Jahresbericht 2014 Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft

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1 Jahresbericht 2014 Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft Mitglied im FIN-NET der Europäischen Kommission

2 INHALTSVERZEICHNIS I. Der Ombudsmann 3 II. Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft - Organisation 5 III. Arbeit der Schlichtungsstelle im Jahr IV. Fundamente der Schlichtungsstelle 9 V. Kompetenz der Schlichtungsstelle 10 VI. Informationsangebot 12 VII. Arbeit der Schlichtungsstelle kurz gefasst 13 VIII. Arbeit der Schlichtungsstelle im Jahr 2014 Zahlen, Schwerpunkte, Erfolge - Ergebnisse 14 IX. EU-Netzwerk der Schlichtungsstellen für Finanzdienstleistungen (FIN-NET) X. Ausblick 19 2

3 I. DER OMBUDSMANN Aufgrund der europäischen Rechtsentwicklung hat die österreichische Kreditwirtschaft 2002 die Notwendigkeit erkannt, eine Schlichtungsstelle einzurichten. Diese sollte, wie von der EU gefordert, die Grundsätze einer außergerichtlichen, unabhängigen Streitbeilegungseinrichtung erfüllen: Sie soll von einem fachlich kompetenten, allgemein anerkannten und unabhängigen Ombudsmann geleitet werden. Ausreichend finanzielle Mittel für die Tätigkeit dieser Schlichtungsstelle müssen zur Verfügung stehen. Mit 1. Jänner 2012 hat Sektionschef i.r. Hon.Prof. Dr. Gerhard Hopf die Aufgaben des unabhängigen Ombudsmannes übernommen. Sektionschef i.r. Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf gehörte nach seiner Ausbildung zum Richter und richterlicher Tätigkeit in Wien von 1972 bis Ende 2007 dem Bundesministerium für Justiz an. Ab 1997 leitete er die Zivilrechtssektion des Ministeriums, die im Wesentlichen für die Vorbereitung und Unterstützung der Gesetzgebung auf dem Gebiet des gesamten Zivilrechts zuständig ist. Er ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens- Universität Graz und Chefredakteur der Österreichischen Juristen-Zeitung. Im Sinne der Zielsetzung der Schlichtungsstelle kümmern sich er und seine Mitarbeiter rasch und unbürokratisch um Beschwerden, führen Schlich- 3

4 tungsverfahren so schnell und effizient wie möglich und bemühen sich, Lösungen für Konflikte zwischen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungsinstituten und deren Kunden zu finden. Seit Gründung der Schlichtungsstelle wurden ihre Kompetenzen umfassend ausgeweitet. Anfragen und Beschwerden sowie die Zahl der eingeleiteten Schlichtungsverfahren haben im Laufe der letzten Jahre zugenommen. Dabei nimmt der Ombudsmann nicht nur Beschwerden entgegen, die schriftlich per oder per Post an ihn gelangen, sondern steht Beschwerdeführern in vielen Fällen auch für ein persönliches Gespräch zu Verfügung. Der Rückgang der schriftlichen Beschwerden und Anfragen im Jahr 2014 ist wohl auf die Zunahme der auf telefonischem Weg oder in persönlichen Gesprächen erledigten Beschwerden und Anfragen zurückzuführen. In Vorbereitung auf die Umsetzung der EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz im Rahmen eines Pilotprojekts für eine Probezeit eine Schlichtung für Verbrauchergeschäfte eingerichtet. Diese ist u.a. für nicht grenzüberschreitende Fremdwährungskredite an Verbraucher zuständig. Die Zusammenarbeit mit dieser Probeschlichtungsstelle ist gut. Allerdings hat dies zu keiner spürbaren Entlastung der Arbeit der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft geführt. Weiterhin und im zunehmenden Maße wird auch die Schlichtungsstelle mit Beschwerden im Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten österreichischer Banken befasst. 4

5 II. GEMEINSAME SCHLICHTUNGSSTELLE DER ÖSTERREICHISCHEN KREDITWIRTSCHAFT - Organisation Unabhängiger Ombudsmann Dr. Gerhard Hopf Büro der Schlichtungsstelle Schlichtungsstelle der Banken und Kapitalanlagegesellschaften Schlichtungsstelle der Zahlungsinstitute Dr. Gerhard Hopf, Ingrid Obermayer, Alexandra Welt, Mag. Erhard Pollauf MITGLIEDER österreichische Bankinstitute 24 österreichische Kapitalanlagegesellschaften 1 österreichisches Zahlungsinstitut 11 ausländische Banken 5

