Wirtschaftsmittelschule WMS 3+1. Wegleitung zur Prüfungsverordnung Gültig für die Ausbildungsjahrgäng ab 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wirtschaftsmittelschule WMS 3+1. Wegleitung zur Prüfungsverordnung Gültig für die Ausbildungsjahrgäng ab 2011"

Transkript

1 Wirtschaftsmittelschule WMS 3+1 Wegleitung zur Prüfungsverordnung Gültig für die Ausbildungsjahrgäng ab 2011

2 Wegleitung zur Prüfungsverordnung der Wirtschaftsmittelschule (WMS 3+1) gültig für die Ausbildungsjahrgänge ab 2011 Organisation, Anmeldung Zweck Diese Wegleitung gibt Auskunft über die konkrete Ausgestaltung der Leistungsnachweise der Lernenden, welche ab dem Schuljahr 2011/12 in die WMS übertreten. Sie dient als Übersicht und konkretisiert die gesetzlichen Grundlagen. Die umfassenden gesetzlichen Grundlagen sind geregelt in der kantonalen Verordnung über die schulischen und betrieblichen Abschlussprüfungen zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ und der Berufsmaturität (BM) an der der Wirtschaftsmittelschule vom 1. August Um Wiederholungen zu reduzieren, wird in diesem Dokument auf diese Verordnung verwiesen. Grundlagen Gesetzliche Grundlagen des Bundes zur Berufsmaturität kaufmännischer Richtung und zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann für die Handelsmittelschulen. Kantonale Verordnung über die schulischen und betrieblichen Abschlussprüfungen zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ und der Berufsmaturität (BM) an der der Wirtschaftsmittelschule vom 1. August Lehrpläne der Wirtschaftsmittelschulen des Bildungszentrums kvbl Liestal und des Bildungszentrums kvbl Reinach. 1

3 Organe Die Organisation und Überwachung der Berufsmaturitätsprüfungen obliegt der Kreiskommission Baselland. Sie sorgt für eine vorschriftsgemässe Durchführung der Prüfungen und entscheidet über Erteilung oder Verweigerung von Berufsmaturitätszeugnissen sowie über Beschwerden in erster Instanz. Zulassung (gemäss 5 der Prüfungsverordnung WMS) Zu den Abschlussprüfungen wird zugelassen, wer mindestens das letzte Schuljahr der WMS des Kantons BL besucht hat und das Betriebspraktikum absolviert hat. Zeitpunkt der Prüfungen (gemäss 6 der Prüfungsverordnung WMS) Die schulischen Abschlussprüfungen finden in der Regel im letzten Semester statt, in dem das betreffende Fach unterrichtet wird. Die betrieblichen Abschlussprüfungen finden im Verlauf des Betriebspraktikums statt und werden von der betreffenden Branche organisiert. Anmeldung Kandidatinnen und Kandidaten, die den ordentlichen Unterricht an der WMS besuchen, gelten ohne weitere Formalitäten als zu den Berufsmaturitätsprüfungen angemeldet. Für externe Zertifikatsprüfungen gelten besondere Anmeldeverfahren. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich an die entsprechenden Weisungen der zuständigen Lehrpersonen bzw. des Prüfungssekretariates zu halten. Im Zweifelsfall hat sich der Kandidat selbst um die fristgerechte Anmeldung zu kümmern. Prüfungsaufgebot Die Kandidatinnen und Kandidaten erhalten vor einer Berufsmaturitätsprüfung ein entsprechendes schriftliches Aufgebot. Das Prüfungsprogramm der Abschlussprüfungen gilt als Aufgebot. 2

4 Identitätskontrolle Jede Kandidatin/jeder Kandidat muss bei sämtlichen schriftlichen und mündlichen Prüfungen einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) bei sich tragen. Der Ausweis ist auf Verlangen vorzuweisen. Verhinderung Wer an der Teilnahme einer Abschlussprüfung verhindert ist, hat die Prüfungsleitung vor Prüfungsbeginn davon zu unterrichten. Bei Krankheit oder Unfall ist unverzüglich ein Arztzeugnis einzureichen. Krankheit Falls die Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht unter normalen Bedingungen abgelegt werden kann, ist die Prüfungsleitung vor Prüfungsbeginn zu benachrichtigen. Nachträglich geltend gemachte Krankheit oder Behinderung werden als Entschuldigungsgründe nicht anerkannt. Nichterscheinen zur Prüfung Kandidatinnen und Kandidaten, welche aus entschuldbaren Gründen die Prüfung oder einen Teil davon nicht ablegen, erhalten von der Prüfungsbehörde die Gelegenheit, die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt abzulegen bzw. zu ergänzen. Nimmt ein Kandidat an einem Prüfungsteil aus eigenem Verschulden nicht teil, so wird keine Prüfungsnote gesetzt. In Fällen leichten Verschuldens kann die Prüfungsleitung auf Gesuch des Kandidaten eine Nachprüfung ansetzen. Die Kosten der Nachprüfung sind vom Kandidaten zu tragen. Prüfungsausschluss (gemäss 9 der Prüfungsverordnung WMS) Die Benützung unerlaubter Hilfsmittel sowie jede andere Unredlichkeit führen zum sofortigen Ausschluss von der gesamten Prüfung und zur Verweigerung des No- 3

5 tenausweises. Das Nichterscheinen zu einer oder mehreren Prüfungen ohne wichtigen Grund führt zum Ausschluss von den Prüfungen. Verweigerung der Leistung Wird an einer Prüfung die Leistung derart verweigert, dass eine Leistungsbeurteilung unmöglich ist, so wird keine Prüfungsnote gesetzt. Die Prüfung ist am nächsten ordentlichen Prüfungstermin zu wiederholen. Prüfungswiederholung (gemäss 15 der Prüfungsverordnung WMS) Wer nicht bestanden hat, kann den Berufsmaturitätsabschluss ein Mal wiederholen. Dabei werden nur jene Fächer geprüft, in denen beim ersten Versuch eine ungenügende Fachnote erreicht wurde. Die Wiederholung findet jeweils bei der nächsten ordentlichen Prüfung statt. In den Prüfungsfächern gilt bei der Wiederholung der Mittelwert aus dem Prüfungsergebnis als Fachnote, ohne Berücksichtigung von Erfahrungsnoten. Wird zur Vorbereitung der Prüfungswiederholung der ordentliche Unterricht besucht, werden die Zeugnisnoten als Erfahrungsnote für die Berechnung der Fachnote berücksichtigt. In Fächern, in denen der Berufsmaturitätsabschluss nicht wiederholt werden muss, wird die Fachnote des ersten Abschlusses übernommen. Auf Gesuch hin können alle Fächer wiederholt werden. 4

6 Beschwerderecht Gegen erstmals eröffnete Prüfungsnoten kann innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet bei der Kreiskommission Baselland, Obergestadeckplatz 21, 4410 Liestal, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Personen enthalten. Die angefochtene Notenbescheinigung ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist ab zweiter Instanz kostenpflichtig. Es werden Entscheidgebühren zwischen 300 und 600 Franken erhoben. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Beschwerden können Entscheidgebühren bis 5'000 Franken erhoben werden. Schlussbestimmungen Diese Wegleitung tritt am 1. August 2011 in Kraft. Sie gilt für die Ausbildungsjahrgänge ab Anpassungen im Rahmen von eidgenössischen und kantonalen Vorgaben bleiben vorbehalten. 5

7 Übersicht über die Abschlüsse und die Berechnungsgrundlagen Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Endnote ist der Durchschnitt aus Position 1 und 2 Berufsmaturität Endnote ist der Durchschnitt aus Position 1 und 2 Fächer Position 2 Position 1 Position 1 Position 2 Erfahrungsnote Prüfungsnote/ Erfahrungsnote zählende Sem. Erfahrungsnote Prüfungsnote zählende Sem. Deutsch Mündl. und schriftl. = Mündl. und schriftl Französisch DELF und schriftlich = DELF und schriftlich Englisch FIRST = FIRST Finanz- und Rechnungswesen (W&G 1) Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (W&G 2) Wirtschaft & Gesellschaft 3 (W&G 3) Information/Kommunikation/ Administration Ausbildungseinheiten (AE) und selbst. Arbeit Geschichte/Staatslehre FRW VBR schriftlich AE 1-3 (Position zählt doppelt) schriftlich = schriftlich mündlich = mündlich IDPA mündlich Mathematik schriftlich Geografie/Ökologie, Wahlpflichtfach 1, Wahlpflichtfach (Liestal), (Reinach) (Wahlpflichtfächer) bzw (GEO) Teilabschluss Schule 8 EFZ Schulfächer 8 BM Fächer Bedingungen für das Bestehen Gesamtnotendurchschnitt mind. 4.0 Ungenügende Noten max. 2 Notenabweichung von Note 4 max. 2 Gesamtnotendurchschnitt mind. 4.0 Ungenügende Noten max. 2 Notenabweichung von Note 4 max. 2 Betriebliche EFZ Fächer Prozesseinheiten (PE) Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Berufspraktische Situationen und Fälle Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern 2 Arbeiten (eine in der Schule in IPT) 2 Arbeiten schriftliche Prüfung mündliche Prüfung Teilabschluss Betrieb Bedingungen für das Bestehen 4 betriebliche Fächer Gesamtnotendurchschnitt mind. 4.0 Ungenügende Noten max. 1 Notenabweichung von Note 4 max. 1 Abschluss Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Berufsmaturität (BM) keine BM ohne EFZ-Abschluss 6

