Informationen zur Anlandeverpflichtung für demersale Arten in der Nordsee, Skagerrak/Kattegat und ICES-Gebiet IIA (EU) ab 1.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen zur Anlandeverpflichtung für demersale Arten in der Nordsee, Skagerrak/Kattegat und ICES-Gebiet IIA (EU) ab 1."

Transkript

1 Informationen zur Anlandeverpflichtung für demersale Arten in der Nordsee, Skagerrak/Kattegat und ICESGebiet IIA (EU) ab 1. Januar 2017 * A Räumlicher Geltungsbereich umfasst die Nordsee (ICESGebiet ), Kattegat und Skagerrak (ICESGebiet ) sowie die Unionsgewässer der Norwegischen See (ICESGebiet IIa) B In bestimmten Fischereien anzulandende Arten ab 2017 Scholle Seehecht Seelachs Tiefseegarnele Anhand der folgende Tabelle kann abgelesen werden, in welchem Gebiet, bei Verwendung welchen Fanggerätes und unter welchen sonstigen Voraussetzungen die genannten Arten der Anlandepflicht unterliegen: Anzulandende Fischart ICESGebiet IIa (EU), N, Fanggerät Kiemen, Spiegel und 120 mm Ausnahmen Nicht in S * Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 1380/2013 (ABl. EU L 354) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2250 der Kommission vom 4. Oktober 2016 zur Erstellung eines Rückwurfplans für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee und den Unionsgewässern der ICESDivision IIa (ABl. EU L 340) Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 1

2 Anzulandende Fischart (1) (1) (1) (1) (1) Scholle Scholle Seehecht Seelachs Tiefseegarnelen ICESGebiet Fanggerät Kiemen, Spiegel und 32 mm Reusen (Fn) Kiemen, Spiegel und 32 mm Reusen (Fn) Kiemen, Spiegel und 120 mm 32 mm Reusen (Fn) Ausnahmen Ausnahmen möglich Einzelheiten siehe unter Punkt C möglich Einzelheiten möglich Einzelheiten Gilt nur für Seelachsfänger (2) möglich Einzelheiten Ausnahmen möglich Einzelheiten Ausnahmen möglich Einzelheiten möglich Einzelheiten Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 2

3 Anzulandende Fischart ICESGebiet Fanggerät mm mm 120 mm Ausnahmen mm ab 2018 Kiemen, Spiegel und Reusen (Fn) ab 2018 Ausnahmen in der und in der gemischten Fischerei möglich Einzelheiten siehe unter Punkt C 2 möglich Einzelheiten möglich Einzelheiten (1) Die Mindestreferenzgröße für im ICESGebiet beträgt abweichend von Anhang XII der VO (EG) Nr. 850/ mm Gesamtlänge (Panzerlänge 32 mm, Schwanzlänge 59 mm). (2) Seelachsfänger sind diejenigen, die gezielt Seelachs befischen und deren Anlandungen an Seelachs in den Vorjahren mindestens 50 % betrugen oder die bereits in den Vorjahren als Seelachsfänger registriert waren. Welche deutschen Fischereifahrzeuge dies konkret sind, ergibt sich aus dem gem. Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2250 der Kommission vom 4. Oktober 2016 (Abl. EU L 340) zu erstellenden Schiffsverzeichnis. Die betroffenen Fischereibetriebe werden zu Beginn jeden Jahres entsprechend informiert. Hinweis: Für die Fischerei im Skagerrak beachte auch die speziellen technischen Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2250 der Kommission vom 4. Oktober Fisch, der durch Raubsäugetiere, Raubfische oder Raubvögel beschädigt wurde, unterliegt nicht der Anlandepflicht. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 3

