RT EURO-RENT PLUS. Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG. RINGTURM Kapitalanlagegesellschaft m.b.h.

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1 RT EURO-RENT PLUS Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG Ein Anlagefonds österreichischen Rechts RINGTURM Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Vertreterin in der Schweiz: AKB Privatbank Zürich AG Postfach 2056, CH-8022 Zürich Bericht über das Rechnungsjahr vom bis

2 BEILAGE I/2/15 Besondere Angaben zum Vertrieb in der Schweiz: Für den Vertrieb von Anteilen dieses Fonds in der Schweiz und von der Schweiz aus ist ausschließlich der vorliegende Prospekt maßgebend. Vertreterin und Zahlstelle des Fonds in der Schweiz: AKB PRIVATBANK ZÜRICH AG Postfach 2056, CH-8022 Zürich Vertriebsträger: AKB PRIVATBANK ZÜRICH AG Postfach 2056, CH-8022 Zürich Allgemeine Hinweise: Erfüllungsort ist Zürich. Mit Bezug auf die in der Schweiz vertriebenen Anteile werden der Erfüllungsort und der Gerichtsstand am Sitz der Vertreterin begründet. Bei der Vertreterin können die Fondspreise in Erfahrung gebracht werden. Dort können auch zu den laut Verkaufsprospekt festgesetzten Ausgabe- und Rücknahmepreisen Fondsanteile erworben bzw. zurückgegeben werden. Ferner sind bei der Vertreterin sämtliche den Fonds betreffende Informationen, Verkaufsprospekte, Fondsreglemente, vereinfachte Prospekte sowie Halbjahres- und Jahresberichte kostenlos erhältlich. Bei der Zahlstelle können außerdem die Ertragsscheine eingelöst werden. Informationen an die Anteilscheininhaber erfolgen im Schweizerischen Handelsamtsblatt und in der Neuen Zürcher Zeitung. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise werden gemeinsam bzw. der Inventarwert mit dem Hinweis exkl. Kommission täglich in der Neuen Zürcher Zeitung veröffentlicht. RT EURO-RENT PLUS

3 BEILAGE I/3/15 Gesellschafter Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group (100 %) Staatskommissär MRat Mag. Oskar ULREICH MRat Dr. Martin ATZMÜLLER (Staatskommissär) (Staatskommissär-Stv.) Aufsichtsrat Vst.Dir.Dr. Martin SIMHANDL (Vorsitzender) Gen.Dir.Stv.Ing.Mag. Robert LASSHOFER (Vorsitzender-Stv.) Gen.Dir.Dkfm. Hans RAUMAUF (Vorsitzender-Stv.) Gen.Dir.Mag.Dr. Heinz JIREZ bis Vst.Dir.Mag. Gerhard LAHNER Geschäftsführung Mag. Günter CASTRO Mag. Michael KUKACKA Walter SCHULTES Prokuristen Dir. Robert BILEK Mag. Heinrich KRAUS Fondsmanagement AKB Privatbank Zürich AG, Zürich, Schweiz Depotbank UniCredit Bank Austria AG, Wien Bankprüfer HLB Intercontrol Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh, Wien RT EURO-RENT PLUS

