Zentralitätsfunktionen ausreichend berücksichtigt?, Erscheint die Einführung weiterer Bedarfsindikatoren sinnvoll (z. B. für Belastungen durch Jugendhilfe, für Kurorte, Einwohnerdichte, Flächenausdehnung, Gebietsstruktur (Ortsteile) oder anderes)? Hans-Peter Mayer 32
33 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Gutachter FiFo-Institut; Köln Auftraggeber: Freistaat Bayern (Finanz- und Innenministerium) Kommunale Spitzenverbände in Bayern Gutachtensprozess mit Begleitung durch die Auftraggeber Dauer 2. Jahreshälfte 2013 bis 1 Jahreshälfte 2015 Vorgelegtes Gutachten / Umsetzung Hans-Peter Mayer 33
34 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern Ziele des Gemeindetags Konsens über notwendige Änderungen im Finanzausgleich Weiterentwicklung des Systems des kommunalen Finanzausgleichs unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen der konkreten Bedarfe der Gemeinden Nachjustierung des kommunalen Finanzausgleichs unter den Gesichtspunkten der interkommunalen Verteilungsgerechtigkeit und Sicherung der Zukunftsfähigkeit insbesondere von Gemeinden in strukturschwachen Regionen Schaffung einer nachhaltigen Finanzgrundlage für die Kommunen zur Gewährleistung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsverhältnisse in Bayern Hans-Peter Mayer 34
35 Hans-Peter Mayer 35
36 Fortentwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern November 2014/ April 2015 Arbeitsgruppe Finanzministerium, Innenministerium, Statistisches Landesamt, Kommunale Spitzenverbände Ziel: Formulierung geeigneter Modelle nach Abschluss Probeberechnungen Eingrenzung möglicher realisierbarer Modelle Spitzengespräch mit Geschäftsführern und Amtschef Festlegung auf drei mögliche Modelle Ziel: Konsensfindung Spitzengespräch der Präsidenten mit Staatsminister Dr. Söder Vereinbarung letzte Probeberechnungen FAG-Verhandlungen einvernehmliche Vereinbarung eines Modells zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs Hans-Peter Mayer 36
37 Schlüsselzuweisungen Reformmodelle Anzahl Anzahl Modell E2a Kurzbeschreibung: Gemeinden in % Einw ohner in % Änderung Steuerkraft (nur Realsteuern 310% + 10%); höhere Gewichtung Kinder Berechnungsgrundlage: SZ 2014 SZ 2014 SZ 2013 Steuerkraft - Realsteuern Nivellierungshebesatz Grundsteuer (bisher: 250%) 310% Anrechnung darüber hinausgehender Steuereinnahmen 10% Nivellierungshebesatz Gewerbesteuer (bisher: 300%) 310% Anrechnung darüber hinausgehender Steuereinnahmen 10% - Einkommensteuerbeteiligung ohne Änderung (= Anrechnungsvergünstigungen für steuerschw ache Gemeinden) Bedarfsseite (Schlüsselzuweisungen) - Einwohnergewichtung Eingangsstufe (5.000 EW bis 2012: 108%, ab 2013: 112%) Höchste Stufe (München; bis 2012: 159,2%, ab 2013: 150%) => Spreizung der Hauptansatzstaffel (bis 2012: 42% bzw. 51,2%, ab 2013: 38%) - berücksichtigte Einwohner Demografiefaktor (bisher: ja) Stationierungskräfte und ihre Angehörige (bisher: ja) Nebenwohnsitze (stufenweises Entfallen ab 2015 vorgesehen) Alte und neue Elemente EW bei 112% 150% 38% ja ja ja (zu Vergleichszw ecken mit dem Status quo) Hans-Peter Mayer 37
38 - bisherige Ergänzungsansätze - Sozialhilfeansatz gestrichen (Ersatz: Bedarfsgemeinschaften; Kinder) - Ergänzungsansatz für kreisfreie Städte ohne Änderung - Strukturschwächeansatz ohne Änderung - neue Ergänzungsansätze - Bedarfsgemeinschaften nach SGB II ja (Personen in BDG; nur kreisfreie Städte und Landkreise - wie bisher) Gewichtung 3,1 - Kinder in Tageseinrichtungen ja (Kinder in Tageseinrichtungen, alle Gemeinden) Gewichtung 1,0 - Einpendler nein - Studenten nein (keine ausreichende statistische Datenbasis) - Sonderschlüsselzuweisungen Gewichtung nach Gemeindegröße (bisher: ja) Orientierung am Landesdurchschnitt (LD; bisher 75 %) ohne Änderung ohne Änderung Hans-Peter Mayer 38
