DRUCKVORLAGE. 1 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den vorliegenden Teilplan Kinder- und Jugendförderung.

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1 STADT BAD OEYNHAUSEN Bad Oeynhausen, den Der Bürgermeister Az.: 512 DRUCKVORLAGE für die 10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am TOP: 3 Sitzungsart: öffentlich Jugendförderplan der Stad Bad Oeynhausen 1 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den vorliegenden Teilplan Kinder- und Jugendförderung. 2 Bisherige Beratungsfolge: Ausschuss/Rat Sitzungstermin TOP Abstimmungsergebnis einstimmig ja nein Enthaltung JHA x 3 Begründung: Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Rahmen seiner Planungs- und Gewährleistungsverpflichtung nach den 79 und 80 SBG VIII sowie nach 8 Kinder- und Jugendförderungsgesetz verpflichtet, jeweils den Bestand und den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie Fachkräften für die Kinder- und Jugendarbeit einschließlich des erzieherischen Jugendschutzes zu ermitteln und für die Umsetzung, notwendige Maßnahmen festzulegen. Bei den Fachplanungen sind die betroffenen freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen. Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am die Verwaltung beauftragt, zum Zweck der notwendigen Trägerbeteiligung eine Arbeitsgemeinschaft zu gründen. Im Sepember 2006 fand die Gründungssitzung statt. Folgende Träger und Institutionen bilden heute die Arbeitsgemeinschaft und haben aktiv an dem vorliegenden Kinder- und Jugendförderplan mitgearbeitet: Deutscher Kinderschutzbund Minden Bad Oeynhausen, Diakonisches Werk Bad Oeynhausen, Schulsozialarbeit der Haupt- und Gesamtschule Bad Oeynhausen, Jugendreferat des Kirchenkreises Vlotho, CVJM Eidinghausen und Kreisportbund Minden-Lübbecke. Es haben insgesamt 6 Sitzungen stattgefunden. 06G10V3.doc/Mo

2 Der Arbeitskreis Jugendhilfeplanung hat sich am und am mit dem Planungsvorhaben beschäftigt. Zu einer weitern Sitzung ist für den eingeladen. Der vorgelegte Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bad Oeynhausen führt erstmalig nahezu alle Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf. Die Aktivitäten der vereinsgebundenen Kinder- und Jugendarbeit bleiben in dieser Planung im Wesentlichen unberücksichtigt. Der Förderplan stellt den Einstieg in die Planung für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Bad Oeynhausen dar. Er dient der Bestandssicherung der Kinder- und Jugendarbeit in Bad Oeynhausen. 4 Finanzielle Auswirkungen: nein ja, folgende 5 Verantwortlich: Mitarbeiter Herr Menzhausen Amt / Stabstelle 512 Unterschrift: 6 Bei ämterübergreifendem Sachverhalt Mitzeichnung: Dezernent/Amtsleiterin Sichtvermerk Mueller-Zahlmann Bürgermeister 7 Anlage/n: Nein Ja, folgende: Entwurft Teilplan Kinder- und Jugendförderung *) Archivierung im Stadtarchiv

3 Stadt Bad Oeynhausen Jugend, Soziales und Schulen Jugendhilfeplanung Teilplan Kinder- und Jugendförderung Der Jugendhilfeausschuss hat am im Rahmen der Jugendhilfeplanung den Teilplan Kinder- und Jugendförderung beschlossen

4 Gliederung Seite 1. Einleitung Ziele und Aufgaben Stellenwert von Kinder- und Jugendarbeit Anzahl der Kinder und Jugendlichen Aussagen zur Infrastruktur Freie Träger der Jugendhilfe 6 2. Gesetzliche Grundlagen Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit gem. 78 SGB VIII 8 3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinderbeauftragter Kindersprechstunden Kinderparlament Beteiligung an der Spielplatzplanung Jugendparlament Planungsbeteiligung Beteiligungsformen in den offenen Jugendfreizeitstätten Beteiligungsformen bei den freien Trägern Zusammenfassung Geschlechtsspezifische Förderung Geschlechtsspezifische Förderung in der offenen Arbeit Girls Day Mädchenwoche der Stadt Bad Oeynhausen Selbstverteidigungs- / Selbstbehauptungskurse Jungenarbeit Zusammenfassung Jugendarbeit und Schule Kooperation und Angebote Offene Ganztagsschule Schulsozialarbeit Zusammenfassung Förderung von Maßnahmen freier Träger Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bad Oeynhausen Finanzielle Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit in 24 Bad Oeynhausen 6.3. Förderung des Ehrenamtes Jugendgruppenleiterschulung / Mitarbeiterschulung Freiwilliges Soziales Jahr Zusammenfassung Offene Jugendarbeit Jugendfreizeiteinrichtungen Mobile Jugendarbeit Wirksamkeitsdialog Zusammenfassung 31

5 Seite 8. Jugendsozialarbeit Angebote der Jugendsozialarbeit Zusammenfassung Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz Suchtprävention Gewaltprävention / Förderung interkultureller Toleranz Sexualpädagogik, AIDS-Prävention Streitschlichterausbildung / Gewaltprävention Prävention sex. Missbrauch Projekte und Fachtagungen Zusammenfassung Politische und soziale Bildung Ausbildung und Qualifizierung ehrenamtlicher Mitarbeiter Gedenkstättenarbeit Permanenter Auftrag in den Einrichtungen Zusammenfassung Internationale Jugendarbeit Projekte Zusammenfassung Kulturelle Kinder- und Jugendarbeit Maßnahmen in Bad Oeynhausen Zusammenfassung Sportliche Kinder- und Jugendarbeit Maßnahmen in Bad Oeynhausen Zusammenfassung Kinder und Jugenderholung / Ferienaktionen Freizeiten außerhalb von Bad Oeynhausen Freizeitmaßnahmen in Bad Oeynhausen Zusammenfassung Kinderspielplätze Pädagogische Spielplatzbetreuung Mobile Spiel- und Sportangebote Zusammenfassung Sonstige Maßnahmen und Veranstaltungen Maßnahmen in Bad Oeynhausen Zusammenfassung Entwicklungsperspektive / Ausblick / Laufzeit 54 Anhang Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Bad Oeynhausen vom Aufstellung Zuschüsse an freie Träger 2005 Texte der Träger für die Bestandserhebung

