Lernkontrolle Lehrerinformation
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- Katrin Huber
- vor 7 Jahren
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1 Lehrerinformation 1/9 Inhalt 15 Fragen zum Inhalt der Unterrichtseinheit Ziel Wissens-Überprüfung Material Sozialform EA Zeit 20
2 2/9 Frage 1: Welche Gefahren ergeben sich für das Lagern von gefährlichen Stoffen bei Brand, Überschwemmung und Lecks. Schreibe die passenden Buchstaben neben die Aussagen! A Brand B Überschwemmung C Lecks in Behältern Ausbreitung von giftigen, umweltgefährdenden Stoffen Bildung von toxischen Gasen und Dämpfen Explosionen Umweltverschmutzung durch verunreinigtes Wasser Verschmutzung von Böden Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern Frage 2: Was trifft bei der Lagerung selbstentzündlicher Stoffe zu? Kreuze an! höhere Temperaturen vermeiden Lagerung im Freien ist zu empfehlen an oder in der Nähe von Arbeitsplätzen nur benötigte Mengen am besten zusammen mit anderen entzündlichen Stoffen lagern Frage 3: Was versteht man unter Gefahrstoffen (gefährlichen Stoffen)? Frage 4: Nenne mindestens drei Gefahrenquellen im Umgang mit gefährlichen Stoffen!
3 3/9 Frage 5: Radioaktive Abfälle: Was stimmt? Kreuze an! Die hochaktiven Abfälle bestehen aus Spaltprodukten aus den Kernkraftwerken. Auch Schutzanzüge, Maschinen, Waschwasser aus KKW sind hochaktive Abfälle. Abfälle aus Strahlentherapie, Rauchmelder oder Leuchtziffern sind schwach- bis mittelaktive Abfälle. Für hochaktive Abfälle aus Kernkraftwerken ist in der Schweiz der Bund zuständig. Frage 6: Wie lange müssen hochradioaktive Abfälle unter Umständen gelagert werden? bis 1 Mio. Jahre bis Jahre bis 100 Jahre Frage 7: Wie lagert man radioaktive Abfälle am besten? in geologischen Tiefenlagern in tiefen Kühlwasserbecken in der Tiefsee der grossen Ozeane in gut geschützten Sicherheits-Bunkern Frage 8: Welche Voraussetzungen müssen für das Umgebungsgestein (Wirtgestein) eines Tiefenlagers beachtet werden? Zähle mindestens drei Kriterien auf! Frage 9: Warum sollen radioaktive Abfälle in Tiefenlagern rückholbar sein? Nenne mindestens einen Grund!
4 4/9 Frage 10: Welche Punkte kontrollierst du bei einem Lager in organisatorischer Hinsicht? Nenne sieben Punkte! Frage 11: Welche Punkte kontrollierst du bei einem Lager in technischer Hinsicht? Nenne mindestens sieben Punkte! Frage 12: Beurteile, was stimmt! Kreuze an! Die Temperatur im Lager für die Lagerung von gefährlichen Stoffen muss regelmässig kontrolliert werden. Falls in Lagerräumen Lösemittel umgefüllt werden, ist eine 2-3-fache Luftumwälzung pro Tag erforderlich. Feuer- und explosionsgefährliche Stoffe sind, wo immer möglich, durch ungefährliche zu ersetzen. In einem Lager müssen nur bei Explosivstoffen Lösch- und Kühleinrichtungen vorhanden sein. Lagerräume müssen einen Abfluss in die Kanalisation haben. Bestehende Bodenabläufe sind fachgerecht zu öffnen, wenn kein Abfluss besteht. Leere Fässer und Kanister, mit Restmengen leicht entzündlicher Flüssigkeiten, sind gefährlich. Metallgestelle in Lagern sowie Behälter zum Um-/Abfüllen von Lösungsmitteln sollten geerdet sein.