8 Schulischer Abschluss Ermittlung der acht schulischen EFZ-Fachnoten In den Fächern, welche zugleich auch Berufsmaturitätsfächer sind, werden zur Erlangung des EFZ mit gleichzeitiger Berufsmaturität die Prüfungsnoten der Abschlussprüfungen der Berufsmaturität übernommen. Fächer des schulischen Teils EFZ Deutsch Pos. 1 Durchschnitt schriftliche und mündliche Prüfungsnote + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. bis 6. Sem. : 2 = Fachnote Französisch Pos. 1 Durchschnitt DELF B1 und Schlussprüfung + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. bis 6. Sem. : 2 = Fachnote Englisch Pos. 1 Cambridge First Certificate + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 2. bis 5. Sem. : 2 = Fachnote W&G 1 Pos. 1 Prüfungsnote Finanz- und Rechnungswesen (schriftlich) = Fachnote W&G 2 Pos. 1 Prüfungsnote Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht (mündlich) = Fachnote W&G 3 Pos. 1 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3.bis 6. Sem. im Fach Finanzund Rechnungswesen + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. bis 6. Sem. im Fach Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht : 2 = Fachnote 7

9 IKA Pos. 1 Prüfungsnote (schriftlich) + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. bis 6. Sem. : 2 = Fachnote Ausbildungseinheiten und selbständige Arbeit Pos. 1 Durchschnitt der Noten für die Ausbildungseinheiten 1-3 mal 2 (d.h. Pos. 1 zählt doppelt) + Pos. 2 Erfahrungsnote für die Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) : 3 = Fachnote Ermittlung der acht BM-Fachnoten Grundlagenfächer BM Deutsch Pos. 1 Durchschnitt schriftliche und mündliche Prüfungsnote + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Sem. : 2 = Fachnote Französisch Pos. 1 Durchschnitt DELF B1 und Schlussprüfung + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Sem. : 2 = Fachnote Englisch Pos. 1 Cambridge First Certificate + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 4. und 5. Sem. : 2 = Fachnote Geschichte/Staatslehre Pos. 1 Prüfungsnote (mündlich) + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Sem. (Liestal) : 2 = Fachnote Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Pos. 1 Prüfungsnote (mündlich) + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Sem. : 2 = Fachnote 8

10 Mathematik Pos. 1 Prüfungsnote (schriftlich) + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Sem. : 2 = Fachnote Schwerpunktfach BM Finanz- und Rechnungswesen Pos. 1 Prüfungsnote (schriftlich) + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 5. und 6. Sem. (Liestal) : 2 = Fachnote Ergänzungsfächer BM Ergänzungsfachnote Pos. 1 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. und 4. Sem. Geografie/Ökologie + Pos. 2 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. und 4. Sem. Wahlpflichtfach 1* + Pos. 3 Durchschnitt der Zeugnisnoten des 3. und 4. Sem. Wahlpflichtfach 2* : 3 = Fachnote * Es müssen 2 Wahlpflichtfächer aus dem Wahlpflichtfachangebot der Schulorte Liestal und Reinach gewählt werden. Allgemeine Rundungsregeln Die einzelnen Prüfungen werden mit halben bzw. ganzen Noten bewertet. Die Positionsnoten (Durchschnitt aus Erfahrungs- oder Prüfungsnoten) werden auf ganze und halbe Noten gerundet und die Fachnoten werden auf eine Dezimalstelle gerundet. 9

11 Bedingungen für das Bestehen des schulischen Abschlusses Die Fachnoten für den schulischen Teil des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses sowie für die Berufsmaturität werden zusammen mit dem Promotionsentscheid im schulischen Notenausweis ausgewiesen. Für das Erlangen des schulischen Abschlusses müssen die Anforderungen an die Berufsmaturität und den schulischen Teil EFZ kumulativ erfüllt sein. Die Anforderungen für den schulischen Teil EFZ sind: Ein Notendurchschnitt von mindestens 4.0 in den acht Fächern des EFZ; höchstens 2 Noten unter 4.0; die Summe der negativen Notenabweichungen von 4.0 darf höchstens 2 Notenwerte betragen. Die Anforderungen für die Berufsmaturität sind: Ein Notendurchschnitt von mindestens 4.0 in den acht Fächern der Berufsmaturität; höchstens 2 Noten unter 4.0; die Summe der negativen Notenabweichungen von 4.0 darf höchstens 2 Notenwerte betragen. Für die Möglichkeiten der Wiederholung wird auf die kantonale Verordnung über die schulischen und betrieblichen Abschlussprüfungen zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ und der Berufsmaturität an der der Wirtschaftsmittelschule vom 1. August 2011 verwiesen ( 15 und 16). Wer im schulischen Notenausweis den Teil für die Berufsmaturität nicht erfüllt, jedoch die Anforderungen für den schulischen Teil EFZ erfüllt, wird auf Gesuch an die Schulleitung zum Betriebspraktikum zugelassen. 10

12 Betrieblicher Abschluss Ermittlung der vier betrieblichen EFZ-Fachnoten Die Ausführungsbestimmungen für die konkreten betrieblichen Abschlussprüfungen werden von den vom BBT zugelassenen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen für die kaufmännische Ausbildung festgelegt. Die Branchen können innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen unterschiedliche Anforderungen stellen. Zur Vollständigkeit werden an dieser Stelle nur die wesentlichen Rahmenbedingungen erwähnt. Betriebliche Fächer Arbeits- und Lernsituationen (ALS) Pos. 1 Note Arbeits- und Lernsituation 1 + Pos. 2 Note Arbeits- und Lernsituation 2 : 2 = Fachnote Prozesseinheiten (PE) Pos. 1 Note Prozesseinheit 1 oder Kompetenznachweis (in der Schule) + Pos. 2 Note Prozesseinheit 2 (im Betriebspraktikum) : 2 = Fachnote Berufspraktische Situationen und Fälle Pos. 1 Teilweise zentral vorgegebene, teilweise branchenspezifische schriftliche Prüfung = Fachnote Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten erfordern Pos. 1 Branchenspezifische mündliche Prüfung = Fachnote Bedingungen für das Bestehen des betrieblichen Abschlusses Die betrieblichen Abschlussprüfungen sind bestanden, wenn kumulativ folgende Anforderungen erfüllt sind: die Gesamtnote der betrieblichen Prüfungen mindestens 4.0 beträgt; höchstens eine Fachnote unter 4.0 liegt; die ungenügende Fachnote nicht tiefer als 3.0 ist. 11

13 Für die Möglichkeiten der Wiederholung wird auf die kantonale Verordnung über die schulischen und betrieblichen Abschlussprüfungen zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ und der Berufsmaturität an der der Wirtschaftsmittelschule vom 1. August 2011 verwiesen ( 22). 12

14 Abschluss der Wirtschaftsmittelschule Erteilung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau/Kaufmann (EFZ) Für die Erteilung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau/Kaufmann müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: einjähriges Langzeitpraktikum; bestandene betriebliche Abschlussprüfungen; bestandener schulischer Teil EFZ. Erteilung des Berufsmaturitätszeugnisses kaufmännische Richtung Für die Erteilung des Berufsmaturitätszeugnisses kaufmännische Richtung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: bestandenes Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann; bestandener schulischer Notenausweis für die Berufsmaturität Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt werden, können daraus folgende Fälle entstehen: Berufsmaturität Schulischer Abschluss EFZ Betrieblicher Abschluss EFZ Endergebnis 1 Bestanden Bestanden Bestanden BM + EFZ bestanden 2 Nicht bestanden Bestanden Bestanden EFZ bestanden 3 Bestanden Nicht bestanden Bestanden BM + EFZ nicht bestanden 4 Bestanden Bestanden Nicht bestanden BM + EFZ nicht bestanden Wer die Bedingungen für den Erwerb des EFZ und die Bedingungen für den BM- Abschluss erfüllt, erhält das EFZ Kauffrau/Kaufmann, das BM-Zeugnis kaufmännische Richtung an der Wirtschafsmittelschule und die entsprechenden Notenausweise. 13

15 Wer die Bedingungen für den BM-Abschluss, nicht aber für den EFZ-Abschluss erfüllt (Situation 3 und 4), kann den Teil EFZ wiederholen und erhält beim erfolgreichen Abschluss des EFZ auch die bereits bestandene Berufsmaturität. Die Möglichkeiten der Wiederholung werden in den entsprechenden Abschnitten, bzw. in der kantonalen Verordnung über die schulischen und betrieblichen Abschlussprüfungen zur Erlangung des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kauffrau EFZ/Kaufmann EFZ und der Berufsmaturität an der der Wirtschaftsmittelschule vom 1. August 2011 aufgeführt. 14

16 Wegleitung Deutsch Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Lehrplan Deutsch der Wirtschaftsmittelschule. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Schriftliche Prüfung 180 Minuten Mündliche Prüfung (inkl. 15 Min. Vorbereitung) 30 Minuten Ziele der Prüfung Schriftliche Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat verfasst einen sprachlich korrekten, stilistisch ansprechenden und inhaltlich überzeugenden Text. Mündliche Prüfung Der Kandidat/die Kandidatin beweist eine solide Kenntnis der ausgewählten Werke und interpretiert Texte angemessen. Er/sie geht auf Fragen ein, entwickelt Fragestellungen selbständig und drückt sich korrekt und klar aus. Inhalte der Prüfung Schriftliche Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat bearbeitet ein Aufsatzthema. Es stehen vier Themen zur Auswahl. Die Aufgabenstellung bezeichnet die geforderte Textsorte. Mündliche Prüfung Prüfungsstoff bilden vier Werke aus der deutschsprachigen Literatur eines der Werke kann auch aus der fremdsprachigen Literatur stammen -, die die Kandidatin/der Kandidat in Absprache mit der Deutschlehrperson ausgewählt hat (2-3 erzählende, 1-2 dramatische Texte). Der Prüfung liegt ein Textausschnitt aus einem dieser Werke mit Leitfragen zu Grunde. 15