6 1 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bad Oeynhausen 1. Einleitung Am hat der Landtag NRW das Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFöG) als 3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verabschiedet, welches im Folgenden als SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe) aufgeführt wird. 15 Abs. 4 KJFöG legt fest, dass auf kommunaler Ebene Kinder- und Jugendförderpläne für die Dauer einer Legislaturperiode (5 Jahre) verbindlich festgeschrieben werden sollen. Das KJFöG beinhaltet eine sehr umfassende und detaillierte Ausführung der Förderbereiche und Handlungsfelder der Jugendarbeit. Die Städte und Gemeinden sind aufgefordert, die Bedarfe zu ermitteln, ihre Angebotsbereiche zu erfassen, zu charakterisieren, inhaltlich zu beschreiben und im Hinblick auf die Zielgruppe zu überprüfen. Der Kinder- und Jugendförderplan soll ständig weiterentwickelt werden. Die Qualitätsentwicklung als integraler Bestandteil der Kinder- und Jugendförderung soll dazu beitragen, dass die im Gesetz verankerten Grundsätze immer wieder an den realen Bedarfen und praktizierten Arbeitsweisen qualitativ überprüft werden Ziele und Aufgaben Mit dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Bad Oeynhausen werden erstmalig die Angebote für Kinder und Jugendliche in Bad Oeynhausen aus dem Bereich der Kinder- und Jugendarbeit sowohl der freien Träger als auch des öffentlichen Trägers in ihrer Gesamtheit erfasst, beschrieben und bewertet. Um die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit in Bad Oeynhausen so umfassend wie möglich zu beschreiben, wurden sämtliche Mitglieder der AG Kinder- und Jugendarbeit gem. 78 SGB VIII aufgefordert, ihre Maßnahmen und Angebote entsprechend der vorgegebenen Gliederung zu dokumentieren. Die zusammengestellte Bestandaufnahme wurde erneut im Arbeitskreis diskutiert, Ergänzungen wurden vorgenommen. Aufgrund des enormen Umfanges allein der Bestandaufnahme bestand Einigkeit darüber, dass in dem vorliegenden Plan die Angebote so weit wie möglich übersichtlich zusammengefasst und die dadurch fehlenden Beschreibungen der jeweiligen Beteiligten unverändert als Anhang beigefügt werden. Der vorliegende Plan bildet die Grundlage für ein sich ständig weiterzuentwickelndes Instrumentarium, das sich kontinuierlich an neue gesellschaftliche Erfordernisse anpassen muss. Für die Stadt Bad Oeynhausen soll er - im ersten Schritt - die Grundlage zur Bestandssicherung der Angebote und des Finanzrahmens im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit bilden. Durch die Gültigkeitsdauer von einer Legislaturperiode wird den Trägern und Einrichtungen der Rahmen für eine Planungs- und Finanzierungssicherheit ihrer Angebote gegeben. Es ist sicher zu stellen, dass ein - im Vergleich zum Gesamtetat der Jugendhilfe - angemessener Teil an Haushaltsmitteln für die im KJFöG genannten Förderbereiche zur Verfügung gestellt wird ( 15, Abs.3, KJFöG). Zugleich sind die Träger aufgefordert, ihre Angebote transparent zu machen, sie kontinuierlich zu überprüfen und an die aktuellen Bedarfe anzupassen.

7 2 Die Beteiligung der Träger der AG Kinder- und Jugendarbeit gem. 78 SGB VIII (siehe Seite 8) stellt sicher, dass Angebote aufeinander abgestimmt werden können Stellenwert von Kinder- und Jugendarbeit Kinder und Jugendliche wachsen heute unter anderen Bedingungen auf, als früher. Sie leben in einer Zeit, die durch eine komplexe Medienwelt, der Informationstechnologie und einer Vielzahl von Kulturen geprägt ist. Hinzu kommen die hohe Arbeitslosigkeit, die damit verbundenen finanziellen und sozialen Probleme und die daraus resultierenden Ängste in Bezug auf die eigene Zukunft. Darüber hinaus hat sich auch die Struktur der Familie einem Wandel unterworfen. Durch die zunehmende Zahl von berufstätigen Eltern mit zum Teil unregelmäßigen Arbeitszeiten, oder dem Aufwachsen mit nur einem Elternteil und wenigen bzw. keinen Geschwistern, verringern sich die gemeinsamen Familienzeiten und erschweren die Organisation des Familienalltages. Vor dem Hintergrund der sich wandelnden Familienstrukturen und der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen, werden an junge Menschen gleichzeitig höhere Leistungsanforderungen gestellt als je zuvor. Kinder und Jugendliche verbringen immer mehr Zeit in öffentlichen Institutionen. Demzufolge widmet sich der 11. Kinder und Jugendbericht des Bundes dem Thema Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung. Daraus resultierend wendet sich Kinder- und Jugendarbeit an alle Kinder und Jugendlichen. Sie gehört zur sozialen Infrastruktur und gilt als Grundversorgung in der Bundesrepublik. Die Kinder- und Jugendhilfe hat einen eigenständigen Bildungsauftrag. Bildung wird dabei verstanden als der umfassende Prozess der Entwicklung einer Persönlichkeit in der Auseinandersetzung mit sich und ihrer Umwelt. Bildung schließt somit neben dem reinen Wissenserwerb auch den Erwerb von sozialen, persönlichen und kulturellen Kompetenzen ein. Dem Thema Bildung, Betreuung und Erziehung vor und neben der Schule ist der 12. Kinder- und Jugendbericht des Bundes gewidmet. Bildung hat einen hohen Stellenwert für die individuelle Lebensbewältigung. Sie ist Voraussetzung für eine Berufsausbildung und den Zugang in das Erwerbsleben und bildet die Grundlage für Existenzsicherung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Bildungschancen stehen in engem Zusammenhang mit der sozialen Herkunft. Das unterstreicht ebenfalls die zweite, im Jahr 2003 durchgeführte Pisa-Studie. Bildungsprozesse finden an unterschiedlichen Orten statt. Neben Schule, Familie, Clique, Gleichaltrigengruppe, etc. nehmen die Einrichtungen und Angebote der Kinderund Jugendhilfe einen hohen Stellenwert ein. Die Kinder- und Jugendhilfe kommt ihrem eigenständigen Bildungsauftrag mit zahlreichen Angeboten zur außerschulischen Bildungsarbeit und zum informellen Lernen nach. Ihre Angebote setzen in der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen an, bieten ihnen Hilfen bei der Überwindung von Konflikten im Alltag, leisten einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung und fördern die Entfaltung von Begabungen, Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Ziel dieser Angebote ist, junge Menschen zur Selbstbestimmung zu befähigen und sie an gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement heranführen. Durch die vielfältigen Angebote und die plurale Trägerstruktur wird jungen Menschen die Möglichkeit gegeben, ihre Freizeit nach ihren Interessen und Bedürfnissen zu organi-