5 5/9 Frage 13: Was heisst NAGRA? Nationale Gefahrenstelle für radioaktive Abfälle Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nationales Geologie-Zentrum für rückbaubare Atomtiefenlager Nuklear Agentur für Gesamtlösungen für radioaktive Abfälle Frage 14: Welches Bundesamt ist für Themen rund um die radioaktiven Abfälle zuständig? BKKW BTWI BFE BURA BUS Bundesamt für Kernkraftwerke Bundesamt für Technik und Wirtschaft Bundesamt für Energie Bundesamt für radioaktive Abfälle Bundesamt für Umweltschutz Frage 15: Definiere die folgenden zwei Begriffe! Das Risiko ist Die Gefahr ist
6 Lösungen 6/9 Frage 1: B C A A A B C A B C A B C Ausbreitung von giftigen, umweltgefährdenden Stoffen Bildung von toxischen Gasen und Dämpfen Explosionen Umweltverschmutzung durch verunreinigtes Wasser Verschmutzung von Böden Verschmutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern Frage 2: höhere Temperaturen vermeiden Lagerung im Freien ist zu empfehlen an oder in der Nähe von Arbeitsplätzen nur benötigte Mengen am besten zusammen mit anderen entzündlichen Stoffen lagern Frage 3: Gefahrstoffe sind Stoffe, Lösungen, Gemische oder Gegenstände, welche infolge ihrer gefährlichen Eigenschaften bei ihrer Handhabung (Abfüllen, Lagern, Ausbringen) Mensch, Tier und Umwelt gefährden können. Frage 4: Zeitdruck bei den Beteiligten (Gefahrgutbeauftragte, Sachbearbeiter, Fahrer etc.) falsche/fehlende Angaben in Begleitdokumenten mangelhafte Ladungssicherung auf LKWs ( die nächste Ladestelle ist ja nur fünf Kilometer entfernt ) Verkehrsunfälle Nichtbeachten von Vorschriften Frage 5: Die hochaktiven Abfälle bestehen aus Spaltprodukten aus den Kernkraftwerken. Auch Schutzanzüge, Maschinen, Waschwasser aus KKW sind hochaktive Abfälle. Abfälle aus Strahlentherapie, Rauchmelder oder Leuchtziffern sind schwach- bis mittelaktive Abfälle. Für hochaktive Abfälle aus Kernkraftwerken ist in der Schweiz der Bund zuständig.
7 Lösungen 7/9 Frage 6: bis 1 Mio. Jahre bis Jahre bis 100 Jahre Frage 7: in geologischen Tiefenlagern in tiefen Kühlwasserbecken in der Tiefsee der grossen Ozeane in gut geschützten Sicherheits-Bunkern Frage 8: Selbstabdichtung bei Rissen Bindung austretender radioaktiver Stoffe Wasserundurchlässigkeit grosse Schichtdicke in der Tiefe in genügendem Abstand zur Erdoberfläche erdbebensicher Frage 9: falls es trotz aller Erwartungen zu Störungen kommt falls Verfahren gefunden werden, die eine kürzere Wirkung der Radioaktivität bewirken falls die radioaktiven Abfälle in Zukunft wieder genutzt werden können Frage 10: Existiert ein Lagerkonzept? Sind den Mitarbeitern die Gefahren und sicherheitsrelevanten Eigenschaften der im Betrieb gelagerten Stoffe bekannt? (Flammpunkt usw.)? Wird eine Lagerliste mit entsprechenden Sicherheitshinweisen geführt? Sind zu jedem gelagerten Produkt die einschlägigen Sicherheitsdatenblätter vorhanden? Sind alle Lagerbehälter korrekt beschriftet? Stehen Bindemittel und Entsorgungsbehälter für allfällig verschüttete Gefahrstoffe bereit? Sind im Lager die geeigneten Löschmittel vorhanden? Werden die Mitarbeiter regelmässig geschult und instruiert? Sind Verhaltensregeln und Betriebsanweisungen erarbeitet und bekannt? Ist für den Ereignisfall ein Betriebsalarmplan vorhanden? Sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt, ist allenfalls sogar ein Sicherheitsverantwortlicher bestimmt?