39 Fortentwicklung 2016 Einigung und Ergebnis Einigung nach langen und zähen Verhandlungen möglich Kommunale Solidarität gefordert Ergebnis: positiver Abschluss, löst aber keine Euphorie aus Balance zwischen staatlichen und kommunalen Interessen, aber auch innerhalb der unterschiedlichen kommunalen Ebenen und Größenklassen konnte erreicht werden Keine Revolution, aber dringend notwendige Weiterentwicklung Ergebnis muss im Kontext mit den in den letzten Jahren erreichten Verbesserungen gesehen werden Hans-Peter Mayer 39
40 Finanzentwicklung 2016 Einführung eines 10 jährigen Demografiefaktors (Volumen rund 20 bis 30 Mio. Euro) Einführung und Erhöhung der Mindestinvestitionspauschale, Basiswert derzeit Euro (Aufwuchs in den letzten Jahre 2012 bis 2015 rund 74 Mio. Euro) Erhöhung der Hauptansatzstaffel von 108 auf 112 % (geschätzt rund 75 Mio. Euro) Einführung der Stabilisierungshilfen (2015 ist 120 Mio. Euro davon in 2014 für kreisangehörige Gemeinden rund 70,9 Mio. Euro bei 100 Mio. Euro Gesamtvolumen) Hans-Peter Mayer 40
41 Finanzentwicklung 2016 Umverteilungsvolumen von rund 64 Mio. Euro weiterer Beitrag zur Stärkung struktur- und finanzschwacher Kommunen ohne andere Kommunen zu überfordern Ergebnis tragfähiger Kompromiss der von allen Spitzenverbänden einvernehmlich getragen wird Zusammen mit Ergebnis FAG 2016 mit einer weiteren Erhöhung der Schlüsselzuweisungen von rund 63 Mio. Euro und einer Erhöhung der allg. Investitionspauschale von 30 Mio. Euro gelingt es Härten für einzelne Kommunen zu vermeiden Hans-Peter Mayer 41
42 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Bund: stellt im Rahmen eines Kommunalinvestitionsförderungsfonds 3,5 Mrd. als Sondervermögen zur Verfügung Ziel: Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 Fördersatz: bis zu 90 % Hans-Peter Mayer 42
43 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Förderfähige Bereiche: 1. Investitionen mit Schwerpunkt Infrastruktur - Krankenhäuser - Straßen, beschränkt auf Lärmbekämpfung - Städtebau einschließlich altersgerechter Umbau und Barriereabbau, ohne Abwasser und ÖPNV - Informationstechnologie, beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten, zur Erreichung des 50 Mbit-Ausbauziels - Energetische Sanierung sonstiger Infrastrukturinvestitionen 2. Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur - Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur - Energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur - Energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung Hans-Peter Mayer 43
44 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Verteilung des Sondervermögens auf die Länder Das Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro wird auf die Bundesländer wie folgt verteilt: Verwaltungsvereinbarung zwischenzeitlich abgeschlossen Hans-Peter Mayer 44
45 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Umsetzung in Bayern Vorgespräche: Kommunale Spitzenverbände in Bayern mit Vertretern Finanz-, Innenministerium, Oberste Baubehörde Beschluss des Ministerrats am Mittel zur energetischen Sanierung, Barriereabbau, kommunale Gebäude, Einrichtungen, Städtebau Gegenstand der Förderung: energetische Sanierung: Kinderbetreuung, Schule, Museen, Weiterbildung, Mehrgenerationshäuser, Jugendzentren, Verwaltungsgebäude Barriereabbau (siehe oben) Hans-Peter Mayer 45
46 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Zuwendungsempfänger: Antragsberechtigt sind Gemeinden, Landkreise, Bezirke und Zweckverbände soweit sie mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen: durchschnittliche Finanzkraft der letzten drei Jahre unter dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften und Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf gemäß Ministerratsbeschluss vom 5. August 2014; durchschnittliche Finanzkraft der letzten drei Jahre unter dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften und Schuldenstand am 31. Dezember 2013 über dem Landesdurchschnitt der Gemeindegrößenklasse oder der jeweiligen Gruppe der kommunalen Gebietskörperschaften; Empfänger von Stabilisierungshilfen 2014; Saldo der freien Finanzspannen ( freie Spitze ) weist in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung jeweils ein negatives Ergebnis auf. Hans-Peter Mayer 46
