Die Umsetzung des AIA in Steuersachen aus Sicht der Steuerpflichtigen und der Banken

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1 Departement Wirtschaft Die Umsetzung des AIA in Steuersachen aus Sicht der Steuerpflichtigen und der Banken SIST Frühlingsgespräche, 14. März 2017 Marc Winiger / Martin Horni Tax Raiffeisen Schweiz

2 Agenda Einführung Neukunden Identifikationsprozess Change in Circumstances Schutz der meldepflichtigen Personen Konten von Rechtsträgern Ausblick 2

3 Einführung AIA seit : Ende des Bankkundengeheimnisses?

4 Einführung AIA ein globaler Standard? 4

5 Einführung Ziele und Funktionsweise des AIA Identifikation und Dokumentation Meldung meldepflichtiger Personen mit Steuerdomizil «Schweiz» ESTV Kantonale Steuerverwaltung Meldung meldepflichtiger Personen CH Finanzinstitute Rechtsträger (keine passive NFE, sofern meldepflichtig) Passive NFE Natürliche Person Meldung meldepflichtiger Personen Ausländische Steuerbehörde Natürliche Person 5

6 Einführung Meldepflichtige Informationen Meldeinformationen Identifikationsinformationen Name (Wohn )Sitzadresse Steuerdomizil(e) Steueridentifikationsnummer(n) (TIN) Optional: o Ausstellungsstaat(en) der TIN o Geburtsdatum o Typ des Kontoinhabers («Individual»/«Entity») o Typ der beherrschenden Person Kontoinformationen Kontonummer Kennzeichnung aufgelöster, meldepflichtiger sowie «undokumentierter» Konten Name der Bank Adresse der Bank UID der Bank Finanzinformationen Gesamtsaldo oder wert Erträge (Zinsen, Dividenden, andere Einkünfte, Veräusserungserlöse) 6

7 Einführung AIA baut auf FATCA auf, aber mit Fokus auf das Steuerdomizil «US Person» FATCA Indizien: US Staatsbürgerschaft, US Geburtsort,... AIA Indizien: Wohnsitzadresse, Telefonnummer, (unbeschränktes) «Steuerdomizil» Non US Person US Person («consenting» oder «nonconsenting») NEU Steuerdomizil «Non AIA Land» NEU Steuerdomizil «AIA Land» 7

8 Agenda Einführung Neukunden Identifikationsprozess Change in Circumstances Schutz der meldepflichtigen Personen Konten von Rechtsträgern Ausblick 8

9 Neukunden Identifikationsprozess Ablauf am Beispiel einer natürlichen Person Kunde melden Ja Eröffnung Kundenbeziehung Kunde reicht «Selbstauskunft Gültigkeits und Plausibilitätscheck Steuerdomizil in meldepflichtigem Staat FATCA/AIA» ein Nein Kunde nicht melden 9

10 Neukunden Identifikationsprozess Formular «Selbstauskunft FATCA/AIA natürliche Personen» 10

11 Neukunden Identifikationsprozess Fallbeispiel: Plausibilität der Selbstauskunft Carla Bruni Sarkozy Frage 1 Carla Bruni reicht obige Selbstauskunft ein. Ist die Selbstauskunft gültig & plausibel? Ja, Selbstauskunft ist plausibel («Plausibilitäts Check») (Abgleich der Wohnsitzadressen: ok / Abgleich mit dem Steuerdomizil: ok) Steueridentifikationsnummer (TIN) «leer»: 11 Identifizierung/KYC: Wohnsitzadresse: Identifizierungsdokument ausgestellt in: Nationalität(en): Telefonnummer: Selbstauskunft ist gültig («Gültigkeits Check») (fehlende Steueridentifikationsnummer (TIN) führt nicht zur Ungültigkeit der Selbstauskunft; die Bank muss «angemessene» Bemühungen» zur Einholung unternehmen) Frage 2 Was gilt, wenn anstelle der eine Telefonnummer erfasst ist? Kein Unterschied, Selbstauskunft ist plausibel («Plausibilitäts Check») Selbstauskunft: Wohnsitzadresse: Steuerdomizil: Steueridentifikationsnummer (TIN): «leer»