6 III. ARBEIT DER SCHLICHTUNGSSTELLE IM JAHR 2014 Im Jahr 2014 sind 341 Anfragen und Beschwerden eingegangen. Das bedeutet zwar einen Rückgang des Anfalls gegenüber dem Jahr 2013 (412), allerdings hat die Komplexität der Beschwerden und der Aufwand, der für eine sachgemäße Erledigung der Anfragen und Beschwerden erforderlich ist, teilweise erheblich zugenommen. Angestiegen ist die Zahl der Anfragen und Beschwerden aus Nachbarländern, hauptsächlich aus Deutschland, Italien und Ungarn. Die Schlichtungsstelle diente 2014 nicht nur als Einrichtung zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Banken, Kapitalanlagegesellschaften, Zahlungsinstituten und ihren Kunden, sondern auch als Ansprechpartner von Kunden dieser Institute für eine Vielzahl verschiedener Fragen aus deren Bereichen. Durch die Einschaltung der Schlichtungsstelle konnte oftmals erreicht werden, dass Probleme oder auch nur Verständnisschwierigkeiten zwischen Kunde und Finanzinstitut im direkten Kontakt mit diesen Betroffenen schnell und zufriedenstellend beigelegt wurden, ohne dass ein Schlichtungsverfahren geführt werden musste. Ebenfalls gelang es in vielen telefonischen Gesprächen mit Kunden, für ihre Anliegen die richtigen Ansprechpartner in den jeweiligen Instituten zu finden, Lösungen zu vermitteln und Zweifelsfragen unmittelbar aufzuklären. Zugenommen hat auch die Anzahl der ratsuchenden Kunden und Beschwerdeführer, die direkt zur Schlichtungsstelle kommen, um mit dem Ombudsmann persönlich ihre Angelegenheit zu besprechen. Ombudsmann Dr. Hopf hat im abgelaufenen Jahr verstärkt versucht, in Vergleichsgesprächen und Schlichtungsgesprächen gemeinsam mit den Beschwerdeführern und den Vertretern der jeweiligen Bank eine einvernehmliche Lösung für das Problem zu finden. Wo dies nicht möglich war, wurden 6

7 die Konflikte zwischen Institut und Kunde durch Schlichtungsspruch entschieden oder die Kunden an die ordentlichen Gerichte verwiesen. Oftmals wurde kein Schlichtungsverfahren eingeleitet, da entweder nur um Unterstützung ersucht wurde die Rechtslage eindeutig war Gerichtsverfahren dazu anhängig waren oder schon Gerichtsentscheidungen vorlagen. Auch in vielen dieser Fälle hat der Ombudsmann oft mit Erfolg - versucht, im direkten Kontakt mit dem Finanzinstitut oder auch durch ein Vermittlungsgespräch zwischen Kunde, Finanzinstitut und Ombudsmann für den Kunden eine positive Lösung zu finden oder zumindest die Rechtslage zu klären und verständlich zu machen. Nicht selten hat diese Intervention des Ombudsmannes ausgereicht, um die Gesprächsbasis zwischen Finanzinstitut und Kunde wieder herzustellen. Verstärkte Anfragen und Anträge auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens gab es von Bankkunden aus Deutschland. Hintergrund ist u.a., dass der deutsche Bundesgerichtshof im Mai 2014 entschieden hat, dass Banken für die Bearbeitung eines Verbraucherdarlehensvertrages kein Bearbeitungsentgelt berechnen dürfen. Unter Hinweis auf diese Rechtssprechung beantragten deutsche Kreditnehmer österreichischer Banken bei der Schlichtungsstelle die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens zur Rückforderung der verrechneten Bearbeitungsentgelte. Aus Sicht des Ombudsmannes kann jedoch das Erkenntnis des deutschen BGH auf Kreditverträge, die nach österreichischem Recht abgeschlossen wurden, nicht angewendet werden. Dies ist auch das Ergebnis einer dem Ombudsmann vorliegenden Studie eines österreichischen Universitätsprofessors. Demnach verbietet die geltende 7

8 österreichische Rechtslage nicht die Berechnung von Bearbeitungsentgelten im Zuge einer Verbraucherkreditvergabe. Der österreichische Konsumentenschutz anerkennt die positive Arbeit der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft. Vermehrt werden vom VKI-Verein für Konsumenteninformation und von der Arbeiterkammer Beschwerdeführer und Ratsuchende an uns verwiesen. Eine gute Zusammenarbeit wurde mit der vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichteten Probeschlichtungsstelle Schlichtung für Verbrauchergeschäfte gefunden. Es handelt sich dabei um ein Pilotprojekt im Vorfeld der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verbraucherschlichtung. Diese Richtlinie regelt die verpflichtende Einrichtung von Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) zur außergerichtlichen Beilegung von inländischen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kaufverträgen und Dienstleistungsverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Sie muss bis 9. Juli 2015 umgesetzt werden. 8

