Präambel Pflege ist Lebenshilfe in Gesundheit, Krankheit, Behinderung und im Sterben
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- Jasmin Kohl
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1 Pflegeleitbild und Pflegekonzept Pflegeleitbild Präambel Pflege ist Lebenshilfe in Gesundheit, Krankheit, Behinderung und im Sterben Das bedeutet: Wir achten den Menschen in seinem individuellen Lebensstil. Wir berücksichtigen seine Bedürfnisse und Fähigkeiten, sein Recht auf eigene Entscheidung und Selbständigkeit sowie sein soziales Umfeld. Wir helfen dem Menschen bei der Bewahrung oder Wiedererlangung seiner Fähigkeiten. Wir sorgen für die notwendigen äußeren Bedingungen, die eine möglichst hohe Lebensqualität gewährleisten. Wir unterstützen den Menschen bei der Bewältigung seiner Einschränkungen, damit er seine Lebensrealität akzeptieren oder sein Sterben annehmen kann. Wir schaffen eine Atmosphäre, in der auch Angehörige und Bezugspersonen sich jederzeit positiv einbezogen fühlen. Wir setzen uns dafür ein, dass der Mensch sich seiner Würde bewusst sein kann. Pflegekonzept 1. Definition Pflegekonzept Das Pflegekonzept beschreibt die Leistungen der häuslichen Pflege der Sozialstation vor dem Hintergrund der derzeit gültigen externen und internen Rahmenbedingungen. Dies geschieht durch Beschreibung der Leistungserbringung und der zu Grunde liegenden Pflegetheorien, der Ziele und Visionen. Das Pflegekonzept definiert die Pflegequalität der Sozialstation und skizziert ihr Profil. 2. Die Rahmenbedingungen unserer Arbeit Trägerspezifische Rahmenbedingungen Die Sozialstation ist eine Einrichtung des Caritasverbandes Darmstadt e.
2 V. Sie ist als gemeinnützig anerkannt und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen. Die Sozialstation wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gemäß der Trägervorgaben geführt. Sie sichert die Qualität ihrer Arbeit und entwickelt sie kontinuierlich weiter. Als Teil der katholischen Kirche nimmt sie deren Auftrag zur Pflege wahr und greift dabei auch auf die vielfältigen Möglichkeiten der katholischen Kirchengemeinden und der anderen karitativen Einrichtungen zurück. Der zuständige Spitzenverband der Sozialstation ist die Diözese Mainz. Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Sozialstation sind das Sozialgesetzbuch V (SGB V: Krankenversicherung) Sozialgesetzbuch XI (SGB XI: Pflegeversicherung) Bundessozialhilfegesetz (BSHG) Maßgeblich sind insbesondere die vertraglichen Vereinbarungen nach 132 SGB V 82 SGB XI 93 BSHG Pflegevertrag mit den Patienten Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der Wünsche der Patienten bzw. ihres gesetzlichen Vertreters wird zu Beginn der Leistungserbringung ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, der die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner im Detail beschreibt. (s. Anhang) Die Sozialstation als Teil des örtlichen bzw. regionalen Unterstützungsnetzwerks Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben versteht sich die Sozialstation als Teil des örtlichen bzw. regionalen Unterstützungsnetzwerkes. Sie arbeitet in verschiedenen relevanten Gremien mit. 3. Die Adressaten unserer Leistungen Die Sozialstation wendet sich mit ihren Angeboten und Leistungen an Menschen in jedem Lebensalter, an Kinder, Erwachsene und Alte. Unabhängig von Konfession und Herkunft versorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstation bei Hilfe- und Pflegebedürftigkeit kranke Menschen, Menschen mit Behinderungen und altersspezifischen Einschränkungen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht der pflegebedürftige