4 C Ausnahmen von der Anlandeverpflichtung 1. Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten: Fischart ICESGebiet Fanggerät Innerhalb 6 sm der Küste von c Korbreusen (FPO) Grundschleppnetz (OTB) 70 mm 90 mm mm Einschränkungen Netz ausgestattet mit einem Gitter mit einem Abstand von maximal 35 mm zwischen den Stäben Netz ausgestattet mit einem SeltraNetzblatt (1) Ausgestattet mit einer Netzgitter Selektionsvorrichtung ausgestattet sind (2) nur in 2017 Für DE nicht relevant Für untermaßige n unter betimmten Voraussetzungen, z. B. nur für Fahrzeuge unter 10 m nur in 2017 (1) SeltraNetzblatt ist gemäß Art. 2 Nr. 1 VO (EU) 2016/2250 eine Selektionsvorrichtung bestehend aus einem Obernetz mit einer von mindestens 270 mm (Rautenmaschen), das in einem Abschnitt mit vier Netzblättern angebracht und mit jeweils drei 90mmMaschen auf eine 270mmMasche befestigt ist, oder aus einem Obernetz mit einer von mindestens 140 mm (Quadratmaschen). Das Netzblatt ist mindestens drei Meter lang, befindet sich nicht mehr als vier Meter von der Steertleine entfernt und reicht über die volle Breite des Oberblatts des s (d. h. von Laschverstärkung zu Laschverstärkung). (2) NetzgitterSelektionsvorrichtung ist gemäß Art. 2 Nr. 2 VO (EU) 2016/2250 eine Selektionsvorrichtung bestehend aus einem Abschnitt mit vier Netzblättern, der in einem Schleppnetz mit zwei Netzblättern angebracht ist, mit einem schrägen Netzblatt mit einer von mindestens 200 mm (Rautenmaschen), wobei die Selektionsvorrichtung zu einem Fluchtfenster an der Oberseite des s führt. Der ist ganz, sofort und in das Gebiet, in dem er gefangen wurde, freizusetzen. Die ist sofort freizusetzen. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 4

5 2. Ausnahmen wegen Geringfügigkeiten: (Im Fischereilogbuch unter dem Code DIM einzutragen) Fischart ICESGebiet Fanggerät (2018) 70 mm 35 mm Einschränkungen In der Fischerei auf untermaßige Fische, wenn das Netz mit einem Gitter mit einem Abstand von maximal 35 mm zwischen den Stäben ausgestattet ist bis auf Widerruf durch die BLE (1) In der Fischerei auf untermaßige Fische, wenn das Netz mit einem Gitter mit einem Abstand von maximal 19 mm zwischen den Stäben ausgestattet ist und sein Fischauslass nicht blockiert ist. bis auf Widerruf durch die BLE (2) Korbreusen (FPO) In der Fischerei auf bis auf Widerruf durch die BLE (3) Kiemen und Spiegelnetze bis auf Widerruf durch die BLE (4) (TBB) mm Nur untermaßige n bis auf Widerruf durch die BLE (5); die im Tunnel muss größer als 119 mm sein IIa (EU), mm Nur untermaßige e bis auf Widerruf durch die BLE (6) Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 5

