Standard Terms and Conditions CLF Central Laboratories Friedrichsdorf GmbH

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1 CLF Central Laboratories Friedrichsdorf GmbH Bahnstraße D Friedrichsdorf Allgemeine Geschäftsbedingungen CLF Central Laboratories Friedrichsdorf GmbH 1. Geltungsbereich 1.1 Für sämtliche Lieferungen und Leistungen der CLF Central Laboratories Friedrichsdorf GmbH (nachfolgend: CLF GmbH ) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: Geschäftsbedingungen ). Mit der Auftragserteilung an die CLF GmbH gelten deren Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber als anerkannt. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn nicht nochmals ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen wird. 1.2 Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, werden nur Vertragsinhalt, wenn die CLF GmbH diese schriftlich anerkannt und bestätigt hat. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit abweichenden Bedingungen werden bereits hiermit von CLF GmbH ausdrücklich widersprochen. 1.3 Änderungen der Geschäftsbedingungen werden ab ihrer Gültigkeit auch Bestandteil laufender Verträge, wenn der Auftraggeber trotz besonderen Hinweises auf sein Widerspruchsrecht nicht binnen einer Frist von einem Monat nach Mitteilung der Änderung widerspricht. 1. Scope Standard Terms and Conditions CLF Central Laboratories Friedrichsdorf GmbH 1.1 All shipments and services supplied by CLF Central Laboratories Friedrichsdorf GmbH (hereinafter "CLF GmbH") are exclusively subject to the following Standard Terms and Conditions (hereinafter "Terms and Conditions"). On the placement of an order with CLF GmbH the customer shall be regarded as having accepted the latter's Terms and Conditions. These shall also apply to all future business transactions, even if they are not expressly referred to again as being applicable. 1.2 Contradictory or additional terms, in particular including standard terms and conditions of the Customer, shall only form part of the contract if CLF GmbH has accepted and confirmed them in writing. Re-confirmations by the Customer with contradictory terms are hereby expressly rejected by CLF GmbH. 1.3 Amendments to the Terms and Conditions shall also form part of current contracts from the date when they come into force, unless the Customer rejects them within a period of one month from notification of the change, in spite of his attention being specifically drawn to his right to object. 2. Umfang und Änderung der Leistungen / Versendungsrisiko bei Warenlieferungen 2. Scope of and changes to shipments and services / Transport risk concerning deliveries of goods 2.1 Die Leistungen (Werk- oder Dienstleistungen) von CLF GmbH ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung von CLF GmbH. Schriftform gilt für alle Vereinbarungen, einschließlich Nachträgen, Änderungen und Nebenabreden. Nachträge, Änderungen und Nebenabreden zu einem schriftlich abgeschlossenen Auftrag können ohne Beachtung der Schriftform vereinbart werden, wenn CLF GmbH dem ausdrücklich zustimmt. CLF GmbH behält sich eine mündliche oder durch schlüssiges Handeln erklärte Auftragsbestätigung vor. 2.2 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von CLF GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. 2.3 Termine und Fristen für Lieferungen und Leistungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die CLF GmbH verbindlich. 2.1 CLF GmbH's contractual services (with performances Werkleistung as defined by German law) are as stated in CLF GmbH's written confirmation letter. All agreements must be confirmed in writing, including additions, amendments and subsidiary agreements. Additions, amendments and subsidiary agreements to an assignment concluded in writing may be agreed other than in writing, if CLF GmbH expressly accepts this. CLF GmbH reserves the right to confirm an order orally or by conclusive action. 2.2 CLF GmbH's compliance with its performance obligations is subject to the Customer s duly and proper fulfilment of his obligations. 2.3 Deadlines and periods specified for deliverables and performances are only binding if confirmed in writing by CLF GmbH. Bankverbindung: Deutsche Bank München Konto-Nr BLZ IBAN: DE BIC DEUTDEMMXXX Geschäftsführer: Annette Hufnagel Dr. Manfred Linkerhägner Sitz: Friedrichsdorf Amtsgericht Bad Homburg v.d.h. HR B 6713 USt-Ident-Nr.: DE St-Nr.:

2 Seite 2 von Analyseberichte beziehen sich ausschließlich auf die Proben oder Muster, die CLF GmbH vom Auftraggeber einschließlich der zuordenbaren Referenzen des Analyseauftrages erhalten hat. CLF GmbH ist nur dann dafür verantwortlich, dass die Probe repräsentativ ist, wenn ihr der ausdrückliche Auftrag zur Probenziehung erteilt wurde und der Auftrag zur Probenziehung angenommen wurde. 2.5 Einwendungen gegen den Analysebericht sind unverzüglich und schriftlich spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Analyseberichtes geltend zu machen und zu begründen. Werden innerhalb dieser Frist keine Einwendungen erhoben, gelten Analysebericht oder darauf basierende Rechnungen als genehmigt. Bei einem beidseitigen Handelsgeschäft gelten für den Auftraggeber die Untersuchungs- und Rügepflichten des 377 HGB auch für Werk- und Dienstleistungen von CLF GmbH. 2.6 Ereignisse höherer Gewalt, Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, allgemeine Energie- und sonstige Versorgungsschwierigkeiten, Störungen bei Verkehrsunternehmen und Betriebs-Störungen bei CLF GmbH sowie die Folgen solcher Ereignisse, befreien CLF GmbH für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Leistungspflicht, soweit die Ereignisse und deren Folgen von CLF GmbH nicht zu vertreten sind. Solche Ereignisse und deren Folgen berechtigen CLF GmbH ferner unter Ausschluss einer Ersatzpflicht, vertragliche vereinbarte Leistungen nicht zu erbringen. Im Fall von Leistungsstörungen nach dieser Ziffer 2.6 wird CLF GmbH den Auftraggeber unverzüglich über diesen Umstand und voraussichtliche Dauer der Leistungsstörung informieren. 2.7 Bei Proben oder Mustern aus Warenlieferungen verbleiben alle Risiken des Verlustes oder der Beschädigung während des Versandes bis zur Ablieferung bei CLF GmbH bei dem Auftraggeber. 3. Preise/Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt 3.1 Sofern nichts anderes vereinbart, wie etwa schriftlich bestätigte Festpreisabsprachen, gelten die jeweils aktuellen Preise der geltenden Preislisten von CLF GmbH bei Vertragsabschluss für den Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Die Preise gelten ab Labor Friedrichsdorf/Taunus. Etwaige Versandkosten (Verpackung und Transport) werden extra berechnet. Preisangaben in einem Angebot beruhen auf Schätzungen des erforderlichen Leistungsumfangs und sind daher unverbindlich. CLF GmbH kann Vorschusszahlungen verlangen. 3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig und zahlbar. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 3.3 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 2.4 Analysis reports relate solely to the samples or patterns received by CLF GmbH from the Customer, including the attributable references in the analysis order. CLF GmbH shall only be responsible for ensuring that the sample is representative if it was expressly instructed to take a sample and accepted this order. 2.5 Objections to the analysis report must be submitted in writing immediately, but at the latest within a maximum of two weeks following its receipt, and including stating reasons. If no objections are raised within this period, the analysis report or invoices based on it shall be regarded as approved. If both parties are merchants [Kaufmann as defined by German law], the Customer shall be bound with respect to work performances and services supplied by CLF GmbH to comply with the inspection and complaint obligations imposed by 377 German Commercial Code (HGB). 2.6 Occurences representing force majeure, strikes, lockouts, directives issued by public authorities, general difficulties with energy and other supplies, problems affecting transport companies and breakdowns in CLF GmbH's operations and the consequences of such events shall relieve CLF GmbH of its obligation to perform for the duration of such occurrences and to the extent of its effects, as long as CLF GmbH cannot be held responsible for the occurences and related consequences. Such occurences and related consequences shall in addition entitle CLF GmbH not to supply contractually agreed work performances or services, with any obligation to replace being excluded. In the event of defaults with performances covered by this provision 2.6, CLF GmbH will inform the Customer immediately of the occurrence and stating its estimated duration. 2.7 All risks of loss or damage applicable to samples or patterns from consignments of goods during transport until they are delivered to CLF GmbH remain with the Customer. 3. Prices / terms of payment / reservation of title 3.1 Unless otherwise agreed, for example fixed price terms confirmed in writing, the current prices quoted in CLF GmbH's price lists at the time of the conclusion of the contract apply to Germany. These prices apply ex laboratory Friedrichsdorf/Taunus. Any transport costs (packing and transport) will be charged for separately. Prices quoted in an offer are based on estimates of the volumes required and are therefore not binding. CLF GmbH is entitled to require payments in advance. 3.2 Invoices are due and payable without deduction within 14 days following receipt. If payment is not made on time, the relevant statutory provisions of delay of payment shall apply. 3.3 The Customer is only entitled to offset and withhold on the basis of counterclaims if the latter are undisputed or legally final and binding.