3 Mensch, seine Bezugspersonen sowie sein soziales und kulturelles Umfeld. Darüber hinaus informiert und berät die Sozialstation zu Fragen der Gesundheitsfürsorge und bei Pflegebedürftigkeit sowie hinsichtlich der entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten. 4. Die Zielsetzung unseres pflegerischen Handelns Pflegerisches Handeln der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sozialstation orientiert sich an unserem Leitbild sowie an dem Pflegemodell nach Monika Krohwinkel. Aussagen zu den AEDL,S und zur Beschreibung des Pflegeprozesses sind in der Handlungsleitlinie Pflegedokumentation dargestellt. Karitatives Handeln beinhaltet auch das Erbringen von Leistungen, die mit den üblichen Kostenträgern nicht abrechenbar sind. Diese Tätigkeiten erbringen wir aufgrund unseres karitativen Auftrages; die Finanzierung erfolgt über Eigenmittel unseres Trägers. Im einzelnen arbeiten wir vor dem Hintergrund der folgenden Zielsetzungen: In unserem pflegerischen Handeln wollen wir die Individualität des Patienten achten und bewahren Im Rahmen der Möglichkeiten fördern und sichern wir seine Selbständigkeit. Patientenorientierung ist eine wichtige Grundhaltung unserer Arbeit. Das heißt im einzelnen, dass wir Rückmeldungen erbitten und Beschwerden ernst nehmen. Pflege und Versorgung geschehen in unserer Sozialstation nach dem neuen Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse und den entsprechenden Pflegestandards. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Ressourcen gewährleisten wir stets bestmögliche Qualität. Dabei bewahren wir unser karitatives Profil auch dann, wenn in bestimmten Situationen über das Volumen der abrechenbaren Leistungen (mit einem gesetzlichen Kostenträger bzw. dem Patienten als Selbstzahler) hinaus Hilfe nötig ist. Neben den pflegerischen Hilfen bieten wir unseren Patienten und ihren Bezugspersonen bzw. Angehörigen, aber auch der gesamten Bevölkerung, fachspezifische Informationen, Beratung und ggf. die Vermittlung entsprechender Hilfen an.
4 Zufriedene, engagierte und motivierte Mitarbeiter/innen sind die Grundlage, um unsere Patienten und Kooperationspartner zufrieden zu stellen. 5. Unsere Leistungen im Überblick Die von unserer Sozialstation angebotenen und erbrachten Leistungen orientieren sich grundsätzlich an den Bedürfnissen der Menschen in ihrer jeweiligen Lebenssituation und mit dem spezifischen Unterstützungsbedarf. Die einzelnen Leistungen resultieren einerseits aus den vertraglichen Vereinbarungen mit den Kranken- und Pflegekassen sowie den örtlichen Sozialhilfeträgern. Zum anderen erbringen wir Leistungen auf der Grundlage unserer satzungsgemäßen Aufgaben und unserer Grundhaltung, wie sie u.a. in unserem Leitbild beschrieben ist. Wir arbeiten in folgenden Kernbereichen: Krankenpflege Altenpflege Hospizdienst Wir bieten und vermitteln Beratung: Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen Unterstützung und Beratung beim Erstellen von Anträgen an Behörden, Kranken- und Pflegekassen usw. Anleitung und Begleitung von pflegenden Angehörigen Wohnraumberatung Krisenintervention Psychosoziale Beratung und Begleitung Wir bieten an bzw. vermitteln: Hausnotruf Essen auf Rädern Pflegehilfsmittel Wir bieten karitative Leistungen: Sterbebegleitung Trauerbesuch Hauskrankenpflegekurs Gesprächskreise