9 IV. FUNDAMENTE DER SCHLICHTUNGSSTELLE Unabhängigkeit Weisungsfreiheit Vertraulichkeit Kompetenz Neutraler Vermittler Bindender Schlichtungsspruch Diese Fundamente sind in den Verfahrensordnungen Banken und Kapitalanlagegesellschaften - Einrichtung und Verfahrensordnung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden in der österreichischen Kreditwirtschaft Zahlungsinstitute Einrichtung und Verfahrensordnung einer Schlichtungsstelle für Kundenbeschwerden gegenüber in Österreich ansässigen Zahlungsdienstleister, die nicht Kreditinstitute sind, verbindlich festgelegt und bilden die Grundlage für die Tätigkeit der Schlichtungsstelle. Damit erfüllt sie jetzt schon die Vorgaben der EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie). 9

10 V. KOMPETENZ DER SCHLICHTUNGSSTELLE Die Schlichtungsautorität der Schlichtungsstelle erstreckt sich auf: - österreichische Banken - österreichische Kapitalanlagegesellschaften - österreichische Zahlungsinstitute - ausländische Banken mit Niederlassungen in Österreich, die sich der Schlichtungsstelle angeschlossen haben Die Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden von Bankkunden, Kunden von Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstituten im Zusammenhang mit Bareinzahlungen auf ein Konto (Girokonto, Sparbuch) sowie allen mit der Führung des Kontos erforderlichen Vorgängen inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen (im EU/EWR-Raum) Internetbanking, electronic banking; Abschluss von Bankgeschäften per Telefon, , Fax, Internet etc. der Verlegung des Girokontos zu einer anderen Bank (Kontowechsel) Konsumentenkreditverträgen Informationen bei der Vergabe von Krediten zur Errichtung, zum Ankauf und zur Sanierung von Eigentumswohnungen und Häusern im Eigentum Bankgeschäften unter Verwendung von Zahlungskarten (Bankomatkarten, Kreditkarten, Prepaid-cards etc.) Anlagen von Wertpapieren über Kapitalanlagegesellschaften Der unabhängige, weisungsfreie Ombudsmann sorgt für eine rasche Behandlung der Beschwerden und für eine objektive Entscheidung. 10

11 Die Schlichtungsstelle versucht auch, bei allgemeinen Anfragen weiterzuhelfen. Falls ein Schlichtungsverfahren nicht geführt werden kann, versucht sie, vielfach durch direkte Intervention bei der Bank, der Kapitalanlagegesellschaft oder dem Zahlungsinstitut, für den Kunden, der um Unterstützung ersucht hat, eine einvernehmliche Lösung dieses Problems zu finden. Die Schlichtungsstelle verschafft ratsuchenden Kunden von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstituten im Rahmen des FIN- NET auch Informationen und Kontakte zu Ombuds- und Schlichtungsstellen in anderen EU- bzw. EWR-Ländern. Nicht tätig wird die Schlichtungsstelle, wenn der Beschwerdegegenstand bereits vor einem Gericht oder einer anderen notifizierten Schlichtungsstelle anhängig ist oder war, eine Strafanzeige vorliegt, der Anspruch bereits verjährt ist oder das Verfahren eine Entscheidung erfordert, die ohne Klärung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung nicht möglich ist. Ausländische Kreditinstitute in der Schlichtungsstelle Es ist erfreulich, dass mehrere ausländische Kreditinstitute, die im Rahmen der Niederlassungsfreiheit in Österreich tätig sind, die Schlichtungsautorität der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft anerkannt haben. 11

12 VI. INFORMATIONSANGEBOT Für Kunden von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstituten wird das Informationsangebot der Schlichtungsstelle ständig aktuell angepasst. Ebenfalls wird laufend die Liste der teilnehmenden Banken / Kapitalanlagegesellschaften / Zahlungsinstitute aktualisiert. Die Homepage ( bietet für Interessierte neben umfassenden Informationen über die Schlichtungsstelle auch Wissenswertes Zu Sichere Bankgeschäfte im Internet zum neuen SEPA-Zahlungsverkehr zu Fremdwährungskrediten Links zu - FIN-NET - Oesterreichischer Nationalbank (OeNB) - Finanzmarktaufsicht (FMA) Die wichtigsten Informationen werden auch in einer englischen Version angeboten. 12