17 Hilfsmittel Schriftliche Prüfung PC (inkl. Korrekturprogramm) eigenes Rechtschreibewörterbuch Mündliche Prüfung keine Hilfsmittel Bewertung Verfassen eines Textes Der Aufsatz wird nach den folgenden Kriterien beurteilt: klare Gliederung und logischer Aufbau 100 Punkte 20 Punkte vollständige, sachlich richtige und differenzierte Themenbearbeitung 20 Punkte fachliche Richtigkeit; Attraktivität, Originalität sprachlich richtige und stilistisch angemessene Gestaltung 20 Punkte 40 Punkte Mündliche Prüfung Bei der mündlichen Prüfung sollen geistige Reife, selbständiges Denken und klares Ausdrucksvermögen mindestens so stark berücksichtigt werden wie die gedächtnismässig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Beurteilung richtet sich nach den folgenden Kriterien: Textverständnis Textinterpretation Intentionen des Autors und Stilmittel erkennen Kommunikation und Gesprächsverhalten sprachliche Gestaltung Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. (BM: 5. und 6. Semester, EFZ: 3. bis 6. Semester) Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Prüfung auf eine ganze oder halbe Note gerundet. 16

18 Wegleitung Französisch Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Lehrplan Französisch der Wirtschaftsmittelschule und aus den Voraussetzungen für das DELF B1 (Diplôme d'etudes en Langue Française). Durchführung der Prüfung Zeitpunkt DELF B1 (Diplôme d Etudes en Langue Française) Ende 4. Semester Schlussprüfung Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Schriftliche Prüfung DELF B1 Schlussprüfung (Niveau B2) 105 Minuten 120 Minuten Mündliche Prüfung DELF B1 (inkl. 10 Min. Vorbereitung) 25 Minuten Ziele der Prüfung Die DELF B1-Prüfung richtet sich nach den Anforderungen der Prüfungsordnung DELF. Bei der Schlussprüfung zeigt die Kandidatin/der Kandidat, dass er/sie in der Lage ist, im kaufmännischen Berufsalltag auf Französisch schriftlich und mündlich kommunizieren zu können. Inhalte der Prüfung Die Schlussprüfung umfasst drei Teile: Hörverstehen Dauer: 30 Minuten. Beantworten von Fragen zu zwei bis drei Tondokumenten. Mindestens ein Dokument betrifft das Wirtschaftsfranzösisch. Leseverstehen Dauer: 45 Minuten. Beantworten von Fragen zu einem authentischen Text. Der Inhalt dieses Textes betrifft das Wirtschaftsfranzösisch. 17

19 Schreiben eines Textes Dauer: 45 Minuten. Verfassen eines Briefes aus dem Berufsalltag. Mögliche Inhalte: Problem lösen, eine Aufgabe erfüllen. Hilfsmittel DELF B1 Schlussprüfung keine Hilfsmittel keine Hilfsmittel Bewertung DELF B1 Gemäss Prüfungsordnung DELF und Umrechnungsskala 2 der Eidg. Berufsmaturitätskommission: Punkte Note Punkte Note Schlussprüfung Gemäss Umrechnungsskala 1 der Eidg. Berufsmaturitätskommission auf 75 Punkte umgerechnet: Punkte Note Punkte Note Für die DELF-Prüfungen wie auch die DFP SECB2-Prüfungen werden die erzielten Punkte gemäss der 100-Punkte-Skala DELF bzw. DFP SECB2 in Noten umgerech- 18

20 net. Die Skala basiert auf ganzen Punkten. Halbe DELF-Punkte werden aufgerundet. Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. (BM: 5. und 6. Semester, EFZ: 3. bis 6. Semester) Durchschnitt aus DELF B1 und Schlussprüfung auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Die Notengebung für die Fachnote Französisch richtet sich nach dem Reglement Zusätzliche Bestimmungen Privat erworbenes DELF B1-Diplom Resultate eines privat erworbenen DELF B1-Diploms können auf Antrag an die Schulleitung nur dann für die Fachnote angerechnet werden, wenn die entsprechende Prüfung bei Beginn des Lehrgangs nicht älter als 5 Jahre alt war. Nicht abgelegtes DELF B1-Diplom Kandidatinnen und Kandidaten, welche aus gesundheitlichen Gründen die DELF- Prüfung am offiziellen Termin nicht ablegen konnten, melden sich für den nächstmöglichen DELF-Prüfungstermin an. Zusätzlich erworbenes DELF B2-Diplom Kandidatinnen und Kandidaten, die zusätzlich ein DELF B2-Diplom erworben haben, welches zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 5 Jahre alt war, erhalten auf die erreichte Note nach Umrechnungsskala DELF B1 einen Zuschlag von 0.5 Notenpunkten. Zusätzlich erworbenes DALF C1-Diplom Weist die/der Lernende spätestens eine Woche vor dem Prüfungskonvent nach, das DALF C1-Diplom erworben zu haben, welches bei Beginn des Lehrgangs nicht älter als 5 Jahre alt war, wird zur Berechnung der Fachnote die Note 6 für die DELF B1-Prüfung gesetzt. 19

21 Wegleitung Englisch Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich dem Lehrplan Englisch der Wirtschaftsmittelschule und aus den Voraussetzungen für das Cambridge First Certificate. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Cambridge FCE (First Certificate in English) Ende 5. Semester Art und Dauer der Prüfung Schriftliche Prüfung Reading Comprehension 60 Minuten 20% Writing (two tasks from a choice of descriptive, 80 Minuten 20% narrative or discursive topics) Use of English 45 Minuten 20% Listening comprehension 40 Minuten 20% Mündliche Prüfung Interview 15 Minuten 20% Ziele und Inhalt der Prüfung Sie richten sich nach den Anforderungen der Prüfungsordnung des Cambridge First Certificate. Hilfsmittel Prüfungsordnung Cambridge First Certificate keine Hilfsmittel 20

22 Bewertung Gemäss Umrechnungsskala 1 der Eidg. Berufsmaturitätskommission: Punkte Note Punkte Note Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. (BM: 4. und 5. Semester, EFZ: 2. bis 5. Semester) Prüfungsnote Cambridge First Certificate, die gemäss obiger Skala umgerechnet wird. Zusätzliche Bestimmungen Privat erworbenes FCE-Diplom Resultate eines privat erworbenen FCE-Diploms können auf Antrag an die Schulleitung nur dann für die Fachnote angerechnet werden, wenn die entsprechende Prüfung bei Beginn des Lehrgangs nicht älter als 5 Jahre alt war. Nicht abgelegtes FCE-Diplom Kandidatinnen und Kandidaten, welche aus gesundheitlichen Gründen die FCE- Prüfung am offiziellen Termin nicht ablegen konnten, melden sich für den nächstmöglichen FCE-Prüfungstermin an oder legen eine interne FCE-Prüfung ab. Zusätzlich erworbenes CAE-Diplom Weist die/der Lernende spätestens eine Woche vor dem Prüfungskonvent nach, das CAE-Diplom erworben zu haben, welches bei Beginn des Lehrgangs nicht älter als 5 Jahre alt war, wird zur Berechnung der Fachnote die Prüfungsnote 6 gesetzt. 21

23 Wegleitung Geschichte und Staatslehre Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem dem Lehrplan Geschichte/Staatslehre der Wirtschaftsmittelschule. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Mündliche Prüfung (inkl. 15 Min. Vorbereitungszeit) 30 Minuten Ziele der Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat beweist ihre/seine Fähigkeit, historische und politische Kenntnisse in grössere Zusammenhänge zu stellen und einzuordnen. Die Kandidatin/der Kandidat weist sich über vertiefte politisch-staatskundliche Kenntnisse aus. Inhalte der Prüfung Prüfungsthema ist ein von der Kandidatin/vom Kandidaten in Absprache mit dem Examinator/der Examinatorin ausgewähltes Spezialthema aus dem Lehrplan. Als Prüfungsgrundlage dienen 6 Quellen, die die Kandidatin/der Kandidat zu ihrem/seinem Thema erhalten hat. Staatslehre ist obligatorischer Bestandteil der Prüfung und darf höchstens 5 Minuten der Prüfungszeit in Anspruch nehmen. Hilfsmittel keine Hilfsmittel Bewertung Bewertet werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse (Sachliche Richtigkeit und Detailkenntnisse) und entwickelten Fähigkeiten (angemessenes Eingehen auf Fragestellungen und selbständige Darstellung von Zusammenhängen) sowie die Qualität der Präsentation. 22

24 Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. (Liestal: 5. und 6. Semester, Reinach: 3. und 4. Semester) Mündliche Prüfung (ganze oder halbe Note) 23