8 3 sieren und sie zur Auseinandersetzung mit ihrer Lebenswelt und ihrem Alltag zu befähigen Anzahl der Kinder und Jugendlichen In Bad Oeynhausen leben mit Stichtag vom Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren. Die folgende Tabelle gibt die Zahlen für jeden Stadtteil, den prozentualen Anteil der Altersgruppe von 6 bis 21 Jahren an der Gesamteinwohnerzahl, sowie den Anteil der ausländischen Einwohner bezogen auf die Gesamteinwohnerzahl wieder. Der Anteil an ausländischen Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 21 Jahren konnte anhand der vorliegenden Daten nicht ermittelt werden. Ebenso schwierig gestaltet sich eine Aussage über die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft sind. Hierzu gehören z.b. auch die SpätaussiedlerInnen. Sie werden über das Einwohnermeldeamt nicht statistisch erfasst, da sie deutsche Staatsangehörige sind. Man kann aber davon ausgehen, dass sie ca. 11 % an der Gesamtbevölkerung ausmachen, da in den vergangenen Jahren über Personen zugewiesen wurden. Im Rahmen des Wohnortzuweisungsgesetzes dürfen die durch das Bundesaufnahmelager Friedland und die Landesstelle Unna-Massen zugewiesenen SpätaussiedlerInnen ihren Wohnsitz erst nach 3 Jahren wechseln, sofern sie sozialhilfeunabhängig sind. (vgl. Konzeption Peers 2004) Die Belange von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sollen gem. KJFöG neben denen, die in benachteiligten Lebenswelten aufwachsen, besondere Berücksichtigung finden (vgl. 3, Abs. 2 KJFöG). Übersicht: Verteilung der Altersgruppen auf die Stadtteile. Übersicht Stand: Dez Quelle: Einwohnerstatistik Stadt B.O. Kinder und Jugendliche in Bad Oeynhausen Gesamt: 6 bis 21 Jahre Anteil an der Gesamt EWZ Ant. Ausl. jedes Alter bez. auf ges. EWZ Stadtteil Gesamt EWZ 6 bis 13 Jahre 14 bis 17 Jahre 18 bis 21 Jahre Bad Oeynhausen ,63% 10,07% Dehme ,58% 5,25% Eidinghausen ,62% 4,84% Lohe ,27% 2,62% Rehme ,84% 7,03% Volmerdingsen ,71% 1,70% Werste ,20% 6,32% Wulferdingsen ,32% 1,50% Gesamtstadt ,86% 6,31%

9 Aussagen zur Infrastruktur Schülerzahlen Stand: Oktober 2006 Schulzentrum Nord Schulzentrum Süd Bernart-Schule 148 Realschule 455 Hauptschule 371 IKG Realschule 597 Gesamtschule 940 In privater Trägerschaft: Berufskolleg Westfälische Schule für Körperbehinderte Zur Zeit leben Menschen (Stand: Dez. 2005) in Bad Oeynhausen. 16,86% davon sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 21 Jahren. Im Vergleich mit den entsprechenden Daten des Landes NRW liegt der prozentuale Anteil der 6 bis 21-jährigen in Bad Oeynhausen knapp unter den Werten des Landes NRW (17,18%). Quelle: Landesdatenbank NRW Es gibt 9 Grundschulen, 6 davon werden als offene Ganztagsgrundschule geführt. Das Modell der Offenen Ganztagsgrundschule soll flächendeckend im Stadtgebiet eingeführt werden. Des weiteren gibt es 6 weiterführende Schulen, verteilt auf 2 Schulzentren, die sich in Trägerschaft der Stadt Bad Oeynhausen befinden. In Bad Oeynhausen steht eine gute Kinder- und Jugendbetreuung im Mittelpunkt der weiteren Entwicklung. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit gibt es in Bad Oeynhausen mittlerweile 6 Einrichtungen: Die beiden städtischen Jugendzentren, Haus der Jugend und das Jugendcafé Sonderfahrt, die offene Kinderarbeit in der Innenstadt von einer Einrichtung des Deutschen Kinderschutzbundes Minden - Bad Oeynhausen e.v. sowie dem Heaven s Gate im Stadtteil Eidinghausen, getragen vom dortigen CVJM, der Treffpunkt King s Corner des Ev. Jugendreferates im Stadtteil Rehme, sowie der in kirchlicher Trägerschaft stehende Jugendtreffpunkt im Norden.

10 5 Standorte der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet Jugendcafé Sonderfahrt 4. Heaven s Gate 2. Haus der Jugend 5. King s Corner 3. Deutscher Kinderschutzbund 6. Jugendtreff Nord Die Stadt Bad Oeynhausen unterhält im Stadtgebiet 40 Kinderspielplätze davon 10 Bolzplätze. Zusätzlich werden in den Sommermonaten an 5 Tagen auf ausgewählten Plätzen pädagogische Angebote durchgeführt. Eine genaue Auflistung nach Standorten befindet sich auf Seite... Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Angeboten öffentlicher und freier Träger sowie die der kommerziellen Anbieter, deren Angebote im Freizeitbereich auch auf die Zielgruppe der 6 bis 21-jährigen abgestimmt sind. Nennenswert sind hier die Angebote der Musikschule und der Volkshochschule, das Angebot der Bücherei, das Kulturprogramm des Begegnungszentrums Druckerei, sowie viele bewährte Einzelveranstaltungen im Stadtgebiet (Innenstadtfest, Parklichter, Italienische Nacht, Weihnachtsmarkt, Veranstaltungen der örtlichen Vereine, etc.) Weitere Freizeit- und Konsumangebote wie z.b. die beiden Freibäder, das Young Action-Programm der Sparkasse, die Möglichkeiten des Werreparks, verschiedene Kneipen, das Kino und Internetcafés steigern auch für Kinder und Jugendliche die Lebensqualität in der Stadt.