3 Seite 3 von CLF GmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Analyseberichten und/oder Waren bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher im Zeitpunkt der Lieferung bereits entstandener Zahlungsansprüche gegen den Auftraggeber vor. Eine Nutzung der Analyseberichte durch den Auftraggeber ist nur unter Vorbehalt der vollständigen Zahlung zulässig. 4. Nacherfüllung bei Leistungsmängeln 4.1 CLF GmbH erbringt ihre Werk- und Dienstleistungen nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und mit branchenüblicher Sorgfalt. CLF GmbH haftet bei Vorliegen eines Mangels, sofern technisch möglich, durch kostenfreie Wiederholung der Werk- oder Dienstleistung. 3.4 CLF GmbH reserves title to all analysis reports and/or goods supplied until all of its claims to payment which have already arisen against the Customer at the time of the delivery have been settled in full. Any usage of analysis reports by the Customer is only permitted subject to full payment. 4. Rectification of defects 4.1 CLF GmbH shall supply its work performance and services in accordance with the technical standards generally accepted at the time of the order and with the diligence customary in the sector. In the event of defects, CLF GmbH must, if technically possible, reenact the work performance or service concerned free of charge. 4.2 Das Recht auf Minderung oder der Rücktritt vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur dann zu, wenn die Nacherfüllung gemäß 3.1 scheitert oder aus anderen Gründen unmöglich ist. 4.3 Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich geltend gemacht werden. 5. Haftung- und Schadenersatz 5.1 CLF GmbH haftet nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, wegen einer Garantie bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen und bei gesetzlichen Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet CLF GmbH, 1. bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ihrer einfachen Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden ist. 2. bei fahrlässiger Pflichtverletzung, die nicht unter Satz 1 fallen, der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. 5.2 Die Vorschriften unter 5.1 finden Anwendung auf alle Schadensansprüche, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen. 5.3 Eine etwaige persönliche, gleich aus welchem Rechtsgrund beruhende Haftung der Erfüllungsgehilfen von CLF GmbH gegenüber dem Auftraggeber, ist auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt. 5.4 Im Falle des Verzuges haftet CLF GmbH für den Verzögerungsschaden nur bis zur Höhe des vereinbarten Entgeltes der Leistung, mit der CLF GmbH im Verzug ist, es sei denn, es handelt sich um ein zuvor mit CLF GmbH schriftlich vereinbartes absolutes Fixgeschäft. 4.2 The Customer shall only be entitled to reduce the price or withdraw from the contract if an attempt to rectify as per 3.1 has failed or is unfeasible for other reasons. 4.3 The Customer must assert his claim to rectification in writing immediately on discovering a defect. 5. Liability, damages 5.1 CLF GmbH is liable under the terms of the German Product Liability Act, under a guarantee in the case of deliberate or grossly negligent breaches of obligation and for statutory claims based on injury to life, limb or health without restriction. In other respects CLF GmbH shall be liable 1. for slightly negligent breaches of obligation by its vicarious agents only if a substantial contractual obligation has been breached, 2. for negligent breaches of obligation not covered by Sentence 1, restricted in amount to losses which were foreseeable and typical of the type of contract concerned. 5.2 The provisions of 5.1 apply to all claims to compensation, whatever their legal basis is. 5.3 Any personal liability of CLF GmbH's vicarious agents to the Customer, whatever its legal basis, is limited to deliberate or grossly negligent actions. 5.4 In the event of default in delivery, CLF GmbH shall be liable for losses resulting from the delay only up to the agreed price for the contractual services which CLF GmbH is in delay, unless the terms of the transaction were agreed in writing beforehand with CLF GmbH to be absolutely fixed.