5 Wir kooperieren regelmäßig: mit den niedergelassenen Ärzten mit Apotheken mit Krankengymnasten, Logopäden und Ergotherapeuten mit Beratungsstellen (Caritas-intern: z.b. Allgemeine Lebensberatung, Suchtberatung, Beratung psychisch Kranke) mit Krankenhäusern mit Rehabilitationseinrichtungen mit Altenheimen mit dem medizinischen Dienst und dem Gesundheitsamt mit den Kranken- und Pflegekassen und den Sozialämtern mit den Hospiz- und den Selbsthilfegruppen sowie mit den verschiedenen ehrenamtlichen Aktivitäten in unserer Region mit den verschiedenen Vertretern der katholischen und den evangelischen Kirchen und den Dekanatsstellen mit den Alten- und Krankenpflegeschulen mit den Fachreferenten des Caritasverbandes der Diözese Mainz mit den benachbarten Sozialstationen/ambulanten Pflegediensten Zu den einzelnen Leistungen informieren wir ausführlich unsere Patienten und Kooperationspartner. Alle Leistungen werden mit den zuständigen Kostenträgern (Kranken-, Pflegekasse, Sozialhilfeträger, Selbstzahler) abgerechnet. In manchen Fällen erfolgt die Finanzierung über eine Kombination von Kostenträgern (etwa Pflegekasse und Selbstzahleranteil). 6. Die Art und Weise unserer Leistungserbringung Es ist uns wichtig, dass Patienten, Kunden und Kooperationspartner über uns informiert sind. Wir erbringen unsere Leistungen patientenfreundlich, geplant und vertraglich vereinbart. Zu Beginn einer Pflege führen wir einen Erstbesuch in der Wohnung des Patienten (ggf. im Krankenhaus) durch. Dabei erfragen wir die Wünsche und Erwartungen des Patienten und seiner Angehörigen und stellen den Hilfebedarf gemeinsam fest. Daraus resultiert unser konkretes Unterstützungsangebot. Wir wollen die fachlichen Notwendigkeiten mit
6 den Bedürfnissen und Ressourcen des Patienten und seiner Angehörigen in Einklang bringen. Dazu gehört auch die Beratung über die Finanzierung der geplanten Leistungen. Für jeden Patienten wird eine individuelle Pflegeplanung auf die konkrete Situation hin angepasst. Auf dieser Grundlage wird ein differenzierter Pflegevertrag abgeschlossen. Wir arbeiten mit einem engagierten und kompetenten Team. In unserer Sozialstation beschäftigen wir gut ausgebildete Pflegefachkräfte. Diese werden, wie auch die Pflegehilfskräfte, sorgfältig eingearbeitet und kontinuierlich angeleitet und begleitet. Regelmäßige Fortbildungen sorgen dafür, dass alle Mitarbeiter/innen auf dem neuesten Stand sind und unsere Arbeit den fachlichen Anforderungen jederzeit gerecht wird. Wir arbeiten nach dem Konzept der Bezugspflege. Jeder unserer Patienten hat eine feste Bezugspflegekraft, die ihn in der Regel pflegt bzw. versorgt. An Wochenenden, an Feiertagen, im Spätdienst sowie in Urlaubs- und Krankheitszeiten wird die Bezugspflegekraft von Kollegen vertreten. Alle Pflegekräfte halten die mit dem Patienten und seinen Angehörigen abgesprochenen Zeiten ein. Geringe zeitliche Verschiebungen entstehen durch Akutsituationen bei anderen Kunden und werden gegebenenfalls telefonisch mitgeteilt. Wir erbringen unsere Leistungen systematisch, effektiv und transparent. Für jeden Patienten führen wir eine Pflegedokumentation. Sie ist in der Regel in seinem Haushalt hinterlegt. In Ausnahmefällen (Haushalte, in denen die Dokumentationsmappen ständig verlegt werden, z. B. bei verwirrten Patienten) werden die Dokumentationsmappen auf der Sozialstation hinterlegt und geführt. Die Dokumentationsmappe enthält Informationen über die individuell erstellte Pflegeplanung die konkret durchgeführten Maßnahmen den Verlauf und den Erfolg der Pflege die Weitergabe von Informationen an das Krankenhaus usw. (Überleitungsbogen) Die Pflegedokumentation gewährleistet u.a. den Informationsfluss zwischen allen an der Pflege Beteiligten. Aussagen zur innerbetrieblichen Kommunikation finden sich in unserer
