Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV. Inhalt des gemeinsamen Meldestandards (GMS) Weitere Vorhaben im internationalen Bereich
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- Petra Neumann
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1 Automatischer Informationsaustausch AIA Jetzt gilt es ERNST 20. Oktober 2016 Inhalt Zeitlicher Überblick Inhalt des gemeinsamen Meldestandards (GMS) Beispiele Projekt AIA Revision Finanzinstitute Weitere Vorhaben im internationalen Bereich 2 Fachkongress Steuern
2 Zeitlicher Überblick Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen: 1. Januar Berichtsperiode: Registrierung der Finanzinstitute: bis Erste Datenlieferung der FI an die ESTV: Erster Datenaustausch mit dem Ausland: Inhalt des GMS (1) Meldende Finanzinstitute Überprüfen ihre Finanzkonten zur Bestimmung Meldepflichtiger Konten durch Anwendung von Sorgfaltspflichten und Melden die relevanten Informationen Fachkongress Steuern
3 Inhalt des GMS (2) Meldende Finanzinstitute Meldende FI: Einlageninstitut Verwahrinstitut Investmentunternehmen spezifizierte Versicherungsgesellschaft Nicht meldende FI: Bund, Kantone, Gemeinden (Ausnahme: Kantonalbanken) Schweizerische Nationalbank Institute der beruflichen Vorsorge Zentralverwahrer Vertragliche Anlagefonds nach Art KAG etc. Inhalt des GMS (3) Meldende Finanzinstitute Überprüfen ihre Finanzkonten Finanzkonto: Von meldendem FI geführt Einlagenkonten; Verwahrkonten; Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an Investmentunternehmen Rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge Einzelkonto oder Kontostamm Fachkongress Steuern
4 Inhalt des GMS (4) Meldende Finanzinstitute Überprüfen ihre Finanzkonten 1. Ausgenommene Konten: Kollektivlebensversicherungsverträge Freizügigkeitspolicen und konten Säule-3a-Konten Mietzinskautionskonten zur Bestimmung 2. Meldepflichtiges Konto: Meldepflichtiger Konten Konten von Anwälten und Notaren Kapitaleinzahlungskonten Nachrichtenlose Konten (max. 1'000 CHF) Kontoinhaber beherrschende Person Ansässig in Partnerstaat Konten von Vereinen Konten von Erblassern Etc. Inhalt des GMS (5) Sorgfaltspflichten: Ziel: Feststellen, ob Kontoinhaber bzw. beherrschende Person meldepflichtig Natürliche Personen vs. Rechtsträger Bestehende vs. Neukonten Meldende Finanzinstitute Überprüfen ihre Finanzkonten Bestehende Konten: Hoher vs. geringer Wert Bestehende Konten: Ev. Hausanschriftverfahren Neukonten: Nur Selbstauskunft zur Bestimmung Meldepflichtiger Konten durch Anwendung von Sorgfaltspflichten Fachkongress Steuern
5 Inhalt des GMS (6) Meldende Finanzinstitute Überprüfen ihre Finanzkonten Relevante Informationen: 1:1 gemäss GMS-XML Schema der OECD zur Bestimmung Meldepflichtiger Konten durch Anwendung von Sorgfaltspflichten und Melden die relevanten Informationen GMS: XML-Schema Etwa 170 mögliche Felder : obligatorisch / optional-obligatorisch / optional Struktur betreffend 3 Kategorien von Informationen : Identifikationsinformationen Kontoinformationen Finanzinformationen Fachkongress Steuern
6 Beispiel 1: Meldepflichtiges Konto Meldepflichtiges Konto Meldung der 2018er Informationen an ESTV Eröffnung Konto Austausch mit Partnerstaat Beispiel 2: Mehrere Ansässigkeitsstaaten Fachkongress Steuern
7 Beispiel 3: Gemeinschaftskonto Gemeinschaftskonto Gesamtsaldo oder wert und alle relevanten Zahlungen werden beiden Personen vollumfänglich zugeordnet und gemeldet. Beispiel 4: Trust Trust = passiver NFE (Kontoinhaber) Settlor, Trustee, Begünstigte (beherrschende Personen) Gesamtsaldo oder wert und alle relevanten Zahlungen werden sowohl Trust als auch allen beherrschenden Personen vollumfänglich zugeordnet und gemeldet. Fachkongress Steuern
8 Beispiel 5: Kontoschliessung Schliessung Konto Meldung der relevanten 2018er Informationen vom inkl. Schliessung Eröffnung meldepflichtiges Konto Beispiel 6: Versicherung Leibrentenversicherung Barwert + sämtliche meldepflichtigen Versicherungsleistungen werden A + B vollumfänglich zugeordnet + gemeldet. Versicherungsnehmer A Versicherungsnehmer B Fachkongress Steuern
9 Projekt AIA: Zeitplan Initialisierung Abgeschlossen Konzept Abgeschlossen Realisierung Einführung Projekt AIA: IT-Lösung Fachkongress Steuern
10 Projekt AIA: Registrierung Via Portal ESTV SuisseTax. Einmalige Registrierung Natürliche Person registriert sich Natürliche Person stellt Verbindung her zu juristischer Person via UID oder manuelle Erfassung wenn keine UID vorhanden Beantragung Vollmacht für AIA ESTV sendet Vertrag (Vollmacht) an Sitzadresse (UID) Rücksendung unterschriebener Vertrag an ESTV Anmeldung AIA abgeschlossen Aufschaltung AOE AIA Online Einreichung Fachkongress Steuern