12 Neukunden Identifikationsprozess Fallbeispiel: Plausibilität der Selbstauskunft Pierre Helg (Schweizer Botschafter in Russland) Identifizierung/KYC: Wohnsitzadresse: Identifizierungsdokument ausgestellt in: Nationalität: Selbstauskunft: Wohnsitzadresse: Steuerdomizil: Steueridentifikationsnummer (TIN): «leer» Frage Pierre Helg reicht obige Selbstauskunft ein. Ist die Selbstauskunft gültig & plausibel? Nein, Selbstauskunft ist (zunächst) nicht plausibel («Plausibilitäts Check») (Abgleich der Wohnsitzadressen: ok / Abgleich mit dem Steuerdomizil: nicht ok) Der Kunde muss eine «plausible» Erklärung und Dokumente einreichen (bspw. Diplomatenpass). Steueridentifikationsnummer (TIN) «leer»: Selbstauskunft ist gültig («Gültigkeits Check») (Steueridentifikationsnummer (TIN) ist bei Kunden mit Steuerdomizil Schweiz fakultativ) 12

13 Agenda Einführung Neukunden Identifikationsprozess (natürliche Personen) Change in Circumstances Schutz der meldepflichtigen Personen Konten von Rechtsträgern Ausblick 13

14 Change in Circumstances Übersicht AIA Indizien Indiz a Indiz b Indiz c Indiz d Indiz e Indiz f Wechsel Steuerdomizil Wechsel Wohnsitzadresse/Zustelladresse Telefonnummer in einem meldepflichtigen Staat und keine CH Telefonnummer Dauerauftrag (direkt von einem Depot) in einen meldepflichtigen Staat Bevollmächtigter/Zeichnungsberechtigter mit Wohnsitzadresse/Zustelladresse in einem meldepflichtigen Staat Banklagernd / c/o Anschrift in einem meldepflichtigen Staat, sofern keine andere Adresse 14

15 Change in Circumstances Fallbeispiel: Neue Telefonnummer Beat Feuz Identifizierung/KYC: Wohnsitzadresse: Identifizierungsdokument ausgestellt in: Nationalität: Neue Telefonnummern: + Selbstauskunft: Wohnsitzadresse: Geburtsland: Steuerdomizil: Steueridentifikationsnummer (TIN): « » Frage Beat Feuz teilt der Bank im Januar 2019 neu eine Telefonnummer mit. Ist die Selbstauskunft nach wie vor gültig & plausibel? 1. Schritt: Die Bank prüft die Abklärungs Art ( «Selbstauskunft») 2. Schritt: Die Bank prüft das entdeckte Indiz bei Abklärungs Art «Selbstauskunft» ( «Indiz c») Neue Telefonnummer bei Abklärungs Art «Selbstauskunft» keine geänderte Gegebenheiten = Selbstauskunft ist nach wie vor gültig und plausibel («Gültigkeits und Plausibilitäts Check»). 15

16 Change in Circumstances Bei Abklärungsart «Selbstauskunft» / «Hausanschriftsverfahren» Wenn die Bank das Steuerdomizil bei Neukunden (und Bestandeskunden) mittels Selbstauskunft bestimmt hat, bei Bestandeskunden («Low Value» Kunden) mittels Hausanschriftsverfahren bestimmt hat, muss die Bank nur von geänderten Gegebenheiten ausgehen, wenn sie Indizien a b entdeckt: Indiz a Indiz b Wechsel Steuerdomizil Wechsel Wohnsitzadresse/Zustelladresse 16

17 Change in Circumstances Fallbeispiel: Neue Wohnsitzadresse und Telefonnummer Daniel Craig Identifizierung/KYC: Selbstauskunft: Wohnsitzadresse: Wohnsitzadresse: Identifizierungsdokument ausgestellt in: Steuerdomizil: Geburtsland: Nationalität: Steueridentifikationsnummer (TIN): « » Neue Telefonnummern: Frage Daniel Craig teilt der Bank im Januar 2019 neu eine Telefonnummer und eine Wohnsitzadresse mit. Ist die Selbstauskunft nach wie vor gültig & plausibel? 1. Schritt: Die Bank prüft die Abklärungs Art ( «Selbstauskunft») 2. Schritt: Die Bank prüft das entdeckte Indiz bei Abklärungs Art «Selbstauskunft» ( «Indizien a + c») Neue Telefonnummer bei Abklärungs Art «Selbstauskunft» keine geänderte Gegebenheiten Wechsel Wohnsitzadresse bei Abklärungs Art «Selbstauskunft» geänderte Gegebenheiten = Selbstauskunft ist nicht mehr gültig und plausibel («Gültigkeits und Plausibilitäts Check»). 17