6 Fischart ICESGebiet Fanggerät Einschränkungen (2018) c (OTB, OTT) mm In der gemischten Fischerei auf, und unquotierte Arten bis auf Widerruf durch die BLE (7) (1) 2017: bis zu 2 % ( und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,, und Tiefseegarnele; 2018: bis zu 4 % (, und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,,, und Tiefseegarnele (2) bis zu 1 % (, und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,,, und Tiefseegarnele (3) bis zu 0,5 % (, und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,,, und Tiefseegarnele (4) bis zu 3 % der jährlichen Gesamtfangmenge von (5) 2017: bis zu 7 % der jährlichen Gesamtfangmenge von 2018: bis zu 6 % der jährlichen Gesamtfangmenge von (6) bis zu 6 % der jährlichen Gesamtfangmenge von (7) bis zu 7 % der jährlichen Gesamtfangmenge von,,,, Tiefseegarnele, Scholle, Seelachs und D Eintragungen in das Fischereilogbuch Bei der Eintragung der Fangmengen in das Logbuch muss aufgezeichnet werden, unter welche Kategorie die gefangene Menge jeder Art fällt. Hierbei sind folgende Codes zu verwenden: LSC (legally sized catches) BMS (below minimum size) DIS (discards) DIM (de minimis) für maßige Fänge für untermaßige Fänge für zurückgeworfene Fänge, einschließlich von Fischen, die durch Raubsäugetiere, fische oder vögel beschädigt wurden nur für zurückgeworfene Fänge aufgrund der Ausnahmen wegen Geringfügigkeit (siehe Punkt C 2) Maßige und untermaßige Fänge einer Art sind getrennt in das Logbuch einzutragen. Solange das für die Eintragung dieser Codes erforderliche Feld im elektronischen Logbuch nicht vorhanden ist, ist im Bemerkungsfeld beim Fang zu erfassen, welche der Fangmengen BMSFänge sind. Handelt es sich bei den zurückgeworfenen Mengen um Fänge aufgrund der Ausnahme wegen Geringfügigkeit, sind die Mengen im Feld für Discards einzutragen und im Bemerkungsfeld ist zu vermerken, dass es sich um DIMFänge handelt. In der elektronischen Anlandeerklärung sind die untermaßigen Fangmengen unter der Aufmachungsart als BMS einzutragen. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 6

7 Zurückgeworfene Fänge von Fischen, die unter die Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten oder wegen Geringfügigkeit fn, sowie Fänge von Fischen, die aufgrund einer EU Verordnung nicht befischt werden dürfen und von Fischen, die aufgrund von Räuberfraß beschädigt wurden, sind ab dem ersten Kilo einzutragen. Hier gilt die 50 kggrenze für die Eintragungspflicht nicht. E Zeitlicher Geltungsbereich Die Regelungen gelten bis zum Haftungsausschluss: Dieses Infomationsblatt beinhaltet eine Übersicht über die ab 1. Januar 2017 geltenden Anlandeverpflichtungen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernimmt die BLE keine Gewähr. Es sollten immer auch die geltenden Verordnungen zu Rate gezogen werden. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 7

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Oktober 2016 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Oktober 2016 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 5. Oktober 2016 (OR. en) 12963/16 PECHE 354 DELACT 209 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Eingangsdatum: 4. Oktober 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.: Betr.: Herr Jordi

Mehr

Bekanntmachung Veröffentlicht am Montag, 29. Dezember 2014 BAnz AT B8 Seite 1 von 7

Bekanntmachung Veröffentlicht am Montag, 29. Dezember 2014 BAnz AT B8 Seite 1 von 7 Seite 1 von 7 Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste über den Fischfang durch deutsche Fischereibetriebe im Jahr 2015 Vom 15. Dezember 2014 Soweit die Seefischerei auf Grund des Fischereirechts

Mehr

Die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Stella Nemecky, WWF Deutschland

Die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes. Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Stella Nemecky, WWF Deutschland Die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes Die Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik Stella Nemecky, WWF Deutschland I Die Reform der GFP: die Umsetzung des Rückwurf-Verbotes I BSH Meeresumwelt-Symposium 2013

Mehr

ÄNDERUNGSANTRÄGE 42 243

ÄNDERUNGSANTRÄGE 42 243 EUROPÄISCHES PARLAMENT 2014-2019 Fischereiausschuss 4.11.2014 2013/0436(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 42 243 Entwurf eines Berichts Alain Cadec (PE537.183v01-00) Anlandeverpflichtung (COM(2013)0889 C7-0465/2013

Mehr

Kutterfisch-Zentrale. Fischereidialog Nordsee

Kutterfisch-Zentrale. Fischereidialog Nordsee Kutterfisch-Zentrale Unternehmensstruktur Erzeugergem. der Hochsee- und Kutterfischer, Cuxhaven Kutterfisch-Zentrale GmbH 110 Fischereibetriebe Fischerei 9 Frischfischfänger 1 Netzmacherei Verarbeitung

Mehr

Lust auf Meer Essen wir unsere Ozeane leer?

