Leitern und Tritte II. Auszug aus. Wichtige Hinweise für die Benutzung. Bildquelle: BG RCI

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1 Wichtige Hinweise für die Benutzung Bildquelle: BG RCI

2 Thema: wichtige Hinweise für die Benutzung Sie werden auf 18 Seiten mit folgenden Inhalten (s. rechts) zum Thema informiert! Wir stellen vor, warum das Thema wichtig ist und was Sie zu beachten haben! INHALT: Warum ist das Thema so wichtig! Grundsätzliches zur Benutzung Anlegeleitern Stehleitern Mehrzweckleitern Podestleitern Die Unterweisung wurde auf Grundlage der geltenden Vorschriften erstellt (Quellen s. rechts) Tritte Steigleitern Welche Größe wird benötigt? Hinweisschilder mit Piktogrammen Prüfung durch den Benutzer Prüfung allgemein Hinweis Quelle: DGUV Information , BGI 5189; Bildquellen: P&L, BG RCI, Zarges, Günzburger Steigtechnik

3 Grundsätzliches zur Benutzung Leitern und Tritte können bei Arbeiten geringen Umfangs und geringer Gefährdung benutzt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist (z. B.: ein Gerüst oder eine Hubarbeitsbühne). Leitmerkmale für die Benutzung von Leitern: Standplatz nicht höher als 7 m Standplatz mehr als 2 m Höhe Arbeitszeit max. 2 Stunden Mitzuführende Werkzeuge/Material max. 10 kg Gegenstände mit einer Windangriffsfläche max. 1 m² Keine Stoffe oder Geräte benutzt werden, von denen zusätzliche Gefahren ausgehen Der Kraftaufwand darf die Leiter nicht zum Kippen bringen Die Person muss mit beiden Füßen auf einer Sprosse/Stufe stehen können

4 Anlegeleitern Richtiges Anlegen ist wichtig! 1 m Anlegeleitern müssen beim Übersteigen mindestens 1m über die Austrittsstelle hinausragen Bevor ich aufsteige, überprüfe ich den sicheren Anlegewinkel mit dem Ellenbogen

5 Stehleitern Sicherer Umgang mit Stehleitern Es muss eine intakte Spreizsicherung gegen Auseinandergleiten vorhanden sein. Stehleitern nur in vollständig ausgeklapptem Zustand besteigen Stehleitern dürfen zusammengeklappt nicht als Anlegeleitern benutzt werden (Ausnahme: kombinierte Steh/Anlegeleiter mit Spezial- Leiterfuß). X

6 Mehrzweckleitern Mehrzweckleitern sind Steh- oder Anlegeleitern, die zu der jeweils anderen Leiterbauart umrüstbar sind. Der Vorteil der Umrüstbarkeit von Mehrzweckleitern wird bei einigen Bauarten noch um die Möglichkeit ergänzt, die Leiter hinsichtlich der Baulänge optimal an die Arbeitsbedingungen anzupassen. Je nach Verwendung (Steh- oder Anlegeleiter) gelten die Sicherheitsvorschriften der einzelnen Leiternart

7 Tritte Sicherer Umgang mit Tritten Tritte müssen mit Stufen ausgerüstet sein, in jeder Gebrauchsstellung standsicher sein. Insbesondere müssen die Schenkel von Tritten fest miteinander verbunden oder in Gebrauchsstellung untereinander ausgesteift sein, so beschaffen sein, dass das unbeabsichtigte Verschieben beim Betreten verhindert wird, sicheres Stehen gewährleisten. Federrollen

8 Steigleitern Sicherer Umgang mit Steigleitern Allgemeine Anforderungen von Steigleitern mit Rückenschutz Steigleitern müssen trittsicher sein (Rutschhemmung der Sprossentrittfläche). Steigleitern mit mehr als 5 m Fallhöhe müssen mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz ausgestattet sein. Rückenschutz beginnend zwischen 2,2 m und 3 m oberhalb der Einstiegsebene und mindestens 1 m über die Oberkante der Ausstiegsebene endend. Ein- und Ausstiege an Steigleitern müssen sicher begehbar sein (Haltevorrichtung mindestens 1,10 m über Austrittsfläche). An Steigleitern müssen grundsätzlich in Abständen von maximal 10 m geeignete Ruhebühnen vorhanden sein.

9 Welche Größe wird benötigt? Denken Sie daran: Bei der Wahl der Leitergröße/-länge sollte beachtet werden, dass nicht zusätzlich gesicherte Anlegeleitern nur bis zur viertobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht, beidseitig besteigbare Stehleitern nur bis zur drittobersten Stufe/Sprosse bestiegen werden, damit ausreichender Halt möglich ist,

10 Hinweisschild mit Piktogrammen Zur Unterstützung, was zu beachten bzw. was verboten ist, sind an Leitern und Tritten Hinweisschilder mit verschiedenen Piktogrammen angebracht. Auf dem Bild einige Beispiele

11 Prüfungen allgemein Prüfung durch beauftragte Personen Grundsätzlich werden Leitern und Tritte mindestens einmal jährlich durch beauftragte Personen geprüft. Die Prüfung wird dokumentiert und an allen Leitern/Tritte eine Prüfmarke angebracht.

12 Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation s I I u a e t t g i r u z T s d u n A u n r e t i e L Pflichten gemäß 5, 6, 12 ArbSchG Erarbeiten Sie ggf. eine Gefährdungsbeurteilung mit dem vorhandenen Formblatt - Bestimmen Sie die Gefährdungen - Ermitteln Sie Mängel, z. B. fehlende Schutzeinrichtung oder PSA. - Veranlassen Sie die Mängelbeseitigung Zur Dokumentation der Unterweisung stellen wir Ihnen ein Formblatt zur Verfügung.

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