11 6 Übersicht Kinderspielplätze, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen nach Stadtteilen und Zielgruppe Stadtteil Alter: Gesamt: 6 bis 21 Ant. Ausl. jedes Alter bez. a. ges. EWZ Grundschulen weiterführende Schulen Spielplätze Einrichtungen offene Kinderund Jugendarbeit (Öffnungszeiten) Bad Oeynhausen ,07% (50 Std./Woche) Dehme 678 5,25% 1 3 Eidinghausen ,84% (32 Std./Woche) Lohe 567 2,62% 1 2 Rehme / Oberbecksen ,03% (8 Std./Woche) Volmerdingsen 824 1,70% (25 Std./Woche) Werste ,32% 1 4 Wulferdingsen 684 1,50% 1 4 Gesamtstadt ,31% (90 Std./Woche) 1.5. Freie Träger der Jugendhilfe Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen ( 3 Abs. 1 SGB VIII). Diese Vielfalt ist entsprechend auf die Jugendarbeit anzuwenden. Das SGB VIII sieht in 4 die partnerschaftliche Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe vor. Dabei ist die Selbständigkeit der freien Jugendhilfe in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben sowie in der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur zu achten. Das Subsidiaritätsprinzip ist in 4 Abs. 2 SGB VIII verankert: Soweit geeignete Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe betrieben werden oder rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen. Die Jugendarbeit soll jedoch nicht nur von nach 75 SGB VIII anerkannten Trägern der Jugendhilfe durchgeführt werden. In 11 Abs. 2 SGB VIII sind ausdrücklich auch Gruppen und Initiativen der Jugend als Maßnahmenträger genannt. Auch die kurzlebige, spontane und situationsorientierte Aktionsgemeinschaft junger Menschen hat ihren Stellenwert und verdient Unterstützung zur Vervollständigung des Angebots an Jugendarbeit. Diese Aktionsgemeinschaften sollen auch die Möglichkeit der finanziellen Förderung erhalten. Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Bad Oeynhausen sehen eine entsprechende Bezuschussung vor. In Bad Oeynhausen findet die Jugendarbeit überwiegend als Jugendverbandsarbeit statt. So ist eine Vielzahl von Vereinen tätig, die die verbandliche Jugendarbeit tragen. Die beiden bedeutendsten Bereiche sind sicherlich die sportliche Jugendarbeit und die konfessionelle Jugendarbeit. Außerdem gibt es in Bad Oeynhausen Tierzuchtvereine und Kinder- und Jugendarbeit im Umwelt- und Naturschutz sowie in den Rettungsdiensten (Deutsches Rotes Kreuz und Johanniter Unfallhilfe). Die Jugendarbeit der Feuerwehr ist den Löschgruppen der Stadtteile angeschlossen. Zur Zeit hat jede Löschgruppe eine aktive Jugendabteilung. Die freien Träger der Jugendhilfe halten eine breite Palette unterschiedlicher Angebote der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche vor: politische und kulturelle Bildung, Erholungsmaßnahmen, internationale Begegnungen, Sport und vieles anderes mehr. Diese Aktivitäten sind gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Wertorientierung, an Selbstorganisation von Kindern und Jugendlichen und dem Einüben von demokratischen Grundregeln. Außerdem nehmen die Jugendverbände eine nicht unerhebliche Interessenvertretungsfunktion wahr.

12 7 Aufgrund der Unterschiedlichkeit der inhaltlichen Ausrichtung von Vereinen und Verbänden, die sich in dem breiten Spektrum der Angebote widerspiegeln, ist ein homogenes Bild der Jugendverbandsarbeit nicht zu zeichnen. 2. Gesetzliche Grundlagen In 1 SGB VIII, der die Funktion einer Generalklausel und Auslegungsmaxime hat, wird für alle jungen Menschen ein Recht auf Förderung und auf Erziehung begründet und die Jugendhilfe verpflichtet, zur Verwirklichung dieses Rechtes tätig zu werden. Der eigenständige Handlungsauftrag wird hier für alle Kinder- und Jugendlichen festgelegt. Die Jugendhilfe ist aufgefordert, insbesondere jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus sind Kinder- und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Jugendhilfe hat dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Die Jugendhilfe ist damit aufgefordert auch auf andere Bereiche z.b. Stadtentwicklung und Verkehrsplanung Einfluss zu nehmen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit beziehen sich insbesondere auf die Ausgestaltung und Erfassung folgender Leistungsbereiche des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), das auch als Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bezeichnet wird: Jugendarbeit gem. 11 SGB VIII Förderung der Jugendverbände gem. 12 SGB VIII Jugendsozialarbeit gem. 13 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gem. 14 SGB VIII Konkretisiert im Hinblick auf den Kinder- und Jugendförderplan - werden die Vorgaben des SGB VIII durch das 3. Ausführungsgesetz zum KJHG, das Kinder- und Jugendfördergesetz (KJFöG) ( 10 bis 14) des Landes NRW: Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit gem. 10 KJFöG Jugendverbandsarbeit gem. 11 KJFöG Offene Jugendarbeit gem. 12 KJFöG Jugendsozialarbeit gem. 13 KJFöG Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz gem. 14 KJFöG Bei der Betrachtung dieser Bereiche sollen vier Querschnittsbereiche berücksichtigt werden: Förderung von Mädchen und Jungen gem. 4 KJFöG Interkulturelle Bildung gem. 5 KJFöG Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. 6 KJFöG Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule gem. 7 KJFöG Als Zielgruppen werden in 3 KJFöG Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 21 Jahren - bei besonderen Angeboten - bis 27 Jahren benannt.

13 8 Zudem sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinwirken, dass die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen in benachteiligten Lebenslagen und jene mit Migrationshintergrund Berücksichtigung finden. Die Verpflichtung zur Jugendhilfeplanung und der Umfang wird in 80 SGB VIII umfassend beschrieben. Danach ist der Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen und der Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und deren Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln. Außerdem wird ausgeführt, dass auch Vorsorge dafür zu treffen ist, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Als weiterer Schwerpunkt der Vorschrift ist die Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen der Planung. Darüber hinaus sollen die Planungen an den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien anknüpfen. Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ist in 71 SGB VIII Abs. 2 Nr. 2 geregelt. Die Planungsverpflichtung für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird im KJFöG wiederholt und konkretisiert. So wird in 8 III. KJFöG die Planung der Kinderund Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes festgeschrieben. Hier wird ausgeführt, dass die Planung sich auf die Erfassung der Wünsche, Interessen und Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien stützen soll und dass sie so gestaltet werden soll, dass sie flexibel auf neue Entwicklungen in deren Lebenslagen reagieren soll. Für die Bereiche Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Jugendschutz ist der Bestand und der Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen sowie an Fachkräften zu ermitteln und für die Umsetzung notwendiger Maßnahmen festzulegen. Darüber hinaus soll die Jugendhilfeplanung sicher stellen, dass die Ziele mit anderen Planungsbereichen der Kommune abgestimmt werden, soweit diese sich auf die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen beziehen. Ausdrücklich wird hervorgehoben, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe darauf hinwirken soll, dass die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Planungen einfließen. Wie bereits in 80 SGB VIII ist die frühzeitige Beteiligung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe auf der Grundlage partnerschaftlichen Zusammenwirkens festgeschrieben. Es wird darauf verwiesen, dass geeignete Beteiligungsformen entwickelt werden sollen. Um die Planungsbeteiligung von Beginn an sicherzustellen und um künftige Angebote der Kinder- und Jugendarbeit kontinuierlich zu koordinieren und abzustimmen, hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am die Verwaltung beauftragt, eine Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII zu gründen Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendarbeit gem. 78 SGB VIII Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Bildung von Arbeitsgemeinschaften anstreben, in denen neben ihnen die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie die Träger geförderter Maßnahmen vertreten sind. In den Arbeitsgemeinschaften soll darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen.