4 Seite 4 von 6 6. Verjährung 6.1 Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Mängelansprüche aus Lieferungen und Leistungen von CLF GmbH gegenüber anderen Unternehmen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. 7. Schutz der Arbeitsergebnisse / Veröffentlichungen 7.1 CLF GmbH behält sich an erbrachten Leistungen, soweit diese hierfür geeignet sind, das Urheberrecht vor. Der Auftraggeber darf ein im Rahmen des Auftrages erledigtes Gutachten mit allen Tabellen und Berechnungen sonstiger Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. 7.2 Die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Gutachten, Analyseberichten und von Dienstleistungsmarken der CLF GmbH zu Werbe- und sonstigen Geschäftszwecken, auch deren auszugsweise Verwendung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung von CLF GmbH. Gleiches gilt für die im Zusammenhang mit einer Gutachtenerstellung oder von Analyseberichten erfolgende Verwendung des Namens der Firma von CLF GmbH in der Öffentlichkeit und/oder gegenüber Dritten. 7.3 Jedwede Darstellung des Ergebnisses einer Analyse und Angaben zur Zusammensetzung von Produkten, die durch CLF GmbH geliefert wurden, werden ausschließlich für den Gebrauch des Kunden erstellt. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der CLF GmbH nicht an Dritte zu jedweden Zwecken weitergegeben oder zur Einsicht bereitgehalten werden. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, hinsichtlich der Form und des Inhalts aller durch CLF GmbH geleisteten Dienste Vertraulichkeit zu wahren. Auch für den Fall, dass eine derartige schriftliche Zustimmung erteilt wird, verbleibt der Kunde (a) verantwortlich für jegliche Konsequenzen, die aus der Weitergabe solcher Ergebnisse an dritte Parteien und das Vertrauen einer solchen dritten Partei auf diese Ergebnisse herrühren und (b) verpflichtet sich hiermit, die haftungsprivilegierten Personen von jeglicher Inanspruchnahme durch eine dritte Partei freizuhalten, die aufgrund der Weitergabe solcher Ergebnisse und/ oder das Vertrauen in dieselben und daraus resultierender tatsächlicher oder angeblicher Schäden erfolgt. 8. Vertraulichkeit und Verarbeitung von Kundendaten 8.1 CLF GmbH ist berechtigt, im Rahmen der einzuhaltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen persönliche oder geschäftliche Daten, die sie vom Kunden auf irgendeinem Weg erhalten hat, zu speichern und zu verarbeiten, unabhängig davon, ob solche Daten direkt vom Kunden stammen oder von einem Dritten. CLF GmbH ist verpflichtet, kaufmännisch angemessene Bemühungen vorzunehmen, solche Daten in Übereinstimmung mit dem Gesetz vertraulich zu behandeln CLF GmbH ist zu kaufmännisch angemessenen Bemühungen verpflichtet, alle Analysenergebnisse vertraulich zu halten. 6. Expiry by limitation 6.1 Claims shall expire by limitation in accordance with the relevant statutory provisions. Claims based on defects in deliveries and services supplied to other companies by CLF GmbH are subject to a limitation period of one year. 7. Protection of the results of work / publications 7.1 CLF GmbH reserves copyright to performed services supplied to the extent that this is appropriate. The Customer is only entitled to use a report prepared under the terms of an order, together with all tables, calculations and other details, for its intended purpose as agreed. 7.2 The publication and duplication of reports, analysis reports and service trademarks of CLF GmbH for advertising and other business purposes, including in extract form, is only permissible with the prior written approval of CLF GmbH. The same applies to the use of CLF GmbH's company name in public and/or in communications with third parties in connection with the preparation of analysis or other reports. 7.3 The test results shall be produced and disclosed for the exclusive use of the Customer only and may not be made available to third parties for any purposes whatsoever without the prior written consent of CLF GmbH. Furthermore, the Customer shall be obliged to ensure confidentiality in connection with all of the services provided by CLF GmbH. In addition, any results and the composition of products which are delivered by CLF GmbH, as well as test results may not be published or commercially exploited without the prior written consent of CLF GmbH. Furthermore, in the event that such written consent is given, the Customer shall remain (a) liable for any consequences of the disclosure of such results to a third party and any reliance placed by such third party on such results, and (b) hereby undertakes to indemnify the liability-privileged persons in respect of any claims brought by a third party as a result of the disclosure of such results and/ or any reliance placed thereon and any actual or alleged loss resulting therefrom. 8. Confidentiality & Processing of Customer Data 8.1 CLF GmbH shall be entitled to store and process any personal or commercial data which it receives in any manner whatsoever from the Customer in accordance with the applicable statutory provisions relating to data protection, irrespective of whether or not such data is provided directly by the Customer or by a third party. The Contractor shall be obliged to use its commercially reasonable endeavours to deal with such data confidentially in compliance with applicable law. 8.2 CLF GmbH shall use reasonable efforts to keep all analysis results confidential.

