Informationen zur Anlandeverpflichtung für demersale Arten in der Nordsee, Skagerrak/Kattegat und ICES-Gebiet IIA (EU) ab 1.
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- Klara Ursler
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1 Informationen zur Anlandeverpflichtung für demersale Arten in der Nordsee, Skagerrak/Kattegat und ICESGebiet IIA (EU) ab 1. Januar 2017 * A Räumlicher Geltungsbereich umfasst die Nordsee (ICESGebiet ), Kattegat und Skagerrak (ICESGebiet ) sowie die Unionsgewässer der Norwegischen See (ICESGebiet IIa) B In bestimmten Fischereien anzulandende Arten ab 2017 Scholle Seehecht Seelachs Tiefseegarnele Anhand der folgende Tabelle kann abgelesen werden, in welchem Gebiet, bei Verwendung welchen Fanggerätes und unter welchen sonstigen Voraussetzungen die genannten Arten der Anlandepflicht unterliegen: Anzulandende Fischart ICESGebiet IIa (EU), N, Fanggerät Kiemen, Spiegel und 120 mm Ausnahmen Nicht in S * Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung Nr. 1380/2013 (ABl. EU L 354) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/2250 der Kommission vom 4. Oktober 2016 zur Erstellung eines Rückwurfplans für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee und den Unionsgewässern der ICESDivision IIa (ABl. EU L 340) Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 1
2 Anzulandende Fischart (1) (1) (1) (1) (1) Scholle Scholle Seehecht Seelachs Tiefseegarnelen ICESGebiet Fanggerät Kiemen, Spiegel und 32 mm Reusen (Fn) Kiemen, Spiegel und 32 mm Reusen (Fn) Kiemen, Spiegel und 120 mm 32 mm Reusen (Fn) Ausnahmen Ausnahmen möglich Einzelheiten siehe unter Punkt C möglich Einzelheiten möglich Einzelheiten Gilt nur für Seelachsfänger (2) möglich Einzelheiten Ausnahmen möglich Einzelheiten Ausnahmen möglich Einzelheiten möglich Einzelheiten Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 2
3 Anzulandende Fischart ICESGebiet Fanggerät mm mm 120 mm Ausnahmen mm ab 2018 Kiemen, Spiegel und Reusen (Fn) ab 2018 Ausnahmen in der und in der gemischten Fischerei möglich Einzelheiten siehe unter Punkt C 2 möglich Einzelheiten möglich Einzelheiten (1) Die Mindestreferenzgröße für im ICESGebiet beträgt abweichend von Anhang XII der VO (EG) Nr. 850/ mm Gesamtlänge (Panzerlänge 32 mm, Schwanzlänge 59 mm). (2) Seelachsfänger sind diejenigen, die gezielt Seelachs befischen und deren Anlandungen an Seelachs in den Vorjahren mindestens 50 % betrugen oder die bereits in den Vorjahren als Seelachsfänger registriert waren. Welche deutschen Fischereifahrzeuge dies konkret sind, ergibt sich aus dem gem. Artikel 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2250 der Kommission vom 4. Oktober 2016 (Abl. EU L 340) zu erstellenden Schiffsverzeichnis. Die betroffenen Fischereibetriebe werden zu Beginn jeden Jahres entsprechend informiert. Hinweis: Für die Fischerei im Skagerrak beachte auch die speziellen technischen Maßnahmen gemäß Artikel 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/2250 der Kommission vom 4. Oktober Fisch, der durch Raubsäugetiere, Raubfische oder Raubvögel beschädigt wurde, unterliegt nicht der Anlandepflicht. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 3
4 C Ausnahmen von der Anlandeverpflichtung 1. Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten: Fischart ICESGebiet Fanggerät Innerhalb 6 sm der Küste von c Korbreusen (FPO) Grundschleppnetz (OTB) 70 mm 90 mm mm Einschränkungen Netz ausgestattet mit einem Gitter mit einem Abstand von maximal 35 mm zwischen den Stäben Netz ausgestattet mit einem SeltraNetzblatt (1) Ausgestattet mit einer Netzgitter Selektionsvorrichtung ausgestattet sind (2) nur in 2017 Für DE nicht relevant Für untermaßige n unter betimmten Voraussetzungen, z. B. nur für Fahrzeuge unter 10 m nur in 2017 (1) SeltraNetzblatt ist gemäß Art. 2 Nr. 1 VO (EU) 2016/2250 eine Selektionsvorrichtung bestehend aus einem Obernetz mit einer von mindestens 270 mm (Rautenmaschen), das in einem Abschnitt mit vier Netzblättern angebracht und mit jeweils drei 90mmMaschen auf eine 270mmMasche befestigt ist, oder aus einem Obernetz mit einer von mindestens 140 mm (Quadratmaschen). Das Netzblatt ist mindestens drei Meter lang, befindet sich nicht mehr als vier Meter von der Steertleine entfernt und reicht über die volle Breite des Oberblatts des s (d. h. von Laschverstärkung zu Laschverstärkung). (2) NetzgitterSelektionsvorrichtung ist gemäß Art. 2 Nr. 2 VO (EU) 2016/2250 eine Selektionsvorrichtung bestehend aus einem Abschnitt mit vier Netzblättern, der in einem Schleppnetz mit zwei Netzblättern angebracht ist, mit einem schrägen Netzblatt mit einer von mindestens 200 mm (Rautenmaschen), wobei die Selektionsvorrichtung zu einem Fluchtfenster an der Oberseite des s führt. Der ist ganz, sofort und in das Gebiet, in dem er gefangen wurde, freizusetzen. Die ist sofort freizusetzen. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 4