Lust auf Meer Essen wir unsere Ozeane leer? Lust auf Meer Essen wir unsere Ozeane leer? Die Gemeinsame Fischereipolitik der EU und ihre internationale Bedeutung Dr. German J. Jeub EU trägt internationale Verantwortung für den Erhalt der Fischbestände

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-12/0166 vom 18. Juni 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Bekanntmachungen. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachungen. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bekanntmachungen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Erste Bekanntmachung über den Fischfang durch deutsche Fischereibetriebe im Jahre 2006 Vom 12. Dezember 2005 Soweit die Seefischerei auf

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0492 vom 26. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

BMWi, I B Dezember 2015

BMWi, I B Dezember 2015 BMWi, I B 6-26 00 98 Dezember 2015 Leitfaden zu den gesetzlichen Statistikpflichten im öffentlichen Auftragswesen gem. RL 2004/18/EG und RL 2009/81/EG (Berichtsjahr 2015) Rechtsgrundlagen - WTO-Beschaffungsübereinkommen

Mehr

1 Gewährung von Kleinbeihilfen

1 Gewährung von Kleinbeihilfen Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) Angesichts der

Mehr

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik Europäische Technische Bewertung ETA-11/0493 vom 15. April 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Deutsches Institut für Bautechnik Handelsname

Mehr

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel

Mehr

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Nummer 192 Seite 4544 Amtlicher Teil Bundesanzeiger Mittwoch, 21. Dezember 2011

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Nummer 192 Seite 4544 Amtlicher Teil Bundesanzeiger Mittwoch, 21. Dezember 2011 Nummer 192 Seite 4544 Amtlicher Teil Bundesanzeiger Mittwoch, 21. Dezember 2011 7. 2 Förderverfahren Das Förderverfahren ist zweistufig unter Beteiligung externer Gutachter. 7.2.1 Vorlage und Auswahl von

Mehr

Fischerei & Fischmarkt

Fischerei & Fischmarkt Fischerei & Fischmarkt in Mecklenburg-Vorpommern 1/2015 15. Jahrgang Aktuelle Informationen aus Praxis, Forschung, Beratung und Verwaltung Schwerpunktthemen in diesem Heft sind: Binnenfischereitag Landesfischerei-Verbandstagung

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/237 17. Wahlperiode 10-02-09 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein Federführend

Mehr

Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände

Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände Der Zustand wirtschaftlich wichtiger Fischbestände wird durch das Institut für Seefischerei in Hamburg und das Institut für Ostseefischerei in Rostock laufend

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes e.v. LTV informiert zu Veränderungen der Sozialvorschriften Übersicht alte und neue Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung Bis 10. April 2007 gültig VO (EWG) Nr.

Mehr

Frischfischbericht 2003

Frischfischbericht 2003 Frischfischbericht 2003 Bericht über die Anlande- und Erlössituation der deutschen und ausländischen Frischfischanlandungen in der Bundesrepublik Deutschland sowie der deutschen Frischfischanlandungen

Mehr

INFORMATION. Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen

INFORMATION. Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen INFORMATION Einfuhrzollkontingent Milch und Milcherzeugnisse aus Norwegen - Zeitraum - 30.06.2017 - Die BLE erteilt für den Zeitraum - 30.06.2017 Lizenzen zur zollbegünstigten Einfuhr von bestimmten Milcherzeugnissen

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0240 vom 7. Mai Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-11/0240 vom 7. Mai 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Fassung vom

Fassung vom Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.11.2014 C(2014) 8732 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 17.11.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms "Operationelles Programm