18 Change in Circumstances (natürliche Personen) Verfahren bei Feststellung geänderter Verhältnisse Phase 1 Die Bank Phase 2 Die Bank Phase 3 hat festgestellt, dass geänderte Gegebenheiten vorliegen. Tag 0 muss bei Neukunden und, bei Bestandskunden innert 90 Tagen nach Feststellung, entweder eine neue Selbstauskunft beschaffen, oder in Ausnahmefällen: Angemessene Begründung sowie Unterlagen, welche die Gültigkeit der bestehenden Selbstauskunft bestätigen. Tag 90 Neue Selbstauskunft (oder die Gültigkeit der ursprünglichen Selbstauskunft bestätigt) Steuerdomizil gemäss neuer Selbstauskunft Keine neue Selbstauskunft (oder die Gültigkeit der ursprünglichen Selbstauskunft nicht bestätigt) ursprünglich bestimmtes Steuerdomizil + Steuerdomizil gemäss Indiz 18

19 Agenda Einführung Neukunden Identifikationsprozess (natürliche Personen) Change in Circumstances Schutz der meldepflichtigen Personen Konten von Rechtsträgern Ausblick 19

20 Schutz der meldepflichtigen Personen Informationsschreiben an meldepflichtige Kunden «Offizielles» Informationsschreiben Die Bank muss ihre meldepflichtigen Kunden spätestens am des Jahres der «Meldung von Informationen an die ESTV» informieren. 20

21 Schutz der meldepflichtigen Personen Ansprüche und Verfahren Gegenüber der ESTV Auskunftsrecht (Art. 8DSG) Art. 25a VwVG Datensperre (Art. 20 DSG) Persönlichkeitsschutz (Art. 6 DSG) Berichtigungsrecht (Art. 5 DSG) Widerrechtliche Bearbeitung (Art. 25 DSG) Rechte nach dem DSG Gegenüber der Bank Berichtigungsrecht (Art. 5 DSG) Auskunftsrecht (Art. 8DSG) Kein Rechtsmittel gegen die Weiterleitung der Informationen ins Ausland! 21

22 Agenda Einführung Neukunden Identifikationsprozess (natürliche Personen) Change in Circumstances Schutz der meldepflichtigen Personen Konten von Rechtsträgern Ausblick 22

23 Konten von Rechtsträgern Relevante AIA Klassifikationen Finanzinstitut NFE Finanzinstitut (exkl. PVI) PVI in einem teilnehmenden Staat PVI in einem nichtteilnehmenden Staat Passive NFE Active NFE Excepted active NFE Keine Meldung Meldung, falls eine oder mehrere beherrschende Personen in einem meldepflichtigen Staat ansässig sind Meldung, falls der Kontoinhaber und/oder eine oder mehrere beherrschende Personen in einem meldepflichtigen Staat ansässig sind Meldung, falls der Kontoinhaber in einem meldepflichtigen Staat ansässig ist und es sich nicht um einen ausgenommenen Rechtsträger (excepted active NFE) handelt 23

24 Konten von Rechtsträgern Definition «PVI» und «passiver NFE» PVI Passiver NFE Rechtsträger, dessen Bruttoeinkünfte vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzvermögen oder dem Handel damit zuzurechnen sind, und Kein Finanzinstitut (insb. kein PVI) Keine aktive NFE (aufgrund Bruttoeinkommens und Vermögenswerttest) der von einem anderen Rechtsträger verwaltet wird, bei dem es sich um ein Einlageninstitut, ein Verwahrinstitut oder eine spezifizierte Versicherungsgesellschaft handelt. 24

25 Konten von Rechtsträgern Konsequenzen der AIA Status «PVI» und «passive NFE» Konsequenzen PVI Konsequenzen passiver NFE PVI in einem teilnehmenden Staat: Als Finanzinstitut zu behandeln = ist keine meldepflichtige Person = es sind keine beherrschenden Personen festzustellen = ist eine meldepflichtige Person, wenn in meldepflichtigem Staat steuerlich ansässig = es sind die beherrschenden Personen festzustellen und gegebenenfalls zu melden PVI in einem nicht teilnehmenden Staat: Als passive NFE zu behandeln ABER: keine meldepflichtige Person 25