25 Wegleitung Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Lehrplan Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Recht der Wirtschaftsmittelschule. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Mündliche Prüfung (inkl. Vorbereitungszeit) Minuten Ziel der Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat weist sich über volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagenkenntnisse aus, verknüpft sie und ist in der Lage sie auf konkrete volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen anzuwenden. Sie/er setzt ein methodisches Instrumentarium ein, um volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen zu bearbeiten und seine/ihre Überlegungen strukturiert und nachvollziehbar zu präsentieren. Inhalte der Prüfung Die Prüfungsaufgaben enthalten volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen. Das Schwergewicht der Prüfung liegt auf Fragestellungen, die die Kandidatin/den Kandidaten zu vernetztem Denken herausfordern. Es wird nicht nur die Fachkompetenz, sondern auch die Methodenkompetenz geprüft. Hilfsmittel ZGB und OR. Je nach Prüfungsteil dürfen auch andere Hilfsmittel benützt werden. Diese werden rechtzeitig bekannt gegeben. 24

26 Bewertung Die geistige Reife, das selbständige Denken und klare Ausdrucksvermögen sollen mindestens so stark berücksichtigt werden wie die gedächtnismässig erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. (BM: 5. und 6. Semester, EFZ für das Fach W&G 3: 3.bis 6. Semester) Mündliche Prüfung (ganze oder halbe Note) 25

27 Wegleitung Mathematik Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich dem Lehrplan Mathematik der Wirtschaftsmittelschule. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Schriftliche Prüfung 120 Minuten Die Prüfung wird von einer Dozentin/einem Dozenten der FHNW erstellt. Sie/er wird dabei von den Fachlehrpersonen der einzelnen Schulen unterstützt. Ziele der Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat erkennt, bearbeitet und löst mathematische Problemstellungen im Rahmen der behandelten Stoffgebiete. Sie/er stellt die Lösungswege strukturiert und nachvollziehbar dar. Inhalte der Prüfung Prüfungsstoff bilden die Themen des Lehrplans Mathematik. Die Prüfungsaufgaben enthalten insbesondere: Formale und angewandte algebraische Elemente Elemente aus folgenden Bereichen: Lineare Funktionen und lineare Gleichungen mit einer und mehreren Unbekannten, lineare Optimierungen, quadratische Funktionen, Potenzen, Wurzeln, Logarithmen Finanzmathematik: Zinseszins, Rentenrechnen Der Lösungsweg ist auf jeden Fall lückenlos darzustellen. Hilfsmittel Formelsammlung WMS Nichtdruckender numerischer netzunabhängiger Taschenrechner Geo-Dreieck 26

28 Bewertung Die Bewertung orientiert sich an einer von der Prüfungserstellerin/vom Prüfungsersteller ausgearbeiteten Standardlösung. Folgefehler innerhalb der gleichen Aufgabe führen zu keinen Abzügen. Sie sind bei der Korrektur als Folgefehler zu kennzeichnen. Bei Aufgaben, die verschieden aufgefasst oder gelöst werden können, wird jede Lösung, die einer richtigen Überlegung entspricht und nicht unmöglich ist, gewertet, auch wenn der Lösungsweg einfacher hätte sein können. Unbelegte Resultate (fehlende Lösungswege) werden nicht berücksichtigt. Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten des 5. und 6. Semesters auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Prüfungsnote 50%: Schrifliche Prüfung (ganze oder halbe Note) 27

29 Wegleitung Finanz- und Rechnungswesen Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Lehrplan Finanz- und Rechnungswesen der Wirtschaftsmittelschule. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Schriftliche Prüfung 180 Minuten Die Prüfung wird von einer Dozentin/einem Dozenten der FHNW erstellt. Sie/er wird dabei von den Fachlehrpersonen der einzelnen Schulen unterstützt. Ziele der Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat analysiert die grundlegenden und wichtigsten buchhalterischen/rechnerischen Aufgaben eines Betriebs, erfasst sie, ordnet sie ein und löst sie. Sie/er stellt die Lösungswege strukturiert und nachvollziehbar dar. Inhalte der Prüfung Prüfungsstoff bilden die Themen des Lehrplans Finanz- und Rechnungswesen. Die Prüfungsaufgaben enthalten insbesondere: buchhalterisch/rechnerisch verknüpfte Elemente rein buchhalterische Elemente Elemente, die das Verständnis von Zusammenhängen prüfen Der Lösungsweg ist auf jeden Fall lückenlos darzustellen. Hilfsmittel Die Art der Hilfsmittel wird spätestens zu Beginn des 6. Semesters bekannt gegeben. 28

30 Bewertung Die Bewertung orientiert sich an einer von der Prüfungserstellerin/vom Prüfungsersteller ausgearbeiteten Standardlösung. Angewendet wird eine 100 Punkte-Skala. Folgefehler innerhalb der gleichen Aufgabe führen zu keinen Abzügen. Sie sind bei der Korrektur als Folgefehler zu kennzeichnen. Bei Aufgaben, die verschieden aufgefasst oder gelöst werden können, wird jede Lösung, die einer richtigen Überlegung entspricht und nicht unmöglich ist, gewertet, auch wenn der Lösungsweg einfacher hätte sein können. Unbelegte Resultate (fehlende Lösungswege) werden nicht berücksichtigt. Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. (BM: 5. und 6. Semester, EFZ für das Fach W&G 3: 3. bis 6. Semester) Schrifliche Prüfung (ganze oder halbe Note) 29

31 Wegleitung Information/Kommunikation/ Administration (IKA) Prüfungsstoff Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Lehrplan Information/Kommunikation/ Administration (IKA) der Wirtschaftsmittelschule. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Ende 6. Semester Art und Dauer der Prüfung Schriftliche Prüfung 120 Minuten Ziele der Prüfung Die Kandidatin/der Kandidat löst komplexe Aufgaben aus dem Alltag der Bürokommunikation unter sinnvollem Einsatz von Standard-Software effizient. Sie/er erstellt fehlerfreie, adressatenbezogene und ansprechend gestaltete Schriftstücke. Inhalte der Prüfung Die Prüfung basiert auf einem Fall/einer Ausgangslage. Daraus werden die einzelnen Aufgaben abgeleitet. Geprüft werden Word, Excel, PowerPoint, Wirtschaftssprache sowie Informatiktheorie und Bürokommunikation. Es stehen folgende Fertigkeiten im Vordergrund: Produktion von Dokumenten (Beherrschen der Computerfunktionen und Kenntnisse über die geltenden Normen, so dass den Empfängern ein guter Eindruck vom Unternehmen vermittelt wird) Kommunikation (Beherrschen der Kommunikationstechniken und Hilfsmittel sowie Kenntnisse über die Techniken, die eine klare, effiziente und überzeugende Kommunikation ermöglichen) Organisation, Verwendung und Analyse von Daten (Kenntnisse über die Mittel und Techniken für ein angemessenes Daten- und Informationsmanagement) Organisation von Aktivitäten (Kenntnisse über die Strategien und Techniken, mit denen die Arbeit effizient und rationell gestaltet werden kann) Dokumentation (Fähigkeit, Informationen zu beschaffen) 30

32 Hilfsmittel Alle Windows- und Office-Hilfssysteme sowie die Schulungsunterlagen in Papierform. Aufsichtspersonen leisten Hilfe bei auftretenden Hardware-Problemen. Bewertung Gemäss den Richtlinien der Zentralprüfungskommission (ZPK). Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Erfahrungs- und Prüfungsnoten und wird auf eine Dezimalstelle gerundet. Erfahrungsnote 50%: Prüfungsnote 50%: Durchschnitt aus den Zeugnisnoten des 3. bis 6. Semesters auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Schriftliche Prüfung (ganze oder halbe Note) 31

33 Wegleitung Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) Prüfungsstoff Die IDPA richtet sich nach dem eidgenössischen Rahmenlehrplan für die Berufsmaturität kaufmännischer Richtung. Das Handbuch Interdisziplinäre Projektarbeit an den Schulorten liefert einen Überblick zu Rahmenbedingungen, Methoden und Evaluation. Durchführung der Prüfung Zeitpunkt 6. Semester (Liestal) Art und Dauer Die IDPA verfolgt fächerübergreifende und handlungsorientierte Problemstellungen. Sie erfordert sowohl Sach- und Methoden- als auch Selbst- und Sozialkompetenz. Sie wird klassenweise durchgeführt und von den Lernenden in kleinen Gruppen selbständig geplant und erarbeitet. Die IDPA umfasst mind. 40 Lektionen. Ziel Die IDPA stellt einen konkreten Bezug zur Arbeitswelt her und berücksichtigt gesellschaftliche und kulturelle Perspektiven. Die Lernenden setzen sich mit einem Projektthema interdisziplinär auseinander und leisten durch die Anwendung der Methoden der Projektarbeit einen eigenständigen Beitrag zur gemeinsamen Erarbeitung des Themas. Inhalt Die Klasse vereinbart mit den betreuenden Lehrpersonen ein Klassenthema. Jede Gruppe setzt sich vertieft mit einem selbst gewählten Themenbereich innerhalb des Klassenthemas auseinander. Jede Gruppe formuliert Arbeitshypothesen, die sie mittels eigener Feldforschung und unter Einbezug von Fachliteratur bearbeitet. Die Ergebnisse werden präsentiert und als Produkt schriftlich zusammengefasst. Vorbereitung Das notwendige Grundwissen wird im Deutschunterricht vermittelt und vertieft. 32