7 Verfahrensanweisung Informationsweitergabe. Unsere Leistungen überprüfen wir regelmäßig. Die Leitung der Sozialstation gewährleistet regelmäßige Pflegevisiten. Dabei können wir unsere Leistungen kontinuierlich dem Bedarf unserer Patienten und ihrer Angehörigen anpassen und sie u.a. hinsichtlich der Finanzierbarkeit beraten regelmäßig nach der Zufriedenheit unserer Patienten und ihrer Angehörigen fragen in einem kollegialen Austausch zwischen Leitung und Mitarbeiter/innen unsere Qualität überprüfen Unseren Patienten und ihren Angehörigen bieten wir eine Beschwerdeinstanz an. Zufriedene Kunden, Angehörige und Kooperationspartner sind in unserer Sozialstation ein wichtiges Ziel. Selbstverständlich wird jede Beschwerde gewissenhaft bearbeitet und wir versuchen in jedem Fall eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Dies wird durch einen Standard Beschwerdemanagement gewährleistet. 7. Das Qualitätsmanagement Um die Qualität in unserer Sozialstation zu sichern, arbeiten wir kontinuierlich mit und an unserem Qualitätsmanagement-System. Die Sozialstation führt Maßnahmen der internen Qualitätssicherung durch und beteiligt sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung. Dabei geht es u.a. um folgende Merkmale: Die Verantwortlichkeiten sind klar definiert (vergl. hierzu unser Organigramm, die Stellenbeschreibungen, den Geschäftsverteilungsplan). Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, wer wofür Verantwortung trägt, wer (wem) was zu sagen hat, und wer was zu entscheiden hat. Unsere Sozialstation verfügt über ein Leitbild, das vom Träger verabschiedet wurde. Unsere Sozialstation arbeitet nach einem Qualitätshandbuch, das allen zugänglich und für jeden verbindlich ist. Es ist Grundlage für unser Handeln im Alltag. Gleichzeitig dient es als Nachweis
8 unserer Qualität gegenüber dem MDK und den Kostenträgern. Unser Handbuch wird ständig weiterentwickelt und ggf. den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wir verfügen über qualifiziertes und gut angeleitetes Personal. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen regelmäßig verpflichtend an stationsinternen und ggf. externen Fortbildungen teil. Darüber hinaus finden regelmäßige Dienstbesprechungen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt (Austausch von Patienteninformationen, neue medizinisch-pflegerische Entwicklungen, Aktualisierung und Neuerstellung von Pflegeplanungen etc). Zur Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen wir über einen Standard. Unsere Sozialstation verfügt über einen vom Träger zur Verfügung gestellten Sicherheitsbeauftragten, der von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) fortgebildet und mit entsprechenden Kompetenzen ausgestattet ist. Zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten arbeiten wir eng mit der BGW zusammen. Die arbeitsmedizinischen Untersuchungen werden in unserer Sozialstation regelmäßig durchgeführt. Maßnahmen zum internen Qualitätsmanagement sind: Durchführung von Pflegevisiten Evaluierung der Pflegeplanungen Durchführung von Mappenvisiten Durchführung von Qualitätszirkeln Pflegestandards und Handlungsleitlinie Pflegedokumentation regelmäßige Schulungen der MitarbeiterInnen zum Pflegeprozess regelmäßige fachbezogene und allgemeine Dienststellenleitertreffen Maßnahmen zum externen Qualitätsmanagement sind : Teilnahme an externen Qualitätszirkeln des DICV Mainz
Ambulanter Pflegedienst Peter Tauber Station: Atzbacher Str.10-35633 Lahnau - Tel.: 06441/66198 Fax: 963500 - Mobiltel.
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