allgemeine geschäftsbedingungen
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- Katarina Heintze
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1 fhg zentrum für gesundheitsberufe tirol gmbh innrain 98, 6020 innsbruck allgemeine geschäftsbedingungen AGB fhg_
2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich Anwendungsbereich Nebenabreden und Änderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Studiengänge und Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß 14a FHStG Anmeldung Verantwortung Aufnahme Studiengebühren und Sachmittelbeitrag Lehrgangsgebühren für Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß FHStG Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) Verzicht auf einen Studienplatz/Lehrgangsplatz Verschieben/Absagen von FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengängen bzw. Lehrgängen Leistungen Veranstaltungsort Geistiges Eigentum Copyright Haftung Lehr- und Prüfungstätigkeit Vermietung von Räumlichkeiten Vermietung Mietpreise Behördliche Auflagen und Überwachung Rechtsgeschäfte Einkäufe, Bestellungen Gerichtsstand und Wirksamkeit In Kraft treten Wirksamkeit Gericht Recht... 8 AGB fhg_ Seite 2/8
3 1. Geltungsbereich 1.1. Anwendungsbereich Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsverhältnisse in Zusammenhang mit der Anmeldung und der Teilnahme an FH-Bachelor-Studiengängen, FH-Master-Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung gemäß FHStG (Lehrgänge) sowie für alle Rechtsgeschäfte und Vermietungen der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH (fhg GmbH) Nebenabreden und Änderungen Nebenabreden und Änderungen dieser Bedingungen für Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. 2. Studiengänge und Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß 14a FHStG 2.1. Anmeldung Bewerbungen zu FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengängen und Lehrgängen haben schriftlich mittels Anmeldeformular und den erforderlichen Unterlagen unter Einhaltung der jeweiligen Bewerbungsfrist zu erfolgen Die Prüfung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nach den Bestimmungen der jeweiligen Aufnahmeordnung sowie den Zugangsvoraussetzungen BewerberInnen erteilen mit dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen ihre Einwilligung zur automationsunterstützten Datenverarbeitung Bei Aufnahme in einen Studiengang bzw. Lehrgang erteilen die Studierenden das Einverständnis, dass ihre personenbezogenen Daten zur Organisation und Durchführung des Studienbetriebes an Mitstudierende, die FH- Studierendenvertretung, Lehrende und MitarbeiterInnen der fhg GmbH sowie an die ÖH weitergegeben werden Verantwortung Die Auswahl des entsprechenden Studienganges bzw. Lehrganges liegt im Verantwortungsbereich der BewerberInnen Die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme in den jeweiligen Studiengang bzw. Lehrgang haben die BewerberInnen gemäß Aufnahmeordnung vorzuweisen Die fhg GmbH übernimmt keine Haftung hinsichtlich des Inhalts der angebotenen Studiengänge bzw. Lehrgänge Überlassene Unterlagen bzw. Software dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. AGB fhg_ Seite 3/8
4 2.3. Aufnahme Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium/Lehrgang an der fhg GmbH ist die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen sowie das erfolgreiche Absolvieren des Aufnahmeverfahrens des jeweiligen Studienganges bzw. Lehrganges, welches die Eignung der BewerberInnen feststellt Im Fall eines Negativ-Entscheides haben die BewerberInnen kein Ersatzrecht für eventuell entstandenen diesbezüglichen Aufwand Die fhg GmbH behält sich das Recht vor, BewerberInnen ohne weitere Angabe von Gründen nicht zuzulassen Der Aufnahme-Entscheid bzw. Entscheid über einen Wartelistenplatz erfolgt ausnahmslos mittels schriftlicher Verständigung Studiengebühren und Sachmittelbeitrag