14 9 Folgende Träger / Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe sind in Bad Oeynhausen in der Arbeitsgemeinschaft vertreten: Träger / Institution Arbeitsbereich Vertreter/ in Deutscher Kinderschutzbund Minden Bad Oeynhausen e.v. Offene Kinder- und Jugendarbeit Susanne Ernst Diakonisches Werk Jugendmigrationsdienst Birgit Meyer Projekt Peers René Petrick Schule / Schulsozialarbeit Gesamtschule Claudia Jungmann Hauptschule Jürgen Hoffmann Kirchenkreis Vlotho Jugendreferat Hans-Ulrich Strothmann Ev. Jugendreferat King s Corner Hans-Jürgen Noweck Jugendtreff Nord Bärbel Meyer CVJM Eidinghausen Heaven s Gate Christoph Otminghaus Sandra Thies Kreissportbund Sportjugend Helmut Schemmann Jugendhilfeplanung / Jugendförderung Michael Menzhausen (Abt.L) Allgemeiner Sozialdienst (Abt.L) Eckhard Mohrmann Matthias Rixe Amt für Jugend, Soziales und Haus der Jugend / Jugendförderung Stefanie Kluwe Schulen (Anerkennungsjahr) Café Sonderfahrt / Jugendförderung Heike Brase Jugendförderung Jürgen Münch Das erste Treffen der Arbeitsgemeinschaft fand im April 2005 statt. Hier haben sich die Träger mit ihren jeweiligen Einrichtungen und Arbeitsbereichen vorgestellt. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit und die Abstimmung von Maßnahmen wurde befürwortet. Die Gründung zur Arbeitsgemeinschaft nach 78 SGB VIII hat nach Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss am unverzüglich stattgefunden.

15 10 3. Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Dieses Grundrecht für Kinder und Jugendliche ist im 8 Abs.1 SGB VIII festgeschrieben. Das Kinder- und Jugendfördergesetz konkretisiert die Verpflichtung der öffentlichen Träger wie folgt: 6 KJFöG: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig, in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägen der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen. (2) Kinder und Jugendliche sollen an allen ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden. (3) Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern und Jugendlichen Das berührt Kinder- sind, und insbesondere Jugendfördergesetz aber bei der Gestaltung formuliert des hier Kinder- eine umfassende, und Jugendförderplans, starke und Kinder anspruchsvolle Verpflichtung Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Belangen / und Jugendliche im Rahmen seiner Möglichkeiten hören. (4) Bei der Gestaltung der Angebote nach 10 Abs. 1 Nrn. 1 bis 9 sollen die öffentlichen und Themen ihrem Entwicklungsstand entsprechend zu beteiligen. freien Träger und andere nach diesem Gesetz geförderte Einrichtungen und Angebote die besonderen Verpflichtung Belange der zur Kinder Beteiligung und Jugendlichen durchzieht berücksichtigen. sämtliche Förderbereiche Hierzu soll diesen der ein öffentli- Mitspra- Diese chen cherecht Jugendhilfe eingeräumt und werden. ist vor diesem Hintergrund als Querschnittsaufgabe zu betrachten. In Bad Oeynhausen wird die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen durch eine Vielzahl von Gremien und Planungsgruppen zu unterschiedlichen Themen und Projekten innerhalb und außerhalb von Einrichtungen gewährleistet. Nachfolgend werden die wesentlichen, fest verankerten Beteiligungsgremien näher beschrieben Kinderbeauftragter Im 6 KJFöG wird im ersten Absatz ausdrücklich betont, dass den Kinder und Jugendlichen zur Wahrnehmung ihrer Rechte geeignete Ansprechpartner zur Seite stehen sollen. Diese zentrale Rolle übernimmt in diesem Zusammenhang der Kinderbeauftragte. Bereits im Jahr 1994 wurde vom Jugendhilfeausschuss der Kinderbeauftragte für die Stadt Bad Oeynhausen benannt. Als fester Ansprechpartner für die Belange der Kinder und Jugendlichen obliegen ihm folgende Aufgabenbereiche: Einbringung der Interessen der Kinder in die Stadtverwaltung Durchführung der Sitzungen des Kinderparlamentes Durchführung der Sitzungen des Jugendparlamentes Betreuung des Kindertelefons Durchführung von Kindersprechstunden Stellungnahme zu Bauleitplänen Beteiligungsprojekte bei der Spielplatzplanung anregen Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss und bei Fachtagungen

16 Kindersprechstunden Kindersprechstunden finden einmal jährlich in allen vierten Klassen der Bad Oeynhausener Grundschulen statt. Sie werden vom Kinderbeauftragten und der für die Kinderarbeit zuständigen Mitarbeiterin der Abteilung Jugendförderung, Schule und Sport durchgeführt. Durch dieses Verfahren ist es möglich, dass alle Kinder dieser Altersgruppe erreicht werden und möglichst viele Kinder zu Wort kommen und ihre Anliegen vortragen können. Ziel ist es zum Einen, dass die Kinder mit erwachsenen Vertretern der Stadtverwaltung in den Dialog treten und dabei lernen, ihre Belange auszusprechen und auszudrücken. Hierdurch werden sie angeregt, sich mit ihrem Umfeld auseinander zu setzen (z.b. wo sind Gefahrenquellen auf meinem Schulweg, wo fehlen Spielmöglichkeiten...) und sie erfahren, dass sie und ihre Anliegen ernst genommen werden. Das Schreiben eines Protokolls unterstreicht diese Ernsthaftigkeit. Umgekehrt lernen die Erwachsenen, die Welt aus der Perspektive der Kinder wahrzunehmen. Des weiteren wird den Kindern vermittelt, was ein Kinderparlament ist Kinderparlament Kinderparlament Jeweils 1 Kind aus Klasse 4 jeder Grundschule 2 mal pro Jahr 28 Kinder Einladung und Leitung der Sitzung durch den Bürgermeister; Betreuung durch Mitarbeiter/in der Abt. Jugendförderung, Schule und Sport Das Kinderparlament findet zwei Mal im Jahr im Verlauf des vierten Schuljahres statt. Im Gegensatz zu den Sprechstunden nehmen hieran nur gewählte Vertreter (1 Schülerin oder Schüler) aus den betreffenden Klassen teil. Unter der Leitung des Bürgermeisters sind Vertreter der Polizei, der Stadtplanung, des Ordnungsamtes und des Amtes für Jugend, Soziales und Schulen beteiligt. Die Kinder können sich in diesem Gremium als Experten in eigener Sache erleben und lernen gleichzeitig, sich als gewählte Vertreter für die Gemeinschaft einzusetzen. Noch mehr als in den Sprechstunden kommt in den Sitzungen des Parlamentes dem Protokoll eine große Bedeutung zu, kann doch so in einem eigens dafür vorgesehenen Tagesordnungspunktes kontrolliert werden, was aus den Anregungen und Eingaben der jeweils vorausgegangenen Sitzung geworden ist. Die Kinder erlernen so, was demokratische Beteiligung bedeutet und erfahren so, dass sie etwas bewegen können, in dem sie sich für eine Sache einsetzen Beteiligung an der Spielplatzplanung Bei der Spielplatzplanung sind die Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer der Spielplätze, also der Kinder und ihrer Eltern, bei der Planung zu berücksichtigen. Die Ermittlung dieser Wünsche und Bedürfnisse kann durch Anhörungen und Befragungen erfolgen. In diesem Verfahren sind insbesondere die Anlieger einschließlich der Kinder vor allem bei der Auswahl der Spielgeräte zu beteiligen. Es ist dabei sicherzustellen, dass auch kindgerechte Formen der Bedarfsermittlung zum Tragen kommen. Der Prozess der Betroffenenbeteiligung ist von einer pädagogischen Fachkraft zu begleiten. Dieses findet in Bad Oeynhausen durch die für Kinderspielplätze zuständige Fachkraft des Amtes für Jugend, Soziales und Schulen statt.