5 Seite 5 von 6 9. Probenanlieferung und Probenaufbewahrung 9.1 Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Anlieferung von Proben. Die Proben bleiben Eigentum des Auftraggebers. Bei Versand durch den Auftraggeber muss das Untersuchungsmaterial sachgemäß und gemäß etwaiger von CLF GmbH erteilter Anweisungen verpackt sein. 9.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, CLF GmbH alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben, sollte er Proben oder Muster mit gefährlichen Inhalten anliefern. Er versichert, dass sich alle Proben und Muster in einem stabilen Zustand befinden und von ihnen keinerlei Gefahr ausgeht. Der Auftraggeber ist für alle Schäden, Verletzungen und Krankheitsfälle haftbar, die CLF GmbH oder einem ihrer Mitarbeiter in Folge einer Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. 9.3 Falls im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Proben so lange gelagert, wie deren Beschaffenheit bei einer Aufbewahrung nach dem Stand der Technik eine Auswertung zulässt, maximal jedoch 4 Wochen nach Erstellen des Analyseberichtes, oder falls eine längere Aufbewahrung gesetzlich vorgeschrieben ist, entsprechend der gesetzlichen Vorschrift. Nach dieser Zeit werden Proben durch CLF GmbH vernichtet; dies gilt insbesondere bei Erforderlichkeit einer besonderen Entsorgung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. 9.4 Eine Rücksendung von Proben an den Auftraggebern erfolgt nur auf besondere Anforderung innerhalb der Aufbewahrungsfrist und auf Kosten des Auftraggebers. 10. Prüfberichte Die Darstellung des Ergebnisses einer Analyse (Prüfbericht) erfolgt in einem Prüfbericht nach CLF-Standards. Dieser Prüfbericht wird lediglich in Textform (pdf-format) erstellt und dem Kunden per unter der vom Kunden bei Auftragserteilung angegebenen E- Mail-Adresse übersendet. Auf Anforderung kann eine anderweitige Erstellung oder auch ein zusammenfassender, vereinfachender Prüfbericht erfolgen. Vereinfachte Prüfberichte sowie Vorabinformationen in Form von Zwischenberichten sind als solche gekennzeichnet und haben keine Rechtsgültigkeit. Rechtgültigkeit haben ausschließlich die vollständigen Prüfberichte, die im pdf-format erstellt werden. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Die Übertragung von Leistungen der CLF GmbH aus dem Vertrag an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist für beide Vertragsparteien der Geschäftssitz der CLF GmbH Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile Frankfurt am Main. 9. Delivery and storage of samples 9.1 The Customer assumes the risk associated with the delivery of samples. Samples remain the property of the Customer. If they are dispatched by the Customer, the study material must be packed appropriately and in accordance with any instructions issued by CLF GmbH. 9.2 The Customer is obligated to provide CLF GmbH with all information in his possession with respect to risks and handling, if he supplies samples or patterns with dangerous contents. He guarantees that all samples or patterns are in a stable condition and that they do not represent any danger whatsoever. The Customer is liable for all damage, injuries and cases of illness suffered by CLF GmbH or any of its employees as a result of a violation of the above obligations. 9.3 Unless otherwise agreed in the order, samples shall be stored as long as they remain in a condition, given storage in accordance with the relevant technical standards, which permits analysis, subject to a maximum of 4 weeks following the production of the analysis report, or, if a longer period of retention is prescribed by law, in accordance with the legal requirement. At the end of this period samples will be destroyed by CLF GmbH. This applies in particular where a particular form of disposal is required by law. 9.4 Samples will only be returned to the Customer by particular request, within the retention period and at the expense of the Customer. 10. Test reports The presentation of the result of the analysis (Lab report) shall be documented by CLF- Standards. It shall be created in text form (pdf-format) and be sent to customer by e- mail. CLF uses the address which has been stated by the customer directly in connection with the respective order. An alternative presentation of the analytical result or a summary report in a simplified form shall be delivered if agreed upon in advance. Summary reports, preliminary information and interim reports are intended solely for the information of the customer and therefore be deemed to be exclusively nonbinding information. Only Lab reports in CLF-Standards and PDF format are binding statements. 11. Miscellaneous 11.1 The assignment of CLF GmbH contractual services to be supplied under the terms of the contract to a third party is subject to the Customer's prior written consent Unless expressly otherwise agreed by the parties, the place of performance for both contracting parties is CLF GmbH's place of business. If the Customer is a full merchant [Vollkaufmann as defined by German law], a public legal entity or a public law fund, the exclusive legal venue for both parties will be Frankfurt am Main.

6 Seite 6 von Die Rechtsbeziehungen zwischen CLF GmbH und dem Auftraggeber unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben diese im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt The legal relationship between CLF GmbH and the Customer is subject to the laws of the Federal Republic of Germany Should several provisions of these Terms and Conditions be invalid, in whole or in part, this shall not affect the validity of the remaining Terms and Conditions which shall remain in full force and effect. The invalid provision shall be replaced at the satisfaction of both Parties by a valid one designed to achieve the same commercial objectives. Stand: Juni 2013 Last updated Juni 2013

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