Die Studiengebühren für FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengänge richten sich nach der vom Gesetzgeber vorgesehenen Höhe (derzeit max. 363,36). Diese sind spätestens, ausgenommen im 1. Semester lt. Aufnahmeordnung und Regelung im Ausbildungsvertrag, ein Monat vor Semesterbeginn fällig und innerhalb von 14 Tagen spesenfrei auf das Konto der fhg GmbH zu überweisen Die Entscheidung über die Höhe der Studiengebühren für FH-Bachelor- und FH- Master-Studiengänge wird derzeit nicht von der fhg GmbH beeinflusst. Auch eine maßgebliche Erhöhung der Studiengebühren berechtigt die Studierenden nicht, das Studium zu unterbrechen bzw. vorzeitig abzubrechen Für alle im Studienplan vorgesehenen Semester fallen Studiengebühren an, somit auch für Semester, in denen die/der Studierende beispielsweise Berufspraktika absolviert oder sich im Ausland aufhalten Im Falle einer Verlängerung des Studiums über die vorgesehene Dauer hinaus ist die Studiengebühr für jedes weitere Semester, welches die/der Studierende über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen besucht hat, zu entrichten Studierenden von FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengängen werden Sachmittelbeiträge, die sich aus tatsächlich anfallenden Kosten wie z.b. Berufsunfallversicherung inkl. Wegerisiko, Haftpflichtversicherung, Ausweis für Studierende, Dienstkleidung, div. Material, etc. zusammensetzen, pro Studienjahr verrechnet. Der Sachmittelbeitrag beträgt derzeit 134,00 pro Studienjahr Studierende haben eine Überweisungsbestätigung zur Glaubhaftmachung der erfolgten Zahlung der Studiengebühren und ggf. Sachmittelbeiträge im Studien- Service-Center/Studien-Service-Center Master vorzuweisen. Andernfalls kann die Studiengangs- bzw. Lehrgangsleitung den Studierenden bis zum Vorweisen des Einzahlungsbeleges die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verwehren Lehrgangsgebühren für Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß FHStG Die Lehrgangsgebühren, welche auch die tatsächlich anfallenden Kosten wie z.b. Unfallversicherung inkl. Wegerisiko, Haftpflichtversicherung, Ausweis für Studierende, div. Material, etc. enthalten, werden von der fhg GmbH festgesetzt und den a.o. Studierenden gemäß Ausbildungsvertrag verrechnet, wobei die Höhe der Lehrgangsgebühren den BewerberInnen über die jeweils aktuellen Bewerbungsinformationen auf der Homepage zugänglich gemacht wird Für alle im Studienplan vorgesehenen Semester fallen Lehrgangsgebühren an Im Falle einer Verlängerung der Ausbildung über die vorgesehene Dauer hinaus sind die Lehrgangsgebühren für jedes weitere Semester, welches die/dem a.o. AGB fhg_ Seite 4/8
5 Studierenden über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen besucht hat, zu entrichten Die a.o. Studierenden haben eine Überweisungsbestätigung zur Glaubhaftmachung der erfolgten Zahlung der Lehrgangsgebühren im Studien-Service-Center Master vorzuweisen. Andernfalls kann die Lehrgangsleitung den a.o. Studierenden bis zum Vorweisen des Einzahlungsbeleges die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verwehren Studierendenbeitrag (ÖH-Beitrag) Studierende in FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengängen sowie a.o. Studierende in Lehrgängen zur Weiterbildung gehören gemäß Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG), BGBl. Nr. 340/1993 i.d.g.f. der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) an Ordentliche/r Studierende/r in einem FH-Bachelor- oder FH-Master-Studiengang sowie a.o. Studierende in einem Lehrgang an der fhg GmbH unterliegen den Bestimmungen des Hochschülerschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1999 i.d.g.f. und damit der gesetzlichen Verpflichtung, einen Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) zu entrichten Eine Befreiung vom Studierendenbeitrag ist nur für