4 BEILAGE I/4/15 SEHR GEEHRTE ANTEILINHABER, DIE RINGTURM KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H. LEGT HIERMIT DEN BERICHT DES RT EURO-RENT PLUS, MITEIGENTUMSFONDS GEMÄSS 20 InvFG, ÜBER DAS RECHNUNGSJAHR VOM 01. OKTOBER 2007 BIS 30. SEPTEMBER 2008 VOR. Charakteristik des Fonds Der RT EURO-RENT PLUS Fonds investiert mindestens zu zwei Dritteln in auf EURO lautende Obligationen, Notes und ähnliche fest oder variabel verzinsliche, gesicherte oder ungesicherte Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher, gemischtwirtschaftlicher und privater Schuldner von guter Bonität (Investment Grade). Mindestens 60 % des Fondsvermögens werden in EURO-Anleihen, die vor dem 1. März 2001 ausgegeben wurden und die gemäß Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2003/48/EG nicht als Forderung gemäß Art. 6 lit. A der Richtlinie 2003/48/EG gelten (sogenannte Grandfathering-Anleihen), gehalten. Die Hauptanlagewährung ist der EURO, wobei Fremdwährungsengagements bis maximal 25 % des Fondsvermögens erlaubt sind. EU-Steuerausländer unterliegen in Zusammenhang mit der neuen EU-Zinsrichtlinie n i c h t dem automatischen Quellensteuerabzug. Die Quellensteuerfreiheit beinhaltet jedoch keine Steuerbefreiung im Wohnsitzland des Anlegers. Die steuerliche Behandlung der Fondserträge (bei Steuerausländern) richtet sich nach der jeweiligen nationalen Steuergesetzgebung. Die Beiziehung eines Steuerexperten wird empfohlen. Das Managementkonzept des RT EURO-RENT PLUS kann mit einem traditionellen EURO- Anleihenfonds verglichen werden, sodass sich der Fonds für Privatinvestoren ohne Domizil Euroland wie auch Institutionelle Kunden eignet. Marktentwicklung und Anlagepolitik Die wichtigsten Frühindikatoren der Eurozone enttäuschen weiter, der Gesamtindex der Einkaufsmanager fiel z. B. im September deutlich. Nach einer Schrumpfung im 2. Quartal 2008 dürfte das BIP im laufenden Quartal bestenfalls stagnieren. In einigen Euroländern befindet sich der Industriesektor bereits in einer Rezession. So ist in Deutschland die Produktion erneut eingebrochen und die Auftragseingänge lassen nicht vermuten, dass eine baldige Besserung in Sicht ist. Zwar wirken die rückläufige Inflation und das verfügbare Haushaltseinkommen in gewissem Masse stützend, doch wird die Exportwirtschaft die abnehmende Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft zu spüren bekommen, was sich wiederum negativ auf die heimischen Investitionen auswirken wird. Alles in allem keine guten Vorboten für die weitere konjukturelle Entwicklung der Eurozone. Sollte die EZB einen Zinsschritt in Erwägung ziehen, würde der - entgegen früherer Erwartungen unter diesen Voraussetzungen - abwärts gerichtet ausfallen. Die Inflationsrate scheint Mitte des Jahres mit 4% p. a. ihren Höhepunkt überschritten zu haben und ist nun am Sinken. Wir gehen davon aus, dass die Inflationsrate in den kommenden Monaten weiter zurückgleitet und die Teuerung im Jahr 2009 bei rund 2% p. a. liegen wird. Auf dem Geldmarkt interveniert die EZB zur Zeit kräftig und versorgt den Markt mit Milliardenbeträgen. Die Anleger sind auf der Suche nach Sicherheit in Staatspapiere geflüchtet, so dass ein kräftiger Anstieg der Credit Spreads der Renditedifferenz zwischen erstklassigen Staatsanleihen und Unternehmensobligationen - resultierte. Finanzinstitute wurden von einer Misstrauenswelle erfasst, weshalb die Renditen gewisser Institute auf Junkbond-Niveau gestiegen sind. Auch sogenannte Weichwährungen standen konsequenter Weise zum Ausverkauf. Wir gehen davon aus, dass das Vertrauen in die Finanzmärkte nicht ganz verloren geht, und die Credit Spreads sich allmählich wieder verbessern werden. Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes in der Beilage III ( Bewertung illiquide Wertpapiere ). RT EURO-RENT PLUS