11 Projekt AIA: Portal ESTV SuisseTax Übergreifende Funktionalitäten für die Steuerarten VST, MWST, AIA Verwaltung / Vergabe von verschiedenen Rollen / Rechten Anlegen technischer User für Datenaustauschplattform Anlegen eines technischen Users bzw. Recht für Dateneinlieferung via Datenaustauschplattform. Recht für Dateneinlieferung kann auch an eine andere (juristische) Person übertragen werden. Mailbox In Bezug auf AIA u.a. Statusmeldung Einlieferung AIA-Meldung via AOE Statusmeldung Validierung AIA-Meldungen via AOE Verwaltung / Pflege von diversen Stammdaten bzw. Kontaktdaten Projekt AIA: Dateneinlieferung Online Einreichung von AIA-Meldungen via Portal ESTV SuisseTax / AOE. XML Datei Upload Basierend auf dem OECD CRS Schema Beschränkt auf XML sowie eine Maximalgrösse der Dateien Online Formular Manuelles ausfüllen eines Online Formular für den «Normalfall» Historie basierend auf den Metadaten der eingereichten AIA-Meldungen Es werden keine AIA-Meldungen im Portal ESTV SuisseTax gespeichert! Fachkongress Steuern
12 Projekt AIA: Datenaustauschplattform Einreichung der AIA Meldungen mittels WebServices Doppelte Verschlüsselung: Inhalt / Transport Zertifikatsbasiert: Softzertifikate finanziert durch die ESTV Prozess für einmaliges Onboarding startet nur mit dem Anlegen eines technischen Users im AOE. Aufgrund des Anlegen eines technischen Users im AOE startet der Prozess des Onboarding automatisch Die qualifizierte Person wird angeschrieben und es werden die notwendigen Onboarding-Formalitäten erledigt. Projekt AIA: Testmöglichkeiten Ziel: permanente Testmöglichkeiten für alle Beteiligten Es soll jederzeit möglich sein, über die produktive Infrastruktur Tests durchzuführen. Spätestens ab Juni 2017 kann über die Kanäle AOE (XML Datei Upload und Online-Formular) und Datenaustauschplattform (WebServices) permanent getestet werden. CRS (XML) Schema sieht vor, dass Testmeldungen abgesetzt werden können. Testmeldungen werden wie in der Produktion abgewickelt, aber nach der Abwicklung gelöscht. Fachkongress Steuern
13 Projekt AIA: Herausforderungen Sicherheit SIN (TIN) Steueridentifikationsnummer Inboundprozess Datenqualität von Partnerstaaten «Matching» von Meldungen für Kantone Auslegung/Dimensionierung Infrastruktur Mengengerüst / Anzahl Meldungen Hauptaktivitäten konzentriert auf zwei Zeiträume pro Jahr Revision der Finanzinstitute Gesetzliche Grundlage: Art. 28 AIAG Überprüfung der FI durch die ESTV: Erfüllung ihrer Pflichten gemäss den Abkommen und dem AIAG Einsicht vor Ort oder Einverlangen von Unterlagen: Geschäftsbücher, Belege und andere Urkunden ESTV überprüft Umsetzung des AIA durch FI Revisionsbericht: Bei fehlerhafter Abrechnung oder Pflichtverletzung Sofern keine Einigung zwischen ESTV und FI: Verfügung durch ESTV (Art. 28 Abs. 4 AIAG) Auf Verlangen des FI: Feststellungsverfügung über Eigenschaft als FI und Inhalt der Meldungen (Art. 28 Abs. 5 AIAG) Fachkongress Steuern
14 Auskunftspflicht Gesetzliche Grundlage: Art. 25 AIAG «Alle Tatsachen die für die Umsetzung des AIA relevant sind» Kundendaten Auswertungen von Kundendaten statistische Daten Kontounterlagen Formulare A und T (Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten) Abrechnungsunterlagen, Formulare und Stornounterlagen Form und Umfang der Überprüfung Identifikation der Finanzinstitute: Überprüfung der Registrierungspflicht bei der ESTV (Art. 13 AIAG) 2018: Abgleich mit FINMA- und FATCA-Listen 2019: Erste Revisionen Die FI haben ein Jahr Zeit für die Identifikation bei Konten von hohem Wert (Art. 11 Abs. 2a AIAG) Revisionen betreffend AIA mit den ordentlichen Revisionen bei den FI (alle fünf Jahre) Fachkongress Steuern
15 Möglicher Ablauf einer Revision Tel. Anmeldung beim FI und Terminvereinbarung Schriftliche Mitteilung welche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen Revision Schwerpunktthemen: Ansässigkeit Vollständigkeit Wirtschaftlich berechtige Personen Revisionsbesprechung und allfällige Differenzbereinigung Abschlussbericht wo nötig Weitere Vorhaben im internationalen Bereich Country-by-Country Reporting FATCA IGA 1 Grenzgängerabkommen mit Italien Spontaner Informationsaustausch (SIA) - Rulings Fachkongress Steuern
16 Fachkongress Steuern
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