Studierende/a.o. Studierende, die ordnungsgemäß um Unterbrechung des Studiums angesucht haben, möglich. Studierende/ a.o. Studierende, die ein Auslandssemester/-praktikum absolvieren, können vom Studierendenbeitrag nicht befreit werden Alle Mitglieder der österreichischen Hochschülerschaft haben den Studierendenbeitrag nur einmal pro Semester zu entrichten, unabhängig, an wie vielen Bildungseinrichtungen sie studieren. Gemäß Hochschülerschaftsgesetz hat jeder Erhalter für sich zu kontrollieren, ob die Einzahlung erfolgt ist, um den Studierenden die ordnungsgemäße Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Aus diesem Grund hebt jeder Erhalter den Studierendenbeitrag (= ÖH-Beitrag) von allen Studierenden ein. Studierende/a.o. Studierende, die an mehreren Bildungseinrichtungen studieren, haben die Möglichkeit, mehrfach bezahlte Studierendenbeiträge bei der Österreichischen Hochschülerschaft zurückzufordern. Die entsprechenden Erläuterungen und das Antragsformular sind der ÖH-Homepage unter zu entnehmen Verzicht auf einen Studienplatz/Lehrgangsplatz Der Verzicht auf einen Studienplatz für die im Oktober beginnenden Studiengänge muss für FH-Bachelor-Studiengänge und FH-Master-Studiengänge bis 10. August des jeweiligen Jahres schriftlich oder per im Studien-Service-Center/Studien- Service-Center Master eintreffen. Andernfalls werden BewerberInnen die Studiengebühren für das folgende Wintersemester sowie der Sachmittelbeitrag für das folgende Studienjahr in Rechnung gestellt Der Verzicht auf einen Lehrgangsplatz und die damit verbundenen Stornierungsbedingungen sind im jeweiligen Ausbildungsvertrag geregelt. AGB fhg_ Seite 5/8
6 2.8. Verschieben/Absagen von FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengängen bzw. Lehrgängen Die fhg GmbH behält sich das Recht vor, für FH-Bachelor- und FH-Master- Studiengänge bzw. Lehrgänge, insbesondere wegen Nichterreichung der Mindestzahl an Studierenden, den Beginntermin zu verschieben bzw. abzusagen In diesem Fall werden die bereits eingezahlten Studiengebühren/Lehrgangsgebühren rückerstattet Weitergehende Ansprüche können daraus jedoch nicht abgeleitet werden Leistungen Zur Sicherung der Qualität der FH-Bachelor- und FH-Master-Studiengänge und der Lehrgänge behält sich die fhg GmbH vor, den jeweiligen Studienplan weiterzuentwickeln und Änderungen in Bezug auf Lehrveranstaltungsinhalte, -orte, -termine und Lehrende vorzunehmen Die Studierenden/a.o. Studierende verpflichten sich für die Dauer des FH-Bachelorbzw. FH-Master-Studienganges sowie Lehrganges, die von der fhg GmbH zur Verfügung gestellte -Adresse regelmäßig abzurufen sowie die Stundenpläne über den Login-Bereich der fhg-homepage abzufragen und die Lernplattform Moodle entsprechend zu nützen Das Studium/Der Lehrgang beinhaltet die Bereitstellung von Unterlagen und Hilfsmittel für Lehrveranstaltungen sowie die Vermittlung der lt. Studienplan ausgewiesenen Kompetenzen Veranstaltungsort Die Lehrveranstaltungen finden an den von der fhg GmbH angegebenen Orten für den jeweiligen Studiengang/Lehrgang statt Die fhg GmbH behält sich darüber hinaus das Recht vor, andere geeignete Räumlichkeiten bereitzustellen Geistiges Eigentum Alle im Rahmen des Studiums/Lehrganges selbständig geschaffenen Werke von Studierenden bleiben in deren geistigem Eigentum Die/der Studierende/a.o. Studierende erteilt der fhg GmbH unentgeltlich zeitlich und örtlich unbegrenzte Werknutzungsrechte für sämtliche Verwertungsarten einschließlich des Rechts der Nutzung in Online-Netzen, insbesondere des Internets. Die Nutzung des Werkes durch die/den Studierende/n/a.o. Studierende selbst wird dadurch nicht beschränkt. AGB fhg_ Seite 6/8