5 BEILAGE I/5/15 Ertragslage und Ausschüttung In der Ertragsrechnung des Fonds werden Einnahmen an Zinsen und realisierten Gewinnen von insgesamt EUR ,64 ausgewiesen. Die Aufwendungen im abgelaufenen Rechnungsjahr betrugen EUR ,70. Die Sollzinsen betrugen EUR 172,58. Daraus ergibt sich ein Reinertrag von EUR ,36. Die realisierten Kursverluste betragen EUR ,96, die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses EUR ,85. Die Auszahlung (KESt) gem. 13 InvFG je Thesaurierungsanteil beträgt EUR 1,18, das sind bei Thesaurierungsanteilen insgesamt EUR ,26. Hinsichtlich der Thesaurierungsanteile werden der Wiederveranlagung EUR ,63, das sind EUR 3,70 je Anteil, zugeführt. Entwicklung des Fonds Der Anteilsumlauf hat sich von Thesaurierungsanteilen zum auf Thesaurierungsanteile zum verändert. Der Anteilsumlauf von 0 Vollthesaurierungsanteilen zum blieb bis zum unverändert. Errechneter Wert Der Rechenwert des RT EURO-RENT PLUS Thesaurierungsanteiles betrug am Anfang der Rechenperiode zum 01. Oktober 2007 EUR 101,16. Zum Stichtag 30. September 2008 wurde der Rechenwert eines Thesaurierungsanteiles mit EUR 101,19 berechnet. Das Fondsvermögen Vergleichende Übersicht über die ersten vier Rechnungsjahre des Fonds: In EUR Thesaurierungsanteil Rechnungsjahr Fondsvermögen gesamt Errechneter Wert je Anteil Zur Wiederveranlagung verwendeter Betrag Auszahlung gem. 13 InvFG Wertentwicklung in % ,99 104,51 2,96 0,83 4, ,95 102,28 3,56 1,10-1, ,78 101,16 3,26 1,09-0, ,96 101,19 3,70 1,18 1,11 Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die Zukunft zu. RT EURO-RENT PLUS

6 BEILAGE I/6/15 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) Thesaurierungs- Vollthesaurierungsohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages anteile anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 101,16 101,16 Auszahlung am von EUR 1,09 entspricht 0,0108 Anteilen 1) 1,09 1,09 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 101,19 101,19 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 102,28 102,28 Nettoertrag pro Anteil 1,12 1,12 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % 1,11 1,11 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,07 Dividendenerträge 0,00 sonstige Erträge 2) 0,00 Sollzinsen -172, ,49 Aufwendungen Vergütung an die Kapitalanlagegesellschaft ,69 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer ,00 Publizitätskosten ,31 Wertpapierdepotgebühr ,70 Depotbankgebühr ,00 Transaktionskosten 0,00 Kosten für Dienste externer Berater 0,00 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung 0, ,70 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,79 Realisiertes Kursergebnis 3) 4) Realisierte Gewinne 5) ,57 Realisierte Verluste 6) ,96 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,39 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,40 b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,85 Ergebnis des Rechnungsjahres ,55 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,47 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich ,47 Fondsergebnis gesamt ,08 Ertragsausgleich für das ordentliche Fondsergebnis ,36 Aufwandsausgleich für das realisierte Kursergebnis 3.518,97 Ordentliches Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,40 je Thesaurierungsanteil 4,71 je Vollthesaurierungsanteil 4,71 Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis 28,92 Realisiertes Kursergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,47 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,93 je Thesaurierungsanteil 2,95 je Vollthesaurierungsanteil 2,95 RT EURO-RENT PLUS

7 BEILAGE I/7/15 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 7) ,78 Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Auszahlung am für Anteile ,63 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ,63 Ausgabe von Anteilen ,31 Rücknahme von Anteilen , ,27 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,08 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 8) ,96 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Auszahlung am für Thesaurierungsanteile zu je EUR 1, ,26 Wiederveranlagung für Thesaurierungsanteile zu je rund EUR 3, , ,89 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) ,93 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz ,96 Gewinnübertrag auf die Substanz 0, ,96 Veränderung des Gewinnvortrags 9) ,89 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 Gewinnvortrag in die Folgeperiode 0,00 0, ,89 Total Expense Ratio TER in % des durchschnittlichen Fondsvermögens 0,8861 Portfolio Turnover Ratio PTR in % des durchschnittlichen Fondsvermögens 0,0000 1) Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 100,89 Rechenwert für einen Vollthesaurierungsanteil am (Ex-Tag) EUR 100,89 2) davon Erträge aus WP-Leihe-Geschäften: EUR 0,00 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,24 5) davon Gewinne aus Derivativgeschäften: EUR 0,00 6) davon Verluste aus Derivativgeschäften: EUR 0,00 7) Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres: EUR , Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile 8) Fondsvermögen zu Ende des Rechnungsjahres: EUR , Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile 9) Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. Für die Thesaurierungsanteile erfolgt gemäß 13 des Investmentfondsgesetzes 1993 am 01. Dezember 2008 eine Auszahlung der KESt II in der Höhe von EUR 1,18 sowie KESt III in der Höhe von EUR 0,00 je Anteil gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 4 (Ex-Tag ist der 27. November 2008). RT EURO-RENT PLUS

