Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)
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- David Waldfogel
- vor 7 Jahren
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1 Automatischer Informationsaustausch Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG) 1
2 Inhalt Allgemein S. 3 Abwicklung S. 5 Auslandsdepots S. 10 2
3 Allgemein Common Reporting Standard Common Report Standard (CRS) Vorgabe der OECD zum gemeinsamen Meldestandard um Steuerhinterziehung auf globaler Ebene zu bekämpfen Ziele / Hintergrund - Steuerehrlichkeit von in CRS-Teilnehmerstaaten ansässigen Personen erhöhen - Meldung von Personen- und Kontodaten sowie Erträgen von im Ausland gehaltenen Konten (Konten, Wertpapierdepots, etc.) seitens der Finanzinstitute - Automatischer Datenaustausch auf jährlicher Basis zwischen den Teilnehmerstaaten Umsetzung - CRS ist völkerrechtliche Vertragsvorlage - Umsetzung in nationales Recht erforderlich - Auf EU-Ebene wurde der globale Standard im Rahmen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt - In Österreich im Gemeinsamen Meldestandard-Gesetz (GMSG) umgesetzt Teilnehmende Staaten - Early Adopters: Datenaustausch startet Followers: Datenaustausch startet im Laufe von 2017 bzw. ab
4 Allgemein Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz Im Rahmen des GMSG (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz) welches am in Kraft trat, wurden in Österreich die Vorgaben der OECD zum gemeinsamen Meldestandard CRS (Common Reporting Standard) umgesetzt. Zeitplan zur Umsetzung GMSG OECD veröffentlich CRS Early Adopters OECD veröffentlicht Kommentare/technische Hinweise G20 Sitzung zu CRS Länder unterzeichnen CRS 1.1. GMSG tritt in Österreich in Kraft Start der Neukundenidentifizierung Erste Meldung (für im Q eröffnete Neukonten) an das Finanzamt September: Erster Austausch zwischen Finanzbehörden der teilnehmenden Staaten Identifizierung der Bestandskonten mit hohem Wert bis Meldung Bestandskonten mit hohem Wert und Neukonten bis Identifizierung Bestandskonten mit geringem Wert bis Meldung Bestandskonten und Neukonten Jährliche Meldung aller Neu und Bestandskonten zum jedes Jahres 4
5 Abwicklung 5
6 Allgemein Meldepflichtige Personen/Rechtsträger Meldepflicht nach GMSG - Betroffen sind natürliche Personen und Rechtsträger mit Steueransässigkeit in einem CRS-Teilnehmerstaat (= meldepflichtiges Konto) Steuerliche Ansässigkeit steuerliche Identifizierung - Selbstauskunft mit Unterschrift - Ansässig dort wo ein Wohnsitz besteht daher auch mehrere Ansässigkeiten - Indizien für Ansässigkeit in einem anderen Staat (Reisepass, Wohnsitz, Zustelladresse, Telefonnummer) Meldepflichtige Daten (Steueransässigkeit Österreich) - Name des Kontoinhaber bzw. wirtschaftliche Berechtigte bzw. Unternehmen - Adresse - Ansässigkeitsstaaten und Steueridentifikationsnummern bzw. Geburtsdaten - Konten- und Depotnummern sowie Salden zum Jahresende bzw. vorzeitige Auflösung - Kapitalerträge, Veräusserungserlöse sowie andere Erträge aus Vermögenswerten 6
7 Allgemein Melde - Zeitplan Neukonten von natürlichen Personen und Rechtsträgern Eröffnet zw und Meldung an BMF bis Eröffnet ab Meldung an BMF bis Zum bestehende Konten Konten von natürlichen Personen mit hohem Wert (> 1 Mio USD) Konten von natürlichen Personen mit geringem Wert (< 1 Mio USD) Konten von Rechtsträgern mit hohem Wert ( > USD) Konten von Rechtsträgern mit geringem Wert (< USD) Steuerliche Identifizierung bis Meldung an BMF bis Steuerliche Identifizierung bis Meldung an BMF bis Steuerliche Identifizierung bis Meldung an BMF bis Keine Meldepflicht 7