Mehr

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die

Mehr

1.A: Beschreibung und Entwicklung der Flotte. i. Beschreibung der Flotte

1.A: Beschreibung und Entwicklung der Flotte. i. Beschreibung der Flotte Bericht an die Europäische Kommission nach Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über das Gleichgewicht zwischen den Fangkapazitäten und den Fangmöglichkeiten der deutschen Fischereiflotte im Jahr

Mehr

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten

VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten 2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION

Mehr

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen

Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Leitlinie zur Rückverfolgung und Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen Ziel der Leitlinie ist es mit einem Auszug aus den Rechtsnormen eine konzentrierte Information und Service an die

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 19.9.2015 L 244/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/1555 R KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments

Mehr

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung

INFOBLATT VO (EU) Nr. 165/2014 / VO (EWG) Nr. 3821/85. Einleitung / Einleitung Inhaltlich entspricht der Artikel 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 weitgehend dem bisherigen Artikel 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 idgf. Art. 34 der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 übernimmt

Mehr

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6302. der Bundesregierung

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6302. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 18/6302 18. Wahlperiode 09.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter

Mehr

Energielabels für Reifen Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte

Energielabels für Reifen Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Reifen Merkblatt Energieeffizienzkriterien für Produkte Energielabels für Reifen 2 Reifen Stand: 04.02.2015 Einführung Für Reifen gibt es das EU-Energielabel das Kriterien für die Energieeffizienz

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015. Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015. Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-05/0241 vom 12. Februar 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Teil I: Informationen zur Antragstellung

Teil I: Informationen zur Antragstellung Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das

Mehr

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO)

Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Verordnung zum Register über die Gesundheitsfachpersonen NAREG (NAREG-VO) Entwurf vom 12. März 2015 Gestützt auf Art. 12ter der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1983R2807 DE 13.10.1983 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EWG) Nr. 2807/83 DER

Mehr

KindeR- UND SChüleruni ozean der zukunft 2008

KindeR- UND SChüleruni ozean der zukunft 2008 KindeR- UND SChüleruni ozean der zukunft 2008 Für Schülerinnen und Schüler von 12 bis 16 Jahren Fisch kaputt: Ursachen der weltweiten Überfischung Begleitheft zum Vortrag von Prof. Dr. Rainer Froese Wie

Mehr

1.2 Anschrift der hegepflichtigen Person, des Vereins bzw. des Fischereibetriebes:

1.2 Anschrift der hegepflichtigen Person, des Vereins bzw. des Fischereibetriebes: Fischereilicher Hegeplan für Gewässer in Schleswig-Holstein 1 Grundlagendaten zum Gewässer: Gewässername: 1.1 Lage des Gewässers: Landkreis: Flusssystem: (Bitte fügen Sie immer eine Übersichtskarte als

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1974L0346 DE 07.07.1998 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen "B RICHTLINIE DES RATES vom 25. Juni

Mehr

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil

Europäische Technische Bewertung. ETA-15/0296 vom 27. August Allgemeiner Teil Europäische Technische Bewertung ETA-15/0296 vom 27. August 2015 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,

Mehr

Bundesamt für Naturschutz DIE REFORMIERTE GEMEINSAME FISCHEREIPOLITIK WICHTIGE ELEMENTE AUS SICHT DES MEERESNATURSCHUTZES

Bundesamt für Naturschutz DIE REFORMIERTE GEMEINSAME FISCHEREIPOLITIK WICHTIGE ELEMENTE AUS SICHT DES MEERESNATURSCHUTZES Bundesamt für Naturschutz DIE REFORMIERTE GEMEINSAME FISCHEREIPOLITIK WICHTIGE ELEMENTE AUS SICHT DES MEERESNATURSCHUTZES DIE REFORMIERTE GEMEINSAME FISCHEREIPOLITIK WICHTIGE ELEMENTE AUS SICHT DES MEERESNATURSCHUTZES

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Alphabetische Liste mit Empfehlungen für eine genauere Bezeichnung von Fanggebieten (Stand: 8.8.2008)

Alphabetische Liste mit Empfehlungen für eine genauere Bezeichnung von Fanggebieten (Stand: 8.8.2008) Alaska-Seelachs (Theragra chalcogramma) 67 Nordost- Golf von Alaska / USA Golf von Alaska.. gefangen im Nordost (Beringsee/Golf von Alaska) Östl. Beringsee / USA Östliche Beringsee 61 Nordwest- Westl.