8 BEILAGE I/8/15 Vermögensaufstellung zum 30. September 2008 Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Zinssatz Käufe/ Verkäufe/ Bestand Kurs Kurswert in EUR % Anteil Zugänge Abgänge am Fondsvermögen Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf Australische Dollar lautend Emissionsland ASIAT.ENTW.BANK ASIAN DEV. BK 03/13 MTN XS , , ,13 1,22 Summe AUD umgerechnet zum Kurs von 1, ,13 1,22 ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland DEUTSCHLAND COMMERZBANK 01/11 S.336 DE , , ,00 4,64 DEPFA DT.PFBK.OPF.473 DE , , ,00 4,69 DEX.KOMM.DEU.OP.E.932 DE , , ,54 5,94 DRESDNER BK. 08/10 DE000DR0RQ20 5, , ,00 2,30 DT.BANK 00/10 VAR 1-2 DE , , ,15 0,69 K.F.W.IS.98/2018 R.213 DE , , ,00 3,73 Summe ,69 21,99 Emissionsland FRANKREICH CADES 98/12 FR , , ,00 1,92 Summe ,00 1,92 Emissionsland IRLAND BK OF IRELD 00/10 MTN XS , , ,31 4,62 Summe ,31 4,62 Emissionsland NIEDERLANDE DT. BAHN FIN. 00/10 DE , , ,00 2,39 FIXED-LINK F.01/25FLRREGS XS , , ,00 3,31 Summe ,00 5,70 Summe EUR ,00 34,23 SUMME AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE ,13 35,45 IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf Brasilian. Real lautend Emissionsland DEUTSCHLAND K.F.W.IS.06/17 RB/DL XS , , ,71 1,23 Summe BRL umgerechnet zum Kurs von 2, ,71 1,23 ANLEIHEN auf EURO lautend Emissionsland FRANKREICH CARREFOUR 00/10 MTN FR , , ,00 2,38 RES.FERRE DE FR MTN FR , , ,00 4,66 Summe ,00 7,04 Emissionsland GROSSBRITANNIEN BK SCOTLAND 01/13 MTN XS , , ,50 6,49 BRIT. TELECOM. 01/11 XS , , ,00 2,39 LLOYDS BK 99/11 MTN 1-2 XS , , ,00 4,59 Summe ,50 13,47 Emissionsland GUERNSEY INSELN ABB INT.FIN 03/11 MTN XS , , ,00 4,69 Summe ,00 4,69 Emissionsland JAPAN TOKYO EL. PWR 99/09 XS , , ,00 1,16 Summe ,00 1,16 Emissionsland NIEDERLANDE B.N.G. 01/11 MTN XS , , ,70 3,81 GENERALI FIN. 99/14 XS , , ,12 9,16 SNS BANK NV 00/10 MTN XS , , ,00 2,25 Summe ,82 15,22 RT EURO-RENT PLUS