8 Lösungen 8/9 Sind Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet? Stehen ein Erste-Hilfe-Schrank und/oder Rettungseinrichtungen zur Verfügung? Sind die Notrufnummern (Feuerwehr, Arzt, Spital, Tox-Zentrum) an den wichtigen Orten aufgehängt? Stehen Augen- und Notduschen zur Verfügung? Sind alle Gefahrenbereiche gekennzeichnet? Werden regelmässige Lagerkontrollen durchgeführt? In welchen Abständen? Wird auf Sauberkeit geachtet und wird mit geeigneten Hilfsmitteln gereinigt? Werden Gefahrstoffreste bzw. -abfälle regelmässig und fachgerecht entsorgt? Frage 11: Sind die Behälter und Regale für explosive Gefahrstoffe geerdet? Sind im Lager alle Zündquellen ausgeschlossen und ist ein Rauchverbot erlassen und gekennzeichnet? Sind Auffangwannen und Flächenschutzsysteme vorhanden? Ist abgeklärt, ob Löschwasserrückhaltemassnahmen im Lager benötigt werden? Ist abgeklärt, ob im Lager eine Lüftung benötigt wird? Werden beim offenen Umgang (z.b. Umfüllen) mit Chemikalien die notwendigen Sicherheitsmassnahmen eingehalten? Hat man der Bodendurchlässigkeit im Lager ausreichend Beachtung geschenkt bzgl. mechanischer und chemischer Widerstandsfähigkeit? Auf unbefestigten Böden ist die Lagerung von Gefahrstoffen nicht zulässig. Das Gleiche gilt auch für deren Umschlag. Wurde die entsprechende Fachstelle beigezogen? Sind die Einrichtungsgegenstände im Lager (z.b. Regale) aus geeignetem Material? Ist das Lager gegen den Zutritt von Unbefugten und Brandstiftung gesichert? Werden Kleinmengen von explosiven und sehr giftigen Gefahrstoffen in Sicherheitsschränken aufbewahrt? Stehen den Mitarbeitern für den Umgang mit Gefahrstoffen saubere und intakte Gerätschaften zur Verfügung? Sind Lagereinrichtungen, deren mechanische Beschädigung zu einer Gefahr führen, ausreichend geschützt? Frage 12: Die Temperatur im Lager für die Lagerung von gefährlichen Stoffen muss regelmässig kontrolliert werden. Falls in Lagerräumen Lösemittel umgefüllt werden, ist eine 2-3-fache Luftumwälzung pro Tag erforderlich. Feuer- und explosionsgefährliche Stoffe sind, wo immer möglich, durch ungefährliche zu ersetzen. In einem Lager müssen nur bei Explosivstoffen Lösch- und Kühleinrichtungen vorhanden sein. Lagerräume müssen einen Abfluss in die Kanalisation haben. Bestehende Bodenabläufe sind fachgerecht zu öffnen, wenn kein Abfluss besteht. Leere Fässer und Kanister, mit Restmengen leicht entzündlicher Flüssigkeiten, sind gefährlich. Metallgestelle in Lagern sowie Behälter zum Um-/Abfüllen von Lösungsmitteln sollten geerdet sein.
9 Lösungen 9/9 Frage 13: Nationale Gefahrenstelle für radioaktive Abfälle Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nationales Geologie-Zentrum für rückbaubare Atomtiefenlager Nuklear Agentur für Gesamtlösungen für radioaktive Abfälle Frage 14: BKKW BTWI BFE BURA BUS Bundesamt für Kernkraftwerke Bundesamt für Technik und Wirtschaft Bundesamt für Energie Bundesamt für radioaktive Abfälle Bundesamt für Umweltschutz Frage 15: Das Risiko ist die Eintretenswahrscheinlichkeit einer Gefahr. Die Gefahr ist eine Situation, in der die Gesundheit oder das Leben einer Person bedroht werden.
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