7 2.12. Copyright Die im Rahmen eines Studiums beigestellten Lehrveranstaltungsunterlagen sind und bleiben geistiges Eigentum der fhg GmbH bzw. des jeweiligen Verfassers Soweit sich nicht aus dem jeweiligen Inhalt der Lehrveranstaltungsunterlagen etwas anderes ergibt, sind ein über die freie Werknutzung (z. B. Anfertigung einzelner Vervielfältigungsstücke von einem Werk zum eigenen Gebrauch; Zitieren einzelner Stellen eines veröffentlichten Sprachwerkes etc.) hinausgehender Gebrauch und damit jede den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes widersprechende Verwendung sämtlicher Lehrveranstaltungsunterlagen der fhg GmbH ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der fhg bzw. des jeweiligen Verfassers nicht gestattet Haftung Die fhg GmbH übernimmt im Falle von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung keine Haftung für (Wert)Gegenstände von Studierenden und Lehrenden Die fhg GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Ausfall einer/s Lehrenden oder eines Lehrganges hervorgerufen werden Studierende und Lehrende haben die Hausordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten Die BewerberInnen und Studierende erklären sich mit der elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe ihrer Daten zum Zwecke ihrer Bewerbung, ihr Studium, ihre Weiter-bzw. Fortbildung einverstanden Die BewerberInnen und Studierende erklären sich ebenfalls damit einverstanden, dass ihre Daten dazu verwendet werden, fortlaufend über Veranstaltungen und Ausbildungsangebote der fh gesundheit, des Vereins fhgemeinschaft alumni & friends der fh gesundheit und des Ausbildungszentrums West für Gsundheitsberufe zu informieren. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Widerruf ist jederzeit möglich. 3. Lehr- und Prüfungstätigkeit 3.1. Die/der freie DienstnehmerIn verpflichtet sich auf Grundlage eines Vertrags zur Lehr-, Vortrags- und Prüfungstätigkeit an der fhg Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol GmbH Die/der freie DienstnehmerIn ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Arbeitszeit gebunden und hat den Arbeitsablauf eigenständig zu gestalten. Der Zeitpunkt der Lehr- bzw. Vortragstätigkeit wird auf Vorschlag der freien Dienstnehmerin/des freien Dienstnehmers vor Beginn des Semesters im Rahmen der Stundenplanerstellung gemeinsam vereinbart Das Vertragsverhältnis wird unbefristet abgeschlossen. Die An- und Abmeldung zur Sozialversicherung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien jederzeit ohne Angabe eines Grundes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum jeweils Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. AGB fhg_ Seite 7/8
8 4. Vermietung von Räumlichkeiten 4.1. Vermietung Die fhg GmbH vermietet ihre Räumlichkeiten, soweit dies ihrem Unternehmenszweck nicht zuwiderläuft Mietpreise Die Mietpreise für Räumlichkeiten der fhg GmbH sind der jeweils gültigen Mietpreisliste zu entnehmen Behördliche Auflagen und Überwachung Die behördlichen Auflagen und Überwachungen (Baupolizei, Polizei, Feuerwehr, Sanitätsdienst) sind bei Großveranstaltungen vom Veranstalter einzuhalten bzw. selbstständig und auf eigene Kosten zu organisieren. 5. Rechtsgeschäfte 5.1. Einkäufe, Bestellungen Bei Rechtsgeschäften (Einkäufe, Bestellungen, etc.) gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TILAK Tiroler Landeskrankenanstalten GmbH i.d.g.f. Diese sind unter downloadbar. 6. Gerichtsstand und Wirksamkeit 6.1. In Kraft treten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Internet unter der Adresse spätestens ab in Kraft Wirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt Gericht Für allfällige Streitigkeiten wird die alleinige Zuständigkeit des sachlich jeweils in Betracht kommenden Gerichts in Innsbruck vereinbart Recht Es ist das österreichische Recht anzuwenden unter Ausschluss von Verweisungsnormen. AGB fhg_ Seite 8/8
Vertrag. 1 Dauer der Weiterbildung. 1. Die Weiterbildung findet von bis statt und dauert in der Regel 15 Monate.
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