17 Jugendparlament Jugendparlament Jeweils 1 Vertreter/in und Stellvertreter/in jeder Sekundarstufe (Unter-, Mittel-, Oberstufe) der weiterführenden Schulen. Darüber hinaus: Alle, die sich im Jugendparlament engagieren möchten, jedoch nicht ü- ber die SV gewählt sind. 2 bis 3 mal pro Jahr ca. 28 Jugendliche Einladung und Leitung der Sitzung durch den Bürgermeister; Betreuung durch Mitarbeiter/in der Abt. Jugendförderung, Schule und Sport. Gewählte Vertreter/innen haben im Jugendhilfeausschuss ein Rederecht zu den sie betreffenden Themen. Seit 1994 gibt es in der Stadt Bad Oeynhausen das Jugendparlament. Zur Zeit tagt es 2 Mal pro Jahr. Es setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der weiterführenden Schulen. Jede Sekundarstufe wählt über die jew. Schülervertretung der Schule 2 Vertreter /innen. Somit sind die Haupt-, die Real-, und die Förderschule (Bernart-Schule) mit jew. 4 Personen, das Gymnasium und die Gesamtschule mit jew. 6 Personen vertreten. Der Bürgermeister lädt zu den Sitzungen ein und leitet diese. Seitens der Verwaltung nehmen der Kinderbeauftragte, sowie eine Mitarbeiterin der Abteilung Jugendförderung, Schulen und Sport teil. Die Jugendlichen haben während der Sitzung die Gelegenheit, ihre Wünsche, Anregungen und Kritik zu den sie betreffenden Themen dem Bürgermeister direkt vorzutragen. Insbesondere aus den Bereichen Schule, Freizeitgestaltung, Verkehr und Wohnumfeld werden regelmäßig Beiträge geäußert. Sämtliche Beiträge werden zu Protokoll genommen und anschließend an die Anwesenden und darüber hinaus auch an die Fraktionen und die Fachämter innerhalb der Stadtverwaltung zur weiteren Bearbeitung versendet. Jeweils beim nachfolgenden Jugendparlament wird von der Verwaltung über die Ergebnisse Bericht erstattet. Einige Jugendliche aus dem Jugendparlament treffen sich darüber hinaus in regelmäßigen Abständen als sog. Gremium. Hier bereiten sie Themen für die Sitzungen vor, planen Veranstaltungen und bearbeiten Aufträge, die sich aus den Sitzungen des Jugendparlamentes ergeben haben. Die Gremientreffen finden ohne den Bürgermeister statt. Seit 1997 haben gewählte Jugendparlamentsmitglieder als Experten in eigener Sache ein Rederecht im Jugendhilfeausschuss. Dieses Rederecht basiert auf den o.a. gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII und KJFöG und der Gemeindeordnung NRW, die in 58, Abs.3 festlegt, dass die Ausschüsse Vertreter von Bevölkerungsgruppen, die von ihren Entscheidungen betroffen sind, als Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen können. Die im Jugendparlament gewählten Vertreterinnen und Vertreter erhalten eine Einladung zur Jugendhilfeausschusssitzung Hier können sie zu den sie betreffenden Themen Stellung nehmen. Für die Mitglieder besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Parlamenten auszutauschen. Es finden regelmäßig Treffen der Jugendparlamente auf Landesebene statt,

18 13 z.b. in Herne, wo neue Kontakte geknüpft werden und die Teilnehmenden sich über die Themen und Organisationsformen anderer Städte sowie über aktuelle jugendrelevante politische Themen informieren können. Für die Teilnahme an solchen Veranstaltungen und darüber hinaus für Aktionen vor Ort stehen dem Jugendparlament Haushaltsmittel zur Verfügung Planungsbeteiligung Projekte, z.b. Spielplatzplanung, Planung von Jugendräumen, etc. Kinder und Jugendliche aus dem Sozialraum / Stadtteil, die die Zielgruppe des künftigen Angebotes sind. Treffen nach Bedarf und eigener Absprache Zahl der TN je nach Projekt unterschiedlich Auswahl der Gruppe über das Kinder- bzw. Jugendparlament und ü- ber die Schulen der Umgebung. Darüber hinaus Pressearbeit und Information anhand von Infoflyern. Begleitung durch Mitarbeiter/in der Abt. Jugendförderung, Schule und Sport Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache. Sie sind die späteren Nutzerinnen und Nutzer von z.b. Kinderspielplätzen, Jugendeinrichtungen, Freizeitanlagen. Begleitet wird ein Planungsvorhaben in der Regel durch eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter der Abt. Jugendförderung, Schule und Sport. Mit den zu beteiligenden Kinder oder Jugendlichen wird Kontakt über die Schulen, Jugendeinrichtungen oder Jugendtreffpunkte oder über das Kinder- oder Jugendparlament aufgenommen. Die Planungstreffen sind abhängig vom Projekt. Sie können als Einzelveranstaltungen oder in Form von Seminaren stattfinden Beteiligungsformen in den offenen Jugendfreizeitstätten Projekte /Programm Gespräche Hausversammlung Gestaltung Mitarbeit Sonstiges Haus der Jugend Jugendcafé "Sonderfahrt" Regelmäßig Programm, Ausstattung 1 mal pro Quartal: Programm, Ausstattung, Hausregeln Beteiligung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen Beteiligung bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Vorschläge, Wünsche, Kritik Vorschläge, Wünsche, Kritik, Rückkopplung in der Hausversammlung oder im Team Räume, Einrichtung Räume, Hausregeln bei Angeboten, später ggf. im Team bei Angeboten, später ggf. im Team Meckerkasten Umfragen / Befragung Meckerkasten Kinderschutzbund Kinderversammlung alle 2 Monate: im Alltag werden Fragen Tagesablauf, Raumgestaltung, geklärt, Ideen Hausregeln eingebracht Räume, Hausregeln