34 Betreuung Die Lernenden werden von der Deutschlehrperson und einer weiteren Fachlehrperson der Klasse begleitet, die eines der BM-Fächer unterrichtet. Koordination Die betreuenden Lehrpersonen werden bei der Vorbereitung und der Durchführung durch den/die Koordinator/in IDPA unterstützt (siehe Pflichtenheft Koordinator/in). Bewertung Die einzelnen Arbeitsschritte werden am Schluss der Arbeit gemeinsam reflektiert und in der schriftlichen Zusammenfassung festgehalten. Die Ergebnisse und der Gesamtprozess werden von den betreuenden Lehrpersonen beurteilt und benotet. Konzept, Produkt und Präsentation der IDPA werden anhand einer Bewertungstabelle durch die betreuenden Lehrpersonen bewertet (100-Punkte-Skala). In der Regel wird für alle Mitglieder einer Projektgruppe die gleiche Note erteilt. Die Bewertung wird schriftlich mitgeteilt. Formale Berechnung der IDPA-Note und Einbindung in die BM-Fachnoten Die Note der IDPA wird als ganze oder halbe Note erfasst. Sie fliesst sowohl in die Deutschnote als auch in die Fachnote des zweiten BM-Faches im 6. Semester (in Reinach im 5. Semester) zu je 25% ein, d.h.: Note IDPA 25% übrige Semesternoten pro Fach 75% Die Note der IDPA wird als eigenständige Zeugnisnote im Semesterzeugnis ausgewiesen. Diese Zeugnisnote zählt jedoch nicht für die Semesterpromotion. Sie fliesst für den Abschluss in das EFZ Fach Ausbildungseinheiten und selbständige Arbeit ein. 33

35 Wegleitung Ausbildungseinheiten und Selbständige Arbeit Dieses Fach setzt sich zusammen aus den drei Ausbildungseinheiten (Position 1) und der Selbständigen Arbeit (Position 2). Position 1: Ausbildungseinheiten (AE) Durchführung der Prüfung Zeitpunkt Die Ausbildungseinheiten finden in Liestal im 2. bis 4. Semester und in Reinach im 2. bis 5. Semester statt. Dauer Eine Ausbildungseinheit umfasst 10 bis 20 Lektionen. Form und Inhalt Die Kandidatin/der Kandidat erhalten spätestens zu Beginn der jeweiligen Ausbildungseinheit den entsprechenden Arbeitsauftrag. Sie/er regelt die Zielsetzung (mit Verweis auf Dispositions- und Leistungsziele), Aufgabenstellung und Leistungsbeurteilung. Hilfsmittel gemäss jeweiligem Arbeitsauftrag Bewertung Die Ausbildungseinheiten 1 bis 3 werden jeweils in ganzen und halben Noten bewertet. Die Bewertungskriterien sind in den Arbeitsaufträgen definiert. Die Noten der Ausbildungseinheiten 1-3 werden jeweils als eigenständige Zeugnisnote im Semesterzeugnis ausgewiesen. Diese Zeugnisnote zählt jedoch nicht für die Semesterpromotion. Sie fliesst für den Abschluss in das EFZ Fach Ausbildungseinheiten und selbständige Arbeit ein. 34

36 Formale Berechnung der Positionsnote Ausbildungseinheiten Die Positionsnote Ausbildungseinheiten ergibt sich aus dem Durchschnitt der drei Ausbildungseinheiten auf eine ganze oder halbe Note gerundet. Position 2: Selbständige Arbeit Formale Berechnung der Positionsnote Selbständige Arbeit Die Positionsnote Selbständige Arbeit ergibt sich aus der Note der Interdisziplinären Projektarbeit (IDPA). Diese Note wird als ganze oder halbe Note im Zeugnis des 6. Semesters (Liestal) bzw. des 5. Semesters (Reinach) ausgewiesen. Fachnote Formale Berechnung der Fachnote Die Fachnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der doppelt gezählten Positionsnote Ausbildungseinheiten und der Positionsnote Selbständige Arbeit auf eine Dezimalstelle gerundet: Pos. 1 Durchschnitt der Noten für die Ausbildungseinheiten 1-3 mal 2 (d.h. Pos. 1 zählt doppelt) + Pos. 2 Erfahrungsnote für die Interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) : 3 = Fachnote Ausgabe Oktober

Wirtschaftsmittelschule WMS 3+1. Wegleitung zum Qualifikationsverfahren. Gültig für die Abschlussjahrgänge 2016 und 2017

Wirtschaftsmittelschule WMS 3+1. Wegleitung zum Qualifikationsverfahren. Gültig für die Abschlussjahrgänge 2016 und 2017 Wirtschaftsmittelschule WMS 3+1 Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Gültig für die Abschlussjahrgänge 2016 und 2017 Version: 05.11.2015 Wegleitung zur Prüfungsverordnung der Wirtschaftsmittelschule

Mehr

Kaufmännische Berufsfachschule. Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsverfahren. schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2014/2016

Kaufmännische Berufsfachschule. Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsverfahren. schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2014/2016 Kaufmännische Berufsfachschule Ausführungsbestimmungen Qualifikationsverfahren schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2014/2016 Büroassistentinnen/ Büroassistenten Qualifikationsverfahren

Mehr

Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017

Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017 Abteilung BM Kaufmännische Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 1 / M-Profil Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT) über die Berufsmaturität

Mehr

Berufsmaturitätsprüfungen 2017

Berufsmaturitätsprüfungen 2017 Abteilung BM Berufsmaturitätsprüfungen 2017 BM 2 Typ Dienstleistungen Vollzeit und berufsbegleitend Wegleitung 1 Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009

Mehr

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil) mit Ausbildungsbeginn vor dem 1.1.

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil) mit Ausbildungsbeginn vor dem 1.1. DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Wirtschaft, Gesundheit und Soziales 31. Juli 2015 Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung

Mehr

WEGLEITUNG Für Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil)

WEGLEITUNG Für Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil) DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT Abteilung Berufsbildung und Mittelschule Sektion Wirtschaft, Gesundheit und Soziales 12. März 2014 WEGLEITUNG Für Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung

Mehr

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren Technische Berufsmaturität lehrbegleitend

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren Technische Berufsmaturität lehrbegleitend Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren 2017 (2013 2017) Technische Berufsmaturität lehrbegleitend

Mehr

Berufsmaturität Prüfungswegleitung

Berufsmaturität Prüfungswegleitung Berufsmaturität Prüfungswegleitung Gültig ab 2016 Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Olten Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule S olothurn Kaufmännische Berufsfachschule Olten Kaufmännische Berufsfachschule

Mehr

Übersicht über das Qualifikationsverfahren 2017

Übersicht über das Qualifikationsverfahren 2017 KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T 041 728 28 28, info.kbz@zg.ch Übersicht über das Qualifikationsverfahren 2017 Kaufmann / Kauffrau Erweiterte Grundbildung

Mehr

Kaufmännische Berufsmaturität (BM II)

Kaufmännische Berufsmaturität (BM II) Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Kaufmännische Berufsmaturität (BM II) nach abgeschlossener Berufslehre 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Organisatorisches

Mehr

Ergänzende Weisungen zur Schlussprüfung an der Handelsmittelschule HMS

Ergänzende Weisungen zur Schlussprüfung an der Handelsmittelschule HMS Ergänzende Weisungen zur Schlussprüfung an der Handelsmittelschule HMS Grundlagen Die Grundlagen befinden sich in der Verordnung über die Handelsmittelschule (V HMS) vom 19.05.2010, und zwar in den 14

Mehr

Kanton Graubünden Reglement über die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung Ausgabe 2008

Kanton Graubünden Reglement über die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung Ausgabe 2008 Kanton Graubünden Reglement über die Berufsmaturität naturwissenschaftliche Richtung Ausgabe 2008 Gestützt auf - Artikel 17 Absatz 4, Artikel 25 und Artikel 39 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung

Mehr

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Qualifikationsverfahren 2015

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Qualifikationsverfahren 2015 Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2015 Qualifikationsverfahren 2015 (2012 2015) Kaufmann/Kauffrau M-Profil 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Organisatorisches

Mehr

Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau B-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht

Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau B-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2017 (Jahrgang 2014 2017) Kaufmann/Kauffrau B-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung

Mehr

Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht

Reglement Qualifikationsverfahren Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2016 (Jahrgang 2013 2016) Kaufmann/Kauffrau E-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung

Mehr

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren

8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren Art. 19 Zulassung Zu den Qualifikationsverfahren wird zugelassen, wer die berufliche Grundbildung erworben hat: a. nach den Bestimmungen dieser Verordnung; b. in einer

Mehr

Prüfungswegleitung 2018

Prüfungswegleitung 2018 Prüfungswegleitung 2018 für die Handelsmittelschule an der Kantonsschule Kollegium Schwyz, die Kaufmännische Berufsschule Lachen und die Kaufmännische Berufsschule Schwyz 1. Grundlagen Berufsmaturitätslehrgang

Mehr

HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS)

HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS) Reglement über die Abschlussprüfungen zur Erlangung des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses und der kaufmännischen Berufsmaturität Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche

Mehr

Kaufmännische Berufsfachschule. Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsverfahren. schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2015/2018 BM 1

Kaufmännische Berufsfachschule. Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsverfahren. schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2015/2018 BM 1 Kaufmännische Berufsfachschule Ausführungsbestimmungen Qualifikationsverfahren schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2015/2018 BM 1 Berufsmaturitätsprüfungen an der Kaufmännischen Berufsmittelschule