Mehr

- - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2 off 3 3.0 4 2.0 5 off 6 1 8 20.0 9 60 C 7 4.0 10 80 C 1 38 C 12 8 k 13 on 14 30.0 15 10 16 - - CodE 11 CodE 0 0 0 0 0 0 0 0 2.o C 1 10.0 C 2

Mehr

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2015 COM(2015) 563 final BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2013 zur Erreichung eines

Mehr

H2 1862 mm. H1 1861 mm

H2 1862 mm. H1 1861 mm 1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205

Mehr

Amtlicher Teil. Bekanntmachungen. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Bundeskartellamt

Amtlicher Teil. Bekanntmachungen. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung. Bundeskartellamt Nummer 4 Seite 78 Amtlicher Teil Bundesanzeiger Freitag, 8. Januar 2010 Amtlicher Teil Bekanntmachungen Bundeskartellamt Bekanntmachung Nr. 64/2009 [1377 A] über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des

Mehr

Dieses Dokument enthält eine Aufstellung der vom Rat im Januar 2015 angenommenen Rechtsakte. 1 2

Dieses Dokument enthält eine Aufstellung der vom Rat im Januar 2015 angenommenen Rechtsakte. 1 2 Rat der Europäischen Union Brüssel, den 18. Juni 2015 (OR. en) 10082/15 PUBLIC 44 INF 114 VERMERK Betr.: MONATLICHE AUFSTELLUNG R RECHTSAKTE S RATES JANUAR 2015 Dieses Dokument enthält eine Aufstellung

Mehr

Nutzung und Management mariner Ressourcen: Wie viel Markt, wie viel Regulierung?

Nutzung und Management mariner Ressourcen: Wie viel Markt, wie viel Regulierung? Nutzung und Management mariner Ressourcen: Wie viel Markt, wie viel Regulierung? Martin F. Quaas Institut für Volkswirtschaftslehre, Universität Kiel 17. April 2015 Martin Quaas: Nutzung und Management

Mehr

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 30.5.2016 COM(2016) 317 final 2016/0159 (COD) Vorschlag für eine VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Mit dem Kutter auf hoher See - Fischfang im Nord atlantik (Kl. 7-8). ZIP-Datei mit Beitrag im PDF- Format, interaktiver Karte, Zusatzmaterial

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom 16.12.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 16.12.2014 C(2014) 10020 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 16.12.2014 zur Genehmigung bestimmter Elemente des operationellen Programms OP Berlin EFRE 2014-2020

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 16. November 2012 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Rückwürfe in den Fischereien unter deutscher Flagge: Ergebnisse aus 6 Jahren Datenerhebungsprogramm am Institut für Seefischerei

Rückwürfe in den Fischereien unter deutscher Flagge: Ergebnisse aus 6 Jahren Datenerhebungsprogramm am Institut für Seefischerei Inf. Fischereiforsch. 55, 2008, 45-54 Online: 14. November 2008 2008 Johann Heinrich von Thünen-Institut, Hamburg DOI: 10.3220/Infn55_45-54_2008 e-issn 1861-2164 p-issn 1860-9902 Rückwürfe in den Fischereien