9 BEILAGE I/9/15 Emissionsland OESTERREICH BA MTN 01/13 XS , , ,00 7,30 Summe ,00 7,30 Emissionsland USA CSGF (US) 00/10 XS , , ,00 1,66 GENL EL.CAP.CORP.98/15MTN XS , , ,00 1,40 Summe ,00 3,06 Summe EUR ,32 51,94 ANLEIHEN auf Neuseeland-Dollar lautend Emissionsland WELTBANK IBRD WORLD BK 98/08 MTN US45905UAT16 0, , ,11 1,10 Summe NZD umgerechnet zum Kurs von 2, ,11 1,10 ANLEIHEN auf Südafrikan. Rand lautend Emissionsland WELTBANK IBRD WORLD BK 00/10 MTN XS , , ,29 1,24 Summe ZAR umgerechnet zum Kurs von 11, ,29 1,24 ANLEIHEN auf Türkische Lira Neu lautend Emissionsland KANADA ONTARIO PROV. 06/08 MTN XS , , ,60 1,56 Summe TRY umgerechnet zum Kurs von 1, ,60 1,56 ANLEIHEN auf US Dollar lautend Emissionsland WELTBANK IBRD WORLD BK 98/13 MTN XS , , ,81 1,81 Summe USD umgerechnet zum Kurs von 1, ,81 1,81 SUMME IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ,84 58,88 GLIEDERUNG DES FONDSVERMÖGENS WERTPAPIERE ,97 94,33 BANKGUTHABEN ,51 2,71 ZINSENANSPRÜCHE ,48 2,96 FONDSVERMÖGEN ,96 100,00 UMLAUFENDE THESAURIERUNGSANTEILE Stück UMLAUFENDE VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE Stück 0 ANTEILSWERT THESAURIERUNGSANTEILE EUR 101,19 ANTEILSWERT VOLLTHESAURIERUNGSANTEILE EUR 101,19 +) +) Der Anteilswert der Vollthesaurierungsanteile wird mit dem Wert der Thesaurierungsanteile ausgewiesen, da bis Ende der Rechnungsperiode keine Vollthesaurierungsanteile ausgegeben wurden. ANLEIHEN Australische Dollar ,13 1,22 ANLEIHEN Brasilian. Real ,71 1,23 ANLEIHEN EURO ,32 86,17 ANLEIHEN Neuseeland-Dollar ,11 1,10 ANLEIHEN Südafrikan. Rand ,29 1,24 ANLEIHEN Türkische Lira Neu ,60 1,56 ANLEIHEN US Dollar ,81 1,81 ANLEIHEN aus ASIAT.ENTW.BANK ,13 1,22 ANLEIHEN aus DEUTSCHLAND ,40 23,22 ANLEIHEN aus FRANKREICH ,00 8,96 ANLEIHEN aus GROSSBRITANNIEN ,50 13,47 ANLEIHEN aus GUERNSEY INSELN ,00 4,69 ANLEIHEN aus IRLAND ,31 4,62 ANLEIHEN aus JAPAN ,00 1,16 ANLEIHEN aus KANADA ,60 1,56 ANLEIHEN aus NIEDERLANDE ,82 20,92 ANLEIHEN aus OESTERREICH ,00 7,30 ANLEIHEN aus USA ,00 3,06 ANLEIHEN aus WELTBANK IBRD ,21 4,15 RT EURO-RENT PLUS

10 BEILAGE I/10/15 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren und Futures, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer lautend auf Käufe/Zugänge Verkäufe/Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.)/kontrakte AMTLICH GEHANDELTE WERTPAPIERE GRIECHENLAND 02/22 GR EUR IN ORGANISIERTE MÄRKTE EINBEZOGENE WERTPAPIERE ING BK NV 00/10 MTN XS EUR ITALY (REP.OF) 01/11 MTN XS USD KOMMUNALBK 05/09 MTN XS TRY PAC. LIFE FDG 01/11 MTN XS GBP NICHT NOTIERTE WERTPAPIERE BK J.BAER(GU.) 07/08 ZO CH EUR Wien, 25. November 2008 RINGTURM Kapitalanlagegesellschaft m.b.h. Mag. Günter Castro e.h. Mag. Michael Kukacka e.h. Walter Schultes e.h. RT EURO-RENT PLUS

11 BEILAGE I/11/15 Bestätigungsvermerk Wir haben gemäß 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 01. Oktober 2007 bis 30. September 2008 des RT EURO-RENT PLUS, Miteigentumsfonds gemäß 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 25. November 2008 HLB Intercontrol Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbh Mag. Christian Klausner Mag. Andrea Schellner Wirtschaftsprüfer RT EURO-RENT PLUS

12 BEILAGE I/12/15 Grundlagen der Besteuerung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Thesau- Die Angaben entsprechen der aktuellen steuerlichen Rechtslage. rierungsanteile AT EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 4,7127 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 4, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1,1800 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 1,1800 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. 48 BAO: Siehe den Punkt 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Abschnitt B. g) Erbschaftssteuerwert: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,0000 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0, Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 0,0000 Die Punkte 2.b. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 4, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 1,1800 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 1,1800 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. 48 BAO: Siehe den Punkt 18. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Abschnitt B. RT EURO-RENT PLUS