8 Abwicklung Allgemein Depoteröffnung ab neuer Depoteröffnungsantrag ab auf Homepage - Verpflichtende Beilage Beiblatt Depoteröffnung Steueransässigkeit für alte Depoteröffnungsanträge Version Jänner 2016 ab auf Homepage - Verpflichtende Beilage Steueransässigkeit im Ausland / Wohnsitzerklärung wenn Steueransässigkeit Österreich - neuer Papier-Depoteröffnungsantrag ab Oktober KONTO plus Bank Burgenland Eröffnung ab neuer Kontoeröffnungsantrag ab auf Homepage - Verpflichtende Beilage Steueransässigkeit / Wohnsitzerklärung wenn Steueransässigkeit Österreich Neue Felder am Eröffnungsantrag - Steueransässigkeit 1 verpflichtende Angabe - Steueransässigkeit 2 8
9 Abwicklung Zusammenfassung Depoteröffnung Datum Antrag Annahme ab Eingang bei Plattform alter Papier Depoteröffnungsantrag Version Jänner 2016 oder Onlineantrag Version Mai 2016 neuer Depoteröffnungsantrag Version September 2016 Steueransässigkeit Ausland Beiblatt Steueransässigkeit OK Steueransässigkeit Ausland KONTO plus Eröffnung Datum Antrag Annahme ab Eingang bei Plattform alter KONTO plus Eröffnungsantrag Version Mai 2016 neuer KONTO plus Eröffnungsantrag Version September 2016 Steueransässigkeit Ausland Keine Annahme OK Steueransässigkeit Ausland 9
10 Auslandsdepots 10
11 Auslandsdepots Auslandsdepot - Steueransässig in Österreich + Depot im Ausland - Depot wird in einem CRS-Teilnehmerstaat geführt - automatischer Informationsaustausch - Meldung an österreichisches Finanzamt Was ist bei Auslandsdepot zu beachten? - Wurde Depot in Steuererklärung aufgenommen? - Steuerunehrlichkeit ist kein Kavaliersdelikt mehr und kann teuer werden! - Vermögen im Ausland ist in die Steuererklärung aufzunehmen Vorteile Inlandsdepots - Steuerehrlich - Anonyme Steuerabfuhr - Endbesteuert - Muss nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden - Automatischer Verlustausgleich 11
12 Auslandsdepots Depotübertrag zur Plattform Depotübertrag - Formular unter - Weiterleitung erfolgt durch die Plattform Nachweis der Anschaffungskosten Altbestand - Depotauszug zum Stichtag Transaktionsübersicht vom bis zum Tag der Auslieferung. Nachweis der Anschaffungskosten Neubestand - Transaktionsübersicht bis zum Tag der Auslieferung. Kein Nachweis der Anschaffungskosten (wird nicht empfohlen!) - pauschale Ermittlung der Anschaffungskosten - Aktueller gemeiner Wert minus 0,5 % pro Monat bis zum (Aktien + Investmentfonds) oder (andere Wertpapiere). - Die Anschaffungskosten betragen jedoch höchstens den halben gemeinen Wert. - Aufnahme in Steuererklärung 12
13 Sie haben Fragen? Stefan Wonisch, BA, CIIA Bereichsleitung die Plattform T M E stefan.wonisch@dieplattform.at Markus Harrer, BA Stv. Bereichsleitung die Plattform T M E markus.harrer@dieplattform.at 13
14 Disclaimer Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Werbemitteilung mit ausschließlichem Informationscharakter handelt. Die Angaben in dieser Präsentationsunterlage sind unverbindlich. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der vorliegenden Werbemitteilung sowie der herangezogenen Quellen übernommen. Stand: September
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