Mehr

Kanton Zug Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug,

Kanton Zug Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug, Kanton Zug 4. Ausführungsbestimmungen zum Einführungsgesetz Berufsbildung (Prüfungs und Promotionsreglement für die Berufsmaturität am Gewerblich industriellen Bildungszentrum und am Kaufmännischen Bildungszentrum)

Mehr

Aide-mémoire VII Notenberechnung, Promotion, Berufsmaturitätsabschluss, Bewertung der Interdisziplinären Projektarbeit

Aide-mémoire VII Notenberechnung, Promotion, Berufsmaturitätsabschluss, Bewertung der Interdisziplinären Projektarbeit EIDGENÖSSISCHE BERUFSMATURITÄTSKOMMISSION COMMISSION FEDERALE DE MATURITE PROFESSIONNELLE COMMISSIONE FEDERALE DI MATURITÀ PROFESSIONALE CUMISSIUN FEDERALA DA MATURITAD PROFESSIUNALA Aide-mémoire VII Notenberechnung,

Mehr

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen

Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen Reglement über die gymnasialen Maturitätsprüfungen.7 Vom. Juli 0 (Stand. August 0) Das Departement für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn gestützt auf 0 des Mittelschulgesetzes vom 9. Juni 005 )

Mehr

PROMOTIONS UND PRÜFUNGSREGLEMENT BM II WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN AB STUDIENBEGINN 2015

PROMOTIONS UND PRÜFUNGSREGLEMENT BM II WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN AB STUDIENBEGINN 2015 PROMOTIONS UND PRÜFUNGSREGLEMENT BM II WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN AB STUDIENBEGINN 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen... 3 2 Promotion... 3 3 Allgemeine Richtlinien des Qualifikationsverfahrens...

Mehr

Prüfungsreglement. M-Profil Umrechnung BM ins EFZ. Grundlagen

Prüfungsreglement. M-Profil Umrechnung BM ins EFZ. Grundlagen Prüfungsreglement M-Profil Umrechnung BM ins EFZ Grundlagen - das Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG) - die Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003 (BBV) - das

Mehr

Wegleitung. Kaufmännische Berufsmaturität für Erwachsene (BM2) Vollzeitiger Bildungsgang

Wegleitung. Kaufmännische Berufsmaturität für Erwachsene (BM2) Vollzeitiger Bildungsgang Wegleitung Kaufmännische Berufsmaturität für Erwachsene (BM2) Vollzeitiger Bildungsgang 21.11.2011 Ziele Der Berufsmaturitätsunterricht nach abgeschlossener Lehre (BM2) an der KBS Glarus vermittelt in

Mehr

Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS)

Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) 640. Reglement über Aufnahmen und Übertritte an die Berufsmaturitätsschule (BM) und an die Wirtschaftsmittelschule (WMS) Vom 5. Mai 007 (Stand. August 007) Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung,

Mehr

= = = = = = mêωñìåöëïéöäéáíìåö=ns=omnt=

= = = = = = mêωñìåöëïéöäéáíìåö=ns=omnt= mêωñìåöëïéöäéáíìåönsomnt der Kaufmännischen Berufsschule Lachen _ÉêìÑëã~íìêáí íëäéüêö~åö OMNRÓOMNT ÄÉêìÑëÄÉÖäÉáíÉåÇ NKdêìåÇä~ÖÉå vom 01.08.2015 1.1 Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom

Mehr

6.3 Italienisch oder Spanisch

6.3 Italienisch oder Spanisch 6.3 Italienisch oder Spanisch 6.3.1 Richtziele Kenntnisse Die Lernenden verfügen über die sprachlichen und metasprachlichen Instrumente, welche das Erreichen von Niveau A1 und A2 des Europäischen Sprachenportfolios

Mehr

Prüfungsreglement E-Profil Grundlagen

Prüfungsreglement E-Profil Grundlagen Prüfungsreglement E-Profil Grundlagen - das Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002 (BBG) - die Verordnung über die Berufsbildung vom 19. November 2003 (BBV) - das Reglement über die

Mehr

Kaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS II) Einjähriger Lehrgang

Kaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS II) Einjähriger Lehrgang Kaufmännische Berufsmaturität für gelernte Berufsleute (BMS II) Einjähriger Lehrgang INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines... 2 1.1 Ziel des Lehrgangs 1.2 An wen richtet sich der Lehrgang? 1.3 Lehrgangsmodelle

Mehr

Informationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura

Informationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura BM Informationen zum schulischen Bereich der Berufsmatura BM-Absolventen 2016-2019 A) Allgemeine Informationen B) Prüfungen und Promotion C) Unterrichtsrhythmus (3 Jahre) /Schulfächer S. Forni, Leiter

Mehr

Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten

Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten Qualifikationsverfahren Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten Erarbeitet durch: SSK, Sprachregionale Prüfungskommission im Detailhandel

Mehr

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten Lehrabschlussprüfungen für Kauffrau/ Kaufmann Basisbildung (Profil B) Erweiterte Grundbildung (Profil E) Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten Ausgabe vom 25. Juli 2005 Kaufmännische Grundbildung

Mehr

Reform Kaufmännische Grundbildung B- und E- Profil ab Schuljahr 2012/ Neuerungen - Qualifikationsverfahren - Promotionsordnung E-Profil

Reform Kaufmännische Grundbildung B- und E- Profil ab Schuljahr 2012/ Neuerungen - Qualifikationsverfahren - Promotionsordnung E-Profil Reform Kaufmännische Grundbildung B- und E- Profil ab Schuljahr 2012/2013 - Neuerungen - Qualifikationsverfahren - Promotionsordnung E-Profil 1 Webseite: www.skkab.ch 2 Die Neuerungen 1. Profildifferenzierung

Mehr

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen

Kanton St.Gallen Bildungsdepartement. Kaufmännisches Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen Wegleitung für die Durchführung des Qualitätsverfahrens zum Erwerb der Kaufmännischen Berufsmaturität und des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses Kaufmann/Kauffrau am KBZ Gültig für den Jahrgang 2015-2018

Mehr

Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Wirtschaftsmittelschule

Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Wirtschaftsmittelschule Amtsinterner Neudruck vom Juli 2016 Berufsmaturitätsprüfungsreglement der Wirtschaftsmittelschule vom 27. Juni 2012 1 Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 35 des Mittelschulgesetzes

Mehr

Rechtserlass PDF-Version. Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsmittelschulen (V Berufsmaturität BMS) 1. Aufnahme

Rechtserlass PDF-Version. Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsmittelschulen (V Berufsmaturität BMS) 1. Aufnahme Rechtserlass 422.251 PDF-Version Verordnung über die Berufsmaturität an Berufsmittelschulen (V Berufsmaturität BMS) Vom 7. November 2007 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf die 18 Abs. 2

Mehr

KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT

KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURITÄT für Berufslernende KVM Reglement über die Zulassung und die Promotion Reglement über die Berufsmaturitätsprüfungen I Reglement über die Zulassung und die Promotion für die

Mehr

Berufsmaturität. Wirtschaft und Dienstleistungen. Ursula Wildi / Rektorin Eva Eggenberger / Prorektorin / Leiterin Berufsmaturität.

Berufsmaturität. Wirtschaft und Dienstleistungen. Ursula Wildi / Rektorin Eva Eggenberger / Prorektorin / Leiterin Berufsmaturität. Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Ursula Wildi / Rektorin Eva Eggenberger / Prorektorin / Leiterin Berufsmaturität 01/02/16 Folie 1 Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft

Mehr

Reglement Qualifikationsverfahren 2015. Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht

Reglement Qualifikationsverfahren 2015. Kaufmann/Kauffrau E-Profil. 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2015 (2012 2015) Kaufmann/Kauffrau E-Profil 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und

Mehr

Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität für gelernte Berufsleute GSBM II

Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität für gelernte Berufsleute GSBM II Gesundheitlich-Soziale Berufsmaturität für gelernte Berufsleute GSBM II Ein Angebot des Berufsbildungszentrums Olten Gewerblich-Industrielle Berufsfachschule Olten Was ist die Berufsmaturität? Die Berufsmaturität

Mehr

Wegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2)

Wegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2) Wegleitung zur Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 2) Agenda März/April 2016 Mai/Juni 2016 Sie erhalten Ihr persönliches Prüfungsaufgebot. Sie können daraus ersehen an welchen Terminen eine Prüfung

Mehr

KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch

KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Reglement über die Berufsmaturität am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug Nur gültig für Lernende mit Schuleintritt ab Schuljahr 206/7 Vom 23. Juni 206 Das Kaufmännische Bildungszentrum Zug, gestützt auf

Mehr

Herzlich willkommen an der kaufmännischen Berufsfachschule Olten 7. November 2012

Herzlich willkommen an der kaufmännischen Berufsfachschule Olten 7. November 2012 Herzlich willkommen an der kaufmännischen Berufsfachschule Olten 7. November 2012 7.11.2012/U. Wildi 1 Begrüssung Georg Berger, Direktor BBZ Olten 7.11.2012/U. Wildi 2 Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung

Mehr

Berufsmaturität. Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Gesundheit und Soziales. BMS II Vollzeit Modell. am BBZ Schaffhausen

Berufsmaturität. Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Gesundheit und Soziales. BMS II Vollzeit Modell. am BBZ Schaffhausen Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement Berufsmaturität der Ausrichtung Gesundheit und Soziales BMS II Vollzeit Modell am BBZ Schaffhausen Studienführer 1. Was ist die Berufsmaturität Die Berufsmaturität

Mehr

Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)

Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung

Mehr

H KV. Die Berufslehren in der kaufmännischen Grundbildung. Handelsschule KV Schaffhausen Bildung & Kompetenz. eine attraktive Berufsausbildung

H KV. Die Berufslehren in der kaufmännischen Grundbildung. Handelsschule KV Schaffhausen Bildung & Kompetenz. eine attraktive Berufsausbildung H KV Handelsschule KV Schaffhausen Bildung & Kompetenz Die Berufslehren in der kaufmännischen Grundbildung eine attraktive Berufsausbildung Kaufleute sind in allen Wirtschafts- und Verwaltungszweigen tätig,

Mehr

BERUFLICHE GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ

BERUFLICHE GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ BERUFLICHE GRUNDBILDUNG KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ 1. April 2016 Inhalt KAUFFRAU/KAUFMANN EFZ... 4 Handlungskompetenzen... 4 DIE UNTERSCHIEDE ZWISCHEN B-PROFIL UND E-PROFIL... 5 BETRIEBLICHER TEIL DER AUSBILDUNG...