Mehr

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung

Mehr

Fischereibestimmungen im Bodensee-Obersee Zusammenzug für den Angelfischer

Fischereibestimmungen im Bodensee-Obersee Zusammenzug für den Angelfischer St.Gallen, Juni 2015 An die Angelfischer des Bodensee-Obersee Fischereibestimmungen im Bodensee-Obersee Zusammenzug für den Angelfischer Für die Ausübung der Angelfischerei im Bodensee-Obersee gelten folgende

Mehr

ANHÄNGE. zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION

ANHÄNGE. zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 8.6.2016 C(2016) 3337 final ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur DELEGIERTEN VERORDNUNG DER KOMMISSION zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Fassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert

Fassung gemäß KOM-Genehmigung N 411/2009 vom ; Änderungen zur Vorgängerversion rot markiert Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen") Angesichts der

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Erklärung zur Einhaltung der KMU-Definition

Erklärung zur Einhaltung der KMU-Definition Erklärung zur Einhaltung der KMU-Definition Antragstellerin: Vorhabensbezeichnung: Anlage zum Antrag vom: 1. Unternehmenstyp Bitte ankreuzen, welche Aussage auf das antragstellende Unternehmen zutrifft.

Mehr

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten!

Neues aus Brüssel! Wichtige Information bitte beachten! Neues aus Brüssel! Informationen zur neuen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung

Mehr

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte 1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

Mehr

Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe

Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe Verordnung über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffverordnung, SprstV) Änderung vom 21. September 2012 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Sprengstoffverordnung vom 27. November 2000 1

Mehr

Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde. vom 15. Februar 1960

Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde. vom 15. Februar 1960 163 Verordnung über die gemeinsame Fischerei in der Flensburger Innenförde vom 15. Februar 1960 Aufgrund des Artikels 2 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 29. Mai 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn

GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Selbstständige Tätigkeit in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin selbstständig

Mehr

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember

Mehr

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 6. Juli 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7 Absatz

Mehr

Christopher Zimmermann, Institut für Seefischerei, Hamburg Tomas Gröhsler, Cornelius Hammer, Institut für Ostseefischerei, Rostock

Christopher Zimmermann, Institut für Seefischerei, Hamburg Tomas Gröhsler, Cornelius Hammer, Institut für Ostseefischerei, Rostock 144 Inf. Fischwirtsch. Fischereiforsch. 5(4), 23 Zustand und Entwicklung ausgewählter Fischbestände: Einschätzung des ICES im Herbst 23 State and development of selected fish stocks: The ICES advice in

Mehr

Das folgende Dokument (WG rev3) wurde auf der Konferenz der Machinery Working Group am 27. Juni 2007 verabschiedet.

Das folgende Dokument (WG rev3) wurde auf der Konferenz der Machinery Working Group am 27. Juni 2007 verabschiedet. Europäische Kommission Generaldirektion Unternehmen und Industrie New Approach Industrie, Tourismus und CSR Mechanische, elektrische und telekommunikationstechnische Ausrüstung Das folgende Dokument (WG-2005.46rev3)

Mehr

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 1 Änderungen des BT-K zum 1. Januar 2008

Mehr

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v. Seite 1 von 6 Vorbemerkung Die Druckbehälterverordnung (DruckbehälterV) wurde mit In-Kraft-Treten der Druckgeräteverordnung (14. GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zurückgezogen. Während

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

21. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV1)

21. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV1) Flensburg im Mai 2016 Az. 322-405 21. Änderung des Verzeichnisses zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (SV1) 1 Änderungen im Abschnitt A... 1 1.1 Teil A 2 "Emissionsklassen"...