13 BEILAGE I/13/15 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung (ohne darin enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds) - - ordentliches Fondsergebnis 4, ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - b) Abrechnungen: - Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. Abschnitt B.): 0, Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 7) 1,1800 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung bzw. Rückerstattung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 0,0000 (Detailinformationen dazu sowie auf allenfalls auf Antrag gem. 48 BAO anrechenbare Beträge können dem Punkt 18. im Abschnitt B entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 0,0000 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) Zwischenbesteuerung gemäß 13 Abs. 3 KStG: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG: 4,7127 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf Anrechnung von im Ausland in Abzug gebrachten Quellensteuern für Anleihen: 0,0000 Rückforderbare ausländische Quellensteuern d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2) Zusätzlich zu dem in Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Wenn im Hinblick auf eine fehlende Deklarierung als für die KESt auf Substanzgewinne befreites Depot ein Abzug dieser KESt erfolgt, obwohl dieses Depot als betriebliches Depot von der KESt auf Substanzgewinne befreit ist, kann zusätzlich auch diese KESt vom Finanzamt rückgefordert werden (siehe auch den Punkt 16 im Abschnitt B.). Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn im Übrigen auf Grund der Steuerabgeltung keine Rückforderung einer Kapitalertragsteuer erfolgt. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. RT EURO-RENT PLUS

14 BEILAGE I/14/15 B) Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des RT Euro-Rent Plus Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privat stiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Ordentliches Fondsergebnis 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne (20%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Ertrag 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerfrei gemäß 10 Abs 1 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerfrei gemäß 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4, Hievon endbesteuert 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 4,7127 4, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 101,19 101,19 101,19 101,19 101,19 101,19 9. Erbschaftssteuerwert 0,00 0, Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht 5) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 6) 7) 8) 9) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 KStG (Inländische Dividenden) 11) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 12) (bzw. in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung): a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 13) 14) 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 4,7127 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 5) 13) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne (20%) 13) 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KEST II auf: 12) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 1, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne (20 %) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt III (gesamt) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 1,1800 RT EURO-RENT PLUS

15 BEILAGE I/15/15 Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 18. a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus belgischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus britischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus deutschen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus finnischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus irischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus italienischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Schweizer Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus spanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern aus taiwanesischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus malaysischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus thailändischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus italienischen Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus spanischen Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Mangels Bestehens eines DBA auf Grund der Auslands-KESt VO 2003 anrechenbare ausländische Abzugsteuern aus taiwanesischen Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) aus thailändischen Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus luxemburgischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zu Punkt 11. b) rückerstattbare ausländische Steuern aus amerikanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus belgischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus deutschen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus finnischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus französischen Aktien (ohne Berücksichtigung des avoir fiscal) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus irischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus italienischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus niederländischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Schweizer Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus spanischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus italienischen Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus spanischen Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Anleihen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus luxemburgischen Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Fonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Zu Punkt 11. c) weder anrechen- noch rückerstattbare ausländische Steuern aus irischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus luxemburgischen Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe aus Aktien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Angaben zu einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) a) Zinsertrag, der der EU-Quellensteuer unterliegt b) EU-Quellensteuer 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch einen Kostenüberhang neutralisiert 2) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 3) wenn keine Entlastung auf Grund eines DBAs erfolgt, dh keine Anrechnung von Quellensteuern (sonst voller Steuersatz) 4) dieser Betrag unterliegt in der Privatstiftung der Zwischenbesteuerung 5) sind in der Privatstiftung nur dann steuerpflichtig (zum vollen Steuersatz), wenn eine Steuerentlastung auf Grund von DBAs in Anspruch genommen wird. 6) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden 7) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 8) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 9) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 10) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare bzw Merkblätter sind beim Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart erhältlich. 11) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt I-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung auf Antrag mit dem halben Durchschnittssteuersatz versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 12) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 13) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Erträge mit dem KESt II-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) rückerstattet werden. 14) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) RT EURO-RENT PLUS

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