Mehr

Kaufmännische Berufsmatura nach abgeschlossener Lehre

Kaufmännische Berufsmatura nach abgeschlossener Lehre Kaufmännische Berufsmatura nach abgeschlossener Lehre BM 2 Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft 2-semestrige BM-2-Vollzeit Montag bis Donnerstag ganztags 4-semestrige BM-2-Teilzeit Montag und

Mehr

Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung

Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung Wegleitung für die Lehrabschlussprüfung insbesondere im Fach Allgemeinbildung vom 1. August 2006 1. Begriff Lehrabschlussprüfung Eine Lehrabschlussprüfung besteht in der Regel aus den drei Teilen: a) Berufliche

Mehr

Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO)

Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO) 45.0 Verordnung über die Handelsmittelschule (HMSVO) Gestützt auf Art. 45 Abs. der Kantonsverfassung ) und Art. 9 des Gesetzes über die Mittelschulen im Kanton Graubünden ) von der Regierung erlassen am

Mehr

Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC

Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Ausführungsbestimmungen Wirtschaft und Gesellschaft (W&G) für Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC Basis-Grundbildung

Mehr

Studiengang 2.Das HF NDS BM erfolgt berufsbegleitend und dauert 3 Semester. Schuljahresbeginn und Ferien fallen mit jenen der AGS Basel zusammen.

Studiengang 2.Das HF NDS BM erfolgt berufsbegleitend und dauert 3 Semester. Schuljahresbeginn und Ferien fallen mit jenen der AGS Basel zusammen. Nachdiplomstudium in Betriebl. Management: O 1.900 Ordnung betreffend das Nachdiplomstudium in Betrieblichem Management der Höheren Fachschulen an der Allgemeinen Gewerbeschule Basel (Ordnung HF NDS BM)

Mehr

Die Teilkriterien für die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sind direkt aus den entsprechenden Teilzielen dieser Kompetenzen abgeleitet.

Die Teilkriterien für die Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen sind direkt aus den entsprechenden Teilzielen dieser Kompetenzen abgeleitet. Beurteilung der Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen (MSS-Kompetenzen) Auch für die Bestimmung der Noten für die im Voraus festgelegten Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenzen können Teilkriterien

Mehr

Ausführungsbestimmungen AUTP 1W

Ausführungsbestimmungen AUTP 1W Automatiker/in EFZ Qualifikationsbereich Teilprüfung Ausführungsbestimmungen AUTP 1W Version 1.1 vom 1. März 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorgaben aus der «Verordnung über die berufliche Grundbildung»...

Mehr

Berufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2)

Berufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2) Berufsmaturität Wirtschaft für Erwachsene (BM2) Berufsleute mit EFZ Kauffrau / Kaufmann E- und B-Profil Berufsbegleitender Studiengang: August 2016 Juni 2018 Vollzeitstudiengang: August 2016 Juni 2017

Mehr

Wegleitung zu den Berufsmaturitätsprüfungen ab 2011 an den Kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich

Wegleitung zu den Berufsmaturitätsprüfungen ab 2011 an den Kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Wegleitung zu den Berufsmaturitätsprüfungen ab 2011 an den Kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen des Kantons Zürich Fassung vom September 2010 Diese Wegleitung ersetzt alle vorangehenden Fassungen Wegleitung

Mehr

Reglement über die interkantonalen und kantonalen Prüfungen an der DMS 2 Muttenz

Reglement über die interkantonalen und kantonalen Prüfungen an der DMS 2 Muttenz 64. Reglement über die interkantonalen und kantonalen Prüfungen an der DMS Muttenz Vom 7. Juni 00 (Stand. August 00) Die Präsidentenkonferenz der Schulen des KV Baselland, gestützt auf die Richtlinien

Mehr

Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Berufsmaturität. Technik, Architektur und Life Science. BMS I Lehrbegleitendes Modell

Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement. Berufsmaturität. Technik, Architektur und Life Science. BMS I Lehrbegleitendes Modell Studienführer mit Prüfungs- und Promotionsreglement Berufsmaturität der Ausrichtung Technik, Architektur und Life Science BMS I Lehrbegleitendes Modell am BBZ Schaffhausen Studienführer 1. Was ist die

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen Aufnahme in die kant. Handelsmittelschulen Reglement 41.50.5 Reglement für die Aufnahme in die kantonalen Handelsmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes

Mehr

Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft

Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Vollzeitlehrgang Ausbildungsbeginn 2017 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation mit vielen

Mehr

Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft

Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Berufsmaturität nach Abschluss berufliche Grundbildung (BM 2) Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen Typ Wirtschaft Berufsbegleitender Lehrgang Ausbildungsbeginn 2015 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen

Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen 41.50.4 Reglement für die Aufnahme in die Fachmittelschulen (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt auf 14 des Mittelschulgesetzes vom 1.

Mehr

KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA NACH DER LEHRE (BM 2)

KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA NACH DER LEHRE (BM 2) KAUFMÄNNISCHE BERUFSMATURA NACH DER LEHRE (BM 2) Schuljahr 2013/2014 Anspruchsvolle Zusatzqualifikation mit vielen Chancen Der Besuch der Kaufmännischen Berufsmaturitätsschule (BM 2) dient dem Erwerb der

Mehr

Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement)

Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement) Berufsmaturitätsreglement 413.326 Reglement über die Aufnahme an die Berufsmittelschulen und den Berufsmaturitätsabschluss (Berufsmaturitätsreglement) (vom 1. Oktober 2002) 1 Der Bildungsrat beschliesst:

Mehr

M-PROFIL. E-Profil Erweiterte Grundbildung Kauffrau/Kaufmann

M-PROFIL. E-Profil Erweiterte Grundbildung Kauffrau/Kaufmann M-PROFIL 1 E-Profil Erweiterte Grundbildung Kauffrau/Kaufmann Ziele, Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen 3 2 Lehrverlauf 4 Eine Lehre drei Profile 6 Schulische Ausbildung 7 Promotion 8 Qualifikationsverfahren

Mehr

Kauffrau/Kaufmann M-Profil

Kauffrau/Kaufmann M-Profil Neue kaufmännische Grundbildung (NKG) KV Lenzburg-Reinach BUSINESS SCHOOL Aavorstadt 2 5600 Lenzburg E-Mail: info.lenzburg@kvnet.ch Kauffrau/Kaufmann M-Profil Erweiterte Grundbildung mit Berufsmaturität

Mehr

B-Profil. B-Profil Basisbildung Kauffrau/ Kaufmann

B-Profil. B-Profil Basisbildung Kauffrau/ Kaufmann B-Profil 1 B-Profil Basisbildung Kauffrau/ Kaufmann Ziele, Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen 3 2 Lehrverlauf 4 Eine Lehre drei Profile 6 Schulische Ausbildung 7 Unter- oder überfordert im B-Profil

Mehr

Detailhandelsfachleute mit kaufmännischer Berufsmatura

Detailhandelsfachleute mit kaufmännischer Berufsmatura Uebersicht Dauer der Lehre Praktische Ausbildung 3 Jahre in Betrieben des Gross- und Detailhandels in allen Branchen des Detailhandels in Fach- und Spezialgeschäften, bei Grossverteilern usw. Detailhandels-Assistentin

Mehr

Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen

Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen Stand April 1998 KANTON ZÜRICH Reglement für die Abschlussprüfungen der kantonalen Handelsmittelschulen vom 14. Januar 1997 1 1 Der Kanton erteilt nach den Bestimmungen der Bundesgesetzgebung über die

Mehr

Reglement Promotion Matura-Abteilung

Reglement Promotion Matura-Abteilung Reglement Promotion Matura-Abteilung Dieses Reglement enthält die Bestimmungen für die Promotion in die nächst höhere Klasse der Matura-Abteilung und für die Maturitätsprüfungen. Es richtet sich nach der

Mehr

Verordnung über die Berufsmaturität

Verordnung über die Berufsmaturität Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 30. November 1998 Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (Bundesamt), gestützt auf Artikel 29 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom

Mehr

Gut zu wissen. Grundbildung

Gut zu wissen. Grundbildung Gut zu wissen. Grundbildung Zusatzbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann E-Profil Kauffrau/Kaufmann B-Profil 202-204 Inhalt Übersicht 2 Zusatzbildung für Erwachsene 2 Start in eine erfolgreiche berufliche

Mehr

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 (2014 2016) Technische Berufsmaturität 2 berufsbegleitend 1. Gesetzliche Grundlagen

Mehr

Kauffrau/Kaufmann E-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten!