Mehr

L 314/50 Amtsblatt der Europäischen Union

L 314/50 Amtsblatt der Europäischen Union L 314/50 Amtsblatt der Europäischen Union 1.12.2009 VERORDNUNG (EG) Nr. 1174/2009 DER KOMMISSION vom 30. November 2009 mit Durchführungsbestimmungen zu den Artikeln 34a und 37 der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003

Mehr

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung Bundesrat Drucksache 724/16 02.12.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Drittes Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung

Mehr

1.A: Beschreibung und Entwicklung der Flotte

1.A: Beschreibung und Entwicklung der Flotte Bericht an die Europäische Kommission nach Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über das Gleichgewicht zwischen den Fangkapazitäten und den Fangmöglichkeiten der deutschen Fischereiflotte im Jahr

Mehr

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin

Verband der TÜV e.v. Neue BetrSichV. Dr. Hermann Dinkler VdTÜV, Berlin Verband der TÜV e.v. Neue Dr. VdTÜV, Berlin Formales > Beschluss Kabinett am 07.01.2015 > Veröffentlichung im BGBl. am 6. Februar 2015 > Inkrafttreten am 1. Juni 2015 > Änderung und GefStoffV - GefStoffV

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Bundesrat Drucksache 392/13 BRFuss 17.05.13 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages Vk Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung

Mehr

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag Haftungsausschluss: Die Inhaber von meine-domain.de übernehmen keinerlei Haftung für die Verwendung dieser Dokumentvorlage (Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag). Die

Mehr

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt Informationsblatt zum Einsatz von Fischmehl, Di- und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs und Blutprodukten in landwirtschaftlichen Betrieben sowie zum Einsatz von Nichtwiederkäuerproteinen in Betrieben

Mehr

Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab

Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab 13.12.2014 Mit der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 wurden neue Bestimmungen zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache Amtsblatt der Europäischen Union L 111 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften 59. Jahrgang 27. April 2016 Inhalt II Rechtsakte ohne Gesetzescharakter VERORDNUNGEN Delegierte Verordnung (EU) 2016/651

Mehr

KINDER- UND SCHÜLERUNI OZEAN DER ZUKUNFT Begleitheft zum Vortrag von Dr. Rainer Froese

KINDER- UND SCHÜLERUNI OZEAN DER ZUKUNFT Begleitheft zum Vortrag von Dr. Rainer Froese Wie funktioniert unser Klima? Warum ist es auf der Erde so schön warm? Wie erforschen wir mit Robotern die Ozeane? KINDER- UND SCHÜLERUNI OZEAN DER ZUKUNFT Begleitheft zum Vortrag von Dr. Rainer Froese

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1) 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung Vom 25. April 2006 (ebanz AT25 2006 V1) Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 Buchstabe a, b und d in Verbindung mit Abs. 2 sowie

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION. vom EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 6.9.202 C(202) 6088 final DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 6.9.202 über Ausnahmen von den Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen gemäß der Verordnung

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES

Mehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 23. Februar 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel

Mehr

Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG)

Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG) Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291) 1 Zwecke der Verdienststatistik, Anordnung als Bundesstatistik Für

Mehr

Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW

Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW 2014-2020 Jeder, der für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE erhält, ist dazu verpflichtet,

Mehr

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie

Mehr

- Nur für Informationszwecke -

- Nur für Informationszwecke - VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGE WAREN BEGLEITDOKUMENT ( 1 Nummer 4 TabStV, 1 Nummer 4 BrStV, 1 Nummer 4 SchaumwZwStV, 1 Nummer 4 BierStV, 1 Nummer 2 KaffeeStV) 1 1 Versender 2 Verbrauchsteuernummer des Versenders

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU)

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU) 23.12.2011 Amtsblatt der Europäischen Union L 343/65 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2011 zur Festlegung der Liste der Drittländer und Gebiete, aus denen die Einfuhr von Hunden,

Mehr

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO)

Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) Verordnung über den Arbeitszeitschutz - AZSchVO (Anlage 7d zur AVO) (VO vom 9. Dezember 1997 ABl. 1997, S. 253, geändert durch VO vom 29. November 2005, ABl. 2005, S. 228, 27. Juni 2008, ABl. 2008, S.

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 13.12.2014 L 358/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 1323/2014 S RATES vom 12. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen

Mehr