19 14 Hausversammlung Gespräche Projekte / Programm Gestaltung Mitarbeit Sonstiges Heaven s Gate Monatlich King s Corner Monatlich Raumbelegung Jugendmigrationsdienst Regelmäßig Vorschläge Beteiligung bei zum Programm, Klä- der Planung u. Organisation von rung von Fragen Veranstaltungen Programm, Konzept, Beteiligung an der Programmgestaltung und Durchführung v. Veranstaltungen Alltägliche Probleme, Diskussion über Vorschläge, Wünsche Kritik Regelmäßig im Bistroteam o- der bei einzelnen Aktionen Ideen zur Raumgestaltung, Ausstattung Bei speziellen Angeboten Jugendtreff Nord Beteiligung ist konzeptionell verankert Projekt "Peers" Regelmäßig wöchentliche Peers-Treffen, Themenauswahl und Planung der Trainingsseminare und Peer- Veranstaltungen eigene Themenvorstellungen, Ideen, Wünsche, Kritik, Diskussion von Alltagsfragen Organisation und Durchführung von eigenen Peer- Veranstaltungen für Gleichaltrige, Beteiligung an der Aufsuchenden Jugendarbeit auf Cliquentreffpunkten Übersicht Beteiligungsformen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit In den Einrichtungen der Offene Jugendarbeit in Bad Oeynhausen, sowie auch beim Projekt Peers werden die Nutzerinnen und Nutzer der Angebote aktiv, jedoch in unterschiedlichen Formen in die Ausgestaltung von Angeboten / Projekten, Programm, Ausstattung, etc. einbezogen. Neben den regelmäßig stattfindenden Hausversammlungen liegt im Alltag der Schwerpunkt bei der Beteiligung im persönlichen Kontakt / Gespräch einzeln oder in Gruppen- mit der jeweiligen Zielgruppe. Ziele: Schaffung von bedarfsgerechten, attraktiven Angeboten Identifikation der Besucherinnen und Besucher mit der Einrichtung Übernahme von Verantwortung Aktive Mitwirkung an gesellschaftlichen und sozialen Prozessen Erlernen von demokratischen Grundsätzen

20 Beteiligungsformen bei den freien Trägern Auch die freien Träger der Jugendhilfe sind gem. 12 SGB VIII verpflichtet, ihre Mitglieder zu beteiligen. Jugendarbeit soll in Jugendverbänden und Jugendgruppen von jungen Menschen selbst organisiert gemeinschaftlich gestaltet gemeinschaftlich mitverantwortet werden. Jugendverbände sollen die Interessen und Anliegen ihrer Mitglieder vertreten und zum Ausdruck bringen Zusammenfassung Junge Menschen wollen mitbestimmen und an der Gestaltung ihrer Lebenswelt teilhaben. In Bad Oeynhausen werden Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Belangen in altersgemäßer Form beteiligt. Sowohl bei den freien, als auch beim öffentlichen Trägern der Jugendhilfe ist die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen als Querschnittsaufgabe ein durchgängiges Arbeitsprinzip. Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche über Beteiligungsprojekte informiert und zur aktiven Teilnahme hingeführt bzw. Kinder und Jugendliche mit eigenen Projektideen unterstützt. Auch im Jugendhilfeausschuss werden Jugendliche als Experten in eigener Sache anerkannt und zur Stellungnahme bei den sie betreffenden Angelegenheiten gebeten. In den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit garantieren regelmäßige Hausversammlungen und der persönliche Kontakt zur Zielgruppe, dass ihre Interessen und Wünsche erfasst und entsprechend der Möglichkeiten umgesetzt werden. Die Maßnahmen und Projekte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an den sie betreffenden Belangen kann somit in Bad Oeynhausen unter den gegebenen personellen Bedingungen als gut bewertet werden. Bis einschließlich der Altersgruppe der 16-jährigen ist über die verschiedenen Schulformen eine umfassende Erreichbarkeit der Zielgruppe gewährleistet. Darüber hinaus werden Jugendliche in der Sekundarstufe II, über die Einrichtungen und über die aufsuchende mobile Arbeit erreicht. Im Jahr 1997 ist von der Stadt Bad Oeynhausen in Zusammenarbeit mit dem Verein Fundus e.v. eine umfassende Jugendbefragung mit dem Ziel die Freizeitsituation von Kinder und Jugendlichen zu verbessern, durchgeführt worden. Nach annähernd 10 vergangenen Jahren in denen die Stadt Bad Oeynhausen auf die Wünsche und Bedürfnisse der damaligen Kinder und Jugendlichen reagiert hat, veränderten Gesetzeslagen und der Veränderung in der Gesellschaft, ist eine erneute Überprüfung im Sinne einer Befragung zu diskutieren.

21 16 4. Geschlechtsspezifische Förderung Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen zu fördern. ( 9 SGB VIII) Auf diese gesetzliche Handlungsvorgabe wird im Kinder- und Jugendfördergesetz detaillierter eingegangen, zum einen im 4 KJFöG, der die Gleichstellung von Mädchen und Jungen (Gender Mainstreaming) für sämtliche Förderbereiche als durchgängiges Leitprinzip ausweist und somit zur Querschnittsaufgabe macht. 4 KJFöG: Förderung von Mädchen und Jungen / Geschlechterdifferenzierte Kinder- und Jugendarbeit Bei der Ausgestaltung der Angebote haben die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die Gleichstellung von Mädchen und Jungen als durchgängiges Leitprinzip zu beachten (Gender Mainstreaming). Dabei sollen sie die geschlechtsspezifischen Belange von Mädchen und Jungen berücksichtigen, zur Verbesserung ihrer Lebenslagen und zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen und Rollenzuschreibungen beitragen, die gleichberechtigte Teilhabe und Ansprache von Mädchen und Jungen ermöglichen und sie zu einer konstruktiven Konfliktbearbeitung befähigen, unterschiedliche Lebensentwürfe und sexuelle Identitäten als gleichberechtigt anerkennen. Unterstrichen wird der hohe Stellenwert durch die im 10 KJFöG, Abs. 1, Punkt 8 beschriebene Schwerpunktaufgabe der geschlechterdifferenzierten Mädchen- und Jungenarbeit. Weitere Maßnahmen Schwerpunkte der Kinder- und Jugendarbeit gem. 10 KJFöG (1) Zu den Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit gehört insbesondere... M 8. die geschlechterdifferenzierte Mädchen- und Jungenarbeit. Sie soll so gestaltet werden, dass sie ins besondere der Förderung der Chancengerechtigkeit dient und zur Überwindung von Geschlechterstereotypen beiträgt.... Mädchen und Jungen unterscheiden sich deutlich in ihren Bedürfnislagen, Erwartungen und Wünschen. Diese Unterschiede müssen verstärkt zum Ausgangspunkt der Entwicklung und Weiterentwicklung von Angeboten der Handlungsfelder der Jugendhilfe gemacht werden. Das Ziel ist es, Mädchen und Jugend unabhängig von ihrer Geschlechtszugehörigkeit zu fördern und Chancengleichheit zu entwickeln.