13 VII. ARBEIT DER SCHLICHTUNGSSTELLE KURZ GEFASST Aufbau und Weiterentwicklung einer gut funktionierenden Zusammenarbeit mit sektor- und finanzinstitutsinternen Beschwerde- und Ombudseinrichtungen sowie Einrichtungen des Konsumentenschutzes Unterstützung des unabhängigen Ombudsmannes durch das Büro der Schlichtungsstelle Bereitstellung und Aktualisierung der wichtigsten Informationen über die Schlichtungsstelle (englische und deutsche Version) sowie Aktuelles zu kundenrelevanten Themen auf der Homepage Wesentlicher Auskunfts- und Informationspartner für Kunden von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstituten für eine Vielzahl verschiedenster Anliegen und Fragen zu diesen Finanzbereichen Effiziente Führung von Schlichtungsverfahren Interventionen für Kunden von Banken, Kapitalanlagegesellschaften und Zahlungsinstituten Auskunfts- und Informationsportal über Ombudsmann- und Schlichtungssysteme in den EU- bzw. EWR-Mitgliedsländern Aktive Mitarbeit im FIN-NET Informationsaustausch und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit Ombudsmann- und Schlichtungsstelleneinrichtungen im Rahmen des FIN-NET Vorbereitung der erforderlichen organisatorischen Anpassungen im Zuge der österreichischen Umsetzung der ADR-Richtlinie 13

14 VIII. ARBEIT DER SCHLICHTUNGSSTELLE IM JAHR 2014 Zahlen, Schwerpunkte, Erfolge ZAHLEN: über telefonische Auskünfte ca Zugriffe auf die Informationen der Schlichtungsstelle im Internet (100 % Zuwachs!) 341 schriftliche Beschwerden und Anfragen 74 Schlichtungsverfahren 55 Interventionen (Stand: 31. Dezember 2014, einige Verfahren sind noch im Laufen) SCHWERPUNKTE: Hauptsächlich befasste sich die Schlichtungsstelle mit Problemen, Beschwerden und Anfragen zu Verbraucherkrediten allgemein Vertragserstellung Rückzahlung Fremdwährungskrediten (Verbraucher) Konvertierung von Fremdwährung in Euro Stop-Loss-Order Zahlungsverkehr verspätete Wertstellung Fehler bei der Überweisung Kosten einer Überweisung Kreditkarten / Bankomatkarten unberechtigte Nutzung 14

15 Ergebnisse: In mehr als 10 % der geführten Schlichtungsverfahren und Interventionen konnten Lösungen gefunden werden, die sowohl für die Kunden als auch die Institute akzeptabel waren. In einem bindenden Schlichtungsspruch wurde dem Kunden ein höherer Geldbetrag als Schadensersatz zugesprochen. 15

16 IX. EU-NETZWERK DER SCHLICHTUNGSSTELLEN FÜR FINANZDIENSTLEISTUNGEN (FIN-NET) 2014 Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft ist seit dem Jahr 2003 vollberechtigtes und aktives Mitglied des FIN-NET der Europäischen Kommission. Das FIN-NET hat drei Ziele: Verbrauchern durch umfassende Informationen in grenzübergreifenden Streitfällen einen leichten Zugang zur außergerichtlichen Schlichtung zu verschaffen; einen effizienten Informationsaustausch zwischen den europäischen Schlichtungsstellen zu gewährleisten, damit grenzübergreifende Beschwerden so rasch, effizient und professionell wie möglich bearbeitet werden; einheitliche Mindeststandards für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten in den EU- und EWR-Ländern zu garantieren. Ein Schwerpunkt des FIN-NET im Jahr 2014 war die Verbesserung der Zusammenarbeit der im FIN-NET zusammengeschlossenen Ombuds- und Schlichtungsstellen in den jeweiligen EU bzw. EWR-Ländern sowie die gegenseitige Information der Mitglieder über relevante und auffällige Entwicklungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten. Bei den Treffen der Mitglieder des FIN-NET im Juni 2014 in Athen sowie im Dezember 2014 in Brüssel unter Vorsitz der EU-Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen wurden die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, soweit Ombuds- und Schlichtungsstellen davon betroffen sein könnten, besprochen. 16