5 2. Ausnahmen wegen Geringfügigkeiten: (Im Fischereilogbuch unter dem Code DIM einzutragen) Fischart ICESGebiet Fanggerät (2018) 70 mm 35 mm Einschränkungen In der Fischerei auf untermaßige Fische, wenn das Netz mit einem Gitter mit einem Abstand von maximal 35 mm zwischen den Stäben ausgestattet ist bis auf Widerruf durch die BLE (1) In der Fischerei auf untermaßige Fische, wenn das Netz mit einem Gitter mit einem Abstand von maximal 19 mm zwischen den Stäben ausgestattet ist und sein Fischauslass nicht blockiert ist. bis auf Widerruf durch die BLE (2) Korbreusen (FPO) In der Fischerei auf bis auf Widerruf durch die BLE (3) Kiemen und Spiegelnetze bis auf Widerruf durch die BLE (4) (TBB) mm Nur untermaßige n bis auf Widerruf durch die BLE (5); die im Tunnel muss größer als 119 mm sein IIa (EU), mm Nur untermaßige e bis auf Widerruf durch die BLE (6) Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 5
6 Fischart ICESGebiet Fanggerät Einschränkungen (2018) c (OTB, OTT) mm In der gemischten Fischerei auf, und unquotierte Arten bis auf Widerruf durch die BLE (7) (1) 2017: bis zu 2 % ( und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,, und Tiefseegarnele; 2018: bis zu 4 % (, und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,,, und Tiefseegarnele (2) bis zu 1 % (, und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,,, und Tiefseegarnele (3) bis zu 0,5 % (, und zusammen) der jährlichen Gesamtfangmenge von,,, und Tiefseegarnele (4) bis zu 3 % der jährlichen Gesamtfangmenge von (5) 2017: bis zu 7 % der jährlichen Gesamtfangmenge von 2018: bis zu 6 % der jährlichen Gesamtfangmenge von (6) bis zu 6 % der jährlichen Gesamtfangmenge von (7) bis zu 7 % der jährlichen Gesamtfangmenge von,,,, Tiefseegarnele, Scholle, Seelachs und D Eintragungen in das Fischereilogbuch Bei der Eintragung der Fangmengen in das Logbuch muss aufgezeichnet werden, unter welche Kategorie die gefangene Menge jeder Art fällt. Hierbei sind folgende Codes zu verwenden: LSC (legally sized catches) BMS (below minimum size) DIS (discards) DIM (de minimis) für maßige Fänge für untermaßige Fänge für zurückgeworfene Fänge, einschließlich von Fischen, die durch Raubsäugetiere, fische oder vögel beschädigt wurden nur für zurückgeworfene Fänge aufgrund der Ausnahmen wegen Geringfügigkeit (siehe Punkt C 2) Maßige und untermaßige Fänge einer Art sind getrennt in das Logbuch einzutragen. Solange das für die Eintragung dieser Codes erforderliche Feld im elektronischen Logbuch nicht vorhanden ist, ist im Bemerkungsfeld beim Fang zu erfassen, welche der Fangmengen BMSFänge sind. Handelt es sich bei den zurückgeworfenen Mengen um Fänge aufgrund der Ausnahme wegen Geringfügigkeit, sind die Mengen im Feld für Discards einzutragen und im Bemerkungsfeld ist zu vermerken, dass es sich um DIMFänge handelt. In der elektronischen Anlandeerklärung sind die untermaßigen Fangmengen unter der Aufmachungsart als BMS einzutragen. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 6
7 Zurückgeworfene Fänge von Fischen, die unter die Ausnahmen wegen hoher Überlebensraten oder wegen Geringfügigkeit fn, sowie Fänge von Fischen, die aufgrund einer EU Verordnung nicht befischt werden dürfen und von Fischen, die aufgrund von Räuberfraß beschädigt wurden, sind ab dem ersten Kilo einzutragen. Hier gilt die 50 kggrenze für die Eintragungspflicht nicht. E Zeitlicher Geltungsbereich Die Regelungen gelten bis zum Haftungsausschluss: Dieses Infomationsblatt beinhaltet eine Übersicht über die ab 1. Januar 2017 geltenden Anlandeverpflichtungen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernimmt die BLE keine Gewähr. Es sollten immer auch die geltenden Verordnungen zu Rate gezogen werden. Informationen Anlandeverpflichtung demersale Arten Nordsee Seite 7
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