22 17 offener Bereich spez. Angebote Projekte Haus der Jugend G Jugendcafé "Sonderfahrt" Kinderschutzbund Heaven s Gate King s Corner Jugendtreff Nord Jugendmigrationsdienst Abt. 512 Jugendförderung, Schulen und Sport Gleichstellungsstelle Ev. Jugendreferat Projekt Peers Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist konzeptionell verankert Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist konzeptionell verankert Gleichstellung von Mädchen und Jungen ist konzeptionell verankert Mädchenraum, Einzelveranstaltungen für Mädchen Einzelveranstaltungen für Mädchen regelmäßig: Mädchentag / Jungentag Fußball-AG, Kraftraum für Jungen Skateplatz Wen-Do- Kurs für Mädchen Einzelveranstaltungen Fußballturniere für Mädchen (für Jungen) TenSing Nein überwiegend Mädchen) Gender Mainstreaming ist als durchgängiges Handlungsprinzip konzeptionell verankert. Gender Mainstreaming ist als durchgängiges Handlungsprinzip in den bundeseinheitlichen Grundsätzen der Jugendmigrationsdienste konzeptionell verankert und wird auch bei Angeboten und Projekten berücksichtigt. Selbstverteidigungs- / Selbstbehauptungskurse für Mädchen, Mädchenwoche "Girls Girls Girls" in Zusammenarbeit mit der GB in den Osterferien, Girls Day, Mädchenwoche "Girls Girls Girls" (s.o.) in Zusammenarbeit mit Abt. 512 Babysitting-Kurse für Mädchen Gender Mainstream ist als durchgängiges Handlungsprinzip konzeptionell verankert. Übersicht: Geschlechtsspezifische Förderung 4.1. Geschlechtsspezifische Förderung in der offenen Arbeit In den Einrichtungen der Offenen Arbeit sind Mädchen und Jungen gleichermaßen als Zielgruppe benannt. Daher gilt es, die Unterschiedlichkeit von Mädchen und Jungen bei allen Aktivitäten und Angeboten, sowie bei der Raumgestaltung zu berücksichtigen. Eine paritätische Besetzung der Mitarbeiterschaft ist erstrebenswert, um den Besucherinnen und Besuchern ein gleichberechtigtes Miteinander im Alltag vorzuleben und um entsprechende Bezugspersonen als Ansprechpartner/innen für die geschlechtsspezifischen Lebensumstände der Besucherinnen und Besucher zur Verfügung zu stellen. Dennoch ist der Alltag oftmals geprägt von einer Dominanz der männlichen Besucherschaft. Um Mädchen gezielt anzusprechen werden in vielen Einrichtungen spezielle Angebote vorgehalten (Räume, Zeiten nur für Mädchen). Darüber hinaus wird gerade in Bezug auf das Rollenverständnis der unterschiedlichen Geschlechter seitens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Wert darauf gelegt, eine Vorbild- und Orientierungsfunktion zu vermitteln. Es werden alte Rollenklischees durchbrochen, indem bewusst z.b. Kochangebote von Mitarbeitern und Werkangebote von Mitarbeiterinnen angeboten werden.

23 Girls Day Unternehmen und Organisationen in ganz Deutschland öffnen einmal im Jahr einen Tag lang ihre Tore, um Mädchen Einblicke in spannende technische und naturwissenschaftliche Berufsbereiche zu ermöglichen. Mädchen und junge Frauen wählen ihre Ausbildung aus einem sehr eingeschränkten Berufswahlspektrum und nehmen dadurch nicht alle Chancen, die ihnen das Berufsleben bietet, wahr. Am Girls'Day haben Mädchen ab Klasse 5 Gelegenheit, einen Tag lang in Berufe zu schnuppern, die bisher eher von Männern dominiert sind. In diesem Jahr geht der Aktionstag in die sechste Runde. Mit fast Veranstaltungen und fast Teilnehmerinnen in ganz Deutschland stellte der Girls'Day im vergangenen Jahr 2005 einen neuen Beteiligungsrekord auf. (Quelle: In Bad Oeynhausen wird der Girls Day von der Gleichstellungsstelle koordiniert und für Mädchen ab Klasse 8 angeboten Mädchenwoche Girls Girls Girls Woche für Mädchen und junge Frauen der Stadt Bad Oeynhausen Seit 1996 ist die Mädchenwoche in Bad Oeynhausen ein fester Bestandteil von Angeboten im Sinne geschlechtsspezifischer Förderung. Die Angebote finden in den Osterferien statt und richten sich in Abgrenzung zu den Ferienspielen an Mädchen von 12 bis 18 Jahren. Verschiedene Kurse, Workshops und Einzelveranstaltungen haben das Ziel, Mädchen in ihrer Kreativität zu stärken, Selbstbewusstsein zu fördern oder ihnen einen Einblick in sportliche, berufliche oder kreative Handlungsfelder zu ermöglichen und sie auf ihrem Wege der Selbstverwirklichung zu stärken. Die Organisation der Mädchenwoche liegt bei der Abteilung Jugendförderung und der Gleichstellungsbeauftragten. Die Mädchen werden erreicht über eine Broschüre, die über die Schulen an alle Mädchen im entsprechenden Alter verteilt wird. Seit 1996 ist die Zahl der Anmeldungen ständig gestiegen. Im Jahr 2006 haben sich mehr als 100 Mädchen für die Angebote angemeldet Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Mädchen Seit vielen Jahren veranstaltet das Amt für Jugend, Soziales und Schulen Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse für Mädchen im Alter von Jahren. In diesen Kursen sollen Abwehrstrategien gegen Übergriffe von Männern und Jungen erlernt werden. Die Mädchen sollen in die Lage versetzt werden, verschiedene Situationen, in denen sie belästigt werden, richtig einzuschätzen, den eigenen Raum durchzusetzen und sich sinnvoll zu wehren. Die Nachfrage nach diesen Kursen ist sehr groß. Ein Kurs findet immer im Rahmen der Mädchenwoche statt Jungenarbeit Jungenarbeit ist die pädagogisch unterstützende Arbeit in der Begleitung der Jungen auf ihrem Weg zum Mann sein. Sie setzt an den Problemen an, die Jungen haben und die Jungen machen. Sie eröffnet Jungen neue Räume zur eigenen Entwicklung. Jungen werden dabei in ihrer besonderen Individualität mit ihren Stärken und Schwächen, Defiziten und Kompetenzen wahrgenommen, unterstützt und begrenzt sowie als entwicklungsfähige Persönlichkeiten wertgeschätzt. Dabei soll ihnen ein breites, facettenreiches Rollenbild, das über das traditionelle Rol-

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