47 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Zuwendungsempfänger Fortsetzung: Bei Bezirken tritt an die Stelle der durchschnittlichen Finanzkraft der Jahre 2011 bis 2013 die durchschnittliche Umlagekraft der Jahre 2011 bis Kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt, wenn mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder antragsberechtigt ist. Hans-Peter Mayer 47
48 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Förderungsvoraussetzungen: Langfristige Nutzbarkeit (Demographie) Standard EnEV z. T. städtebauliches Konzept Förderfähige Ausgaben mindestens ,00 (kein Höchstbetrag) Förderumfang: bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben Bewilligungsstellen: Regierungen Bildung eines Beirats unter Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände Hans-Peter Mayer 48
49 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Förderzeitraum: 1. Juli 2015; vollständige Abnahme der Maßnahme bis ; Abrechnung gegenüber Bewilligungsstelle bis spätestens Antragstellung: bis 15. Februar 2016 Antragsverfahren (beachte Förderrichtlinie) Förderrichtlinie: Zustimmung ORH fehlt noch Veröffentlichung in den nächsten Tagen Hans-Peter Mayer 49
50 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wir danken unseren Sponsoren für die freundliche Unterstützung
Der kommunale Finanzausgleich in Bayern
Hans-Peter Mayer, Direktor Der kommunale Finanzausgleich in Bayern Stand: 3. November 2014 Finanzausgleich in Bayern Bund Finanzströme zu Gunsten/ zu Lasten der Kommunen Steuerverbünde Allgemeiner Staatshaushalt
MehrRundschreiben Nr. 6/2014. Aktuelle Finanz- und Haushaltssituation der Bezirke Kommunaler Finanzausgleich
August 2014 Rundschreiben Nr. 6/2014 a) Bezirkstagspräsidenten b) Mitglieder der Bezirkstage c) Bezirksverwaltungen d) Sozialverwaltungen Aktuelle Finanz- und Haushaltssituation der Bezirke Kommunaler
MehrWir sind Anwalt der Kommunen!
München, 04.12.2013 Wir sind Anwalt der Kommunen! Eine Agenda für die Kommunalfinanzen in der 17. Legislaturperiode. Von Dr. Paul Wengert, MdL, Vorsitzender des Arbeitskreises Kommunale Fragen, Innere
Mehr1. Einleitung. 2. Investitionspaket Brücken in die Zukunft
1. Einleitung Am 26.10.2015 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) ein Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden (SSG und SLKT) zu den Themenbereichen: Investitionspaket Brücken
MehrKommunalfinanzen Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen
MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT MINITERIUM DER FINANZEN www.rlp.de Verantwortlich (i.s.d.p.) Monika Fuhr Sprecherin der Landesregierung Telefon 06131 16-4720 Telefax 06131 16-4091 Christoph Gehring
MehrSteuerstatistiken zur Politikberatung - Die Gemeindefinanzreform. Prof. Dr. habil. Michael Broer (Wolfsburg)
Steuerstatistiken zur Politikberatung - Die Gemeindefinanzreform Prof. Dr. habil. Michael Broer (Wolfsburg) Die Gemeindefinanzreform 1. Das Gemeindefinanzsystem 2. Die Gemeindefinanzkommission 2010 2011
Mehr17. Wahlperiode 15.09.2015 Drucksache 17/7865
17. Wahlperiode 15.09.2015 Drucksache 17/7865 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen
MehrModelle der Stadt-Umland-Organisation im Vergleich. Inhalt
Inhalt 9.1 Strukturdaten der laufenden Raumbeobachtung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung...A-2 9.1.1 Region München... A-2 9.1.2 Region Frankfurt Rhein/Main... A-6 9.1.3 Region Stuttgart...A-10
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/1072 17.01.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs A Problem Zum Gesetz
MehrDer Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet?