26 Konten von Rechtsträgern Bestimmung der beherrschenden Personen von «passiven NFE» Sitzgesellschaft (Formular A) Operative Gesellschaft (Formular K) Wirtschaftlich Berechtigter Kontrollinhaber Beteiligung von mind. 25%; oder Kontrolle auf andere Weise; oder Geschäftsführung Stiftung (Formular S) Beherrschende Personen einer passiven NFE = Natürliche Personen, welche durch die Bank nach VSB 16 identifiziert werden Trust (Formular T) Errichter / Stifter Namentlich bekannte(r) Begünstige(r) Weitere Personen Trustee (nur falls Vertragspartner) Settlor und Protektor(en) Namentlich bekannte(r) Begünstige(r) Weitere Personen 26

27 Konten von Rechtsträgern Fallbeispiel 1: Sitzgesellschaft bzw. passive NFE Meldepflichtige Personen aus Sicht CH Bank Wirtschaftlich Berechtigter Vlidamir Lutin, CH 100% Formular A Vertragspartner ZypCo Ltd., passiver NFE 5% 5% Holding, RU Holding, RU >10% >10% >10% >10% >10% Operative Gesellschaft, RU Operative Gesellschaft, RU Operative Gesellschaft, RU Operative Gesellschaft, RU Operative Gesellschaft, RU 27

28 Konten von Rechtsträgern Fallbeispiel 2: Sitzgesellschaft, gehalten durch op. Gesellschaft Kontrollinhaber (DE) 80% 20% CEO Meldepflichtige Personen aus Sicht CH Bank Formular K Wirtschaftlich Berechtigte Operative AG, DE Jean Sarkozy, FR 40% 60% Formular A Vertragspartner Sitzgesellschaft, DE 28

29 Konten von Rechtsträgern Fallbeispiel 3: Sitzgesellschaft mit Grundstück Wirtschaftlich Berechtigter Peter Müller, CH 50% Formular A Vertragspartner BVICo Ltd., passiver NFE Meldepflichtige Personen aus Sicht CH Bank Grundstück in Kolumbien als einziges Aktivum 29

30 Agenda Einführung Neukunden Identifikationsprozess (natürliche Personen) Change in Circumstances Schutz der meldepflichtigen Personen Konten von Rechtsträgern Ausblick 30

31 Ausblick AIA im Inland? Quelle: schuetzen.ch/ Nationale Bestrebungen Internationale Entwicklung 31

32 Ausblick Rekord an Selbstanzeigen Beispiel Kanton St. Gallen Quelle: Medienkonferenz Steuerverwaltung SG vom

33 Ausblick > 75% des hinterzogenen Vermögens im FL sowie bei CH Banken Quelle: Medienkonferenz Steuerverwaltung SG vom

34 Ausblick Wirksamkeit von Selbstanzeigen nach Einführung AIA Art. 175 Abs. 3 DBG (straflose Selbstanzeige seit ) Hinterziehung keiner Behörde bekannt Kooperation des Steuerpflichtigen Bezahlung der Nachsteuer Steueramt des Kantons St. Gallen: «Selbstanzeigen werden bis zu dem Zeitpunkt als straflose Selbstanzeigen behandelt, in dem die ESTV effektiv über die Daten verfügt. Gemäss heutigem Stand wird dies frühestens Mitte 2018 sein.» Kunden mit unversteuerten Vermögenswerten wird zur Selbstanzeige geraten 34

35 Ausblick Einführung AIA mit weiteren Staaten: «Netz» wird dichter OECD, «Global Forum» wie auch die G20 Staaten erwarten, dass alle Länder, die sich zum AIA bekannt haben, diesen bis spätestens 2017 (für einen Datenaustausch im Jahr 2018) umfassend umsetzen: [ ] die Schweiz muss zusehen, dass sie ihrer Verpflichtung zur Einführung des AIA (mit neuen Partnerstaaten) rechtzeitig nachkommt, damit sie den Ruf und die Integrität des Schweizer Finanzplatzes sowie dessen Wettbewerbsfähigkeit auf internationaler Ebene stärkt und sie international nicht unter Druck gerät (vgl. Erläuternder Bericht vom ). 35

36 Ausblick Einführung AIA mit weiteren Staaten: auf Druck der OECD Einführung AIA vs. Kriterienkatalog des Bundesrats (gemäss Verhandlungsmandat vom ) Ein globaler Standard («Level Playing Field» gegenüber den Konkurrenzfinanzplätzen) Reziprozität Spezialitätsprinzip Datenschutz und Vertraulichkeit 36

37 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 37

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