17 Im Rahmen der Treffen wurden auch EU-Einrichtungen, deren Tätigkeit, die Arbeit der FIN-NET-Mitglieder beeinflusst, vorgestellt sowie mögliche Kooperationen diskutiert. Hauptthemen waren aktuelle Entwicklungen und Austausch von Informationen u.a. zu Überarbeitung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie Überarbeitung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie EU-Richtlinie Bankkontopaket Abschluss der Verhandlungen Überarbeitung der EU-Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie Abschluss der Verhandlungen Abschluss der PRIPS-Verordnung (Verordnung über Basisinformationen bei Wertpapieranlagen) Ein besonderes Diskussionsthema war die bevorstehende Umsetzung der EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) und ihre Auswirkungen auf die FIN-NET Mitglieder, sowie eine verstärkte Zusammenarbeit mit der neuen EU-Kommission. Intensiv war der Erfahrungsaustausch über die Arbeit der jeweiligen Ombuds- und Schlichtungsstellen und der unterschiedliche Zugang zu Problemlösungen. FIN-NET ist bestrebt, aus allen EU- und EWR Ländern entsprechende Schlichtungsstellen als Mitglieder einzubinden. Daher werden regelmäßig Ombudseinrichtungen für Finanzdienstleistungen, die noch nicht dem FIN-NET angehören, zu diesen Besprechungen eingeladen. Dadurch werden wichtige Kontakte geknüpft, die helfen können, die Arbeit aller Ombuds- und Schlichtungsstellen zu verbessern. 17

18 Erfreulich ist, dass der Kreis der FIN-NET Mitglieder laufend erweitert werden kann. 18

19 X. AUSBLICK Im Jahr 2015 werden sich die rechtlichen Grundlagen für die außergerichtliche Schlichtung von verbraucherrechtlicher Streitigkeiten auch für den Wirkungsbereich der Bankenschlichtung ändern. Österreich muss noch im ersten Halbjahr 2015 die EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten umsetzen. Die Bankenschlichtung war in die diesbezüglichen legislativen Überlegungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingebunden. Auch die interne Diskussion in der Kreditwirtschaft ist weit voran geschritten. In nächster Zeit ist mit der Versendung des von den Bundesministerien für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie für Justiz gemeinsam ausgearbeiteten Gesetzentwurfs zu rechnen. Gegebenenfalls werden sodann die erforderlichen Vorkehrungen für die außergerichtliche Streitschlichtung im Aufgabenbereich der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft zu treffen sein. Die EU-Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten regelt die verpflichtende Einrichtung von Streitbeilegungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von inländischen und grenzüberschreitenden Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern in grundsätzlich allen Wirtschaftsbereichen (ausgenommen sind etwa Gesundheitsdienstleistungen). Sie gilt daher insbesondere auch für Streitigkeiten zwischen Banken und Verbraucher. Grundsätze der Richtlinie für Streitbeilegungsstellen: Fachwissen der Ombudsleute muss gegeben sein Unabhängigkeit der Ombudsleute muss gewährleistet sein 19

20 Transparenz der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens muss in der Organisation und durch die Verfahrensordnung gesichert sein Effektivität des Schlichtungsverfahrens hinsichtlich Zugang zum Verfahren, geringe Verfahrenskosten für die Parteien, kurze Dauer des Schlichtungsverfahrens, etc. sind erforderlich Fairness Parteiengehör, Information der Parteien über den Verfahrensablauf, etc. Handlungsfreiheit Keine Sperre des Zugangs zum Gericht; keine einseitige für den Verbraucher vorab verbindliche Entscheidung. Rechtmäßigkeit Keine Einschränkung der Rechte und des Schutzes des Verbrauchers. Auswirkung von außergerichtlichen Streitbeilegungs(AS)-Verfahren auf Verjährungsfristen (keine Verjährung). 20

21

22 Offenlegung nach 25 Mediengesetz Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft eingerichtet durch die Wirtschaftskammer Österreich.. Medieninhaber Wirtschaftskammer Österreich Sitz Adresse: Wiedner Hauptstraße 63, A-1045 Wien Telefon:+43 (0) Fax:+43 (0) Vertretungsbefugt für die WKÖ Präsident: Dr. Christoph Leitl Tätigkeitsbereich Interessenvertretung sowie Information, Beratung und Unterstützung der jeweiligen Mitglieder als gesetzliche Interessenvertretung; insbesondere durch die außergerichtliche Streitschlichtung zwischen Banken, Kapitalanlagegesellschaften sowie Zahlungsinstituten und deren Kunden durch eine unabhängige Ombudsperson im Rahmen der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft. Richtung der Website ("Blattlinie") Information über Aufgaben, Organisation und Tätigkeit der Gemeinsamen Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft

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