Der Schutzschirm der Landesregierung Für unsere Kommune geeignet? Ellen Enslin, MdL Kommunalpolitische Sprecherin 1 1. Wie funktioniert der Schutzschirm? Die folgenden Folien stammen zum Teil aus dem hessischen
MehrPressemitteilung. SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen
Pressemitteilung Nr. 21/15 Gemeindefinanzbericht Sachsen 2014/2015 SSG fordert ein Investpaket bis 2020 und zusätzliche Zuweisungen Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat heute ein staatliches
MehrKommunalfinanzen. Florian Janik. 29. September 2007
Kommunalfinanzen Florian Janik 29. September 2007 Grundbegriffe Kameralistik Ist und Soll Haushaltssoll Anordnungssoll Budgetierung Verlustvortag Haushaltsreste Haushaltssperre Vorläufige Haushaltsführung
MehrHessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches
Hessisches Ministerium der Finanzen Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleiches 24. Sitzung der Arbeitsgruppe KFA 2016 am 19. März 2015 Agenda 1. Begrüßung 2. Abnahme des Protokolls der 23. Sitzung am
Mehr- 1 - Inhaltsverzeichnis
- 1 - Inhaltsverzeichnis ergänzt Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2014 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände
MehrTischvorlage. Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen
Tischvorlage Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Stabilisierungsfonds Strukturelle Verbesserungen der Kommunalfinanzen Pressekonferenz mit Ministerpräsident Kurt Beck und Wirtschaftsminister Hans-Artur
MehrLKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013
LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013 Be/Hu 3. Kommunalbericht 2013 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz: Finanzsituation der Kommunen hat sich auch im Ländervergleich weiter verschlechtert! (Az.: 010-010)
MehrDiskussionspapier zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung im Land Brandenburg
Stand: 16.09.2008 Diskussionspapier zur Neuordnung der Kommunalfinanzierung im Land Brandenburg Die Diskussion um die kommunale Finanzsituation ist seit Jahren ein zentraler politischer Schwerpunkt. Hintergrund
MehrSehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder einmal sitzen wir hier im Gemeinderat zusammen um den Haushalt für das nächste Jahr zu beraten und zu beschließen. Die finanzielle
MehrThüringer Landesamt für Statistik
Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber
Mehr2330-I. Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) Kommunalinvestitionsprogramm
2330-I Richtlinien zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in Bayern (KInvFR) Kommunalinvestitionsprogramm Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr
Mehr2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?
2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
MehrDie Verteilung der staatlichen Einnahmen auf die Kommunen in Deutschland und Vietnam Minh
Potsdamer Rechtswissenschaftliche Reihe 29 Die Verteilung der staatlichen Einnahmen auf die Kommunen in Deutschland und Vietnam von Nguyen D. Minh 1. Auflage Die Verteilung der staatlichen Einnahmen auf
MehrÄnderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)
Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:
MehrHER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen
Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH
MehrGemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km
Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km
MehrHAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT
HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?
MehrDrucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung
Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss
MehrDer kommunale Finanzausgleich
Der kommunale Finanzausgleich Hier Logo oder Name (Schriftart Meta, Schriftgröße 15Pkt) bündig mit dem Claim positionieren kommunaler Finanzausgleich 2 Gliederung 1. Was ist eine Gemeinde? 2. Rechtliche
Mehr- Stark IV Abbau der kameralen Altfehlbeträge
- Stark IV Abbau der kameralen Altfehlbeträge Stark IV - ein Grund zu feiern? Agenda FAG-Entwicklung LSA vs. Gewerbesteuerentwicklung Entwicklung der Kassenkredite im Land Sachsen-Anhalt Entwicklung der
MehrKfW-Kommunalbefragung 2009. Wachsender Investitionsrückstand zu befürchten
KfW-Kommunalbefragung 2009 Wachsender Investitionsrückstand zu befürchten Dr. Busso Grabow Fachtagung Kommunaler Investitionsbedarf und die Finanzlage der Kommunen die Ergebnisse der Kommunalbefragung
MehrÄnderungsantrag zur 79. Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses und 78. Sitzung des Finanzausschusses am 05.10.2014:
Ansprechpartner: Thorsten Pfau, Referent SPD-Landtagsfraktion Vorsitzende des Innen- und Rechtsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages Frau Barbara Ostmeier, MdL Landeshaus 24105 Kiel 0431/
MehrBürgerversammlung 03.06.2015
Bürgerversammlung 03.06.2015 Bürgerversammlung 03.06.2015 Tagesordnung 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Finanzlage der Stadt und der Stadtwerke Zwiesel 3. Finanzierung von Kindertagesstätten (2004 heute)
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrHerausforderung Finanzföderalismus: Optionen für die Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen
Herausforderung Finanzföderalismus: Optionen für die Neuordnung der Bund-Länder Finanzbeziehungen Prof. Dr. Clemens Fuest Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim und Universität Mannheim
MehrKommunale Kassenstatistik 2014: Kommunaler Finanzausgleich in Mecklenburg Vorpommern gewährt keine ausreichende Finanzausstattung
Statement zu den Finanzen unserer Städte und Gemeinden Nr. 1/2015 Finanzierung der Aufgaben der Städte und Gemeinden sicherstellen Kommunale Kassenstatistik 2014: Kommunaler Finanzausgleich in gewährt
MehrRichtlinie Infrastruktur
des Ministeriums der Finanzen des Landes Brandenburg zur Förderung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG-) vom 7. Oktober 2015. 1 Zuwendungsfähig
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München Vorab per E-Mail (anfragen@bayern.landtag.de) Präsidentin des Bayer.
MehrLandesarbeitsgemeinschaft Radverkehr 2. Sitzung am 24. Februar 2015
Landesarbeitsgemeinschaft Radverkehr 2. Sitzung am 24. Februar 2015 Tagesordnung TOP 1 TOP 1.5 TOP 2 TOP 3 Begrüßung (SMWA) Arbeitsprogramm LAG RV Förderrichtlinien für den kommunalen Radverkehr (SMWA)
MehrWirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland
Wirtschaftswachstum in der Bundesrepublik Deutschland 5,0% 5,3% 2,5% 1,9% 3,2% 0,8% 3,4% 1,0% 3,6% 2,6% 1,8% 1,6% 1,6% 0,0% -0,8% -0,2% -2,5% -5,0% 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000
MehrDeutsche Kommunen zukunftsfähig? Herausforderungen und Lösungswege kleiner Kommunen am Beispiel von Gorxheimertal
Pro-Tal Deutsche Kommunen zukunftsfähig? Herausforderungen und Lösungswege kleiner Kommunen am Beispiel von Gorxheimertal Erik Schmidtmann, Vorstand _teamwerk_ag Gorxheimertal, _Gorxheimertal muss jetzt
MehrPressedienst des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt. Kommunale Finanzen in Sachsen-Anhalt:
Info-Kommunal Pressedienst des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt Datum: 08.10.2009 Kommunale Finanzen in Sachsen-Anhalt: Aufgabengerechte Finanzen sichern Zukunft des Landes! Städte- und Gemeindebund
MehrSchnelles Internet für Unternehmen Aktivitäten und Positionen der IHK
Schnelles Internet für Unternehmen Aktivitäten und Positionen der IHK IHK-Gremium Altötting-Mühldorf 03.07.2014 Gründe für unzureichende Internetversorgung - Technische Infrastuktur ermöglicht nur langsames
MehrFinanzlage der Länderhaushalte
Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer
MehrKommunale Steuereinnahmen und demographischer Wandel
Kommunale Steuereinnahmen und demographischer Wandel Auswirkungen von Veränderungen der Einwohnerzahlen kreisfreier Städte auf die kommunalen Steuereinnahmen bis 2020 Kommunale Steuereinnahmen und demographischer
MehrEin Marshallplan für Europa
Ein Marshallplan für Europa Vorschlag des Deutschen Gewerkschaftsbundes für ein Konjunktur-, Investitions- und Aufbauprogramm für Europa Workshop mit Raoul Didier, Martin Stuber Umverteilen. Macht. Gerechtigkeit
MehrKommunen Finanzen Wirtschaft
Kommunen Finanzen Wirtschaft 5. VGR Kolloquium 14./15. Juni 2012 in Berlin 1 Inhalt Einführung Verschuldung der Kommunen Finanzstatistiken / Kennziffern Wirtschaftslage der Kommunen Finanzprogramme Fazit
MehrDas Saarland leidet unter Einnahmeschwäche und Altlasten
Arbeitskammer des Saarlandes Abteilung Wirtschaftspolitik - Stand: 22.5.2013 AK-Fakten Öffentliche Finanzen im Saarland Das Saarland leidet unter Einnahmeschwäche und Altlasten fakten Das Saarland hat
MehrEntwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel
53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln
MehrDie Finanzsituation der Kommunen in der Bundesrepublik und in NRW
Prof. Dr. Gisela Färber Die Finanzsituation der Kommunen in der Bundesrepublik und in NRW Vortrag auf der Frühjahrestagung des Fachverbandes der Kämmerer in NRW e.v. am 3. Juli 2013 in Bochum (C) Gisela
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes
Bundesrat Drucksache 811/04 28.10.04 Gesetzesantrag des Freistaates Bayern In - Fz Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und des Bundesbesoldungsgesetzes A. Ziel 1. Der Ausgleich
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04
SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen
MehrKommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig. Dipl.-Vw./Dipl.-Kfm. Mario Hesse
Kommunale Finanzpolitik in der Stadt Leipzig hesse@wifa.uni-leipzig.de Tel.: 0341 97 33 582 Leipzig, 1 Kommunen als Träger von Aufgaben zweistufiger Staatsaufbau bei dreistufiger Verwaltungsgliederung
MehrSteuereinnahmen nach Steuerarten
Steuereinnahmen nach Steuerarten Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 Kassenmäßige Steuereinnahmen in absoluten Zahlen und Anteile, 2012 sonstige: 1,1 Mrd. (2,2 %) Gewerbesteuer
MehrBasisdaten der Bundesländer im Vergleich (zusammengestellt von Ulrich van Suntum)
Basisdaten der Bundesländer im Vergleich (zusammengestellt von Ulrich van Suntum) Es werden jeweils die letzten verfügbaren Daten dargestellt Deutschland = Durchschnitt der Bundesländer, nicht Bund Detaillierte
MehrKfW-Kommunalpanel 2015: Unterschiede zwischen den Kommunen nehmen zu
KfW-Kommunalpanel 2015: Unterschiede zwischen den Kommunen nehmen zu Dr. Jörg Zeuner Chefvolkswirt KfW Bankengruppe 29. Mai 2015, Berlin Bank aus Verantwortung Positive Entwicklung der kommunalen Finanzen
Mehr2242.1.2-WFK. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst. vom 13. Mai 2011 Az.: B 4-K 5133.