Kauffrau/Kaufmann E-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten! Kauffrau/Kaufmann E-Profil (Stand August 2011) Änderungen vorbehalten! Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung Das Wichtigste in Kürze Ausbildungsziele Bei der Kaufmännischen Lehre im dualen System geht

Mehr

Qualifikationsverfahren

Qualifikationsverfahren Qualifikationsverfahren Floristin EFZ / Florist EFZ Wegleitung Qualifikationsbereiche praktische Arbeit und Berufskenntnisse für Berufsbildungsverantwortliche, Expertinnen und Experten genehmigt durch

Mehr

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A)

Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Abschlussprüfung «Berufspraxis - mündlich» für Kaufleute der Ausbildungs- und Prüfungsbranche Dienstleistung und Administration (D&A) Informationsblatt für Lernende Dieses Informationsblatt ergänzt und

Mehr

Kauffrau/Kaufmann M-Profil

Kauffrau/Kaufmann M-Profil Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Rorschach-Rheintal Kauffrau/Kaufmann M-Profil Bildungsdepartement Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura Das Wichtigste in Kürze Allgemeine

Mehr

Einjähriges Praktikum. Schulischer Kompetenznachweis. 3. Ausbildungsjahr mit 3 wöchigem Englandsprachaufenthalt

Einjähriges Praktikum. Schulischer Kompetenznachweis. 3. Ausbildungsjahr mit 3 wöchigem Englandsprachaufenthalt Seite 1 Inhalt Ziele... 3 Ausbildungsstruktur... 4 Lerninhalte... 5 Fächerverteilung... 6 Stundentafel... 7 Sprachaufenthalte... 8 Praxis... 8 Schulische Prüfungen... 9 Betriebliche Prüfungen... 9 Anforderungsprofil...10

Mehr

Abschlussprüfung an der Realschule

Abschlussprüfung an der Realschule Abschlussprüfung an der Realschule Die Realschulabschlussprüfung Ziel der Realschulabschlussprüfung: Die Schülerinnen und Schüler sollen durch grundlegende Kompetenzen Orientierung in der gegenwärtigen

Mehr

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO

SSO-Weiterbildungsreglement. Praxisadministratorin SSO. Praxisadministrator SSO SSO-Weiterbildungsreglement Praxisadministratorin SSO Praxisadministrator SSO Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.

Mehr

Akkreditierung von Sprachzertifikaten

Akkreditierung von Sprachzertifikaten Akkreditierung von Sprachzertifikaten Anrechnung an VSH-Diplome Reglement und Wegleitung Überarbeitete und ergänzte Fassung 13.12.2010, Walter Klauser Grundlagen...3 1. Allgemeines...4 1.1 VSH-Diplomprüfungen...4

Mehr

Berufsmaturität Schullehrplan der Berufsfachschule Wirtschaft der Kantonsschule Trogen

Berufsmaturität Schullehrplan der Berufsfachschule Wirtschaft der Kantonsschule Trogen Gesetzliche Grundlagen Bund BBG vom 13.Dezember 2002 (Stand 1. Januar 2015) BBV vom 19. November 2003 (Stand 1. Januar 2015) Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität vom 24. Juni 2009 (Stand

Mehr

Abschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildung (E-Profil) mit Berufsmaturität (M-Profil) ab 2006

Abschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildung (E-Profil) mit Berufsmaturität (M-Profil) ab 2006 Berufsbildunszentrum Olten Berufsmaturität Abschluss Erweiterte Kaufmännische Grundbildun (E-Profil) mit Berufsmaturität (M-Profil) ab 2006 Grundsatz Der Abschluss muss den Voraben der Berufsmaturität

Mehr

Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten

Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten Qualifikationsverfahren Detailhandelsfachfrau / Detailhandelsfachmann Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten Erarbeitet durch: SSK, Sprachregionale Prüfungskommission im Detailhandel

Mehr

Profil E: Kauffrau/Kaufmann EFZ 1, erweiterte Grundbildung. 1. Ausbildungsziele. 2. Schulische und persönliche Voraussetzungen

Profil E: Kauffrau/Kaufmann EFZ 1, erweiterte Grundbildung. 1. Ausbildungsziele. 2. Schulische und persönliche Voraussetzungen Profil E: Kauffrau/Kaufmann EFZ 1, erweiterte Grundbildung Der Text auf den folgenden Seiten behandelt die Themenbereiche: 1. Ausbildungsziele 2. Schulische und persönliche Voraussetzungen 3. Unterricht

Mehr

Reglement FCE-Prüfungen FMS/WML

Reglement FCE-Prüfungen FMS/WML Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrum Reglement FCE-Prüfungen FMS/WML gültig ab Schuljahr 2009/2010 1. Allgemeines 1.1. Was bedeutet FCE? FCE ist die Abkürzung für First Certificate in English. Alljährlich

Mehr

3.6 Mathematik Richtziele

3.6 Mathematik Richtziele 3.6 Mathematik 3.6.1 Richtziele Kenntnisse wichtige mathematische Gesetze und Regeln, Begriffe und Symbole kennen, insbesondere im Bereich - Elemente der Mengenlehre - der reellen Zahlen - der Gleichungen

Mehr

Reglement Promotion Matura-Abteilung

Reglement Promotion Matura-Abteilung Reglement Promotion Matura-Abteilung Dieses Reglement enthält die Bestimmungen für die Promotion in die nächst höhere Klasse der Matura-Abteilung und für die Maturitätsprüfungen. Es richtet sich nach der

Mehr

zum 1. überbetrieblichen Kurstag

zum 1. überbetrieblichen Kurstag zum 1. überbetrieblichen Kurstag Im Lehrberuf «Kauffrau / Kaufmann EFZ», Branche Dienstleistung & Administration WMS 3+1 Anspruchsgruppen während dem Langzeitpraktikum 1 Berufsbild und berufliche Handlungskompetenzen

Mehr

Direkter Berufseinstieg. Universität und ETH. Fachprüfung. Passerelle. Berufsmaturität. Aufnahmeprüfung. Allgemeinbildung EA (Vorbereitung BM 2)

Direkter Berufseinstieg. Universität und ETH. Fachprüfung. Passerelle. Berufsmaturität. Aufnahmeprüfung. Allgemeinbildung EA (Vorbereitung BM 2) Berufsmaturität Wirtschaft und Gesellschaft verlangen heute vermehrt nach einer erweiterten Allgemeinbil dung, welche die individuellen Chancen am Arbeitsmarkt erhöht. Die Berufsmaturität (BM) vermittelt

Mehr

Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe

Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 2. Klasse der Sekundarstufe Aufnahme in Gymnasien mit Anschluss an die. Klasse der Sek. 41.50. Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die. Klasse der Sekundarstufe (vom 1. Januar 010) 1, Der Regierungsrat, gestützt

Mehr

Grundlagen der Wirtschaftsmittelschule Baden

Grundlagen der Wirtschaftsmittelschule Baden Grundlagenpapier Grundlagen der Wirtschaftsmittelschule Baden ab Eintritt 2015/16 Kantonsschule Baden, Seminarstrasse 3, 5400 Baden Version August 2015 www.kantibaden.ch Herausgeber Schulleitung Grundlagen

Mehr

Prüfungs- u. Promotionsordnung Kaufmännische Grundbildung mit EFZ

Prüfungs- u. Promotionsordnung Kaufmännische Grundbildung mit EFZ Prüfungs- u. Promotionsordnung Kaufmännische Grundbildung mit EFZ SCHULJAHR 2016/2017 INKRAFTTRETEN DER REGELUNGEN Die aktuell gültige Fassung der Promotionsregelungen für die Schultypen der Sportmittelschule

Mehr

Info-Abend 18w (BM) und 17u (EFZ) 3. September 2015

Info-Abend 18w (BM) und 17u (EFZ) 3. September 2015 Info-Abend 18w (BM) und 17u (EFZ) 3. September 2015 Programm Wo stehen Sie? 2. Ausbildungsjahr: die Bildungsgänge im Überblick Die Lern- und Leistungsdokumentation «Der gute Lehrling» Das zweite Jahr:

Mehr

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung

Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung Änderung vom 22. April 2009 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 7. Dezember 1998 1 über die schweizerische Maturitätsprüfung

Mehr

Abteilung Berufsmaturität. Wegleitung zu der BMP Gesundheit und Soziales BM

Abteilung Berufsmaturität. Wegleitung zu der BMP Gesundheit und Soziales BM Abteilung Berufsmaturität Wegleitung zu der BMP 2017 Gesundheit und Soziales BM2 2015-2017 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Prüfungsbestimmungen zur BMP an der bfsl 3 2. Hinweise zu den Prüfungen 3 3.

Mehr

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005.

Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Promotionsverordnung Gemäss Verordnung über Beurteilung, Beförderung, Zeugnis und Übertritt vom 01. August 2005. Zeugnis Jedem Schüler und jeder Schülerin wird am Schluss des Semesters ein Zeugnis ausgestellt.

Mehr

Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann B-Profil

Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann B-Profil = Prüfungsreglement Kauffrau/Kaufmann B-Profil gemäss Bildungsverordnung 2012 B-Profil (Lehrbeginn ab 2016), Stand Juni 2016 Seite 2 Prüfungsreglement B-Profil A. Allgemeine Bestimmungen 1. Verantwortung

Mehr