2242.1.2-WFK Verwaltungsverfahren bei der Inanspruchnahme des Entschädigungsfonds nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz DSchG) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
MehrStatus und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung
Kämmerertagung Niederbayern Status und Perspektiven des kommunalen Rechnungswesens in Bayern ein Blick insbesondere aus Sicht der Aus- und W eiterbildung Armin Thoma M.A. Hochschullehrer und Praxisbeauftragter
MehrHerausforderung Kita-Finanzierung Ralf Leimkühler Stellvertretender Geschäftsführer Sächsischer Städte- und Gemeindetag
Herausforderung Kita-Finanzierung Ralf Leimkühler Stellvertretender Geschäftsführer Sächsischer Städte- und Gemeindetag 29.05.2013 2. Ostdeutscher Kämmerertag - Parallelarbeitskreise II Herausforderung
MehrGesetzentwurf. Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3187. CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion
Sächsischer Landtag 6. Wahlperiode DRUCKSACHE 6/3187 Gesetzentwurf der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion Thema: Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft (Kommunales Investitions-
MehrSchulden des öffentlichen Gesamthaushaltes
in Mrd. Euro 2.000 1.800 Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* Schulden des öffentlichen Gesamthaushaltes In absoluten Zahlen, 1970 bis 2012* Kreditmarktschulden
MehrHaushaltsplanentwurf 2016 Information
Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben
MehrHaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrREFORM DER GEWERBESTEUER. Unternehmer für starke Kommunen
REFORM DER GEWERBESTEUER Unternehmer für starke Kommunen OHNE FINANZIELL GESUNDE GEMEINDEN KEIN ZUKUNFTSFÄHIGES DEUTSCHLAND Derzeit geraten bundesweit immer mehr Gemeinden unter Zwangsverwaltung. Die Kommunen
MehrThüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG -
Thüringer Landesverwaltungsamt - zuständige Stelle nach 73 BBiG - Seitenzahl 6 (mit Deckblatt) Kennziffer Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter für Bürokommunikation am 25.05.2011 2. Prüfungsarbeit:
MehrBundesministerium der Finanzen März 2015
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Bundesministerium der Finanzen März 2015 Bereits im November des vergangenen Jahres hat die Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2018
MehrFinanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014
Finanzausschuss 04.12.2012 Etatberatungen 2013/2014 0 Eckdaten 2013-2016 Ergebnis 2011 Ansatz 2012 Ansatz 2013 Ansatz 2014 Planung 2015 Planung 2016 Ergebnishaushalt Ordentliche Erträge 388.458.183 411.119.777
MehrBayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus G:\StMUK\Abteilungen\Abteilung II\Referat II_5\Weigl\Elternzeit\Broschüren-EZ-UrlAN-UrlV-KMS-05-2007-r.doc Bayerisches Staatsministerium für Unterricht
MehrHaushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und
17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben
MehrDer Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.
Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,
MehrOberbayerisches Amtsblatt
Oberbayerisches Amtsblatt Amtliche Bekanntmachung der Regierung von Oberbayern, des Bezirks Oberbayern, der Regionalen Planungsverbände und der Zweckverbände in Oberbayern 19 Nr. 3 / 6. Februar 2015 Kommunalverwaltung
MehrThüringer Landtag 5. Wahlperiode
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/7637 zu Drucksache 5/7592 zu Drucksache 5/6963 09.04.2014 Ä n d e r u n g s a n t r a g der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zu der Beschlussempfehlung
MehrBayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Zielvereinbarung. zwischen
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Zielvereinbarung zwischen dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vertreten durch den Staatsminister
MehrDie Finanzlage der Kommunen im Lande ist alarmierend. 34 Städte und Gemeinden sind überschuldet oder sind bis 2013 von der Überschuldung bedroht.
1 Die Finanzlage der Kommunen im Lande ist alarmierend. 34 Städte und Gemeinden sind überschuldet oder sind bis 2013 von der Überschuldung bedroht. Die Situation ist dramatisch! Die NRW-Kommunen haben
MehrHaushaltsreste und Kreditermächtigungen
Auszug aus Denkschrift 2012 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg Beitrag Nr. 2 Haushaltsreste und Kreditermächtigungen RECHNUNGSHOF Rechnungshof Baden-Württemberg Denkschrift
Mehr01/2009 Einzug der Mitgliedsbeiträge 2009 02/2009 2. Kommunaler Innovationstag am 25. März 2009 in Würzburg 03/2009 Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR); Normenprüfung (Normen-Screening)
MehrDie Verschuldung des Landes Thüringen
Harald Hagn Referat Sonderaufgaben und statistische Analysen Telefon: 03 61 37-8 41 10 E-Mail: Harald.Hagn@statistik.thueringen.de Die Verschuldung des Landes Thüringen Der vorliegende Aufsatz gibt einen
Mehr- 2 - In welcher finanziellen Höhe wird sich der Bund insgesamt an den Kosten für die Sicherheit des G7-Gipfels beteiligen?
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben Dr. Marcel Huber, MdL Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627
MehrFördervolumen, Finanzierung und Verteilung der Mittel
Gesetz zur Stärkung der Investitionstätigkeit von Kommunen und Krankenhausträgern durch ein Kommunalinvestitionsprogramm (Kommunalinvestitionsprogrammgesetz - KIPG) 1 Fördervolumen, Finanzierung und Verteilung
MehrPressekonferenz der SGK NRW am 13. August 2008
Pressekonferenz der SGK NRW am 13. August 2008 Teilnehmer: Bernd Scheelen MdB, stellvertretender Vorsitzender der SGK und Sprecher der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der SPD-Bundestagsfraktion Michael Makiolla,
MehrBundespolitik und Kommunalfinanzen Aktuelle Aspekte
Monatsbericht des BMF Dezember 2006 Seite 77 Bundespolitik und Kommunalfinanzen Aktuelle Aspekte 1 Zusammenfassung..............................................................................77 2 Positive
MehrGemeindefinanzbericht 2015
Gemeinden wirtschaften solide, stehen aber finanziell vor schweren Jahren Zusätzliche Aufgaben sorgen für große finanzielle Belastungen in den nächsten Jahren Mit dem Gemeindefinanzbericht 2015 legen die
Mehr17. Wahlperiode 14.10.2014 Drucksache 17/3337
17. Wahlperiode 14.10.2014 Drucksache 17/3337 Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Schwerpunktsetzung von Aufgaben bei den Regierungen sowie zur Änderung des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen
MehrNiedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5.
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Mai 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident! Als Anlage übersende ich den
MehrBitte bei Antwort angeben
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München
MehrVorstellung der Ergebnisse des Zukunftspanels Staat & Verwaltung 2015
Staat & Gesellschaft in der Digitalen Revolution Vorstellung der Ergebnisse des Zukunftspanels Staat & Verwaltung 2015 Prof. Dr. Gerhard Hammerschmid Hertie School of Governance Von 11:00 12:45 Uhr Durchführung
MehrZukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten
Zukun& des öffentlichen Dienstes Mechthild Schrooten Überblick 1. Konzep=onelle Vorüberlegungen 2. Bestandsaufnahme 3. Budgetlügen 4. Ausblick Öffentlicher Dienst Private Haushalte Staat Unternehmen Öffentlicher
MehrNiederschrift. über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau. am: Montag 18. April 2011 Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Herr Georg Belian
Niederschrift über die Sitzung des Marktgemeinderates Eschau am: Montag 18. April 2011 im: Rathaus Eschau (Sitzungssaal) Beginn: Ende: Vorsitzender: Schriftführer: 19.30 Uhr 21.00 Uhr 1. Bürgermeister
MehrBayern lebt von seiner Vielfalt. Mit 2.056
Vorwort 3 Bayern lebt von seiner Vielfalt. Mit 2.056 Gemeinden bzw. Städten, 71 Landkreisen und 7 Bezirken ist der Freistaat sehr stark untergliedert. Über die Hälfte der bayerischen Gemeinden hat weniger
MehrBarrierefreiheit im öffentlichen Raum wie fördert die KfW? Bisherige Erfolge und zukünftige Möglichkeiten
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum wie fördert die KfW? Bisherige Erfolge und zukünftige Möglichkeiten Fachtagung Stadt inklusiv Barrierefreiheit im öffentlichen Raum Institut für Städtebau München,
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Bayer. Staatskanzlei
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
MehrDie steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform der Koalition werden saldiert.
Finanzielle Auswirkungen und Gegenfinanzierung 1. Finanzielle Auswirkungen der gerechten Steuer Die steuerlichen Auswirkungen der entlastenden Maßnahmen sowie die Rücknahme insbesondere der Unternehmensteuerreform
MehrVerschuldung der kommunalen Körperschaften in Bayern 2012
Beiträge aus der Statistik 539 Verschuldung der kommunalen Körperschaften in Bayern 2012 Dipl.-Kfm. Christoph Hackl Die Verschuldung in den Kernhaushalten der kommunalen Körperschaften verringerte sich
MehrTAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24
Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrBayerische Staatskanzlei
Bayerische Staatskanzlei Pressemitteilung «Empfängerhinweis» Nr: 289 München, 4. November 2014 Bericht aus der Kabinettssitzung: 1. Europaministerin Dr. Merk und Wissenschaftsminister Dr. Spaenle: Andrássy-Universität
MehrL II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014
Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform
Mehr